uten vom Iche ben benugen aufen ab 17. Mai gerfir. 21 burg und

En aufge

Beilage zum Berliner Volksblatt.

Tischler e 114.

16. Mat

t's Lolal brechnung liebsbu

Tischler. ftraße 44, angelegen er. Heute

artie nad chleichen vom An Bahnhof

alverband Thr, Ver Tage

3. Ver n Butritt am Mon t 90, eine Die Lob

er Lolal Abends ordnung: d Frage

ngen auf Berlin  Bratwell's

1. Dal Stellung enes. Berlink Ritgliede dsberger

1400

cen

K

130, reifen.

c. täg­

zur

[ 1622

12,

Prit.

enftrafe

66.

[ 1681

Sie? Iten pom Drantens parterte

ft. 30 f

Bier 50 B

-50

nie tall

B

OFFI

Prinzenstr. 53.

idgeftell

Be.

[ 1070

Bellag

Parlamentsberichte.

Abgeordnetenhaus.

75. Sigung vom 15. Mai, 11 Uhr. Am Ministertisch v. Putttamer und Kommiffarien. Eingegangen ist der Vertrag zwischen Preußen, Dlden burg und Bremen   vom 20. März 1886 über die Ausdehnung des Staatsvertrages vom 6. März 1876 auf Unte haltung der für die Weserstrede von Bremen   abwärts bis Vegesack   erforder lichen Schifffahrtszeichen.

Auf der Tagesordnung steht lediglich die zweite Berathung Der Kreis und Provinzialordnung für die Proving Westfalen.

Beim§ 1, welcher befiimmt, daß die Kreise in ihrem jebigen Umfange als Verwaltungsbezirke bestehen bleiben, bemerkt

Sonntag, den 16. Mai 1886.

Präsident v. Köller macht darauf aufmerksam, daß in der zweiten Berathung eine Generaldistuffton nicht mehr statt­finden dürfe. Er bittet deshalb die folgenden Redner, fich auf den Inhalt der Baragraphen zu beschränken.

Die Abgg. Richter und v. eereman glauben, daß es doch wohl geftattet sein müßte, auf die allgemeinen Aus führungen des Herrn v. Schorlemer und des Ministers zu

antworten.

Der Präsident ist bereit, auf Wunsch des Hauses für Diesmal eine Ausnahme zu gestatten, wogegen jedoch Bu rufe von den Nationalliberalen und Konservativen Widerspruch rufe von den Nationalliberalen und Konservativen Widerspruch erheben.

Abg. Büchtemann: Meine politischen Freuude stehen der Ausdehnung der Selbstverwaltung auf Wefifalen günftig gegenüber und würden gern für dieses Gesez stimmen, falls unsere in der Kommiffion abgelehnten, aber von uns im Blenum erneuerten Verfassungsanträge angenommen würden. Falls diefelben aber abgelehnt werden sollten, müßten wir gegen das ganze Gefeß ftimmen.

Abg. Brüel   bestreitet dem Minister, daß die Ausführung Der Selbstverwaltung in Hannover   fich so leicht habe bewert ftelligen laffen. Vom Präsidenten zur Sache gerufen, verzichtet Redner aufs Wort.

§ 1 wird angenommen, ebenso ohne Diskussion die§§ 2 bis 7, welche von der Veränderung der Kreisgrenzen und Bil bung besondrrer Stabilreise handeln.

Abg. v. Sorlemer: Wir haben hier eine radikale aus Westfalen vom Dften ber gebrachte Vorlage vor uns. Ich habe mich bei der Stellung von Amendements   auf ein Minimum beschränkt, denn ich weiß, daß ste doch nicht Aussicht auf Annahme haben. Der Wefifale ift fönigs, treu, tonservativ, dem Neuen auch nicht abgeneigt, aber ein Feind allen Experimentirens. Nun ist ja richtig, baß die alte fländische Gliederung in Wefitalen in die Beit nicht mehr past. Eine größere fommunale Selbstständigkeit ist auch von den Vertretern der Proving häufig gewünscht worden. Freilich ist nicht zu verkennen, daß dieses Geles, indem es die fländische Gliederung beseitigt, doch gewiffe Brivilegien auf recht erhält oder neu einführt. Die Vorlage beschneidet unsere fommunale Selbstständigkeit. Wenn die Kreisordnung so Ge fet wird, wie sie sich nach den Beschlüssen der Kommission oder Des Herrenhauses gestaltet hat, so wird dieselbe in der Provinz Westfalen   mit großem Mißtrauen aufgenommen werden. Diese Borlage bringt nur eine Schein- Selbstverwaltung. Selbst die Einführung des allgemeinen Stimmrechts wäre nicht so radikal empfunden worden wie diese Vorlage. Unsere bisherige Pro­pinzialordnung hat sich als mustergiltig und sparsam bewährt. Die neue Vorlage vagegen verfümmert die bisherigen Freisämter von ehrgeizigen Berfonen, denen es weniger um die amt­beiten der Broving und enthält außerdem einen systematischen Einbruch in die bestehende Landgemeindeordnung.

Minifter v. Putttamer: Bei der Beurtheilung dieser Vorlage muß man fich nicht auf den Standpunkt des Westfalen, sondern des Gesezgebers stellen. Außerdem bestreite ich, daß Herr von Schorlemer die Mehrzahl feiner Landsleute vertritt und daß dies Gesez, wie er durchblicken ließ, ein gegen Weft wurden ja auch früher bezüglich Hannover   und Heffen Naffau gemacht. Wer aweifelt denn an der Königstreue der West falen? Diese Eigenschaft tann fie doch nicht hindern, für dies Gesetz zu stimmen und selbst eingewurzelte Eigenthümlichkeiten

Bu§ 8, welcher die Bestimmung trifft über die Verpflich tung zur Annahme von unbesoldeten Aemtern und die Gründe Der Ablehnung, liegt ein Antrag des Abg. Gneist vor, wel cher bezüglich der Ehrenämter des Amtmanns und des Beigeordneten auch die Größe des Geschäftsumfanges des betreffenden Ehrenamtes als Ablehnungsgrund anerkennen will, wenn nach dem Ermessen des Kreis- Ausschusses der Ge fchäftsumfang die an ein Ehrenamt zu stellenden Ansprüche übersteigt.

Der Antragsteller führt aus, daß durch eine solche

Bestimmung am besten verhindert würde, daß die Ehren­ämter von ehrgeizigen Berfonen, denen es weniger um die amt Liche Pflichterfüllung, als um die Befriedigung ihrer Eitelkeit zu

thun ist, angestrebt werden, auch wenn die amtlichen Geschäfte über das Maß hinausgehen, welches man von einer ehrenamt lichen Verwaltung billigerweise verlangen könne. Bei einem folchen Verfahren fönnten die allzu umfangreichen Nemter aus dem Kreise der Ehrenämter ausgeschieden und in besoldete verwandelt werden, während für die übrigen die unbesoldete

ehrenamtliche Verwaltung die Regel bleiben würde.

Minister v. Putttamer ettennt an, daß in den östlichen Provinzen die Verpflichtung zur Uebernahme ehrenamtlicher Amtsvorsteherfchaft allerdings günstig gewirkt habe, denn in ben östlichen Provinzen habe diefes Amt nicht einen solchen Umfang, daß es nicht ein Gutsbefizer es neben der Ausübnng seines bürgerlichen Berufs versehen könne. In Folge deffen fei auch in den öftlichen Provinzen von den Strafen, welche bie Ablehnung eines solchen Ehrenamtes zur Folge haben soll, faft niemals Gebrauch gemacht. Unders aber liege es in faft niemals Gebrauch gemacht. Anders aber liege es in Westfalen  , wo im Laufe der Jahre den Amimännern, Die außerdem viel größere Bezirke unter sich hätten, als die Amtsvorsteher in den öftlichen, eine Menge von läftigen Geschäften aufgebürdet worden seien, die nicht im Nebenamte von jedem Privatmaune erledigt werden könnten. Der An­

zu Gunsten der Einheitlichkeit auf dem Altar des Vaterlandes au opfern. Serr v. Schorlemer sprach mit Unrecht von gefeß gebertſchem Experimentiren. Nach der Meinung der Regierung vinzen im Laufe eines Jahrzehnts nicht als Erperiment, son Dern als ein wohlbewährter, ftaatsmännischer Gedanke ausge wiesen, deffen weitere Ausgestaltung für die anderen Provinzen nur fonfequent ist. Daß die bisherige Provinzialverwaltung Westfalens   eine muftergiltige und sparsame war, wird nicht bestritten. Es soll ja nur die Drganisation verändert werden, Auf den Beweis des Herrn v. Schorlemer, daß diese Vorlage stehen bleiben. doch für die Spezialdiskussion sehr neugierig. Die Selbstver bie bisherige fommunale Selbstständigkeit beschneide, bin ich waltung wird im Gegentheil in den wesentlichsten Punkten er

weitert.

Die Befürchtungen des Herrn v. Schorlemer betben fich als ebenso unbegründet etterijen, nie bie früheren bezüglich Hannovers  . Auch hier bat man fich im Laufe der Beit überzeugt, daß die neue Selbstverwaltung fein Schein ift. Herr v. Schorlemer, der fich so sehr vor der Regierungsgewalt fürchtet, sollte doch anerkennen, daß die Vorlage eine Schuß mauer gegen etwaige Willkürlich leiten aufrichtet. Daß die

Gneist würde deshalb nut auf dem Papier  

Abg. v. Liebermann spricht sich gegen den Antrag Gneist aus. Abg. v. b. Red spricht fich für den Antrag aus.

Abg. Richter: Db das Amendement Gneift angenommen oder abgelehnt wird, scheint mir gleichgiltig. Als die mufter­haft reaktionäre Landgemeindeordnung für Westfalen, eines ber schlechtesten Gefeße der Landrathskammer( beiterkeit rechts), berathen würde, äußerte schon der Abg. v. Mallindrodt, daß er praktisch sehr wenig Werth auf die Institution der Ehren amtmänner lege. Nach oben bin find die Amtmänner dem

Borlage einen fyftematischen Einbruch in die Landgemeinde Kommiffarien desselben, zumal durch den Kreisausschuß die follte fich lieber über die freifinnige Bartel bellagen, welche in ordnung Westfalens   enthält, beftreite ich. Der Herr Redner Dieser Beziehung Amendements   gestellt hat. Ich fann Sie nur bitten, Ihren Bedenten nicht allzuweiten Raum zu geben und

Macht des Landraihs demnächst noch gestärkt wird. Nach unten ist der Ammann auch mit den Geschäften der einzelnen Gemeinden in Folge eben dieser schlechten Landgemeindeordnung geradezu überlaftet und trägt noch tungen innerhalb seines Amtes die Verantwortung. Dar

für die Vorlage im Intereffe der kommunalen Selbstständigkeit dazu für alle Einzelheiten der kommunalen Verwal

Beftfalens zu fiimmen.( Beifall rechts.)

Berliner   Sonntagsplauderei. R. C. Wenn braußen die Raftanien in ihrem weißen Blüthenfchmud sprangen und selbst die saftig grünen Bäume auf den Straßen noch nicht mit der monotonen, grauen

man vergißt dabei nur, daß sich auch unter der Arbeiters bluse etwas regt, was man bei gebildeten und feinen" Leuten Ehrgefühl nennt. Man hat es aller Wahrscheinlich feit nach nicht gern, daß auch der Arbeiter seine wenigen Groschen mit beiträgt zu einem Werke, welches ausschließ

III. Jahrge

nach fann man verstehen, weshalb dieses Amt als Ehren­amt so wenig begehrt ist, und so wird es bleiben, wenn nicht die ganze Grundlage der Kreisordnung, die Landgemeinde ordnung, von Grund aus geändert, den Gemeinden die größere Selbstständigkeit gewährt wird, wie fie die östlichen Provinzen seit 1872 baben. Ohne diese fundamentale Aenderung würde es fich immer um einen verfehlten Versuch handeln.

Abg. v. Schorlemer: Ich finde doch, daß dem An­frag Gneist eine prinzipielle Bedeutung beiwohnt. Daß die Gemeindeordnung von 1856 eins der schlechtesten Gefeße sei, tann ich meinerieits nicht behaupten, wenigftens ist die allge meine Stimmung in Westfalen   im Ganzen nicht so sehr das gegen. Uebrigens hat Mallinckrodt fich in seinen lezten Lebensjahren febr günftig über das Institut der Ehrenamts männer ausgesprochen. Eingewurzelte Vorurtheile der Weft falen bestehen in Betreff der Ehrenamtmänner nicht, auch nicht in den Industriebezirken mit fluttuirender Arbeiterbe völkerung.

Ag. v. Meyer( Arnswalde  ) polemifirt gegen die allges meinen Ausührungen des Abg. Gneift. Die Kreisordnung Don 1872 ist in den Gang gekommen, fie geht zwar, aber fie tönnte schneller gehen, und namentlich geht fie sehr loftspielig. Wer einmal in seinem Leben bis ans Dberverwaltungsgericht gegangen ist, thut es gewiß in seinem Leben nie wieder( Große beiterfeit.)

Abg. Richter: Die Berufung auf die Kreisordnung von 1872 ift ganz ungerechtfertigt; in den Provinzen, welche fte haben, besonders in Brandenburg  , ift in liberalen Kreisen die Stimmung der Kreisordnung nicht besonders günstig. Herr Gneist vermist bei seinem Antrage, daß man durch größere Berliausulirung in den Bestimmungen über die Annahme eines Ehrenamtes die Neigung zur Uebernahme eines solchen nichts weniger als steigert.

Der Kommissionsantrag wird mit dem Amendement Gneist angenommen.

Die§§ 10 bis 16, welche von den Grundsägen der Ver theilung und der Feststellung des Vertheilungsmaßstabes für Kreisabgaben handeln, werden nach kurzer Diskussion an genommen.

Die§§ 17 bis 19, betreffend die Befreiung von den Kreis abgaben, werden ohne Disluffton genehmigt, ebenso§ 20, be treffend die Kreisstatuten und Reglements.

Es folgt der zweite Titel des Gesetzes. Der erfte Ab schnitt dieses Titels,§ 21 und§ 22( Von den Bestandtheilen des Kreises), wird ohne Debatte angenommen. Der zweite Abschnitt,§§ 22 bis 29, handelt von der Vertretung und Verwaltung der Landgemeinden, Guts- und Amtsbezirle.

Nach§ 23 sollen die Vorrechte der Rittergüter aufgehoben werden, die vorhandenen selbstständigen Gutsbezirke aber be ftehen bleiben.

Abg. Uhlendorff will die selbstständigen Gutsbezirke fortfallen lassen.

Referent Graf Hue de Grais bittet Namens der Rommission den Antrag abzulehnen, weil es sich nicht empfehle, in einer Kreisordnung Vorschriften zu erlaffen, welche mehr in die Gemeindeordnung gehören.

§ 23 wird unter Ablehnung des Antrages Uhlendorff an­genommen.

§ 24 bandelt von den Amtsversammlungen.

Die Abgeordneten Springorum und Richter wollen die Zahl der Amteverordneten auf mindestens 12 feftseßen und die Sigungen der Amis. und Gemeindeversammlung öffentlich machen.

Referent Graf ue de Grais spricht fich gegen die Amendements aus, weil es fich nicht empfehle, Vorschriften bezüglich der Gemeindeordnung in die Kreisordnung aufzu

nehmen.

Abg. Richter: Es wird doch wohl nothwendig sein, daß das Haus den Bureauvorsteher beauftragt, einen Leitfaden für Referenten herauszugeben, damit nicht ein solcher Mißbrauch mit der Stellung des Referenten gehieben werden fann, wie feitens des Grafen Que de Grais geschehen ist. Die beiden Anträge, für deren Ablehnung er im Namen der Kommission plaidirt hat, haben der Kommisston überhaupt nicht vorgelegen. Der Herr Referent fonnte deshalb auch die Meinung der Kom miffton gar nicht zum Ausdruck bringen.

Minister v. Butttamer glaubt, daß es nur eine Folge der politisch- radikalen Prinzipien des Abg. Richter sei, daß er hier Henderungen der Gemeindeordnung, die mit der Kreis

Staubfruste überzogen find, dann blüht für die barmherzigen lich seinen Kindern zu Gute kommt. Vielleicht macht es sich des Samariter der Weizen, dann feiert der Wohlthätigkeitsfinn nicht schön, wenn in den Listen unter den Namen der entsetzlich, feine Feste, dann zeigt der Reiche, daß er ein Herz hat für Kommerzienräthe, Bankiers, Rittergutsbesizer und Rons biejenigen seiner Mitmenschen, welche nicht mit Glüdsgütern fiftorialräthe die Bezeichnung eines ganz gewöhnlichen Ar­

gefegnet find.

Ferienkolonien" heißt das große

Bort, welches Landpastoren und Rittergutsbefizer, wohl gehörige Weihe, im Gegentheil, so etwas biskreditirt nur thätige Rentiers und andere Hungerleider gleichmäßig in

beiter Bezirksvereins figurirt; bas giebt der Sache nicht die Ballung bringt. ein wirklich feines" Unternehmen. Aber dafür haben auch jene Herren bie Genugthuung, daß ihre Wohlthaten" in Wenn 3wei dasselbe thun, ist es noch lange nicht ber richtigen Weise gewürdigt werden, und daß sich kein Mensch über ihre eigentlichen Biele täuscht.

baffelbe"

-

Richte einer besonderen Herzensgüte erscheinen will, fammelt

fo lautet ein alter Spruch, und wer heute im

So geht es in der Welt; was dem Einen Freude bereitet, ist dem Anderen bitterer Verdruß. Wer an gewiffe

-

mehr von uns wissen, felbft unsere Leser sollen nichts mehr aus den Stöder'schen Versammlungen erfahren. Freilich das befte Mittel, um dieselben vor derjenigen Eigenschaft, bie er uns nachsagt, zu schützen, aber unser Berichterstatter darf jene Versammlungen nicht mehr besuchen, bei Strafe Rausgeschmissenwerbens!" Diese Drohung ist denn seitdem der Herr Hofprediger die Salonmode bei sich eingeführt hat, daß er sich bei ganz nnschuldigen Anlässen schon die Hembs. ärmel aufträmpt, wie ängstlich muß da einem schmächtigen Berichterstatter werden, wenn's ans wirk liche Rausschmeißen" geht! Es hat in der That den An­fchein, als ob das verebelnde Beispiel der Rausschmeißer" ber christlichen Herberge zur Heimath nicht ganz ohne Ein fluß geblieben ist. Er hat Schule gemacht, wer tann's ihm verdenken? Jeber Mensch muß zusehen, daß er etwas Tüchtiges lernt, benn man kann nie wissen, wie man

ober läßt sammeln für arme Rinder, damit auch sie sich er freuen und stärken an der freien Natur, damit auch fie den Vorkommnisse Betrachtungen knüpft, die bem Hofprebiger Stöder manche Fertigkeiten später einmal verwerthen kann. Seine Unterschieb tennen lernen, ber da herrscht zwischen der Luft nicht gefallen, der muß es über fich ergehen lassen, daß man in Freunde hatten sich ja vor längerer Zeit mit ihm eraürnt, in einem Berliner   Hinterhause und den wellenumspülten, chriftlich- sozialen Versammlungen durchgehechelt wird; es ist auch sie schmollten. Es ist so reizenb, wenn Liebesleute

eblen

unabfebbaren Bestaden der Nordsee. Daß der Name der

I Spender und Veranstalter der Sammlungen so nebens

zu und soll

nen Nebenmenschen dieses billige Vergnügen nicht gönnen?

her in gutgesinnten Zeitungen genannt wird, thut der Frage Der Herr Hofprebiger ist immer so gewählt in seinen Aus. bierfneipe saß an einem Tische ein Liebespaar, das schmollte feinen Abbruch, sondern es giebt ihr höchstens das nöthige brücken, ler versteht es, feine liebenswürdigen Vorwürfe in auch. Sie machte bitterböse Augen und kniff den Mund Relief. Und bennoch! Die Beiten liegen nicht allzuweit ein Gewand zu fleiben, welches von wirklichem Seelenadel, zufammen, er rungelte die Stirn und seine Augen schossen hinter uns, als einem hiesigen Arbeiter Bezirksverein, ber

von einer tiefen Bildung des Geistes und bes Herzens zeugt. Müssen wir es nicht als ein Geschenk des Himmels betrach

Blige. Vor ihnen stand eine perlende große Weiße" un berührt. Und so faßen sie und saßen, und feins von ihnen

falten wollte, diefes fündliche Beginnen verboten wurde. Hier ten, wenn dieser erleuchtete, wahrheitsliebende Mann uns sprach ein Wort. Schließlich sagte er zu ihr: Nun trink

theiligung an einem löblichen 3wed, es sollte einiges Geld,

das Prädikat der" Dummheit" beilegt?

allerdings ohne die Buthaten der Reflame, zu einem an fich Schuppen fiel es uns von den Augen, als wir jenen hof

aber

Raum wagen wir es, hiergegen zu remonstriren; wie prebigerlichen Erguß lafen; ja, wir sind wirklich Sünder, benn wir find bumm; so dumm, daß es sogar dem Hof

aus, wir wollen geben!"

-

So find die Liebesleute, fie verlangen Unmögliches ,. wenn sie schmollen. Hat man nicht auch schon zum Herrn Hofprediger gesagt:" die Suppe aus, die Du eingebrodt haft, dann wollen wir wieder zusammengehen?" Sie

gutem Wert beigesteuert werden; nun, der Mensch denkt- anderes, wenn 3wei daffelbe thun. Man will dem Arbeiter prediger Stöder aufgefallen ist. Sollte aber der Herr Hof- schmollen, die braven Ronservativen, und ob Herr Stöder es fomm manchmal anders. Es ist eben etwas fagen tann: Geht nur, was wir für gute Leute sind, wollte, nicht sein Geld umsonß ausgeben? Wer fann's ihm ebenso unmöglich sein wie der unglücklich liebenden unter allen Umständen etwas schenken, damit man nachher prebiger, wenn er uns mit dieser Eigenschaft kaufen seine Suppe wird ausessen können? Wahrscheinlich wird's wir thun soviel für Euch, und Ihr, Ihr seid so undankbar."

Ja, die Undankbarkeit ist eine sehr schlechte Eigenschaft,

wiffen?

Er schmollt mit uns, der geistliche Herr, er will nichts

jungen Dame, die eine große Weiße in einem 3uge aus­trinken sollte.

-