Bergeben anlangt, so konnte die Andersohn nachweisen, buß fie fich im guten Glauben befunden habe, Da ein Rechtsanwalt thr gefagt hatte, fte tönne, ohne fich firafbar zu machen, ihr Eigenthum fortholen. Das Bericht erachtete awar objektiv ein Bergehen des Eigennuges als vorliegend, da der Ehemann ein Nießbrauchsrecht an den Sachen hatte, sprach aber die Angellagte wegen mangelnden Dolus fret. Auf die beiden Mitangeklagten indeß war nach Ansicht des Gerichts der gute Glaube der A. ohne Einfluß und wurden fte deshalb verurtheilt. Wegen Hausfriedenbruches wurden jedoch alle brei Angeklagte verurtheilt, und zwar nahm bas Gericht bezüglich der am 5. September begangenen Handlung Gemeingefährlichkeit an. Auf die Revision der Auf die Revision der Angeklagten hob der III. Straffenat des Reichsgerichts das Urtheil auf und verwies die Sache in die erste Instanz zurüd. In den Entscheidungsgründen wurde ausgeführt, daß die Urtheilsgründe in Beziehung auf die Gemeinschaftlichkeit des Hausfriedensbruches nicht ausreichend selen und daß die Fest ftellungen bezüglich des Eigennuges insofern der Vollständig
Die Beweisführung des ersten Richters ist nach Ansicht des legteren eine durchaus irrige. Wenn der Angeklagte nicht die Belt zur Untersuchung gehabt habe, so entschuldige ihn das feineswegs, er hätte eben eine solche Arbeit nicht übernehmen follen. Das Reichsgericht hob darauf das Urtheil auf und verwies die Sache in die erste Instanz zurüd.
Galle a. S., 15. Mat. Ein braunschweiger Loosehändler flagte bei biefigem fönigl. Landgericht gegen einen Schneider meifter in Scleudis auf Bahlung eines Betrages, den ihm meister in Schleudis auf Bahlung eines Betrages, den ihm Beklagter für Loose der Braunschweiger Landeslotterie schuldig geblieben war, welche er für ihn verlaufen sollte. Das Gericht wies indeffen die Klage ab, da die Forderung aus einem Ver trage über Handlungen refultire, welche sowohl auf Seiten des Klägers, wie des Bellagten unerlaubt waren, ba fie eine Verlegung des§ 1 der Verordnung vom 5. Juli 1847 enthalten. Der Bertrag war nach§§ 68, 51 2. 1 des Alla. L.-R. nichtig und aus einem nichtigen Vertrage findet teine Klage statt.
teit enibebrten, als es nicht über alle 3weifel erhaben fet, ob Soziales und Arbeiterbewegung.
Der gute Glaube der Hauptangeklagten den Mitangeklagten nicht zu Gute kommen durfte.
und Arbeitnehmern auch für die nächste Zeit nicht in Aussicht fteben. Neuerdings hat in der Pianofortefabrit von Balinger , Mariannenplat, beren Inhaber ein Raufmann ist, eine Lobn herabsetzung von 15 pet. stattgefunden. Daß die Arbeiter der betreffenden Fabrit davon nicht erbaut sind und es nicht an Proteften haben fehlen laffen, ift flar. Die bisherigen gütlichen Berhandlungen einer Kommission des Klavierarbeitervereins mit Herrn Balinger haben leider noch tein Resultat gezeitigt. Vielleicht wird aber doch noch etwas Pofitives erreicht. Das liegt sowohl im Intereffe des Fabrilanten, als auch seines Arbeiter.
Die Berliner Zimmerleute haben am Montag auf vielen Plägen die Arbeit eingestellt. Man fleht in allen Stadtvierteln die Bimmerleute truppweise zusammengeben. Shr Berhalten ist mufterhaft, ruhig und gesezt. Erfreulich ist die Thatsache, daß viele Arbeitgeber, darunter eine Anzahl Innungsmeister, die Forderungen der Gesellen anftandslos bewilligt haben. Nur ein leiner Bruchtheil verweigert jede Unterhandlung mit den Gesellen. Gestern wurden mehrere Fälle tonftatirt, wo legiere Arbeitgeber in das Kranten. lassenbuch der Drtstasse bei der Austrittsbescheinigung bebentliche Beichen gemacht haben.
Leipzig , 17. Mai. ( Fahrlässige Tödtung.) Der Maurer geselle Friedrich Holz in Malchin wurde am 6. März von der Straflammer in Güstrow von der Anklage der fahrlässigen Töbtung freigesprochen. Er führte am 29. September v. J. bet den Bauten an dem Bahnhofe in Lalendorf die Oberauf ficht und hatte fich vor Beginn der Arbeit davon zu über zeugen ob die Gerüfte alle in gutem Stande seien. Die Be fichtigung fiel jedoch nur sehr oberflächlich aus, weil ihm zu einer eingebenderen die Belt fehlte. So übersah er, daß ein Gerüst fehlerhaft gebaut war, und als der Maurer L. auf dem felben seine Thätigkeit begann, brach es durch und ließ den Unglücklichen in die Tiefe flürzen. Ohne wieder zur Befinnung au fommen verstarb L. am nächsten Tage. Das Gericht verneinte bie Frage, ob Hols an dem Tode des L. verantwortlich sei, weil für denselben die Beit nicht ausgereicht haben würde, alle Gerüste genau zu untersuchen und deshalb er nicht verpflichtet gewesen sei, Die Untersuchung bis in die kleinsten Details auszudehnen. gegen das Urtheil eingelegte Revision des Staatsanwaltes wurde in der Sigung des III. Strafsenates des Reichsgerichts vom 17. Mai von dem Reichsanwalt für begründet erklärt.
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Die Braunschweiger Zimmergesellen, etwa 400 an ber Bahl, ftreiten jegt sämmtlich, auch ist ein allgemeiner Maurer ftreit in Aussicht; ein fleiner Theil der Maurergesellen fireit fchon. Die Streifenden verlangen breitägige gegenseitige Küns digung und bei zehnftündiger Arbeitszeit einen Minimallohn überschre von 35 Pfennig pro Stunde; die Meister wollen diesen Lohn nicht durchweg, sondern nur für tüchtige Gesellen zuge ftehen.
Der Streit der Berliner Steinträger hat nur sehr ge ringe Dimensionen angenommen. Bis Montag Abend 6 Uhr hatten sich bei der Streit Kommission erft 30 ftreilende Kollegen gemeldet. Den weiter eingegangenen Nachrichten zufolge follen Die Meister resp. Bauunternehmer den neu ausgearbeiteten Tarif der Steinträger bewilligt haben.
Die Klavierarbeiter, früher mit zu den am besten geftellten Handwerkern zählend, gehen gleich den anderen Branchen immer mehr in ihren Lohnverhältnissen zurüd. Es find nur noch wenige Fabrilen, in denen es bei den alten Sägen verblieben ist und wo Differenzen zwischen Arbeitgebern
Auf fünf Magdeburger Zimmerftreden haben 52 fellen und auf sechs Bauten 48 Maurer die Arbeit ein gestellt.
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Aus Sachsen wird uns mitgetheilt, daß ein starker Buju böhmischer Arbeiter, wie Maurer, Bimmerleute, Handlange meist aus den Gegenden von Karlsbad , Bilsen 2c. hier anlangt. An manchen Tagen hat der Buzug dieser Arbeiter nicht weniger als 200 bis 300 bei einem einzelnen Eisenbahnzuge betragen. Dieselben haben in Chemnis, Swidau, Reichenbach, Blauen und noch vielen anderen Ortschaften Arbeit gefunden. Sie follen allerdings in der Mehrzahl einfache, bescheidene und fleißige Leute fein, welche, wenn sie im Herbfte nach der Hel math zurüdlehren, gute Ersparnisse mit nach Hause nehmen. Hierzu bemerkt das amtliche„ Dresdener Journal" folgendes: Von der hierländischen Arbeiterbevölkerung werden fie be greiflicherweise meist mit scheelen Augen angesehen; u wünschen wäre aber, daß die fremben Arbeiter von ben einheimischen entbehrlich gemacht und fo auch die Arbeitsersparnisse im Lande erhalten werden fönnten -Diese Redensart heißt nichts weiter, als daß bie sächsischen Arbeiter ebenso unterwürfig, ebenso bedürfnißlos ſein und gegen einen ebenso niedrigen Lohn arbeiten sollen, als die böhmischen Arbeiter.
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