rung einer Melaffefteuer nicht eingegangen ist, so ist das ge fchehen, weil er fich nicht in Widerspruch sezen wollte mit der geschichtlichen Entwicklung der Buderfteuer. Dagegen hat der Bundesrath, sowohl in Bezug auf die Herabfegung der Boni filation als auch bezüglich der Errichtung zollfreier Lager, den Beschlüssen des Reichstags Rechnung getragen. Es daif um so mehr gehofft werden, daß fich nun auch der Reichstag   zu Bugeständniffen bereit finden läßt, sonft tritt das provisorische Gefes von 1882 in Kraft. Eine solche Eventualität aber würde, wie Abg. Myer( alle) im April d. J. mit Recht gesagt hat, nicht nur die Finanzen des Reichs und die Buckerinduftrie, sondern auch den politischen Kredit des Reichstags schädigen.

Abg. Bod( Sozialdemokrat): Auch dieses Gesetz werde nur die Folge haben, daß ein nothwendiges Nahrungsmittel des Bolls denn ein Nahrungsmittel, nicht ein Luxusartikel fet der Bucker- vertheuert werde. Nachdem die Zucker barone bereits Millionen aus den Taschen des Volls erhalten, folle dieser Zustand auch für die kommende Beit aufrecht er halten bleiben. Seine Partei werde für eine derartige Vorlage nicht ftimmen.

Die Debatte wird geschlossen. Da eine Verweisung der Borlage an die Kommission nicht beantragt ist, wird die zweite Lesung im Plenum ftattfinden.

Es folgt die Beratbung des Gefetes, betr. die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigteiten.

zu Grunde liegenden Gedankens: eine möglichst für die ganze Monarchie gleichmäßige Form zu schaffen und nur dort abzu weichen, wo die eigenthümlichen Einrichtungen einer Bro virz dieses erhelschen. Hier liege eine solche Nothwendigkeit nicht vor.

Auf eine Anfrage des Abg. Adermann, ob das Ge fet auch Anwendung finden solle auf die gegenwärtig anhän gigen Prozeffe, erklärt ein Bundeslommissar, daß eine Be ftimmung, wonach ähnlich wie im Gesez vom 15. März 1881 die Anwendbarkeit des Geseges auf die gegenwärtig schweben. ben Prozesse ausgeschloffen bleiben solle, nicht mit aufgenom­men sei, weil es sich bei dieser Vorlage um ein Geses handle, bas in der ganzen preußischen Monarchie in Geltung set und in Bezug auf welches fich sowohl beim Reichsgericht, als auch bei den Oberlandesgerichten eine ständige Rechtspraxis heraus­gebildet habe. Es stehe daher der sofortigen Infraftsegung des Gesetzes nichts im Wege.

Abg. v. Eynern verwahrt die nationalliberale Bartei gegen die gegen fie gerichteten Angriffe des Abg. Richter. Bezüglich des vorliegenden Paragraphen trieben er und seine Freunde praktische Bolitit, fte wünschten zwar etwas Anderes, nähmen aber das Erreichbare, weil sonst gar nichts zu Stande lommen würde. Die Anträge des Abg. Richter und seiner Freunde würden zerstörend, nicht aufbauend wirken.( Dho! bei den Freifinntgen. Beifall bei den Nationalliberalen.)

Abg. Rintelen erklärt seine Bustimmung mit dem Gesetze.

Die Debatte wird geschlossen.

In zweiter Lesung, zu welcher das Haus sofort übergeht, wir der einzige Paragraph des Gesezes ohne Debatte mit großer Majorität angenommen.

Abg. Richter giebt nochmals dem Gedanken Ausdrud, daß die Verhältnisse in Westfalen   total verschieden von denen im Often feien und darum andere Maßnahmen erheischten. Die Nationalliberalen seien nicht einmal unter sich einig; Herr v. Heede   sei begeistert für die Kretsordnung, Herr v. Eynern gehorche nur der Noth bei Annahme der Vorlage. Bei solcher Sachlage folle man doch nicht die Begner so befebden, daß man sage, fte zerstörten, wenn fte Gef gesbestimmungen nicht annehmen wollten.( Heiterkeit.) Die 3- tt würde auch noch lommen, wo der Reichslangler leinen Nationalliberalen mehr baben wolle. Die Landräthe und Bürgermeister von Lennep Solingen brauchten nur einen Wint zu erhalten und mit dem Nationalliberalen fet es dort alle( Heiterkeit); Herr von Rauch. haupt brauche nur noch einen Husarenritt nach Hannover   zu machen, und die ganze Hochburg der Nationalliberalen stürze zusammen, fite werde doch nur noch fünftlich gehalten.( Große Heiterkeit.)

Es soll nunmehr die Berathung des Gesezes wegen Ab­änderung des§ 22 des Breßgefetes folgen. Abg. Meyer ( alle) beantragt jedoch mit Rüdficht auf die schwache Be fegung des Hauses, diesen Gegenstand von der Tagesordnung abzuseßen. Derselbe ist nicht von besonderer Dringlichkeit. Auf der anderen Seite ist es wohl lein unbilliges Verlangen, Daß über eine Vorlage, bei der Grundrechte der Breffe in Frage kommen, vor einem beschlußfähigen Hause verhandelt

werde.

Da sich Widerspruch gegen diesen Antrag nicht erhebt, wird der Gefeßentwurf, betreffend Abänderung des Preßgefezes, von der Tagesordnung abgesezt.

Schluß 2 Uhr. Nächste Sigung: Donnerstag 1 Uhr.( Bweite Lesung des Budersteuergesetzes. Wahl­prüfungen.)

Abgeordnetenhaus.

Abg.. Schorlemer: Wenn die Rechte der Reichs ständischen von der Regierung und dem Herrenhause preisge geben find, lönnen wir uns zur Stellung besonderer Anträge in dieser Richtung nicht venanlagt fühlen, so sehr ich persönlich das Jenen zugefügte Unrecht mitfüble. Nachd m der Provinzial landiag die Provinzialordnung abgelehnt hat, foll mein An trag zwischen dem Stadpunkt des ersteren und der Regierung vermitteln. Eventuell schlage ich vor, die Landkreise zu Wabl bezirken derart zu verbinden, daß jeder Wahlkrets mindestens 3, höchstens 5 Abgeordnete zu wählen bat. Von den Gewählten muß mindestens je ein Wahlberechtigter aus dem Wahlver bande der Grundbefizer, Städte und Aemter genommen

Aba. v. Eynern erklärt dem Hause, er habe in den legten Worten die Rede des Abg. Richter gehört, die er dem­nächst in Weftfalen gegen die Nationalliberalen halten wolle. ( beiterkeit.) Die vom Freifinn gewünschte Zweitheilung laffe fich sehr gut dadurch verstehen, daß die Partet selbst dauernd bei den Abstimmungen in zwei Theile zerfalle.( Große Heiterkeit.)

77. Sigung vom 18. Mat, 11 Uhr. Am Miniftertische: v. Butttamer und Kommiffarien. Die Spezialberathung des Entwurfs einer Kreisord. nung für Westfalen wird fortgesezt mit dem dritten Titel Von der Vertretung und Verwaltung des Kreises", SS 33-88, Erfter Abschnitt Von der Zusammenfegung des Kreises" 88 33-59.

Der Antrag Uhlendorff wird abgelehnt,§ 34 in der Faffung des Herrenhauses angenommen.

§ 35 behandelt die Bildung des Wahlverbandes der größeren Grundbefizer. Ein Antrag Richter Sprin gorum will außer der Grund auch die Gebäudesteuer hier bei in Rechnung gezogen wiffen.

§ 33, nach welchem der Kreistag in Kreisen mit 35 000 und weniger Einwohnern aus 20 Mitgliedern beftehen, bei 35-70 000 Einwohnern auf je 5000, über 70 000 auf je 10 000 je ein Vertreter hinzutreten soll, wird ohne Debatte angenommen.

werden.

Nach furzer Debatte wird das Amendement verworfen, der Beschluß des Herrenhauses angenommen.

Abg. v. b. Red beantragt, für jeden Kreis mit weniger als 35 000 Einwohnern 2, für jeden mit 35-80 000 Einwoh nern 3, für jeden mit mehr als 80 000 Enwohnern 4 Abge ordnete zu wählen. Die Vorlage will für die Wahl von 3 Abgeordneten die obere Grenze der Einwohnerzahl fchon bei 70 000 ziehen, und auf jede fernere Bollzahl von 50 000 Gin wohnern einen Abgeordneten hinzutreten laffen. Die Busam menlegung von Streifen, welche nur einen oder zwei Abgeordnete zu wählen haben, bleibt nach der Vorlage dem Provinsialland tag überlassen.

§ 38 handelt von der Wertheilung der Kreis, abgeordneten auf die drei Wahlverbände der größeren Grundbefizer, der Amtsverbände und der Städte. Nach dem Beschluffe der Kommiffion( bezw. Herrenhauses) soll die Bahl der städtischen Abgeordneten die Hälfte aller( wo nur eine Stadt im Kreise vorhanden, ein Drittel) nicht übersteigen. Von den übrigen Stimmen erhält jeder der beiden anderen Verbände die Hälfte.

§ 34 schreibt nach der Analogie der öftlichen Provinzen für die Wahl der Kreistagsabgeordneten die Bildung dreier Wahlverbände der größeren Grundbefizer und Industriellen, der Amtsverbände und der Städte vor. Abg. Uhlendorff beantragt, von der Bildung dieser Wahlverbände Abstand zu nehmen, die Kreistagsabgeordneten auf Städte und Land gemeinden nach dem Bevölkerungsmaßftab zu vertheilen und Sie städtischen durch Magistrat und Stadtverordnete, die länd lichen durch die Amtsversammlungen wählen zu lassen.

Unter Ablehnung eines Amendements Uhlendorff ge­nehmigt das Haus den Vorschlag seiner Kommiffion.

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Abg. Uhlendorff beantragt die Aufnahme einer be sonderen Vorschrift in das Einführungsgefeß, wonach ber Oberpräsident, die Regierungspräsidenten und die Landräthe von der Wählbarleit ausgeschlossen sein sollen.

§ 50 trifft über die Wählbarkeit zum Wahlmanne und zum Kreistagsabgeordneten Bestimmung.

Abg. v. Eynern erklärt sich gegen den Zwangsausschluß dieser Beamten von der Wählbarkeit, der nur wiederum einer Bartelschablone zu Liebe beantragt werde; denn was hätten die weftfälischen Regierungspräsidenten v. Liebermann und v. Bil grim dem Abg. Uhlendorff gethan?

Abg. v. Pilgrim beantragt die Streichung desjenigen Baffus der Herrenhausbeschlüsse zu diesem Paragraphen, wo nach die besoldeten Amtmänner von der Wählbarkeit ausges schloffen werden. Man möge doch endlich das ungerechtfertigte Mißtrauen gegen diese sehr tüchtige Kategorie von Beamten fallen laffen.

Abg. Uhlendorff_bedauert, daß man die Kreis. ordnung nicht zuerst im Westen statt im Dßen eingeführt bat. Dann würde man nicht dazu gekommen sein, für Westfalen   den Wahlverband der Großgrundbefizer und Induftriellen vorzuschlagen, dessen Einführung sehr vieles böses Blut machen würde. Die Vertretung nach dem Vers hältnis von Stadt und Land, wie er fie vorschlage, set enischieden vorzuziehen der Gliederung nach einer Steuer­quote.

Nachdem auch Abg. v. Schorlemer erklärt hat, für den Antrag Uglendorff in der eingebrachten Form nicht stimmen zu fönnen, werden unter Ablehnung sämmtlicher Anträge Artikel 1 und 2 der Vorlage unverändert angenommen, desgleichen mit unerheblichen Menderungen der Rest der Borlaze.

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Die von der Kommission beantragte Refolution: die Staatsregierung aufzufordern, eine Veröffent lichung der Landgemeindeordnung für Westfalen, wie solche fich nach den durch die nachfolgende Gefeßgebung eingetretenen Aenderungen gestaltet hat, vor dem In Trafttreten der Kreisordnung zu bewirken, wird angenommen, die eingegangenen Betitionen werden für erledigt erklärt.

Die Abgg. v. Bitter und Gen. wollen die Wählbarkeit in den Wahlverbänden der Großgrundbefizer und Amtsverbände auf alle Personen ausdehnen, welche seit einem Jahre in dem Kreise einen Wohnfts baben.( Nach den unverändert von der Stommiffion angenommenen Herrenhausbeschlüssen soll die Bählbarkeit auf den Kreis Derjenigen erstreckt werden, die dem Kreise seit einem Jahre durch Wohnfis oder Grundbefts angehören.)

Abg. v. Heede   glaubt, daß die Eliminirung des Groß­grundbefizes, welche der Antrag Uhlendorff unzweifelhaft zur Folge haben werde, eine ungerechte, der Einheitlichkeit der Verwaltungsorganisation widersprechende sei und ledig.ich auf bem fortschrittlichen Prinzip der sozialen Gleichmacherei und Bartelschablone beruhe.

Abg. v. b. Red bekämpft den Antrag und die Aus. führungen des Abg. v. Pilgrim; der befoldete Amtmann sei in erster Linie Rommiffar des Landraths und von diesem mehr abhängig, als für die Interessen des Kreises unter Umständen erwünscht sein möchte.

Abg. v. Schorlemer erklärt fich gegen beide Amende ments, während seitens des Regierungstommiffars Geh. Rath Braunbehrens der Antrag v. Bitter empfohlen wird.

Abg. Richter: So spricht ein Mann, deffen Freunde noch 1874 einstimmig mit den Freilonservativen und uns ganz denselben Antrag für Rheinland   und Westfalen ge ftellt haben. Es giebt in Westfalen gar feine verschiedene Intereffengruppen und überhaupt nur 20 Gutsbezirle. Wir wollen die Rechte der Großgrundbefizer nicht schmälern, aber diesen leine Vorrechte vor dem Kleinbefis geben. Ich weiß, daß wir mit unseren Warnungen jest doch teinen Erfolg haben werden. Es wird aber hoffentlich eine Richtung der Politit eintreten, unter welcher diese Vertretung wieder beseitigt wird.

Schluß 3% Uhr. Nächste Sigung Donnerstag 11 Uhr.( Dritte Berathung der Borlage, betreffend den Boll anschluß von Altona  , dritte Berathung der Kreisordnung für Weftfalen.)

Am Sonnabend oder Montag wird die zweite Berathung Der Kanalvorlage stattfinden.

Kommunales.

Tagesordnung für die Sigung der Stadtverordneten Versammlung am Donnerstag, den 20. Mai cr., Nachmittag 5 Uhr. Vorschläge des Ausschuffes für Petitionen- Wahl je für die Warkthallen und in die Deputation für die Bar eines Mitgliedes in die Bau Deputation, in das Kuratorium anlagen 2c. Berichterstattung über die Vorlage, betr. ben Münzstraße 6, die Regulirung und Bflafferung der Roch traf Abbruch der Baulichkeiten auf dem städtischen Grundstüde zwischen Münzstraße und Kunowili- Brüde, den Verlauf der Kunowski Brüde zum Abbruch und den Verlauf einer Barzelle an der Ede der Stadtbahn Parallelstraße und der Rochstraße Berichterstattung über die Vorlage, betr. den Anschluß eines Gebietstheiles der Gemeinde Schöneberg   an die Kanalisation von Berlin  Vorlage, betr. Die Stizze zum Neubau einer Gemeinde Doppelschule in der Derfflingerst. 18 betr. Den Verlauf der Baulichkeiten auf den Grundstücken betr. Die erfolgte Bauabnahme der Bentral- Martthalle in ber Neuen Friedrichstraße

Abg. v. Bitter betont, daß sein Antrag nicht, wie Herr v. Schorlemer ausgeführt, eine Erweiterung, sondern vielmehr eine zweckmäßige Verengerung des Kretses der Wahlfähigen beabfichtige. Begen den Abg. v. d. Red müffe er bemetlen, daß seiner Anficht nach die befoldeten Amtmänner wenigftens in den Kreisausschuß wählbar feien.

$ 50 wird mit dem Amendement v. Bitter ange

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besgl.,

besgl., betr. den Verlauf einer Baw ftelle neben der Markihalle in der Bimmerftraße- desgl., betr die Neuwahl eines Mitgliedes für die Kommiffion zum Swed der Erwerbung von Grundstücken auf der Südseite des Mühlen Vorlagen, betr. die Neuwahl die Steuer- und Einquartirungs. Deputation je eines Bürgerbeputirten für die Schul Deputation und für Bericht erstattung, betr. die Neuwahl von unbesoldeten Stadträthen -vier Ünterfügungsfachen eine Remunerationsfache.

Dammes

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Drei Rechnungen

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Der Zurnwart Naude, welchem von den töniglichen Behörden die Kongeffion sur Anlegung einer Badeanstalt für Frauen und Männer in zwei Stadtbahnbögen oberhalb ber Michaelbrüde ertheilt worden ist, hat fich nun auch an bie Stadtverordneten Versammlung mit der Bitte gewandt, sur die im§ 50 gegebenen Bestimmungen über die Wählbarkeit möglichung des Buganges zu der Badeanstalt ein Geländer

nommen.

§76 befagt, daß für die Wählbarkeit zum Kreisausschuß

zum Kreistagsabgeordneten gelten sollen.

Die Abgg. v. Bitter und v. Pilgrim bringen zu biefem Paragraphen ein Amendement ein, durch welches auch bie Wahl der besoldeten Amtmänner in den Kreisausschuß er möglicht werden soll.

Für diesen Antrag tritt in längerer Ausführung auch der Minister des Innern v. Butttamer ein, der die unveränderte Annahme der Herrenbausbeschlüsse zu§ 50 sehr bedauert und mit Entschiedenheit die in Rede stehende Beamtentategorie gegen das ihr von verschiedenen Seiten entgegengetragene Mißtrauen in Sous nimmt. Jm Dften hätten fich die Amtsvorsteher als

feld der Michaelbrücke fortnehmen und dasselbe durch ein fill gerechtes Billethäuschen erseßen zu dürfen. Der Betitions Aus schuß der Stadtverordneten Versammlung hat in Uebereinstim mung mit der Baudeputation zu dem Gesuch eine ablehnende Stellung eingenommen, da es ihm nicht gerechtfertigt erscheint im Intereffe eines Privatunternehmens den Monumentalbau

der Michaelbrüde anzugreifen.

Lokales.

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Abg. v. Schorlemer: Amtsvorsteher und Amtmänner ruht bereits ein nicht unbedeutender Theil des Nahrungsmittel

find nicht schlechtweg vergleichbar. Außerdem werden durch bas Amendement   v. Bitter auch die Kretssekretäre und ähnliche Beamte, die das Herrenhaus ausdrücklich ausschließen wollte, wieder wahlfähig gemacht. Ich bitte,§ 76 unverändert zu laffen, zumal ja nichts entgegensteht, daß in Städten wohnende Amtmänner von den städtischen Wahlverbänden in den Kreis­

Nachdem die Martthallen taum 14 Tage eröffnet find verkehrs in der Hand der städtischen Verlaufsvermittler. ift aber noch viel zu thun, um das Geschäft derart zu geftalten wie es der offiziellen Vertrauensstellung, welche dem städtischen

Berlaufsvermittler übertragen ist, entspricht.

Der Berliner  

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Großhandel fann nur dann für den Produzenten fegendreid sein, wenn er gewiß ist, seine gesammte Produktion in Berlin  An der weiteren Debatte betheiligen fich noch die Abgg. in beschränktem Maße der Fall; denn in der Hauptfache fchel v. Heereman; das Amendement v. Bitter wird gegen die herigen Großhändler, als an der Baghaftigkeit der Produzenten, Dr. Sheffer, Dr. Wehr, v. Rauchhaupt und Frhr. terten alle Bemühungen weniger an der Konturrenz der bil die nur versuchsweise kleine Boften, die den Konsum nicht bedien, Abg. v. d. Red erklärt fich für die Regierungsvorlage Kreisordnungsentwurfs(§§ 89-104) nach den Kommissions barf aber, um seine Stellung auszufüllen, sehr bedeutender Bufen vorschlägen. Ebenso wenig wird das beigefügte Wahlreglement bungen, um den hiesigen Blas vollständig mit Waare zu ve

Geh. Rath Braunbehrens bittet, den Antrag Ublendo: ff abzulehnen. Die Vertretung der Großgrund beftger auf aiffernmäßiger Grundlage set allerdings eine mangelhafte, aber auch in den anderen Provinzen geltende Einrichtung.

und gegen den Antrag Uhlendorff.

Abg. v. Schorlemer: Unter den heutigen Verhält niffen ist es dringend erforderlich, daß auch der Großgrund. befiz und die Industriellen sich auf den Standpunkt der ge meinsamen Vertretung ihrer Intereffen stellen und demgemäß organiftren. Ich finde eher die Zahl der Großgrundbefizer in ber Vertretung dieses neu fonstruirten Wahlverbandes der Großgrundbefizer und Industriellen zu gering. Herr Nichter

Stimmen der Freilonservativen und weniger Ronservativer ab­

gelehnt,§ 76 unverändert genehmigt, ebenso der Rest des

beanstandet.

Es folgt die Spezialberathung des Gesez Entwurf, betr.

die Einführung der Provinzialordnung von 1875 in umgefegt werden; denn der größte Theil der Detailhandle der Restaurateure 2c., ja felbft mancher Großhändler, lauft

der Provinz Westfalen  .

Sierau liegt ein Antrag des Sentrums vor, welcher auch für die Wahlen zum Provinsiallandtag die Bildung dreier

bestreitet mit Unrecht das Vorhandensein wirthschaftlicher Bwed die Beibehaltung der bisher in Westfalen   bestandenen her durch unreelle Abrechnung, lange Bahlungsfrist, Annahme

Verbände der Grundbefizer, Städte und Aemter und für diesen auch allen jenen Unannehmlichkeiten enthoben, welchen er bi

Gruppirungen in Westfalen  . Wir sehen uns im Gegen theil nur zu ftait verbundenen wirthschaftlichen Gruppen in den Induftriebesitlen gegenüber. Die Amtsverfammlungen, bie nach wählen sollen, find Der ehemals Reidsunmittelbaren beseitigt waren. in den früheren freifinnigen Anträgen als ein ganz ungeeigneter Vertretungsförper bezeichnet worden. Es liegt bier offenbar eine Infonsequena vor. Wir lönnen den Großindustriellen eine Vertretung auf Dem Kreistage nicht versagen. Allerdings sollte man einen so Lombinirten Wahlverband nicht mehr ausschließlich als einen Wahlverband der Großgrundbefizer bezeichnen.

sechs ständischen Wahlbezirke vorschlägt.

Antrags auf die Thatsache zurück, daß schon in der Regierungs.

Redner hierin ein schweres Unrecht findet, enthält er sich der Stellung eines besonderen Antrages angesichts der völligen Aussichtslosigkeit eines solchen in beiden Häusern.

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Abg. v. eereman fommt bei der Befürwortung dieses Stellung des städtischen Verkaufsvermittlers, die amtliche Rom frole der Geschäftsführung und seine bei der Stadthauptlaffe dem Antrag Uhlendorff die Kreisvertretung vorlage ohne irgendwelche nähere Begründung die Vitilstimmen hinterlegte Raution von 20 000 Mark bürgen für befte Wahr Obwohl nehmung der Intereffen des Produzenten. Daß der Produsent hierdurch gleich dem Publikum im Vortheil ist, beweift felb gangsstadium gelöst wurden, längst durch die darauf folgenden höheren Erträge ausgeglichen find. Die Gestaltung des Grof handels in Seefischen in den Markthallen hat fich felt Tagen nach der Eröffnung waren große Bufuhren und jedem Preise zugeschlagen und das lockte viele Käufer an. Rad

Abg. v. Liebermann ist für Annahme des§ 34 nach Der Vorlage, den Herrenhaus und Kommiffion angenommen haben, in Gemäßheit des der ganzen Verwaltungsorganisation

Abg. v. Eynern tann zwar das Bebauern theilen, daß bie reichsunmittelbaren Familien nicht mehr die Standschaft auf den Provinziallandtagen genießen sollen, fann aber ein Recht auf dieses Privilegium nicht anerkennen. Die National

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liberalen würden für die Provinzialordnung ftimmen, wie fte wenig Räufer vorhanden. In den Versteigerungen wurde u

aus den Kommissionsberathungen hervorgegangen sel.

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