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Beilage zum Berliner Volksblatt.
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Zur Sozialreform.
Die Krantentassen- und Unfallversicherungsgeftbgebung, wie fte im Deutschen Reiche eingeführt worden ist, wird von vielen Leuten dahin aufgefaßt, daß damit ein Wesent liches zur Berbefferung der wirthschaftlichen Lage der Arbeiter geleistet worden sei. Trogdem die Krankenversicherung Der Arbeiter durchaus feine neue Erfindung ist, ba diese Versicherung, wie Jedermann bekannt, schon sehr alt ist, und auch durch die neuen Geseze auf diesem Gebiete die wirth fchaftliche Abhängigkeit der arbeiter zu ihren Gunsten nicht verschoben worden ist, giebt es doch immer noch Leute und Blätter genug, die da nicht laut und oft genug behaupten fönnen, baß durch diese Gesetzgebung die Lage der Arbeiter bedeutend verbeffert worden ist.
Jedoch nur das Unfallversicherungsgefes bat die Arbeiter, welche von dem Unglüd eines Unfalles betroffen werden, in fofern etwas günftigen gestellt, als fte, um die Unfallentschädi gung zu erlangen, nicht mehr nöthig haben, langwierige und foftspielige Projefe zu führen, wobei der von einem Unfall Betroffene immer erst nachweisen mußte, daß nicht er, sondern Der Arbeitgeber oder dessen Betriebsletter, durch Unterlassung von Vorsichts oder Schußmaßregeln, den Unfall, wodurch der Arbeiter Schaden an seiner Gesundheit erlitten, verschuldet babe. Wie weit, und ob billiger oder unbilliger Weise, nun ble Arbeiter in thren Krantenfassen auch noch mit zu den Unfallstoften beizutragen haben, wollen wir hier nicht unterfuchen. Uns fommt es für heute nur darauf an, nachzuweisen, daß diese neuere Gesetzgebung die wirthschaftliche Abhängig leil der Arbeiter vom Arbeitgeber und des legteren Ueber gewicht beim Abschluß des Arbeitsvertrages nicht im Gering ten verändert hat. Wenn irgend etwas im Stande ist, diese unsere Anficht zu bestätigen, so sind es die vielen Arbeits einstellungen, die vom Auslande gunz abgesehen- in Deutsch land vor sich gehen. Bei allen handelt es sich um Erhöhung Des Lohnes oder Herabfegung der Dauer der Arbeitszeit. Daß dabei die Arbeiter in den meisten Fällen den Kürzeren sieben und unterliegen, ist ia belannt, und zeigt, daß Die Arbeiter. Organisationen wenig und unvollständig ents widelt find und deshalb immer noch sehr wenig Einfluß bei Der Arbeitgeber dort, wo die Arbeiter wenig oder gar feinen Rückhalt in Organisationen haben und von der Gesetzgebung nicht geschütt find, nach wie vor fich geltend macht.
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Für diese unsere Anficht, die wir von jeder vertreten haben, und die für jeden, der Luft und Augen zu sehen hat, so a fagen auf der Hand liegt, wollen wir hier auch einmal einen Mann sprechen lassen, deffen Urtheil, im Falle unsere Behaup tung als fojialdemokratisch bezeichnet werden sollte, eben des halb, weil er ein Gegner der Sozialdemokratie ist, von um so größerer Bedeutung ist.
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Herr Lujo Brentano , Professor der Nationalökonomie in Straßburg , hat im„ Handbuch der politischen Dekonomie" in dem Auffage die gewerbliche Arbeiterfrage" den Einfluß p. baa llebergewicht der Unternehmen Which Arbeitsbedingungen ausführlich und zutreffend erörtert. Hier bei unterzieht er auch den Bwang, daß die Arbeiter ganz nach Munich der Arbeitgeber den Fabriltrante ac. Kaffen beitreten müffen, einer eingehenden Betrachtung. Daß das neue Kranten taffengeset hierin nicht nur feine Menderung gefchaffen, sondern, den in die Fabrillaffen zu genügen, zur gefeßlichen Pflicht gemacht bat, ist bekannt. Db zum Nugen der Arbeiter, darüber laffen hängigkeit der Arbeiter vom Unternehmer an verschiedenen Beispielen und die daraus entspringenden Folgen für die Arbeiter erörtert hat, schreibt er:
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Endlich hat es die gleiche Wirkung, wenn Arbeiter, die in ihren Arbeitsbedingungen weder durch staatliche Regelungen, noch durch den Rückhalt, den Drganisationen gewähren, ge= schützt sind, um gewiffen Folgen ihrer Arbeit vorzubeugen, zu Beiträgen zu Kranken, Alterversorgungs-, Begräbniß, Witt wen und Waisen Kassen gezwungen werden, denn da jede Arbeitslosigkeit ihnen hier die Mittel entzieht, zu zahlen, ohne Deren ununterbrochene Bahlung fie ihre Unterstützungs. Ansprüche an jene Kaffen entweder vollständig verlieren oder wenigftens vollständig mindern, bringt jede Entlassung seitens des Arbeits gebers ihnen nicht nur in der Begegwart Hunger und Noth, sondern beraubt sie auch, wie gleich unten gezeigt werden wird, threr durch die gezahlten Beiträge erworbenen Anrechte auf Sicherung ihrer und ihrer Familie Bulunt entweder vollstän big oder doch zu einem empfindlichen Theile."
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mens und mit dem Menschen selbst, sofern er seine Fähigkeiten auf Da die Arbeitszeit die einzige Quelle des Arbeitereinkom den Erwerb wirthschaftlicher Güter verwendet, identisch ist, be broben, wo die Regelung der mit Durchschnittseigenschaften be. gabten Maffe der Arbeiter von der Gesetzgebung diesen selbst über laffen ist und diese auch nicht selbstständig organiftrt sind, noth wendig alle Gefahren, von denen das Leben des Menschen umgeben ist, die wirthschaftliche Bafts des Arbeiters und feiner Familie. So nimmt jede Krankheit drm, der auf seine Arbeit für den Unterhalt angewiesen ist, die Fähigkeit, fich und
Dienstag, den 25 Mai 1886.
der Gefahr, so erhält er tros aller bis dahin von thm gezahlten Beiträge, wenn die Gefahr eintritt, nicht Die benöthigte Hilfe, zu deren Sicherung er Beiträge gezahlt bat. Der Gefahr, burch Eifcantung, Alter und Tod des Arbeiters mittellos zu werden, find der Arbeiter und seine Familie aber nicht blos so lange der Arbeiter beschäftigt ist, fondern auch, wenn er außer Arbeit ist, ausgefeßt. Um fich gegen dieselbe wirksam zu versichern, muß der Arbeiter daher nicht blos, so lange er beschäftigt ist, sondern auch, wenn er außer Arbeit ist, Beiträge zahlen. Wie aber soll der Arbeiter Schuß gegen die wirthschaftlichen Folgen von Krankheit, Alter und Tod auf dem Wege der Versicherung erhalten, wenn eine Entlaffung aus der Arbeit ihn des einzigen Mittels beraubt, bas ibm zur Bahlung von periodischen Beiträgen verfügbar ift? Dder aber die Arbeiterversicherung wird so organifirt, wie verfiberung. Allg. Beit, 7. und 8. Oktober 1881) fich dies zu denken Schäffle( die törperliche Gestaltung der zwangsweisen Arbetter fcheint, wenn er fagt: Nur die wirklich geleistete Dienstzeit wird in Beitragspflicht genommen, wie auch nur sie dem Rentenanspruch zum Ausmaß dient." Hier wird in Aussicht gestellt, daß dem Arbeiter gegen Leistung seiner Beiträge nicht eine Rente oder Kapital, deren Beiträge den Bedürfnissen der Arbeiterklaffe genau angepaßt und bestimmt find, bei Eintritt der Gefahr gewährt werden sollen, sondern die Renten oder Kapitalsummen, die bei Eintritt der Gefahr gezahlt werden, sollen von verschiedener Höhe fein, je nach Ball und Höhe der vom Arbeiter geleisteten Beiträge. Allein eine derartige Einrichtung würde zu dem Nachtheil, der schon jest mit der Anlage der Arbeiter Ersparnisse in Versicherungs. laffen verbunden ist, das heißt zu der Unmöglichkeit, das Dom Arbeiter ersparte Geld in der für ihn awedmäßigften Anlage nußbar zu machen, den Nachtheil ihrer Anlagen in Spartassen, nämlich die Unsicherheit, ob das Ersparte aur Dedung der mit Krankheit, Alter und Tod eintretenden Be dürfnisse ausreiche, hinzufügen. Denn offenbar ist hier gar leine Sicherheit vorhanden, daß die Unterstüguug, welche dem Arbeiter als Gegenleistung für seine Beiträge zu Theil wird, loftgkeit zur Folge hat, daß die Unterstügung, die dem Arbeiter eine für jene Bedürfnisse ausreichende sei. Da jebe Arbeits loftgleit zur Folge hat, daß die Unterstügung, die dem Arbeiter oder seiner Familie im Falle des Eintritts der verficherten Gefahr
gewährt wird, entsprechend der in Folge der Arbeitslosigkeit ge
minderten Bahl und Höhe der geleisteten Beiträge gemindert wird, Die Unterstüßung aber, die selbst in Folge ununterbrochener Bei fräge gezahlt wiid, nur eben ausreichend sein kann, hat jede Arbeitslosigkeit zur Folge, daß dem Arbeiter bei Eintritt der Gefahr trop aller Versicherung nur eine unzureichende Unterftügung zu Theil wird. Einerlei also, wie die Arbeiterver ficherung organisirt ist, ob so wie bisher oder so wie es die Anhänger der Körperschaftlichen Gestaltung" der zwangsweisen Arbeiterverficherung fich denten, in beiden Fällen hat da, wo weder die Gesetzgebung für den Erwerb der mit Durchschnitts eigenschaften begabten Maffe der Arbeiter diese in ihrem Ec werb schüßt, jede Entlassung der Arbeiter die Folge, die Wirkfamkeit der von ihnen auf dem Wege der Versicherung zur Fürsorge für ihre Rukunft und die Zukunft ihrer Familien verlieren die Arbeiter in Folge ihrer Entlassung alle dem anderen werden diese Unterstüßungsansprüche, in dem anderen werden diese unzureichend aur Dedung ihrer Bedürfnisse. In beiden Fällen feben fie fich bei Krankheit, Alter und Tod auf die noth wendige Unterstügung verwiesen, welche ihnen die Armenpflege oft in einer abschreckenden Weise und stets unter entehrenden Bedingungen gewährt. Und ist die Aussicht auf diesen Bu stand ein Uebelstand, der an sich schon die Arbeiter in ihrer Entwidlung nach jeder Richtung hin zu verkümmern die Folge hat, so hat fie, wie schon oben hervorgehoben wurde, dadurch, baß fie die Furcht des Arbeiters vor jedweder Entlassung ver ftärten muß, außerdem die Rückwirkung, die Abhängigkeit des Arbeiters vom Arbeitgeber in jeder Beziehung zu mehren."
Sowett Brentano! Wir sind der Meinung, daß derselbe mit seinen Ausführungen den Nagel auf den Kopf getroffen hat, und wollen sehen und abwarten, ob fich Jemand finden wird, der ihn, für jeden Leser überzeugend, widerlegt.
Parlamentsberichte.
92. Sigung vom 24. Mai, 1 Uhr.
Am Tische des Bundesrathes von Boetticher und von Scholz.
Das Haus tritt sofort in die erste Berathung des Geset Entwurfs über die Besteuerung des Brannt. weins ein.
Bevollmächtigter, Finanzminister von Schola: Die Hauptergebnisse der Verhandlungen im März, von denen die gegenwärtigen nur eine Fortsegung find, bilden die Grundlage der neuen Borlage. Der Reichstag hat den Monopolvorschlag verworfen. Die verbündeten Regierungen haben sich zwar nicht zu überzeugen vermocht, daß die Einwendungen gegen ihr Projekt in allen Punkten begründet und ausreichend waren ( Buftimmung rechts), um die Verwerfung zu motiviren, fie haben im Gegentheil in der Diskussion des hohen Hauses nur eine Bestätigung für ihre Auffassung gefunden, daß die
thn für die Stillung seines Hungers und die Bebedung seiner empfohlene Form die beste war.( Sehr gut! rechts.) Sie
Mittel zum Begräbniß desjenigen, deffen einziges Mittel zur Bedürfnißbefriedigung seine Arbeit war, die für immer nun rubt, wo die Mittel zur Aufziehung der Kinder, welche diese
Arbeit ernährte?
Ebenso wird, wo die Arbeitskraft die einzige Quelle des Arbeitereinkommens ift, wo immer die Gesetzgebung die Arbeiter bezüglich der Fürsorge für ihren Erwerb fich selbst überläßt und diese sich auch nicht selbstständig organistit haben, so oft der Arbeitgeber den Arbeiter, sei es wegen Mangel an Arbeit, sei es wegen einer Meinungsver fchiedenheit über die Arbeitsbedingungen entläßt, die wirth schaftliche Existenz der mit Durchschnittseigenschaften begabten Maffe der Arbeiter bedroht. Und zwar bringt jede Entlassung den Arbeitern nicht nur Gefahr, in der Gegenwart brotlos au werden, fie droht ihnen auch die Möglichkeit zu nehmen, auf dem Wege der Versicherung, mag diefelbe eine freiwillige oder, wie im Deutschen Reiche, eine erzwungene sein, für sich und
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Dersicherung, wie sie bisher war: der Arbeiter verpflichtet sich zu periodischen Beiträgen von gewiffer Höhe und erhält dafür ble Sicherheit, daß ihm bei Eintritt von Krankheit, Alter und Tod eine Rente oder ein Kapital von bestimmter Höhe gezahlt wird; allein bann muß der Arbeiter, wenn seine Versicherung gegen die wirthschaftlichen Folgen dieser Gefahren eine with
ahlen. Unterbricht er seine Beitragszahlung vor Eintritt
war mit dem Worte
nehmen nichts von dem zurück, was in den Motiven der frü heren Vorlage zur Begründung der vorgeschlagenen Form und zur Bemängelung der anderen Formen gesagt war.( Sehr gut! rechts.) Aus diesem Unstande, möchte ich bitten, teine Gründe gegen die gegenwärtige Vorlage berzunehmen. In ben früheren Verhandlungen Konsumsteuer" ein siemlich deutlicher Fingerzeig gegeben, auf welchem Wege man ju einer höheren Besteuerung des Branntweins gelangen lönne. Deshalb waren die Re gierungen darauf hingewiesen, einen erneuten Vorschlag zu erwägen, und in der Rombination einer Verbrauchsabgabe mit der bisherigen Material und Maifchraumfteuer eine mögliche und nicht zu tief einschneidende Lösung der Frage zu suchen. Eine Beftimmung in Abschnitt IV der Vorlage läßt die Mög lichkeit offen, daß das zunächst nur für die norddeutsche Branntweinfteuergemeinschaft zu schaffende Gesetz auch seinen Weg über diese hinaus in die siddeutschen Staaten nehme. Der Konfumabgabe wird in öffentlichen Blättern zunächst der Vor wurf gemacht, daß fie zu weit gebe, aber wenn ein wirklich fördersamer Schritt auf dem Wege der Besteuerung gemacht werden soll, so würde eine unter dem Beharrungssatz von 1,20 für den Liter reinen Allchols liegende Abgabe dazu nicht geeignet sein. Wir fommen babet bei Weitem nicht zu dem Ergebniß, daß wir durch das Monopol zu erreichen wünsch ten und hofften. Wir bleiben mit diesem Saß auch noch beträchtlich zurüd hinter den, was der Branntweinverbrauch in anderen europäischen Staaten leiftet, ohne daß eine schlagen außerdem eine etappenweije Erreichung des
Beharrungssages vor, indem wir
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Jahre die Steuer für den Liter teinen Allohols um 40 Pf. fteigern. Es ist gar nicht zweifelhaft und darin weichen die verbündeten Regierungen gegenwärtig etwas ab von dem, was in den Motiven zum Monopol gesagt war daß, wenn es möglich ist, die Abgabe beim Detailisten zu erheben, wir alle Stadien der Produktion und des Handels mit der leidigen Kontrole und Erschwerung des Verkehrs verschonen können, welche in den Motiven der Monopolvorlage für unerläßlich erachtet wurden. Der Vorwurf, daß dieser Erhebungsmodus feine Vorbereitung des Ueberganges zur Fabritatfteuer bilde, ift in unseren Augen ein großer Vorzug, denn das in den Motiven aum Monopol gegen die Fabrilatsteuer Gesagte halten wir auch heute noch für richtig und wir würden es für ein großes Unglüd ansehen, wenn wir die Fabritatsteuer mit in Den Kauf nehmen müßten. Die Fabrikatsteuer fest an einem Punkte ein, 100 eine nügliche Thätigkeit der Privaten zur Hervorbringung des Gegenstandes geübt wird, und Die großen Gewinne, welche beim Uebergange in den Detailhandel und in dem toloffalen Detailhandel selbst erzielt werden, noch nicht gemacht sind. Tie Fabrikatfteuer fann nur ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wo teine anderen Wege vorhanden find, sie ist die plumpfte und rohefte Erhebung einer Verbrauchsabgabe.( Lebhafte Buftime mung rechts.) Eine Analogie fann ich beispielsweise nur in der Kouponfteuer erbliden, wo man eine Besteuerung des Ein tommens aus Kapital anstrebt. Ein besonderer Vorzug der Erhebungsart liegt auch darin, daß wir durch fie nicht der Gefahr gegenüberstehen, der Schmuggel lönne große Dimen ftonen annehmen; es besteht lein Interesse, aus dem Auslande oder aus den durch die Uebergangsabgabegrenzen geschiedenen Theilen Deutschlands Branntwein über die Grenze zu bringen, Denn derselbe würde ja noch beim Detaillisten gefaßt werder. Allein die Verbrauchsabgabe wird, wenn fie ins Leben tritt, eine erhebliche Verminderung des Konsums an Branntwein zur Folge baben, erheblicher als ein Monopol( sehr wahr! rechts), weil für den Konsumenten der Preisaufschlag ein größerer sein muß. Außerdem aber nöthigt die Besorgnis, baß der Konsumrüdgang auch nachtheilige Folgen für Industrie und Landwirthschaft haben haben tönnte, auf's Emfigste bedacht zu sein, Schußmaßregeln hiergegen aufzu richten. Daher empfiehlt die Borlage einerseits, den Bottige raum, welcher als Steigeraum nicht bemaischt werden kann, aber verfteuert werden muß, frei zu lassen. Im Uebrigen hab: n wir, wie beim Monopolentwurf, die Hoffnung, daß dem ge ringer werdenden Ronsum gegenüber ein Auskunftsmittel datin zu finden sein wird, daß wir den Branntweingebrauch zu ge werblichen und hauswirthschaftlichen Sweden, zu Erwärmung und Beleuchtung, fieuerfret laffen. Mit Schmerz hat es die verbündeten Regierungen erfüllt, daß fie im Rahmen dieser Vorlage nicht wie bei dem Monopol den gesundheitlichen Rüd fichten gerecht werden konnten. Beim Monopol war es fcloft verständlich nach der ganzen Konstruktion des Unternehmen, hier in ein bloßes Steuergeset paffen diese Rücksichten auf alem Briete nimt etfuntleyen wevem se weit verbreitete, für die Preßbefefabritation eine fakultative Fabrikatsteuer eingeführt um zu sehen, fte von der nicht ganz gerechten Laft gleicher Behandlung mit den Brenne reien zu befreien. Wir sind aber der Meinung, daß andere Verhältniffe uns bald nöthigen werden, die Breßbefefabrikation zum Gegenstande einer Vorlag. zu machen. Lassen Sie mich mit der Bitte schließen, die Vorlage mit dem feften Entschluffe zu würdigen, daß wir zu einem pofitiven Ergebnis in dieser Seffion gelangen( sehr wahr! rechts), damit die überall um uns berum bemerkbaren dringenden Wünsche und Bedürfnisse endlich Befriedigung finden. An weiterem hingebenden Mit wirten von Seiten der verbündeten Regierungen wird es nicht fehlen, ja wir werden uns selbst bis an die äußerst mögliche Grenze im Nachgeben und Entgegenkommen üben, wie wir es bisher geihan.( Lebhafter Beifall rechts.)
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Abg. Richter: Dieses Gesetz müßte eigentlich die Ueber schrift tragen: Gesetz zur Vermehrung der Branntweinpest und des Branntweinelends, da seine Bestimmungen geradezu zur Verschlechterung ber Branntweinqualität burch Ber fegung mit gefundheitsschädlichen Fuselstoffen herausfordern. Wenn der Geseßentwurf in Kraft Kraft treten sollte, würde es nicht unbillig sein, durch eine besondere Klausel eine gewiffe Quote des Ertrages zu bestimmen für Säufer und Allobolisten in Folge so hoher Steuersäge. Der Monopolentwurf batte fich mit einem gewiffen moralischen Mäntelchen belleidet. Aus diesem Entwurf blickt die Fistalität, das Streben nach möglichster Plusmacherei unverhüüt hervor. Daß der Finanzminister, wenn er nicht alles friegen kann, fich mit Beringerem begnügt, brauchen wir ihm wahrlich nicht zu danken. Wir find zwar an große Biffern gewöhnt, aber man mache fich einmal llar, was hier an Branntweinsteuer verlangt wird: mehr als was an Steuern von Bier, Salz, Kaffee, Buder und Petroleum zusammen erhoben wird und der fämmtlichen Bölle. Bu der Bollerhöhung um 180 Millionen feit 1879 follen noch 189 Millionen aus dieser Konsumsteuer tommen. Andere Staaten haben solche Steuern ein geführt im Laufe der Jahrhunderte oder vor Menschen alten unter der Nachwirkung unglücklicher Kriege und Schulden von Milliarden; wir sollen fte einführen nach eiuem glücklichen Kriege, ber uns Milliarden ein gebracht hat. Ich glaube ja selbst, daß diese 189 Millionen vom Reichstage nicht bewilligt werden, dafür werden wohl nur die Nationalliberalen sein, die Partei der Steuerverrechnung. Hat doch Herr Dechelhäuser bereits vor der ersten Lesung dieses Gefeßes seine Begeisterung für daffelbe hier fund gegeben. Die Hegierung hat gedacht, je mehr bu forberff, ben hebt mirit desto mehr
bu schließlich belommen; vielleicht ahmt die Regierung die Methode gewiffer Händler nach, die viel vorschlagen und dann wieder ablaffen, namentlich beim Publikum vom Lande. ( beiterkeit.) Das Ausbeuteverhältniß, welches die Regierung ihrer Rechnung zu Grunde legt, bleibt weit zurück hinter dem wirklichen Ausbeuteverbältniß, und je größer dieses ist, desto größer muß auch der Steuerertrag fein. Die Regierung spricht blos von einem Ausbeuteverhältniß von sieben bis acht Prozent. Das mag richtig sein in Bezug auf den Kornbranntwein, in Bezug auf den Kartoffelspiritus aber wird das Ausbeutever bältniß neun bis zehn Prozent vom Maischraum betragen. Die Interessenten verschweigen das mit Grund, mit Rücksicht auf die Berechnung der Ausfuhrprämie. Wenn sie aber unter sich find, so sehen sie fich an, wie die römischen haruspices. Wenn man auch nur den geringsten Sat von 40 Pf. annimmt, so würde die Steuer nach jenem Ausbeuteverhältniß über 100 Millionen einbringen, selbst wenn der Konsum fich einschränken sollte. Diese höheren Steuern sucht man zu rechts fertigen mit dem binweis auf die Bedürfnisse in den Einzelstaaten und den Kommunen. Man spricht von 1 Millionen
fame fein foll, so lange diese ihm drohen, periodische Beiträge Beschränkung des Konsums die Folge gewesen wäre. Wir Exekutionen in den Kommunen. Der Reichslangler stellte ja
auch die Minister als Bettler beim Reichstage hin. Dies Lied