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nur 121 Personen giebt, die den gesetzlichen Steuerfaß- 2116 rants sablen, also in den Senat gewählt werden dürfen. Der Höchstbesteuerte ist der Graf Flandern  , der Bruder des Rönigs, ber 11 029 Frants Steuern zahlt; nach ihm zahlt Der Höchftbesteuerte 7789 Frants. Da nun aber nach dem Ge fe ein Senator auf 6000 Einwohner tommen soll, so hat die Deputation fich genöthigt sehen, die noch weiter erforderliche Bahl aus ben die nächthöchften Steuern zahlenden Bürgern zu entnehmen.

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Das fürstliche Haus von Arenberg, das ftreng klerikal ge finnt ist und den größten Grundbesig in Belgien   bat, hat seinen sämmtlichen Bächtern einen Bachterlaß von 10 pet. zugefichert; fie sollen fortab statt 180 Frants per Heftar nur 162 Frants zahlen, aber fte müssen gut latholisch wählen! Man steht, wie der Einfluß des Geldsades alle Wahlfreiheit zu nichte macht. In Gent   find scheußliche Sitten standale an's Licht gelommen. Ein unmoralischer Klub, genannt Cravates noires  , bat bort lange beflanden. Viele hochstehende Personen der liberalen und lerilalen Partei find schwer lompromittirt. Be reits find 57 Personen in Untersuchung gezogen worden. Eine Reihe Selbstmorde ist die Folge davon.

Wie verlautet, beabsichtigen die Arbeiter, da die Mani feftation in Brüssel   untersagt wurde, einen Arbeiter. Rongres nach Gent   einzuberufen.

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Infolge des vom Bürgermeister Buls amtlich angekündigten Verbotes der geplanten großen Arbeiter Demonstration in Brüffel ist die Gährung unter den Sozialisten bedenklich im Bachsen. Der Peuple", das Drgan der belgischen Arbeiter partei, erklärt in feiner heutigen Nummer, den Arbeitern bleibe nichts übrig als die Revolution. Das Blatt fündigt ferner an, bie Arbeiter würden fich das allgemeine Stimmrecht nöthigen falls durch Gewalt verschaffen.

Frankreich  .

Die franzöfifche Regierung hat fich zu fräftiger Gegen wehr gegen die Wüblereien der orleanistischen Prinzen auf gerafft und den Gesezentwurf, betreffend die Ausweisung, in Der Deputirtenkammer eingebracht. Im ersten Artikel wird der Minister des Innern ermächtigt, den Mitgliedern der Familien, welche früber in Frankreich   geherrscht haben, den Aufenthalt in Frankreich   zu untersagen. Im zweiten Artikel find die Strafen feftgefeßt, auf welche im Falle einer Uebertretung des Aufenthaltsverbots durch das Buchtpolizeigericht zu ertennen ift; die höchfte Strafe beträgt 5 jähriges Gefängniß. Justiz minister Demole verlas den Gesegentwurf in der Kammer. In

ben baran geknüpften Erläuterungen erinnerte er daran, daß

Die Republil die gegen die Prinzen gerichteten Gefeße abge fchafft habe und deshalb wohl erwarten durfte, daß die Prinzen die Institutionen des Staates achten würden. Diese Erwartung sei getäuscht worden, die Prinzen hätten jede Ge legenheit ergriffen, um die Republit zu erschüttern. Die Re Aterung erachte daher den Zeitpunkt für gekommen, um diesem Stande der Dinge ein Ende zu bereiten. Der Minister wurde während der Verlesung der einzelnen Artikel des Entwurfs vielfach durch mißbilligende Burufe von der Rechten unter brochen. Der Deputirte Maillé erhielt einen Ordnungsruf. Die vom Minifter beantragte Dringlichkeit für die Berathung Der Vorlage wurde angenommen und der Gesezentwurf an die brachte der Sozialist Bally den Antrag ein, die Güter der Familien, welche früher in Frankreich   geherrscht hätten, der französischen   Nation zurückerstatten zu laffen, um damit cine Altersversorgungstaffe au dotiren. Die Rammer beschloß die Dringlichkeit und verwies den Antrag zur Vorberathung an dieselbe Kommission, welche mit der Bes tatbung der Vorlage über die Ausweisung der Prinzen beauf fragt werden wird.

Bureaus verwiesen.

Im weiteren Fortgang der Sigung

Großbritannien  .

Die Debatte über Das Homerulegeset förderte eine inter­effante Aufllärung über die Bewegung in Ulster zu Lage. Sir Charles Russel, selbst ein Nordirländer und gegen wärtig als Generalanwalt eines der hervorragendften Mit­glieder der Reichsregierung, führte Beweise dafür an, daß zur Seit der Aufhebung der irischen( protestantischen) Staatstitche durch Gladstone die Drangisten von Ulster   genau die nämliche friegerische Sprache geführt hätten, wie jest, ohne daß es zu irgend einer Bethätigung ihrer Kriegsluft gelommen wäre. bles soll unser Todesschrei sein, der von der Erde zum Himmel andern." Das klingt doch noch weit martialischer als Churchill's fein", bie ihm Gladstone als eine frivole Aufreizung zum Auf­ftand angerechnet hat.

Borgeftern fand in London   das große Meeting ber englischen Liberalen statt, auf welchem der Versuch einer Einigung auf dem Boden einer Legislatur in Dublin  zur Beschlußfaffung über rein irische Angelegenheiten gemacht werden sollte. Gladstone soll auf demselben seine Abficht er tlärt haben, eine wichtige Umgestaltung der Homerulevorlage

bet

allem andern untauglich machen würde?"

wahren Kunst mich verzehren, aber auch zugleich zu

Pürzt,

Ja, mein lieber, junger Freund," sagte Jeremias be bas wäre ja aber eine ganz verzweifelte Geschichte,

bezüglich der Bestimmung, welche von der Theilnahme irischer Deputirter am Reichsparlament handelt, vorzuschlagen. Wenn das Parlament die zweite Lesung der Vorlage annehmen sollte, so würden die Einzelheiten nur in der Kommissionsberathung vor dem Herbst in Erwägung gezogen werden. Bu dieser Zeit soll eine Spezialsesfion für die irischen Vorlagen berufen wer ben. Inzwischen tönnten in die Homerulevorlage neue Be­ftimmungen bezüglich der Theilnahme der trischen Deputirten stimmungen bezüglich der Theilnahme der irischen Deputirten am Reichsparlament eingefügt werden. Chamberlain und Hartington blieben der Versammlung fern. Erfterer bezeugt jedoch in einer den Blättern übersendeten Buschrift sein Wohlwollen dem Streben, die liberale Bartet wieder au einigen. Italien  .

Vom 26. zum 27. Mai, Mittags, tamen in Venedig   20 Choleraerkrankungen und 13 Choleratodesfälle vor, in Bari  2 Choleraerkrankungen und 1 Choler atodesfall.

Balkanländer.

Die griechische Blofade gilt auf mancher Seite als so gut wie beseitigt. Dagegen meldet ein Telegramm des Pefter Lloyd", daß die Blolade auch nicht einen Tag früher auf gegeben werden wird, bevor die griechische Grenze nicht frei von Truppen und die vollständige Abrüftung durchgeführt sein wird. Selbst wenn die griechischen Truppen parallel mit den türkischen bereits von der Grenze abziehen werden, wird die Blolade aufrechterhalten bleiben, bis die Demobiliftrungs­Ordre in ihrer Durchführung beendigt ist. Erst wenn der legte Mann des Kriegsaufgebotes die Entlassung erhalten, werden die Gesandten auf ihre Boften zurücklehren und dann die strenge Sperre aufheben, obgleich die Demonstrations. Flotte selbst dann noch beisammen bleibt.

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Delyannis wird vom griechischen Barlament in Anllage zustand versezt werden" so meldet die Pol. Korr." aus Athen  .

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mann Kardauns und wurde letterer beshalb vom Landgerichte Köln   am 17. März d. J. zu 300 M. Geldstrafe verurtheilt. Eine Publikationsbefugniß wurde dem Beleidigten vom Ge richte nicht zugesprochen und zwar unter Berufung auf§ 200, 2, weil danach ein Antrag des Verlegten auf Bublitation vore liegen müfe, was hier nicht der Fall war. Der Staatsanwalt hatte biergegen Revision eingelegt und darin ausgeführt, daß die Befugniß dem Beleidigten nach§ 200, 1 ohne Antiag hätte zugesprochen werden müssen. Das Reichsgericht( I. Straf fenat) erachtete diese Beschwerde für begründet und hob am 27. Mai das Urtheil insoweit, jedoch unter Aufrechterhaltung der thatsächlichen Feststellungen, auf, indem es folgendes auss führte. Die Auslegung, welche das Landgericht dem§ 200­des Str. 6.- 8. gegeben hat, fann nicht gebilligt werden. Der Absatz 1( Wird wegen einer öffentlich... begangenen Be leidigung auf Strafe erkannt, so ist zugleich dem Beleidigten die Befugniß zuzusprechen, die Verurtheilung auf Koften bes Schuldigen öffentlich bekannt zu machen...) und der Absatz 2 ( Erfolgte die Beleidigung in einer Beitung..., so ist der verfügende Theil des Urtheils auf Antrag des Beleidigten durch die öffent lichen Blätter bekannt zu machen...) find nicht selbstständig nebeneinander bestehende Maßnahmen, die jede für sich erkannt weiden, sondern fie fteben mit einander in Busammenhang. Absatz 2 ist aus Absatz 1 zu ergänzen und auch für 2 ist die nothwendige Vorausseßung, daß auf Strafe erkannt wurde, und als solche ist die Bekanntmachung anzusehen. Solange die Publikationsbefugniß nicht ausgesprochen ist, fann diese Nebenftrafe nicht zur Vollstreckung gebracht werden. Für beide Abfäße ist maßgebend, daß das Urtheil die öffentliche Bekannt machung aussprechen muß. Der Angeklagte selbst hatte auch Revifion eingelegt und Verjährung behauptet, da die am 16. Januar, dem legten Tage vor Ablauf der Frift, von einem Affeffor am Amtsgericht erlaffene Verfügung zur Ladung des Angeklagten feine rechtsgiltige Amtsbandlung des zuständigen Richters gewesen sei, weil der Affeffor nicht zur Vertretung des zuständigen Amtsrichters berufen gewesen sei. Diese Bes schwerde des Angeklagten wurde vom Reichsgerichte unter folgender Begründung verworfen. Die Verfügung ist aus gegangen von einem Gerichtsaffeffor, der namens des Amis­gerichtes, welches zuständig war, gehandelt hat. Es kommen bier die Bestimmungen des preußischen Ausführungsgesezes zur Anwendung. In diesen ist gesagt, daß die Gerichtsaffefforen bei den Amtsgerichten zur Wahrnehmung richterlicher Geschäfte im allgemeinen befugt find, und im Gegensatz dazu ist nur in § 5 deffelben Gesezes gesagt, daß bei den Landgerichten die Affefforen nur dann, wenn fle Hilfsrichter ſelen, amtiren fönnen. Bezüglich der amtsgerichtlichen Geschäfte besteht eine Derartige Einschränkung nicht. Der bier in Frage lommende tommende Affeffor war vom Justizminister und dann dieser vom Präsidenten des Landgerichtes dem Amtsgerichte in Köln   zugewiesen und der auffichtführende Amtsrichter batte ibn demjenigen Amtsrichter zur Aushilfe zugewiesen, dem die vorliegende Straffache übertragen war. Demnach war er befugt, als Richter zu handeln. Die Revision nimmt Anstoß an§ 23 des Ausführungsgesetzes und glaubt dadurch die Bes fugniß des Affeffors ausgeschloffen, daß dieser Paragraph aus spricht, daß seitens des Bräftdenten die Geschäfte vertheilt werden in Amtsgerichten, wo mehrere Amisrichter_fungiren. Diese Annahme ist unhaltbar. Der§ 23 hat nur Bedeutung für den inneren Geschäftsgang bei den Amtsgerichten, was daraus hervorgeht, daß der Abfag 2 bestimmt, jeder Amts­richter set trop der Zuweisung auch die Geschäfte eines anderen Amtsrichters zu führen ermächtigt, weil nur das Amts gericht und nicht ein einzelner Richter Handlungen vornimmt. Die Giltigkeit eines Geschäftes ist nicht davon abhängig, daß dem Richter die betreffenden Geschäfte zugewiesen seien. Ift nun der Affeffor zu allen amisrichterlichen Geschäften befugt, so ist er auch zur Vertretung eines anderen Amtsrichters, bem bestimmte Geschäfte zugewiesen find, berechtigt. Es war also anzunehmen, daß die Verjährung unterbrochen war und daß Deshalb eine Verurtheilung erfolgen konnte.

Vor etwa anderthalb Wochen verbreitete die ,, Agence Havas" ein Telegramm mit der Nachricht, die fretenftiche Landesversammlung habe die griechischen Brüder in einer für diese wenig schmeichelhaften Weise verleugnet und sich mit fast verblüffender Deutlichkeit für ein ferneres Verbleiben unter türkischer Herschaft erklärt. Heute berichtet dieselbe Agence Havas" aus Athen  , eine Privatversammlung tretenfischer De putirter in Canea habe sich entschieden gegen die Behauptung verschiedener Blätter ausgesprochen, daß die Kretenser die Ver einigung mit Griechenland   nicht wünschten. In einer Reso lution werde hervorgehoben, daß die verschiedenen in den legten Monaten stattgehabten öffentlichen Rundgebungen, in denen die Vereinigung mit Griechenland   verlangt wurde, Ausdrücke des freien Willens des tretenfischen Volles gewesen seien, deffen unabänderlicher Wunsch stets die Bereinigung Kretas   mit unabänderlicher Wunsch stets die Vereinigung Kretas   mit Griechenland   sein werde. Wenn der lettere Wunsch auch gewiffermaßen allen Kretensern im Blute liegt, so wird es ficherlich auch verständige Männer geben, welche einsehen, daß bie erhoffte Union zur Beit ein Ding der Unmöglichkeit ist, ab gesehen davon, daß dieselbe jezt und für längere Bett indirett mit einer Verschlechterung der Finanzen Kretas   verknüpft sein müßte.

Amerita.

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Das Nationalzuchthaus, welches Heine einst für Deutsch  . land forderte, dürfte nun doch zu Stande lommen, aber Nordamerika  . Der Abgeordnete, James von Brooklyn ver wendet fich lebhaft für die Gründung eines Bundeszuchthauses. Er dringt darauf, daß bem jezigen Eystem der Unterbringung der von Bundesgerichten Verurtheilten in Buchthäusern der Einzelstaaten ein Ende gemacht werde, namentlich da diese Sträflinge in den verschiedenen Staatszuchthäusern verschieden behandelt und oft auf Rontratte bin ausgemiethet werden. Er wünscht außerdem, in einem Bundeszuchthause und in einer Befferungsanstalt eine Mufteranstalt von Bundeswegen zu schaffen und zugleich die Kosten zu verringern. In einer von ihm ausgearbeiteten Bill wird zunächst die Ernennung einer Kommiffion vorgeschlagen, welche Bläne für den Bau eines Bundeszuchthauses mit den nöthigen Werkstätten u. f. w. für

1000 Gefangene und einer Befferungsanftalt für 6000 Sträf Soziales und Arbeiterbewegung.

linge ausarbeiten soll. Die Kosten beider Anstalten sollen nicht mehr als zwei Millionen Dollars betragen. Als ein Haupteinwand gegen ein Bundesjuchthaus werben die großen Roften geltend gemacht, welche der Transport der Sträflinge aus oft riefigen Entfernungen nach der einzigen Strafanstalt verursachen würde.

Gerichts- Zeitung.

Reichsgerichts- Entscheidung. Leipzig  , 27. Mai  .( Belei bigung durch die Preffe.) Die Kölnische Vollzeitung" in Köln   enthielt in ihrer Nr. 194 vom 17. Jult v. J. unter der Ueberschrift: Sirenenstimmen" einen Artikel, durch welchen fich der Kultusminister von Goßler beleidigt fühlte. Derselbe ftellte deshalb am 31. Dezember( er hatte erst einige Beit vorher Kenntniß von dem Artikel erhalten) Strafantrag gegen ben verantwortlichen Redakteur des Blattes, Herrn Dr. Her

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im Gegentheil. Ich war seelenfroh, aus der Bude heraus zukommen Runst ja Runst! Ich habe keine Kunst barin entdeckt."

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Und tabeln Sie mich deshalb, weil ich dabei aushalte,

und während Sie in der Welt braußen nach der wahren daß ich mein ganzes Leben, mein Glüd, mein Alles daran sehe, Runft" suchen, die ich nirgends gefunden habe, so alt ich

und wird zuletzt eine alte Jungfer. Ueberlegen Sie sich die Sache nur erft ordentlich. Sie glauben gar nicht, was der Mensch alles tann, wenn er nur ernstlich will."

wieber," jagte Rebe herzlich " Ich habe mir alles überlegt, bester Herr, wieder und

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,, meine ursprüngliche

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um mein Biel zu erreichen? Ich kann aber nicht anders, lieber Herr ich fühle, daß ich in jedem anderen Fache, so freundlich Sie mir auch zur Seite stehen würden, eine unfelbstständige, gedrückte Stellung einnehmen müßte, während ich hier ein weites, offenes Feld vor mir sehe, meiner Kraft, meinem Ehrgeiz zu genügen. Bring' ich es dann zu' was, ers

Rarriere, burch welche ich im Lauf der Jahre in der regel strebt, und kann dem Besten stolz ins Auge fehen! War es so verdanke ich bei Gott   alles nur mir eben! War es

Niemand wird mehr von Niemand auch wohl mehr nach ihm

Kampf gegen die freien Hilfstassen. Einiges Auf­sehen erregt in Erfurt  , wie dem Berl. Tagebl." geschrieben wird, folgende Bekanntmachung der Polizeiverwaltung: Nach dem der Vorstand der in Altona   Domizilirten Bentraltranten laffe der Maurer, Gipser und Stulateure Deutschlands  , benannt " Grundstein zur Einigkeit", eingeschriebene Hilfskaffe Nr. 7, Durch Bermittelung des Polizeiamtes zu Altona   angezeigt hat, Daß er eine örtliche Verwaltungsstelle mit dem Sige in Erfurt  errichtet habe, wird hierdurch bekannt gemacht, daß diese Staffe nach Maßgabe thres Kaffenftatuts vom 17. November 1884 und nach Maßgabe ber hierorts geltenden Bestimmungeg über die Höhe des ortsüblichen Tagelchnes gewöhnlicher Tagearbeiter, den Anforderungen des§ 75 des Reichsgefeßes vom 15. Juni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, nicht ent­spricht, und daß deshalb die Mitglieder dieser Kaffe von der Verpflichtung, einer der nach Maßgabe der Vorschriften des Krantenversicherungsgefeges errichteten Krantentaffen anzuge

von Bordeaux  . Er hatte am 31. des vorigen Monats plöglich das Kloster der Dominilaner zu Lille  , welchem er angehört hatte, verlaffen und reiste in Begleitung von zwölf Stüd österreichischer Rente, die er in frommem Ueberschwange feinem Dberen gestohlen, nach dem Kloster von Monleau, wo er als Gaft Aufnahme fand. Am jüngsten Donnerstag tam ein hochgewachsener, dreißigjähriger Mann, welcher sorgfältig raftrt und elegant gelleibet war, in das Komtoir des Geld wechslers Moline zu Bordeaux  . Er präsentirte mehrere Koupons der österreichischen Rente. Die Seriennummern der Koupons ftimmten auffallend mit gewissen Biffern, welche von der Polizet ben Wechselftuben zugesandt worden waren. Moline   bat den Fremden höflich, in einiger Beit wiederkommen zu wollen, da Die Kaffe noch nicht eröffnet sei. Als der Herr in der That zurücklehrte, wünschte ein Polizeiagent mit ihm nähere Be Nancy   wohlbekannter Kaufmann." Die Ausrede wollte nicht verfangen. Vor dem Polizeikommiffar war der vorgebliche Berthier gezwungen, einzugestehen, daß er Brochard beiße und bisher Dominikaner   gewesen sei. Nach dieser unfreiwilligen Beichte wurde der Mönch in eine Belle gebracht, welche teine Klofterzelle ift. Der gelehrte Theologe" wird fich vor dem Gerichte in Lille   zu verantworten haben, weil er das Du

mäßigen Staatstretmühle meinen bestimmten Platz und die ein Mißgriff, dann wird der arme Rebe Niemandem tanntschaft zu machen. Mein Name ist Berthier; ich bin ein in Hoffnung auf Avanzement hätte bekommen können, habe ich mehr läftig fallen mir durch meinen Austritt verscherzt; die Herren nehmen ihm hören und- Niemanden zum Staatsdienst wieder auf, der einmal Schau fragen," sette er leise hinzu. Spieler gewesen ist, obgleich fie ihre Schauspieler weit

beffer bezahlen, als ihre Staatsbiener, und dahin ist mir Der Weg also gründlich abgeschnitten,

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anderem paffe ich nicht. Es giebt faum einen un

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Und ist das Ihr fester und letzter Entschluß?" Jeremias topfschüttelnd.

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Ich kann nicht anders, lieber Herr," fagte Nebe Herz handeln wollte."

gludseligeren Menschen für irgend eine Spekulation lich; ich müßte mich selbst verachten, wenn ich anders sollst nicht steblen" so ganz und gar vergeffen hat.

auf der weiten Welt, als mich; zum Kaufmann habe ich nicht das geringste Talent, aber meine ganze Seele hängt am Theater, und wem Gott einen solchen Trieb dazu in's Herz gelegt hat, der darf und kann ihm nicht entsagen, wenn er seinen Lebenszwed nicht verfehlen will."

" Aber,

mein lieber Herr Rebe, ich

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ich war auch

fon einmal beim Theater- nnd wobei bin ich eigentlich nicht gewesen?" sagte Jeremias etwas kleinmüthig. Und haben Sie je den Drang gefühlt," rief Rebe begeistert, der Kunst Alles, Alles opfern zu müssen felbft Thr Leben?" Topfschüttelnd Rönnt' ich gerade nicht sagen," meinte der kleine Mann und freute mich nur immer auf den ersten, weil da der -ich fang und tanzte meinen Stiefel weg

Bagetag war. brane geloftet."

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Dann hat Ihnen das Verlassen der Bühne auch keine

Ne, wahrhaftig nicht," bestätigte Jeremias

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( Fortsetzung folgt.)

Aus Kunst und Leben.

Ein Mönch als Hochstapler. Vor einigen Wochen fand man in der Nähe des Klosters von Monleau am Strande eine Dominikanertutte und andere Kleidungsstüde. Eine genauere

Durch Elektrizität getödtet. Im Eremitagegarten au Mostau, welcher elettrische Beleuchtung befigt, fand dieser Tage ein Schauluftiger, der aber lein Entree bezahlen wollte, auf unerwartete Weise einen plöglichen Tod. Derselbe, ein Bauer Matwejew, hatte mit Hilfe einiger Kameraben ein Brett aus dem Baune genommen und Kopf und Arme schon durch die Deffnung geftedt, als er plöglich, ohne einen Laut von sich zu geben, todi zu Boden fant. Er war mit der Hand an einen Der Leitungsdrähte für die elektrische Beleuchtung gekommen und mit einem Schlage getödtet worden. Bekanntlich, schreibt

untersuchung ergab, daß dies die Hülle des Dominikanermönchs die M. D. B  ., trug fich schon vor zwei Jahren ein ähnlicher,

Brochard set, der in der That vermißt wurde. Die Einen sprachen davon, daß er beim Baden ertrunken sei, die Anderen flüsterten fich au, daß er einen Selbstmord begangen habe. Ein fleritales Blatt, La Croir", widmete ihm einen bewegten Nachruf. Brochard," schrieb fie, war ein beiliger und ein gelehrter Profeffor der Theologie. Wir theilen den Schmerz, welchen der Orden empfindet." Während nun in Aranchon für Die Seele des vermisten Mönches, dessen Leichnam fich mert würdiger Weise nicht finden lassen wollte, daß ,, De profundis" eh'r gesungen wurde, spazierte derselbe gemüthlich durch die Straßen

wenn auch weniger tragischer Fall daselbst zu, daß beim Uebers flettern des Baunes einem Bauern bei Erfaffung des Leitungs­Drahtes die Hände so tonvulfivisch zusammengezogen wurden, daß er vor Schreck und Schmerz büllte und sich wie wahn finnig, geberdete, bis man die Leitung unterbrach. Jest beab fichtigt man, die Drähte entweder auf Pfoften fortzuführen oder durch Guttapercha ac. so zu isoliren, daß Niemand verunglüden

tann.