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verschwinden ließ. Der Diebstahl wurde aber noch rechtzeitig entdeckt und die Berfon einem herbeigeholten Schußmann ur weiteren Veranlaffung übergeben. Derartige Diebesröde bestehen aus zwei unten und oben zusammengenähten Röden, in welche eine Unmenge selbst großer Gegenstände geborgen werden fönnen. Gewöhnlich treten zwei auf einem ,, Raubzug" befindliche Personen ins Geschäft und während die eine die Aufmerksamkeit des Verkäufers auf sich zu lenten weiß, indem fie fich diese oder jene Gegenstände aus dem Lager reichen lägt, benügt die andere Gaunerin die Gelegenheit, einen Gegen ftand nach dem anderen in ihre weite Kleidertasche verschwin den zu laffen. Die Geschäftsinhaber und die Angestellten derselben werden daher gut thun, wenn fie thre Aufmerksamkeit gerade auf Frauenspersonen lenken, auf welche obige Schilderungen zutreffen.
Den nachfolgenden Bericht von dem Tode eines Knaben entnehmen wir einer Lolaltorrespondenz. Es scheint sich um ein außergewöhnlich trauriges Mißgeschid zu handeln, bei dem Bufall und Schuld taum auseinander zu halten find. Wir geben die Darstellung daher, wie wir fie finden, ohne für die Einzelheiten Verantwortung zu übernehmen oder ein Urtheil zu äußern. Der Berichterstatter schreibt: An der Ede der Alexan Drinen und Gaschinerfiraße versuchte gestern Nachmittag ein fech jähriger Knabe mit einem Pferdebahnwagen um die Wette zu laufen und scheint dabei die Pferde beunruhigt zu haben. Um dies zu verhindern, schlug der Kutscher mit der Beitsche nach dem Knaben, wobei fich die Peitschenschnur so fest um dessen Körper schlang, daß der Laufende zu Boden geriffen wurde und gerade vor die Räder zu liegen fam. Che ein Bremsen möglich war, waren ihm die Räder des schweren Wagens über beide Beine gegangen. Er starb, che noch ärzt liche Hilfe zur Stelle geschafft werden konnte. Die Leiche des Kindes wurde von Augenzeugen in die Wohnung der Eltern, einer in der Neuenburger Straße wohnenden Arbeiterfamilie geschafft.
eines unbekannten, anscheinend dem Arbeiterftande angehörigen Mannes gefunden und nach dem Leichenschauhause gebracht.Zu derselben Beit fiel ein unbekannter, etwa 30 Jahre alter Arbeiter vor dem Hause Koppenstraße 50 plößlich zu Boden und starb auf der Stelle. Die Leiche wurde nach dem Leichen. schauhause gebracht.
Gerichts- Zeitung.
Für eine leichtfertige Denunziation, in deren Ver folg der Arbeiter Brig wegen ftrafbaren Eigennutes, vorfäßlicher Sachbeschädigung und Bedrohung unter Anklage geftellt worden ist, erhielt der Urheber, Hauseigenthümer Müller, Kolbergerstr. 3, eine fleine Leftion. Nach der erstatteten Anzeige sollte der Angeklagte eine in seiner Wohnung befindliche Thür vorsäglich beschädigt, den Eigenthümer Müller mit dem Verbrechen des Todtschlags bedroht haben und aus dem Hause Kolbergerstr. 3 gerückt sein, ohne vorher seine kontraktlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben. In letteren Beziehungen hatte der Denunziant behauptet, daß sein Miether die tontratt lich ftipulirte Entwäfferungsabgabe von monatlich 75 Pf. nicht entrichtet hatte; aus diesem Grunde hätte er dem Miether gegenüber sein Retention recht geltend gemacht und dem. felben untersagt, beim Fortzuge feine Sachen mitzunehmen, ebe er die für die Entwässerungsabgabe schuldigen Beträge nicht entrichtet hätte. Im Termin vor der zweiten Straf tammer hiesigen Landgerichts I legte der Angeklagte seinen Kontrakt und fein Miethsquittungsbuch vor; aus ersterem ging hervor, daß die Entwässerungsabgabe in der Gesammimiethe ftipulirt war, aus legterm, daß die Miethe in voller Höhe stets prompt bezahlt worden. Betreffs der ihm zur Laft gelegten Beschädigung der Thür erbrachte der Angeklagte den Beweis, daß diese Beschädigung schon vor seinem Einzuge vorhanden gewesen ist. Der dritte Anklagepuntt beruhte nur auf dem Beugniß des Denunzianten, dem felbft der Staatsanwalt teinen Glauben schenkte. Nachdem der Vorsitzende dem Zeugen Müller Die ernftefte Verwarnung ertheilt, erkannte der Gerichtshof dem Antrage des Vertheidigers entsprechend auf Freisprechung. + Rann eine vom Vorsitzenden für geschlossen erflärte Versammlung polizeilich aufgelöst werden? Diese Frage lag allerdings nicht in so einfacher, sondern in kompli sirterer Form der Straflammer V des Landgerichts I gestern zur Entscheidung vor. Der Schriftseger Robert Schulze hatte als Borfizender des Vereins für das werkthätige Bolt des 29., 30. und 31. Rommunal Wahlbezirks( Arbeiter Bezirksverein Unverzagt") eine Versammlung geleitet, die am 29. September v. J. in einem Lokale der Neuen Friedrichstraße stattfand. In der Diskussion über den Vortrag: Die Militärverhältnisse Deutschlands " nahm der Schriftfeger Runkel das Wort und feste in scharfer Weise die Kritik des Referenten fort. Der Vorsitzende unterbrach den Redner und erklärte kurzer Hand Die Bersammlung für aufgelöst. Der überwachende Polizei beamte, Bolizeilieutenant Schmidt erklärte hierauf seiner seits die Versammlung für
Wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit ist vorgeftern der 16 jährige Kaufmannslehrling S. verhaftet worden. Derselbe hat mit Kindern im Alter von 3-10 Jahren, welche er mit dem Versprechen, ihnen Bonbons zu schenten, in den Lagerfeller feines Brinzipals gelockt hatte, unzüchtige Handlungen vorgenommen.
Gewarnt wird vor den beiden Schlafftellenmardern Carl Bonath und Hermann Wettkamp. Dieselben find, nachdem fte furze Beit bei einer armen Wittwe in der Elisabethstraße 8/9 gewohnt, bei derselben auch gegeffen, Nachts durch das Fenster gerüdt, natürlich ohne vorher Wohnung und Effen bezahlt zu baben.
* Ertrunken. Am Sonntag Vormittag um 11 Uhr unter nahmen die Arbeiter Dito Behnte, Franz Bietad, Adolph Henschel, Rudolph Charnikow und andere, die alle bet Dans, Guorgstraße, in Urbelt stehen, eine Wafferpartie. In der Mitte Der Spree wechselte, angeblich Herr Bietad, seinen Blaz, um fich an ein Ruder au seßen. Hierbei gerieth das Boot ins Schwanken, fenterte und sämmtliche Insaffen des Kahnes fielen ins Waffer. Trogdem Pietack geübter Schwimmer war, ertrant
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beiters Henschel, der gerettet wurde. Pietad ist verheirathet und hinterläßt eine Frau, welche fich in gefegneten Umständen befindet und eine 5 jährige Tochter. Alle Ertrunkenen find fleißige und nüchterne Menschen gewesen.
Wasserstand der Spree in der Woche vom 16. bis in!! 22. Mai 1886.( Angabe in Metern.)
Tage
16./5 17./5. 18./5. 19./5. 20./5. 21./5. 22./5.
mOberbaum 2,58 2,59 2,62 2,64 2,66 2,64 2,62 Dammmühle, Oberwaffer 2,54 2,55 2,58 2,61 2,63 2,59 Dammmühle, 2,58
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Fällen die Feststellung der verschiedenen selbstständigen Handlungen ohne hinreichende Grundlage
getroffen;
es set vielmehr, die Schuld des Angeklagten vorausgesest, an aunehmen, daß die Mehrzahl der Beitungsartikel und sonstigen Handlungen aus einem einzigen Entschluß hervor gegangen find. Aus diesem Grunde beantragte er Aufhebung des ange fochtenen Urtheils und Burüdverweisung zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung in die Borinftanz. Der Reichs anwalt erachtete die thatsächlichen Feststellungen für unangreif bar und jeden Rechtsirrthum für ausgeschloffen. Er müsse das her die Verwerfung der Revifton beantragen. Der Senat verwarf diesem Antrage entsprechend die Reviston, indem er awar dem Vertheidiger darin beipflichtete, daß die Thatsachen, aus denen der erste Nichter die verschiedenen selbstständigen Handlungen fonstruirte, nicht angeführt seien, aber annahm, daß das Gefeß dies auch nicht erfordere. Im Uebrigen laffe fich die Feststellung selbst nicht anfechten. Somit hat das Urtheil gegen Bergschmidt Rechtstraft erlangt.
Reichsgerichts- Entscheidung. Leipzig , 27. Mat.( Bon der Anklage des Vergehens gegen die öffentliche Ordnung war Der Kaplan Gerhardt Nachtigall in Duisburg am 18. Märs von der Straflammer bortfelbft freigesprochen worden. Er hatte am 29. November v. J. im Sonntagsblatte, Beilage zu der von ihm verantwortlich redigirten ,, Duisburger Boltsztg." einen Artikel über Klöfter veröffentlicht und darin u. a. fol gendes gesagt: Nichts ift widerlicher als die Heuchelet der Gegner der katholischen Kirche . Man sagt, die Klöster seien nicht nöthig. Aber wer hat die romanischen und germanischen Bötter befehrt? Die Mönche! Jedes Kloster war ein Vor bild zivilisatorischer Arbeit. Aus den faulen Germanen, die im Sommer Krieg führten und im Winter nichts thaten, haben die Mönche erft Menschen gemacht!"- Nachdem den Mönchen noch manches andere Löbliche nachgesagt war, schloß der Artikel mit der Versicherung, daß all' das gegenwärtige und zukünftige Elend, welches Don oben verhängt wird, die Strafe dafür sei, daß die alten Wege verlassen sind. Die Staatsanwaltschaft erblidte in diesem Artikel erdichtete Thatsachen, welche veröffentlicht wurden, um Staatieinrich tungen und Anordnungen der Obrigkeit( G.seße über die Auf bebung der Klöfter u. 1. w. und Anordnungen der Obrigkeit zur Ausführung derselben) verächtlich zu machen. Der Ange flagte weigerte fich, den Verfasser des Artikels zu nennen, bes ftritt jedoch, daß der Artikel( obgleich darin verschiedentlich auf Deutschland Bezug genommen war) fich auf die deutschen Bers hältniffe beztebe; es fet vielmehr an- Frankreich gedacht. Der Gerichtshof erachtete erhebliche Zweifel für vorliegend, ob die preußisch deutsche Kirchengefeßgebung wirklich gemeint sei und sprach deshalb den Angeklagten frei. Die hiergegen von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision wurde an 27. Mai vom 1. Straffenat bes Reichsgerichtes auf Antrag des Reichsan waltes verworfen, weil sie nur gegen die thatsächlichen Feftftellungen anlämpfe.
aufgelößt und ließ den Soziales und Arbeiterbewegung.
Runkel verhaften. Mit Schulze gerieth gerieth er in einen Wortwechsel, im Verlaufe deffen er ibn, wie er bebauptet, mehrfach aufforderte, das Lokal zu verlassen, da die Versamm lung, wie er hinzuseßte, auf Grund des§ 9 des Sozialisten gefeßes aufgelöst sei. Schließlich wurde auch Schulze verhaftet und zur Wache gebracht. Es wurde Anklage gegen ihn auf Grund der§§ 9 und 17 des Sozialistengeseßes erhoben. Das Schöffengericht sprach aber in seiner Sigung vom 24. Februar d. J. den Angeklagten frei. Segen dieses Urtheil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die gestern vor der Re viftonsinstanz zur Verhandlung stand. In der Rechtfertigungs schrift war ausgeführt, daß Schulge in fraudem legis gehandelt habe, d. h. Die Versammlung rasch für geschlossen erklärt habe, um dem Polizeibeamten ein Schnippchen zu schlagen. Der Anordnung, fich zu entfernen, hätte der Angeflagte unbedingt nachlommen müssen. War er Der Meinung, daß die Auflösung zu Unrecht erfolgt sei, so hätte ihm der Beschwerdeweg effen gestanden. Er habe aber dem Bolizeilieutenant nicht allein das Recht, sondern auch die That fache der Auflösung bestritten. Deshalb fet er zu bestrafen.- Die Beugenvernehmung ergab folgendes: Beuge Polizeilieutenant greifen, um ihn aufzusetzen und die Versammlung aufzulösen, Schmidt sagt aus, daß er im Begriff stand, den helm zu er als Schulze, der mit der Klingel in der Hand und stehend ihn fortwährend beobachtete, ihm zuvortam und in schneller Wort folge in die Versammlung hineinschrie: Die Versammlung ist gefchloffen. Darauf habe er( Beuge) noch rasch die letzten Worte Kunkel's firirt und dann, als er fich überzeugte, daß Die Anwesenden teine Miene machten, fich zu entfernen, die Auflösung ausgesprochen. Schulze babe fich nicht entfernt, sondern ihm das Recht der Auflösung bestritten. Es sei mög lich, daß einige Minuten vergaugen seien, bevor er, nachdem der Vorfigende die Versammlung geschloffen, aufgelöst habe. Die Beugen Steindorff und Franke stellen den Vorgang so lund gegeben, bie Bersammlung aufzulösen. Es habe vielmehr bar, als habe der Polizeilieutenant durch nichts seine Absicht
Unterwaffer. 1,05 1,07 1,04 1,04 1,10 1,12 1,10 Amtlicher Bericht der Markthallen- Verwaltung. Der nicht Mitgetheilt von J. Sandmann, städtischem Verlaufs- Ver mittler. Engros Marti in der Sentral Marktballe am och und 29. Mai 1886. Die Fischzufuhr für den heutigen Großmarlt war ausreichend, man erzielte befriedigende Breise. Eldlachs per Rilo 2,50 Mt. Ditserlachs, groß 1,40-1,50, mittel 1,20 bie fort bis 1,30 M., Steinbutte, groß 1,00-1,20, mittel 1,40-1,60, Wagen Seezunge, groß 1,80-2,00, mittel 1,40-1,80, Rleift 0,50, Schellfisch, groß 0,20-0,30, mittel 0.15, Diafrelen 0,80, e$ ẞfer Bander, groß 1,80, mittel 1,20, echte, 0,70-0,90, Schleie 0,90 his 1,00, Male, groß 1,80, Summern 2,40 per Stilo, Krebse nicht unter 10 Ctm. lang 2-8 Mt. per Schod. Geräucherte liche batten den gestrigen Preis. Eier nach Qualität 1,75 bis 2,15 per Sched. Buiter schleppen des Geschäft. Rapider Breisrüdgang in Hamburg scheint die Käufer hier zurückhaltend machen, indeffen wurden die gefirigen Preise noch mit Mühe behauptet. Oft- und Wefireuß. I. 1,05, II. 1,00, n. 90-95, Medlenburger, Holsteiner 2c. I. 1,90, II. 1,84, III. 1,80, Land. butter, Nezbrucher 140-144, Bolnische 150-156 Mt. per 100 Kilo. Käse Edammer 1,40, Westpreußischer Schweizerläſe 80-120, Quadrat Sabnentäje I. 18-25, II. 14, Centrifugen 10 bis 12 Mt. per 100 Kilo. Gemüse, Salat 1,00-1,50. per 100 Röpfe, Spargel Ia. 0,80-1,00 Mt., geringere Sorten 20 bis 50 Bf. per Kilo, Zwiebeln 17-20 t. per 100 kilo, Rhabarber, frisch 12,50 M. per 100 Kilo, Kartoffeln 38 Mt. Der 34 Ctr., frische Malta 16-18 M. per 50 Kilo, Gurken
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Bolizei Bericht. Am 28. v. M. Abends schlug ein
Bretterträger an der Ausladeftelle in der Fruchtstraße einen ebenfalls dort beschäftigten Arbeiter in Folge eines Strettes
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einem Stüd Holz, daß derselbe einen Armbruch Um dieselbe Zeit fiel ein Tischler bei einer
Schlägerei vor dem Hause Lügowftr. 56 zu Boden und erlitt Beinbruch, so daß er nach der Charitee gebracht werden 29. v. M. vergiftete fich ein Mann in seiner
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Wohnung in der Ludauerstraße mittelft Eyantali. Um die felbe Zeit sprang ein Mann in selbsimörderischer Abficht von der Adalbertsbrüde auß in den Louisenstädtischen Kanal, tourde jedoch von dem Sergeanten der 9. Kompagnie des 3. Barbe- Regiments zu Fuß, Schwaß, welcher sofort nachge fprungen war, etwa 5 Minuten über Waffer gehalten und mit Dilfe eines Schiffers an das User gebracht. Bu derselben Belt fiel der in der Hofbäderei von Schindler, Alte Schön. hauferstraße 57, befindliche Fahrstuhl, welcher von dem Solofferlehrling Trommer repatirt
repatirt werden sollte,
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2,75 Meter herab und traf den Trommer so heftig, Daß derselbe einen Bruch des linken Oberschenkels bavontrug und nach dem St. Hedwigs Krankenhause gebracht werden
mußte.
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demselben Tage Mittags stürzte der Schnür
Am 30. Mat Vormittags
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= Von der schädlichen Wirkung der neuesten Vers fammlungs- Verbote auf die Erwerbs und sonstigen Inters effen der Arbeiter gewinnt man eine annähernde Vorstellung, menn man die fast alltäglich bei der Lohnfommiffion der Berliner Maurer einlaufenden Anzeigen, Klagen und Beschwerden der Arbeiter erfährt über Mißstände, welche, wenn die Verfügungen nicht erlaffen worden wären, jedenfalls den Gegenstand von Verhandlungen sofort einzuberufender öffentlicher Arbeiter Versammlungen bilden würden, um über geeignete Mittel zum Bwed threr Abstellung zu berathen. Wir wollen hier nur auf zwei Fälle aufmerksam machen, welche zu unferer Kenntniß gelangt find. gelangt find. Bei dem ersten Der beiden Fälle handelt es sich um eine leider nicht vereinzelt baftehende unfolide Geschäfts praktik bauführender Poliere beim Auszahlen der Wochenlöhne, die ihnen zwar vom betreffenden Bauherrn oder Baugeschäfts inhaber ohne jedweden Abzug ausgezahlt wurden, die fie aber teineswegs voll und ganz an die beim Bau beschäftigten Hands werker auszahlen, sondern von denen sie diesen einstweilen nur Abschlagszahlungen von etlichen Mart machen zu tönnen be haupten, um fie bezüglich des Restes auf den nächsten oder einen späteren Tag zu vertrösten. Nach dem diesbezüglichen uns vorgelegten, von den geschädigten 9 Arbeitern( 8 Maurern und einem Bauarbeiter) eigenhändig unterzeichneten Schriftstück hat der vom Bauherrn, Rentier Trews, mit der Bauausfüh rung auf dem Grundstück Görligerstraße 57 beauftragte Maurerpolier Rudolph Flaschenträger( Petersburgerstraße 23 bei Richter wohnhaft), der als beauftragter Bauunternehmer fämmtliche von ihm beschäftigte Maurer ic. unmittelbar und felbftverantwortlich in Arbeit genommen refp. engagirt batte, am Sonnabend, den 23. b. M., der Hälfte feiner Arbeiter( acht Maurern und einem Bauarbeiter) anstatt des fälligen ganzen Wochenlohnes nur eine Abschlagszahlung von 5 bis 6 Mart weitem größeren Refttheil für den nächſtfolgenden Sonntag, gemacht und ihnen deng eschuldeten Nachschuß" resp. den bei den 23. b. Mis., versprochen, aber nicht gezahlt, sondern fie vergebene 5 Stunden auf dem Bau hoffen und harren laffen, um fie schließlich abermals auf den andern Tag, Montag Morgens 6 Uhr, zu vertrösten, und zwar zum zweiten Male mit genau demselben negativen Resultate, nachdem er sie zuvor bis 9 Uhr vergebens hatte warten laffen. Nun aber ris endlich auch den genannten Arbeitern die Geduld und fe wandten sich an den als ebenso humanen wie solid belannten Bauherrn selöst, der ihnen den reftirenten, vom Bolier eigen mächtig und ganz ungerechtfertigter Weise einbehaltenen Wochenlohnbetrag ohne weiteres auszahlte. Demnach hielten fich die betreffenden Maurer für berechtigt, gegen den genannten Bolier eine ihnen auf Verlangen auch polizeilich bestätigte Entschädigungsforderung von 5 M. für insgesammt 10 Stunden à 50 Bf. eventuell auf dem Wege der Klage geltend zu machen. Der ameite Fall betrifft die auf dem Bau in der Bodbrauerei auf dem Tempelhoferberge regelmäßig übliche, bekanntlich ges feßlich unstatthafte Sonntagsarbeit, bie, wie die Kommission fich selbst überzeugt hat und wofür fte fich verbürgt, unbean standet geduldet werden. Könnten Versammlungen abgehalten werden, fo würde man nicht verfehlen, die Behörde auf derattige Mißstände aufmerksam zu machen.
Der gefchienen, als wenn er selber überrascht gewesen sei. Staatsanwalt beantragt bierauf 1 Monat Gefängniß. Der Bertheidiger, Rechtsanwalt Flu, hob besonders hervor, daß Schulze durch seine Handlung durchaus nicht das Gesez um gangen, sondern erfüllt habe. Es sei doch nicht die Absicht des Sozialistengefeges, der Polizei Gelegenheit zum Einschreiten zu geben, sondern es wolle nur in bestimmten Fällen bie Fortdauer einer Versammlung verhindern. Dem gefunden Menschenverstand müffe es überhaupt so erscheinen, als fönne eine geschloffene Versammlung nicht aufgelöst werden, weil fie eben nicht mehr beftebe. Nach furzer Berathung sprach der Gerichtshof den Angeklagten für schuldig und verurtheilte ihn au einer Geldfirafe von 100 M. event. 10 Tagen Gefängniß. In der Begründung beißt es, daß die Versammlung thatsäch lich fortbestanden babe, als die Auflösung erfolgte. Wie wir hören, wird gegen dieses Urtheil Revision beim Rammergericht eingelegt werden.
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München , 30. Mai .( Privatmittheilung des Berliner Bollebl.") Der Monstre Sozialistenprozeß wegen Bergehen Die§§ 128 und 129 des Str.-G.B.( Geheimbündelet") tommt hier am 11. Junt zur Verhandlung. Von den 46 Angeklagten find 10 außer Berfolgung gefekt worden, von den 36 find 3 ( Dr. Weiß, Wilhelm, Both) flüchtig, so daß 33 Mann, davon 21 Berheirathete, auf die Anflagebant lommen werden. E befinden sich darunter 1 Vergolder, 8 Metallarbeiter, 6 Schnei ber, 4 Schuhmacher, 5 Schreiner , 1 Schriftjeßer, 1 Kaufmann, 1 Gastwirth, 1 Buchdruckereibefizer, die Frau eines gleichfalls angeklagten Spenglermeister, 2 Maurer und 2 Journalisten. Bwei der Angeklagten, Ausländer, der eine Familienvater, figen in Sicherheitshaft. Jezt, da die Realtion in Deutsch land Oberwaffer hat, ist der Ausgang dieses Prozesses von doppelt hohem Jntereffe.
Die von dem Revolverjournalisten Bergschmidt gegen das Urtheil der zweiten Straflammer hiesigen Land.
Ausbeutung der jugendlichen Kräfte. Aus Bram stadt, einem Nachbarort von Bremerbafen, wird dem bortis gen Tageblatt" geschrieben: Der Mangel an Dienfiboten, zum großen Theil hervorgerufen durch die in hiesiger Gegend immer flärler werdende Auswanderung, hat eine größere Heran ziehung der noch schulpflichtigen Jugend zu den ländlichen Urs beiten zur Folge. Hütes und Dienstjungen find daber sehr bes gehrt, namentlich wenn denselben ein theilweiser Erlas des Sommerschulunterrichts gestattet werden kann. In Anerkennung des Bedürfnisses ist daher auch in den sogenann ten Nebenschulen unseres Bezirles für diesen Sommer nur ein Vormittagsunterricht vorgesehen, so daß sämmtliche Nach empfehlende Einrichtung wird von der Aderbau treibenden Be völkerung gewiß mit Genugthuung begrüßt werden,
eine Deffnung des Schnürbodens auf die etwa 13 Meter gerichts I vom 20. Februar d. J. eingelegte Reviston gelangte mittage frei sind. Diese in mehrfacher Hinsicht zu Darunter liegende Bühne herab und verstarb in Folge eines gestern vor dem zweiten Straffenat des Reichsgerichts zur Ver Schädelbrnches auf der Stelle.
handlung. Der Angeklagte ist bekanntlich durch das gedachte
williges Schauteln hinter dem Grundstüd Am Stralauer Thor sechs Fällen zu einer Gesammtstrafe von 3 Jahren Gefängniß stunden für Kinder und Lehrer wohl etwas an
Rr. 4 sum Rentern und fielen sämmtlich ins Wasser. Dabei extranten brei Personen, während eine Berson gerettet wurde. Am Nachmittag desselben Tages lam cin 9 Jahre alter Anabe, als er im Uebermuth vor den Pferden eines durch die Bitfinerftraße fahrenden Pferdebahnwagens umberlief, au Fall und wurde am linken Fuß überfahren. An demselben Lage Abends wurde ein Mann in seiner Wohnung in der An demselben Am 31. Mai früh
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und 3 Jahren Ehrverluft verurtheilt worden. In der von seinem Vertheidiger eingelegten Revifton war vornehmlich materielle Gesegesverlegung durch Verkennung des Begriffs der Rechtswidrigkeit des erlangten resp. des erstrebten Wer mögensvortheils und durch unzulässige Annahme verschiedener selbstständiger Handlungen gerügt worden. Im Termine vor dem Reichsgericht vertrat Rechtsanwalt Wreschner aus Berlin die Revision und stüßten sich seine Ausführungen hauptsächlich Er erachtete in einzelne
wurde in dem Borgatten des Hauses Lüßowstraße 95 die Leiche auf den letteren Angriff.
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greifend sein dürften." Also mit Genugtbuung" begrüßt die dortige Bevölkerung, daß die Schultinder fünf Stunden hintereinander in der schwülen Schulstube fizen müssen, müde und träge werden und deshalb nichts lernen fönnen;„ mit Genugtbuung" wird begrüßt, daß der Lehrer aus eben ben felben Gründen nichts Drbentliches lebren lann. Des Nach mittags, anstatt den jugendlichen Körper auszuruhen und neu zu stärken im fröhlichen Spiel, soll der Schultnabe in den bäuerlichen Dienst eintreten, der manchmal recht sauer ist. Und