Die Auslagen der Rebenkläger find den Angeklagten mit Recht aufgebürdet, da der§ 223a zur Ergänzung des§ 340 beran gezogen werden konnte, weil es fich allgemein um Körperver legung hierbei handelt. Das in später Nachmittagsstunde verfündete Urtheil lautete dahin, daß die Revision aller Ange­Tlagten au verwerfen fel.

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Herrn Schröter über Unsere Drganisation" und Besprechung einer Herrenpartie. Der erste Buntt der Tagesordnung wurde wegen zu geringen Besuchs abgefeßt. Die Versammlung bes schloß, die Herrenpartie am Himmelfahrtstage zu veranstalten, und zwar nach Schildhorn. Die Mitglieder werden ersucht, fich zahlreich au betheiligen. bfahrt für die Kollegen aus dem Norden Berlins   vom Bahnhof Wedding  , für die Kollegen aus dem Süden und Westen vom Bahnhof Alexanderplay. Treffpunkt um 8 Uhr in Westend  .

* Zentral- Kranken- und Sterbe- Kaffe der Tischler und anderer gewerblicher Arbeiter( E. H. Nr. 3 zu Hamburg  ), Ortsverm. Berlin   C.( Hallesches Thor). Mitgliederversamm lung Mittwoch, den 2. Juni, Abds. 8 Uhr, Teltowerstr. 3 bei Rothader. Tagesordnung: Fortsetzung der Wahlen für die Ortsverwaltung. 2. Wahl der Aerzte für Dieoizinirende. Ortsverwaltung. 3. Bericht über die stattgefundene General Versammlung und Verschiedenes. Das Quittungsbuch ist vorzuzeigen.

th. Die Versammlung der Obst-, Gemüse-, Milch und Kohlenhändler, welche am Montag ohne Angabe ber Tagesordnung nach Gräs' Salon, Brunnenstr. 140, einberufen war, fonnte nicht stattfinden. Dem Einberufer war die nach gesuchte polizeiliche Genehmigung zur Abhaltung derselben nicht ertheilt worden.

ihnen dort die Arbeit angewiesen werden sollte. Hierbei wurde, ausdrücklich hinzugefügt, daß dadurch in den Vertragsverhält niffen der Parteien nichts geändert würde, insbesondere bäiten die Arbeitnehmer nach wie vor ihren Lohn von E. zu erhalten, der ihnen auf Wunsch auch nach der neuen Arbeitsstelle hin geschickt werden sollte. Die Bimmergesellen A. und B. weigerten fich, auf der Baustelle des D. zu arbeiten, waren der An­ficht, daß fie dadurch ihre Gewerbegenoffen schädigen möchten, und wurden vom Arbeitgeber C. sofort aus der Arbeit entlassen. Beide traten nun flagend auf und verlangten von C. Lohn entschädigung für die gesegliche vierzehntägige Kündigungszeit. Durch obige Entscheidung sind dieselben jedoch mit ihrem Anspruche vollständig ab ewiesen worden. In den Gründen wird ausgeführt: In diesem Hergange tönne eine unbefugte Entlassung nicht gefunden werden. Die Kläger   felen weder zur Fertigstellung cines bestimmten Wertes, noch zu einer Affordarbeit ange nommen worden, hätten vielmehr im Tagelohn gearbeitet und demnach nur Anspruch auf Zuweisung von Bimmermanns arbeiten nach Belieben des Arbeitgebers gegen Bahlung des bebungenen Lobnes. Bei der ausdrücklichen Eröffnung des Verklagten, daß hinsichtlich der Löhne in dem zwischen den bestehenden Parteien nichts ge Rontrattsverhältnisse ändert werde, fet eine etwaige Beffton der Rechte und Pflichten des Verklagten den Unternehmer und vielmehr D. ausgeschloffen anzunehmen, daß Kläger   im Auftrage und für Rechnung des Verklagten auf der Baustelle des D. arbeiten und legterer nur als Stellvertreter des Verklagten gegenüber den Klägern gelten sollte. In der Auswahl der Stellvertreter set Verklagter aber als Arbeitgeber weber nach den Vorschriften des Allgemeinen Landrechis, noch der Gewerbeordnung beschränkt, während der Arbeitnehmer nach Titel 11§ 900 A. 2. R. nur mit Buftimmung des Arbeit gebers einen Stellvertreter ftellen lann. Für weffen Rechnung Der Bau endlich auf der Baustelle des D. aufgeführt und wie fich der Verklagte mit dem legteren auseinanderzusehen gedachte, fet für das Rechtsverhältniß der Parteien offenbar einflußlos. Unter diesen Umständen sei nicht abzusehen, weshalb der Ber­flagte nicht befugt gewesen sein sollte, den Klägern Arbeit auf der Baustelle des D. zu übertragen, und wenn die Kläger   fich Dieser berechtigten Anordnung nicht bätten fügen wollen, der Verklagte aber es abgelehnt habe, ihnen andere Arbeiten zu übertragen, so tönne hierin nur eine Auflösung des Vertrages durch die Arbeitsweigerung der Kläger  , nicht aber eine Ent laffung durch den Verklagten gefunden werden. Der An­spruch auf Lohnentschädigung erscheine deshalb unbegründet.

+ Dienstmädchen und Herrschaft. Bei dem Kaufmann D. ftand das Dienstmädchen Emma E. seit dem 15. Februar d. J. in Dienst. Am 8. März zog fte, ohne vorher gekündigt zu haben, plöglich ab, und fie wurde deshalb in eine Polizei firafe von 3 M. genommen. Hiergegen erhob fie Widerspruch, und die Sache fam deshalb vor das Schöffengericht, welches geftern darüber verhandelte. Emma E. behauptete, den Dienst Deshalb verlaffen zu haben, weil sie nicht die nothwendige Soft bekommen habe, und berief fich auf das Zeugniß des jezigen Dienstmädchens der Frau D. und auf das eines anderen, in demselben Hause beschäftigten Dienstmädchens. Außerdem war Frau D. vorgeladen. Bevor jedoch zur Vernehmung dieser Beugen geschritten wurde, veranstaltete der Borsigende ein Inquifitorium mit der Angeklagten, um feftzu ftellen, worin ihre Roft bestanden habe. Hierbei wurde von ihr folgendes ausgesagt. Sie habe des Morgens um 6 Uhr Kaffee mit einer Echrippe erhalten, sodann zum zweiten Früb ftück, daß ihr nach fünfftündiger Pause zwischen 11 und 1, 12 eine Schmalafiulle. Zum Mittag. Uhr gegeben wurde brod, das um 1/2 Uhr genommen wurde, gabs vier, fünfmal in der Woche Suppe, von der fte aber immer nur fehr wenig, 2-3 Löffel mit ein paar Knochen darin enthalten haben will. Fleisch gab es täglich, für fie feien aber nur wenige happen" abgefallen; dafür hätte file genug, Bellfar toffeln" gehabt. Nach dem Nachmittagstaffee wurden thr als Abendbrod zwei Stullen gereicht, von denen eine mit Wurst belegt war. Sie flagt aber, daß die Stullen dünn gewesen feten. Sie set des Diittags niemals fatt geworden und habe Deshalb die Hälfte der Nachmittagsschrippe" immer schon vor her verzehrt. Als fie eines Tages fich ein Stückchen trodnen Brotes abgeschnitten habe, hätte Frau D. es ihr mit den Worten untersagt: Wir haben es nicht gern, wenn die Dienst mädchen fich selber etwas nehmen. Nach dieser Erklärung hielt der Herr Amtsanwalt jede weitere Beweisaufnahme für überflüffig, da die Gefindeordnung dem Dienstboten nur dann das Recht gebe, ohne Kündigung den Dienst zu verlaffen, wenn die Herrschaft ihm die ,, nothdürftigfte" Nabrung vorent balte. Das sei hier nicht der Fall und das Mädchen ohne weiteres zu befirafen. Es wurde aber trotzdem zum Beugen verhör geschritten. Frau D. verficherte, daß ste dem Dienst habe. mädchen genügendes Effen gegeben Wenn fte fich bei ihr beklagt hätte, bann bätte fte au den bestimmten Mahlzeiten" die betreffenden Portionen vergrößert. Emma E. habe ihr aber nur ein Mal erklärt, nicht fatt ge worden zu sein, und das an dem Tage, wo fie den Dicnft verlaffen habe. Jm Uebrigen erzählt fte, daß fie ihrem jezigen Dienfimädchen jüngst fogar, Spargel" angeboten habe, den fene aber verschmäht hätte. Das Dienstmädchen Karoline 8., bas jezt bei Frau D. in Diensten steht, den Dienst aber nächster Tage verlaffen will, erklärte, daß ihr Effen ebenfalls in den bret erften Wochen etwas inapp" gewesen sei. Sie habe sich deshalb von ihrem eigenen Gelde noch Nahrungs. mittel taufen müssen. Das Dienstmädchen Anna W. ist, wie fie ausfagt, zweimal von Emma E. um Effen gebeten worden, fpäter babe fte es ihr von selbst gegeben. Emma E. habe zu ihr gesagt, fie wäre jept in einer Stelle, wo man hungern und tüchtig arbeiten müsse. Ihr set diese Behauptung sehr wahr. scheinlich vorgekommen, well frübere Dienstmädchen bei D. die felbe Rlage geführt hätten. Der Herr Amtsanwalt befonte, daß die Dienstmädchen, je elender fte früher bei den Eltern gelebt hätten, desto größere Ansprüche an die Herrschaft" ftellten. Die Roft bei D. fet ganz genügend gewesen, die An gaben der Frau D. seien vollkommen glaubwürdig. Die Absicht Der Mädchen bei derartigen Klagen, die häufig auf Dienst. mädchenklatsch" beruhten, sei, die Herrschaft" zu blamiren"! Er beantrage eine Geldfirafe von 15 M. Der Gerichtshof erkannte auf eine Geldstrafe von 3 M. mit Rüdficht darauf, Daß die Angeklagte noch nicht bestraft sei. Der& rr Amts. anwalt erklärte fich mit diesem milden Urtheil nicht zufrieden geben zu wollen und meldete Revifion an. Er behielt auch bas Dienstbuch der Angeklagten zurüd ,,, um ihr etwas Ordent liches hineinzuschreiben.

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Soziales und Arbeiterbewegung.

Gewerbegerichtliches. Einer für Arbeiter wichtigen Entscheidung des Magdeburger   Magiftrats, Deputation für Gewerbeftreitfachen, entnehmen wir nach der Magdeb. 8tg." nachstehendes: Die Bimmergefellen A. und B. ftanden felt längerer Zeit bei dem Bauunternehmer G. gegen Tagelohn   in Arbeit. Anfangs voriger Woche wurde denselben von ihrem Arbeitgeber eröffnet, daß fie fich bebuss weiterer Beschäftigung auf die Baustelle des Bauunternehmers D. zu begeben hätten, über welche der Streit verhängt ward, und daß

Ebeater.

Mittwoch, den 2. Juni Opernhaus  . Preziosa.

an

Durch die Streitbewegung soll das Rapital jaghaft ge worden sein und das Risiko neuer Unternehmungen scheuen so lieft man in der Bourgeoispreffe. Wir wissen nicht, ob diese Bagbaftigkeit und Scheu ein großer Schaden ist in der heutigen Beit fortwährender Ueberproduktion. Träte jezt noch die Spetus lation hinzu, so würde die Krisis in Permanenz erklärt, die schließlich nur gehoben werden fann, wenn die Konsumtion mit der Produktion mehr in Einklang gebracht wird.

* Verein für Technik und Gewerbe, Mittelstraße 65. Mittwoch, Abends 8% Uhr, Vortrag. Gäste willkommen.

Verein ehemaliger Schüler der 102. Gemeinde schule. Jeden Mittwoch nach dem Ersten und Fünfzehnten jeden Monats, Abends 9 Uhr, Sigung im Lokale Kaiser Frank Grenadier Platz 7. Säfte find willkommen.

Gewerkschaft der Metallarbeiter Berlins   und Um gegend, Mitglieder Versammlung am Sonntag, den 6. Juni, Vormittags 10% Uhr, im Restaurant Weid, Alexanderftr. 31. Tagesordnung: 1. Kaffenbericht. 2. Statutenänderung. 3. Berschiedenes und Fragelasten. Neue Mitglieder werden aufgenommen.

Kleine Mittheilungen.

Storfow, 28. Mai. Während des Gewitters, welde geftern über unser Städtchen hereinbrach, befanden fich e Frauen( Schwestern) aus Alt- Stahnsdorf auf dem Wege o Stortom nach Neu. Stahnsdorf; beide trieben 2 Rühe vor fi Blöglich fuhr ein Blig hernieder und tödtete beide Frauen und Das Bieb, während zwei andere Frauen, welche fich auf bem felben Wege in nächster Nähe der beiden oben erwähnten be fanden, ebenfalls vom Blik getroffen und erheblich verles wurden. Die eine der getödteten Frauen hinterläßt vier fleine Kinder.

Zeit, 28. Mai. Wie furchtbar das Unwetter am Montag in den Dörfern Brittis und Blennschüß gebauft hat, gebt an nähernd daraus hervor, daß in den genannten Orten 8 Wohn bäufer, 8 Ställe und 6 Scheunen eingestürzt sind, außerdem 10 Wohnhäuser, 8 Ställe, 10 Scheunen dem Einsturz nabe ge bracht find.

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Ferien für Arbeiter. Die Drudeteifirma Fischer und Posen, 30. Mat. Der polnische Dichter J. J. Kraszew Wittig in Leipzig   hat ihren 14 Maschinenmeistern je eine Woche Ferien in diesem Sommer bet fortlaufendem Lohn gewährt.- bestreitet durch eine im Ruyer" veröffentlichte Erklärung, ba er fich durch Ehrenwort verpflichtet hätte, zum bestimmten Das ist recht nett, wenn nur ähnliche Gratifitationen nicht nur Termin von dem ihm ertheilten Urlaub nach Magdeburg   in den Maschinenmeistern, sondern allen übrigen Arbeitern und Gefängniß zurückzukehren. Er sagt in Bezug hierauf: Da nicht nur von einer Firma, sondern von allen gewährt würden. wo eine Raution geftellt wird, wird das Ehrenwort nicht Bei einer geregelten Produktionsweise und bei Umänderung langt, denn demselben wird keine Bedeutung beigelegt. Die unferer wirthschaftlichen Zustände würde es allerdings ein Leichtes sein, allen Arbeitern im Sommer eine längere Bause Atteste zweier deutscher Aerate werden es wohl nicht zweifelhaft zu gewähren, um den ermatteten Körper in der Natur wieder laffen, daß durch meine Rüdlehr ins Gefängniß mein Leben bedroht und daß diese Rückkehr deshalb unmöglich war." auffrischen zu fönnen.

Die Lohnbewegung in Halle tritt jegt immer schärfer hervor. Die Maurer der Stadt und Umgegend beschlossen in einer Versammlung, einen Satz von mindestens 33 Pfennig für die Stunde zu fordern und, falls dieser nicht von den Meistern bewilligt würde, au streifen. Erwähnt sei, daß die Baugewerlinnung nur 32 Pfennig bewilligt. Man steht deshalb einem Streit in Kürze entgegen,

Streit von Pferdebahn Beamten. Aus Nom wird gemeldet: In Toronto   ist unter den Angestellten der Pferde­bahn- Gesellschaft ein Streit ausgebrochen. Es ist leider schon zu Thätlichkeiten gekommen. Vierzig Pferdebahnwagen find von den Streifenden und deren Anhängern zertrümmert wor den, bis die Polizei mit blanter Waffe weiteren Ausschreitungen ein Ende machte. Der Grund des Streits ist in Differenzen

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Paris  , 29. Mai. Gestern hat der Gemeinderath nach ziemlich stürmischer Verhandlung ein Grundstüd von 2500 Meter für die Bafteur'sche Wuthimpfanstalt auf dreißig Jabre bewilligt. Dies ist indeffen so gut wie eine Ableb ung, denn Bafteur hatte, wie der Voff. Btg." geschrieben wird, 4500 Meter von dem im Ganzen 6000 Meter baltenden Grundflü für nothwendig erklärt, also gefordert. Box den Gemeinde rathsmitgliedern gingen mehrere dem größten Wohlthäter Menschengeschlechtes" gar arg zu Leibe. Cattiaur erklärte; ,, So gelehrt er sein mag, Pasteur ist stets zugleich Gefchäfts mann gewesen. Er hat sich verschiedene Batente für feine schäfte ertheilen laffen. Die Stadt hat teine Ursache, ein Grundftüd im Werthe einer Million zu opfern, um ibn bei seinen Geschäften zu fördern. Was das Pafteur'sche Verfahren mit der Direktion wegen des feit dem 15. cr. eingeführten betrifft, so ist es erlaubt, nicht daran zu glauben. Durch bas neuen Lohntarifs zu suchen. Der neue Tarif verkürzt den felbe find vier( eigentlich sechs) Ruffen und zwei Franzosen ums Leben gelommen, ebenso wie seine Milzbrandimpfung Lohn der Angestellten ganz wesentlich. Das Publikum steht mit überwiegender Majorität auf Seiten der Streifenden. Dielen Thieren das Leben gekostet hat. Herr Bafteur bat leinen Einzigen geheilt, sondern nur eine allgemeine Angst vor der Tollwuth hervorgerufen, die einzige Rrantheit, welche femal durch die Tollmuth entstanden ist. Es handelt sich um ein Geschäft des Herrn Pasteur, welcher sich Batente ertheilen läßt, seine Wifenschaft verschachert und fich Renten heraus

Vereine und Versammlungen.

* Der Fachverein der Luruspapierpräger und Papierschläger bielt am Sonntag, den 30. Mat, Landsberger schlägt." Dies ist jedenfalls verb. ftraße 37, in Megner's Gesellschaftshaus, eine Vereinsver sammlung ab. Auf der Tagesordnung ftand: Vortrag des

Den Mitgliedern des Gauvereins Ber­ liner   Bildhauer zur Nachricht, daß die Be erdigung unseres verstorbenen Kollegen Hermann Kühl

am Donnerstag, den 3. Juni, Nachmittags 5 Uhr, auf dem neuen Jakobi Kirchhofe stattfindet. Boffe 1847] Der Vorstand.

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Tagesordnung: 1. Annahme der vom Bezirks ausschuß reip. Der Gewerbebeputation vorges Schlagenen Faffung der§§ 21, 29 und 34 bes Statuts. 2. Verschiedenes. Der Vorstand.

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Bezirks- Verein Bezirks- Verein ,, Vorwärts".

Da die polizeiche Genehmigung zur Versamm

Borstand folgende Bablftellen zur Empfangnahme von Beiträgen der Mitglieder eingerichtet:

lung wiederum nicht ertheilt wurde, so hat der

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