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Beilage zum Berliner Volksblatt.
e. 129.
Parlamentsberichte.
Abgeordnetenhaus.
89. Sizung vom 4. Juni, 11 Uhr. Am Regierungstische Maybach und Kommiffarien.
Bei der dritten Berathung des Gesezentwurfs für die Broving Heffen- Nassau mit Ausschluß der ehemals bayerischen Gebietstheile, betr. Die Verlegung der Dienstpflichten des Gesindes, bemerkt
Abg. Belle: Die Bedürfnißfrage sei durchaus nicht hinreichend erörtert, um ein berartiges Ausnahme- Strafgesetz zu erlaffen. Man müsse um so vorsichtiger sein, als das Gefes gewiffermaßen ein sozialaristokratisches sei, von welcher Schatti rung man unsere sozialpolitischen Maßnahmen ängstlich fern halten müsse. In dem Gefeß sei nur vom Schuße der be ftpenden Klaffe die Rebe, während das Gegengewicht, der Schutz der dienenden, fehle. Redner bittet, das Gesez abaulehnen.
Abg. Bort erblidt in dem Gesetz die Ausfüllung einer nach dem nothwendigen Wegfall des Büchtigungsrechtes ent standenen Lüde und die einzig richtige Lösung des unstreitig vorhandenen Bedürfnisses.
Abg. Wismann: Der Hauptmangel des Geseßent wurfs liegt darin, daß der§ 1 desselben ganz allgemein von Biderspenstigkeit des Gefindet gegen die Befehle ber Herr schaft" spricht, ohne daß die Art der Befehle, deren Nichtbefol gung Strafe nach fih ziehen solle, bezeichnet ist. Außerdem ift Die Vorlage durchaus einseitig ohne Rücksichtnahme auf das Intereffe der Dienstboten gegenüber der Herrschaft abgefaßt und darum ungerecht.
Abg. Alibaus spricht sich für Annahme des Gesez entwurfs aus.
Abg. Spahn hält es für falsch, daß ein Partitularftaat mit einem Ausnahmeftrafgeses gegen eine bestimmte Arbeiter flaffe vorgehen dürfe, um so mehr, da das Reich im Begriff ift, die Gefindeverhältnisse im deutschen Zivilgesetzbuche zu tegeln.
Abg. Gerlich wirft den Gegnern vor, daß fie von den Berhältnissen auf dem Lande nichts verständen. Das Geset fet gerade aum Schuße der fleinen Landwirthe, nicht des Großgrundbesiges bestimmt. Für den 2andwirth handele es fid bei einem Rontrattbruche des Gefindes um weit höhere Summen als bei Rentraktbrüchen im Handwerkerstande. Des balb müßten auch die Landwirthe mehr geschützt werden. Das Beleg befriedige ein bringendes Bedürfniß.
Abg. Dirichlet: Diejenigen Landwirthe, welche erft der polizeilichen Hilfe bedürfen, um die Dienfiboten zur Pflicht. erfüllung zu zwingen, find überhaupt von vornherein aufge fchrieben. Der Weizen wird durch polizeiliches Eingreifen wahrhaftig nicht vor dem Berregnen gefchüßt; che die Polizei Den Dienstboten zurückbringt, ist der Weigen längst verfault oder ausgewachsen. Das Verbältniß zwischen Herr und Gefinde muß gerade bei der Landwirthschaft auf anderen haltbareren Grundlagen beruhen als auf Polizeigewalt.
§1 wird hierauf von einer aus Konservativen und National liberalen bestehenden Majorität angenommen; desgleichen der Rest des Gefeyes.
bg. Tabensly beantragte in der Uebersicht statt„ für Die Proving Geffen Naffau" zu setzen für den Regierungsbe airt Raffel". Er weift darauf hin, das alle naffauischen Abrftand geordneten fich gegen das Gefeß ausgesprochen haben, daß es Daher auch wohl angebracht sei, das Gefeß nur auf die nicht naffauischen Theile der Proving, b. h. die hefftschen Landestheile des Regierungsbezirks Kaffel auszubehnen.
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Abg. Schreiber( Marburg ) bemerkt, daß sich der Abg. Borf, welcher einen Wahlkreis Des Regierungsbezirks Wies baben vertrete, für das Gesetz ausgesprochen habe.
Abg. Gabensly erklärt, daß der vom Abg. Bork ver tretene Babllreis Biedenkopf ein uralt besfischer sei, der erst in der legten Zeit dem Regierungsbezirk Wiesbaden zugetheile set. ( beiterleit.)
Abg. Bort: Wenn die Eigenschaft als Naffauer nöthig ist, um für dieses Geses au stimmen, so will ich zur Beruhigung des Herrn Abg. Cahensiy nur bemerken, daß meine Großmutter eine geobrene Naffauerin war.( Große Selterkeit)
Sonnabend, den 5 Juni 1886.
Unter Ablehnung des Antrags Cabendly wird die Ueber schrift unverändert genehmigt.
Es folgt die zweite Berathung des Gefeßentwurfs, betr. Die Rantongefängnisfe in der Rheinprovinz . Nach der Vorlage foll den Gemeinden die Verpflichtung, die Kantongefängnißfe zu bauen und zu unterhalten und für die tarin unterzubringenden Strafgefangenen zu forgen, abgenom men werden. Das Eigenthum an den bestehenden Gefäng niñen grht auf den Staat über. Nur da, wo die Gebäude gleichzeitig anderen Gemeindezwecken dienen, bleibt das Eigenihum den Gemeinden, während der Staat nur die Mitbe nugung der Gefängnisse behält.
In Konsequenz dieser Aenderung sollen nach§ 5 der Vorlage bie wegen Vergehen und Uebertretungen gerichtlich festge festen Geldstrafen nicht mehr den Gemeinten oder dem Polizei und Buchtpolizei- Strafgelderfonds, sondern der Staatstaffe zu fließen.
Während die Kommiffion im Uebrigen den Entwurf obne wesentliche Veränderung angenommen hat, will fie diesen§ 5 ftreichen.
Die Abgg. Barth, Eberty und Freiherr v. Lynder beantragen die Wiederberfiellung des§ 5, während der Abg. Lehmann für den Fall der Annahme der Regierungsvors lage als Erfaß für die dem Provinzialverbande entzogenen Strafgelder eine jährliche Rente von 120 000 M. diesem zuweisen will.
Ministerialdirektor v. 3 aftrow befürwertet die Wieder berftellung der Regierungsvorlage; in demselben Sinne äußern fich die Abgg. v. Lynder und v. Benda unter Hinweis Darauf, daß die Ablehnung des§ 5 in der Kommission nur mit Stimmengleichheit erfolgt ist, während die Abgg. Jor= dan, Lehmann, Menten und v. Eynern überein stimmend ausführen, daß die Strafgelder feineswegs lediglich aur Unterhaltung der Gefängnisse seitens der Gemeinden ver wendet seien, der Fiskus also aus den aufkommenden Summen auch nur footel mit Recht beanspruchen tönnte, als er zur Unterhaltung der Gefängnisse bedürfe.
Geb. Juftigrath Starte verwahrt die Staatsregierung gegen die Infinuation, als ob et mit dem§ 5 auf eine widerrechtliche Bereicherung des Fietus auf Kosten der Gemeinden abgesehen sei. Dir bauliche Zustand der Kantongefäng niffe in der Rheinprovinz sei schauderhaft; bestehe eine Unter baltungspflicht, so müsse die Unterhaltung auch eine ordentliche fein. Unrecht folle den Gemeinden nicht geschehen; könnten über die Unterhaltungsloften hinaus gegründete Ansprüche geltend gemacht werden, so würden diese auch anerkannt wer ben. Die Regierung wolle teine Begünstigung, aber auch feine Benachtheiligung. Die Rbeinproving faffe die Natur der ihr mit diesen Strafgelbern überwiesenen Dotation irrthümlich auf. Der Herr Kommissar schließt mit einem Appell an den Batriotismus der fämmtlichen Mitglieder des Hauses, der Rhein länder wie der andern: Selen Sie alle gute Preußen und nehmen Sie die Vorlage an!"( Heiterkeit und Beifall; Abg. Rantat ruft dem Abg. v. Eynern zu: Sehen Sie, Sie find Rantat ruft dem bg. v. Eynern zu: Sehen Sie, Sie find auch fein guter Preuße! Große Heiterkeit.)
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§ 5 wird unter Ablehnung des Antrages Lehmann ent gegen dem Kommissionsbeschluß wieder hergestellt. Gegen den Rest des Gesezes, die§§ 6 und 7, wird ein Widerspruch nicht erhoben.
Es folgt die zweite Berathung des Antrages des Abg. Seer, betr. die Abänderung der töniglichen Verordnung vom 17. März 1839, betr. den Verkehr auf den Kunststraßen und der föniglichen Verordnung vom 12. April 1840. betr. Die Modifikation des§ 1 der Verordnung vom 17. März 1839 wegen des Verkehrs auf den Kunststraßen.
Nach dem Beschluß der XIX. Kommission soll für die Provinzen Westpreußen und Bosen für Laftfuhrwerke bei einer Ladung von mehr als 1000 bis 2000 Kiloar. einschließlich auf vierrädrigem Fuhrwert, bez. mehr als 500 bis 1000 Rilogr. einschließlich auf zweirädrigem Fuhrwert eine Breite der Rad felgenbeschläge von weniger ale 4 Boll( 10,46 Bentimeter) bis herab zu 6,5 8im. einschließlich gestattet sein. ftimmungen auf die Proving Schleften. Abg. v. uene beantragt die Ausdehnung dieser Be
Abg. v. Minnigerobe will den Geltungsbereich des vom Abg. Seer beantragten G. E. auf die Provinz Posen be schränken und die Wenderung des in Westpreußen bestehenden
III. Jahrg
Husficht
| Buftendes der für die nächste Seffion in Hus ficht geftelten generellen Reformgefeßgebung auf diesem Gebiet überlaffen. Nach kurzer Debatte wird der Antrag v. Quene angenom men, der Antrag v. Minnigerode verworfen, mit dieser Modifilation gelangt der Kommiffionsbeschluß zur Annahme, des gleichen folgende Resolution, welche die Kommiffion gleichfalls vorschlägt:
Die fönigliche Staatsregierung aufzufordern: soweit sich das Bedürfniß herausgestellt hat, die nothwendig gewordenen Abänderungen der Verordnung vom 17. März 1839 und der Kabinet ordre vom 12. April 1840 im Wege der Provinzial gefeßgebung, eventuell, soweit erforderlich, durch ein allgemeines Landesgeseß schleunigft herbeiführen zu wollen.
Sierauf vertagt sich das Haus.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 10 Uhr. ( Nochmazige Abstimmung über das Lehreranstellungsgeses für die polnischen Landestheile. Dritte Berathung des An trages Seer.)
Parlamentarisches.
Das Branntweinmonopol ift todt, es lebe die Brannts weinsteuer.
So lautete der Schlachtruf, mit dem die Regierung und Die ihr verbündeten Parteien den Feldzug nach Ostern er öffneten. Und heute ist nun auch, unter feierlicher Betheiligung des Herrn Finanzministers, in der Kommiffion die Beerdigung des Gefeßentwurfs, welcher den Branntwein bluten laffen wollte, erfolgt.
Herr v. Schols eröffnete der aufhorchenden Kommiffion, Daß er die neugierigen Fragen nach der Verwendung der aus dem Schnaps zu erzielenden Einnahmen erst beantworten tönne, wenn die verehrliche Kommisfion" fein artig sein und ein Gefeß dem Reichstage zur Annahme vorschlagen würde.
Darauf erfolgte ein Gepläntel zwischen dem Herrn Minister und den Wortführern der freifinnigen und Bentrums partet, welches feinen anderen Bwed hatte, als dem Minifter Be legenheit zu der Erklärung zu geben, er fei, misverstanden woorden, und bie bösen Reichsboten verlangten immer nur von der Regierung Ausgaben, ohne ihr die nothwendigen Eins nahmen zu gewähren.
Der Abg. Singer wies barauf hin, daß es sehr leicht set, die Einnamen des Reiches, wenn nöthig, zu vermehren, man solle nur dazu schreiten, eine vernünftige und gerechte Be steuerung des Einkommens vorzunehmen, nicht aber, wie bei Dem aus Gefeßentwurf, ben vorgelegten Taschen der Aermften die Ausgaben des Reiches decken wollen, Die Heidelberger", die doch gar zu gern etwas" fertig machen wollten, um ihre seit dem Monopol" wadlig gewordene Bos fition zu feftigen, hätten für bie zweite Lesung eine Besteuerung von 60 M. pro hektoliter beantragt, während das Zentrum die Kirchenpolitischen Geseze mit 25 W. pro hektoliter bezahlt hielt. schaften" und„ ben höheren Steuersag", so daß die Regierung Der Vertreter der Bolen vertheidigte die ,, Brennereigenossens bei der Erneuerung ihrer Bemühungen wohl ihren Stüßpunkt in der polnischen Fraltion" suchen wird.
Bei der Abstimmung fiel, nachdem Herr v. Mirbach dem Tonservativen Entwurf einige Abschiedsworte gewidmet hatte, alles durch; Regierungsentwurf, tonfervativer, Sentrums und nationalliberaler Antrag gingen fang und flanglos in den Drius und die Kommission fehrt mit leeren Händen aus dem Foyer, in dem die Sigungen stattfanden, zurüd.
Nachdem noch beschloffen wurde, am 22. d. Mts. zur Feste Stellung des Kommissionsberichts wieder zusammenzutreten, trennte man fich froh der beendeten Arbeit, und auch die legten des hoben Hauses" gingen in die Ferien, in denen wir ihnen vergnügte Feiertage" wünschen.
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Lokales.
cr. Endlich zeigt sie einmal ihr wahres Gesicht, die Bartet der Chriftlich Sozialen, die Gefolgschaft der Herren Stöder und Kompagnie. Und wahrhaftig, christliche Liebe und Duldsamkeit ist es nicht, was aus diesen Bügen hervorleuchtet, es ist im Gegentheil das fanatisch verzerrte Geficht des Denun zianten, der in ohnmächtiger, hilfloser Wuth die höhere Gewalt
Die rothe Uase des Herrn v. Kendy. scheuchen. 3 bin reich und ich liebe Sie wahnsinnig, Herrlichkeiten vor fich ausgebreitet fah, aber plöhlich ver
( Schluß aus Nr. 127.)
The Lebtag hatten die Bewohner von Saroslat ein olches Brautpaar nicht gesehen. Margit war still und Ihlich wie ein Gespenst im Hause umher, man hörte fie ganze Tage lang fein Wort sprechen und Herr von Kendy folgte ihr auf Schritt und Tritt wie ein treuer Hund, ohne baß er es ein einziges Mal gewagt hätte, das Wort an fie
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richten. Muth in ihn zu kommen.
ihren Fenstern, und der alte Pato, welcher ihn einmal bes lauscht hatte, war so erschroden, daß er auf und davon annte. Er hatte feinen Herrn mit sich selbst sprechen und laut lachen gehört.
grenzenlos.
Sie war aufgefprungen. Einen Augenblick sah sie ihn an, als ob sie plöglich irre geworden wäre; sie heftete ihre großen blauen Augen mit einem starren, befremdenden Ausbrud auf sein Antlig und dann eilte fie, wie gehegt, aus dem Garten in ihr Simmer hinauf, wo sie sich einschloß.
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vere all' dieses Gold und Geschmeide für Margit zu ärmlich set, und er stieg daß er ihr mehr, viel mehr bieten müßte wieder zum Keller hinunter, um den Schatz seines Ahnherrn zu suchen. Während er aber unten herum hämmerte, befand fich oben im Kastell Alles in Angst und Schrecken. Tante Rata schrie und jammerte und raufte sich verzweiflungsvoll das Haar.
Er hatte sie nicht aufzuhalten versucht. Sinnend sah Sinnend fah er ihr eine Weile nach und er fühlte, daß zwei schwere Nur Nachts, wenn Alles schlief, schien neuer Thränen über feine Wangen rieselten. Was mußte er be ben. Da faß er ftundenlang vor ginnen, um sich mindestens die Freundschaft dieses Mädchens zu erwerben? Er wußte feinen Rath. Er fonnte sie sur mit seinem Reichthum überhäufen. Er war reich, sehr reich, aber um Margit's Tage zu verfchönen, wollte er noch reicher zu Boden ziehen würde. Rniee gefunten, als ob ihn bas Uebermaß seines Glüdes werben, so reich, daß er im Augenblicke selbst ihre weiteft Und das ging lange Beit so gebenben Wünsche zu befriedigen vermöchte. In feiner fort, trotzdem fie schon längst verlobt waren und die Hoch- Familie hieß es seit vielen, vielen Jahren, im Raftell zu zeit nicht mehr in weiter Ferne stand. Einmal hatte er Saroslat sei ein reicher Schak verborgen und wer ben zu wohl aufgerafft, aber dann waren sie Beide wieder so heben vermag, der wird so reich, wie ein König. Ein Ahne der Rendy's hatte den Schah vergraben, als die Türken ins geworben wie früher. Es war am späten Abend gewesen, im Raftell hatte bereits alles geschlafen, nur er war Land gezogen tamen und der Schatz blieb vergraben, denn den Er wollte wollte er den Garten verlassen, da sah er Margit vor sich. diesen Schatz suchen und wenn er ihn gefunden, Margit zu
fich
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Es
Lippen:
ihn einigermaßen zu beruhigen.
Er zog seine Gedanken
Margit war plötzlich verschwunden, spurlos verschwun ben. Sie hatte ihre geringen Habfeligkeiten zusammengepact und war auf und davon. Wie sollte man das Herrn von Rendy mittheilen? Wer besaß den Muth? Er erfuhr es auch erst am später Abend, als er in das Kastell trat und die bestürzten Gefichter sah. Er wollte es anfangs nicht glauben und lief hinauf in Margit's 3immer. Dort herrschte große Unordnung. Auf dem Sopha fand er einen kleinen Bettel. Ich gehe zu Derö und fehre nie wieder zu Euch zurüd," ftand von Margit's Hand barauf geschrieben. Da war es, als ob plöglich alle Lebensgeister aus Herrn von Kendy weichen würden. Er stand da mit starren Augen und todts bleichem Gefichte. Nur zuweilen griff er sich mechanisch an bie Stirne. Sie ist fort, fort," flüsterte er vor sich hin War er
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Sie faß auf einer Gartenbank, das Haupt auf die Hände Füßen legen. Er begann auch die Suche schon am andern wirklich wahnsinnig geworden? Tante Kata fürchtete es und gestützt, und es schien, als ob sie viel geweint hätte. Mit Morgen. Das Suchen nach dem verborgenen Golde schien fie wagte nicht, ihn aus seiner Lethargie zu weden. Bes unerklärlicher Macht zog es ihn zu ihr hin. Er blieb vor aber sie besaß nicht den Muth, ihm ins Antlik zu blicken. friedigung über ihn, wenn er mit dem Hammer in der ging aus dem Kastellhof hinaus, schritt die Dorfstraße entWie ein schwerer Seufzer tam das erste Wort über seine Schäßen suchte. Es war den ganzen Tag über nicht zu finstern Nacht schritt? Niemand wagte ihn zu fragen. Er währte eine lange Weile, bis er zu sprechen wagte. Hand im Keller umherwandelte und nach den verborgenen lang und wanderte aus dem Dorfe. Wohin er in der sehen, er suchte das von seinem Ahnherrn verborgene Gold ging fort, bis er vielleicht irgendwo auf dem Wege zuund nur wenn es Nacht wurde, Tonnte man ihn fammenbrach. vor Margit's Fenstern stehen und sehnsüchtig hinaufstarren
mit bebenber Stimme, aber ich müßte fierben, einen taufenbfachen Tod sterben, wenn ich nicht immer in Ihrer Nähe weilen dürfte, wenn Sie nicht mein Weib würden. sehen. Ich verlange Thre Liebe nicht, aber erlauben Sie mir, daß
Ich weiß, daß sie mich nicht lieben," sagte er
Das ging viele Wochen so. Endlich rückte der Tag
wegungslos stand er viele Stunden oben in Margit's 3immer und erst am späten Abend verließ er es wieder. Er
Lange Zeit hörte man nichts mehr von ihm; viele Monate war er fern, bis er eines Tages, es war mitten im Winter, wieder im Kastell erschien. Man wollte ihn
barf, wo fie weilen. Ich will mich bemühen, jeden Tag bahin und die glänzenden Hochzeitsgeschenke, welche er Margit gebräunt und durchfurcht, Ropf- und Barthaar verwilbert ich Ihnen biene als Ihr treuefter Sklave, daß ich dort sein der Trauung heran. Es waren nur mehr wenige Tage bis fortjagen, denn Niemand erkannte ihn. Sein Anilik war Thres Lebens zu erschönen, ich und Alles, was ich befize, zugedacht hatte, waren bereits alle angekommen. Ein Lächeln und die Kleidung hing ihm in Fezen vom Leibe. Er sprach foll nur dazu ba sein, jedes Wölkchen von Ihrer Stirn zu der Befriedigung war über sein Antlig geglitten, als er die fein Wort mit seiner Umgebung. Viele Tage lang saß er