papiere in Höhe von zweitausend Mart gefunden, und der papiere in Höhe von weltausend Mark gefunden, und der Hauswirth, der eine alte Bibel gekauft hatte, fand darin vor einigen Tagen einen Einhundertmarkschein. Nabestehende Erben soll die Auerbach nicht beftgen; es verlautet aber, daß in Holland   noch eine entfernte Verwandte von ihr wohnen soll.

Die drei Opfer des Rudersports, die, wie seiner Beit gemeldet, in der Gegend des Oberbaums ertranten, während der vierte Gefährte gerettet wurde, find am Sonntag von den Wellen der Spree bei dem Grundstück Stralauerstraße Nr. 4 ans Land geschwemmt worden. Es find dies ein 28jähriger Arbeiter Franz Biepad, Büdlerftr. 10, wohnhaft, ein 29 Jahre alter Arbeiter Dito Behnte, ebendaselbst wohnbaft, und ein 25jähriger Schuhmacher Rudolph Bernidow, Budleistraße 9 wohnhaft. Alle drei Leichen wurden, nachdem fte unter über aus großem Andrange des Publikums and Land gezogen, nach dem Leichenschauhause geschafft.

n. Der Donhofsplat" find unrichtig, da Dönhof niemals, wie Vogt in der iner ersten Bublikation des Geschichtsvereins behauptet, Kommandant emitters von Berlin  , noch mit der Bebauungsanlage der Friedrichstadt   be Tochter auftragt gewesen ist, und ebensowenig, wie Oberft Jähns in weden. feinem Auffaß über die Entstehung der Friedrichstadt   erzählt, Blige ein ein Haus in der Nähe des Plages   besessen hat, sondern wie ngft, fie die gleichzeitigen Adreskalender erweisen, in des Kammerraths n Bette. Roften Hause auf der Friedrichstadt   legirte." Von den cheinend Säufern, mit denen unter Friedrich Wilhelm   1. die Umgebung arn her des Dönhofsplages besetzt wurde, war das glänzendste daß des ird zum Banquier Schidler, das 1835 durch Dietrichs erbaut wurde er Beffe und dessen Stelle jest die Reichshallen einnehmen. Die Wieder übrigen Gebäude waren in höchst einfacher Weise aufgeführt Leiche und wurden erst unter Friedrich II.   von 1774-76 durch vier t, aber Stod hohe, mit würdigen Fassaden versehene und auf lönig­en Belt the Stoften erbaute Häuser erfekt. Auf dem Plage selber nt Das wurde nur an der Ede der Jerusalemer  - und Krausenstraße hnhaus, ein Wachhaus errichtet, das bis in die dreißiger Jahre dieses alt und Jahrhunderts fich erhalten hat; dagegen bededten fich die t Lagen Seiten nach der Spittelbrüde hin mit vielen hölzernen Kram was fie buden, die dem Plage durchaus nicht zur Bierde gereichten schwerer und auch erst in diesem Jahrhundert abgebrochen wurden. An­n Nacht fang dieses Jahrhunderts wurde der Platz der militärischen Det. Die Benugung entzogen und 1815 für den öffentlichen Verkehr, gft und um den Gendarmenmarkt zu entlasten, eröffnet. Als Markt. terwegs. play bat er bis zur Eröffnung der Markthallen beftanden. tirdorfer te Lösch muthung brennen, auf den bringen. fte ein, ausge getreten. alt los, Stellen f. Jest

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Ein schwerer Unglüdsfall. durch die Fahrlässigkeit eines Reiters herbeigeführt, hat vorgestern Abend zwei Familien in tiefe Trauer und Betrübniß verfekt. Um die angegebene Tageszeit, gegen 61 Uhr, paffirte ein Reiter die Waldemar straße nahe dem Mariannen- Bart. Um mit einem Freund, straße nahe dem Mariannen- Park. Um mit einem Freund, der thm begegnete, sich bequemer unterbalten au tönnen, stieg er vom Pferd und band die Bügel lose an einen Laternen­pfahl. Eben im Begriff, wieder aufzufteigen, löfte er die Bügel, pfahl. Eben im Begriff, wieder aufzufteigen, löfte er die Bügel, blieb dann aber, während er dieselben nur loder um die Hand gefchlungen hatte, noch einen Augenblid stehen. In diesem lugenblick riß fich das Pferd, das durch das lange Stehen unruhig geworden war, los und stürmte in rasendem Galopp dem Kanal am Bethanienufer au. Den meisten der auf der Straße spielenden zahlreichen Kinder gelang es, fich vor dem daherstürmenden Thier noch rechtzeitig zu retten. Nur zwei Knaben vermochten dies nicht mehr und wurden von den Hufen des Pferdes so schwer getroffen, daß beide befinnungslos aufgehoben und nach Bethanien gebracht werben mußten, wo der Tod des einen fonstatirt wurde.

Arbeiterinnen Elend". Bu dem unter obigem Titel vor einigen Tagen von uns gebrachten Artikel erhalten wir Don einer Abonnentin eine Buſchrift, der wir, ihrem wesent lichen Inhalte nach, hiermit Aufnahme gewähren. Der Brief lautet: Ein Fabrilant, der leider seinen Namen nicht nennt, versichert, daß bei ihm Stepperinnen, welche ein halbes Jabr arbeiten, ohne Anstrengung pro Woche 12-16 M. ver dienen. Da ich nun Stepperin bin und nicht seit einem halben, ondern feit 4 Jahren fteppe, fo möchte ich, da ich gegenwärtig leine Arbeit habe, gern 12-16 M. pro Woche ohne Anstrengung berdienen. Denn so viel ist mir bisher noch nicht geboten worden. Ich habe es schon mit Alford und Lohnarbeit ver fucht, und muß gestehen, daß es mir bei der größten Anstrengung nur möglich war, 12 Mart wöchentlich zu verdienen. Sh   habe allerdings nicht auf Trilot", sondern auf Kinder mäntel, Kleidden, Jaquets u. s. w. gesteppt und befam in Altordarbeit, für Kinderfilzmäntel 10, 15, 20 bis 45 Pfennige. Daß bei solchem Preise leine Reichthümer au erwerben find, wird wohl jeder einsehen. Mit der Lohnarbeit fiebt es nicht beffer; wenn ich für eine ganze Anzahl" Mamfells" au steppen babe, so bekomme ich nur mit der größten Mübe 12 Mart wöchentlich Lohn und das nicht einmal überall. Wenn nun Der betreffende Herr so gute Preise zablt, wie er behauptet, warum bleibt er dann anonym? Er schämt sich doch nicht etwa, weil er gute Preise zahlt?- Leider ist es jetzt, wo bie Arbeiterinnen- Bereine vorläufig geschlossen worden sind, ben Herren Arbeitgebern ein leichtes, uns Arbeiterinnen als bie beneidenswertheften Geschöpfe unter der Sonne darstellen; o haben ja leinen Dit mehr, wo wir solche Behauptungen richtig ftellen, wo wir unsere Lage, so wie sie ist, schildern und auf Mittel zur Abhilfe finnen tönnten.. bestätigt voulommen die Zweifel, mit denen wir die Mit theilungen des anonymen Fabrikanten in den Blättern für frische Malta   12,50 per Bentner, Sauerkohl 5 M. pio 50 Kilogr., bie Textilindustrie" von Anfang an aufgenommen haben.

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" Dieser Brief

In der Zentral Markthalle fungirt jest bei einem Matler, der vornehmlich mit Heringen und Fischwaaren handelt, felt furgem eine Norwegerin im National Rostüm mit rother tige Vich Kappe als Gehilfin.

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Ein neuer Prozeß wegen Mordes steht in nicht langer Beit bevor; die Staatsanwaltschaft wird, dem Vernehmen nach, gegen den Mufiler Wohle: s eine auf Mord gerichtete Anllage erheben. Der Befchuldigte leugnet bekanntlich jedwede Echuld retten wollen. und behauptet, daß er seinen Sohn aus dem Wasser nut habe

In Grünau   fam es am Nachmittage des Himmelfahrts­tages zu einem Busammenfioß von Ausflüglern mit Gendarmen. Ein paar hundert Maurer hatten, wie ein Berichterstatter meldet, einen Ausflug dorthin gemacht, wo sie bereits acht Gendarmen zu Fuß und zu Pferde empfingen und, wie üblich, überall bin begleiteten, ohne daß etwas vorgefallen wäre. Erst am Bahnhof, als sich die Ausflügler zur Rückkehr rüsteten, fam es zu einem traurigen Schluffe. Die Gendarmen machten von der Waffe Gebrauch und verwundeten eine Anzahl Leute er heblich. Einer erhielt einen tiefen Säbelbieb über den Kopf, einem anderen wurde der Unterliefer gespalten. Auch erfolgten mehrere Verhaftungen, u. a. auch die einer Frau, welche ihren Mann tellamirte. Die erste Veranlaffung zu dem Ereigniß soll eine ganz geringfügige gewesen sein.

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Amtlicher Bericht der Markthallen- Verwaltung. Mitgetheilt von J. Sandmann, städtischem Verlaufs- Vere mittler. Engros Markt in der Bentral Markthalle am 2. Juni 1886. Fische: Steinbutten 0,90-1,40, Seezunge 1,24, Hecht lebend 1,50, al 186, Schleie 1,30 per kilo. Butter unverändert. Oft und Westpreuß. I. 1,00-105, II, 0,95-1,00, III, 85-90, Medlenburger, Holsteiner, Pommersche, Schlesische I. 93, II, 88-90, III. 85 B. per 50 Kilogr.- Gemüse und Hülsenfrüchte: Kartoffeln alte Dabersche 38-40 M. per Wispel,

der Nebenklage, welche gegen fie erhoben wurde, ver urtheilt werden können. Es unterliegt zunächst feinem Zweifel, daß auch die Kosten einer Nebenklage einem Verur theilten zur Laft gelegt werden können. Die Strafprozeßordnung enthält eine ausdrückliche Bestimmung in dieser Beziehung nicht, allein es ist bereits in anderer Anwendung vom Reichsgerichte angenommen worden, daß diese Befugnis nothwendig følge aus§ 437, wenn überhaupt eine solche Verurtheilung auch in bie Roften als möglich gegeben ist. Nun machen allerdings die angellagten Schusleute geltend, daß wenn auch überhaupt eine Berurtheilung in die Kosten der Nebentläger ftatthaft set, doch ihnen gegenüber fte nicht habe statifinden tönnen, weil die Nebentlage selbst in diesem Falle eine unbegründete gewesen sei. Es babe nämlich die Nebenklage nur erboben werden fönnen hier in dem Falle, wenn ein Antrag auf Buße begrün det sei und das finde hier nicht statt. In dieser Beziehung machen fie geltend, daߧ 340, aus welchem fte verurtheilt find, die Befugniß des Gerichtes auf eine Buße zu erkennen, nicht enthalte. Indessen diese Ansicht muß für eine irrthümliche erkannt werden. Der§ 340 enthält nichts anderes als das Vergehen der Körperverlegung, nur verübt von Seiten eines Beamten, und wenn§ 231 des Strafgesetzbuches ganz im allgemeinen fagt, daß bei Vergehen der Körperverlegung auf Buße erfannt werden fann, so ist nicht einzusehen, warum, wenn auch§ 340 in einem andern Abschnitte des St.-G.-B. steht, nicht auch in diesem Falle solle auf eine Buße erlannt werden können. Es ist auch aus innerlichen Gründen nicht erkennbar, warum, wenn überhaupt das Gesez erklärt, daß statt einer Ent schädigung im Bivilprozeßverfahren auf Buße im Strafver fahren erfannt werden kann, dies nur in dem Falle sollte eine treten lönnen, wenn ein Privater die Verlegung vorgenommen und nicht auch, wenn ein Beamter dies gethan hat. Dazu tommt, daß, wenn man das Geset in diesem beschränkten Sinne auslegen wollte, völlige Ungereimtheiten entstehen wür Den. In einem Falle wäre dann die Möglichkeit der Buße gegeben, im andern nicht. Das kann das Gesez nicht gewollt haben. Deshalb hat der II. Straffenat schon ausgesprochen, baß auch im Falle des§ 340 auf Buße fönne erkannt werden. Nun macht allerdings die Revision geltend, daß auch ein Era Tenntniß des Reichsgerichtes vorliege, in welchem das Gegentheil ausgesprochen sei, daß für den Fall des§ 340 die Möglichkeit einer Buße nicht gegeben sei. Allein dieses Urtheil ist von demselben II. Senat in dem vorher erwähnten Erkenntniffe verlaffen worden; es ist in zuläsfiger Weise von dem Senat eine andere Anficht als die frühere von ihm adoptirt. Bei folcher Sachlage ist der jest urthellende 1. Senat nicht ge nöthigt, worauf die Revision hinzubeuten scheint, eine Plenars entscheidung herbeizuführen, denn es liegt zur Beit nicht mehr eine abweichende Entscheidung vor, indem der andere Senat von seiner Ansicht abgegangen ist. Vielmehr bekennt dieser ( 1) Senat fich einverstanden mit der nun zu Recht bestehenden Ansicht des II. Senates. Damit ist die Revision der Schut leute nach beiden Richtungen bin für verwerflich erkannt.- Was die Revifion Leyendeder's anlangt, fo macht dieselbe awet Gefichtspunkte geltend. Es wird zunächst hervorgehoben, daß er nicht nach§ 17 des Sozialistengefeges hätte verurtheilt werden können, weil der in diesem Paragraph ausgesprochene Ungehorsam nothwendig vorausseße, daß eine dreimalige Aufe forderung vorausgegangen sei und dieses vorliegend nicht fest geftellt fei, Angeflagter vielmehr nach der dritten Aufs forderung fofort sich schleunichft entfernt habe, also niemals ungehorsam gewesen sei; ein Ungehorsam tönne erst bei einer erften und zweiten Aufforderung also hier nicht in Betracht kommen. Mit dieser Aufstellung kann die Nevifior: nicht durchbringen. Es ist nicht allgemeiner Grundsatz daß Ungehorsam nur dann firafbar fel, wenn eine wiederholte Aufforderung zu einer Handa lung oder Unterlaffung voraufgegangen ist. Allerdings ist in § 116 des Str. G. B. gesagt, daß wegen Auflaufs und Aufe rubis nur dann geftraft werden könne, wenn die Menge fich auf dreimalige Aufforderung nicht entferne. Allein diese Bea ftimmung des§ 116 ist nicht eine aus allgemeinen ftrafrechts lichen Grundsägen gefolgerte, sondern eine bestimmte, pofitive einzelne Vorschrift, die ihre guten Gründe barin haben tann, daß bei einem Auflauf eine derartige erregte Stimmung herrscht, daß angenommen werden tann, es lönne einer oder der andere bie erfte oder zweite Aufforderung überhören und daß deshalb daß Gesetz bestimmt, es solle in Abfäßen eine dreimalige Aufforderung geschehen, wo dann angenommen wird, daß jeder wenigstens eine der Aufforderungen hört. Das Sozialistengefeß geht von anderen Anschauungen aus. Es hat solche öffentlichen Versammlungen auf Strafen u. s. w. nicht ausschließlich zum Gegenstand, sondern auch solche im Bimmer, wo vielleicht ble größte Ruhe herrscht und Alles bis dahin ordnungsmäßig bergegangen ist. In solchen Fällen hält Das Gesetz es für genügend, daß der Polizeibeamte die Auf­Lösung erklärt, und wenn dieser nicht Gehorsam geleiftet wird, so ist durch die nicht sofortige Entfernung der§ 17 des So. Ges. übertreten. Nun macht aber die Revision einen zweiten Gefichtspunkt geltend. Der Angeklagte ist gestraft nicht aus§ 17, 1 sondern aus§ 17, 2. Während nach Abs. 1 jeder Theilnehmer an einer Versammlung bestraft wird, welche fich, nachdem die Aufforderung ergangen, nicht auflöft, verlangt Abs. 2 eine höhere Strafe für den Fall, wenn sich der Betreffende in hervorragender Weise, 3. B. als Redner bethätigt hat. Redner heißt einer, der redet. Die Revision macht geltend, unter Redner fönne nur ein solcher verstanden werden, welcher einen in mehreren Säßen aufammenhängenden Ausbruck seiner Gedanken fundgebe. Das tann nicht anerkannt werden. Ein Rechtsbegriff der Nede ift im Gesez selbst nicht definirt, aber die Rede tann nicht dahin eingeengt verstanden werden, daß nothwendig und unbedingt das Vorhandensein mehrerer Säße erforderlich sei. Es ist nicht ausgeschloffen, daß auch durch eine einzige Beriode oder durch einen einzigen Saß eine Rede gethan werben tönne. auch nach diesem zweiten Gefichtspunite ist die Revision vers werflich. Aus diesen Gründen bat das Reichsgericht erkannt, daß die Revision aller Angeklagten gegen das Uriheil des Landgerichtes in Frankfurt   a. M. vom 17. März d. J. zu ver werfen und jedem der Beschwerdeführer die Kosten aufzuers legen find.

Bobnen, fl., 12 M., weiße Fiachbohnen 18 M., Viktoriaerbsen 11 M., Linsen 23 M. per 50 Kilogr.

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Polizei Bericht. Am 1. d. Mis. Abends fiel ein sechs Jahre alter Anabe in dem Hause Weidenweg Nr. 26 die Treppe hinunter und erlitt einen Schädelbruch. Am 2: d. M. Vormittags fiel eine Frauensperson im Buftande ber Trunken beit vor dem Hause Chauffeefiraße Nr. 2 zue Erde und wurde derartig an dem Nasenbein und der Stirn verlegt, daß ihre Aufnahme in die Charitee erfolgen mußte.- An demselben Tage Mittags wurde eine Frau in ihrer Wohnung in der Müllerstraße, mit dem Geficht auf dem Bette liebend, todt vorgefunden. Der Tod scheint dadurch eingetreten zu sein, daß die Frau in Folge übermäßigen Genuffes von Spirituosen in dem Bettliffen erstickt ist. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause gebracht.- Am 2. d. Mts. Nachmittags wurden in der Färberet von Kuhnert, Holzmattistraße 11, in Folge Einsturzes Der Wölbung die Arbeiter Klütte welche an einer mit heißer Farbe brühe gefüllten Ruffe beschäftigt waren, durch berab. fallende Steine und Kerbrühen so erheblich verlegt, daß fte nach dem Krankenhause am Friedrichshain   gebracht werden mußten. Am 3. d. M. wurde hinter dem Grundstüď Am Straulauerplag 28 ein von mehreren Berfonen befestes Boot, welches unvorsichtigerweise vor den Kiel eines nach Stralau fahrenden Dampfers gesteuert wurde, von diefem angefahren

wenige nachstehende Mittheilung. Ueber die Entführung zweier Knaben erhalten wir Am fepten Sonntag Abends tam zu dem in Friedrichsfelde   wohnhaften Arbeiter Boettcher der fechszehn Jahre alte Arbeitsbursche Pflugroth aus Bernau   und erzählte ihm und dessen zum Besuch anwesenden Schwager, daß in der Nacht vom 29. zum 30. v. Mits. in Bernau   ein in Folge eines Blitzschlages vom Feuer ergriffen worden sei; bie ganze Habe sei ein Raub der Flammen geworden und die Schwiegermutter von der Feuerwehr mittelft Rettungsfades aus der im ersten Stockwert belegenen Wohnung gerettet wor Den, während deren Tochter mit ihren Rindern so schwere Brandwunden erlitten hätten, daß fie im Krankenhause ver storben wären. Die Beerdigung solle am Montag, den 31. Mat stattfinden. B. beschloß mit seinem Schwager und den Fami en. Ungehörigen unter Burüdlaffung seiner awölf resp. zehn und die Verwandten traten in Begleitung des P. die Reise auf der Stadtbahn an, um vom Bahnhof Bankow   die Weiter reise fortaufezen. Da der Zug nach Bernau   foeben abgefahren war, gingen die Reifenden zur nächsten Station( Blankenburg  ) u Fuß, während B. fich ven denselben trennte und angab, zunächst nach Fr. Buchholz zu seiner Tante gehen zu wollen. Bei der Aniunft in Bernau   hörte B. zu seinem Erstaunen,

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und umgeworfen. Die Infaffen wurden von in der Nähe be findlichen Schiffern gerettet. An demselben Tage Abends wurde ein Mann in seiner in der Dranienburgerfiraße be Am 4. b. M. früh legenen Wohnung erhängt vorgefunden. gegen 4 Uhr explodirte in dem Reinidendorferftr. 46b be legenen Fabrilraum des Raufmanns Langhoff aus unbekannter Ursache eine mit etwa 400 Bogen fogenannten Pyropapiers gefüllte Holzlifte. Die Feuerwehr löschte in furzer Zeit den entstandenen unerheblichen Brand. Außerdem find durch den bei der Explosion entstandenen Luftdruck eine Anzahl Fenster scheiben   in den Fabiitraum zertrümmert.

Gerichts- Zeitung.

Die Frankfurter   Friedhofsaffäre vor dem Reichsgericht. ( Nachdruck verboten.)

die von B. erzählte Geschichte vollständig erfunden war feine Angehörigen sich wohl und gesund befänden. Burde daher die Rüdreise an demselben Abend angetreten. Bei seiner Rückkehr nach Friedrichsfelde   erfuhr B., daß in feiner Abwesenheit P. nach seiner Wohnung gelommen war und seine beiden Söhne abgeholt habe, welchen er vorgeschwin belt hatte, daß er vom Vater hiermit beauftragt worden set. Außerdem fand B. das Kleiderspind erbrochen, aus welchem Die neuesten Anzüge des Knaben verschunden waren. dem Entführer und den Entführten fehlt bis jetzt jede Spur. Ende März d. J. starb, wie die Stab. 8tg." erzählt, in Friedrichsfelde   die unverehelichte Auerbach, deren Tod in weiteren Kreisen ein gewiffes Aufsehen erregte, da die Ver ftorbene ein pfychologisch so merkwürdiges Driginal gewesen, ist, daß die Schußleute die Menge zwar auseinander treiben,

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im Stande ist. Die Verstorbene, die 57 Jahre alt geworden,

an.

Leipzig  , den 3. Junt. Die Urtheilsgründe, welche wir in bem in Nr. 127 unseres Blattes mitgetheilten Berichte noch nicht wiedergeben konnten, hatten folgenden Wortlaut: Be züglich der Schußleute Wingeleith, Hohmann und Schweiger hat fich das Reichsgericht von folgenden Gefichtspuntten letten laffen. Es ist thatsächlich fefigesellt, daß der Befehl, welcher an die Schutleute ergangen war, in dem Sinne zu verstehen

follten. Dieser thatsächlichen Feststellung gegenüber fann führte nämlich mit Ausnahme des Luxus, daß fie fechs Ragen Wingeleith fich nicht darauf berufen, daß er in Vollziehung bielt, die von ihr sehr lulullisch, meist mit Schabefleisch, er eines Befehles gehandelt habe, auch ferner nicht barauf, daß nährt wurden, ein ganz ungewöhnlich tärgliches Leben, und er geglaubt habe, in Vollziehung eines solchen Befebles zu bas baß fie, wenn fie fich auf der Straße sehen ließ, allgemeines gestellt, und es tann nicht anders verstanden werden, als das es hat aussprechen wollen, der Angeklagte fei fich bewußt ge­des Gemüsehändlers Benkert nahm fich baber erbarmungsvoll wesen, daß der Befehl objektiv in dem beschränkten Einne ge­der anscheinend so hilfsbedürftigen Alleinstehenden geben fet. Wenn Wingeleith wetter den§ 73 bezw. 74 Selbst noch, als die Auerbach auf dem Sterbebett lag, und für fich geltend macht, so ist auch diese Beschwerde thr das Nahen des Todes llar bewust war, fonnte fte die unbegründet, denn auch in dieser Beziehung ist ein Maste der Armuth nicht abnehmen und erklärte ihrer barm Rechtsirrthum darin nicht zu erkennen, daß nach Lage der berzigen Pflegerin, welche verschiedene Kleine Ausgaben für fie Sache das Urtheil thatfächlich festgestellt bat, es seien verschie gemacht hatte, daß diese Ausgaben erst von der Unterfügung, dene selbstständige Handlungen in den Verlegungen der drei Die fte monatlich aus dem Berliner   Armenfonds erhielt, be Blichen werden lönnten. Als die Auerbach kurz darauf starb, wurde fte selbstverständlich als Dorfarme begraben, und was nebenbei als Kuriosum noch erwähnt werden mag, ihre sechs Razen mußten, well fich dieselben sehr wüthend zeigten und abfolut die Wohnung nicht verlaffen wollten, durch einen eigens damit beauftragten Jäger erschoffen werden. Bei der erfolgen den Feststellung der Hinterlassenschaft der Verstorbenen aber fand man zum allgemeinen Staunen in einem Schranke zwan

Personen zu finden. Was Hohmann und Schweiger anlangt, so fann für diese die Frage, ob sie durch den Befehl des Po Hizeifommiffars Meyer gebedi seien, gar nicht in Frage kommen, weil sie sich auf einen solchen Befehl gar nicht berufen haben und gar nicht behauptet haben, daß die That, welche ihnen zur Last gelegt wird, nämlich einen auf einem entfernten Plage figenden Menschen entfernt au baben, ihnen befohlen sei. Sie baben einen Befehl in dieser Hinsicht so wenig behauptet, als fte behauptet haben, fie hätten geglaubt, fie sollten zu einer

-

Also

Mordprozeß in Brüssel  . Brüffel, 31. Mat. Unter un gebeurem Andrang des Publikume bat heute vor dem Brabanter Schwurgerichte der Pinzeß des D putirten Vandersmissen, welcher am 9. April seine Gattin ermordete, begonnen. Der Argelagte trägt große Buversicht zur Schau. Während der Verlesung der Anllageschrift meinte Vandersmissen anfangs beftig, gewann jedoch seine Faffung bald wieder und ver theitigte fich dann mit fester Stimme. Er ertiärt, er habe den Mord in einer Aufwallung von Leidenschaft begangen, als er die Gewißheit gewonnen, daß seine Frau ion hintergehe und fich des Ehebruchs schuldig gemacht habe. Mit großem Synis mus erzählte Van der Smiffen die Szene des Mordes, die Ausführung der Blutthat und geftand, daß er den Plan dazu vorher gefaft babe. Nachmittags erfolgte das Beugenverhör;. gitirt find 37 Entlastungs und 12 Belastungszeugen. Dame, bei welcher das Opfer Van der Smiffen's legitte, fagte aus, daß lepterer regelmäßig zwei bis dreimal wöchentlich ste Nacht bei seiner Frau zubrachte, obgleich er diefelbe vom häus lichen Herde verjagt hatte. Madame van der Smissen hatte ihrer Tante erklärt, fie würde in die Scheidung einwilligen, ohne sich auf die inzwischen eingetretene Aussöhnung zu be rufen, sofern thr Vandersmissen ihr Töchterchen ließe. Bald darauf änderte fie ihre Meinung und erzählte von der erfolgten Aussöhnung mit ihrem Gatten. Van der Smiffen behauptet, der Advokat Stocquart( welcher morgen zum Verhöre gelargt) hätte seine Frau สน Dieser Sinnesändes rung bewogen. der Smiffen ließ seine Frau verschiedene Personen bitten, Die erfolgte

sigtaufend Mart in Werthpapieren sowie außerdem sehr werth Mißhandlung schreiten aus eigener Beranlassung. Ihnen volle Prettosen. Auch verschiedene Käufer des verauttionirten gegenüber ist festgestellt, daß fte rechtswidrig und vorsätzlich Den Heis lörperlich verlegt haben. Somit ist die Beschwerde fach und nach beraußtelite, gans, unverhoffle hande gemacht; der Schuyleute gegen ihre Berurtheilung nicht begründet. Die­obat ein stleiderhändler, der alte Rumpoffe und gem, bei felben baben noch eine weitere Beschwerde aufgeftellt, vor Kurzem erfolgter Durchficht derselben ein Palet Werth dahin gerichtet, daß sie nicht hätten zu den Kosten durch

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