Bebenten und fragte, wie man dazu komme, die erste Alter native des§ 213 fo aufzufaffen; die Reichstagskommission habe diese Befiimmung aufgenommen, sei aber der Meinung gewesen, daß Reizung lein mildernder Umstand set. Wenn die Faffung verschiedene Auslegung zuläßt, so ist das Sache der Kommiffion, ich halte mich aber mörtlich an die Faffung, weil Dadurch böse Konsequenzen vermieden werden. Das muß man der staatsanwaltlichen Revision zugeben, daß es eine abenteuerliche Folgerung aus bem Paragraphen ist, dak bet dem Vorliegen ber erften Alternative Die Ehrenrechte nicht aberkannt werden sollen, während bies nach der zweiten, also bei mildernden Umständen geschehen müßte. Hier entscheidet die Interpretationsregel: es gilt nicht, was der Gesetzgeber hat sagen wollen, sondern was er gesagt bat. Hier ist er so einfach und klar wie möglich. Man fönnte fagen: als die Kommiffion diese Faffung gewählt hat, lonnte fie fich die Konsequenzen noch nicht vergegenwärtigen, aber den Unterschied zwischen mildernden und strafmindernden Umständen bat fie doch schon gelannt. Das Erkenntniß int insoweit, als es fagt: wir dürfen nicht auf Ehroerluft erkennen. Deshalb muß das Urthet! aufgehoben werden. Es fragt fich nun, ob dann weiter verhandelt werden soll auf Grund des ersten Ber bitts oder des zweiten. Das erste mußte als Grundlage be nugt werden, wenn der Senat der Ansicht ist, daß Reizung ein mildernder Umstand im Sinne der zweiten Alternative ist, denn dann wäre die Beantwortung der ameiten Frage mit fieben gegen fünf Stimmen als Bejahung an aufeben, weil zur Berneinung die erforderliche Zweidrittel Majorität nicht vorhanden war; dann fehlten die Vor Würde der auslegungen des Berichtigungsverfahrens. Senat dagegen sagen, der Spruch enthalte einen Widerspruch in fich, dann wäre das Berichtigungsverfahren forrett und es bliebe der Spruch bestehen, wonach Reizung bejaht ist. Im erften Falle hätten also die Geschworenen mildernde Umstände, im zweiten Reigung bejabt. Ein praktisches Resultat wird das Urtheil des Senates nicht haben, denn in beiden Fällen wird wieder auf dieselbe Strafe erkannt werden müssen. Das Reichsgericht hob sodann das Urtheil unter Aufrechterhaltung bes berichtigten Spruches auf und verwies die Sache nach Breslau zurüd. In den Urtheilsgründen wurde der§ 32 des Str. G..B. als verlegt bezeichnet, weil der Richter angenom men, daߧ 213 überhaupt feinen Ehrverluft zulaffe. Das Berichtigungsverfahren werde als begründet angesehen. Das Reichsgericht faßt die Merkmale des§ 213( erfte Alternative) als mildernden Umstand und damit zugleich als ftrafmildernd auf, ist aber der Meinung, daß die Sache prozessualisch noch anders hätte behandelt werden müssen.
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Ein origineller Fall von thätlicher Beleidigung mit gleichzeitiger Beschädigung an der Gesundheit beschäftigte geftern in der Brivatllagefache des Drgelbauers Streich gegen bie Drgelbauer Holt und Schüttge die 99. Abtheilung des hiefigen Schöffengerichts. Kläger und Angeklagte waren im Herbst v. J. in der Frate'schen Orgelbau Anstalt beschäftigt, in welcher der erstere wegen seiner besonderen Vorliebe für den Genuß roben Specs den Spiznamen Spedfreffer" erhalten batte. Nach der Privatflage batte Holt Mitte Oftober v. J. ein Stückchen Sped mit Speichel beschmußt und den Schüttge veranlaßt, Daffelbe auf den Blaz des Klägers zu legen, welcher gerade für einen Moment ausgetreten war. Bei seinem Ein tritt in die Werkstatt machte Saüttge den Kläger auf das Stüdchen Sped aufmerksam und erklärte demselben, daß er es verzehren tönne, was dieser auch that. Unmittelbar darauf Unmittelbar darauf
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wurde Streich wegen der Verspeisung dieses be spleenen Stüdes Eped von seinen Kollegen gebänselt, Der Elel barüber erschütterte nach dem Gutachten des Dr. med. Straßmann ihn derartig, daß er längere Beit mediginiren mußte und fichtlich abmagerte, auch den Geschmad für sein Lieblingsgericht gänzlich verloren hat. Die Angeklagten, welche auf Borhalt diesen verabscheuungswürdigen Koup gar nicht leugneten, sondern sich nur damit entschuldigten, daß fie dem Streich den Eped ja gar nicht gegeben, sondern daß er fich ihn selbst genommen babe, wober fte nicht verantwortlich seien, ftellten im Termine diese That entschieden in Abrede und behaupteten, daß ganz ohne ihr Hinzuthun der Kläger wegen Genuffes beschmußten Spedes von den Kollegen ge bänselt worden sei. Der Gerichtshof erachtete nicht für er. wiesen, daß das dem Kläger zum Verzehren hingelegte Stüd Speck beschmugt gewesen sei; er nahm nur an, daß die Ange flagten das dahin gehende Gerücht verbreitet hätten. Hierdurch aber haben sie den Kläger in seiner Ehre getränkt, wofür fie mit je 20 M. event. 4 Tagen Haft zu bestrafen waren.
Kleine Mittheilungen.
Beft, 9. Juni. Die Straßendemonftrationen haben sich auch heute Abend wiederholt. Die ersten Ansammlungen be gannen schon um balb 8 Uhr und wurden von Minute zu Minute fiärler. Das in den Kasernen lonfignirte Militär wurde von der Polizei telepbonisch avifirt, und noch vor 8 Uhr rückten zwei Bataillone der Infanterie aus und die einzelnen Kompagnien nahmen vor den Eingängen in die Hatvanergaffe, zum Rochusspitale und zum Bentral Bahnhofe Aufstellung. Wenige Minuten später erschienen unter Trompetenschall zwei Esladronen Husaren und zulezt erst einige Abtheilungen der Konstabler zu Fuß, während die berittenen in die Vorstädte ver theilt wurden. Im Nu batte der breite Blag, der den Ein gang in die Hatvanergasse bildet, das Aussehen eines Militärlagers. Die Husaren nahmen in drei getrennten Piquets Aufftellung, um die Straße nach allen Seiten zu beherrschen. Stadthauptmann Chudy erschien zu Pferde, begleitet von einem Esladrons- Trompeter, an allen jenen Buntten, wo die Menge angesammelt war, ließ Signal blasen und sprach mit weithin schallender Stimme: Sm Namen des Gesezes fordere ich das Bublitum hiermit auf, friedlich auseinander zu geben. Wenn Dieser aufforderung nicht Folge geleistet wird, so werde ich so fort die bewaffnete Gewalt einschreiten lassen. Wem sein Leben lieb ift, der gehorche. Widrigenfalls würde Jeder sich selbst die Folgen zuzuschreiben haben." Die Neugierigen, die bei der Hatvanergaffe geftanden, entfernten fich sofort. Die an der Ede der Kerepeserstraße befindliche Menge leistete jedoch der Aufforderung teine Folge; dort wurden Reden ge balten, Eljen Rufe auf Roffuth ausgebracht, Soldaten mit Geschret und Pfeifen empfangen. Ein Bataillon Infanterie rückte nun dorthin, und der fommandirende Hauptmann tich tete eine Ansprache an das Publikum, in welcher er es ent schieden aufforderte, fich zu zerstreuen. Als dies nichts fruch tete, erscholl das Kommando: Bajonet auf! Sturm!" und im Laufschritt drängte das Bataillon vorwärts und trieb die Menge vor fich her. Indeffen begannen bald darauf die An jammlungen von neuem. Nun wurde einer Eskadron Husaren Sturm!" tommandirt; die hornfignale ertönten, und im nächsten Augenblide sprengten drei Biquets nach verschiedenen Richtungen vorwärts. Die Menge flüchtete fich und in lurzer Beit war der Play leer. Die Verfolgung wurde bis tief in
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Kerepeserstraße, den Karlsring und Calvirplag ausgedehnt. Um halb 9 Uhr ertönten abermals Hornsignale, und Stadt bauptmann Chudy forderte die angesammelte Menge dreimal auf, fich zu zerfireuen, da sonst die Waffengewalt angewendet würde und Jedermann die Konsequenz fich felbft zuzu schreiben hätte. Nächst den beiden Eden der Hatvaner gaffe ging das Publitum anftandslob auseinander,
So wurden die
nicht so aber die vor dem National Theater Binshause ange fammelte Menge, die nun zu pfeifen und Abzug!" zu schreien begann. Vier Minuten währte das Lärmen der Demonftian ten, die taum 10 Schritt von den Husaren entfernt waren. Oberft Rung befahl hierauf einer Kompagnie, bis zur Mitte Der Fahrstraße vorzuschreiten; die Menge antwortete auf daß Annähern des Militärs mit ohren zerreißendem Pfeifen. Auch Der nächste Kommandoruf zum Aufpflanzen des Bajonnets wurde nicht beachtet und fein Einziger machte Miene, fich zu entfernen. Es erfolgt hierauf noch ein Kommando und der Hornift bläft awet Sekunden lang Sturmfignale; die Demon ftranten aber ftehen noch immer in tompafter Maffe da. Im nächsten Momente stürmen die Soldaten mit gefällten Bajon neten auf die etwa 400 Mann ftarle Menge, welche jest über die Kerepeserstraße die Flucht ergreift. Unterwegs wurden Laternen zertrümmert. Unmittelbar darauf sprengten die bufaren auf den Karlsring und Museumring, mit blanke Waffe die Gruppen vor fich freibend. Straßenzüge bis zum Rochusspitale gesäubert, wo die dort poftirte Kompagnie gleichfalls gegen die Erzedenten einschritt. Einzelne warfen Steine auf die Husaren. Einer dieser Erzedenten wurde festgenommen und der Polizei über geben. Anläßlich des Bajonnet Angriffes wurden von den Flüchtenden mehrere verwundet; der siebzehnjährige Buchdruc gebilfe Johann Betrat erlitt einen lebensgefährlichen Bajonne fich. welcher die Lunge durchbohrte, ferner wurden der Beamte Ferdinand Botocfy burch einen Säbelhieb am Kopfe, be Schneider Ferdinand Konefel im Gefichte schwer verlegt. Beide wurden in Café Fiume durch einen Militär Arzt verbunden und in ihre Wohnung befördert. Die Pferde von awei Huf ren ftürsten, in Folge deffen die Husaren fich auf dem Pflaster Die Kniescheibe derart verlegten, daß fte mittelst Droichle Die Kaferne gebracht werden mußten. Im National Theater waren heute Abend faum avanzig Bersonen. Wie fich nachträglich herausstellt, wurden bei den geftrig Krawallen außer den bereits genannten Polizisten auch ga reiche Personen aus dem Bublifum vermundet. Auf de Museumring wurde der 22 jährige Gabriel Dßtradicily burd Drei Säbelhiebe zu Boden geftredt. Er hatte sich dem Mil mit einem Stode in der Hand entgegengestellt. Im Rochu fpital meldeten fich bis in die frühesten Morgenstunden for während verlegte Personen, deren Wunden zumeift Kolbenschlägen und Bajonnetstichen herrührend indes so ringfügiger Natur waren, daß sämmtliche Verwundeten na Anlegung der Verbände fich in ihre Wohnungen begebe fonnten. Nur ein junger Bursche, der 16 jährige Lehrlin Heinrich Fried fand Aufnahme im Spital. Er war bei Ursprengen der Kavallerie in der Nähe des Bentral bahnhofes zu Boden geworfen worden und brach das rech Bein. Die von einigen Blättern gebrachten Mittheilunge über angebliche Blünderungen in der Theresien- und Elifabel stadt werden durch die Rapporte der Bezirkshauptleute nicht bestätigt.
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Am 1. und 2. Pfingstfeiertag, früh 5 Uhr:
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Den Mitgliedern des Tischlervereins Nachricht, daß das ausgefteuerte Mitglied Leuschner
am 9. b. M. nach langem Letben geftorben Die Beerdigung findet am 13. b. M., B ftraße 19, aus ftatt. Um zahlreiche Betheilig
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