haben, weite daS RSthsel gelöst haben will. Nach den Be« richten verschiedener Zeitungen glaubt man in einem neu kon< struirten Baugerüst mit Voriichtung zum Hebm sämmt- licher Baumaterialien einen Apparat gefunden zu haben, welcher allen Anforderungen, die man an eine solche Vorrich« tung zu stellen berechtigt ist, entspricht. Derselbe wird geirteben durch einen 4pftrdigen Olto'icben Gasmotor, der vermittelst Etauffer tzenlei'icher Eicherheitiwinde von 1500 Kg. Tragkraft zwei Fabrftllhle unabhängig von einander hebt und sentt; die mit der Nutzlast(Ziegelsteine oder Mörtel u. s. w.) delavenm Wagen fahren in die Fahrstühle ein, wo ste sich selbstthätig fest einstellen und nunmehr auf jene beliebige, leicht tinstell' bare Höhe gehoben werden. Zur Beurtheilung der Leistungs« fähigkeit möge dienen, daß ein Wagen mit 200 Stück gewöhnlicher Mauerziegel in 50 Sekunden auf 16 Meter Höhe geschafft wurde. Zur Verhütung von Unglücksfällen durch Ketten- bruch find die Fahrstühle mit selbstlhaitg wirkenden Fangvor« richtungen versehen; Kettenrücklauf wird in wirksamster Weise durch die Stauffer-Henket'sche SichcrheitZwinde verhindert. Zur Bedienung der ganzen Einrichtung genügt ein Ar- bester. Der GaSoerdrauch beträgt etwa 3/« Kbm. pro Stunde und Pferdekraft.— Wenn fich ein paar Arbeiter an der neuen Maschine daS Genick gebrochen haben, wird man wahrschein- lich zu der Einficht kommen, daß es mit der Maschinerie wie- der nicht« war. DaS Polizei-Prästdium, gez. von Rtchthosen, erläßt folgende B-kanntmachung: Im Emveiständntß mit dem Gr« metndevorstande wird die im§ 2 der Polizei Verordnung vom 6. April d. F. für alle Marlihallen auf sechs Uhr Morgens festgesetzte EinfabrtSzett hierdurch für die Zentral> Markthalle (l.) auf steden Uhr, und für die drei übrigen Markthallen(II., III. und IV.) auf fiedeneinhald Uhr Morgens verlängert. Die in Berit« wohnende« Abgeordnete« find in diesem Jahre zum ersten Male mit einem T heile ihrer Diäten zur Besteuerung mit herangezogen worden. Die detreffende EtnschätzungSkommisfion ist dabei von der Auffaffung auS- gegangen, daß den betreffenden Abgeordneten von ihren Diäten jährlich neunhundert Mark als Reineinkommen übrig bleiben müßten. Diese Behauptung ist natürlich ganz unbeweisbar: denn einerseits steht fest, daß die auswärtigen Abgeordneten bei d.n gegenwartigen TheuerungS-erhältniffen mit ihren Diäten hierfeldst absolut nicht auskommen, andererseits aber erwachsen gerade den Berliner Abgeordneten auS dieser ihrer Stellung heraus nicht bloS während der Sesston, sondern auch sonst vielfach ganz besondere Ausgaben, wodurch der Vortheil des hicfigen Domizils wieder in Wegfall kommt. Endlich könnte eS fast den Eindruck machen, als od die betreffenden Abgeordneten die ihnen gesetzlich zustehenden Diäten eigentlich gar nicht vollständig verbrauchen dürfen, was ihnen doch völlig üderlaffen bleiben muß. Im Uebrigen wird dieseS Vorgehen der hiefigen Einschätzungslommisfion, welche« bei allen Parteien des Abgeordnetenhauses auf da« Entschiedenste verurtheilt wird, noch ganz besonders dadurch illustrirt, daß von dieser Maßregel gerade die weniger gut fituirten Abgeordneten be- troffen werden, während die reichen, zu den höheren Steuer- stufen veranlagten Adzcordncten, von den angeblich übrig biet« benven neunhundert Mark keine weitere Steuer zu bezahlen brauchen, weil dieselben für eine Hinaufsetzung aus ihrer bis- beugen Steuerstufe in die folgende nicht ausreichen. Di« ersten Reklamationen find einfach mit der Behauptung zurückgewiesen worden, daß den Reklamanten aus den Diätenbezügen neun- hundert Mark übrig bleiben. Selbstverständlich werden die Betreffenden dagegen weiter remonstriren, und ei wird inter - effant sein, zu erfahren, welche Stellung die obere Instanz dieser Frage gegenüber einnimmt. Die künftige Emrichtung der Hreutzische« Lotterie. BereiiS die nächste(175.) Klaffmlotteri« wird nach dem neuen Plane gezogen werden. Dieselbe wird auS 160000 Stammlosen und 30 000 zu den Gewinnen der drei ersten Klaffen aus« zugebenden Freiloosen bestehen, welche bis zu ihrer Ausgabe für Rechnung der Lotteriekaffe mitspielen, mit 95000 in vier Klaffen vertheilten Gewinnen, vämmtltche vier Klassen kosten jede 39 M. Einsatz und zwar enthält die erste Klaffe 1 Gewinn zu 30 000 M., 1 zu 15 000 M., 1 zu 10000 M., 2 zu 5000 M., 3 zu 3000 M., 4 zu 1500 R., u. s. w.: die zweite Klasse ent- hält I Gcwtmm zu 45 000 M., 1 ,u 30 000 M., 1 zu 15 000 M, 2 zu 10000 M., 3 zu 5000 M-, 4 zu 3000 M, 5 zu 1500 M. u. s. w.: die dritte Klaffe enthält 1 Gewinn zu 60000 M., 1 zu 45000 M., 1 zu 30 000 M.. 2 zu 15 000 M. 3 zu 10000 M., 4 zu 5000 M., 5 zu 3000 M.. 10 zu 1500 M. u. f. und endlich die vierte Klaffe 1 Gewinn zu 600 000 M., 2 zu 300000 M.. 2 zu 150000 M.. 2 zu 100 000«., 2 zu 75000 M., 2 zu 50000 M.. 2 zu 40 000 M, 10 zu 30 000 M., 25 zu 15 000 M.. 50 zu 10000 M., 100 zu 5000 M., 1050 zu 3000 M.. 1100 zu 1500 M. Da«„große Loos" deträgt also künftig, wie schon früher gemeldei, 600000 M., der niedrigste Gewinn der vierten Klaffe 210 M., Eine wettere Neuerung, auf die wir ebenfalls schon hingewiesen haben, ist die Ausgabe von Achtel« Loosen. Außer dem Ein-
rannte Alle» in höchster Aufregung umher und suchte und rief«ach dem Maschinenmeister, der wie vom Erdboden verschwunden war. Ein paar Theaterarbeiter machte« endlich der Verlegenheit ein Ende und ließen die Gardine herab. Die Wirkung der schönen Schlußscene konnten sie damit frellich nicht mehr retten: den« die war längst im brausenden Gelächter der Zuschauer ertrunken. Gleich darauf fand man auch den Mascknnenmeister. In einer Ecke des Schnürbodens hatte er sich aufgehängt, und als man ihn losschnitt, war er bereits kalt und starr. Fräulein Elise Sieghoff ließ sich während der nächsten beiden Tage wegen Unpäßlichkeit entschuldigen; am dritte« Tage erschien sie wieder im Theater, und sie war so heiter, so naiv und unbefangen wie zuvor. Es kam keinem Men- schen in den Sinn, ihr Unwohlsei» mit dem tragischen Ende de» Maschinenmeisters in eine« Zusammenhang zu bringe«; de«« e« hatte sich ja herausgestellt, daß der Selbstmord des letztere« durch„zerrüttete VermögenSverhältniffe* veranlaßt worden war.—————————— Zeh« Jahr« später wurde in der Gesellschaft einer große« deutsche« Residenz«i« sensationelles Ereigniß mit großer Lebhaftigkeit besprochen. Edgar Birkenholz, der Sohn eines der reichsten Banquiers, ein mit allen Vorzüge« de« Geistes und Körper« ausgestatteter junger Man«, hatte sich eine Kugel durch de« Kopf gejagt und zwar in dem fürst. lich eingerichtete« Damenboudoir eine« sehr eleganten HäuSchenS, welche« er kmz vorher der gefeierte» Herrra des HofrheaterS jeuer Resivenz— der Schauspielerin Elsa Sieghoff— zum Geschenk gemacht halte. Die schöne Künstlerin, welche in dem Rufe steht, mehr Brillante» zu besitze», al» manche Königin, mußte i» Folge des unlieb« same« Vorkommniffe« ihr Engagement verlaffen; aber sie that es mit leichtem Herzen, denn ein liebenswürdiger rufst- sq?r Fürst, dessen Vermöge»«ach vielen Millionen zählte, hatte sie eingeladen, einige Wintermonate auf setner Villa am Lago di Como zu verbringen und— Italien war seit Langem das Ziel ihrer Sehnsucht gewesen. Das Motiv für de» Selbstmord des junge« Edgar Birkenholz aber lautete seltsamer Weise genau so, wie der» einst bei dem arme« Maschinenmeister:„Zerrüttete Ver- mögenSverhältnisse!' Ob er da« letzte Opfer gewesen ist?— Wer weiß I
fatze find in j-der Klaffe für ein ganzes LooS 1 M. an Schreib« gebühr und 2 M. Reichsstempeladgade zu entrichten. ES de- nägt sonach für jede Klaffe der Preis cineS ganzen Looses 42 M., eineS Halden Loose« 21 M., eines Viertelloos-s 10 M. 50 Pf. und ein-S Achtelloosei 5 Mk. 25 Pfg. Die Ziehungen der 175 Lotterie find dergestalt festgesetzt, baß mit der Ziehung der ersten Klaffe am 6. Okiober. der zweiten am 9. November, der dritten am 14. Dezember 1886 und der vierten am 21 Januar 1887 der Anfang gemacht werden wird. JedeS LooS gewährt nur für die Klaffe, auf welche es lautet, Anspruch auf Gewinn. Die Spieler haben daher von Klaffe zu Klaffe für ihre nicht gezogenen Loose neue, mit gleicher Nummer bezeichnete, unter Vorzeigung der Loose auS der zuletzt gezogenen Klaffe, bei dem betreffenden Einnehmer oder Unter- Einnehmer bis spätestens 6 Uhr Abends am vierten Tage vor dem Anfang der dewr« stehenden Ziehung, bei Verlust deS Anrechts, einzulösen. Spieler, welche der Vorzeigung der Vorklaffen- Loose fich entheben wollen, können diese auf ihre Gefahr im Gewahrsam deS Einnehmers oder Unter- Einneh- merS laffm. Will der Spieler das zur Er« Neuerung vorgezeigte LooS ferner an fich behalten, so ist der Einnrbmer oder Ünter-Einnebmer zur theilweisen Ablösung seiner NamenSunteischrift verpflichtet. Jeder Spieler hat genau darauf zu achten, daß er für die neue Klaffe ein Loos derselben Nummer erhalte, welche sein LooS der Vorklaffe hatte. Empfängt ein Spieler eine andere Nummer, so hat er auf den Gewinn, welcher auf diese andere Nummer fällt, keinen Anspruch, sondern nur ein Anrecht auf den Gewinn, welcher etwa auf die ur- sprünglich von ihm gespielte Nummer gefallen ist; wogegen der Gewinn auf die verwechselte Nummer demjenigen Spieler ge« bührt, welcher diesrlbe in der früheren Klaffe gespielt und deren Erneuerung unter Zahlung deS planmäßigen BeirageS rechtzeitig nachgesucht hat. Für jede« in den 3 ersten Klassen gezogene LooS erhält der Spieler außer dem planmäßigen Ge wtnndetrage noch ein für die nächstfolgende Klaffe einsatzircies Loos, bei deffen Annahme jedoch für die schon gezogenen Klaffen die Einsätze, Schreibgebühren und Reichsstemprlabgaben nach Maßgabe d«S Z 2 nachgezahlt, außerdem auch für die Klaffe, auf welche daS Freiloos lautet, die Schreidgebühr, so wie von dem Betrage derselben aus Anlaß der Rcichsstempeladgabe für ein garziS Loos 5 Pf., für ein halbes Loo« 3 Pf., für«in Viertello« 2 Pf. und für ein AchüllooS 1 Pf. entrichtet werden müssen. Auch die Einforderung der Freiloose muß spätestens bis 6 Uhr Abend« am vierten Tage vor Anfang der bezüglichen nächsten Ziehung, zugleich mit der Erhebung de» Gewinnbeti ageS, unter Rückgabe des detreffenden GewinnlooseS, bei Verlust deS w«i- teren Anrechts erfolgen. Von allen Gewinnen werden 13'/, Prozent für die General-Lotterie- Kassen und 2 pCt. für den Einnehmer, auch die etwaigen Einsatzreste der laufenden Lotterie in Abzug gebracht, welche auf dem Gcwinnloose ver- merkt stehen und fich aus daS letztere ausschließlich bczi-hen. Beschlag auf Gewinngelder kann von Gläubigem niemals ge- legt werden. Der Anspruch auf einen Gewinn erlischt mit dem 90. Tage mit dem Ablauf des Datums der bezüglichen Gewinnliste. Eine Ausnahme hiervon findet statt, wenn ein rechtzeitig olS vermißt angemeldetes Loos gefallen ist. AlSdann kommt dem zum Empfang de« Gewinne» Berechtigten neben jener Frist von 90 Tag n eine fernere Frist von 90 Tagen zu statten. Die AuSgade der Loose 1. Klaffe dieser Lotterie wird seitens der Einnehmer nicht vor dem Tage nach beendigter Ziehung der 4. Klasse 174. Lotterie erfolgen. Bei sämmtlichen königlichen Lotterieeinnebmern wird ein Theil der ihnen zu- gewiesenen Loose in Achtelabschnitten zum Verkauf gestellt sein. Aus den Markthalle« wurde in den Z-itungen über echten Festtrubei und fröhliche F iertagSsttmmung berichtet. Inwieweit dies für die verschiedenen Verkaufidranchen richtig ist— so schreibt die„D. Fleischer Ztg."— wollen wir dahin- gestellt sein lassen, für die Schlächter ist dieser Bericht absolut unzutreffend. Der Abendverkauf am Eonnabend zwang zu jedem Preise unterm Kostenpreis loszuschlagen, nur um dir Waare los zu werden, da daS varderige Geschäft unter aller Kritik war.— Die einzelnen Uebelstände, welche besonders von der„D. Fleischer Ztg." zuerst uns eindringlich kritifirt wurden, werden immer mehr und mehr anerkannt: die Klagen über di« Feuchtigkeit der Keller, daS Stehrnbleiben alle« Abflußwaffer« ist anerkannt. Es liegt ein Projekt vor, die großen Keller- räume zu theilen und durch Kaltluiterzeugungsmaschtnen die Luft in den einzelnen Abtheilungen zu verbessern: für die Halle wird dies in Anbetracht deS großen Raumes nicht mög- lich sein, da der obere Raum eben nicht q-rheilt werden kann. Wenn die„einzelnen heißen Tage" bei Eröffnung der Markt- Halle vorgeschützt werden, um für die schlechte Ventilation eine Entschuldigung zu haben, so ist dies hinfällig; derartige Tagt dringt fast jeder Sommer in mehr od-r minderer Anzahl alljährlich, und muß auch für derartige Tage Vorsorge getroffen sein. Eine technisch richtig ausgeführte Ventilation wird im Zimmer nie als lästige Zugluft empfunden werden— solche schülerhafte Entschuldigungen sollten in der Tbat nicht vocge- bracht werden.— Der Schmutz in einzelnen Gängen war am Sonnabend derartig, wie er ruf den offenen Märkten nur an besonderen Regentagen zu finden war; die Käuferinnen mußten alle Vorficht anwenden, um nicht die Kleider zu verderben. Einzelne Fischer haben vor ihren Ständen Latten legen lassen, um es den Käuferinnen zu ermöglichen, trockenen Fußes stehen zu können.— Das Auktionswesen dauert in hergebrachter Weise fort. Unter büreaukratischen Absonderlichkeiten hat das Publikum oft zu leiden. Ein Wochenbillct zur einmaligen Hin- und Rückfahrt auf der Strecke JohanniSthal-Friedrichstraße kostet 1,30 Mark. Thatsächlich aber gilt es zur Hinfahrt am Morgen nur bis zur Jannowitzdrücke, da die Fahrt vor 8 Uhr Morgens deendet sein muß und der Zug erst eine Minute nach 8 Uhr auf Bahnhof Friedrichstraße eintrifft. Die Johannis- thaler Sommergaste kauften fich also eine Anzahl Lillets Jannowitzdrücke- Friedrichstraße hinzu, ließen ein solches jeden Morgen mit dem Wochenbillet zusammen auf Station Johannis- thal koupiren und fuhren bis zur Friedrichstraße durch. DaS ist jetzt verboten worden. Sie müssen an der Jannowitzdrücke aussteigen, hier daS Loch machen lassen und den nächsten Stadt- bahnzug zur Weiterfahrt abwarten. Unter der Spitzmarke„Wieder Einer" bringt die „Staaisb. Ztg." vom Donnerstag in der hinlänglich bekannten Denunziantenmanier die Nachricht, daß nunmehr auch der auS der Berliner Arbeiterbewegung bekannte Buchbinder Friedrich Michelfen ein Zigarrmgeschäft eröffnet habe. Abgesehen da- von, daß den Betreffenden inzwischen duS Schicksal der Au«. weifung betroffen, hat das famos« Antisemiten Ocgan vciheim- licht, daß Michelsen nach wi? vor den Betrieb seiner Buch binderei ausrecht erhalten hat. Jetzt allerdings wird dieselbe eingehen müssen und da» Zigarrengeschäft allein von der Frau deS Ausgewiesenen fortgeführt werden. Es kennzeichnet das Blatt, wenn es in dieser Weise ihm mißliebige P-rsönlich- keilen gewissermaßen zu diikr-tiren sucht. Warum manche der- selben gezwungen waren, fich eine seldstständtge Ex sten» zu gründen, wiffen die Arbeiler sehr wohl. Wenn man also glaubt, Wühlereien unter den letzteren hätten irgend einen Erfolg, so defindet man fich auf dem Holzwege. Eine große Reihe von Klage« hiesiger Hauseigen- thümer gegen Verfügungen des PolizeiprästZiums, welche vaS- selbe in Sachm der Treppenbeleuchtung erlassen hat, find in den letzten Tagen bei dem Bezirktaus schuß eingeaargen. Sämmtliche Klagen werden darauf gestützt, daß die beklagte Behörde nur auf Grund eines Gesetzes oder mindestens einer besonderen Polizei-Verordnung berechtigt sei, derartige Ver- fügungen ergehen zu lassen, daß dieselben milhtn, da diese Voraussetzungen nicht vorhanden seien, der gesetzlichen Unter- läge entbehrten. Diesen ganz nutzlosen Klagen gegenüber ist
es» so bemerkt die„Post" bterzu, angebracht, noch einmal auf vaS Endurtheil dei Oder Verwaltungsgerichts(I. Sen.) vom 19. S-ptembrr 1883 hinzuweiien, welche« übrigens in dem in diesen Wochen erschienenen(12) Bande der Entscheidungen desselben abgedruckt ist. Hier wird auf Seite 391 ff. klipv und kac ausgesprochen, daß die Polizeibehörden schon auf Grund des§ 10 Theil Ii Titel 17 A. L. R.— worauf auch das hiefige Polizeipräfidlum bei seinem Vorgehen gegen die Kläger sußi— zum Erlaß von Verfügungen der geschtldelten Art berechtigt find. Nach dieser angezogenen Bestimmung ist eS da? Amt der Polizei, die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung. Sicherheit und Ruhe, sowie zur Abwehr der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben drohen- den Gefahren zu treffen. Ueber eine neue Krankheit finden fich in der letzten Nummer der„Deutschen Medrzinalztg." M-Ilheilungen. Zu» Moiphiumsncht hat fich die Cocainsuchi gesellt. Bei der Ein« führimg dei Cocain« hatte man fich der Hoffnung hingegeben, die Morphiumsucht mit diesem Mittel insofern wirksam be- kämpfen zu können, als dasselbe die gleichen Dienste leiste wie Morphium, bei längerem, anhaltendem Gebrauch aber nicht so schlimme Folgen nach fich ziehe wie das letztere. Diese Hoff« nung scheint nach den Beobachtungen deS dirigirenven ArzteS der Heilanstalt für Nervenkranke zu Bendorf a. Rh. Dr. Erlen« meyer fich nicht zu bestätigen. Vielmehr hat derselbe die Be« obachtung gemacht, daß Cocain „außerordentlich rasch zerstörend auf Geist und Körper wrrkt, Athmungsdeschwerden, sowie Ab« magerung erzeugt und schließlich Geistesstörungen herbeiführt." Dr. E lenwey'r schließt die Schilderungen der Verheerungen durch Cocain mit den Worten:„Es giebt nur einen Stoff, der gleiche Verwüstungen anrichtet wie Cocain , das ist der Schnaps." Wenn nun auch di« Befürchtungen Dr. Erlen« mcyei's etwa« übertrieben sein sollen, so dürfte ei doch jeden- falls angebracht sein, dm freien Handverkauf des Cocains in den Avoiheken vorläufig zu verbieten und dasselbe nur gegen Rezepte verabreichen zu lassen. Jetzt bestehen diese Brschrän« kungen für den Verkauf d-S CccatnS nicht und ungehindert werden CccainprSparate in Tageszeitungen angeboten.— Die Leute, welche fich dieses überaus thcuren Anregungsmittels de« dienen können, werden fich dasselbe auch verschaffen, selbst wenn man eS nur gegen Rezept in den Apoiheken erhält. Gewissenhaft. Auf einer Station der Anhalter Bah« hatte ein Passagier die Geleise an einer falschen Stell« über- schritten, wofür er in 5 Mark Strafe genommen worden war. Er sandte daS Geld ein, bekam aber nach einiger Zeit ei« langes amtliches Schreiben, durch welches er unter Androhung eventueller ZvangSbeitreibnng aufgefordert wurde, noch 20 Pfennig entstanden« Porti an der Kaffe der Bahn einzu- zahlen. Er that ei und sah nun, wie da» von ihm präsentirte Schreiben durch drei Büreaus wanderte und ihm schließlich mit drei Uuterschrift-n zurückgegeben wurde. Die 20 Pfennig haben sicher für einen Thaler Arbeit gemacht. Woher stammt der Brauch des Erbsenesse«« am Donnerstage? In Bürgerkreisen Berlins kennt jedermann die Sitte, an den Donnerstagen Pökelfleisch mit Elisen und Sauerkoht als beliebtes MittagSzericht aufzutragen. Gar wenige werden aber wissen, daß dieser Brauch uns auS averS - grauer Vorzeit überkommen ist- Der Donnerstag führt seinen Namen von Donner, dem germanischen Frühlings- und Ge« wiitergott. Dem Donner war die JahreSschöpfung hauptsächlich zu danten. Die erste Frucht, welche die Wirkung deS mächtigen und woh!wolltndln FrühlingSgottes hervorbrachte, war dt« Walderdfe und so wurden ihm zur Verehrung am Donnerstag Erbsen gegeff-n, ein ursprünglich mylbologischer Brauch, d:r fich biS auf unsere Tage in vielen Gaurn Deutschlands er- halten hat. „Halseisen" werden recht bezeichnend die modernen hoben Stehkragen der Damenkleider genannt. Man kann in der That einer Dame jetzt nicht mehr um den Hal«— und wäre er dem Schwan gleich—, leider nur noch„um den Kragen" fallen! Allerdings steht man neuerdings an Stelle der Ketten und Berlenschnüre vielfach Rosengerank und Blumengezweig von Schulter zu Schulter getragen oder finnig nach dem Busen fich senkend, aber der garstige Kragen als Folie wirkt störend für das Auge und dürfte in Sommersgluth der Trägerin gewrß recht lästig fein. Doch waS will daS den Launen der Mode gegenüber verfangen i Vor diesem Tyrannen beugen fich selbst Schwiegermütter. Die Werderfchen treffen in der Dorothernstädtischen Matttdalle von Tag zu Tag mit größeren Vonäthen ein. Aber sie räumen mit denselben glatt, da ihre berühmten Pro« dukte auch hier gesucht find. Der gesunkene Kah» bei Treptow liegt noch immer im Fahrwaffer. Ein zweiter Kahn war bei den HebungZoersuchcn ebenfalls gesunken, derselbe ist aber bereits wieder flottgemacht worden. Die HebungSarbeiten besorgen ArbeltShäuSler auf Rummelsburg , ohne sichtbar vom Flecke zu kommen. W-nn der Kahn bis Sonntag nicht gehoben ist, so sollen die Arbeiten regierungsseitig auf Kosten der Stralauer DampfschiffSgesell« zchaft aufgenommen werden. Die Kriminalpolizei kann zwar die Vigilanten, dmch welcye fie Fühlung mrt den Vadrecherkreisen unterhält und über die Vorgänge in denselben unierrrchtct wird, nicht entbehren, macht aber sehr oft die Erfahrung, baß diese Subjekte durch den Lohn, welchen fie für ihren Dienst erhalten, fich nicht abhalten lassen, an Verbrechen Theil zu nehmen, wenn fie fich höheren Gewinn davon versprechen. Vor«inigen Wochen traf ein Kriminal-Kommissar, welcher mit den ihm unterstellten Beamten eine nächtliche Patrouille durch die Straßrn machte, Unter den Linden einen ihm bekannten Ein- brecher A, weichet seine Dienste der Kriminalpolizei zur Ver- fügung gebellt hatte, und den KommissariuS darauf aufmerksam machte, daß B., einer der gefährlichsten Einbrecher Berlins , soeben mittels Nachschlüssels die Hausthüre eineS PalaiS gröffnei habe, und in der fraalosm Adftcht,«inen Diebstahl auszuführen, in dem Hause verschwurdm sei. Den nacheilenden Beamten gelang eS, den B„ welcher fich inzwischen seiner Fußbekleidung entledigt hatte, in dem Auoendltcke abzufassen und sestzu- nehmen, a�S et die zur Wohnung eines Herrn führende Kor- ildoichüre mit Dietrichen zu öffnen suchte. Am zweiten Pfingst' feiertage wutdea aus ver Wohnung eineS Kaufmannes im Ro den der Stadt Silbersachen von bedeutendem Warthe mittels Einbruchs gestohlen. Der Verdacht richtet stch gegen einen Menschen, welcher stch an daS Dienstmädchen des Kaufmann! herangedrängt, dafftlbe am zweiten Feiertagt nach einem Tanziokal« geführt und dort versetzt, d. h. im Eriche gelassen hatte. D e von dem Mädchen gegebene Beschreibung deutete auf den Polizei Vig'lanten A. hm und bei Etnstcht de« Vir' brechcr-Albums erkannte daS Mädchen in der ihr vorgelegten Photographie den A. mit aller Bestimmtheit wieder. G-ftern wurde letzterer von einem auf der Pferdebahn fahrenden Ku' mtnal Schutzmann bemerkt und nach anstrengender Jagd ver' haftet. A. wurde im Besitz eines Theils deS gestohlenen Gute» gefunden, räumte den Diebstahl ein und nannte auch se>ne Mitschuldigen, welche gleichfalls verhaftet wurd-n. Muthmaß' lich würde er ohne da» zufällige Zusammentreffen mit d-m Kriminal Kommtff rrtus den B. nicht oerrathen, sondern dem« selben einen Theil der Beute abgejagt haben._, Eine Sqlägeret zwischen Zivilpersonen und Eol- baten, die für die letzteren recht schwere Folgen haben wird, fand am ersten Feiertage in Friedenau statt. Zwei vom 20. Infanterie Regiment aus Wittenberg beurlaubte Füfilttre begegneten in Begleitung der beiden Gebrüder Knopf, Söhne ein« Bahnwäiteit. auf der Straße einem Former Wem«» mit dem sie Streit anfingen. Der Streit artete in Thäliiw ketten auS, bei denen sie beiden Füstiiere ihre Faschinmmeff« zogen» mit denen fie dem Werner einen St-.ch in den Rücken»