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einen solchen in die Hüfte und eine Kopfverlegung bel brachten. Werner wurde sofort in seiner Wohnung ärztlicher Bebandlung übergeben und mußte die Stichwunde in dem Rücken durch Nähen geschlossen werden. Glücklicherweise find die Lungen nicht in Mitleidenschaft gezogen. Werner hat Strafantrag geftellt und ist dem Regimentatommando in Witten­ berg bereits Mittheilung von dem Vorfalle gemacht.

Den Brandwunden erlegen. Die Frau des Pro­bultenhändlers Schulz, deren Kleider am vorigen Freitag durch Das Fallenlaffen einer brennenden Betroleumlampe in Brand gerieiben und welche in Folge deffen am ganzen Körper ent fegliche Brandwunden davontrug, ift am Sonntag Mittag thren Dualen erlegen. Die Kleider der Unglücklichen waren derart in Brand gerathen, daß die dem Körper zunächst be findlichen Kleidungsstüde zuerst Feuer fingen, die Flamme also von Innen heraus brannte. In Folge deffen war es auch den zur Hilfe herbeleilenden Männern nicht möglich gewesen, die Flammen zu erftiden, da dieselben bereits die ganzen Kleider ergriffen hatten, als die Frau in ihrer Angft auf die Straße lief. Unter schweren Leiden brachte die Aermste noch zwei Tage zu, ehe der Tod sie von ihren Qualen erlöfte.

Polizei Bericht. Am 16. D. M. früh wurde vor einem Hause Neu- Kölln am Waffer die Leiche eines unbekannten, etwa 45 Jahre alten Mannes aus der Spree gezogen und nach dem Leichenschaubause geschafft.- Bu derselben Beit wurde der Kunftoredaler Betsche auf dem Belleallianceplatz durch einen von dem Schlächtergesellen Bosniga aus Martendorf geführten Wagen überfahren. An demselben Tage Abends machte ein Mann in seiner Wohnung in der Bergstraße den Versuch, fich mit Schweinfurter Grün zu vergiften. Er wurde in das Lazareth Krankenhaus gebracht. Bu derselben Beit schoß fich ein Tischlerlehrling in der elterlichen Wohnung in der Michael Revolvers zwei Kugeln in die firchstraße mittelst eines linte Bruft. Er wurde auf ärztliche Anordnung nach dem Krantenhause Bethanien gebracht.

Gerichts- Zeitung.

+ Ein Flugblatt an die Berliner Studateure_trug durch ein Versehen des Vorfizenden des Fachvereins, Herrn Meißner, nur den Namen des Verlegers und des Druders, aber nicht den des Verfaffers. Durch polizeiliches Strafmandat wurden in Folge deffen der Vorstand und die 4 Revisoren in eine Strafe von je 3 Mart genommen. Hiergegen war Wider. Spruch erhoben worden und das Schöffengericht hatte die Vor­ftandsmitglieder zu je einer Mart und in die Roften ver urtheilt, die Revisoren dagegen in der Auffassung freigesprochen, daß fie nicht zum Vorstand zu rechnen seien. Gegen diesen legten Theil des Urtheils hatte die Staatsanwaltschaft ihrerseits Berufung eingeleat, eingeleat, die geftern Dor Der Straftammer des Landgerichts zur Verhandlung lam. Die Revisoren Yegten flar, Daß fie Iaut Statut nicht zum Vorftand gehörten und baber nicht mit verantwortlich gemacht werden lönnten. Der Gerichtshof ging jedoch mit dem Vertreter der Anklage von der Thatsache aus, daß der Schriftführer des Vereins die Revisoren als Vorstandsmit glieder polizeilich angemeldet hatte. In Folge dessen wurden die Herren Gottheiner, Papte und Wannig zu einer Strafe von je einer Mart und in die Koften verurtheilt. Die Strafe wurde deshalb so niedrig bemeffen, weil, was auch der Vorder richter in Rechnung gezogen batte, der Polizeilieutenant, welcher die Versammlung, in der das Flugblatt verbreitet wurde, über wacht hatte, die Bertheilung ruhig hatte vor sich gehen laffen.

An den Medizinalpfuscher William Becker" lautete die Vorladung an den erft vor einigen Monaten wegen Be truges zu 1 Jahr Gefängniß verurtheilten ,, Naturarzt" B. zum geftrigen Termin vor der sechsten Straflammer hieйgen Land, 1! gerichts 1. Durch einen Beugen wurde festgestellt, daß der An­getlagte, der gegen Raution von 10 000 m. aus der Haft ent laffen worden ist, jenseits des Ojeans einen neuen Wirkungs­treis gefunden hat.

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+ Wegen Uebertretung der Straßenpolizeiverord­nung war der Portier B. in eine Polizeiftrafe von 3 M. ge nommen worden. Er hatte, was verboten ist, Rebricht aus den Softstäben vor der Eingangsthür des Hauses, deffen Reinigung er au besorgen hat, auf das Trottoir gefegt. B. war mit dieser Strafe nicht nicht einverstanden und hatte schöffen gerichtliche Entscheidung beantragt. Der Vorsitzende der Ab theilung, welcher gestern der Fall vorlag. rieth dem Angeklagten vor Eintritt in die Berhandlung, seinen Einspruch zurückzuziehen, da seine Verurtheilung unvermeidlich wäre und er so fich höhere Roften ersparen lönnte. Laffen Sie mal was runter, meinte Herr B. gemüthlich; eine Mart will ich ja gern zahlen." Abgehandelt lann hier nichts werden; also, wollen Sie zurüc nehmen oder nicht?" lautete die Erwiderung. Herr B. brummte einige unverständliche Worte und zog dann seinen Einspruch schweren Herzens zurüd.

Eine widerruflich ertheilte schriftliche polizeiliche Erlaubniß darf durch bloße mündliche Bestellung seitens eines Schußmannes rechtswirksam zurüdgenommen werden. So judizirte gestern die sechste Straflammer bieftgen Land­gerichts I in der Straffache gegen den Trödler Wormann wegen Berlegung der polizeilichen Vorschriften im Trödelgewerbe im Begensatz zu der 97. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts. Durch Polizeiverordnung vom Jahre 1884 ift für die Berliner Töbler die Anlegung eines neuen Trödelbuches vorgeschrieben, einer Anzahl derselben, so auch dem Angeklagten, durch einen Bermert der zweiten Abtheilung des hiesigen Polizeipräsidit in dem ebent erft angeschafften Erödelbuch der früheren Form geftattet worden, dasselbe widerruflich weiter zu benugen. Im Jult v.. ist dieser Widerruf durch einen einfachen Tages. befehl des Kommandos der Schußmannschaft ausgesprochen und feitens der Reviervorsteher den im Bezirk wohnenden Tröblern Durch einen Schumann verfündet worden. Der Angeklagte bat diesen Widerruf in der Meinung, daß er schriftlich erfolgen und von der zweiten Abtheilung des Präfidiums ausgeben müffe, nicht beachtet und auch einen solchen schriftlichen Widers tuf im Januar D. J. erreicht. Trog diefer von der Bolizei behörbe selbst an den Tag gelegten Auffaffung erlannte die Berufungsfammer unter Aufstellung des obigen Rechtssages auf Aufhebung des ersten freisprechenden Erkenntnisses und auf Verur theilung des Angeklagten zu 6 Mart event. 1 Tag Saft.

Neuerdings haben wieder viele Zahlungseinstellungen bet hiesigen Bädermeistern stattgefunden, was bei den gegenwärtig außerordentlich niedrigen Wehlpreisen geradezu un ertlärlich ist. Es find dies geröbnlich Bädermeister, welche bet den Mehlhändlern das größte Vertrauen beseffen und es verstanden haben, fich ftets einen Kredit von mehreren tausend Mart zu halten. In den seltenflen Fällen lommt es jedoch zu der gerichtlichen Anmeldung des Konkurses, weil die Bäder täthselhafter Weise laum soviel befizen, als die Gerichtskosten ausmachen. Unter 9 in lezter Beit erfolgten Zahlungsein ftellungen ist es in einem Falle zur Anmeldung des Konturfes gelommen, weil eine Maffe von zitta 1400.(!) vorhanden war. In Folge deffen wird in den meisten Fällen eine außer gerichtliche Einigung durch Bahlung einiger Prozente herbei geführt, und der Bäder seßt das Geschäft alsdann unter dem auf diese Weise zu verhindern, daß irgend ein Gläubiger ge richtlich vorgehen kann. Die Mehihändler, welche auf diese Weise in ihrem Vermögen erheblich geschädigt werden, stellen

legt

gegen

einen Bäder R., welcher in der Frankfurterstraße eine Bäderet betrieben hat, das Strafverfahren wegen wieder holten Betrugs mehrerer Mehlhändler. R. Tam im vorigen Jahre aus Jüterbog ! ohne einen Pfennig Vermögen nach Berlin und machte in der Frankfurterstraße eine Bäderei auf. Er beftellte darauf bei verschiedenen Mehlhändlern größere Poften Mehl, gab das Geld, welches er durch den Verlauf der Badwaaren eingenommen hatte, anderweitig aus und bezahlte das gelaufte Mehl nicht. Nachdem die Mehlhändler vollstreck bare Urtheile in Händen hatten, liegen fte bei R. pfänden, doch fielen die Exekutionen sämmtlich fruchtlos aus, da, wie gesagt, der angebliche Bäder weder Geldmittel noch Kleidungsstüde be faß. Auf die hierauf bei der Staatsanwaltschaft erstattete Anzeige wurde eine Untersuchung eingeleitet, die zur Erhebung der Anklage wegen wiederholten Betrugs führte und nunmehr am 10. Juli vor der vierten Straflammer des Landgerichts I zur Verbandlung tommt.

Die

+ Ein Dieb, der über ein monatliches Einkommen von 450 m. verfügt, stand gestern vor der zweiten Straf Lammer des biefigen Landgerichts in der Person eines jungen Mannes, Namens Heinrich Dantberg. Herr D. hat nicht nur einen glücklichen Griff bei der Wahl seines Vaters gethan, der ihm ein großes Vermögen hinterließ, sondern die Geschicklichkeit seiner Finger noch weiter bewiesen. Der jest Achtundzwanzig­jährige hat ein ungebundenes, lüderliches und verschwende tisches Leben hinter sich. Er muß es arg betrieben haben, Denn während seiner Militärdienstzeit wurde er zu 4 Wochen Arreft wegen leichtfinnigen Schuldenmachens, Ungehorsams und Achtungsverlegung verurtheilt und in aweite Klaffe des Soldatenstandes versett. Bur Beffe rung wurde er wie so viele Söhne reicher Eltern, die hier nicht gut thun" wollen, nach Amerika geschickt, nachdem er vorher wegen Verschwendung unter Ruratel geftellt worden war. Im Herbst vorigen Jahres lehrte er zurück. Die Familie des Weinhändlers Wippermann nahm ihn mit offenen Armen, als Sohn einer befreundeten Familie auf. Er lernte die Tochter des Hauses lennen und bewarb sich um fie. Die Mutter wollte jedoch nicht ohne weiteres etwas von einer Verbindung wissen. Sie sprach von einer Prüfungszeit, fie meinte, Heinrich D. müsse erft wirklich beweisen, daß er sich verändert habe und das Beug zu einem soliden, gut bürgerlichen Ehemanne befize, der die Tausende ihrer Tochter und seine eigenen zusammenzus balten und zu mehren verstehe. Dieser Beweis sollte kommen, aber anders, als man erwartet hatte. Eines Tages war D. hinzugekommen, während Frau W. ihre Schmudsachen ver schloß. Er befand sich zu dieser Beit gerade in einer Klemme. Der Juftigrath Lübkemüller, sein Kurator, schickte zwar mit peinlicher Gewissenhaftigkeit am ersten jeden Monats die feft gefeßte Summe, war aber ein abgesagter Feind von Vor­schaffen. Nun muß eine Arbeiterfamilie von 5 Röpfen aller bings mit 450 M. ein halbes Jahr lang reichen; von jungen Herren", deren einzige Beschäftigung Beit todtschlagen und Geldausgeben ist, fann man unmöglich verlangen, daß fte länger als einen halben Monat mit der gleichen Summe ani lommen. Genug, Herr Heinrich D. war in G: lollemme und fand, was fich auch ertiären läßt, Niemanden, der ihm zu borgen den Muth hatte. Da tauchte in seinem Geifte der Schmudichat seiner mütterlichen Freundin auf und 30g ihn unwiderstehlich an. Am Nachmittage des 30. Ottober D. J. besuchte er die Familie W., traf aber Niemand an. Er befand sich in dem Zimmer allein, wo die Schatulle mit den Goldsachen stand. Er drückte ein Schlüffelchen in das Schloß und öffnete. Eine Brillantenbroche fiel ihm in die Augen. Sie schien das werthvollste Stück zu sein. Er versenkte ste in seine Tasche und entfernte fich. Für 160 m. versette er den Schmud, der einen Werth von 1 050 M. besaß und verjubelte bas Geld. Einige Tage nachher lub ihn die Familie W. zu Tisch ein. Er erschien und that sehr unbefangen, bis Frau W., die einen geheimen Berdacht hegte, das Gespräch

in Velten , Rathenow und Welten find gefunden worden. Aus Diesen Gründen hält der Amtsanwalt die Antlagepunkte in vollem Umfange für erwiesen und beantragt gegen jeden der Angeklagten eine Geldstrafe von 30 Dt. eventuell 10 Tage Gefängniß und die Schließung des hiefigen Fachvereins der Maurer. Der Angeklagte Schub bestreitet seine Schuld, da er nur furze Belt nach Gründung des Vereins demselben als Schriftführer angehört habe und schon vor Schluß des Jahres 1884 ausgeschieden sei. Schub wird hierauf vom Gerichtshof freigesprochen. Buge und Bärwalde erhalten dagegen je eine Geldstrafe von 15 M. eventuell 3 Tage haft. Die Schließung des Vereins wird beschlossen, weil die politischen, und zwar und sozialdemokratischen Tendenzen desselben erwiesen seien der Rest ist Schweigen!

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Soziales und Arbeiterbewegung.

Magdeburg , den 15. Junt.( 8um Maurer und Bimmererftreit.) Mit welchen Mitteln hier in der Lohn­bewegung gekämpft wird, dürfte aus nachfolgendem Schrift. ftüd hervorgehin, welches jedenfalls nicht allein nach Leipzig , sondern auch nach mehreren Städten Deutschlands versandt worden ist. Daffelbe lautet:

Magdeburg , den 26. Mai 1886. An den Vorfigenden der Innung der Maurer und Zimmermeister in Leipzig .

Die unterzeichnete Kommission der Baugewerbetreibenden Magdeburgs und Umgegend erlaubt fich den Kollegen mitzutheilen, baß die hiesigen Maurergesellen und Zimmerleute mit Forde rung eines Minimallohnes von 40 Pt. pro Stunde an die Arbeitgeber herangetreten find, und seitens der letteren die Forderung als zu hoch erkannt ist, in Folge deffen die Ges Von den hiesigen währung der Forderung abgelehnt wurde. Gesellen haben als Rädelsführer folgende( es folgen die Namen von 10 Bimmergesellen und 6 Maurern) einen algemeinen Streit herbeigeführt und, um einen wirisamen Erfolg zu ers atelen, einen Mangel an Arbeitskräften hervorgebracht, indem fte die meisten Gesellen dazu bestimmt haben, Magdeburg zu verlaffen.

Wir bitten deshalb unsere werihen Kollegen, die Dorstehenden Rädelsführer nicht zu be­schäftigen.

Wir geben uns der angenehmen Hoffnung bin. daß unsere Bitte erfüllt wird, und versichern vorkommenden Falles unsere Bereitwilligkeit zu Gegendiensten.

Die Kommission der Baugewerbetreibenden. Heinrich Gose, Bimmermftr. Dito Felgenträger, Maurermftr. H. Deumeland. Maurermstr. M. Schmidt, Budau. Wilh. Schöckel, Maurermftr. G. Herrmann, Bimmermftr. G. Grießmann, Zimmermftr.

Wir baben es bier also mit einer Prostriptionslifte in optima forma zu thun und Aufgabe der Arbeiter dürfte es sein, die Lebre au sieben aus einem derartigen Vorgehen. Wenn die Meister zu solchen Mitteln greifen, um ihre Inter effen zu wahren, so müssen die Arbeiter um so fester zusammens balten, um ihren Kameraden zum Stege zu verhelfen. Sehr erfreulich ist es, daß troß der langen Dauer des Streits und trop der Erbitterung, mit welcher der Kampf hüben wie drüben geführt wird, bis jest die Bewegung immer in friedlichen Bahnen geblieben ist. Die Leiter des Streits haben in diejer Beziehung einen Tatt und eine Umficht entwickelt, welche der von ihnen vertretenen Sache viele Eyrpathien auch in andern als Arbeiterkreisen erworben haben. Die Arbeitgeber hofften, daß nach den Feiertagen zahlreiche Arbeiter zu Kreuze triechen und die Arbeit zu den früheren Bedingungen wieder aufnehmen würden. Dies ist jedoch nicht der Fall gewesen und so dauert. Denn der Streil noch immer fort.

auf den Diebstahl lenkte, deffen Opfer fie geworden war. Nun Vereine und Versammlungen.

bewies Herr D., daß er nicht nur ein leichifinniger Dieb, son­bern ein bodenlos schlechter Kerl sei. Er suchte den Verdacht auf das Dienstmädchen zu lenten. Gleißnerisch fragte er: Du haft doch ehrliche Dien boten?- Die find ehrlich, sagte Frau 28. mit besonderer Betonung. Jest sant D. mit theatralischer Bose vor der Bestohlenen auf die Knie und gestand sein Ver brechen. Er fügte hinzu, daß er den Pfandschein für 100 m. versezt habe. Was Frau W. nun bewog, Anzeige gegen D. zu erheben, blieb in der Gerichtsverhandlung unaufgeklärt. Ste fuchte sogar ihn nicht allzusehr durch ihr Beugniß zu belaften. So gab fie an, nicht bestimmt zu wiffen, ob am Tage des Diebstahls die Schatulle verschloffen gewesen sei. Tage des Diebstahls die Schatulle verschloffen gewesen sei. Dieser Unsicherheit verdankte der Angeklagte, daß er nicht wegen schweren, sondern nur wegen einfachen Diebstahls ver urtheilt wurde. Der Herr Staatsanwalt faßte ihn nicht mit Glaceehandschuhen" an. Er bat die fitiliche Verworfenheit zu berücksichtigen, die der Angeklagte bei seiner That an den Tag gelegt hatte, und beantragte eine Gefängnißft: afe von 5 Mo naten und Ehrverluft auf 1 Jahr. Der Vertheidiger, Rechts anwalt Wroner, ersuchte um Freisprechung seines Klienten. Das Kriterium des Diebstahls set nicht erbracht. D. habe was die Broche nicht verkauft, er gelonnt hätte, sondern nur und versett er habe als Befizer eines Bermögens von 130 000 Mart stets über die Mittel verfügt, fte einlösen zu können. Dieser Auffassung trat der Gerichtshof entschieden entgegen und erkannte nach dem An trage des Staatsanwalts. Dagegen gab er statt, daß der An getlagte gegen eine Raution von 20 000 M. auf freien Fuß gefegt werde. Der Staatsanwalt batte wegen dringenden Fluchtverdachtes diesem Wunsche widersprochen.

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Spandau , 16. Juni. ( Schließung des bortigen Fachver eins der Maurer.) Der Anz. f. b.." schreibt: Die Maurer Buge, Albert Bärwalde, Franz Schub und Beder, von denen lepterer nach Amerila ausgewandert ist, find angeflagt, als Vorsteher, Letter, Drdner 2c. des Fachvereins der Maurer zu Spandau , der politische Swede verfolgt habe, mit anderen po litischen Vereinigungen in Verbindung getreten zu sein, also fich gegen das Vereinsgesetz vom 11. März 1850 vergangen ju haben. Buge bestreitet, ebenso wie die übrigen Angeklagten, daß der Fachverein fich jemals mit Politik beschäftigt habe. Der einzige Bwed deffelben sei vielmehr gewesen, Fachverhältniffe des Maurergewerks zu besprechen, insbesondere auch die recht trüben Lohnverhältniffe am hiesigen Blaze durch gemein schaftliches Vorgehen zu verbessern. Alle von der An llage vorgeführten Fälle, die Versammlungen betreffen, welchen neben den Lohnverhältnissen auch über gesetzgeberische Maßnahmen verhandelt wurde und bekannte Berliner Arbeiterführer wie der Maurer Behrend und der Regierungsbaumeister Regler als Redner auftraten, bezögen fich nicht auf den Fachverein als solchen, sondern auf allge­meine Versammlungen der Maurer Spandaus. Dem Thell der Anklage, der die Berbindung mit anderen Vereinen ähn licher Tendenz betrifft, feßen die Angeklagten die Behauptung entgegen, daß fie nur als Brivatpersonen mit anderen aus. wärts wohnenben Gemertsgenossen brieflich verkehrt hätten. Durch die Verlesung verschiedener stenographisch aufgenom mener Reden, die in von Buge berufenen und geleiteten Versammlungen gehalten worden waren, ebenso durch die Aussagen des Herrn Polizei- Kommiffars Lindau erscheint je­doch erwiesen", daß in dem Fachverein der Maurer, freilich entgegen den Statuten desselben, allerdings Wirthschafts­politit getrieben worden ist. Durch die bei Bärwalde beschlag­nabmte Korrespondenz wird ferner festgestellt, daß von dem hteftgen Berein an die Kontrol Rommiffion der Maurer in Hamburg , das Bentral Drgan sämmtlicher Fachvereine, die Aufforderung gerichtet worden ist, Petitionsformulare aur Antrags hier­

jeden Bäder, welcher seine Bahlungen eingestellt und nicht im Stande ist, nachzuweisen, wo er das Geld refp. die Mehltorräthe gelaffen hat, bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen Betrugs. So schwebt gegenwärtig gegen her zu senden. Auch Korrespondenzen mit den Streitfommissionen

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x. Ortstrankentasse der Tischler und Pianoforte arbeiter Berlins . Die Vertreter der Kaffenmitglieder waren am Mittwoch Abend im Bürgerfaale des Rathhauses vers fammelt, um die Wahl von 6 Vorstandsmitgliedern der Kaffe. au vollziehen. Der Herr Magistrats setietär Hanisch erklärte um Uhr die Versammlung für eröffnet und übernahm im Auf trage der Gewerbe Deputation des Magiftrats den Vorft in Der Bersammlung; au Beißigern berief er die provisorischen. Vorstandsmitglieder Schäfer und Fischer in das Bureau. Nach Verlesung der Präsenzlifte wurde fonftatirt, daß von den 120 gewählten Vertretern der Kaffenmitglieder nur 89 in der Ver fammlung anwese b waren, daß also der vierie Theil der Vertreter in der Versammlung fehlte. Der Vorfigende machle belannt, daß die Wahl von 6 neuen Vorstandsmitgliedern deshalb nöthig fet, weil von den 8 am 18. Dezember v. J. Gewählten 5, nämlich Die Herren Hubert, Tugauer, Schmit, Strelom und Kreutz vom fönigl. Polizei Präfidium nicht bestätigt wurden und ferner Herr Merkel, deffen Bestätigung erfolgt sei, fein Mandat als Vorftandsmitglied niedergelegt habe. Herr Subert richtete die Frage an den Borfizenden, ob die Streitfrage, bezüglich der von den Vers tretern der Arbeitgeber geforderten Betheiligung derselben an der Wahl des Rendanten und Altgesellen welcher Forde rung fich bekanntlich die Vertreter der Kaffenmitglieder widers festen schon endgiltig und in welchem Sinne entschieden set. Herr Hanisch beantwortete diese Anfrage dahin, daß dieser Streit in legter Instanz noch nicht entschieben sei. Diese Ant wort veranlaßte Herrn Tußauer, den Antrag zu stellen, die Neuwahl des Rendanten und Altgesellen so lange au vertagen, bis die in Rebe stehende Angelegenheit ihre endgiltige Erle digung gefunden habe; man solle nicht heute Personen wählen, die thre vielleicht günstigen Arbeitspläge verlaffen, um dann event. in furzer Beit, falls der Streit wider Erwarten au Gunsten der Arbeitgeber entschieden würde, das Bureau der Kaffe an der Fischerbrücke wieder verlassen und sich in anderen Werkstellen nach Arbeit umsehen zu wüffen. Herr Schmit empfahl die so­fortige Wahl sämmtlicher 6 Vorstandsmitglieder, da der Streit vom Bezirksaus chuß bereits zu Gunsten der Kaffenmitglieder entschieden und die Arbeitgeber mit ihrer Forderung zurückge miesen felen. Der Voifigende gab zu, daß der Entscheid des Bezirksausschusses im Sinne der Vertreter der Kaffenmitglieder ausgefallen fel, jedoch habe event. Das Doerverwaltungsgericht als oberste Instanz in dieser Sache auch noch zu entscheiden, er( Herr Hanisch) wiffe jedoch noch nicht, ob die Gewerbe­deputation des Magiftrats bis an das Dberverwaltungsgericht geben oder fich dem Urtheil des Bezirksausschusses fügen werde. Auf Grund dieser Ecllärung zog Herr Tupauer, dem das Ur­theil des Bezirksausschusses bis dahin nicht befannt war, feinen Antrag zurüd. Hierauf sprach fich Herr Schmit mißlebig über die seitens des Herrn Hanisch durch Birkulär erfolgte Einladung der Delegirten zur Versammlung aus; der Kaffe entständen das durch unröthige Ausgaben. Er( Redner) halte die im Statut vorgesehene Belanntmachung der Versammlungen durch Inserat in zwei Beitungen für genügend. Herr Hanisch erwiderte, daß die burch Anfertigung und Bersendung der Birkularien entstandenen Unloften fich nur auf ca. 6 M. belaufen und noch nicht ents schieden sei, ob dieselben von der Kaffe oder der Gewerbes Deputation zu tragen seien, event. wäre er bereit, die Kosten Bevor nunmehr zur Wahl geschritten wurde ,. felbft zu deden.

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frug der Vorfißende an, ob fich außer den Vertretern der Raffenmitglieder noch jemand im Saale befände, der sich nicht burch Vorzeigung seiner Legitimationstarte als Delegirter legis timtien lönne. Es meldete fich ein Herr Martini, welcher angab, als Beltungsberichterstatter in der Versammlung er fchienen zu sein. Herr Strelom erhob gegen die Bulaffung dieses Herrn Widerspruch, worauf der Vorftpende Herrn Mar tini höflichst ersuchte, den Saal zu verlassen. Diesem Verlan