et

n

It

Te

ge

ft

te

It

#t

t.

Is

ent

Te

m

in

in

1.

n,

cr

m

70

er

mont

er

be

te

at

tit

63

CAMERESF## SEBAS

er

it

13

m

er

08

m

er

m

11.

in

t

Buy

er

SHREE

worden war, aus dem Hause herauszutragen. Auf ihre Alarmirung gelang die Festnahme des Diebes und es stellte fich nunmehr heraus, daß er bereits eine Sprungfedermatraße entwendet und diese vier Häuser weiter auf das Trottoir ge ftellt batte, um diese sowie die Bettstelle auf einen hier halten. den Wagen zu laden. An dem Wagen befand sich die Auf schrift: Breßloblenbandlung. Möbel und Arbeitsfuhrwert von Brösle, Bülon str. 41." Der Fuhrherr dieses Wagens und Dieb in einer Person zugleich wurde nach dem Boliget revier. Bureau abgeführt. Wie es beißt, soll der Festge. nommene bei dem Verfauf von Prestohlen schon wiederholt in dem gedachten Hause gewesen sein und 10 Gelegenheit gehabt haben, den Bodenbiebstahl auszubaldomern", der nur durch Erbrechen der Bodenthür möglich war.

Ein größerer Dachboden- und Dachstuhlbrand fand am Sonntag unter Mittag im Vorderhause Posenerstraße 9, Ede Remelerftraße, statt; er ist, wie dies faft immer bei der artigen Bränden geschieht, erft wahrgenommen worden, als die Flammen fich bereits durch das Dach Bahn gebrochen hatten, so daß die Meldung von unbetheiligten Personen erfolgte. Als Die Feuerwehr bald nach 11 Uhr auf dem Grundsüd an langte, fab es demnach recht bedenklich aus. Trogdem ist es derselben gelungen, den Brand auf den vorgefundenen Herd zu beschränken, indem namentlich die vortreffliche, von ver schiedenen Seiten aus mögliche Bugänglichkeit des Dachbodens den mit drei Handbrudsprigen unternommenen Angriff wesent lich begünstigte. Die drei Sprißen wurden nach nicht langer Beit zurückgezogen und durch eine Dampfsprige erfezt; doch war auch deren Wirksamkeit nur von ganz beschränkter Dauer. Lo chungs- und Aufräumungsarbeiten hatten bereits furz nach 2 Uhr ihre Endschaft gefunden. Der Dachstuhl meist nicht un erhebliche Zerstörungen auf, ebenso find eine Anzahl Latten verschläge mit ihrem Inhalt von alten Wirthschaftsgegen ständen 2c. vom Feuer total vernichtet worden, während die Wohnungen gar nicht gelitten haben. Selbst Beschädigungen durch durchgedrungenes Waffer find hier nur untergeordneter Natur.

Dret Selbstmorde werden wiederum gemeldet: Auf einer Bant am großen Stern im Thiergarten wurde in der Nacht zum 19. b. Mts. durch eine Schußmannspatrouille ein elegant gekleideter Mann figend vorgefunden. Die nähere Befichtigung ergab, daß fich derselbe mittelst eines Revolvers einen Schuß in die Stirn beigebracht, infolge deffen der Tod eingetreten. Rach von uns eingezogenen Informationen ist derselbe ein Schwede, welcher seit einigen Tagen in einem Hotel 1. Ranges Unter den Linden logirte, dort am Tage vor seinem Tode Diverse Briefe nach Schweden   expedirte und gegen Abend ver schwand. Die Motive zu der unseligen That find unbekannt. Beluntäre Verlegenheiten dürften es nicht gewesen sein, da fich eine größere Geldsumme in den Taschen des Todten vorfand.

Am Sonntag früh wurde durch einen städtischen Straßen reiniger in der Nähe der Schöneberger Büde eine weibliche Leiche aus dem Landwehrkanal gezogen, welche anscheinend erst wenige Stunden im Waffer gelegen baben fonnte. Dieselbe wurde auf Veranlassung der Revierpolizei nach dem Leichen schauhause geschafft und später als ein in der Königgräberftr. 79 bedienstet gewesenes Stubenmädchen refognoszirt. Die Motive zu dem Selbstmorde sollen darin zu suchen sein, daß thr Bräutigam vor Kurzem die Verlobung mit ihr aufgehoben.­Ein in der Eisenbahnstraße wohnender Kohlenhändler G. wurde am Sonnabend Nachmittag in einer Bretterbude feines Koblenplages auf dem nebenanliegenden Grundstüd Nr. 27 erhängt vorgefunden. In der Furcht vor einer feitens des Gerichts über ihn verhängten Strafe soll die Ursache zu diesem verzweifelten Schritt zu suchen sein.

Von einem Schlächterwagen überfahren wurde gestern früh ein in der Bartelstraße la wohnender Arbeiter Ludwig Müller und war an der Ede der Mauer und Krausenftraße. M. wurde dabei anscheinend so schwer verlegt, daß seine Ueber. führung nach der töniglichen Charitee nothwendig erschien, während ein Schußmann das Nationale des roffelentenden Schlächters feststellte; derselbe wird einer exemplarischen Strafe für das bei den Schlächterwagen übliche Sagen durch belebte Straßen sicher nicht entgehen.

Eine angebliche Morphiumvergiftung versette die Bewohner eines Hauses der Raftanienallee in große Auf regung. Ein daselbst wohnender Schlächtermeister Sch. war am Sonnabend urplöglich so schmer erkrankt, daß seine Ange­hörigen die Ueberführung deffelben nach dem St. Hedwigs. frantenhause in der Hamburgerstraße für rathsam erachteten. Hier trat bereits nach wenigen Stunden der Tod ein und wurde seitens der Aerzte eine Morphiumvergiftung fonftatirt. Db Fabrlässigkeit oder Selbstmord vorliegt, dürfte die einge leitete Untersuchung ergeben.

Sinfichtlich des Mörders Keller find in den Beitungen in legter Beit vielfach Nachrichten verbreitet, die jeder Bes gründung entbehren und die geeignet find, die Ergreifung des Mörders zu erschweren. Nach den Feststellungen der Kriminal polizet unterliegt es absolut feinem Bweifel, daß der Mörder ibatsächlich Gottfried Keller   heißt und auch in Steindorf bei Dblau geboren ist. Er ist in seinem Geburtsort bekannt und nicht vortheilhaft beleumundet. Die Behörde ist nicht im Be fige einer Photographie des Keller. Allerdings erhielt die felbe eine von einem Offisier des Eisenbahn- Reaiments aus geführte Momentaufnahme, doch wurde sofort festgestellt, daß Das Bild des Keller fich nicht auf derselben befand. Wasserstand der Spree   in der Woche vom 6. bis infl. 12. Juni 1886.( Angabe in Metern.)

6./6 7./6. 8./6. 9./6. 10./6. 11./6. 12./6.

Tage

AmOberbaum 2,60 2,58 2,57 2,57 2,58 2,56 Dammmühle,

2,52

·

2,55

Oberwaffer 2,58 2,56 2,55 2,55 2,56 2,54 Dammmühle, Unterwaffer. 0,98 0,85 0,84 0,81 0,81 1,00 1,01 Markthallen Bericht von J. Sandmann, städtischem Verkaufsvermittler, Berlin  , Bentralmarkthalle, den 21. Juni 1886. Die Bufuhr war heute nicht unbedeutend und wurde im Ronfum leicht bewältigt, wesentlich trugen dazu die Auf träge bei, welche aus den Provinzen eingehen. Ein Theil der felben fonnte jedoch nicht ausgeführt werden, weil bei den leicht Derderblichen Waaren nur gegen Baarvorschüsse und nicht gegen Rachnahme Aufträge ausgeführt werden tönnen. Wild und Geflügel fanden schlanken Absatz. Nehe 60-80 Pf. per Pfd., Banfe   3,50-4 feb: begehrt, Hübner 130-15C Bf., junge 50 bis 80, Zauben 35-40. Butter im Preise weichend, I. Qual. 90-100, II, 75-80-85, III, 55-60-65 M. per Str. Käse, echter Schweizer 70-80, I. imitirter 50-60, II. 40-45, Sol länder echter 65 bis 80, rheinischer 45-70 M. Doft und Be müse hatten größere Bufuhren aufzumeifen. Erdbeeren 60 bis 70 Bf. per Bid., Rirschen 15 bis 20 Pf., Pfifferlinge 7 M. per Scheffel, Salat 60 Bf. per Schod, Kohlrabi, Karotten sehr begehrt. Fische: Dffeelachs 1,00-120 per Bfd., Steinbutte 0,80-1,00, Seezunge 1,00-140 per Rilo, Schellfisch 20 bis 32 f., Bander 80-160 Bf. per Rilo.' Geräucherte Fische: Mal 80-1,10 Bf. per Pfd. Die Bufuhr ist gering.

-

Polizei Bericht. Am 21. b. M. früh wurde am Plan Ufer die Leiche eines neugeborenen Rindes aufgefunden und nach dem Leichenschaubause gebracht. An demselben Tage An demselben Tage Vormittags wurde der Arbeiter Müller an der Ede der Mauer und Schüßenstraße von einem übermäßig schnell fahrenden, von Dem Rutscher Weber geführten Schlächterwagen überfahren und am Unterleib und rechten Arm schwer verlegt. Müller mußte mittelft Droschle nach der Charitee gebracht werden. Bu der felben Beit wurde in der Feilnerstraße ein 3 Jahre alter Knabe

-

von einem beladenen Bierwagen überfahren und sofort getödtet. I An demselben Tage Vormittags fiel der auf dem Neubau Langeftr. 104 beschäftigte Maurergeselle Gehlert von einem etwa 3 Meter hohen Gerüft auf den Bürgersteig und erlitt dadurch so schwere Verlegungen, daß er mittelst Droschte nach dem Krankenhause Bethanien gebracht werden mußte.- Sim Nachmittag deffelben Tages machte eine Frau in ihrer Wohnung in der Mödernstraße den Versuch, fich mittelst Budersäure zu vergiften. Sie wurde noch lebend nach der Charitee gebracht.

Gerichts- Zeitung.

es war

Jenes Revolver- Attentat in der Sylvester- Nacht, dem beinahe ein Menschenleben zum Opfer gefallen wäre, bildete geftern den Gegenstand der Verhandlung vor dem Schwur gericht des Landgerichts II. Vor den Schranken erschien wegen versuchter Tödtung angeklagt der Gärtnergehilfe Richard Emil Jooft, jest 24 Jahr alt. Der Angeklagte, ein Mensch nicht ohne Bildung, aber ein Melancholiler durch und durch, hat, wie er bei Beginn des Verhörs vorträgt, schon wiederholt Selbstmordversuche aus Unzufriedenheit über seinen eigenen Lebenswandel unternommen; er hatte in seiner Dienstwohnung in der Späth'ichen Baumschule in Brig   stets bet Tag und Nacht einen geladenen Revolver auf dem Tische. Mit diesem Revolver batte er am Sylvefter Abend wiederholt Freudenschüffe abgegeben; lurje Beit darauf, noch vor Mitternacht, hörten die Gäste eines Restaurations Lolals in der Nähe der Späth'schen Baumschule abermals bret auf einander folgende Schüsse und bald darauf Hilferufe des bei Späth angestellten Kutschers Weber, mit welchem Jooft vorher in jenem Lokale Streit gehabt. Weber hatte eine Kugel in der linten Brust; er wurde nach Bethanien geschafft und nach langem Schmerzenslager wieder geheilt. Der Thäter, denn dies zu sein gab der Angeklagte zu, meldete sich am Neujahrsmorgen selbst bei der Polizei. Er entschuldigte seine That mit einer faft an W'Wenloftgleit angrenzenden derzeitigen Eregtheit. Die Geschworenen gaben ihr Verdikt ab lautend auf Schuldig des versuchten Todtschlages und demgemäß er­fannte der Gerichte hof auf 1 Jahr 6 Monate Gefängniß unter Anrechnung eines Theils der erlittenen Untersuchungshaft.

In aufdringlicher Geberlaune war in der Nacht vom 5. zum 6. Januar dieses Jahres der Invalide Barg mann, ein alter Mann mit einem Sotratesschädel, der fich auf Krüden   fortbewegt und fich von Beiteln nährt. Er wollte dem Posten vor der Kaserne des Alexander Regiments, dem Füfilter Sch., durchaus eine Bigarre aufdrängen. Der Soldat mochte aber von dem Beschent nichts wissen und bedeutete dem Alten, baß er weitertrollen solle. Da fam er gut an: Dummer Junge," schnauzte Bargmann, ist wohl zu fein, um von einem alten Soldaten eine 3 garre anzunehmen!"- Diese Be merkung lam ihm theuer au steben, denn das Schöffengericht verurtheilte ihn zu einer Woche Gefängniß, die durch die er littene Haft er hatte fich zu dem bereits einmal fest. gesezten Termin nicht eingefunden als verbüßt erachtet

wurde.

-

-

" 1

+ Ein Huhn wollte Frau 2. an einem Sonntage im Januar d. J. gern im Topfe haben. Sie erwartete Besuch zum Mittag und da galt es zu zeigen, was Rüche und Keller bet ihr leisten fönnten. Küche und Keller waren aber ebenso leer, wie ihr Geldbeutel, und ihr Mann huldigte dem Grund­fage, von seinem Verdienst der Familie nur das Allernoth wendiofte zukommen zu laffen. Was war da zu machen? In ihrer Verlegenheit verfiel fie auf einen sehr schlechten Ausweg. Sie begab fich zu dem Geflügelhändler Schmidt und gab an, fte solle für eine andere Frau ein Huhn bolen, von der sie wußte, daß fie im Geschäft zu laufen pflege und die auch höheren Kredit genoß, als fie selber. höheren Kredit genoß, als fie felber. Das Huhn erhielt fte ohne Weiteres, aber mit der Bezahlung batte fie es nicht so eilig. So lam ihr Betrug and Tageslicht und die Anklage blieb nicht aus. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 15 Mart verurtheilt. Die Strafe stel deshalb so milde aus, weil fie nachwies, daß fie in der 3wischenzeit das Quhn bezahlt habe.

-

Dann

Wenn man mit einem wohlgefüllten Portemonnate in eine jener Hallen geräth, wo Nettar und Ambrofia von zarter Hand" fredenzt wird, dann pflegen fich wohl oder übel allerlei Abenteuer heiteren und bösen Charakters einzustellen. Der Hausdiener Kail Neumann tann davon ein Liedchen fingen. Er war eines Tages ausgeschickt worden, um von mebreren Kunden Außenftände in Höhe von etwas mehr als 300 M. einzutreiben. Im Befige einer so großen Summe fühlte er fich als fleiner Krösus, thm schwoll der Ramm, und ehe er fich deffen verfab, befand er fich in der Frankfurter Straße in einem jener Lofale, deren mattrothe Laternen anzudeuten pflegen, daß fener Lofale, deren mattiothe Laternen anzudeuten pflegen, daß Die Atmosphäre da brinnen etwas ,, nebelig" und unficher ift. Die beiden jungen Damen, welchen die Unterhaltung des abenteuerluftigen Hausbieners oblag, verstanden thre Aufgabe so meisterlich, daß die Bahl der konsumirten ,, Echten" sehr bald in überraschender Weise anschwoll und nach etwa zwei Stunden Die eine der gesprächigen Damen dem in den Strubel gestürzten Gafte mit dem süßesten Lächeln die freudige Eröffnung machte, daß er für das verzapfte eble Naß eine Summe von 20 Mart zu entrichten habe. Der Hausdiener Neumann, deffen an und für fich nicht eben schwacher Schädel gegen Die verheerenden Wirkungen dieses Bieres nicht gewappnet war, hatte noch Kraft genug, aus dem Portefeuille, welches er in der Seitentasche feines Rodes trug, einen Bwanzigmarkschein au nehmen und der Kellnerin an den Kopf zu werfen aber fant er willenlos auf das fettglänzende hatte Sopha und intensive Schnarchtöne deuteten bald darauf hin, daß er in einen Schlaf verfallen war, aus welchem ihn weber sanftes Leblosen noch energisches Rütteln erweden fonnte. Jm Lokale batte bald Jedermann den schlafenden Gaft vergessen, bis auf Fcl. Hulda Briefe, welche fich der wohlausgerüsteten Seitentasche des Schläfers erinnerte, in einem unbewachten Augenblicke auf den Behenspigen an das Lager deffelben schlich und mit fühnem Griff die noch mit drei hundertmartscheinen gefüllte Brieftasche estamotirte. Gegen 12 Uhr Nachts erwachte Neumann aus feinem todtenähnlichen Schlaf und wantie nach Hause, um dort mit Entsezen seinen Verluft zu entdecken. Am nächsten Bor mittag erhielt Fräulein Qulda in ihrer Schlafftelle den Besuch des geflebderten Hausdieners in Begleitung eines Kriminal beamten, der ohne Weiteres die Leibesvifitation an der ent rüfteteten Dame vornahm. Dieselbe follte bereits als resultat. los beendet werden, als der schlaue Neumann sich noch rechts zeitig daran erinnerte, daß die schönen Damen der Jektzeit fich Das Ebenmaß ihrer Glieder durch einen höderartigen Aufpus an der Rückfront zu verunftalten pflegen. Man sah nun auch dort näher zu und entdeckte als Tournüre" ein vielfach zu fammengewundenes Handtuch, in deffen Bentralpunkt die Brief tasche mit den 300 M. in der Erwartung einer einstigen Aufe erftebung harmlos ruhte. Frl. Hulda konnte nun nicht mehr leugnen; fte wanderte mit der Miene einer Büßerin in den Untersuchungsarrest und nahm mit derselben Miene die fechs Monate Gefängniß in Empfang, die ihr der Gerichtshof jubiltirte.

3ft ein Bürgermeister befugt, die Annahme eines unfrantirten amtlichen Schreibens an verweigern, und fann er wegen folcher Weigerung eincr Ordnungsstrafe unter zogen werden? In dieser Frage bat jegt das Oberverwaltungs­gericht eine Entscheidung getroffen, über die man dem B.T." berichtet: Durch Bekanntmachung im Kreisblatte vom 15. Mat 1885 hatte der Landrath des Kreises Mohrungen   die Ge meindevorstände, welche mit der Einreichung der Klaffensteuer rollen für das abgelaufene Steuerjabr noch im Rüdftande waren, aufgefordert, diese binnen fünf Tage an das Landraths amt zu bewirken, widrigenfalls die Abholung der Steuerrollen

auf Roften ber Säumigen geschehen werde. Der Magiftrat in Saalfeld   kam dieser Aufforderung nicht nach, und der Land­rath erinnerte daher diesen nochmals mittels eines unfrantirten, jedoch amtlich verftegelten Schreibens vom 6. Juni 1885, welches er am 8. d. M. von der Poft uneröffnet mit dem Ver merte: Annahme verweigert, well portopflichtig; Absender un belannt," zurüderhielt. Nnnmehr erhob der Landrath über den Bürgermeister L. zu Saalfeld   Beschwerde bet dem Regierungs Präsidenten zu Königsberg   und beantragte zugleich, darüber zu entscheiden, wer das entstandene Borto für die fragliche Briefe sendung zu tragen habe. Der Regierungs- Präfident hielt die Beschwerde für begründet und ſette gegen den 2. eine Drd. nungsstrafe von 10 M. feft, weil dieser, obwohl er sich seiner Pflicht zur Annahme des Schreibens des Landraths bewußt war, dieselbe verweigert und hierdurch ein unangemessenes Verhalten gegen den Landrath Landrath bewiesen habe; auch legte er dem 2. die Tragung des Bortos auf. Mit einer biergegen angebrachten Beschwerde von dem Ober Bräftdenten für Ostpreußen   unterm 21. Oftober 1885 als un begründet abgewiesen, flagte 2. gegen diesen auf Aufhebung des Bescheides deffelben und der Verfügung des Regierungs präsidenten vom 19. September 1885 und führte zur Begrün dung an: Die Kommunalbehörden seien nach dem Ministerial restripte vom 30. Juni 1871 aur Annahme unfrantirter Briefe sendungen nicht verpflichtet. Der Absender des Schreibens set ihm unbekannt und aus dem undeutlichen Siegelabdrucke auf dem Rouvert nicht zu erkennen gewesen; der Botmäßigkeit des Landraths set der Bürgermeister weder nach der Regierungs Instruktion vom 23. Dttober 1817 noch nach den§§ 7 ff. des Buständigkeitsgesetzes vom 1. Auguft 1883 unterstellt. Der bes flagte Oberpräsident wendete biergegen ein: Der Kläger   sei zur Annahme des unfrantirten, als portopflichtige Dienstsache bezeichneten Schreibens verpflichtet gewesen, weil ihm der Ab sender deffelben unbedingt bekannt war, mindestens er als folchen eine tönigliche Behörde annehmen mußte, da der Siegel abbrud den töniglich preußischen Abler ertennen ließ; aur n- nabme des Schreibens war der 2. hternach umsomehr ver pflichtet, weil er nicht wiffen fonnte, ob daffelbe nicht eine wichtige Dienstangelegenheit betraf und er nachträglich das verauslagte Borto von dem Absender einziehen konnte. Darüber, wer das Porto zu tragen habe, tönne im Verwaltungs Streits verfahren nicht entschieden werden, die Entscheidung hierüber stehe nur der Aufsichtsbehörde zu. Der vom Minister bes Innern ernannte Kommiffar zur Wahrnehmung des öffentlichen Intereffes, Regierungsrath Löwe, trat den Ausfährungen des Bellagten bei und das Obe: verwaltungsgericht( I. Senat) er fannte am 19. Juni 1885 auf Klageabweisung.

+ Eine neue Diebstahlsspezialität hat der Rotosfaser mattenbändler B. erfunden, auf die ihn sein Gewerbe geführt bat. Er strich in den Häusern umher und schnitt die neuen Kolosmatten vor den Entreethüren ab. Zu Hause Ilopfte er ste aus, zupfte ste zurecht und bot ste mit seinen rechtmäßig erwor benen Waaren feil. Es liegt die Vermuthung nahe, daß er auf diese Weise ein und dieselbe Matte amet oder dreimal veräußert hat. Er wurde erwischt, als er wieder einmal seinen genialen Einfall verwirklichen wollte, und das Gericht ver urtheilte ihn zu einem Monat Gefängniß, da nur der eine Fall fich feststellen ließ und der Werth des gestohlenen Gegenstandes fich auf 3 Mart beläuft.

Der Ober- Reichsanwalt Teffendorff hat vorgeftern binter Dr. v. Kraszewsli einen Steckbrief erlaffen, der folgenden Wortlaut hat: Der wegen vollendeten Landesverraths und wegen des Bergebens gegen§ 49a Strafgesetzbuchs in je einem Falle durch Urtheil des Reichsgerichts vom 19. Mai 1884 zu 3 Jahren und 6 Monaten Feftungshaft verurtheilte Schrift fteller Dr. phil. Josef Janas v. Kraszewski au Dresden, ges boren in   Warschau am 26. Juni 1812, war aus der Straf haft beurlaubt. Nach Ablauf des bewilligten Urlaubs ist der Verurtheilte wiederholt zum Wiederantritt der Strafe den von ihm eingegangenen Verpflichtungen gemäß aufgefordert. Er ift aber diesen Aufforderungen nicht nachgelommen, hat fich vielmehr dem Wiederantritt der erkannten Freiheitsstrafe ent zogen. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die Kommandantur der Feftung Magdeburg abzuliefern."

Die Vorstandsmitglieder des   Königsberger Fach­vereins der Tischier waren wegen Bergebens gegen das Vers einsgefeß und die Gewerbeordnung angeklagt worden, weil fie mit dem Stuttgarter Fachverein der Tischler zu gemeinsamen politischen Zweden, zur Erreichung des Normalarbeitstages, Beschränkung der Frauen und Kinderarbeit ac, durch Nendes rung der Gesetzgebung, in Verbindung getreten seien. Gegen die beiden Vorfißenden war deshalb auf je 40, gegen die an beren Droner und Leiter auf je 20 M. Strafe, gegen ein ans beres Mitglied außerdem noch wegen Aufreizung zur Arbeits einstellung und Drohung mit Verrufserklärung auf 1 Woche erfannt und außerdem die Schließung des Vereins angeordnet worden. Die Angeklagten legten hiergegen Revifion beim Kammergericht ein, dieses aber erkannte vor einigen Tagen auf Burüdweisung der R vifton.  

München, 18. Junt. Sum Urtheil im Gostaliftenprozeß ist noch mitzutheilen: Bei Dotter tommt die seit 27. März L. J. erlaffene Untersuchungshaft ganz in Abrechnung, der gegen Trettenbrein erlaffene Haftberebl wird aufgehoben. Ein An trag der Bertheidigung auf Wiederaufnahme des Verfahrens behufs Vernehmung eines weiteren Beugen wurde nach längerer Berathung abgelehnt.

Retasgerichts- Entscheidung. Nachdruck verboten.)  Leipzig, 21. Junt.( Von der Anzeigepflicht bei Verbrechen.) Eine Verpflichtung aur Anzeige irgend eines begangenen Ver brechens lennt bas moderne Strafgeset nicht, wohl aber schreibt es mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit vor, daß dem jenigen, der von einem Verbrechen gewiffer Art, welches ein anderer vorhat, die Pflicht der Anzeige obliegt. Die Ge fährdung von Eisenbahntransporten ist eines dieser Verbrechen, für welche der§ 139 des St. G.-B. eine Anzeigepflicht ftatuirt für den Fall, daß das Verbrechen noch zu verhüten ist. Frag lich fonnte es nun bisher sein, von welchem Zeitpunkte an die auf Herbeiführung eines Eisenbahnunglüdes abzielende Thätig feit als das Vorhaben eines Verbrechens und von wo an als vollendetes Verbrechen anzusehen set. Jezt ist hierin Klarheit gefchaffen durch eine Entscheidung, welche der erste Strassenat bes Reichsgerichts fürzlich gefällt hat. Zu Grunde lag der felben folgender Sachverhalt. Am Abend des 28. Januar d. J. befanden fich awet junge Leute namens Simon Karre und Eugen Braun, ersterer etwas über, legterer unter 18 Jahren, in der Nähe der von   Mülhausen(   Elsaß) nach   Belfort führen den Eisenbahn. Aus reinem Uebermuih hob Karre eine schwere Thür aus einem Bauwerte heraus und warf dieselbe zu Boden. Gleich darauf ergriff Braun dieselbe und legte fie mitten auf Das Schienengeleis in der Abficht, damit dem bald heran­lommenden Schnellzuge Mülhausen Belfort ein Hinderniß zu bereiten. Obwohl nun Karre als der ältere diese mehr als thörichte That hätte rückgängig machen oder wenigstens hem nächsten Bahnwärter hätte anzeigen sollen, so lange noch Belt dazu war( der Bug war nach awei bis drei Minuten zu erwarien), that er dies doch nicht. Glücklichers weise hatte ein Stationsbeamter das Geschenehe mit angesehen und sorgte dafür, daß der Sug ungehindert durchfahren fonnte. Die Straffammer in   Mülhausen verurtheilte Braun wegen Gefährdung eines Eisenbahntransportes unter Berückichtigung der gefeßlichen Milderung gründe zu 9 Monaten Gefängniß, Karre dagegen wegen unterlaffener Anzeige aus§ 139 au 2 Monaten Gefängniß. Von den Angeklagten hatte nur Karre die Revision eingelegt. Derselbe ließ in der Revisionsschrift ausführen, daß die Tragweite des§ 139 verkannt worden sei. Das Landgericht nehme an, daß er erft nach vollbrachter That ( nach Auflegung der Thür auf die Schienen) Kenntniß von derselben erhalten habe, ftatuire aber doch für ihn eine Anzeiges