pflicht. Das Gesetz spreche nur von dem Vorhaben eines Ver brechens, von der Kenntniß zu einer Beit, wo die Verhütung des Verbrechens noch möglich war und es stehe im Gesetz nichts Davon, daß die Verhütung der Folgen des Verbrechens noch möglich sein müsse. Es gehe nicht an, daß durch willkürliche Auslegung eines Gefeßes ein neues gemacht werde. Die ganze Literatur sei einig, daß leine Anzeigepflicht bezüglich begangener Verbrechen beftehe. Der Reichsanwalt beantragte die Ver werfung des Rechtsmittels und bemerkte dabei folgendes. Der Sinn des§ 139 ift offenbar der, bet gemeingefährlichen Verbrechen, Die hier in Frage stehen, die Folgen, die Durch dieselben entstehen können, zu vermeiden und abzuwenden, fo Lange noch eine Verhütung der Folgen möglich ist. 60 lange die Lokomotive nicht auf bas Hindernis aufgefahren war, tonnte Don gemeinschädlichen Folgen leine Rede sein, und war Ange flagter noch bis zum Eintritt dieses Beitpunktes im Stande, die Anzeige zu erstatten, so war er zu bestrafen, wenn er es nicht that. Das Reichsgericht verwarf die Revifion des Angeklagten unter folgender Begründung: Der§ 139 ift in Uebereinstim mung mit dem Gerichte erster Instanz und der Reichsanwalts schaft dahin ausgelegt worden, daß er auf die gemeingefähr lichen Verbrechen in der Weise anzuwenden set, daß auch die Berbütung des Verbrechens noch möglich sei zu einer Beit, wo die That an fich allerdings schon vollendet war. Daß eine Pflicht vorliege, auch die Folgen des Verbrechens abzuwenden, nimmt das Reichsgericht nicht an, wohl aber, daß das vollendete Verbrechen der Gefährdung auch noch fortgedauert hatte bis zu dem Augenblicke, wo fie aufgehört haben oder das Unglüd eingetreten sein würde. In dieser Fortdauer nach seiner Vollendung fonnte das Verbrechen selbst, nämlich seine Fortsegung, erblidt werden. Auch der Staatsanwalt hatte Auch der Staatsanwalt hatte in dieser Sache Revision eingelegt und zwar deshalb, weil Braun nicht zu der niedrigsten Strafe von 1 Jahre, die das Gesetz vorschreibt, verurtheilt war, fordern zu einer geringeren. Das Reichsgericht hob daraufhin das Urtheil gegen Braun, soweit es fich auf die Strafausmessung bezieht, auf und ver wies die Sache insoweit in die erfte Instanz zurüd.
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Vereine und Versammlungen.
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+ Der Verein zur Wahrung der Intereffen der Klavierarbeiter hielt am Sonnabend, den 19. D., unter Vor fis des Herrn Schaar eine Mitgliederversammlung ab. Bu nächst galt es zu dem vor einiger Beit aufgetauchtem Projekt, eine Arbeitslosen Unterstügungstaffe zu gründen, Stellung zu neh men. Der Vorstand nimmt zu dem Vorschlage nach eingeben der Prüfung der Frage eine ablehnende Haltung ein. Er hatte zu seiner Berathung über diese Angelegenheit ben Buchdrucker Werner, ein Mitglied des Unterstüßungsvereins deutscher Buchdruder, eingeladen, um sich von jenem über die Erfah rungen verständigen zu laffen, die jene Drganisation mit der Einführung einer Arbeitslosen- Unterstügung gemacht hat. Herr Werner wiederholte nun vor den Mitgliedern die An gaben, die den Beweis liefern, mit welchen Schwierig letten der Unterstüßungsverein zu kämpfen hatte und bat, um eine folche Kaffe Dauernd อน erhalten. So sei als Auskunftsmittel schließlich in der Generalversamm lung des Vereins, die im April d. J. in Gotha stattfand, be schloffen worden, eine bestimmte Leiftung der Kaffe an die arbeitslosen Mitglieder fernerhin im Statut nicht anzugeben, weil von Seiten einer preußischen Behörde diese Kaffe in der alten Form als eine Werficherungsgesellschaft bezeichnet und ible Stellung unter das Versicherungsgeses verlangt wurde. In Berlin sei die Unterftügung auf 7 M. feftgefegt worden; im Februar, also in der eigentlichen Geschäftszeit für die Buch bruder, hätten die 2000 Mitglieder des hiesigen Ortsvereins nicht weniger als 117 arbeitslose Kollegen zu unterstügen gehabt, eine Bahl, die zu gewiffen Beiten bis zu 160 schon ange schwollen sei. In Hannover seien z. B. im Februar von 250 Buchdruckern 28 tonditions los gewesen. Hierbei sei aber noch in Rechnung zu ziehen, daß ein Mitglied, um am Drte im Falle seiner Arbeitslosigkeit bezugsberechtigt zu fein, 150 Wochen beiträge geleistet haben müsse. Und doch sei die Unter ftügung so Vieler noch unmöglich, wenn sie aus einer au diesem Swed besonders errichteten Staffe erfolgen sollte und nicht Die allgemeine Unterfügungslaffe in Anspruch genommen werden würde. Es sei den Klaviers arbeitern nur abjurathen, eine solche Extralaffe fezt zu gründen; selbst wenn die Beiträge auf 30 Bf. pro Woche festgesezt würden, tönnte fie doch nicht lebensfähig sein. Dieser Ansicht stimmten eine große Anzahl von Rednern zu; ein Vertheidiger des Projekts fand fich felbft unter denen nicht, die es früber in Vorschlag gebracht hatten und so wurde es bei der schließlichen Abstimmung mit allen gegen 1 Stimme abgelehnt. Hieran schloß fich eine höchst interessante Mittheilung über die Umgebung des Krantenlaffengesetzes durch einen Fabrikanten. Belanntlich ist der Fabrikant gefeglich ver pflichtet, ein Drittel der Beiträge für die Ortsfrankentafe zu tragen. Der Fabrikant Weber, Brüdenstraße, foll bierüber anderer Anficht sein. In meiner Fabrit", so soll er fich ge äußert haben ,,, mache ich die Gefeße selber!" So verstand er es, wie mitgetheilt wurde, seinen Arbeitern, die der Orts Irantenlaffe angehören, die vollen Beiträge aufzulaften. Ein Vereinsmitglied, welches in der Weber'schen Fabrit arbeitete, segte den Vorstand von diesem Manörer in Kenntniß und der Vor stand beschloß, Strafantrag zu stellen. Er erhielt aber vom Staatsanwalt den Bescheid, daß derselbe fich nicht in der Lage febe, die Sache strafrechtlich zu verfolgen. Die eingeleitete Untersuchungso bieß es in der Begründung- hätte nicht ergeben, daß die Abzüge von 10 Bf. wöchentlich sich auf Krantenfaffengeld bezögen. In den Händen des Vorstands befindet sich aber ein Arbeitsbuch aus genannter Fabril, in dem folgendes zu lesen ist: ,, Kündigung findet nicht statt. Krankengelb ist bei allen Affordsägen mit einbegriffen und hat der Arbeitnehmer zu zahlen." Ueber diesen unzweideutigen Sat ist später allerdings vom Fabrilanten ein gedruckter Bettel gellebt worden folgenden Inhalts: Für Benuzung ber Werkzeuge werden 10 Pfennig wöchentlich, abgezogen. Kündigung findet nicht ftatt." Um Diese höchft charakteristische Maßregel noch beffer zu beleuchten, wurde mitgetheilt, daß Die 10 Pfennige, die an geblich für Benugung der Werkzeuge angerechnet werden, den Arbeitern der Weber'schen Fabrit, die Mitglieder der Freien Hilfstaffe" find, nicht abgezogen werden, wohl aber denen, Die der Drtstaffe angehören, auch dann, wenn fie gar nicht die Werkzeuge benußen. Da der Staatsanwalt fich nicht be reit gefunden hat, die Anklage gegen Weber zu erheben, so hat der Vorstand beschlossen, fich mit einer Betition an den Deuts schen Reichstag zu wenden, um den Urhebern des Kranten taffengefeges zu zeigen, wie ihre gesetzgeberischen Maßregeln fich in der Praxis ausnehmen. Das Vereinsmitglied, Das Vereinsmitglied, welches diese Sache zur Kenntniß des Vorstandes brachte, ift von Herrn Weber selbstverständlich sofort entlaffen und sein Alfordlohn einbehalten worden. Ihm ift Rechtsschutz ge währt und außerdem die Unterstüßung für Gemaßregelte, 9 M. pro Woche, augebilligt worden. Die Versammlung er flärte fich nach lebhafter Distuffton des Falles mit diesem Bes schlufe einverstanden.
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hr. In der Versammlung des Unterstützungsvereins der Buchbinder, die am Montag bei Gratweil stattfand, referirte Herr Joft über die vom Jnnungsvorstande einberufene Versammlung zur Wahl eines Gesellen Ausschusses, die in der Woche vor Pfingsten stattgefunden. Nachdem er dem Bedauern Darüber Ausdrud gegeben, daß es den Gefellen nicht gestattet gewesen, in einer öffentlichen Versammlung vorher einen Beschluß in Betreff der Betheiligung an der Wahl zu treffen, unterzog er die Bestrebungen der Innungsmeister in Bezug auf das
Verantwortlicher Redakteur R.
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Lehrlings und Herbergswesen einer scharfen Kritik und legte er die Gründe dar, die ihn und die meisten der Kollegen, welche der Versammlung beigewohnt, bestimmt haben. fich gegen Die Wahl eines Gesellen Ausschusses auf Grund des Jnnungs ftatuts zu erklären und die Vollziehung der Wahl unmöglich zu machen. Bur Diskussion nahmen die Herren Piöß, Schneider, Mehnert, Robmann und Höhne das Wort, um ihre Buftimmung zu den Ausführungen des Referenten auszusprechen. Es wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: Die Versamm lung billigt die Ablehnung der Wahl eines Gesellen Aus schuffes aus den vom Referenten dargelegten Gründen; fte ist schuffes aus den vom Referenten dargelegten Gründen; fte ift auch fernerhin der Ansicht, daß der berufenfte Vertreter der Gesellen der Vorstand der am Dite bestehenden Fachorganisation ift." Der Hinweis des Herrn Rohmann darauf, daß der ift." Berliner Lokalvorstand es verabsäumt habe, dem Verbands. vorftande in Stuttgart die Abrechnung für das 1. Quartal 1886 zugeben zu laffen, rief lange Debatten hervor. Es wurde schließlich der Vorstand beauftragt, die Angelegenheit baldigst zu erledigen. Der Antrag des Herrn Plög . daß der Vor ftand beauftragt werden möge, eine öffentliche Versammlung für einen der nächsten Sonntage einzuberufen, wurde mit dem Hinweise auf die bereits zwei Mal vom Polizeipräsidium ver fagte Genehmigung abgelehnt.
Der Fachverein der Steinträger hielt eine Mitglieder versammlung am Sonntag, den 20. Juni, Inselstraße 10 bei Scheffer ab. Die Tagesordnung war folgende: 1. Jährlicher Scheffer ab. Die Tagesordnung war folgende: 1. Jährlicher Raffenbericht. 2. Berichterstattung über die Thätigkeit des Vereins. 3. Wahl des gesammten Vorstandes. 4. Vereinsangelegenheiten. Die Versammlung ehrte zunächst den ver ftorbenen Kollegen Nidlas durch Erheben von den Blägen. Alsdann erstatte der Kassirer Herr Steinberg den Kaffenbericht. Demnach betrug die Einnahme inkl. des 96 M. betragenden Bestandes vom vorherigen Quartal die Summe von 498 M. 75 Pf. Die Ausgaben belaufen fich auf 472. 45 Pf. Es bleibt somit ein Bestand von 26 M. 30 Bf. Die Revisoren erklärten, die Kaffe sowie Bücher in bester Ordnung befunden zu haben. Hierauf wurde dem Kafftrer Decharge ertheilt. Darauf erstattete derselbe weiteren Bericht über die übrigen Quartale des abgelaufenen Vereinsjahres. Auch dieser Bericht wurde von den Mitgliedern durch Erheben von den Pläßen als ordnungsgemäß anerkannt. Hierauf wurde auf Antrag des Herrn Rennthaler beschlossen, eine Revisionstommiffton aus der Mitte der Mitglieder zu wählen, welche in der nächsten Vereinsversammlung den Mitgliedern Bericht erstatten soll. Alsdann sprach Herr Rennthaler weiter über die Thätigkeit des Vereins. Jeder Kollege resp. jedes Mitglied werde wiffen, wie die Steinträger fich vor der Vereinigung flanden. Der Verein habe die Intereffen der Kollegen in jeder Hinsicht zu wahren und zu fördern gesucht. Er habe seine Exiftensfähigkeit vollauf bewiesen und die er zielten Erfolge wären dem Verein zuzuschreiben. Auch in Bu funft sollten die Kollegen im Sinne des Vereinsstatuts ban beln und dieses aufrecht erhalten, dann würden auch weitere Erfolge erzielt werden. Redner forderte auf, dahin zu wirken, daß alle Kollegen Mitglieder des Vereins werden.- Herr Wallenthin meinte, daß es nöthig sein würde, in Bulunft den neugewählten Vorstand in seinem Streben ebenso thatkräftig zu unterflüßen wie den früheren Vorstand, dann würde der Verein eine segensreiche Thätigkeit entfalten tönnen. Redner forderte ebenfalls auf, immer mehr Kollegen dem Verein als Mitglieder zuzuführen. Alsdann wurde zur Wahl des gesammten Vorstandes geschritten. Es wurden folgende Herren gewählt: Erster Borfißender Herr Wallenthin( früber zweiter); zweiter Erster Vorftgender Herr Wallenthin( früher zweiter); zweiter Vorfißender Herr W. Noad; erster Schriftführer Herr Gutsch ( früber swelter); aweiter Schriftführer Herr Sprenger; zum erften Raffirer wurde Herr Steinberg mit allen gegen eine Stimme wiedergewählt. Herr Bogelländer wurde als zweiter Raffirer ebenfalls wiedergewählt. Bu Revisoren wurden ge wählt die Herren Liederis, Dralle und Hartleib. Hierauf wurde eine Revisions Kommiffion aus fünf Mitgliedern bestehend gewählt; aus der Wahl gingen hervor Zu die Herren Friese, Brunte, Philip und Hid. Vereinsangelegenheiten" wurde von Herrn Wallenthin be antragt, dem verstorbenen Kollegen zu seiner Beerdigung einen Kranz zu widmen. Der Antrag wurde angenommen. Alsdann verlas Herr Rennihaler ein Schreiben von der Staatsanwalt schaft in Sachen der Beschädigung von Vereinseigenthum( einer Aushängekarte) durch einen Kollegen. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Anllage des Betreffer.den ab, weil derselbe angegeben, die Beschädigung auf Veranlassung der Wirthin, in deren Lo tal die Karte aushing, vorgenommen zu haben. Her Renn thaler erfutte den neuen Bo: stand, fich genau zu informiren und die Sache endgiltig zu erledigen. Nachdem noch um zabl. reiche Betheiligung an der Beerdigung des verstorbenen Rol legen ersucht worden war, schloß der Vorftgende mit einem Hoc auf das Gedeihen des Vereins die Versammlung.
hr. Die Versammlung des Berliner Arbeitervereins, Die für Montag( bei Gratwell) angefündigt war, durfte nicht ftatifinden. Dem Vorfizenden des Vereins war seitens des Polizeipräfidiums das folgende Schreiben zugegangen: Die von dem Unternehmer Herrn Krebs nachgefuchte Genehmigung zu den Versammlungen am 21. Juni, 5. und 9. Juli, 2., 16. und 30. Auguft, wird hiermit versagt, da der Antrag vom 19. b. M. weder den Zweck der Versammlungen angiebt, noch Die Angabe enthält, ob eine Sammlung in den Versammlungen ftatifinden oder Entree erhoben werden soll, und derselbe somit den Anforderungen der Bekanntmachung des Polizeipräsidiums vom 13. Mai( Intelligensblatt Nr. 112) nicht entspricht. Kgl. Polizeipräsidium. v. Richthofen."
Verein für Technik und Gewerbe, Mittelstraße 65, Mittwoch, Abends 8% Uhr, Vortrag. Gäfte willkommen.
Kranken und Begräbnißtaffe der Gürtler und Bronzeure( Eingeschriebene Hilfstaffe 60). Außerordentliche Generalversammlung am Sonntag, den 27. Junt, Vormittags 10% Ubr, im, Louisenstädtischen Konzerthause", Alte Jakobsstraße 37. Tagesordnung: 1. Kaffenbericht. 2. Verschiedenes.
Der Bezirksverein der arb. Bevölkerung des S.W, Berlins beabsichtigte am Mittwoch, den 23. Juni, eine Ver fammlung mit folgender Tagesordnung abzubalten: Vortrag des Prof. Dr. Petri über die im Waffer vorkommenden mikro slopischen Thiere und Pflanzen. Die polizeiliche Genehmigung wurde jedoch versagt. Die Bablftelle für die Vereinsbeiträge befindet sich jeden Sonnabend von 8-10 Uhr Abends Gneise nauftr. 17.
Die polizeiliche Genehmigung wurde versagt der zu Donnerstag, den 24. Juni, anberaumten Versammlung des Arbeitervereins Soffnung" in Friedrichsberg.
Verein zur Wahrung der Interessen der in der Hut fabrikation beschäftigten Arbeiter. Sonntag, den 27. Juni, Ausflug der Mitglieder mit Familie nach Friedrichsfelde . Abfahrt Mittags 1 Uhr 15 Min. vom Schleftschen Bahnhof. Der Fahrpreis beträgt für Hin und Rüdfahrt 20 Pf. Gäfte find willkommen. Die legte Vereinsversammlung am Montag, den 21. Juni, fennte nicht abgehalten werden, weil die polizei Itche Genehmigung bierzu versagt wurde.
Fachverein der Tischler. Die Bibliothek des Vereins ift am Donnerstag Abend von 8 Uhr ab in Jordan's Salon, Neue Grünstraße 28, für die Vereinsmitglieder geöffnet. Diejenigen Mitglieder, welch die Neue Tischler Beitung" be ftellt baben, tönnen fich die legten Nummern derselben von Herrn Lindner, Hollmannftr. 43, IV, jeden Abend von 8 Uhr an abhoien.
Gera . Am 18. Juni sollte hier Frau Guillaume- Schad in einer öffentlichen Frauenversammlung einen Vortrag halten. Die Versammlung wurde aber von Seiten der Behörden ver hindert, indem die Herausgabe der Bescheinigung über recht zeitig erfolgte vorschriftsmäßige Anmeldung ohne Angabe des Grundes verweigert wurde.
Freie Organisation junger Kaufleute. Mittwoch, den 23. Juni, Abends 9 Uhr, in den Arminhallen, Kommandanten ftraße 20, außerordentliche Mitgliederversammlung. Gäfte find willkommen.
In der Luruspapierfabrik von Hain& Mosler, Melchior str. 23, ist in der Prägerei der Streit, nachdem der Versuch einer gütlichen Vereinbarung seitens der Arbeiter mit den Fabrikanten gescheitert, nunmehr ausgebrochen. Die Ar beiter, welche bei einer 12stündigen Nachtarbeitszeit, ohne Unter brechung, einen Lobn von 15-17 m. verdienten, haben eine Lohnerhöhung von 10 pCt. verlangt, welche Forderung ihnen aber von den Fabritanten rundweg abgeschlagen wurde. Da Diese Forderung von jedem denkenden Arbeiter nur als eine gerechte angesehen werden wird, so bitten wir sämmtliche Ar beiter, hauptsächlich aber die Gewerkschaftsgenossen, uns in unserer gerechten Sache zu unterstüßen und vor allen Dingen Den Buzug von genannter Fabrit fern zu halten. Alle arbeiter freundlichen Blätter werden um Aufnahme dieser Notiz ge beten.
Kleine Mittheilungen.
Hirschberg, 21. Junt. Seit gestern bend fällt im Ge birge und hier ununterbrochen Regen. Der Bober und Backen find, wie der Nat. 3tg." telegraphirt wird, heute Vormittag ausgetreten. Der Baden hat Herischdorf, Kunnersdorf und die Sandvorstadt in Hirschberg unter Waffer gefeßt. Das Waffer steigt noch immer rapide. Der Bober hat auch schon vielfach die Ufer verlassen und droht eine große Ueberschwemmung. Die Ueberschwemmungen des Baden und des Bober find so bedeutend wie noch nie. Die Flüsse steigen rapide weiter. Für Die überschwemmten Ortschaften besteht große Gefahr. Die Feuerwehren find alarmirt, der angerichtete Schaden ist bes deutend. Der Boberpegel steht auf 3,5 Meter. - Ein Tele gramm vom 22. Juni meldet: Nachts 2 Uhr hatte der Bober Den höchften Stand( 4 Meter) erreicht. Seitdem ist derselbe um 0,2 Meter gefallen. Auch aus Warmbrunn wird das Burücktreten des Buden gemeldet.
Wien , 21. Juni. In Folge von ftarten Regengüssen, welche von Sonnabend Abend bis heute Vormittag andauerten und namentlich gestern Abend von heftigem Sturmwind be gleitet waren, find der Wienfluß und die Bäche in der Nähe Der Hauptstadt start angeschwollen und stellenweise aus den Ufern getreten. Mehrere Ortschaften find überschwemmt, Wein fluren und Feldfrüchte beschädigt, zwei Menschen in den Fluthen des Wienfluffes umgefommen. Der Bahntörper der Franz Josefs Bahn ist an einigen Stellen, wenn auch nicht er heblich, beschädigt. Auch aus Böhmen , Schleften und Ungarn werden Wafferschäden gemeldet.
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Letzte Nachrichten.
Bum englischen Wahlfeldzug. Gladstone erklärte, nach der Boff. Stg.", vorgestern in seiner Rebe in Edinburg , bie Lösung der irischen Frage sei bochnothwendig, damit das Bar lament fich anderen Fragen, sosialen wie firchlichen, widmen fönne. Gegenwärtig hindere fie jeden politischen Fortschritt. Dieses Hinderniß müße aus dem Wege geräumt werden. Beide irischen Vorlagen seien foot, es handle fich nur um die Brin siptenfrage, ob Jiland eine Legislatur für rein irische Ange legenheiten erhalten solle. Jrlands Forderung fei weise und mäßig; werde fte verworfen, so würde England niemals im Stande sein, Jrland zu regieren.
Die belgische Regierung beabsichtigt, nach dem Berl. Tagebl.", der Kammer mehrere sozialpolitische Gesegesv tlagen zu unterbreiten; insbesondere find Maßregeln gegen die Trunks fucht(!) und für die Einschränkung der Kinder- und Frauen. arbeit in den Bergwerken in Aussicht genommen.
Von einem Arbeitertumult in Frankreich weiß wie berum der Telegraph zu berichten. 1200 Arbeiter belagerten den Fabrikbefizer Franc in Anonray( Dep. Ardèche), weil er einige ausländische Arbeiter angestellt hatte, und wollten thn todischlagen(?). Er wurde rechtzeitig von Gendarmen befreit.
Das österreichische Abgeordnetenhaus hat den Boll tarif in dritter Lesung mit 157 gegen 86 Stimmen angenom men. Ebenso wurde der Geießentwurf, betreffend die noch malige Verlängerung des Südbahngefeßes, angenommen. Die Seffion wird heute gefchloffen.
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Zu den Reichstagsfizungen. Auch die ,, Kreuzzeitung " schreibt nunmehr: Gegenwärtig gewinnt in Parlamentstreifen die Ueberzeugung Naum, daß der Reichstag nur etwa brei Sigungen abbalten, daß also am Montage spätestens ber Schluß der Seffion erfolgen werde. Wie iegt verlautet, be fteht an maßgebender Stelle die Absicht, sofort nach der aveiten Berathung des Branntmeinsteuer Entwurfes den Schluß der Seffion auszusprechen. Da nun die zweite Lesung der Vor lage nach dem Kommissionsberichte schon am Montag wird er folgen tönnen, so ist das Ende der Reichstagsverhandlungen baldiaft zu erwarten.
Die Reichstagswahl für den 10. Reichstags- Wahlkreis ( Lauenburg , früherer Vertreter Graf Herbert Bismard) ift auf den 21. Auguft d. J. festgesezt. Als Kandidaten find Graf v. Bernstorff Stintenburg und Kammerrath Berling- Büchen aufgestellt.
Briefkasten der Redaktion.
P. Wenn nicht ausgemacht ist, daß Ihr Geldmann auch an einem etwaigen Geschäftsverluste theilnimmt, so liegt ein Darlehn vor, und find Sie berechtigt, dasselbe mit fechsmonat licher Frift aufzufündigen. Im Uebrigen ist der Bertrag rechts giltig; es würde Ihnen nur möglicherweise der Einwand des Wuchers zur Seite fteben, wenn Sie nachweisen, daß Jener Ihre Nothlage oder Unerfahrenheit gefannt und zur Erlangung Der wucherlichen Vortheile ausgebeutet hat.
A.2. 1000. 1. Die einzelnen Alimentenraten verjähren in 4 Jahren vom 31. Dezember desjenigen Jahres an, in welchem fte fällig waren. 2. Der Fabrilant ist nicht verpflichtet, eine Direttrige ohne die vereinbarte Sündigung sofort zu ent laffen, weil dieselbe fich verheirathen will.
6. P. Der genannte Abgeordnete wohnt in Dresden , da jedoch der Reichstag am Freitag dieser Woche wieder fammentritt, lönnen Sie den Brief an das Bureau des Reich tages senden.
S. 6. Da Jhr Swager Ihnen doch wahrscheinlich monatlich Miethe zablt, so muß er am 1. Auguft ausziehen, fo fern Sie bis zum 15. Juli ihm fündigen.
W. A. Wenn ein vermögender Sohn seiner hilfsbedürftigen Mutter anbietet, au ihm zu ziehen und bei ihm voll tommen unterhalten zu werden, so hat er feine Pflicht erfüllt und lann nicht auf Bahlung einer Geldunterſtügung verklagt werden, wenn nicht etwa Gründe vorliegen, welche ein Busammenwohnen Beider unmöglich machen.
H. W. Wenn Sie fich der Person, der Sie etwas auf Kredit verkauft haben, nicht mehr entsinnen, tönnen Sie freili Niemand verklagen. Erneuern Sie das nächste Mal den Ihnen als Unterlage gegebenen Pfandschein nicht und laffen Sie fich einen etwaigen Ueberschuß vom Leihamte herauszahlen.
Rebattion ertheilt werden.
2.&. 150. Mündliche Auskunft wird Ihnen auf der 6. R. Blumenstraße. Das Gerücht beruht auf un wahrheit. Der lleine Belagerungsauftand erftredt fich über Stadt Berlin , Stadttreise Potsdam, Charlottenburg , sowie die
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