jein, damit etwas Gutes zu thun. Wir wollten nicht, daß die Bresse des Herrn von Buttlamer das Terrain allein beherrscht. Was dann die schamlosen Angriffe betrifft, so kann das Reichs blait" mit Ihrer Preffe, Herr von Buttkamer, den Bergleich noch immer aushalten. Wenn Sie wünschen, fönnen Ihnen Beitungsblätter und Flugblätter, die für Ihre Wahl verfaßt find, vorgelegt werden, die an Verhegung und Schmähung der einzelnen Berufsllaffen das höchfte leisten. Sie werden dann selber sagen: Das Reichsblatt" muß hintenan geftellt werden, der Vorrang gebührt diesen Blättern! Nun genug von diesem Kapitel. Ich bedauere aufs Tieffte, daß ich das Haus mit demselben habe befaffen müssen. Aber die Herren werden so gerecht sein, zuzugeben, daß ich mit meiner geftrigen Nede dazu teine Veranlaffung gegeben habe. Ich werde in deffen solchen Provokationen und Denunziationen, von welcher Seite fie auch fommen mögen, jederzeit Rede stehen, und wenn Herr v. Buttlamer antwortet- ich werde ihm nicht das letzte Wort laffen.
Abg. von Putttamer Blauth. Herr Ridert hat erft heute diesen Ton anaeschlagen, mit dem ich ihn habe ent gegnen müffen. Die Sache mit sem Versprechen der Ab fchaffung des Dampfes liegt ganz anders: Die Matine Ingenieure haben ausgesagt, daß fie in der ,, Danziger Big." gelesen hätten, ich hätte so etwas gefagt. Die Danziger Beitung" ift aber im Mitbefize des Abg. Rickert und bringt berartige unwahrheiten. Ich erkläre es für eine ganz infame Unwahrheit, daß ich auch nur etwas Aehnliches gesagt habe. Es war nur ein Reporter der„ Danziger Beitung" in der Bersammlung und dieser glaubte, fich bei seinem hohen Chef beliebt machen zu müffen. Jedenfalls halte ich bezüglich des Reichsblattes" aufrecht, was ich gefagt, denn Herr Ridert ge hört zu den Gründern, Beschüßern und Tutoren des Blattes und hat damit für immer die Verantwortung für Alles darin enthaltene übernommen.( Widerspruch und Heiterteit lints.)
Abg. Ridert: Ueber den Fall in Neufahrwaffer werde ich noch weiteres Material beibringen, ich habe es heute selbst verständlich nicht in Händen. Ich bedaure, daß die Erklärung, es fei eine infame Unwahrheit, was die Ingenieure damals in dem Prozeß gesagt baben, erst beute abgegeben wird. Es mag sein, daß Herr v. Butttamer fte an andern Diten abgegeben hat, es ist nicht zu meiner Kenntniß gefommen. Es wird mir vielleicht noch gelingen, andere Beugen beizubringen, wie den belannten Reporter der ,, Danziger Beitung". Dort habe ich es nicht gelesen, sondern aus dem bekannten Prozeß gegen die Ingenieure erfahren; es ist dort vor Gericht festgestellt und tein Widerspruch dagegen erhoben worden von den einzelnen Beugen. Jm Uebrigen überlaffe ich Ihnen den Herrn v. Butt famer vollkommen. Wenn ein Mann behauptet, daß Jemand, Der zu den Gründern einer Beitung gehört, d. h. nur zu den geistigen Urhebern, in aller Bukunft die Verantwortung über nehme für das, was darin steht, so ist das eine Behauptung, so enorm Butttamer Blauth'sch( beiterkeit), daß jedes Wort überflüffig wäre.
Die Debatte wird geschlossen, persönlich bemerkt
Abg. v. Butttamer Plauth: Ich babe Herrn Ridert nicht blos einen Gründer, sondern auch Beschüßer und Tutor des Reichsblattes genannt, der sich mit deffen Tendenzen vollständig einverstanden erklärt bat; traft dieses noch be stehenden Verhältnisses nenne ich ihr noch jest verantwortlich für dessen Haltung. Wenn Herr Ridert noch neue Beweise beibringen will dafür, daß ich die Abschaffung der Dampflraft versprochen, so soll mir das lieb fein, ich bitte ihn darum. Ich habe nicht gefagt, die Marine Ingenieure hätten die Un wahrheit, sondern sondern das ausgesagt, was fte in Der ,, Danziger Beitung" gelesen hätten, und das war die Unwahrheit.
Abg. Ridert: Jch babe nicht gesagt, daß ich die Be weise beibringen will für das, was ich behauptet habe; tch habe mich nur auf die Thatsache berufen, die in dem Prozeffe fonstatirt ist und habe hinzugefügt: vielleicht gelingt es mir, auch noch andere Beugen, die das gehört haben, namhaft zu machen. Ich habe den Namen eines Mannes im Kopfe, will ibn aber aus dem Gedächtniß nicht nennen, weil vielleicht ein Frithum meinerseits unterlaufen tann.
Der Antrag Gerlich wird hierauf gegen die Stimmen ber Freikonservativen und einiger Nationalliberalen abgelehnt,§ 1 Dagegen in Gemäßheit der Vorlage angenommen; des gleichen ohne Debatte die übrigen vier Paragraphen.
Es folgt die Berathung von Petitionen. Grundbefizer Buning und Genossen in Kaltenhoff, Kreis Eckernförde , Regierungsbezirk Schleswig , bitten um Aufhebung einer gegen ihren Einspruch erfolgten Jagdoerpachtung, even tuell um Anschluß ihrer Grundstüde an einen anderen Jagdbegirl.
Die Agrarlommission( Referent Abg. Serbig) beantragt, über diese Betition zur Tagesordnung überzugeben. Sie hält awar das gegen die Betenten geüb.e Verfahren nach seinem materiellen Inhalt nicht für richtig. Es wurde auch scharf ge tabelt, daß eine Gutsherrschaft von der ihr durch die Gesetzgebung eingeräumten obrigkeitlichen Befugniß Gebrauch mache, um lediglich ihre eigenen Brioatintereffen zu fördern. Der für ein Areal von etwa 2000 Morgen von ihr ftipulirte Jagdpachtzins
Siegen und vor Männern von seinen über Frauen davon getragenen Triumphen spricht.
Inzwischen war auch schon der Liebes stern am Firmament erschienen; am röthlich angehauchten Abendhimmel funkelte der diamantene Luzifer .
Sehet, Rister, wie viel Sterne auf uns bliden," Sprach die Dame erröthend. Es ist Beit, daß Ihr das Belt verlasset."
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Sie meinte jene Sterne, die von allen Seiten auf fie gerichtet waren: die Augen ihrer Schicksalsgenoffinnen. Schon ift's finster, was werden die Sterne sagen, wenn fie Mann und Weib so nahe bei einander er bliden?
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Der Ritter gehorchte; er erhob sich und ver beugte sich. werben 8"
Wenn aber noch mehr Sterne herab blicken
Die Dame verftand ihn und lächelte: Die ver rathen nichts."
Auch der Ritter verstand fie, er füßte die Fingerspitzen feiner Dame und entfernte fich.
Es war eine warme Nacht, eine italienische Sommernacht. Nach der Flucht und den Anstrengungen, nach den Vers folgungen eines ganzen Tages fraß der Staub bie Blieber ber Menschen. Der Bach des Arnofluffes flüsterte in feinen Träumen unter den Tamarindensträuchen von den Belten der gefangenen Frauen; der verrätherische Mond war noch nicht aufgeftiegen. Ihrer Heinen Dienstmagd fagte Lucretia , fie wolle ein Bab nehmen, fie solle sie an ben Rand des Baches begleiten.
Jetzt sieht sie ja Niemand. Und wenn man sie sähe?
Wenn es fte fümmerte?
Frauen nehmen berlei nicht übel.
Diefer Meinung war auch der Ritter, und als es bunkel geworden, schlich er zu seiner Gefangenen, die er bereits boppelt gefangen wähnte. Um jenen Sternen auszuweichen, die hören und sprechen tönnen, nahm er den Weg längs des Ufers, im Schatten der Tamarinden und
von 200 M. ftelle vielleicht nur bis%% der sonst wohl zu 1 erreichenden Summe dar. Nach Lage der bestehenden Gesez gebung aber sei eine Rüdgängigmachung der einmal vorge nommenen Verpachtung nicht möglich, es tönne dieses nur durch Anstellung einer Klage auf dem Rechtswege ange strebt werden.
Abg. Sattler glaubt, daß das Verfahren des Landrathsamts gegenüber den Petenten ein durchaus illegales ges wesen sei.
Derselben Meinung ist Abg. Belle, der eine Diszi plinirung der untergeordneten Beamten wünscht und zugleich beantragt, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen.
Geh. Rath Humperdind wiederholt die schon in der Kommiffion abgegebene Eillärung, daß fich Gutsobrigkeit und Landrathsamt innerhalb der ihnen gefeßlich zustehenden Be fugnisse bei ihren in Nede stehenden Amtshandlungen gehalten haben. Es sei deshalb keine Möglichkeit vorhanden, der von ben Betenten vorgebrachten Beschwerbe, selbst wenn fie für begründet erachtet würde, auf dem Verwaltungswege Abhilfe zu verschaffen.
Abg. v. Minnigerode bebauert den sachlichen Aus. gang der Angelegenheit, glaubt aber das die Behörden formell forrett gehandelt haben.
Abg. v. uene glaubt, daß die Sache nicht soweit auf. gellärt fei, daß man disziplinarisch gegen die Beamten vorgehen tönnte, und empfiehlt einfache Tagesordnung.
Abg. Langerhans schließt fich den Ausführungen des Abg. Belle an und beantragt, die Sache als nicht spruchreif an die Kommiffion zurückzuverweisen.
Abg. v. Rau baupt bemerkt, daß der Landrath gar nicht anders babe handeln fönnen, als es geschehen sei. Die Betenten hätten selbst ihre Rechte nicht genügend im Termin der Jagdverpachtung wahrgenommen. Dieser Fall set aber dazu angethan, auf den Erlaß eines Jagdpolizeigefeßes zu dringen.
Die Abstimmung über den Antrag Belle bleibt zweifelhaft. Das Haus schreitet deshalb zur Auszählung, welche die An wesenheit von nur 155 Mitgliedern ergiebt, das Haus ist deshalb nicht beschlußfähig.
Nächste Sigung Freitag 11 Uhr( erfte und zweite Be rathung des Gefeßent purfs betreffend die Pensionsverhältnisse der Beamten am Kunstgewerbemuseum, dritte Berathung der Nothstandsvorlage für Westpreußen , zweite Berathung der Kirchengemeinde und Synodalordnung; dritte Berathung des Gefeßentwurfs betreffend die Kantonsgefängnisse in der Rheinproving.) Schluß 2 Uhr.
Kommunales.
w. Das Kuratorium der städtischen Markthallen hielt am Mittwoch eine Sigung ab, in welcher bestimmt wurde, daß die drei ersten von den fieben gepachteten Stadtbahnbogen zwischen der Kaiser Wilhelmstraße und der Rochstraße zu An fang des nächsten Monats in Verbindung mit der Bentralmarlthalle zum Exporthandel für Schlächter und Wildhändler eröffnet werden sollen. Ferner theilte Herr Direktor Hausberg mit, daß er gegenwärtig unter hinzuziehung der Geschäfts vermittler ein Reglement für das Auktionswesen ausarbeite, das er nach Fertigstellung dem Kuratorium zur Beschlußfaffung vorlegen werde.
w. Die Schiedsmänner und die fremden Sprachen. Belanntlich hatte seiner Beit der Präfident des tönigl. Land. gerichts Berlin I an den Magiftrat die Aufforderung ergeben laffen, Personen namhaft zu machen, welche einer oder der anderen in Berlin von meisten vertretenen fremben Sprachen mächtig find, um denselben das Amt eines Schiedsmannes zu übertragen. Der Magiftrat hatte diesen Antrag abgelehnt, weil er fich dazu nicht verpflichtet hielt und auch aus den Gründen den Antrag zurüdvies, weil in der Schiedsmannsordnung ausdrücklich enthalten ist, daß der Schiedsmann be rechtigt ist, die Parteien zurückzuweisen, sobald er deren Sprache nicht mächtig sei. Auch der Verein der Schiedsmänner hat in feiner legten Sigung den Antrag aus denselben Gründen aurüdgewiesen. Jezt hat nun der Präsident an jeden einzelnen Schiedsmann folgendes Ersuchen gerichtet:„ Es handelt sich Darum, Schiedsmänner resp. Schiedsmannsbeamte zu ermitteln, welche der franzöftichen, polnischen, rufftschen oder italienischen Sprache soweit mächtig find, daß fie in derselben nicht nur mit den Parteien mündlich verhandeln, sondern auch die Vorschrift des§ 25 der Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 zu erfüllen im Stande find. Die zu ermittelnden Beamten sollen im Bedarfsfalle, namentlich in Fällen des§ 420 der Strafprozeß Ordnung in Gemäßheit des§ 11 Abjazz 2 der angezogenen Schiedsmannsordnung, wenn Parteien in Frage find, die zwar einer der genannten Sprachen, nicht aber der deutschen Sprache lundig find, zu außerordentlichen Vertretern bestellt werden. Gelungen ist es bereits, einen der englischen und einen der italienischen Sprache beherrschenden Schieds mannsbeamten zu gewinnen. Ew. Wohlgeboren ersuche ich sehr ergebenst a) schleunigft gefälligft mir gegenüber zu erklären, ob und welcher der im Eingange bezeichneten Sprachen Wohl Granatsträucher, um unbemerkt zu Lucretiens Belte gelangen zu können.
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Hier bestahl er den Anblid, welcher auch die Neugierde der Götter des Alterthums in so hohem Maße erregt hatte. Er erblickte seine angebetete Dame im Begriffe, in das Wasser des Baches zu steigen. Nur ein dünnes Hemd vers hüllte noch die herrlichen Formen, die übrigen Kleidungsstücke hatte sie dem sie begleitenden kleinen Mädchen über geben.
Sie neigte sich zu der Dienerin und flüsterte ihr etwas tn's Ohr, die darauf leise zu schluchzen begann; sie winkie mit dem Finger und das Kind verstummte.
Dann trat fie in das Wasser; fie raffte bas leichte Gewebe am Bufen zusammen und blickte lange zum Himmel
empor.
Noch niemals war eine vollkommenerer Rörper bem Künstler im Traume erschienen.
Langfam, allmälig verfant ihre wunderbare Gestalt. glieder umhüllen durfte. Der Ritter beneidete das Wasser, welches die Marmor
Sie mit den glatten Schultern. Da hob sich die Badende Schon verdeckten die Wellen ihren Busen, schon kos'ten plöglich hoch aus dem Waffer empor. Der Lauscher meinte, die Sinne schwänden ihm. Lucretia zog eine goldene Nabel aus dem Haar und das ganze Goldgewebe umfloß gleich einem zauberischen Wasserfall ihren ganzen Rörper. So ließ sie sich langsam wieder hinabgleiten.
Dieselben in dem bezeichneten Umfange mächtig find, b) oder aber mir einen Schiedsmannsbeamten angeben zu wollen. ber die gesuchte Sprachkunde befist. Bu b werde ich bitten, Woh nung, Lebensstellung und Amtsbezirk freundlichst betzufügen. Im Auftrage 2c."
Lokales.
Die Geschichte des Chauffeebanes vor den Thoren Berlins reicht, wie wohl nicht allgemein befannt sein mag, noch nicht auf ein Jahrhundert zurück. Während Frankreich schon unter der Regierung Ludwigs des Bierzehnten Kunst ftraßen in großer Bahl erbaute, find vor den Thoren Berlins erft gegen Ende des vorigen Jahrhunderts zwei solcher Lands ftraßen von geringer Länge erbaut worden, die nach Charlotten burg und Botsdam führenden Chauffeen. Von dem Erbauer derselben, Friedrich Wilhelm II. , ist auch das erste, den Chauffeebau in der Kurmart betreffende Geset, das Editt vom 19. April 1792 erlaffen worden. Friedrich Wilhelm III. hatte die Absicht, die Hauptstraßen um Berlin auf eine Meile lang nach und nach chauffiren zu laffen. Es wurde auch zunächst die Chauffee auf der Frankfurte: Landstraße in Angriff genommen, und am 1. Juli 1800 bis Friedrichsfelde , am 1. Juni 1801 bis Dahlemiz übergeben. Die Chauffee nach Tegel ift 1800 be gonnen, 1801 wurde die zweite und dritte Viertelmeile ausges führt und im Jahre 1802 der Befehl ertheilt, den Bau vom 3/4 Meilenstein an bis zum ganzen Meilensteine zu verlängern. Der Bau der Chauffee nach Weißensee wurde 1802 begonnen und 1803 beendet. Dann ruhte der Chauffeebau längere Seit. Die Chauffeen vor dem Prenzlauer und Schönhauser Thor wuden im Jahre 1825 durch einen Attienverein hergestellt. Beide Straßen find im Jahre 1866 in die Unterhaltung des Staates und im Jahre 1877 mit den übrigen Staatschauffent in diejenige der Stadt übergangen. Die Berlin Prößler Chauffee war bereits 1821 geplant, fte tam jedoch erft 1852 zur Aus führung, die nach Stralau und Trepto 1841 und 1842, bie Chauffee nach Reinidendorf erst in den Jahren 1848 und 1849. Die Berlin Glasower Chauffee vom Rottbuser Thor über Brit und Budow nach Glasom zum Anschluß an die im Jahre 1839 erbaute vom Halleschen Thor nach Rottbus führende Chauffee ist durch eine Aktiengesellschaft in den Jahren 1844 bis 1846 hergestellt, der Bau der Moabit Charlottenburger Chauffee ift gleichfalls durch eine Attiengesellschaft im Jahre 1848 ausgeführt worden.
Die außerordentlich wichtige Frage, ob ein Rechts anwalt feinen Mandanten die Einlegung und Rechtfertigung Der Reviston versagen muß, wenn er selbst das Rechtsmittel für erfolglos hält, ist von dem maßgebenden Ehrengerichtshofe au Leipzig verneint worden. In den Urtheilsgründen heißt es:.Jn vielfachen Beziehungen ist es sowohl im Zivil projeffe als auch im Strafverfahren( felbft wo teine Aussicht vorhanden) von Wichtigkeit, den gefeglichen Inflanzenzug zu erschöpfen. Dies wird namentlich dann anzunehmen sein, wenn Das betreffende Urtheil für anderweitige Verhältnisse der Par teten von Bedeutung ist. Eine Pflichtverlegung liegt auch auß dem ferneren Grunde nicht vor, weil vor Einsicht des anzus fechtenden Urtheils fich auch nur mit annähernder Sicherheit überhaupt nicht urtheilen ließe, ob das Rechtsmittel fich würde begründen lassen oder nicht. begründen laffen oder nicht. Allerdings erfordert die gewissenhafte Ausübung des Berufes, daß der Rechts anwalt seine Anficht der Partei nicht vorenthält. Wenn diese aber darauf beharrt, daß trosdem das Rechts mittel eingelegt werde, so ist es nicht ohne Weiteres eine pflichtwidrige bandlungsweise, daß er diesem Verlangen nach giebt. Er lann dazu durch die verschiedenartigften Beweg gründe veranlaßt werden; so z. B. dadurch, daß er Bedenken, welche seiner eigenen Ansicht möglicherweise entgegengestellt werden fönnen, nicht für ausgeschloffen erachtet, oder dadurch, daß er fich für verpflichtet hält, der Partei, welche fich von der Richtigkeit seiner persönlichen Anficht nicht zu überzeugen vers mag, den gewünschten Ausspruch des höheren Richters zu ver schaffen u. f. w." Im Gegensaz zu der Vorinstanz verur theilte jedoch der Ehrengerichtshof ben angeklagten Rechtsan walt zu einem Verweise, weil derselbe die Revision nur unter Bezugnahme auf§ 399 Str. P.-D. begründet hatte, der gar nichts mit dem betreffenden Verfahren zu thun hat und von vornherein jede Möglichkeit eines Erfolges ausschloß. Das fal. Polizeipräsidium in Berlin bringt den Aerzten, Wundärzten, Augenärzten, Geburtshelfern, Bahnärzten, Hebeammen und endlich den Thierärzten, welche in Berlin oder in Charlottenburg die Praxis ausüben wollen, eine frühere Bolizeiverordnung in Erinnerung, nach welcher, und zwar die Aerzte, Wundärzte, Augenärzte, Geburtshelfer und Bahnärzte ben Beginn der Braris dem Stadtphyftus( gegenwärtig ver Dr. W. Schulz, Walstraße 30), die Thierärzte dem Departe ments Thierarzt( gegenwärtig Herr Wolff, Frankfurter Allee 80), unter Vorlegung der Approbation und Angabe ihrer Wohnung fich zu melden haben, ferner müffen fte die erforderlichen Notizen hinsichtlich ihrer Personalsverhältniffe hinzufügen. Die Hebe ammen haben diefelben Bedingungen unter Einreichung ihres Brüfungszeugnifies an den Stadtphyfikus zu erfüllen. Etwaiger Wohnungswechsel ist innerhalb 14 Tagen nach Eintritt bes selben bei den vorgedachten Amtsstellen zu melden. Buwider hier also nicht in den Arno gelangen und am jenseitigen Ufer patrouilliren berittene Wachen. Nachdem hundert Minuten verflossen sind, kniete die Kleine Mago Lucretia's am Bachesrand nieder und begann
zu beten.
Ave Maria!"
Der Ritter stürzte hin und schrie:„ Weshalb betest Du?" Das Kind ließ sich nicht stören.
Es sagte die Lobpreisung her. Und dann noch alles, was es wußte: bas Pater nofter und das Crebo. Der Ritter mußte bis zum letzten Amen warten, bis er auf seine Frage
Antwort erhielt.
Weshalb beteft Du hier?"
" Ich bete für meine Herrin, die gestorben ist," ant wortete das Rind und warf sich über die Gewänder feiner Gebieterin und begann laut zu schluchzen. Jetzt war es
bereits erlaubt.
Ohne Bögern warf fich der Ritter ins Wasser; er war ein guter Schwimmer und gewandter Taucher und stieg bis zum Teichgrund hinab, um die entflohene Geliebte zu suchen. Nach langen Minuten tam er wieder empor, er hatte sie nicht gefunden.
-
allein
Blos die Nosenblätter schaukelten auf der Oberfläche
des Waffers.
verschwundene Geliebte zu geben.
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Er tauchte zum zweiten Male unter; er wanbelte am Grunde des Wassers dahin, zwischen fremben Thieren und Pflanzen, doch keines vermochte ihm Nachricht über die Die Wafferfläche war von den breiten, weißen Blättern Und als er zum dritten Male untertauchte, um Lucretia und üppigen Blüthen ber Nymphäen bedeckt. Und unter fo vielen Blumen schwamm als schönste Blume das schönste damit aufzusuchen, fand er die schöne Frau in des Teiches Tiefe, Plößlich verschwand auch dieses Haupt und blos die Goldhaares in festem Rnoten um ein Bündel Schilfwurzeln schaukelnden Wafferrofen sind auf den kreifenden Wellenringen noch zu erschauen.
Will fie vielleicht vor mir entfliehen?" Dieser Gebanke erwachte in dem Ritter. Das ist ja nicht möglich! Der Bach ist durch eine Schleuse abgesperrt, fie tann von
geschlungen.
Blos im Lobe konnte sie der Ritter sein eigen nennen. Am nächsten Tage ließ er alle Frauen frei. So geschehen im Jahre 1528, in der liebeglühenden Periode der zur Freude geborenen Medicäer.
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02§ 335310 X 15 PARIERE BERSEROTONIO TERRIBIASTREZIRRIAS COEDE GEOMBRES&