-
Bormittags gerieth der Dachstuhl des Hauses Kommandanten ftraße Nr. 70 aus unbekannter Veranlassung in Brand. Die Feuerwehr war längere Zeit in Thätigkeit. An demselben Lage, Nachmittags gegen 4 Uhr, war ein Ballen an einer Ein. fteige Deffnung der Schloßbrüde in Brand gerathen, vermuth lich dadurch, daß fich durch ein weggeworfenes brennendes Streichholz oder Bigarrenende der angefammelte Pferdedünger entzündet hat. Das Feuer wurde von der Feuerwehr in furzer Beit gelöscht.
Gerichts- Zeitung.
Gegen den Redatieur Joseph Paul Pulkrabed aus Berlin , der als Redakteur der längst eingegangenen ,, Berliner Freien Preffe" wegen Breßvergebens 1880 zu längerer Frei heitsftrafe verurtheilt und dann flüchtig wurde, erneuert die Kgl. Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. unterm 25. Juni den Strdbrief zum fünften Male.
+ Wegen Freiheitsberaubung hatte sich die Schneiderin Klara Kutschte gestern vor der ersten Straftammer des Land gerichts I zu verantworten. Eine Frau Runge batte bei ihr cin Kleid beftellt, dessen Ablieferung fich sehr verzögerte. Am 24. Februar D. J. machte fich Frau R. mit einer Bekannten, dem Fräul. Therese Dreßler, auf den Weg, um das Kleid ab aubolen. Als fte hintamen, mar Frau Rutschte mit der Arbeit auch fertig und bereit, das Kleid gegen Bezahlung sofort ausauliefern. Frau N. befab fich das Machwert und außerte den Wunsch, es zu Hause anzuprobiren, die Schneiderin folle mit tommen und dort thr Geld erhalten. Frau K. mar biermit nicht einverstanden, fie meinte, Kleider, die fie anfertige, fäßen so gut, daß eine vorherige Anprobe überflüffig fel. Es lam zu einem Streite, den die Begleiterin der Frau R. das durch zu beendigen suchte, daß fie das Kleid über den Arm nehmen und fich entfernen wollte. Nun sprang Frau Rutschle auf, eilte an den beiden Frauen vorüber und fcbloß die Stubenthür zu, so daß Frau R. und Fräulein Dreßler eingesperrt waren. Wie lange ihre Gefangenschaft bauerte, ließ sich nicht feststellen. Die Beiden behaupteten aller dings, fast eine Stunde lang ihrer Freiheit beraubt gewesen zu sein. Der Portier aber, den Frau K. fich zu Hilfe holte, meint, daß höchstens 5 Minuten vergangen wären, bis er auf dem Schauplas erschienen sei. Nun wurde die Thür wieder geöffnet, und das Fräulein mußte fich bequemen, das Kleid Dazulaffen. Im Hausflur tam es noch einmal zu lebhaftem Streit, bei dem es sogar Prügel gesezt haben soll. Denunziation wurde erst eingereicht, als die Schneiderin im Wege des Bivilprojeffes ihre Arbeit bezahlt verlangte. Der Gerichtshof sprach, wie auch der Staatsanwalt beantragt hatte, Die Angeklagte frei, weil ihr das Bewußtsein gefehlt hatte, eine ftrafbare Handlung zu begehen.
Die
entfernte fich mit einer Diene, als babe er bereits wieder Bege I entdeckt, die ihn um die Bahlung der Schuld von 1869 herum aufübren geeignet wären.
Breslau , den 1. Juli. Bu den Diätenprozessen wird der Bollsatg." geschrieben: In dem Diätenprozeß gegen den Reichstagsabgeordneten Kräder wurde dem lägerischen Anwalt aufgegeben, ein Druderemplar des Protokolle über den im Jabre 1876 in Gotha ftattgehabten Sozialistentongreß einzu reichen. Weiter wurde beschloffen, Beweis darüber zu erheben, ob: 1) auf dem Rongreß ein Beschluß dahin gefaßt worden ist, daß den Reichstagsabgeordneten der sozialdemokratischen Bartei, welche im Barteiintereffe zu stimmen fich verpflichten würden, Diäten gezahlt werden sollen; 2) ob der Inhalt des eingereichten Druderemplars des vorbezeichneten Brotofolls mit den auf dem Kongres stattgehabten Verhandlungen und ge faßten Beschlüssen übereinstimmt; 3) ob der Bellagte aus dem sogenannten Diätenfonds der sozialdemokratischen Partei wäh rend der in der Klage angegebenen Seit einen Betrag von mindestens 1818 M. erhalten hat.
Bur Bernehmung über diese Fragen wurden bekanntlich die Herren Bebel, Liebknecht, Singer, Nittinghausen, Spindler, Fritsche und Haffelmann als Beugen namhaft gemacht. Auf die Bernehmung der lezteren drei Herren wurde, da dieselben nicht mehr in Deutschland wohnen, verzichtet. In der Verhandlung in erster Jaftanz hatte der Beklagte zugegeben, aus dem Diätenfonds 1501 Mart erhalten zu haben, und da der kläge rische Anwalt diese zugeftandene Summe am 29. März c. als richtig angenommen und auf den von dem Beklagten nicht anerkannten, ftreitig gebliebenen Mehrbetrag von 317 Mart ver zichtete, wurde die Frage 3 irrelevant und so tonnten auch die vernommenen Beugen über die von dem Beklagten erhaltene Diätensumme nichts angeben. Die Herren Singer und Nitting hausen waren auf dem Kongreß nicht anwesend und konnten bemgemäß auch nichts darüber befunden, ob die auf dem Kon greß ftattgehabten Beschlüffe und Verhandlungen mit dem Druc exemplar des Protofolls übereinstimmen. Die Herren Bebel exemplar des Protofolls übereinstimmen. Die Herren Bebel und Liebknecht geben zu, daß das Protokoll die Verhandlungen im Großen und Ganzen richtig wiedergiebt, beide fügen aber hinzu, daß die auf dem Kongreß gefaßten Beschlüsse durch die hinzu, daß die auf dem Rongreß gefaßten Beschlüsse durch die Ereigniffe des Jahres 1878 langft antiquirt und in feiner Weise mehr bindend für die sozialdemokratische Partei find. Auf die Frage zu 1, daß nur denjenigen Abgeordneten der fozialdemokratischen Partei, die im Bartelintereffe zu ftimmen fich verpflichten, Diäten gezahlt werden, geben die Bekundungen der Herren Bebel und Liebknecht dahin, daß nach der sozialdemokratischen Parteipraris stets stillschweigend vorausgesezt wird, daß diejenigen Abgeordneten, welche auf das sozialdemokratische Programm gewählt werden, und von denen auch ein Theil Diäten erhält, nach den Bartelgrundsäßen ftimmen würden. Würde aber selbst ein Abgeordneter bei Verhandlungen und Abfimmungen des Reichstages eine von Der Majorität abweichende Meinung vertreten, so würde er Deshalb, so lange er Mitglied der Partei ist, sein Recht auf Diäten nicht verlieren.
Diese Belundung entspricht auch durchaus den Verhält niffen, wie fte in der sozialdemokratischen Bartel zu Tage ge treten find. Es sei hierbei nur an die Verhandlungen über Schutzölle, Dampfetsubvention, an an die Forderung des Minimallohnes im Arbeiter Schutzgeseßentwurf u. 1. w. ers
beigewohnt, aus eigener Wissenschaft zu dieser Beweisfrage nichts Der Abgeordnete Singer vermag, da er dem Kongreß nicht anzugeben. Er hält einen solchen Beschluß aber für unwahr fcheinlich, jedenfalls entspreche die Praxis der sozialdemokrati schen Partet demselben nicht. Herr Nittinghausen, der dem Kongreß ebenfalls nicht beiwohnte, belundet, daß, soweit er in Erfahrung gebracht habe, auf dem benannten Rongres fein Beschluß gefaßt worden ist, daß den Reichstagsabgeordneten, welche der foglaldemokratischen Bartel angehören, unter ber Bebingung Diäten gezahlt werden sollen, daß fie fich vers pflichten, gegen Empfang dieser Diäten nach einer bestimmten Richtung im Parteiintereffe ihre Stimme im Reichstage abzugeben und ihrer Ueberzeugung hierdurch irgend einen Bwang anzuthun.
+ Schiebungen". Der Berliner Dialekt hat einen sehr bezeichnenden Ausorud für gewiffe Handlungen, die hart an Betrug ftreifen, als solcher aber juristisch nicht zu faffen find. Besonders im Häuser und Grundstückt wucher find solche Schie bungen gebräuchlich; zweifelhafte Existenzen, welche fich nicht scheuen, mit einem Nermel das Buchthaus zu ftreifen, wenn ihr Weg fie nur aur Million führt, wiffen mit erstaunlicher the Geschicklichkeit die Karten so zu mischen und zu verschieben, daß fie dem Gesetz ein Schnippchen schlagen und der scharf finnigfte Staatsanwalt seinen Wig vergebens aufbietet. Berinnert. schleierungen des Vermögensstandes, Scheinverträge, Wechsel über Tausende von Mart, die niemals präsentirt werden, Beiseiteschaffung von Befisobjekten das ist der Apparat, welchen der Schieber" mit jener hartnäckigen Schlaubeit an wendet, welche nur die Sucht ,, Geld zu machen" geben fann. Wohlvertraut mit den Vorschriften des Gefeßes, weiß er fte um so beffer zu umgehen, und wenn der Weg, den er vers folgt, auch niemals der des Anftandes, des Vertrauens und Der Ehrlichkeit ist, so lann ihm dieser Mangel mit Recht in einer Gesellschaft gleichgiltig sein, die den Werth eines Menschen allein nach dem beurtheilt, was er hat. Wenn Hing dem Kunz awei Mart stiehlt, so ift die Wahrscheinlichkeit sehr groß, daß Sing gefaßt wird und auf einige Wochen oder Monate je nach Umständen ins Gefängniß wandert; hat Hing aber 20 000. nicht gestohlen, sondern geschoben, so ift der gelehrteste Richter gelehrtefte Richter ohnmächtig und eine Beftrafung unmöglich. In Kniffen und Pfiffen unerschöpflich, von geschickten Rechtstundigen berathen, stets bereit einen Manifestationseid zu leisten, durch Zwangsvoll firedungen nicht zu treffen, für den Gerichtsvollsteher uner reichbar, wiffen fie durch die Maschen des Rechts zu schlüpfen und führen, obwohl ihre Beftploftaleit gerichtlich atteftirt ist, Das Leben eines reichen Mannes. Wenn durch eine Gerichts verhandlung eine solche Schiebung aufgedeckt und der Nachweis
-
fich zu
so
Termin in dieser Sache ist auf den 21. September ange fegt. Gleichviel, wie der Entscheid auch ausfallen möge, fo wird das Reichsgericht sich doch damit zu beschäftigen haben, da der Beklagte schon in erster Franz eine solche Summe als in Empfang genommen zugestanden hat, daß der höchste Gerichtshof das legte Wort in der Sache zu sprechen hat. Anderseits aber ist nicht anzunehmen, daß ber Fistus, falls Abweisung der Klage erfolgt, fich dabei beruhigen wird.
geführt werden soll, daß ftrafbarer Eigenus vorliegt, fo Vereine und Versammlungen.
zeigt sich der Fall zunächst wie ein unentwirrbares Knäuel. Der Argetlagte geht mit der Sprache nicht heraus und sucht Quersprünge zu machen. Sein Rechtsanwalt ftellt Beweisanträge über Beweisanträge. Die Beugen tönnen aur Klärung der Sache wenig beitragen. Schließlich fällt der Gerichtshof ein fretsprechendes Urtheil und triumphirend ver läßt der Angeflagte die Anklagebant. Jm Korridor empfängt er die Glückwünsche seiner Freunde. Das ist die Regel.- Gestern stand der zweiundsechaigjährige Kaufmann Gustav Kamer vor der ersten Straffammer hiesigen Landgerichts I unter der Anklage, bei einer brohenden Bwangsvollstreckung Bestandtheile seines Vermögens veräußert, respektive bei Seite gebracht zu haben. Der Angeklagte bezeichnet fich felber als einen Rentier". Aus dem Jahre 1869 bat ein Hauf mann B. an ihn eine Forderung über ca. 22 000 m. die aus einem Häuser und Hypothekenschacher herrührt. Diese Forde rung ist bis heute nicht einzutreiben gewesen, trozdem R. der thatsächliche Eigenthümer zweier Häuser, daß eine liegt in Moabit , Waldftr. 32a, das zweite in Heinidendorf, Juftus. ftraße, ift. Dertleine Rentier" ift ein so hartnädiger Schuldner daß er in der Beit von 1874 bis 1875 ein Jahr lang in Schuldhaft saß, ohne sich zu einer Bahlung zu bequemen. Erefutionen fallen bei ihm fruchtlos aus, denn er bat sich vor. trefflich vorzusehen gewußt. Nomineller Eigenthümer Der beiden genannten Grundstüde war ein Kaufmann St., ein Mann, der nicht über einen Pfennig eigenen Vermögens ge bot. Im Jahre 1884 ftarb St.; R. machte dieses fatale Er eigniß aber durch einen Vertrag wieder wett, den St. von feinem legten Stranten beit aus noch unterschrieben hatte. In diesem Vertrage verpflichtete St. fich und seine Erben, die Grundstücke zum Betrage der bis zum Tage des Abschlusses des Vertrages auf denselben hastenden Hypothekensculoen an R. zu verlaufen und räumte demselben das Verkaufsrecht ein. Dieses Schriftftück und alle aus demselben herrührenden Rechte schob R. Dann an einen gewiffen Horfmann weiter, der als Gegenleiftung einen Wechsel über 49 000. ausstellte, zahlbar nach sechs Monaten, sobald Horfimann in den Beftz der Grundstüde gelangt wäre. Horstmann, der Milch bändler engros sein will und sein jährliches Einkommen auf 40 000 t. beziffert, eine Angabe, die von anderer Seite start in Bweitel gezogen wurde, ftrengte gegen die Erben des St. einen Bivilprozeß an und gewann benfelben in zwei Jaftanzen. Diese Borgänge waren inzwischen dem Gläubiger K. von 69 her zu Dhren gelommen und er brachte den Fall zur Anzeige. Die Staatsanwaltschaft erhob nun die Anflage wegen strafbaren Eigennuß gegen A. R. gab in Der Verhandlung ohne weiteres zu, daß die Verträge mit St. Scheinverträge gewesen seien, berief sich aber auf bas Beugniß deß., daß der Vertrag mit ihm rin wirklicher, fein Dot geschobener set. Das Beugniß des b. fiel auch nach den Wünschen des„ tleinen Rentier" aus; dies war entscheidend. Der Staatsanwalt mußte selber die Freisprechung des Ange flagten beantragen, die der Gerichtshof auch aussprach. R.
Der Fachberein sämmtlicher an Holzbearbeitungs, maschinen beschäftigten Arbeiter hielt am 28. Juni bei Säger, Grünerweg 29, eine Mitgliederversammlung ab, welche fich mit inneren Vereinsangelegenheiten beschäftigte. Es wurde von verschiedenen Mitgliedern betont, daß fich die Kollegen mehr an der Aufnahme der Unfallstatistik betheiligen möchten, denn 8 sei bestimmt anzunehmen, daß nur die Hälfte der Unglücksfälle dem Verein gemeldet werden. Der Vorftgende machte bekannt, daß Unglüdsfälle im Vereinslokal, Grünerweg 29, bet Säger, im Arbeitsnachweisbureau, Martenufer 4 bei Jähn und beim Echriftführer des Vereins, Herrn Koboldt, Grünauer ftraße 18 IV, angemeldet werden können. Die Versammlung besaloß auch, eine Berufsstatistit vorzunehmen, zu diesem Bwed Fragebogen bruden zu lassen und dieselben in den Werkstellen zu vertheilen. Es würden folgende Fragen in Betracht kommen: 1. Wieviel Maschinen find in der Werkstatt und wieviel Ar beiter? 2. Wieviel beträgt der Lohn pro Woche? 3. Wieviel Stunden beträgt die Arbeitszeit täglich und wieviel die Woche? 4. Wünschen Sie eine fürzere Arbeitszeit und wie lange?- Die Versammlung erklärte fich sodann mit der provisorischen Ernennung des Herrn Richter zum Mitgliede des Bergnügungs Romité einverstanden. Der Sommernachtsball des Vereins findet am 31. Juli in Kilem's Voltagarten", Hasenbeide 1, statt; ferner jeden Sonnabend geselliges Belsammens in der Kollegen bei Säger, Grünerweg 29. Die nächste Versammlung ist am 26. Juli in demselben Lokale.
* Zum Besten der Krankenkasse der Gürtler und Bronzeure( E. H. 60) findet am Montag, den 5. Juli, in bem prachtool delorirten und Abends bengalisch beleuchteten Garten der Unionsbrauerei", Hasenbaide 3-5, ein Sommer fest statt. Das Fefiprogramm ist ein sehr reichhaltiges. Außer großem Militärfonzert werden Schaustellungen und Belusti gungen verschiedener Art geboten; so findet u. A. ein großer Feizug ftatt, darstellend Schneewittchens Brautzug", zu wel chem prachtvolle Roftime extra angefertigt worden find. Ele gante Wagen und Pferde befinden sich im Buge. Außerdem in der großen Halle Vorführung verschiedener Menschenracen und dreifirter Thiere. Für Kinder Theatervorstellung und Bobonregen; Abends Fadelzug, wozu jedes Kind eine Stod Bobonregen; Abends Fadelzug, wogu jebes Rind eine Stod laterne gratis erhält. Von 6 Uhr ab im Tanzfaale großer Ball. Die Kaffeeküche ist von 2 Uhr an gröffnet. Anfang des Konzerts Nachmittags 4 Uhr. Billets à 25 f. find vor her bei den Vorstandsmitgliedern und auf den Bahlstellen zu baben. Raffenpreis 30 Pf. Des guten Swedes wegen fönnen wir eine rege Betheiligung an diesem Feste nur empfehlen.
-
Zum Besten hilfsbedürftiger Mitglieder veranstalten die Filialen Berlin 5 und 6 der Allgemeinen Kranten und Sterbelaffe der Metallarbeiter( E. H. 29, Hamburg ) am Sonn abend den 10. b. J. im Berliner Prater, Kastanien Alle 6 bis 9, ein großes Sommerfest, bestehend aus Konzert, Theater und Ball unter Mitwirfung fämmtlicher Spezialitäten. Anfang 4 Uhr. Die Kaffeeküche ist von 3 Uhr ab geöffnet. Billets
find vorber in den Bahlstellen sowie in den mit Blakaten belegten Handlungen( à 25 Bf., refervirter Play 40 f.) zu baben. Des guten Bwedes wegen wäre eine recht zahlreiche Betheiligung erwünscht. Die Bahlstellen find an diesen Abend gefchloffen und werden die Beiträge dafür Sonntag, den 11. Juli, Vormittags von 11-1 entgegen genommen.
Verein zur Wahrung der Jutereffen der Klavier Arbeiter. Sonnabend, den 3. Juli, Abends 8 Uhr, in Grats weil's Bierhallen, Rommandantenstraße 77/79( untere Säle) Versammlung. 2. D.: 1. Vortrag des Herrn Dr. Benkendorf über das Findlings- Wesen. 2. Vereinsangelegenheiten. Billets zum Sommerfest werden in dieser Versammlung auss gegeben.
Bentral Kranten- und Unterfügungs Raffe der deutschen Zimmerer. Sonntag, den 4. Juli, Vormittags 9 Uhr, Rottbuferstraße 4a, General Versammlung. 2. D.: 1. Bwed und Ziel der Kaffe. Referent: Herr Ma B, Draniene ftr. 166. 2. Verschiedenes. Neue Mitglieder werden aufge nommen. Sämmtliche Bimmerleute haben als Gäfte Butritt.
Fachverein der Puter. Sonntag, den 4. Juli, Bor mittags 11 Uhr, im Vereinslokal, Inselstraße 10, Mitglieder Versammlung. Zag Bordnung: Kaffenbericht. Vereinsanges legenheiten. legenheiten. Der Verein veranstaltet am Montag, den 12. Juli, eine Landpartie per Kremser nach den Bichelsbergen. Die Liften zur Einzeichnung der Theilnehmer liegen bei folgen ben Komiteemitgliedern aus: G. Arndt, Ballisadenstraße 71; C. Kleber, Drantenstraße 171 bet Stod; C. Juhl, Schleftscher Bahnhof 2; C. Walter, Münchebergerstraße 31; A. Hennig, Granfeeerstr. 1; A. Röller, Borfiaftr. 18; H. Thielete, Grun waldstr. 14; in Schöneberg bei W. Rebden, Mariannenstr. 21; D. Hausschild, Planufer 7 bei Rump; L. Braun, Danzigerstr. 1. In der Versammlung find ebenfalls Billets zu haben. Fachverein der Lurus- Papier- Präger und Papier Schläger. Mitgliederversammlung am Sonntag, den 4. Juli, Vormittags 10 Uhr, in Seefeld's Salon, Grenadierftr. 33. TD.: 1. Die Arbeits- und Lohnverhältnisse unserer Branche. 2. Dtstuffton. Referent: Herr Schmidt. Gäste find willkommen. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Mitglieder, welche mit Ihren Beiträgen im Rüdftande find, ersucht der Vorstand die felben zu entrichten. Der Kafftrer Schmidt wohnt Rheinsberger ftraße 55 II.
-
Die Maler Berlins unternehmen am Sonntag, 4. Juli, eine Herrenpartie. Sammelplay Morgens von 7 bis 9 Uhr bei Jaregli in Schmargendorf .
Sonntag, den
4. Juli, Vormittags 10 Uhr, Bereins. Versammlung bei Breuß, Dranienfir. 51. Quittungsbuch legitimirt.
Große öffentliche Versammlung sämmtlicher Studateure Berlins Montag, den 5. Jult, abends 6 Uhr im Lotale des Herrn Nieft, Kommandantenstr. 72. Tagesordnung: 1. Die unerledigte Resolution, betreffend das Abfallen von Stuckibellen. 2. Der Kontrattbruch von Seiten der Meister und Gehilfen. 3. Verschiedenes.
Der Fachberein der Steindruder und Lithographen veranstaltet am Sonnabend, den 10. Juli, in Wetmann's Bollsgarten, Gesundbrunnen , sein erstes großes Sommerfest, wozu Kollegen und Freunde freundlichst eingeladen find. Billets& 30 Pfennig find อน baben bet den Kollegen Kaiser, Michaelfirch Blas Nr. 3; Hendrich, Langeftr. 86; Schulz, Schöneberg , Golftr. 1; Gent , Büdler straße 15; Lehmann, Aderftr. 160; Preuß, Brizerstraße 15; Kerlin, Bernauerstr . 69, somie bei sämmtlichen Vorstandsmit gliedern und in allen mit Blalaten belegten Handlungen. Alles Nähere durch Annonse.
-
Gefangverein Sängerluft", Ballisadenstraße 9. Jeden Sonnabend Abend 9 Uhr Uebungsstunde.
Verein der Taubenfreunde. Jeden Sonnabend Abends 81% Uhr Sigung im Restaurant Kleemann, Laustserstraße 41. Gefangverein Harmonia". Jeden Sonnabend Abends 8 Uhr Uebungsstunde im Restaurant, Alte Jakobftr. 38.
Vermischtes.
Zwei Gerichtsbeamte, die man aushungern will. Aus Marburg wird der Wiener N. Fr. Br." unterm 26. Juni folgendes berichtet: Bet der Marktgemeinde St. Marein bei Erlachstein, dem Sige eines zum Sprengel des Kreisgerichts Gilli gehörigen Bezirksgerichtes, wurde vor Kurzem folgendes Protokoll aufgenommen, aus welchem hervorgeht, daß das Boylottiren auch hier zu Lande Eingang gefunden: Es er scheinen bie beiden Herren t. I. Gerichtsadjazenten Dr. Bittor Wagner und und Alots Dorat und geben nachstehendes an: Wir haben bis 21. April laufenden Jabres bet dem hiesigen Gastwirthe Karl Jagodic die Mittags wie Abendtoft bezogen, und zwar als tägliche Gäfte. Am 21. April fagte nun Karl Jagodic, daß er uns von nun an die Verabfo'gung der Kost, respektive der Speisen und Getränke verweigere, und hat auch an die Adresse eines Jeden von uns im gleichen Sinne abgefaßte Briefe gesendet, weshalb wir noch am selben Tage sein Gasthaus verließen und selbes seitdem nicht mehr fequentirten. Auf unsere Eckundigung erklärte fich die Gastwirthin Buenit aus angeblicher Gefälligkeit bereit, uns die Mittags und Abendtoft zu verabfolgen. Am 23. Mai lündigte fie jedoch, respektive sagte, daß fie vom 1. Juni an gefangen, an uns leine Roft mehr verabfolgen tönne, weil fie binbert fel. Wir begaben und hernach am 28. Mat zu dem angeblic in Folge der Krankheit ihres Mannes baran ge Gaftwirthe Kraus, besiebungsweise ließen wir denselben durch den Diurnisten A. Svetlin befragen, ob er uns Mittags und Abends warme Küche geben fönne. Als wir auf die bes jahende Busage bin am Abende desselben Tages speisen wollten, wurde uns jedoch durch die Kellnerin Elisabeth Svetlin die Boft gesendet, daß wir weiterhin teine Soft be tommen würden, angeblich aus dem Brunde, weil Frau Kraus von dem hiesigen Realitätenbefizer Hugo Tanschis abgeredet worden sei, und die Koft zu liefern. Einen weiteren Versuch, in einem der Mareiner Gasthäuser noch die Stoft zu bekommen, haben wir theils wegen der Obsturität der Lokale, theils aus dem Grunde nicht gemacht, weil es notorisch ist, daß daselbst nicht ausgefocht wird. Wir sehen uns vom 1 Jini I. J. daher in die Lage versezt, in feinem Gasthauslotale St. Marcins die unentbehrliche Verföftigung zu finden. Indem wir die strafgerichtlichen Schritte gegen die bezüglichen Gastwirthe wegen verweigerter Verabfolgung unentbehrlicher Lebensmittel vors behalten, stellen wir das Begehren: 1. Das löbliche Ge meindeamt St. Marein möge und die amtliche Bestätigung Darüber zukommen lassen, daß die Gastwirthe E. Jagodic, Kraus und Busnit warme Koft verabfolgen, das ist auslochen. 2. Daß uns die besagten Wirthe die Verbfolgung der Mittags und Abendtoft verweigern. 3. Daß in anderen Gaftlolalen nicht ausgefocht wird. 4. Das löbliche Gemeindeamt möge in geeignetem Wege babin wirken, daß uns, als für den Drt St. Marein ernannten t.t. Gerichtsadjunkten, der ftandes mäßige Unterhalt verschafft werde, respektive dahin wirken, daß wir auf unsere Kosten nach den ortsüblichen Marktpreisen in einem anständigen Gastlokale die unserm Stande entsprechende Verpflegung und Bedienung finden. Schließlich bitten wir um eine Abschrift dieses Protokolls und um die ehemögliche Erlegung, da wir fonft ob Mangels eines Unterhaltes genöthigt wären, im Wege unserer vorgefesten Behörde Abhilfe zu fuchen. Alois Dorat m. p., I. I. Gerichtsadjuntt; Dr. Bittor Wagner m. p., t. I. Gerichtsadjunki. Geschlossen und gefertigt: Lorger m. p., Javornit m. p., Schriftführer. Bei der in Folge Gemeindebeschluffes mit den Gastwirthen in St. Marien vor genommenen Vernehmung wurden die von den Beschwerdes führern angegebenen Thatsachen vollkommen bestätigt."