To feftem Fielfch, weil er im Bradwaffer gelebt hat), kann nicht lebend in München   und Kaffel geliefert werden, sondern nur gefchlachtet. Wie man fich gewöhnt hat, den Lachs ausge fchlachtet zu laufen, so muß man es auch mit diesen Fischen machen, und fie schmeden deshalb nicht schlechter. Hat man Doch durch Eisoerpadung 2c. es so weit gebracht, daß der viele Meilen weit transportirte Fisch so frisch ist wie­ja! wie faft ein erst aus dem Waffer genommener. Ja! fast! den Unterschied sucht oft ein Gourmand vergebens, wenn Die Umstände ihm nicht vorher verrathen find. In dieser Beziehung haben wir sehr viel von den Holländern zu lernen. Das ist eine Fischernation, ein fischefsendes Volt wie die Engländer; aber während der Engländer wenig wählerisch in der Fischnabrung( er ist oft Seefliche, die ein Deutscher nicht möchte, während er unsere Flußfische oft verschmäht), ist Der Holländer sehr peinlich in Allem, was Fisch heißt. Bet ihm ist nun nicht der lebende Fisch das höchste, sondern der geschlachtete, nämlich der gekrimpte. Krimpen nennt man es, wenn man den Fisch, sobald er gefangen ist, schlachtet und ihm Dann quer über den Leib eine Anzahl ale einterbt. Dieses Einterben läßt fich an einem abgeftorbenen Fische nicht mehr ausführen wie bei einem erft fräftig lebenden und dann ge fchlachteten. Weißes Fleisch und diese Kerbschnitte geben in Holland   den Fischen den höchsten Mart preis. Sind fie so zu baben, so verlangt lein Holländer nach lebenden. Erst wenn wir ebenso gewöhnt find, erst wenn der geschlachtete Fisch auch bei uns neben dem lebenden feine volle Geltung hat, tann fich unsere Fischerei, auch unsere Hochseefischer flotte ent wideln und erst dann lann der Fisch auf unserer Tafel wieder ganz heimisch werden zum Vortheil und zur gesundheitlichen Entwidelung unseres ganzen Bolles.

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Wegen eines unheilbaren Rückenmarkleidens ver giftete fich vorgestern Nachmittag burch Cyankalt der zwei undzwanzigjährige Handlungsgehilfe Georg Kaeßner. Derselbe wurde von seinen Wirthsleuten in seiner Wohnung in der Prenzlauerstraße bereits todt vorgefunden. Nachdem der Arzt bie Todesursache fonstatirt, wurde die Leiche auf Beranlassung Der von dem Selbstmorde avifttten Revierpolizei nach dem Leichenschauhaufe behufs gerichtlicher Dbduktion überführt. Aus einem mit der Adresse seines in Chemnit lebenden Baters vorgefundenen Brief ging das obenerwähnte Motio zum Selbst mord des Unglücklichen hervor.

Von einem quaivollen Zode ist Frau Dr. Schulze. Delisich am Freitag in Teltow  , wo ihr in dem Hause des Superintendenten   Lange ein Unterkommen bereitet worden war, ereilt worden. Dieselbe hatte vergeffen, vor dem Ein schlafen das Licht auszulöschen, die Flamme faßte Feuer und ergriff im Augenblick Leib und Bettwäsche. Eine Ohnmacht, in die Frau Dr. Sch. in Folge deffen verfiel, machte Hilferufe unmöglich so daß nur lautes Stöhnen die nebenan Schlafenden von dem Unglüd in Renntniß jegte, welche das Feuer nur mit größter Mühe löschten. Die Leibwäsche war fast ganz verbrannt und der Körper fiart verlegt. Freitag Abend nun ist die Un glückliche ihren Qualen erlegen. Wie erinnerlich, erregte es vor einiger Beit peinliches Aufsehen, als es nothwendig wurde, gegen die Wittwe des bekannten Genossenschafts- Anwalts das Entmündigungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.

Das Marunge'sche Mörderpaar ist begnadigt worden. Am Freilag ist die bezügliche faiserliche Kabinetsordre einge gangen. Man glaubte in Gerichtskreisen von Anfang an an eine Begnadigung der Berurtheilten, weil angenommen wurde, Daß der Kaiser das Todesurtheil an einem Weibe nicht voll atehen lassen märde, und die Begnadigung der Mutter auch die des Schnes unvermeidlich machen mußte. Die Aussicht auf Begnadigung forand indeffen umsomehr, je mehr Beit verging. Thatsächlich find 14 Wochen seit der Verurtheilung verstrichen, etwa dieselbe Belt, in welcher sonft bereits die in richtung ftattfindet.

Der Naubmörder Keller oder irgend ein alter ego Dieses blutgierigen Scheusals wurde in der vergangenen Woche in mindestens fechs verschiedenen Gegenden gesucht und ver folgt. Auch in der Nähe von Werneuchen   glaubte man ihm auf der Spur zu sein und fandte cin Aufgebot von Gen Darmen dem Gefürchteten nach. In der ganzen Gegend war man nicht wenig beunruhigt; schließlich erwies fich auch hier di: Bermuthung als trügerisch; man fand nicht den Raubmör Der Keller, sondern eine weitaus weniger gefährliche, wenne gleich auch nicht gerade angenehme Persönlichkeit. In Alt­ Landsberg   lam dieser Tage zu einem Schuhmacher ein hand wertsbursche und bot ihm seine Dienste an. Der Meister fab ben Gesellen eine Weile prüfend an und rief dann plöglich: Donnerwetter, find Sie nicht der Raubmörder Keller?" Ueber Diese Worte gerieth der Bursche, der mit dem Gesuchten Rehn lichkeit haben soll, dermaßen in Schred, daß er schleunigft das Weite suchte. Vielleicht wollte derfelbe fich auch nur den une angebmen Folgen einer etwaigen Verwechselung entziehen.

Im Arbeitshause befanden sich am 1. Juni c. 31 Fa milien mit 105 Personen, am 1. Juli war der Besiand 56 Fa milien mit 214 Personen. Das Asyl für nächtliche Dbdachlose benugten im Laufe des Monats Juni 4741 Personen und avar 4333 Männer, 408 Frauen. Von diesen Personen wurden Dem Krantenbaufe Moabit   41, dem Krankenhause am Friedrichs hain 2 überwiefen, 278 Der Bolizei vergeführt.

Berliner   fyl für Obdachlose. Jm verflossenen Monat Juni c. nächtigten im Männerasyl 8980 Personen, davon ba

Pannonien heimkehrte, ohne ernstlich von den Verbündeten verfolgt zu werden; daß der jugenbliche nunmehrige Gothen fönig Thorismund die Verfolgung wünschte, der erfahrene Mettus aber baven abrieth, weil burch fie nichts mehr zu gewinnen, möglicherweise viel zu verlieren war, daß er es für wichtiger hielt, sein Verbündeter Thorismund   gehe nach Toulouse   und fichere fich streitbaren Brüdern gegenüber die Herrschaft.

beten 1421 Bersonen, im Frauenafyl 1321 Personen, davon badeten 146 Personen. Der Vorstand macht darauf aufmert fam, daß er einen Arbeitsnachweis eingerichtet hat und bittet dringend, von Balanzen jeder Art, männliche Arbeiter betr. dem Haußvater des Männerasyls, Büschingstr. 4, weibliche Ar beiter betr. Der Haußmutter des Frauenasy 3, Füftlier str. 5, beiter betr. Der Haußmutter des Frauenasy's, Füftlier str. 5, Kenntniß zu geben, damit eine Zusendung der qualifizirten Personen unverzüglich erfolgen tann.

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Polizei Bericht. Am 3. d. M., Vormittags, wurde ein 6 Jahre alter Knabe beim Spielen vor dem Hause Möckern ftraße Nr. 135 von einem Schlächterwagen überfahren und er­litt anscheinend innere Verlegungen des Unterleibes. In gleicher Wetie verunglückte an demselben Tage, Abends, ein 5 Jahre altes Mädchen vor dem Hause Friedrichsfelderstr. Nr. 28 und erlitt einen Bruch des rechten Oberschenkels, so daß es auf ärztliche Anordnung nach dem Krankenhause im Friedrichs hain gebracht werden mußte. An demselben Tage, Nach mittags, erscheß fich ein Mann in einem Kloset des Schleft fchen Bahnhofes. Die Leiche wurde nach dem Leichenschau hause gebracht. hause gebracht. Am 4. d. M., Vormittags, wurde der ob dachlose Arbeiter Bartel vor dem Grundstück Birkenstraße Nr. 19 bewußtlos aufgefunden und nach dem Kranten hause in Moabit   gebracht. An demselben Tage Nachmittags stürzte ein Herr, als er in der Nähe seiner in der Bellealliance Straße belegenen Wohnung von dem Berded eines in der Fahrt befindlichen Pferdeeisenbahnwagens abfteigen wollte, aus eigener unvorsichtigteit topfüber auf das Straßenpflafter hinab und erlitt durch den Fall nicht unbedeutende Berlegungen am Kopfe. -An demselben Tage Abends versuchte ein Herr in feiner in der Friedrichsfiraße belegenen Wohnung fich mittelft eines Revolvers zu erschießen. Er wurde schwer verwundet auf ärztliche Anordnung nach der Charité gebracht. Zu derselben Beit entstand in dem Hause Lichterfelderstr. 2 aus nicht er. mittelter Ursache Feuer, welches sich schnell über den Dachstuhl und eine darunter belegene Wohnung verbreitete und dieselbe völlig zerstörte. Die Feuerwehr war mehrere Stunden in Thätigteit.

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Gerichts- Zeitung.

Kann eine Vereins Versammlung der polizeilichen Auflösung verfallen, obwohl vorher der Schluß derselben seitens des Vorsitzenden formell verkündet worden? Diese Frage wird demnächst die höheren Instanzen beschäftigen und awar in einer gegen den Buchdrucker Robert Schulze an­hängigen Straffade wegen Uebertretung des§ 17 Alinea 2 bes Sozialistengefeges. In einer im September v. J. hierselbst stattgehabten Versammlung eines Arbeiter Bezirksvereins hatte Schulze von seinem Recht als Vorsitzender Gebrauch gemacht und den Schluß dieser Versammlung verkündet, allerdings unter eigenthümlichen Umständen; während der überwachende Bolizei­Lieutenant über anstößige Redewendungen eines Redners, des Schriftsezers Runtel, Notizen gemacht, batte der Borfigende den Redner mitten in seinem Vortrage mit den Worten unterbrochen: Ich schließe die Versamm lung!" Dies geschah lediglich in der Abficht, der bevorstehenden polizeilichen Auflösung auf alle Fälle zuvorzukommen; trop des formell verkündeten Schluffes der Versammlung und während ber größte Theil der Anwesenden, ebenso wie der Vorftzende, fich bereits anschickten, den Saal zu verlaffen, erhob fich nach träglich der überwachende Polizeibeamte und gab post festum die entgegenstehende Erklärung ab, daß die qu. Versammlung. auf Grund des§ 9 des Sozialistengefeßes aufgelöst sei und Daß gemäߧ 17 desselben Geseges der Versammlungssaal von den Anwesenden sofort geräumt werden müsse. Schulte fette dieser Aufforderung die Erklärung entgegen, daß er die Ver fammlung als Vorsitzender geschloffen und es daber seine, des Schulze Obliegenheit sei, für die Räumung des Saals zu forgen. In Folge dieser Erklärung ward Sch. sofort verhaftet und hinterher gegen ihn wegen Uebertretung des§ 17 I. c. Antlage erhoben. Das Schöffengericht hatte Die polizeilicherseits erfolgte Auflösung jener Versamm lung als nicht au Recht bestehend und den Angeklagten freigesprochen; nachdem die Staats. angenommen anwaltschaft gegen dieses Urtheil Berufung einlegte, erfolgte jedoch von Seiten der Straflammer die Aufbebung des schöffen­gerichtlichen Urtheils und Schulze ward demgemäß zu einer Gelbbuße von 100 Matt eventuell 10 Zagen Gefängniß ver urtheilt. Gegen dieses Urtheil hat nun der Staatsanwalt v. Angern   wiederum das Rechtsmittel der Reviston eingelegt. Der Bertheidiger des Angeklagten hatte in der Berujungs inftans geltend zu machen versucht. es babe, nachdem der An. gellagte die Versammlung geschloffen, eine Auflösung derselben nicht mehr stattfinden können; dieser Einwand war von der Straflammer als nicht zutreffend erachtet worden aus folgender Begründung: Selbstverständlich so führt das Urtheil der Straflammer aus tann eine Versammlung, die überhaupt nicht mehr eriftirt, nicht mehr der Auflösung verfallen, der Umstand aber, daß formell zwar der Schluß einer Versammlung verkündet warden ist, beweise noch feineswegs, daß fie auch thatsächlich au beftehen aufgehört habe. Des weiteren wird angenommen, daß die qu. Bersammlung, weil die Anwesenden sich nicht ent fernt, fortgefagt habe; deshalb gerade, weil die Bersammlung fich nicht auflöfte, babe der Polizeilieutenant die Auflösung ausgesprochen oder aussprechen fönnen. Von Buerkennung

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byzantinischen Raiser Marcian fandte er die Aufforderung, den alten Tribut des Theodofius zu zahlen. ben alten Eribut bes Theobot faber bie Aufforderung,

Plötzlich ist er geftorben, im Jahre 453. Nach einem Berichte soll er sich zu seinen vielen Frauen noch die schöne Berichte foll er fich zu seinen vielen Frauen noch die schöne Ilbito gefellt haben. Bei der Hochzeit aber übernahm er fich in Wein, und als man am anderen Morgen in das Brautgemach trat, fand man den König am Blutsturz erstickt, das Mädchen aber meinenb, mit verhülltem Haupt. Bon anderer Seite heißt es: Attila   sei auf Anstiften des Aetius Nachts durch das Messer eines Weibes gefällt. Die Welt athmete auf, gebrochen Tag die Gottesgeißel.

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Im freien Feld, unter seidenem Belte bahrten die Ge treuen seine fterblichen Refte, bie besten Reiter umritten fie mit feierlichem Leichengefange, dann ließen sie sich auf dem Grabhügel zu einem Gelage nieber; noch einmal wollten Nacht übergaben sie den Todten der Mutter Erbe; von drei fachem Sarge, einem goldenen, filbernen und eisernen, um­fchloffen. Feindeswaffen und Schmud senkten sie mit hinab. und daß Niemand die Ruhe des Ruhelosen störe und den geborgenen Schatz gewinne, erschlugen fie die, welche die Gruft gegraben.

Das Abendland fah Attila's Welteroberungspläne als gescheitert an, nicht also er selbst. Er benügte den Winter zur Sammlung eines neuen Heeres, mit dem er 453 uns erwartet in Italien   eintraf. Aquileja   fiel, die beutegierigen Schaaren ergoffen fich über Benetien und die lombardische Ebene. Ein Theil der geängstigten Bewohner flüchtete sich auf die Sandbänke des Adriatischen Meeres, bei der Müa. bung der Brenta, wo allmälig aus einem Lager Verfte fröhlich sein, ihren Rönig in der Mitte. Bei stiller triebener bas tolze Benedig erwachsen ist. Mailand   und Pavia   wurden erobert, der Schrecken war so groß, daß der Raiserhof baran dachte, von Ravenna   in den Orient zu fliehen; Attila   plante auf Rom  . Allmälig jedoch erfolgte ein Umschwung: bas Klima Italiens   erzeugte Seuchen im Heere, die vielen festen Städte und die Bergmauer des Apennins erschwerten den Vormarsch, der Mangel an Pferde­futter muß fich geltend gemacht und Aetius   wird Truppen zufammengezogen haben. Feindseligkeiten von Seiten der Drömer tamen hinzu, wie es heißt auch der Aberglaube, daß Alarich   wegen Einnahme des ewigen Rom balb ins Grab hätte finten müssen. Als eine Gesandschaft bei Attila  erschien, Papst Leo an der Spize, schloß er eine Ueberein. funft, in Folge deren er Norditalien   räumie und über die Donau   zurüdging. Die geistliche Sage hat dieses erfte weltgeschichtliche Auftreten des Papstthums verherrlicht, fie lagt neben ihrem Helden die Gestalt des Apostels Petrus  erscheinen, daß entblößte Schwert in der Hand, dem Eroberer Tod und Verderben brohend.

Wie ein verwundeter Tiger lauerte Attila   in seiner Ebene, die Mißerfolge zehrten ihm am Lebensmart; dem

Nicht nur die Herrlichkeit des Königs, auch die bes Reiches ist damals von den Hunnen bestattet. Attila's zahlreiche Söhne geriethen in Streit, sie alle wollten herrschen; doch nun erhoben sich zwischen ihnen die pflichtigen germanischen Völler, voran ber bedeutenbfte unter ben Königen, Arbarich, mit seinen Gepiden. In Pannonien, am Fluffe Neba, tam es zu einem furchtbar blutigen Rampfe, in welchem die Hunnen geschlagen wurden, und der älteste von den Söhnen auf der Wahlstatt blieb. Nach der Nieder­lage vermochten sich die Besiegten nicht mehr zu halten, fie wurden oftwärts an die Rüften des Pontus getrieben und in ihren Rernlanden erhoben Germaniens   Söhne das Haupt.

Die Hunnen hatten ihre historische Arbeit gethan: fie hatten eine neue Epoche der Weltgefchichte eingeleitet.

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einer Gefängnisstrafe baite der Gerichtshof abgefehen und zwar mit Rüdficht auf die besondere Lage des Falls" und deshalb, weil der Angeklagte thatsächlich nur, solange noch die Ver fammlung erlaubt war, von seinem Rechte als Vorfizenter Gebrauch gemacht. In der Revistons Rechtfertigung bes mängelt nun der Staatsanwalt die ergangene Entscheidung, indem er ausführt, daß die festgelegte Geldstrafe gefeßlich nicht gerechtfertigt sei; nach den Bestimmungen des§ 17 50. Ges. ist gegen denjenigen, welcher sich an einem ver­botenen Verein oder an einer aufgelösten Versammlung als Letter, Vorfteher, Drdner 2c. betheiltat, auf mindestens ein Monat Gefängniß zu erkennen; demnach hätte der Angeklagte auf Grund der seitens des Berufungsgerichts angenommenen Feststellung, nach welcher er fich nach polizeilicher auf Grund bes§ 9 des Sozialisten- Gefeßes erfolgter Auflösung nicht ent­fernt, wenigens u dem Strafmindest Betrage von ein Monat Gefängniß verurtheilt werden sollen. Der Staatsan walt fritt ferner in seinen Ausführungen der Annahme des Instanz Richters entgegen, daß zur Erfüllung des Thatbeftan bes des§ 17 2 1. c. der Angellagte nach erfolgter Auflösung Der Versammlung noch als Letter fich habe betheiligen müffen; dieser Annahme vermeint der Staatsanwalt aus dem Grunde nicht beitreten zu können, weil die Leitung einer polizeilich aufgelöften aber vielleicht noch nicht auseinander gegangenen Versammlung nicht recht dentbar sei und ein folder Umstand schwerlich im Geses gemeint sein tönne; Der§ 17 sege vielmehr den vorliegenden Thatbestand voraus und will nur die Leiter bezo. Vorsteher härter bestraft wissen. -Das Maß der Widersprüche voll zu mach n, hat nun eben falls der Angeklagte, indem er Verlegung einer Rechtsnorm geltend gemacht, das Rechtsmittel der Revision eingelegt und wird demnach die obige Frage für das Vereinswesen von weitgehendster Bedeutung- Erledigung finden.

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Auf eine etwas gewaltthätige Art suchte sich ein Herr Lenz von einer Miethsschuld zu befreien, die bis auf mehr als 60 M. fich summirt batte. Er wohnte bei einer Wittwe, die den friegerischen Namen Mats fübite, im übrigen aber eine sehr gutmüthige Person war. Troß dieser Gut müthigkeit schien es ihr doch sehr bedenklich, als ihr Miether eines Tages tene machte, fich ohne Abschied zu entfernen und als Andenten nur seine Schuld zurückzulassen. Sie sah fich nach einer werthvolleren Erinnerung um und verschloß den Sonntagsstaat ihres möblirten Herrn" in ihren Schrank. Herr Lenz zog aus, ohne seine Kleidungsstüde mitnehmen zu fönnen, aber er fam wieber, um fte zu holen. Eines schönen Tages es war der 29. April d. J. überraschte er seine frübere Wirthin mit seinem Besuche. Frau Mars dachte, er wolle seine Schuld begleichen und ließ ihn bereitwillig eintreten. Er hielt fich aber weber mit Bahlungen noch mit Worten auf, ging geraden Weges auf den Schrank los, in dem sein zurüdbehaltener Sonntagsstaat verschloffen war und flug mit einem Beile, das in der Nähe lag, die Thürfüllung ein. Als die überraschte Wirthin protestiren wollte, gab er ihr noch einen freundschaftlichen Stoß, der fte zu Bo den warf. Ungehindert verließ er mit seiner Beute die Woh nung. Gefiern fam für ihn das böse Ende nach. Die Strafe lammer verurtheilte ihn wegen strafbaren Eigennuges und wegen Sachbeschädigung, zwei Handlungen, die nicht als selbst ftändig, sondern als in idealer Konkurrenz geschehen aufgefaßt wurden, zu einer Woche Gefängniß.

Das Meineidsverfahren gegen die Tischler Bobkiewicz und Wittkowski, auf welches bet der Berhandlung gegen den Schriftsteller Christensen und den Tischler Berndt seitens des Vorftzenden Amtsgerichtsrath Battiftus so häufig hingewiesen worden ist, um die Zeugen zur Abgabe gewissenhafter u fagen zu veranlaffen, ist bereits am Sonnabend eingestellt und die verhaftet gewesenen Angeschuldigten aus der Haft entlassen worden. Dieses Resultat war übrigens von vornherein vor auszusehen, weil die Anschuldigung sich nur auf das Moment flüßte, daß Bobtiewicz fich wiederholt selbst damit gebrüstet hatte, den Kriminalschußmann Jhring am 2. Februar er. tüchtig mit verbauen au haben. Wittowatt und ein zweiter Beuge hatten in der Berhandlung gegen Bobfiewicz belanntlich be fundet, daß sich derselbe zur Zeit der Mißhandlung des Jhring an der entgegengesetten Stelle des Saales befunden habe. Die Staateanwaltschaft hatte nur angenommen, daß die beiden Beugen ein falsches Beugniß abgelegt und Bobtienicz ste dazu diese Annahme tein Material erbracht. angeftiftet habe. Die eingeleitete Untersuchung hat aber für

tägigem Rinde auf dem Krm tam im März d. J. die zwei + Nicht Leichtsinn sondern Noth. Mit einem vierzehne undzwanzigjährige Mathilde H. vom Lande nach Berlin  , um fich nach einer Stellung als Amme umzusehen. Bei einer Frau Souls fand fte mit ihrem Eäugling Aufnahme und sie ver­sprach derselben, das Kind in Pflege bei ihr zu geben, sobald fie Dienst gefunden habe. Aber das Glüd war ihr nicht günftig; vierzehn Tage vergingen im Umberlaufen nach allen Vers miethungs Bureaus, fie fand nichts paffenbes". Das Gelb, welches fte mitgebracht hatte, war längst zu Ende. Die Wirthin batte so lange bereitwillig geborgt, als noch Aussicht für das Mädchen vorhanden war, irgendwo angenommen zu werden. begann fie Schwierigkeiten zu machen und schließlich erklärte sie Als nun aber mit jedem Tage diese Aussicht geringer wurde, Berzweiflung. Von der Entbindung ber noch schwach und unfähig bestimmt. fie lönne nicht länger borgen. Mathilde H. war in zu arbeiten, verlassen unb rathlos in der Großstadt, mit einem Kinde, für welches fie, die selber hungerte,

mehr batte, jab fte teine Möglichkeit, hire Cleine Babrung Schuld zu bezahlen und entfernte fich am 25. März aus der Wohnung, um ein daß fie für ihr Kleines nicht einmal Wäsche besaß und so batte anderes Unterkommen zu suchen. Sie war so arm gewesen, fte fich von der Wirthin erst Hemdchen und Tücher borgen müffen. Diese Sachen nabm fte mit. Ihre Lage verschlim merte fich immer mehr. Auch bei den neuen Wirthsleuten mußte fte borgen und fte fand keinen Verdienft. m 31. März nahm fie ihr Kind auf den Arm und versuchte noch einmal thr Glüd, als Amme angenommen zu werden. Sie war in diesen Zagen der Noth noch mehr heruntergekommen und der Säug ling fab schwach und träntitch aus, tein Wunder, daß fie überall abgewiesen wurde. Das Kind schrie vor Hunger und fte tonnte ihm nichts geben. Da tam ihr der Gedanle, ben Säugling auszuseßen; mitleidige Leute würden ihn finden und für ihn forgen. Inzwischen war es Abend ge worden. Sie büllte das Kind fest in das Tuch ein, welches fte um die Schultern gehabt hatte und legte es dann in den hellerleuchteten Hausflur eines Hauses in der Jüdenstraße nieder. Sie selber entfernte fich. Das Kind wurde gefunden und in Pflege genommen. Die Mutter ftand gestern vor der Diebstahls und der Kindesauslegung. Der Staatsanwalt be Straflammer des biefgen Landgerichts unter der Anklage bes antragte für beide Verbrechen eine Gesammtftrafe von 6 Mo naten und 8 Tagen Gefängniß. Der Gerichtshof tonnte zu leiner Entscheidung fommen; er beschlog, ben Termin zu ver tagen, und die Frau, welche das ausgefeßte Kind gefunden Lage so, daß es nur durch einen Bufall entdeckt worden sei, bat, als Beugin darüber zu vernehmen, ob daffelbe in hilfloser

aufgefunden worden wäre oder nicht.

+ Fahrlässige Brandstiftung. Der Malergehilfe Hente arbeitete am 11. März d. J. in dem Neubau Kurfürftenftr. 81. Der Tag war talt und bente wünschte fich heißen Kaffee, um Die erstarrten Glieder zu erwärmen. In der Barterreftube, in welcher er zu thun batte, war von den Bimmerern, die vorher dort thätig gewesen waren, ein eiferner Ofen auf einer Balten unterlage, über welche Mauersteine gelegt waren, errichtet worden. Aber die Bimmere: hatten den eisernen Dfen bei ihrem Weggange mitgenommen und fieben geblieben war nur Die Unterlage, die noch mit grauer Asche dicht bedeckt war. Auf diesem primitiven Feuerherd häufte nun der Maler