folgert der erfte Richter, daß ein unberechtigtes Handeln des Soziales und Arbeiterbewegung. tuht. Der Mann begiebt fich zur Arbeitfuche, auj's Wandern
Angeklagten eintrat, nämlich daß der Angeklagte, wenn er Diese gefälschten Bücher vorlegte, Gebrauch von einer objektiv falschen Urkunde machte. Dann tann auch nichts mehr barauf ankommen, ob er von vornherein unberechtigt gehandelt bat. Jedenfalls handelte er aber widerrechtlich gegen den § 270, als er von der falschen Urtunde Gebrauch machte. Das Reichsgericht( II. Straffenat) hat bereits so entschieden, wie das Landgericht Schneidemühl. Jene Entscheidung würde ben eventuellen Gefichtspunkt des Landgerichtes rechtfertigen. Selbst wenn die Ausführungen des legteren bezüglich der§§ 264 ( Betrug) und 268( Uttundenfälschung in betrügerischer Abficht) nicht richtig wären, würde das Urtheil doch nicht aufgehoben zu werden brauchen. Der Vertheidiger bemerkte hiergegen noch, daß die Fälschung zu einer Beit vorgenommen war, in welcher die Dispofitionsfähigkeit des Kaufmanns über seine Bücher noch vorhanden war. Von diesem Gefichtspunkte aus Ionne man nicht durch einfache logische Folgerung zur An wendbarkeit des§ 270 gelangen. Der Reichsanwalt erwiderte Darauf, wenn ein Kommis das Buch gefälscht hätte und der Angeklagte hätte es mit dem Bewußtsein davon vorgelegt, dann würde doch der§ 270 zur Anwendung lommen, warum follte das also in diesem Falle nicht möglich sein.- Indeffen Der Senat entschied sich für die Auffassung der Vertheidigung und hob das Urtheil nebst den Feststellungen unter Burüd verweisung der Sache in die Instanz auf. In den Urtbeils. grünben wurde ausgeführt, daß( wie auch der 1. Senat schon entschieden) Fälschungen durch den Handelsberechtigten nicht vorgenommen werden tönnen.
Frankfurt a. M., 13. Jult.( Straffammer.) Der gestern und heute bei verschloffenen Thüren verhandelte Brozeß gegen die Anarchisten Sautermeifter und Gen. endigte heute Nachmittag halb 6 Uhr mit der Berurtheilung der Drei. Adolf 6. wird S. wird zu 6, sein Bruder zu 5, Bollmer zu 6 Monaten ver urtheilt. Den Brüdern wird die Untersuchungshaft mit 4 Mo naten angerechnet. Das Urtheil fußt auf§ 128 ff. des Straf gefeßbuchs. Das Gericht ist gebunden an die reichsgerichtliche Entscheidung, wonach die Bugehörigkeit au einer verbotenen Berbindung auch dann strafbar ist, wenn die Angeklagten fich nicht durch Handlungen strafbar gemacht haben. Es genügt bas Bewußtsein der Strafbarkeit dieser Theilnahme am Berein. Die Angeklagten find noch vor ihrer Reise nach dem Drient Mitglieder sozialdemokratischer und anarchistischer Verbindungen gewesen, Adolf 5. in London , Vollmer in Bern . In Egypten haben fie fich als Anarchisten gerirt und bort darauf hinzielende Reden in Wirthschaften geführt, auch die Frei heit" bezogen, jedoch Alles eist in lezter Beit Jhrer Ges finnung nach haben sie aber dem Verein angehört, auch wenn fie eine Beit lang fich nur um ihr Geschäft befümmert. Eine Gruppe" baben fie in Egypten nicht gebildet, es auch nicht fönnen. Die Freiheit" haben fie verbreitet, aber mehr um bie Leute zu ärgern, als zu Agitationszweden. Von Kairo gingen fie in die Schweiz , dann nach Deutschland . Adolf 5. ift der Verfaffer eines Artitels in Most's Drgan. Friedrich S. stand unter dem Einfluß des Bruders. Er gehörte auch der internationalen Arbeiteraffosiation an. Als Beugen wider ihn werden ein Gedicht: Die Contrewacht am Rhein " und Briefe an seinen Bruder, sowie Gespräche, die er geführt, vor Gericht gezogen. Sie find sämmtlich im Befits verpönter Schriften und Waffen gewesen. Die Verbindung, der fle angehörten, war eine geheime. In idealer Ronkurrenz tommen hier bie §§ 128 und 129 in Frage. Die Strafe ist nicht höher bemessen mit Rüdficht auf ihre Jugend und ihre Inaktivität für Vereins. zwede. Die beiden Brüder find seit 6 Monaten in Unter fuchungshaft.
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Eine interessante Lohnftatistik der Kunst, Bau- und Möbeltischler Hamburgs wurde am 13. d. t. im dortigen Fachverein der Tischler mitgetheilt. Wir beben daraus folgende Biffern hervor: Es wurden ermittelt: 249 Wertstellen mit 1817 Gesellen, 72 Lehrlingen, 16 Arbeitsleuten und 5 weiblichen Bersonen als Boltrerinnen. Die 249 Wertstellen vertheilen fich in Betreff ihrer Thätigkeit wie folgt: Es arbeiteten für Bau und Möbel 38 Werkstellen, für Bauarbeit allein 70 und für Möbelarbeit 91 Wertstellen; ferner 17 für Rundschaft, 10 für Stuhlbauer, 5 für Pianofabrikanten, 2 für Mechaniker, 5 für Nähmaschinenfabrikanten, 3 für Ladeneinrichtungen, 2 für ge. schweifte Möbel, 2 für Modelle und für Turngeräthe und Bilder rahmen, Schiffseinrichtungen, sowie Reparaturen je eine Wert ftelle. Ferner beißt es in der Statiftit, daß 544 Besellen in 54 Wertstellen 9% Stunden, 1188 Gefellen in 171 Wert stellen 10 Stunden, 61 Gesellen in 18 Wettstellen 10% Stunden, 18 Gesellen in 5 Weitstellen 11 Stunden und 6 Ges sellen in je 1 Werkstelle 12 Stunden täglich thätig find. In Betreff der Luftventilation wurden 53 Wertstellen für gut und 63 für ungenügend befunden, während auf 133 Arbeitsstellen diese Frage unbeantwortet geblieben ist. Der Lohn schwankt zwischen 18 und 45 Bf. pro Stunde, und zwar 18 Gefellen mit 45 Bfg., 120 42, 154 40, 58 38, 194 37, 10736, 387 35, 18733, 13= 32, 481= 30, 8-29, 30-28, 13= 27, 6= 25, 5= 24 20 und 2 Mann mit 18 Pfg. pro Stunde. Der Durch schnittslohn beträgt demnach per Stunde 33%, Bf., es fommen deshalb bei einer 60 ftündigen Arbeitszeit per Woche 20 Mart und b: t 57 Stunden 19 Mart u. f. w. heraus. Hierbei muß bemerkt werden, daß in den Werkstellen, wo 9% Stunden täg bemerkt werden, daß in den Werkstellen, wo 9%, Stunden täg tich gearbeitet wird, durchschnittlich der Lohn am höchften ift und daß überhaupt der nach dieser Statiftit festgestellte Durch schnittslohn nicht maßgebend sein lann, weil fich die am schlech teften stehenden Werkstellen nicht an der Statifiil betheiligt haben. Wenn dies der Fall gewesen wäre, so hätte sich der Durchschnittslohn wabrscheinlich böchftens auf M. 16 refp. M. 15 ver Woche geftellt. Ferner heißt auf M. 16 refp. M. 15 ver Woche gestellt. Ferner beißt es in der Statistit, daß 863 Gesellen auf Stüd und 954 Ge fellen in Lohn arbeiten; es find deshalb faft die Hälfte sämmt licher Tischler Hamburgs in Afford thätig. In Betreff der so genannten Ueberarbeit heißt es in der Statiftit, daß 28 391 Arbeitsstunden des Sonntags und 31 349 Arbeitsstunden nach Feierabend, zusammen alfo 59 740 Ueberftunden zu verzeichnen find. Es entfallen auf jeden beibeiligten Tischlergesellen 150 Ueberftunden 15 Arbeitstagen. Nach Mittheilung dieser Statiftit machte Herr H. C. Doose den Vorschlag, passende Lohnftatistillarten den Mitgliedsbüchern beizufügen, was von der Versammlung als äußerst praktisch begrüßt wurde.
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Nachtwächterfreuden. Der Arbeiter Hans Bahl in Rendsburg übernahm in seinem fräftigsten Mannesalter im Jahre 1864 bei der damaligen Bolizeiverwaltung den Poften eines Nachtwächters mit einer mündlich verabredeten einmonatlichen Kündigung und einem Honorar per Sommer nacht M. 1,20, per Winternacht. 1,40, was einem Arbeits verdienft von per iunde 20 Bf. gleichfommt. Derselbe ward nun fürzlich nach 22 jährigem, pflichttreuem Dienst burch nach stehende trockene Verordnung ohne Kündigung und ohne irgend welche Benfton seines Boftens enthoben.( Daffelbe Schidfal ( Daffelbe Schicksal ereilte vor ca. 2 Jahren aus denselben Ursachen den Nacht wächter Ddefel.)
Rendsburg , den 20. Juni 1886.
Da Sie fast erblindet sind und mit Rüd ficht hierauf den Wächterdienst nach allen Richtungen bin nicht mehr versehen können, so sehe ich mich ver anlaßt, Sie Ihres Postens als Wächter zum 1. fünftigen Monats zu entbinden und gleichzeitig aufzufordern, zu Der gedachten Zeit Ihre Wächterutensilien, nämlich: Mantel, Pfeife und Horn, auf dem Bolizeibureau ab zuliefern.
Die Polizeiverwaltung.
Rühle von Lilienftern.
An den Wächter Herrn Bahl, hier. Der Mohr hat seine Schuldigkeit gethan, der Mohr lann gehen. Die Erfahrung hat nun gelehrt, daß die Nachtwächter in Folge der Ausübung ihres Di nstes im Dunkeln und in feuchten Nächten faft sämmtlich an Augenkrankheiten leiden und schließlich wegen Schwächung des Augenlichts bienfiunfähig werden. Wäre es nun nicht Pflicht der Kommunalverwaltung resp. Gesetzgebung, dafür au forgen, daß sämmtliche Beamte, event. Arbeiter, welche durch thren langjährigen Dienft invalid werben, eine Benfion erhalten, da sie sonst der bittersten Noth in ihrem Alter verfallen? Das wird aber nicht früher erreicht
Ein Beitungsverbot. Das Recht auf Arbeit" theilt Die Entscheidung der Reichskommission über das Verbot der Münchener Abendzeitung" folgendermaßen mit: Die Reichs tommiffion bat die( vom Herausgeber angemeldete, aber nicht begründete) Beschwerde, betreffend das Verbot der Münchener Abendzeitung", durch Beschluß vom 21. Junt verworfen, indem ben Gründen der Regierung von Oberbayern nur allen Jn. halts beigepflichtet werden lönne". Wenn in dem betreffenden Artikel: Eine vernünftige Joee" gesagt wird, es böten fich für die Verwirklichung der durchaus nicht undistutirbaren Idee der Abschaffung allen privaten Grundeigenthums zwar vorläufig noch feine Aussichten, aber die Beit sei nicht fern, wo man an die Frage der Abschaffung alles Ernftes werde herantreten müffen, was heute Manchem noch eine undistutit bare Utopie erscheine, dürfte fich gar bald als unabweisbare Rothwendigkeit erweisen", so wird damit unter Anerkennung der Aussichtsloftgleit des Reformweges die Verwirklichung Dieser sozialistischen beziehungsweise tommunistischen Joee auf dem Wege der Gewalt um so deutlicher in Aussicht gestellt, als die ganze Erörterung eben an die belgischen Arwerben, als bis jeder Staatsangehöriger energisch seinen Theil bettertumulte anknüpft, welche im Eingang des Artikels als Folge des unbeschreiblichen Elends bezeichnet werden, in welche die Arbeiter durch die maßlose Ausbeutungssucht der Roblengruben befizer gestürzt seien. Der Gedankenhinweis von ben vorgefallenen Gewaltatten auf die in nabe Aussicht ge ftellte Verwirklichung der Jdee der Abschaffung des Erivaten Eigenthums ift ein so naheliegender, daß er nicht leicht einem Leser entgehen wird, am wenigften solchen Lesern, welche bereits so gründlich mit der Vorstellung gewaltsamer Durch
dazu beiträgt, daß eine wirkliche Arbeiterschutzgesetzgebung geschaffen werde.
Ans Elmshorn ( Holstein) wird der Hamburger Bürgergeitung" geschrieben: Der Weberftreit in Kopenhagen , in der Fabril des Herrn Ruben, hat auch hier zu Lande von fich reden gemacht. Die Fabrikanten schidien uns nämlich einen Bor richter zu, Carl Holstein heißt er, der hier Arbeiter anwerben sollte. Die biefigen Arbeiter hatten aber schon eine Warnung erhalten und lasen ihren Genoffen, als Herr Holstein dieselben
ja nicht auf Verschlimmerung seines törperlichen Bufandes be
Jft es da wohl anzunehmen, daß er bei dem großen Angebot von Arbeitsträften ebenso leicht Arbeit bekommt wie früher, wo er awet gesunde Augen mitbrachte?
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Vermischtes.
Ein Attentat im Parlament. Wie vor etlichen Tagen bereits in Rürze gemeldet wurde, war die franzöfifche Depu tirtenfammer am 9. d. Mts. abermals Beuge eines Attentats, worüber bis jest folgende Nachrichten vorliegen: Nach dem Schluffe der Sißung feuerte von der Tribüne ein Mensch einen Schuß auf den Präsidenten ab und warf zugleich einen Brief nach anderer Meloung mehrere Papierftüde- in ben Sigungssaal binunter. Die Kugel schlug zwei Meter über dem Kopfe des Präfidenten in die Wand ein. Der Thäter, welcher sofort von den Ordnern verhaftet wurde, war im Befige eines sechsläufigen Revolvers, von dem noch vier Läufe geladen waren; er erklärte, er habe über den Kopf des Peäfidenten binweggezielt, er sei ein unglücklicher Mensch und habe durch seine That nur die Aufmerksamkeit auf sein Elend richten wollen. Er heißt Juftin Cagus, stammt aus Tarn und ist 41 Jahre alt. Er hat seine Frau in Gaillac verlassen, wo er fleine Weinberge besaß, die durch die Phyllogera zerstört worden sein sollen. Dann suchte er als Erdarbeiter sein Brod zu ve bienen. In einem Briefe an Floquet flagt er über sein Elend Cagus wurde nach seiner Berhaftung in der Däftur verhört und aus seinen unzusammenhängenden Reden schließt man daß es ein Frrfinniger set. Der Attentäter wurde der Bolige übergeben. In Folge des Vorfalles wurden den Galerie Auf febern strenge Weisungen ertheilt und richtig hielten dieselben schon am folgenden Tage einen Galeriebesucher an, welcher einen Revolver in der Tasche trug. Er gab an, ein band lungsreisender au sein, der auf der Durchreise durch Paris habe einer Kammerfigung beiwohnen wollen und seinen Re volver, den er auf der Reise stets bei fich führe, noch nirgends babe abgeben tönnen. Da seine Papiere in Ordnung waren wurde er wieder in Freiheit gefest und machte teinen weiteren Versuch, einer Kammerfigung beijuwohnen.
Diels
Ein origineller Stedbrief. Als der König von Weft falen Jerome( jüngster Bruder Napoleons I ), welchem am 1. Januar 1808 in Raffel mit großem Bomp gehuldigt wurd im Jahre 1813 feine Residensstadt Raffel für immer verlaffen brachte die dortige Beitung folgendes Inserat: Steckbrie hinter Hieronymus. Demnach der in untenstehendem Signale ment näher beschriebene Raufmannsbiener Hieronymus, welche fich einige Jahre als Verwalter in Geschäften seines ältere Bruders biefiger Kurfürstlicher Residensstadt aufgehalten, f mehrerer Verbrechen schuldig gemacht, indem er sich nicht alle gegen die geheiligte Person unseres geliebten Rurfürften und andere regierende Häupter auf das gtöblichste vergangen, fältige Räubereien und Mordthaten verübt, falsch Geld geprägt und in Umlauf gebracht, sehr groze, bedeutende Summen unterschlagen und verschwendet, unzählige Schulden gemacht und die meisten der hieftgen und auswärtigen Einwohner schändlich betrogen, sondern außerdem noch durch eine hö ruchlose Lebenart männiglich ein böses Beispiel gegeben hat nach in Leipzig ausgebrochenem großen Banterott seines vor bin erwähnten älteren Bruders, und ehe derselbe zer gefäng lichen haft hat gebracht werden tönnen, beimlich von hier ent wichen, an der babhaftwerbung dieses böchft gefährlichen Menschen aber, welcher wahrscheinlich jest flüchtig umberin fehr gelegen ist, so werden alle Drtsobrigkeiten und Jeber mann hierdurch gesiemend gebeten und aufgefordert, auf den selben ein wachsames Auge zu haben, ihn im Betretungsfalle fofort, wo fie ihn finden, ohne weiteres zu arretirer, gefchloffen und unter Bedeckung arhero zu liefern, und werden dem jenigen, der ihn entdeckt und dazu behilflich ist, daß er, andern zum abschreckenden Beispiel, zur wohlverdienten Strafe gebrad werde, hiermit von uns, um damit gänzlich aufzuräumen, ein Belohnung von 10 000 Stüd Gentimen versprochen und zu fichert! So geschehen zu Raffel, den 30. Ditober 1813. D sämmtliche Bürgerschaft. Signalement des entsprungen Intulpaten: Hieronymus, 29 Jabr alt, fleiner Statur, elendes Rörperbaue, entnerot und traftlos, blaffen, gelblichen Ang fichts, triefenden, boblltegenden Augen, schüchternen Blide mittler Nase und spigen, hervorragenden Rinnes, ist besonde an seiner undeutlichen, schnarrenden Aussprache tenntlich. B feiner Entweichung trug er einen weißen, abgetragenen, Ligen und goldenen Treffen befesten Rod mit blauen u ichlägen und Kragen, turge weiße fuchene Wefte und bod leberne Hosen. Ferner batte er einen alten großen breiedige hut auf und trug neue vorgeschubte Stiefel mit schmusiges gelben Klappen, welche unten start mit Kreusspinnen beschlag waren."
mil
überall dieselbe. Was in dem einen Lande als Ausbrud de Die Art der Beifallsbezeigung ist bekanntlich nich Zufriedenheit gilt, das hat anderwärts bie umgelehrte Bebe tung. In Portugal beispielsweise giebt es brei verschieben Grade für Kundgebungen der Bustimmung im Theater
fegung ihrer Parteistele vertraut gemacht find, wie die mit an der Pforte der Fabrit anwerben wollte, diesen Warnebrief ebenfalls wie bei uns, den zweiten Grad, den höchsten Belfal
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vor. Herr Holstein sah aus, als wenn er auf eine Natter ge treten hätte. Es steht ja in Jedermanns Belieben, was er thun will" das war seine ganze Bemerkung. Jawohl, es fteht in Jedermanns Belieben"- antworteten lachend die Siefigen. Das Versprechen des Lohnes lautete auf 15-18 R. Die Elmshorner gingen aber nicht darauf ein. Lebhafte Freude empfanden alle Betroffenen über die Deutlichkeit, mit der sich bier wieder die Solidarität der Arbeiter zeigt. Einigkeit, Treue, Besonnenheit diese Tugenden müffen den Weg bahnen auß den Mühen und Sorgen der Gegenwart zu den menschen. würdigen Buständen, beren sich unsere Kinder und Ertel freuen sollen.
glieder und Anhänger der sozialdemokratischen Partei. Db es richtig ist, daß der Artikel dem, Offenbacher Tageblatt" entnom men und ob letteres ein sosialdemokratisches Blatt ift, tann gang bahingeftellt bleiben. Es tommt nur auf den Inhalt des Artikels felbft an und soweit ein Artikel den Voraussetzungen des§ 11 des Geseges vom 21. Dttober 1878 entspricht, ift" bie betreffende Nummer des Blattes, welches ihn enthält, au verbieten", auch wenn im Uebrigen die Tendenz des Blattes leine gefezwidrige wäre, und ein seinem Inhalte nach das Berbot begründender Artikel ist darum nicht weniger geseg wibrig, wenn er auch einer anderen Druckschrift entnommen und Diese aus irgend einem Grunde bisher dem Verbote entgangen sein follte. Uebrigens darf dabei auch nicht außer Acht gelaffen werden, daß ein und derselbe Artitel eine ganz verschiedene Tendens haben und eine ganz verschiedene Wirkung zu üben geeignet sein fann, je nach der Tendenz und dem Lesertreise bes Blattes, welches thn abdruckt. Nicht minder aber wie den für das Verbot der Nr. 7 geltend gemachten Gründen ist der weiteren Ausführung im Wesentlichen beizutreten, welche bas Berbot des ferneren Erscheinens der Münchener Abendzeitung" rechtfertigt. Jn Anknüpfung an das oben Gesagte ist hier noch auf den in Nr. 4 enthaltenen Artikel Wegen der sozial reformatorischen Unterlassungsfünde u. f. w." hinzuweisen, der in den Dresdner Nachrichten" lediglich die Bedeutung einer in der Form wenig taltvoll gehaltenen Riage über zu lang. fames Tempo der Sozialreform, in der Münchener Abendzeitung" aber offenbar Bwed und Wirkung hat, die fozialreformatorischen Abfichten der Reichsregierung zu ver bächtigen und die arbeitenden Klaffen dadurch aufzubezen, daß ihnen die Aussicht benommen wird, auf dem Wege gefeglicher Steform zu einer Befferung ihrer Lage au gelangen. Ferner ift noch hervorzuheben, daß Nr. 6 einen insofern nicht wahr. heitsgetreuen, sondern tendenziös gefärbten Bericht über die 80. Sigung des Reichstages enthält, als dort ausführlich nur Die fostalrevolutionäre Rede des Abgeordneten Liebknecht , alle anderen Reben dagegen nur im magersten Ausjuge mitgetheilt find, wonach schon das Verbot der Nr. 6 gerechtfertigt sein würde." Aus dem Vorstehenden mögen unsere Leser erkennen,
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aber giebt dert das Publikum zu erkennen, indem es fich hebt und die Taschentücher schwenkt. Pfeifen oder Bischen
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Beichen der Mißbilligung fennt man in Portugal nicht. Da Dient das Scharren mit den Füßen oder Aufflopfen mit be
Stöden, welches je nach dem Maße des Misbehagens oder kräftig, oder gar wüthend gelutirt wird.
Telle
In Frankrei dagegen ersegt das Klopfen mit den Stöden für Diejenigen welche ihre Handschuhe schonen wollen, das Beifaltlaife Auch durch Klopfen mit den Stiefelbaden macht fich in Barij Theatern der Enthusiasmus Luft. In den Hörsälen unfe deutschen Universitäten ist das Scharren mit den Füßen vielfach übliche Huldigung für beliebte Profefforen. Wenn einem portugiesischen Theater die Bateada" laut wird heißt das verurtheilende Geräusch,
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so entsteht ein L daß man sein eigenes Wort nicht hören lann, und dana, hebt fich ein Staub, daß man die hand nicht vor Augen steht.
Briefkasten der Redaktion.
6. St. Wenn ein bei einem Arbeitgeber beschäftig Gefelle fich selbst Arbeiterinnen engagirt, die bei ihm zuba Die von dem Arbeitgeber bei dem Gesellen bestellte Arbeit a fertigen, so haftet nur der lettere für das Drittel des Kranke
geldes für die Arbeiterinnen.
Vom Harze. Was loftet ein Auge? Von hier wäre wieder einmal eine Unfallversicherungsgeschichte zu berich ten. Der Steinbrecher Frig Kaye, welcher in den Steinbrüchen der Firma Klit u. Frande in Elbingerode bei der Arbeit ein Auge zusezte, bat, nachdem er etwa 1,50. für Porto ver ausgabt hatte, von der Steinbruchs Berufsgenossenschaft eine jährlice Pension von 90 D., fage und schreibe neunzig Mart, auerfannt erhalten. Sit immer noch beffer, als gar nichts," fagt vielleicht ein mit ungewöhnlicher Genügsam feit vom Schidjal begabtes Menschenfind. Ach ja, von der Bescheidenheit fann man belanntlich so schön satt werden! Wunder, daß die Leute, welche Geld zahlen sollen, in der Stegel unbescheiden genug find, fich diese Erleichterung mög lichst zu vertneifen! Dr. Beumler in Salberstadt, welcher den Herrn Friz Kaye behandelte, erklärte denselben in einem Atteft, bas der obenerwähnten Berufsgenossenschaft eingereicht werden mußte, für halbinvalide. Der Tagelohn war festgefest auf 2,25. X 300 bringt 675 M. Jahresverdienst, davon 66% pet. ab, bleiben 450. für Ganzinvaliden. Nun hat die zahlen im Stande ift. Er ist aber, wenn er zur Tragung Benoffenschaft nicht 225 W., wie man annehmen konnte nach bem ärztlichen Atteft, sondern blos 20 pCt., alfo 90 m. jähr lich geboten. Herr Kaye hat den Spruch des Schiedsgerichts verlangt, wollen sehen, wie der ausfällt. Es ist ja wahr, ber Mann verdient jest mit einem Auge fo viel wie früheraber nun gesezt den Fall: der geehrte Herr Arbeitgeber wird
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un
M. S. Rigdorf. Wer das Armenrecht bewilligt einen Rechtsanwalt zur unentgeltlichen Vertretung zugeordn erhalten hat, braucht Gerichts- oder Anwaltstoften nur
be
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Prozeßloften verurtheilt ist, verpflichtet, die seinem Gegner en
ftandenen Roften diesem zu erstatten. Es ist auch üblich
Es ist ja wahr, nach Beendigung des Rechtsstreites seine Roftenrechnung f
mit dem Anheimftellen, dieselbe zu begleichen."
ba
mit welchen Schwierigkeiten die Arbeiterpresse au tämpfen bat, tigen, die Belten haben sich mal wieder geändert, das Geschäft Da Sie aber 3 Jahre hindurch je 6 M. mehr ohne Borbeb
eines Tages mit forgenvoller Miene feinen Steinbruch beftch Wirth die nur mündlich vereinbarte Miethserhöhung au sable
wie sehr fte der Diskretion der Behörden unterworfen ist und baß eigentlich ein Arbeiterblatt nicht vorsichtig genug sein lann, follen die Arbeiter überhaupt thre Interessen in der Preffe vertreten sehen.
geht schlecht, er ift genöthigt, Leute zu entlaffen. Db da der
einäugige Arbeiter Raye viel Aussicht hätte, noch dort zu frogbem das Kloset erst nach Ablauf der 3 Jahre ang
bleiben, bezweifle ich! Die Unfallversicherung aber giebt ihm legt ist. bann doch nicht mehr, weil die Verschlimmerung seiner Lage
Brantwortlicher Redakteur R. Gronheim in Berlin . Druck und Berlag von War Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.
Hierzu eine Beile