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Anforderungen geftellt werden konnten, wie an die hervor ragenbften Spezialärzte und Sachverständigen. Wir wollen nun teine Bweifel darüber äußern, ob der Gerichtshof alle Diese Momente genügend und vorurtheilsfret erwogen bat; in jedem Falle aber hat das Gericht den Angeklagten für ein Berseben geftraft, das andere Sachverständige für entschuldbar fanden. Man tann es unter diesen Umständen dem Publikum und namentlich den ersten nicht verdenken, wenn fte fich nun auch mit der Frage der Verantwortlichkeit der Herren der Herren Juristen beschäftigen. Unsere beamteten Herren Juristen haben nahezu völlig verantwortungslose faft bätten wir gesagt unverantwortliche Stellungen inne; taum daß im einzelnen Falle, wo ein Rechtsanwalt in Folge seiner flar zu Tage liegenden Unkenntniß der einschlägigen Gefeßesmaterien einen Prozeß am Schaden seines Klienten verloren hat, der Anwalt die verursachten Koften seinem Klienten au erstatten gezwungen werden lann. Ein Richter mag die ver tehrtesten Rechtsanschaungen seinen Beschlüssen zu Grunde legen, die höbere Instanz ändert sie und damit bafta. Vor Kurzem verurtheilte ein biefiges Bericht einen bekannten Reftaurateur aus Berlins Ungeaend zur Ermission. In den Alten war belannt, daß der Mann im hoben Maße nerven leidend sei. Faft unmittelbar nach der vollstreckten Ermisfion starb der Mann aus Gram über den Ruin seines Geschäftes. Die Erben trieben den Prozeß in die zweite Jaftans und hier entschied das Gericht ohne Beweisaufnahme lediglich aus recht lichen Gründen und auf Grund des dem ersten Richter be Tannten Sachverhalts auf die Abseisung des Ermissionsantrages. Man tann neugierig sein, ob die Staatsanwaltschaft in diesem Falle gegen die Mitglieder des Gerichtshofes erster Inftans wegen fahrläffiger Töötung einschreiten wird. Faft wie eine Fronte des Schicksals fönnte es auch betrachtet werden, daß Derselbe Vorftgende des Gerichtshofes, der hier den Arzt wegen Fahrlässigkeit in seinem Berufe verurtheilte, auch Vorfizender des Gerichtshofes war, der vor einiger Beit in einem sehr um fangreichen Prozeß zu einer verurtheilenden Entscheidung der großen Mehrzahl Der Angeklagten tam, während bet einer nochmaligen späteren Verhandlung beffelben Projeffes die Freisprechung sämmtlicher Angeklagter notb. wendig wurde. Nun hat der betreffende Herr ganz ficher sein richterliches Gewiffen gegen jeden Vorwurf faloirt, Davon find wir überzeugt, aber in der Bevölkerung verfteht man diese Resultate der Rechtspflege einfach nicht mehr. Immer b.flimmter tritt das bisher unklar gewesene Gefühl hervor, als ob die dem Richter übertragene freie Würdigung dasjenige Maß überschreitet, das der Gesetzgeber vorgesehen hatte. Ale politischen Parteien tönnen hierzu Beiträge liefern, und aus Den spezifisch politischen Prozeßen, von dem Strafverfahren gegen den Frhrn. von Hammerstein als Redakteur der Kreuz Beilung" bis zu der Untersuchung gegen die in der Affäre Thring Mablow Angeklagten, nicht am wenigften. Die Frage der Juftigreform wird immer mächtiger in Fluß kommen und uns hoffentlich vor einer völligen Entattung des bestehenden Systems der freien Würdigung zu einem richterlichen Despo tismus bewahren, der deswegen nicht sdöner wird, weil er nur von einem ganzen Kollegium geübt werden kann. Bereits Dor mehreren Jahren verordnete ein damals vielbesprochenes Ministerialreftript, daß zur Verhinderung der Einseitigkeit der Kriminalrichter ein schnellerer Wechsel in den Richterstellen bet den Straftammern stattfinden sollte. Es wäre sehr wünschenswerth, darüber aufgekläit zu werden, in welcher Weise dieser Verfügung in Berlin nachgekommen wird. Hier sehen wir seit länger als einem Jahrzehnt an einflußreichen Stellen in der Riminaljuftiz noch immer dieselben Personen. Man sollte Doch bedenken, wie sehr diese Herren bei all ihrem guten Willen der Gefahr des Einseitigwerdens ausgesezt sind!
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Die etwas aufdringlichen Anfündigungen, welche man noch bis vor einiger Beit zahlreich von den Inhabern folcher Schantlolale zu lesen belam, in denen die Bedienung von zarter Hand stattfand, find in letter Beit selten geworden. Die Ankü digung der weiblichen Bedienung mittelft Blatat an ben Schaufenstern hat ganz aufaehört und selbst das„ bio. Weine und echte Dicie" verschwindet immer mehr und mehr von den Firmenschildern der betr. Bierlokale. Ob hier fanft mahnende Hinweise der Polizei stattfanden, tönnen wir nicht verrathen, denn die Herren Wirthe schweigen fich auf an fie gerichtete Fragen unter vielsagenden Pantomimen vollständig aus, und im Bublifum dürfte man diese Anfündigungen auch nicht vermiffen. Um so auffälliger und nicht sehr angenehm muß das Platat in dem Schaufenster eines durch seine weib liche Bedienung genügend bekannten Lolals in der Charlotten ftraße berühren, auf welchem in zolllanger Schrift die„ Stroh witiwer" eingeladen werden. Db diese- um den mildesten Ausbruck zu wählen wenig geschmackoolle Art der Einla bung überhaupt für den Wirth Effekt hat, kann dahingestellt bleiben; vom Standpunkte der Deffentlichkeit aus verdient fie bie entschiedenste Nüge. Was soll eine junge Frau, die mit threr Familie auf einige Zeit abzureisen und ihren Mann allein zu laffen genöthigt ist, beim Lesen solcher- Tattlofig teiten denten? Nervöse und reisbare Frauen, die hauptsächlich genöthigt find, Berlin ihrer Gesundheit wegen einige Beit zu verlaffen und die ohnehin zu allen möglichen Grübeleien auf gelegt find, bringt solch ein dummer Bettel auf Gott weiß welche Ideen und fann geradezu verhängnisvolle Folgen haben.
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Den Charakter des Menschen aus seinem Schuhwert zu erkennen, d. h. aus dem getragenen, diese Kunft übt ein hiefiger Schubmachermeister ganz in derselben Weise wie jene, welche die Eigenschaften einer Berson nach ihrer Handschrift beurtheilen. Ein Wißbegieriger, der diesen kundigen Thebaner" aufgesucht, legt seine Erfahrungen in einem ,, DamenJournal" nieber, und da tft's zu lesen schwarz auf weiß. An Threm Schub, so z. B. sagte der geheimnisvolle Schuster, sehe tch Unentschloffenheit, Veränderlichkeit, eine Neigung zur Nach läfftgleit und zur Umgebung unangenehmer Verpflichtungen, gelegentliche Anwandelungen zur Verftimmtheit. Seigen Sie mir irgend eines Menschen Fußbekleidung nach zwei Monaten Tragens, und ich will Ihnen den Charakter der Person bes schreiben. Sind Haden und Sohle gleichmäßig abgenußt, so ift der Träger ein entschlossener, tüchtiger Geschäftsmann mit flarem Kopf, ein zuverlässiger Beamter oder eine ausgezeichnete Ehefrau und Mutter. Ist die Sohle an der Außenseite durch gegangen, so ist der Träger zu abenteuerlichen, unzuverlässigen, frampfbaften Handlungen, die Trägerin zu dreiften und eigen finnigen Streichen geneigt. Ist die Sohle an der inneren Sette abgenust, so zeugt dies von Schwanken und Schwäche des Mannes. von Bescheidenheit(!) der Frau. Ein junger Mann, feit Jahren mein Kunde, machte zwei Mädchen den Hof, die ebenfalls bei mir arbeiten ließen. Ich bemerkte, daß das eine derselben seine Schube an der äußeren Seite der Sohle zuerst abtrat, während die Andere auftrat und beide Schube gleichmäßig abnuzte. Ich habe den jungen Mann immer gern gehabt, und da ich sah, daß er zwischen den bei ben Mädchen schwankte, so nahm ich ihn eines Tages bet Seite, zeigte ihm die Schube seiner Flammen und sagte ihm, was ich eben erzählte. Er heirathete die Beradetreterin und ist mit ihr glüdlich, während die Andere zu Grunde gegangen ist." So ein Rörnchen Verstand mag in dieser Spreu von Unfinn wohl aufzufinden sein, wenn man den Saß allgemein dahin faßt, daß ein ordentlicher Mensch auch auf ordentliches Schuhmerl halten wird.
Eine Entführungsgeschichte, welche dieser Tage fich abgespielt hat, erregt in den betreffenden hiesigen Kreifen großes Aufsehen. Ein junges Mädchen, das fich mit Näharbeiten in verschiedenen Familien beschäftigt, beabsichtigte am Irgten Sonnabend in Wannsee seine Vermählung mit einem Manne zu feiern, ben fte vor einiger Beit tennen und lieben
lernte. Sie hatte, nachdem sie die Bekanntschaft ihres Bräu figams gemacht, die jahrelang gepflegten Beziehungen zu einem biefigen Ingenieur aufgegeben, der fle nicht immer allzu zart behandelt hatte und auch keine Miene machte, dem längeren Berlöbniffe die Ehe folgen zu laffen. Einige Tage vor dem für ihre Hochzeit feftg septen Termine erschien dieser frühere Liebhaber bei ihr und forderte in drohendem Tone, daß ste von der Abficht, einen anderen zu beirathen, Abstand nehmen folle. Er wurde von dem Mädchen abgewiesen und hat nun, wie es beigt, mit Hilfe eines ihm befreundeten Apothekers unter Anwendung von Chloroform und Gewalt das Mädchen am Tage vor ihrer Hochzeit entführt, dasselbe von ihrer Wohnung in eine Droichle und von da nach der Ostbahn gebracht. Von Kreuz aus, wohin das Mädchen geschafft wurde, erbielt Die Polizei die Nachricht von der Entführung. Die Entführer find bereits gefänglich eingezogen und dürften alsbald ihre
wohlverdiente Strafe finden.
Immer praktisch. Als Preise für die richtige Lösung
eines Preisräthsels hat eine hiesige Beitschrift folgende Gegen stände ausgesetzt: 1 Baar elegante Damenstiefel( sum umtauschen), 1 Buderhut( ca. 11 Kilo schm et) und 1 Garderobehalter. Glüdliche Gewinner.
Arbeitseinstellung. Gestern Vormittag legten sämmt liche Galvaniseure mit Ausnahme eines Einzigen in der Metall, waarenfabrit von F. Hornemann, ist Lachmann, Neuenburger. Straße 7, die Arbeit nieder. Der Grund war Lobnreduktion. Außerdem wird verlangt, daß von ist ab während der Mittagsstunde durchgearbeitet werden soll, und zwar so, daß die Hälfte der rbeiter von 12 bis 1%, die andere Hälfe von 1% bis 3 Uhr Mittag machen soll. Die Zahl der Arbeiter, welche die Arbeit niedergelegt haben, beträgt 11. Faft Alle find verheirathet.
Markthallen Bericht von J. Sandmann, städtischem Verkaufsvermittler, Berlin , Bentral Markthalle, den 17. Juli. Wild und Geflügel. EB foften Rebe 60-75 Pf., Hirsche 40-50 Bf Wildschwein 40-50 Pf. p. Bfd., wilde Enten 0,80-1,50, Belafftnen 30-70 Bf., junge Gänse 3,00 bis 4,50 M., junge Enten 1-1,50 M., junge Gübrer 0,90 bis 2,00, Tauben 30-45 Pf. per Stüd, Boularden 4,50 bis 7 M., alte Hühner 1,00-140. Butter. Feinfte Dft und Westpreußische 96 bis 108 M., feine Gutsbutter 90 bis 95, feine Mecklenburger, Holsteiner c. 90-95 M., II. 80 bis 88 M., Landbutter I. 75 bis 80, II. 65-76 M. Galizische und andere geringfte Sorten 55-66 M. p. 50 Kilo.- Käse. I. Emmenthaler 68-80, imitirter 50-60, II. 40 bis 45 M.; echter Holländer 58-75 Mart; rheinischer 43-60 Mart; Quadrat Badfteintäſe I. 18-23, II. 12-18 D.; Limburger 30-38 und 18-25 M., echter Neufchateller 4,50 p. 20 Stüd, Ramadour in Staniol 46 M., in Bergament 36. p. 8r. Camembert 5,00-8,50 pr. Dad.- Eier, im Preise steigend, 2,40 p. Schod nach Börsenusanze. Gemüse und Dbft. Es brachten Pfirfiche per Rifte von 12 bis 20 Stüd 1,00-1,50, Erdbeeren 15-20 Bf. per Pfd., Kirschen 9-15 Bf. per Bfd., Blaubeeren 6-7 M. p. Scheffel, reife Stachelbeeren 20-30 Bf. per Pfund, Pfefferlinge 7 M. per Str., Gurken 15-20 B. ver Stüd, Schoten 3-4 m. per Scheffel, grüne Walnüffe 20 bis 30 Bf. ver Pfund, Koblrabi 50-75 Bf. per Schod, Salat 50 bis 75 Bfg., Kopflobl 1,20-1,50 M. per Mandel, neue Kartoffeln 3,50-4. per Str., Blumenfohl 20-40 Bf. p. Kopf, Himbeeren 30-40 Bf, fchwarze Johannisbeeren 25 Pf. per Bfund, neue Pflaumen 30 B., Birnen 35 Pf., Aepfel 35 Pf. per Pfund, Bwiebeln 4,50-5 M. per Str. Geräu cherte Fische. Kleine Flundern 2-3 Mart per Schod, Ma trele 30-50 f. p. St., Nal Inapp 90-150 Pf. pr. Bfd.
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Polizeibericht. Am 15. b. M., Nachmittags flel ein 5 Jahre alter Knabe in der Nähe der Treptower Brücke in den Fluthgraben, und wurde von dem Arbeiter Gerber, Stalizerftr. 59 wohnhaft, mit eigener Lebensgefahr gerettet. Am 16. d. V., Morgens, machte ein Herr im Thiergarten den Versuch, sich zu erschießen. Er wurde schwer verwundet in das städtische Krantenbau gebracht. An demselben Tage Abends starb der Barbier Bebrs, nachdem er von der Barbierherberge wegen bogradiger Trunkenbeit fortgewiesen worden war, auf dem Wege zur Polizei Wache in der Grenadierstraße, wie ärztlich festgestellt ist, an den Folgen übermäßigen Altobolgenuffes. Bu derselben Beit wurde in der Thaerstraße ein Knabe durch einen von dem Salächtermeister Gümbel, Mühlenstraße Nr. 48, geführten Wagen, und in der Ballisadenstraße ein anderer Knabe von einem in derselben Straße Nr. 9 wohnhaften Friedrich Schwarz geführten, im scharfen Trabe fahrenden Breat überfahren. Lepterer Knabe wurde am rechten Fuß so schwer verlegt, daß er in das städtische Krankenhaus im Friedrichshain gebracht werden mußte.
Gerichts- Zeitung."
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MIB
v. J. wurde der Ronkurs über das Vermögen des Kaufmanns obnu Meigner eröffnet. Den Baiftoen im Betrage von 18 000 M. Schilde ftanden Aktiva in Höhe von 3000 m. gegenüber, soweit bie ungenügende Buchführung überhaupt Daten und Angaben er mitteln ließ. In der Verhandlung wurde durch den Sach verständigen Herrn Bierftett festgestellt, daß das Geschäft im Jahre einen Umiat vos ca. 70 000. erzielt habe, also von einer Größe gewesen sei, wo eine regelrechte Buchführung nothwendig gewesen wäre. Der Gerichtshof er tannte nach dem Antrage des Staatsanwalts auf eine Gefängnißftrafe von 2 Wochen gegen den Angeklagten.
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Setten die b Th Angeti betr. 9
empfahl für dre übrigen Diger v + Unfinnig rasch durch die Straßen zu fahren, be eine m trachten nicht allein die Herren Schlächtermeister als ein Vor Frage recht, das ihnen gebührt, sondern auch die Pferdehändler. Jm lautete Thiere vor das Gefährt und jagen unbefümmert dabin; e Erver Intereffe des Geschäfts spannen die Rostäuscher die feurighten anwalts gilt die Leistungsfähigkeit ihres Stalles zu beweisen. Der Ge 6 Mon Fahren herbeigeführt werden können, fümmert sie nicht. Der Buchtha bante, daß leicht schwere Unglüdsfälle durch dieses rasche 6 Mon ferdebändler Ifidor Salinger, Brenzlauer fir. 3 wohnbaft, himm fuhr am 26. März d. J. im schnellsten Tempo über den nate G V Alexanderplag. Der Springbrunnen in der Mitte dieses Plages, der meisiens troden liegt, ist ein Spiel und Tummel Glat plat für die Kinder; hart an diesem Springbrunnen lichen S jagte der Wagen vorbei. Gerade wollte der fte benjährige Mühlb Auguft Schulz über die Straße schreiten. Ein vorübergehen der Herr, der en Wagen anstürmen sab, rief rasch dem Kutscher, Der Herr Salinger in eigener Berson war, eine Warnung zu Aber schon war es zu spät; der Knabe wurde zu Boden ge riffen und das Hinterrad ging über den Arm. Die Verlegung blieb. war nicht schwer, denn der Kleine fonnte allein aufstehen und Verhält fich nach Hause begegeben. Trogdem mußte er einige Tage ben ihren e Arm in der Binde tragen und fonnte awei Wochen lang nicht des thr Neuma schreiben. Der Schuldige an dem Unglüdsfall war unbe fümmert weiter gefahren. Gestern stand Herr Salinger vor Anna der britten Straffammer des Landgerichts I unter der Anllage trop bri Der vorsäglichen Körperverlegung. Der Gerichtshof ertannie des Mo mit Rüdficht darauf, daß die Verlegung teine schwere gewesen gegeben fet, auf eine Geldstrafe von 50. gegen den Angeklagten; der nunmeh Staatsanwalt batte 100 M. beantragt.
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Die Fo unter g fterbend fehen au Januar Berlin enthielt. die Aus
dem M vö derf Eine empfindliche aber gerechte Strafe empfing gefter fchließli der polnische Dienstlnecht Sured genannt Sztured vor der Mäuser Ferienftraflammer des Landgerichts II ; wegen eines frivolen Wöchne Diebstahls angeklagt erschien der Benannte vor den Schranken solches des Gerichts. Suret, der im Herbst v. J. mit einigen polnischen Landsleuten aus seiner Heimath Schleise bei Poln. Warten berg nach Velten gewandert, hatte am legteren Drte feine Freund Michalet in der ,, haczma" reichlich mit dem nationale Getränt, dem ,, wodka ", regalirt und zwar nur zu bem 3we um hinterher feinen Landsmann in aller Gemüthsruhe ausraube zu tönnen. Is Michalet den Anschluß erreicht" und irgend feinen Rausch ausschlief, schlich fich Sured in die Schlaftabine des Michalet und stabl demselben felne gefammten baaten Ersparniffe im Betrage von 42 Ma fowie 13 Ellen Hemben Leinemand. Diese schnöde Handlung weise frönte Suret noch obendrein mit einer raffinirten Schleh tigkeit; er bezichtigte nach vollbrachter Zbat einen Unschuldigen bem er das leere Bortemonnaie des Bestohlenen in die Tasche stedte. Vor Gericht räumte Suret den Diebstahl ein. Er war bisher zwar wegen Diebstahls noch nicht vorbestraft, mit Ra ficht auf die an den Tag gelegte niedrige Gesinnung beantragte jedoch der Staatsanwalt 9 Monate Gefängniß; der Gericht bof erachtete jedoch eine firengere Strafe am Blaze und erlann auf 1 Jahr Gefängniß.
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Tung tam eine ntlage wegen Landfriedensbruch zur ab. De Gera, 12. Juli. In der heutigen Schwurgerichtsverhand General Verhandlung. Beschuldigt waren zehn Berfonen. Es handelte über die fich um einen Vorfall bei dem Bau der Eisenbahnlinie von Alsdann Weimar nach Berta, den seiner Beit auch das ,, Berliner Boll Gesamm blatt" erwähnt hat. Arbeiterfeindliche Blätter brachten ble Revolte" mit der Arbeiterbewegung, spesiell mit der sosial rechnung Demokratischen in Verbindung. Die Gerichtsverhandlungen strafen diese Annahme Lügen; die Tumultuanten waren, wie m Dies faft immer der Fall, burchweg robe, oft bestrafte Menschen, ber; M die von der deutschen Arbeiterbewegung leine blaffe Ahnung Nachmit Drei Tage waren zur Verhandlung festgesetzt. Die Bahl der bei der Revolte" Betheiligten mochte fich auf 30 bis nehmen. An 40 belaufen; von diesen lamen auf die Anklagebant: Star Guftav Herting aus Mühlhausen , ursprünglich Schieferbeder, arbeite der Fili mehrfach vorbestraft mit Buchthaus und Gefängniß wegen ftaurant Diebstahls, Bettelns, Landstreichens, Führung falscher Legit ber Ta mationspapiere, Bruch der Polizeiaufsicht sc.: Friedr. Aug Statut, Langbein aus Weimar , vormals Kellner bis zum Militärbien jedoch m vorbeftraft wegen Betteins; Karl Ludw. Wilh. Sonnenftet lichtern aus Weimar , als Sattler gelernt und wegen Diebstah 3, Körpe Filiale verlegung, Bruch der Polizeiaufficht xc. mit Gefängniß und Bud Mitglied baus vorbestraft; Karl Mar Albert Haupt aus Weimar , an men, un a: beiter, megen schweren und leichten Diebstahls, Landstreichen ausgegli und Bettelns, Betrugs, E preffung und Widerstands gegen beftimm Staatsgewalt bereits vorbestraft; Konst. Reichardt aus Weimar , Alsdann hausen, Handarbeiter und noch unbestraft; Guft. Hermann Handarbeiter, einmal vorbestraft; Georg Speer aus Mühl vorm. I Der Ber Thimnis aus Apolda , ursprünglich Schneider, vorbestraft wegen Es ist d Diebstahls, Bettelns, Landstreichens und Hausfriedensbruchs; einheitlic Ernst Karl Seiler aus Weimar , als Maurer und Tüncher gefehr bebo die Staatsgewalt, sowie wegen Diebstahls, Beitelns und Land lernt und wiederholt vorbestraft wegen Wider feglichkeit gegen der Ma streichens; Katl Emil Otto Asperger aus Apolda , früher Maurer , noch unbestraft; Rudolf Hennide aus Dbertrebra Maurer un gering vorbeftraft. Sämmtliche sehn Genannte waren julegt Handarbeiter und als solche, wie erwähnt, die Sache selbst folgendes zu berichten. Im Frühling b. dem genannten Eisenbahnbau beschäftigt. In Kürze ist be 4. Versch wurde von Weimar aus eine Bahnlinie im Bau begonnen, in be bin 19. Richtung nach Berla a. Ilm und Tannroda , mit Abzweigung Straße 10 Schachte getheilt und so an einzelne Bauunternehmer obe nach Blantenbeim. Die Strede wurde in Baubezirle, nung. Schachtmeister zur Ausführung vergeben. Jeder einzelne Unte nehmer nimmt Arbeiter an, so viel er deren bedarf und orond Die Lohnverhältnisse mit denselben. Hier ward anfangs Tagelohn bestimmt, während später eine Act Allord eingefüf wurde. Der Lohnfas wurde in Folge dessen auf Bewältigung bestimmter Erdmassen, und zwar nach Lowrys festgestellt. Die der Fal gegen die Pfandleiher Mor Jacoby und Wolff Baumgarten Direktion sette 23 B. die Lowry dafür an, wäbrend einer bet Schachtmeister, Maschte, aus eigenem Ermessen 25 Bf. bejablle Die Direktion bestimmte indeß, den angeordneten Sas fef balten. Es war das im Maschle'schen Schachte schon am 1. Mai, bekannt geworden und die dort beschäftigten Leute stellten die Arbeit ein. Unter Pfeifen und Singen i beiter anderer Schachte aum Streiten zu veranlaffen. Die
Gegen zahlreiche Pfandlether wird seitens der Polizei. behörde um deshalb eingeschritten, weil dieselben nicht auch das Trödelgewerbe in Gemäßheit der Gewerbeordnung bet bem Polizeipräsidium angemeldet und weil fie unterlassen haben, ein Eröbelbuch zu führen. In dem mit Gefegestraft erlassenen Pfandleibreglement ist den Pfandleibein gestattet worden, auf den von ihnen zum Verkauf der verfallenen Pfänder veran lagten Auktionen diejenigen Gegenstände selbst zu erwerben, Befugniß machen denn auch faft sämmtliche hirftgen Pfandauf welche ungenügende Gebote gemacht werden. Von dieser leiher zur Verhütung eigenen Schadens ausgiebigen Gebrauch, und fte find deshalb in die Nothwendigkeit versetzt, die auf ben qu. Auktionen erworbenen Gegenstände anderweitig au verwerthen. Verschiedene Pfandleiher thun dies dadurch, daß fie Die betreffenden Waaren aller Art, unter denen fich alte Klet dungsstüde, Wäsche und dergl. Trödelartikel befinden, wiederum zur Multion stellen, andere Bfandleiher verkaufen auch einzelne Bolizeibehörde erachtet nun in diesen Verkäufen, gleichviel ob Stüde freihändig, wie es ihnen gerade paßt. Die hiesige bung des Trödelgewerbes, während namentlich die größeren fie durch Verauttionirung oder freibändig geschehen, eine Aus Bfanbleiber nicht geneigt find, fich als Tröbler zu betrachten, und es daher unterlassen, sowohl das Trödelgewerbe anzu melden, noch ein Trödelbuch anzulegen. Die verschiedenen Ab theilungen des biefigen Amtsgerichts baben nun gegen die widerstrebenden Panbleiber Strafbefehle erlaffen, gegen welche diese Einspruch erhoben. Bwet folche: Sachen gelangten gestern
vor der 93. und 94. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts zur Verbandlung. Der Gerichtshof in der ersteren Sache trat der Auffaffung der Polizeibehörde bei und verurtheilte den An getlagten zu 10 M., ber in der zweiten Sache machte einen Unterschied zwischen auktionsweisem und freihändigem Verkauf und hat deshalb Beweiterhebung beschlossen.
+ Unter der Anklage des einfachen Bankerotts stand der frühere selbstständige Kaufmann, jezige Reisende Meißner, vor der dritten Straflammer des hiesigen Landgerichts. Meig
Vormittag des
des nächsten Babltages,
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beitslöhne wurden am Nachmittag im Gasthofe zu Neuwallen und Fra
betrieben, welches anfänglich sehr florirte. Während dieser schen Arbeitern des Maschle'schen und denen anderer Schach Versamm
Seit führte der Angeklagte seine Bücher ordnungsmäßig. Jn. umfat begann zurüdsugeben. Meißner hatte nur geringe zwischen that fich eine übermächtige Ronkurrenz auf und der welche die Arbeit for segen wollten. Dann rottete eine Angab ftraße 33 begann geringe von etwa vierzig Arbeitern aus erftgenanntem Schachte fich Ausschuß Kapitalien zur Verfügung gehabt, als er fich selbstständig ernstesten gestaltete sich die Sache im Tieße'schen Schachte,
machte und die Schulden wuchsen ihm allmälig über den Kopf. Von da an entsprach seine Buchführung nicht mehr den lauf männischen Ufanzen. Er schrieb nur die Tageslosungen in das Raffenbuch ein und benugte im Uebrigen Kladden, so daß der Stand seines Vermögens nicht jeder Beit erfi htlich war. Es war Selbstverständlich, daß er bei solcher Buchung niemals die Jahres. bilanz sieben fonnte. Er verstand er, fich fünf Jahre lang über
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dort die Arbeiter entschieden ihren Anschluß an die Arbeit einftellung verweigerten. Die Aufrührer schimpften und warfen ftrage 26 mit Steinen und E: dklumpen und stürmten dann auf Treppent sich sehr rasch eine äußerst blutige Szene entwidelte. Aud regung des Angeklagten Herting den Tiege'schen Schacht, wo einige von den Angreifern selbst, namentlich der Angellage Waffer zu halten, dann tam das Fallissement. Im Herbste Schlachtfelde hinweggetragen werden und wurde so na feines Haupt, tamen sehr übel davon. Der Genannte mußte out
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