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Beilage zum Berliner Volksblatt.

Ur. 187.

Oesterreichisch- Ungarische Arbeiter­gesekgebung.

I.

Unter die Forderungen, die sich in der modernen Arbeiter. bewegung zur allgemeinen Anerkennung durchgerungen haben, ms zu ihre it fest wohl auch die internationale Arbeitergef gebung au mit Freude blen. Schon der utopische Sozialismus eines Richard Dwen fich fchloff verleugnete nicht völlig feinen Ursprung im Lande der Meister us der der Politit und Nationalötonomie, indem unter den n end her Inüpfungspunkten an die wirklichen und zeitgemäßen Bedürf einen ab niffe der Arbeiterllaffe das Berlangen nach einer internatio weldemnalen Regelung der Arbeitszeit fich vorfand. en Belfiant

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Was damals nur als theoretische Schrulle angesehen und seitens der Bral genwärtige tier" ignorirt wurde, brach fich aber in den legten Dejennien eil die ob unter den Arbeitern, insbesondere Deutschlands , Frankreichs , en verbrenglands und der Schweiz , Bahn, da die Entwicklung der or paffio al rrten Bla

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allaberall im 3: folge hat, diese Forderung im Herzen Der Arbeiter naturgemäß erzeugen mußte, sobald fte ihrer Stel lung im wirthschaftlichen und politischen Rampfe der Gegen wart fich bewußt wurden.

Freitag, den 13. August 1886.

Auf Arbeiten, welche der eigentlichen Fabrikation als Hilfs. arbeiten vor und nachgehen müssen( Beleuchtung, Refsel beizung 2c.) finden, soferne diese Arbeiten nicht von jugend­lichen Hilfsarbeitern verrichtet werden, die obigen Beftim mungen teine Anwendung. Die Ueberstunden find besonders zu entlohnen.

Die Ausnahmen von der geseglich normirten Arbeits­zeit find in diesem Paragraphen jo häufig, daß man in Bweifel geräth, ob überbaupt noch ein Normalarbeitstag übrig bleibt; anderersets find der Regiernng folche Machtooll kommenheiten eingeräumt, daß der ganze Baragraph in ein ge feglich formulirtes Vertrauensootum zur gegenwärtigen und feber zufünftigen Regierung ausläuft. Den ersteren Mangel haben wir der Minirarbeit der liberalen Oppofition, legteren der bureaukratischen Tradition, der Untrnntniß der induftriellen Verhältniffe und der ängftlichen Schüchternheit vieler der Sozialreform freundlich gesinnten Bailamentarier in der Ne. gierungspartei zu verdanten. Die prinzipielle Bedeutung des Maximalarbeitstages bleibt aber doch trop aller dieser Durchlöcherungen wenigftens fo lange befteben, als ein tonfer vatives Regime in Defterreich bleibt. Und später hoffen wir Die öfterreichische Arbeiterbewegung so weit erftarkt, daß fie auch den Versuchen liberaler, dem Fabrikantenthum näher ftehender Regierungen, die Magimalarbeitszeit durch ausgedehnte Aus nahmsbewilligungen illusorisch zu machen, erfolgreichen Wider stand zu leiften im Stande fein wird. Und selbst der aus. nahmsweise 12tündige Arbeitstag ist in einem Lande eine wahrhafte Erleichterung, in welchem, wie eine Enquete vor Annahme des Gesezes erwiesen hat, Arbeitszeit bis zu 18 Stunden teine Seltenheit ift. Ursprünglich wir von der Majorität des Gewerbeausschusses 10ftündige Maximalarbeits zeit vorgefchagen, die leider an dem Widerstande der liberalen Oppofition und durch den Abfall einiger Mitglieder der Re gierungspartei scheiterte. Auch in der wesentlich aus Bertretern des Großgrundbefiges und bes Klerus au зи fammengefeßten parlamentarischen Majorität befinden sich eine Anzahl von Großindustriellen, besonders solcher, die neben der Landwirthschaft noch landwirthschaftliche Indruftrie betreiben.

Bei aller Anerkennung der Berechtigung dieser Forderung ift aber doch nicht zu leugnen, daß der thatsächliche Entwic lungsgang der Arbeiterschutzgesetzgebung, wie er fich bisher bollsteht, nicht international, sondern staatlich ist; wenn auch bei jeder Arbeitsgefeggebung die Erfahrungen anderer barin orangegangener Staaten benugt werden lönnen, auch 3. B. auer( Un in der Schweiz und in Defterreich wirklich benugt werden, so Sonnabe ist doch bisher der Inhalt der Gesezesbestimmungen leineswegs leichartig, nicht einmal der Gleichheit fich nähernd. Die Ber Begräbn fechter der internationalen Arbeitsgesetzgebung haben häufig au ebe Gewicht auf gewiffe Grundbestimmungen der Befengebung gelegt, so daß fte übersaben, daß daneben große Verschieden belten aus der verschiedenen tulturellen und nationalen Ent widlung der einzelnen Staaten mit Nothwendigkeit hervorgehen und in der Gesetzgebung den entsprechenden Ausdruck finden

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t bloß in vagen Allgemeinheiten bewegende internationale belgefeggebung erft bei einer gewiffen Entwidelung der eintaatlichen Gesetzgebungen und nur zwischen Staaten von lichen in Es ift daher wohl als wahrscheinlich anzunehmen, annieber Gleichheit der Produktionsbedingungen zu verwirk daß die erfte internationale Bereinbarung amischen solchen Län dern stattfinden wird, welche bereits beträchtliche Fortschritte in Der eigenen Arbeitsgefeßgebung gemacht haben. Bu legterem it aber vor allem eine energische Propaganda der Arbeiter der

Bir müffen besbalb aussprechen, daß eine wirksame, fich

lamenten. Defterreich

s eine Anzahl von widerspenftigen Regierungen und Bars

III. Jahrg?

Andranges aur Rechtsanwaltschaft genügt so ein glüdlicher Projes, um einen jungen Anwalt belannt zu machen und ihm eine gute Bragis zu fichern.

Einem vielfach geäußerten Wunsche der Bewohner des Westens von Berlin ist seitens der Baonverwaltung jezt Rechnung getragen. Bis einschließlich 19. September d. J. werden an den Sonn- und Festtagen wie von den übrigen Fernftationen der Berliner Stadtbahn auch von Berlin , Chars lottenburg und Boologischer Garten Retourbillets 2. und 3. Klaffe zum einfachen tarifmäßigen Fahrpreise mit eintägiger Giltigkeitsdauer nach den Stationen Lichtenberg Friedrichsfelde , Hoppegarten , Neuenhagen , Fredersdorf , Straußberg und Dabmsdorf Müncheberg ausgegeben. Die Benugung der Routierzüge ift ausgeschloffen, Fahrunterbrechung ist nicht ge ftattet. Freigepäd wird nicht gewährt.

Faft

Vor einiger Zeit ging durch mehrere Berliner Beitungen eine Notiz, wonach ein junger Mann von einem Bandlether für den bei der ultion entstandenen Ausfall eines nicht eins gelösten Pfandes verklagt worden sei. An die Mittheilung Dieses gewiffermaßen als neu und seltsam bingestellten Falles wurden dann Vermuthungen über den Erfolg der Klage ge Inüpft. Und doch ist der Fall leineswegs une hört. jeder Berliner Vandleiber vertlagt jest auf Grund vorange gangener, den Brandlethern in dieser Beziehung günstigen Ents scheidungen den Ve pfänder, wenn er bei dem Berlauf des Pfandes einen Ausfall erleidet, falls nur irgend Aussicht ist, baß bei dem Verpfänder die Erefution nicht fruchtlos ausfällt. Ein Pfandlether in der A. Straße hält fich sogar einen eigenen Rechtsanwalt für diese Prozesse. Ala Belag diene folgender Fall: Ein Zimmermann in der Bergmannstraße verpfändete im Jahre 1883, als er in Folge des damaligen Streits in Noth gerathen war, feine beiden beften Anzüge nebit Winter paletot bet einem Pfandleiher für 30 M. Die alte Regel, daß leichter verfest als wieder eingelöst ist, bewahrheitete fich auch hier; der Bimmermann bezahlte in svet Jahren 14 M. 40 Bf. Sinsen, und als er im dritten Jahre auch die Sinsen nicht bezahlen fonnte, wurden die Sachen verlauft, womit er die ganze Angelegenheit für erledigt erachtete. Er erftaunte nun nicht wenig, als er dann von dem Piandleiher aufgefordert wurde, noc 18 M. für den Ausfall bei der Aufiton zu zahlen, da die Anzüge nur 20 M. 20 Bf. gebracht hätten. Bu dem Datlebn von 30 M. feien aber noch für das dritte Jahr 7 M. 20 Bf. Binsen und 1 M. Auktionsgebühren au sablen, so daß nach Abzug der bei der Aution erzielten 20. 20 Bf. noch 18 M. Reft verblieben. Der Zimmermann ließ es auf eine Klage antommen, verlor den Pozeß und batte noch 15 M. Kosten zu zahlen. Bei unseren Pfandleth anftalten( bie töniglichen Leihämter, bei welchen der Darlebns nehmer nachträglich nicht in Anspruch genommen wird, find Davon ausgeschloffen) sind derartige Fälle etwas ganz alltäg liches. Für die graufamen Verluste, welche das ärmere Bus blitum unter folchen Umständen erleidet, find aber auch unsere Auktionsverhältnisse mit verantwortlich zu machen. Denn bet den Auktionen beherrschen die Händler, welche ,, Kaprusche" ( Kompagnongeschäft) machen und leinen Gegenstand in die Hände anderer Bieter gelangen laffen, das Feld. Diesem Ring gegenüber ift fogar der Pfandleiber bei den von ihm veran ftalteten Auktionen machtlos. Wenn nun aber bei einer Auktion der verseßte Gegenstand mehr ergiebt, als der darauf geliebene Betrag ausmacht, forgt dann der Pfandleiber ebenso prompt dafür, daß der Ueberschuß an den Verp, änder abgeführt wird? Wir wagen das zu bezweifeln.

Ueber die Arbeitspausen, durch deren Berkürzung belannt. lich die Fabrilanten nach alter Uebung die effettive Arbeitszeit zu verlängern wiffen, ift in§ 74a folgendes bestimmt: Boischen den Arbeitsstunden find den bilfsarbeitern angemessene Rube paufen zu gewähren, welche nicht weniger als anderthalb Stunden betragen müssen, wovon nach der Beschaffenheit des Gewerbebetriebes tbunlichst eine Stunde auf die Mittagszeit zu entfallen hat. Wenn die Arbeitszeit vor oder diejenige nach ber Mittagsstunde fünf Stunden oder weniger beträgt, so lann Die Ruhepause mit Ausnahme der für die Mittagszeit be ftimmten Stunde für die betreffende Arbeitszeit entfallen. Bei Der Nachtarbeit haben diese Vorschriften finngemäße

betreffenden Länder erforderlich, denen es ja leichter sein muß, Anwendung zu finden. Der Handelsminister im Einver the einzelne Stegierung im eigenen Lande vorwärts zu drängen,

-

bie Reichshälfte weftlich der Leitha

-

bietet in dieser Beziehung ein um so lebrreicheres Bel är Ron piel, als dort die Arbeiter noch ohne politisches Wahlrecht -Regime b. Man hört und lieft heute häufig in und außer Defter teich, daß dieser Staat, von dem sonst das boshafte geflügelte Bort geht, daß er immer um eine Idee zurüd set, in der r beiterschußgefeßgebung alle anderen europäischen Staaten, mit Ausnahme der fleinen Schw.is, überholt habe. Der deutsche Reichslangler hat diesen Vorzug freilich dadurch abzuschwächen Besucht, daß er behauptete, in Defterreich würden die Gefeße nicht fo ftrerg ausgeführt als in Deutschland . Diese Behaup tung, die auf den ersten Blid sehr bestechend wirkt, da fie mit et alten Tradition von der österreichischen Gemüthlichkeit in brendem Einklang steht, ist aber doch in ihrer Anwendung uf diesen Fall nicht ganz richtig; wir brauchen uns nur auf

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te Beilag

Me Berichte der österreichisben Gewerbeinspektoren für 1884 Wer die fraffeften Uebelstände in der Arbeiterbevölkerung an's

1885 au berufen, die durch die Dffenherzigkeit, mit der

nehmen mit dem Minister des Innern wird ermächtigt, je nach dem thatsächlichen Bedarf einzelner Kategorien von Gewerben namentlich jenen, bei denen eine Unterbrechung des Betriebes unthunlich ist, eine angemessene Abkürzung der Arbeitspausen zu geftatten.

Kommunales.

w. Die in Berlin vorhandenen Wafferstraßen genügen dem mit der Vermehrung der Einwohnerzabl und dem stetigen Wachsthum der Stadt fich fteigernden Schifffahrts verkehr nicht mehr. Um dem abzuhelfen, foll, nachdem der früher geplante Bau eines Sablanals seiner Roftspieligteit wegen aufgegeben worden, die Kanalifirung der Unterspree und die Schaffung eines neuen Schiffsweges innerhalb Berlin durch Schiffbar machung des jeßigen Müblengerinnes zur Ausführung fommen. Die staatlicherseits beabsichtigten und zum Theil betreffs der Unterfpree Durch Errichtung eines Webres und einer Schleufe bei Charlottenburg bereits ausgefübrien Unternehmen sowie die Abficht des Staates aur Verbesserung der Waffer ftraße nach der Dber hin und der Doer selbst haben die städti fchen Behörden veranlagt u erwägen, wie welt das Intereffe Der Stadtgemeinde es erbeischt, für die Spreeregulirung und die damit zusammenhängende Gentung des Hochwasserspiegels mit ben Staatsbehörden in Berbindung zu treten, um au erreichen, baß auch die größeren Fahrzeuge der Elbe und Dder bis in bas Innere der Stadt geleitet werden fönnen. Nachdem zu diesem Bwede bereits das Dammmühlen Grundftüd erworben worden war, haben die Verhandlungen dahin geführt, daß die Stadtgemeinde fich wenigftens im Prinsipe aur Bahlung eines nambeften Beitrages bereit erklärt hat, über deffen Höhe zur Beit Verhandlungen schweben.

eslicht befördert werden, in angenehmem Gegensage au hen Berichten deutscher Fabritinspettoren stehen. Ein Weiterer febr berüdfichtigungswerther Umstand, der schwer gegen die Bismard'sche Behauptung in's Gewicht fällt, ist die Deltaus befiere Drganisation der österreichischen Gewerbe lich in die Infpettion thatkräftig eingreift und die Berichte infpettoren, die unter einem Generalinspektor stehen, der persön einheitlich zufammenfaßt. Das Inftitut der Fabrilinspektoren, als die gefeglich organiftrte Ueberwachungsbehörde für die wesentlichten Bestimmungen der Arbeitsgesetzgebung, ift aber ber Stapfeller für die ganze Arbeiterschußgefesgebung; ein Bergleich zwischen diesem Institute in Deutschland , wo es doch schon längere Belt besteht, und dem noch Jugendlichen in Defterreich fällt leineswegs zu Gunsten des

erfieren aus. Faffen

wir

wir die Gesegesbestimmungen selbst in's

Lokales.

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Ueber die Nachäff ang Pariser Moden seitens unserer Frauenwelt, und seien diese, wie beispielsweise bie Tournüre, noch so häglich und abgeschmackt, wird so viel gefpöttelt, daß es fich auch einmal verlohnt, auf die Modegeden der Herren melt hinzuweisen, die in ihren Ausschreitungen wahrlich unseren Frauen nichts nachgeben. Da bringt der Bariser Figaro" eine fatyrische Beschreibung der Pariser modischen Herrenwelt, die fich Wort für Wort lieft, als bätte der Beifaffer die Studien zu seiner Schilderung in den Straßen Berlins gemacht. befliff n, thre Parifer Borbilder nur ja aufs Tüpfelchen ger au 50 emfig find gemine Herrchen aus der Berliner Gesellschaft nachzuahmen. Wer chic" fein will, schreibt, Figaro", trägt einen boben Hut mit wahnsinnig breiter Krempe. Diese ,, Be bauptung" wird so tief ins Geficht gebrückt, daß man von der Stirn abfolut nichts mehr steht. Dafür reicht der Halsfragen bis unmittelbar an das Kinn, ein Kragen obne zwölf Benti meter Höbe würde Dich zum unreitbaren Philifier stempeln. Auf die Existenz des Oberhembs wird weniger gefehen, denn eine Kravatte von riefiger Ausdehnung breitet schügend ihren Fittich über diesen Theil des männlichen Weißzeuges. Was sonst noch zum Anzug gebört, muß absolut eng gepreßt, wie geschnürt erscheinen, der Rod wird bis zur Kravatte hinauf feft augelnöpft, ein faltiger Uberrod darf je nach Gefallen des Befigers länger, aber auch fürger sein als der Beh- Rod, der in legterem Falle gar spaßig unter dem Baletot beroorlugt. Schuhe und Stiefel natürlich nach Art der Schnabelschiffe spit sulaufend. Das linke Auge wird mit dem Monolle bewaffnet webe dem, der fich unterfängt, obne Monolle au er cheinen! Man ist überhaupt ohne dieses lleidfame Möbel in der Bariser Gesellschaft unmöglich. Auch ein Spazier stock ist obligatorisch, aber nicht etwa ein folettes Röhrchen von jener Schlantbeit, wie es die Elegants früherer Tage trugen. Der gleichen ist fest einfach shoking. Rin, ein Knüttel von furcht einflögender Dide muß es sein, auf den man fich natürlich nicht etwa flugt, den man vielmehr in der Luft balangirf. Man gewinnt dadurch freilich mehr das Ansehen eines Jongleurs, als eines harmlosen Spaziergängers, aber was thuts, die Mode und die junge Herrenwelt verlangt es."

Eine besondere Berliner Spezialität von Prozessen geben aus den zahlreichen Fällen gerichtlich geltend gemachter Rechtsansprüche von Grundstüdsbefizern gegen den Magiftrat unferer Stadt hervor, auf Gewäbrung einer Entschädigung wegen verweigerter Bauerlaubniß aus dem Grunde, weil das Terrain, für welches die Erlaubniß zur Bebauung nachgefucht wurde, nach dem bekannten Bebauungsplan vom Jahre 1862 nicht bebaut werden durfte, und die betreffenden Grundbefizer nach der damaligen Lage der Geleggebung als durch diesen Bebauungsplan in ihren Eigenthumsrechten geschädigt und die Kommune zur Entschädigung verpflichtet erachtet wird. Bet solchen Entschädigungsprogfen bandelt es sich um ganz be deutende Dbjekte und man lann fich denten, mit welcher Fin Diglett alle Gründe pro und lontra von den Sachwaltern an Rechtsanwalt fofort in dem Kreise der interesfirten Grund

langen, daß bie neue rbeitergesetzgebung in Desterreich, fomett fie bis jest abgeschloffen ift, vorgeschrittener ist, als dies jenige Deutschlands . Bor Allem befist Defterreich in seinem Belege vom 8. März 1885 eine normirte Arbeitszeit für er wachsene Fabritarbeiter, worin es allein die Schweiz in Europa Jum Borgänger hat. Freilich hat der§ 96 a, welcher die tarimalarbeitszeit normirt, deutlich die Spuren des Rom promises mit der liberalen Oppofition, welche durch die lapi Tallichen Wähler zum heftigsten Widerstand gegen diesen Baragraph aufgerufen wurde. Derselbe lautet nämlich: Jn fabrilmasig betriebenen Gewerbsunternehmungen darf für die gewerblichen Hilfsarbeiter die Arbeitsdauer ohne Einrechnung geführt werden. Ein gewonnener Brojeß macht den glüdlichen Der Arbeitspaufen nicht mehr als höchftens elf Stunden binnen 24 Sturb n betragen. Doch fann der Handelsminifter im ftüdsbeftger bekannt und in der That find es nur wenige Anwälte, Cinvernehmen mit dem Minifter des Innern und nach Anhörung die mit der Führung dieser allerdings verswidten, aber wegen des ber Handels- und Gewerbelammern diejenigen Gewerbelategorien gewöhnlich hohen Streitobjektes auch sehr einträglichen Projeffe tim Berordnungswege bezeichnen, welchen mit Rüdficht auf die

nachgewiesenen besonderen Bedürfnisse derselben die Verlänge

betraut werden. Augenblicklich berrscht wieder große Freude in den Reihen der interefftcten Grundstüdsbefizer, denn der

tung ber täglichen Arbeitszeit um eine Stunde au gewähren Magiftrat ift mit seinem neueften, gegen solche Entschädigungs ift, und ist die Lifte derselben von brei au brei Jahren zu teolbiren. Wenn Naturereignisse oder Unfälle den regelmäßi rüdgewiesen worden. Der Magiftrat batte nämlich behauptet, gen Betrieb unterbrochen haben, oder wenn ein vermehrtes bag der Kläger , der das betreffende Terrain erft lange nach Arbeitsbedürfniß eingetreten ift, fann die Gewerbebehörde erfter Inftans einzelnen Gewerbeunternehmungen eine zeitweilige Ver längerung ber Arbeitszeit, jedoch längstens für die Dauer von

anfprüche geltend gemachten Einwande beim Reichsgericht zu

bem Jahre 1862 gelauft habe, durch den 1852 er Bebauungs plan garnicht geschädigt sein tönne. Dem gegenüber bat bas Reichsgericht entschieden, daß der nicht publisirte Bebauungs plan von 1862 als ein Jnternum ber betheiligten Behörden su

folche Bewilligung der politischen Landesbehörde zu. Eine betrachten ist, und die Schädigung des Grundbefizers mit dem

-

Moment eintritt, wo die Bauerlaubniß nach dem Bebauungs plan von 1862 versagt wird. Der glüdliche junge Rechts anwalt des Klägers, der dies seinem Mandanten günftige

belsminister im Einoernehmen mit dem Minifter des Innern Entscheidung mehr den beim Reichsgeribt tonftanten Grund ermächtigt, bet jenen Kategorien von Gewerbeunternehmungen, für welche der ununterbrochene Betrieb geftattet worden

ift, bebuis Ermöglichung des wiederkehrenden erforder wird vermuthlich unsern Magiftrat in nächster Beit mit einer Richen Schichtenwechsels die Arbeitszeit angemessen zu regeln. ganzen Anzahl neuer Projeffe beglüden. Zios des starten

fägen, als seiner besonderen juristischen Befäbigung verdantt, ift für alle intereffirten Grundbefizer der Held bes Tages und

Der problematische Werth von Hauptgewinnen in den Privatlotterien ergiebt fich wieder einmal zur Eoidenz aus folgendem bemerkenswertben Fall. Von 25 Loosen der Berliner Eq sivagen und Pierdelotterie, welche ein Barbier Sch. in Liebenwerda( Prov. Sachsen ) zum Berfauf entnommen batte, war der Hauptgewinn bei der jüngst stattgebabten 8ebuna, eine vierspännige Equipage im angeblichen Werthe Don 15 000., auf eins der Loose gefallen, welches zwei Brauereia beiter aus Liebenwerda gemeinschaftlich gespielt batten. Hocherfreut über das große Glüd begaben sich bie Gewinner nach Berlin , um bier den Gewinn in Empfang zu nehmen und ihn zu verlaufen, da fie unmöglich von demselben einen eigenen Gebrauch machen lönnen. Wer beschreibt aber ihre große Entiäuschung, als fte die vierspännige Equipage nur mit bängen und Würgen" für 6000., fage fechstausend Mart, an den Mann bringen tonnten. Das ist also der Hauptgewinn im Werth: von 15 000 m. Eines Kommentars bedarf dieser Fall nicht, da er, wie leider hinlänglich bekannt, in den Annalen des Brioatlotteriewesens nicht vereinzelt Daftebt.

Eine Lotalforrefpondens bringt folgende beunruhigende Nachricht: Grove Aufregung berricht feit vorgestern Abend unter dem Autfichts perfonal ber föniglichen Thier argneticbule. Der dem Reichslangler Fürsten Bismaid gehörige Reichs hund