produzirt wird, aber die Bodenkultur ist seit Aufbebung der Negersllaveret eine viel mannigfaltigere geworden. Der Süden pflanzt nicht mehr blog Baumwolle, sondern hat auch ange fangen, fte zu verarbeiten, wie zahlreiche Baumwollfabri ten beweisen. Die Zahl der legteren, welche im Jahre 1880 nur 180 betrug, ift seitdem auf 353, also um beinahe 100 Ct. geftiegen, und binfichtlich der Vermehrung der Spis beln waltet ungefähr daffelbe Verhältniß ob. Jm Jahre 1880 gab es in den Südstaaten 40 Baumölmühlen, heute giebt es beren 146 mit einem Gesammitapital von beinahe 11 000 000 Dollars, oder mehr als dreimal so viel, wie vor fünf Jahren. Jm Jahre 1880 produzirte der Süden 397 301 Tonnen Roheisen, 1884 aber 657 599 Tonnen. Hiermit hat die Roblenprobul tion gleichen Schritt gehalten. Die Maisproduktion des dens ftieg von 334 Millionen Bushels im Jahre 1879, auf 499 Millionen im Jahre 1885, während die Produktion von Hafer, Tabat und Gemüse fich in demselben Beitraum beinahe verdoppelte. Im Jahre 1880 wurde der Werth der Bierde, Maulesel, Rinder, Schafe u. f. w. im Süben auf 439 000 000 Dollars veranschlagt; beute beträgt derselbe 159 000 000 Doll. mehr. Nach einer forgfältigen Berechnung hat der Süden im Jahre 1885 für 300 700 000 Dollars mehr landwirthschaftliche und induftrielle Brabutte erzeugt, als 1880, was etwas mehr ift, als der durchschnittliche Werth der jährlichen Baumwoll produktion und 25 000 000 Dollars mehr als der Werth der Wetzenernte der ganzen Union   im vorigen Jahre. So breitet fich der Kapitalismus   auch im Süden aus.

Gerichts- Zeitung.

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Reichsgerichtsentscheidung. Denjenigen Steuerzahlern, welche es immer noch für teine verwerfliche Handlungsweise halten, der Behörde gegenüber falsche Angaben über ihre Ver­mögensverhältnisse zu machen, während fte als gute Bürger fich sonst vor jeder strafbaren Handlung sorgsam bewahren, möge eine Entscheidung des Reichsgerichts zur Warnung gereichen, welche unterm 28. Mai 1886 ergangen ist. Die Boff. 8tg." giebt dieselbe wie folgt wieder: Der§ 156 des Strafgefeß buches beftraft mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren Denjenigen, welcher vor einer aur Abnahme einer Ber ficherung an Eldeßftatt zuständigen Behörde eine solche Ber ficherung wiffentlich falsch abgiebt u. f. w. Das Reichsgericht hat nun festgestellt, daß diese Bestimmung auch Anwendung findet, wenn ein Steuerrellamant bei Veranlagung der Klafft fisirten Einkommensteuer und daffelbe mus natürlich von jeder anderen Steuer gelten der Bezirkskommiffion mit oder obne Aufforderung seitens derselben Erklärungen wissentlich falsch abgiebt und eidesstattlich als richtig serfichert, um eine niedrigere Einschägung herbeizuführen. Das Reichsgericht hebt in der Begründung hervor, daß es für den Thatbestand durch aus nicht erforderlich sei, daß die eidesstattliche Bersicherung von der Behörde erfordert sein müsse was seitens der Be hörde erft geschehen soll, wenn alle anderen Mittel zur Er mittelung des Einkommens des Steuerpflichtigen erschrpft selen

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fich über dieses unerhörte Straffyftem auf der Bund" tabelt, Daß die Verbrechen Michel's, welche die Verurtheilungen au 10, 35 und 10 Jahren Buchthaus berbeiführten, nicht einheit lich durch die Berner Gerichte beurtheilt wurden. Es wäre dies möglich gewesen, da die Kantonsregierungen die Aus Iteferung eines Bürgere an einen anderen Ranton verweigern fönnen, wenn fie ihm wegen des Verbrechens, weshalb seine Auslieferung gefordert wird, selber den Prozeß machen wollen. Wahrscheinlich wird der Fall Michel zu einer Verständigung über eine einheitliche Bestrafung eines von mehreren Kantonen verfolgten Verbrechers den Anstoß geben.

Der Pfarrer Thummel und der Redakteur Krumm aus Remscheid   batten fich am 11. August vor der Straflammer zu Elberfeld   zu verantworten. Der Sachverhalt, welcher der Anflage ju Grunde lag, ist folgender: Muf Ersuchen eines latholischen Gärtners nahm der evangelische Geistliche Ende Dezember vor. s. di: firchliche Beerdigung eines gleichfalls tatholischen Gärtnergesellen vor, der bei seinem Meifter über 20 Jahre zur vollen Bufriedenheit deffelben gearbeitet hatte 20 Jahre zur vollen Bufriedenheit deffelben gearbeitet batte und dem fatholischerseits die Beerdigung verweigert worden war, weil er die öfterliche Kommunion verfäumt habe. Das Begräbniß erfolgte auf dem Remscheider Kommunal Friedhofe, welcher allerdings fast ausschließlich von Ratholiten benust wird. Bald darauf erschien in den ultramontanen Wupper thaler Boltsblättern" ein mit Tolerang" überschriebener Ar titel, welcher, wie in dem Urtheil des Gerichts gesagt wird, in gebäffiger und verwerflicher Weise und Form nicht nur gegen einige der Remicheider evangelischen Pfarrer vorgeht, fondern namentlich auch die vorerwähnte Beerdigung böhnen bespricht und in Bezug auf den Pfairer Thümmel besonders hervorhebt, daß er sich in Geldern durch seine Ber höhnung des latholischen Glaubens berühmt" gemacht habe und nur mit Inapper Noth dem Gefängniß entgangen set". Nicht nur entgangen sei". Nicht nur an zahlreiche Nichtabonnenten an zahlreiche Nichtabonnenten in Remscheid   wurde das erwähnte ultramontane Blatt unter Kreuzband geschickt, fordern es wurde auch in den öffentlichen Wirthschaften daselbst ausgelegt. Gereizt durch dieses gegen seine Berson gerichtete Borgehen, verfaßte Tbümmel, um die Sachlage feinen Pfarreingefeffenen gegenüber flar ju ftellen, und zwar insbesondere die Bemerkung, daß er mit Inapper Noth dem Gefängniß entgangen sei, die zu furs war, um ver ftanden zu werden, aber lang genug, um ihn schnöde bloßzu­ftellen einen Gegenaufias, welchen der verantwortliche Re batteur Krumm in die Remichelber Bia." aufnahm. Hierin führte Thümmel aus, daß er sich in Geldern bei Gelegenheit einer Fronleichnamsprozeffton im Jahre 1882 die Ausschmüdung seines Bfar: hauses mit den Worten verbeien habe: Ich kann doch nicht mitfelern, wenn morgen der gebadene Gott umber getragen wird", und sagte dann weiter:" Dieser Ausdrudge badener Gott", der ich in einer alten reformirten Dogmatit gelesen hatte, meint die Softie, die Abendmahlsoblate, welche aus Mehl gebaden wird." Dieses Ausdruds wegen wurde Thümmel vom Landgericht au Cleve zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt, auf die vom Reichsgericht erfolgte Annahme der Revifion dagegen vom Düffeldorfer Landgericht freigesprochen. weil nicht feststehe, daß er sich der Deffentlichkeit jener Neuße rung, die er zu seinem Rüfter in Gegenwart einiger andern Personen gethan, bewußt gezesen sein. Objektiv liege in dem Ausdrud gebadener Gott", so führte das heutige verur theilende Erkenntniß des biefizen Landgerichts aus, war eine

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Vermißten dringend verdächtig wurde der Meggergeselle Bon auf dem Waldhof verhaftet.

Potsdam  , 12. Auguft. Eine robe Szene spielte fich diei Lage in einem Hause her Brandenburger Bo stadt ab, w felbft eine jähzornige Frauensperson mit ihrer Hausgenoffin is grimmer Fhde lebte. Schon wiederholt waren teine Blank leten zwischen beiden Frauen vorgefallen, welche inbeg ob ernstlichere Folgen verliefen. Jüngst nahm nun aber der Stret folche Dimer ftonen an, daß die erftgenannte Frau mit when gefchwungener gt auf ihre Gegnerin einbrang und derfelber ben Schadel zu spalten brobte. Da- ein Hieb,- ein all gemeiner Aufschret der beftürzten Buschauer, bet denen weibliche Theil ohnmächtig bei Seite wantt und scharfen Schneide der Art getroffen fintt der Eheman be: Attentäterin aus einer tlaffenden Brust vunde blutend Boden. Der Mann hatte fich im fritischen Moment feire Frau entgegengeworfen und so für jene Frau den Sieb aufge fangen. Blüdlicherweise soll die Berlegung des Mannes ni lebensgefährlich sein, beinabe wäre aber doch das wüthenbe Weib zur Mörderin geworden.

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Don be

Dülmen   i. Weftf., 11. Aug. Ein furchtbarer Drlan fa geftern Rachmittag um 2 Uhr in der Nähe des hiesigen recht rheinischen Bahnhofs zum Ausbruch und richtete in den Bah hofsanlagen und deren Umgebung schreckliche Verwüftungen a In dem Gehölz, in welchem der Sturm fich zuerst erhob, w den kräftige Bäume entwurzelt und in die Luft geschleuder Die Dächer des Güter schuppens, eines andern Nebengebäude des Bahnhofs und des Schücking'schen Lagerhauses find b auf geringe Reste verschwunden. Die Sparten und Bieg lagen in einem Umkreis von vielen hundert Schritten zerftreut Dret Wärterhäuschen find wie vom Erdboden rafirt. Weiche find aus dem Boden geriffen, Güterwagen umgestürzt, graphenbrähte wie Spreu getnidt. Das Bahnhofsgebäu wurde bis in die Grundmauern erschüttert, aller Hausrath is obern Stockwert war bunt burcheinander geworfen. einem vom Bahnhof 50 m entfernten Kornfelde fand fi ganze Bedachung eines Güterwagens wieder. Die S Dülmen, nur 1 km von der Unglüdsstätte entfernt, blieb vol

unberührt.

Beft, 14. Auguft.( Mutter und Kind in den Fluthe Mus Kaschau wird berichtet: In der Nacht vom 11. zum b. M. ging über die Romitate Biss, Saros und Abauf Tom nach einem furchtbar schwülen Tage ein verheerenbes Un witter nieder. Der Blig batte an vielen Stellen einge chlag und auch gesündet. Das nahezu trodene Beit der füllte fich plöglich mit trüben Fluthen, die nahezu die Höhe diesjährigen Frühlingsbochwassers erreichten. Worgens 7 bot fich den Baffanten der gegen Szilvas- Apathi führend Fußgängerbrüde ein schauerlicher Anblid dar. Die hochg den Wogen trieben den Leichnam einer Bäuerin, welcher Säugling an die Bruft befestigt war. Einige Minuten blieben die beiden Leichen an einem der Eisbrecher der fteigbrüde hängen, während welcher Beit die Brüde fich Baffanten zu füllen begann; bald aber entris eine f Woge die Berunglückten, welche wieder in ben hochgehe Fluthen unte: fanten, dem Gesichtsleise der entjesten schauer.

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Ans Krementschug( Rußland  ) wird von einer Salgad zwischen Polizisten und Soldaten berichtet, Die fich in einem grobe Beschimpfung, aber aus fubjektiven Gründen lönne nichts Polizisten waren beim Patrouilliren nach 9 Uhr bends ta

defto weniger teine Bestrafung erfolgen, weil durch den Ans ais Pfarrer feinen Pfarreingesehenen gegenüber eine Rechtferti gung und Klarstellung geboten erscheinen lieg, so daß er be rechtigt war, den Ausdrud in objektiver Form zu gebrauchen und zugleich ben nichttatholischen Lesern die Bedeutung der Worte in objektiver Erklärung darzulegen. In der an den mehrgenannten Ausdrud angelnüpften Erläuterung set er aber weit über den Namen der zuläfigen Kritit binausgegangen

sondern, daß die Bestimmung auch da Plat greife, wo der Reflamant freiwillig und bevor seitens der Steuerbehörde( Ein­fchäßungstommiffion) irgendwelche Erhebungen erfolgt jelen, auf sein Einkommen besigliche wiffentlich falsche Erklärungen unter cidesstattlicher Versicherung der Richtigkeit abgebe. Das Reichsgericht vermirst bierbei ausdrüdlich die Anficht der Vor­inftanz, daß, da die Bezirkskommission gefeß und instruktions­mäßig bie bgabe der eidesstattlichen Berficherung erst nach Erschöpfung aller anderen Mittel der Feststellung eines fteuergriff der Wupp. Voltsbl." die Stellung des Pastors Thummel pflichtigen Einkommens erfordern dürfe, fie vorher nicht als cine zur Entgegennahme einer eidesstattlichen Berficherung zu ftändigen Behörde gelten fönne, und folgert seinerseits, daß fich aus diesem Umftande leineswegs ergebe, daß der unver langt und vor Benugung anderer Beweismittel abgegebenen Berficherung an Eidesstatt die Eigenschaft und Bedeutung als folcher entzogen set. Wie der Grund, welcher den Rella manten zu der unaufgeforderten Abgabe einer solchen Erklärung veranlaßt, gerade der sein kann, die Nachforschung nach anderen Beweismitteln zu verhüten, bestehungsweise der Pflicht zur Borlegung solcher, bei unbegründeter Reklamation nicht vor bandener Beweif mittel fich zu entzieben, so ist selbstverständlich die zur Entscheidung über die Reklamation berufen: Behörde nicht behindert, der ihr unverlangt durch die eidesstattliche Bec ficherung entgegengebrachten Bescheinigung Glauben zu schenken und von der Genußung und Herbeiziebung anderer Beweis mittel, welche dem ihrerseitigen Verlangen der eidesstattlichen Berficherung hätten vorausgeben müssen, mit Rüdsicht auf das Vorliegen der legteren abzusehen.

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Braunschweig  . Wie in Magdeburg  , so hat fich auch hier das Gericht mit der Streitangelegenheit zu befaffen ge habt. Ein Maurer batte mit Erfolg versucht, die Bauarbeiter 20 an der Bahl- zu ver auf einer bestimmten Baustelle anlaffer, den Baurlag zu meiden, nachdem vorher von einer Arbeiterversammlung der Streit beschloffen worden war. Die Art und Weise, wie der Betreffende auf dem Bau seine Mei nung zur Geltung gebracht hat, ließ den Staatsanwalt auf Grund des Ergebnisses der Boruntersuchung annehmen, es liege hier ein Att der Röthigung oder eine Uebertretung des Ges werbegefeges vor. In der jest stattgehabten Hauptverhandlung wußte der Angeklagte fein Auftreten als durchaus harmlos hin auftellen. Da auch nichts gegen ihn vorgebracht wurde, so Sprach ihn das Gericht frei.

62 Jahre Zuchthaus. Zu den Souveränetätsrechten der Schweizerischen   Rantone gehört noch das wichtige Gebiet des Strafrechts. Jeder Kanton befigt seine eigene, oft febr primitive Strafjuftig, und zu den speziellen Eigenthümlichkeiten des herrschenden Straffystems gehört unter anderem die Mög lichkeit, daß ein Angeklagter wegen Verbrechen, die einen ge tonen verübt wurden, in jedem Kantone besonders bestraft

Freudenhause entspann und große Dimenfionen annab

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Derfleben,

angetroffen. Die Polizisten gaben den Soldaten daß fte nach 9 Uhr abends ftch nicht außerhalb der

Raferne

aufhalten dürften und jene, die fich durch diese Bemerkung beleidigt fübiten, verließen das Haus, um bald darauf, Mann hod, mit einem Feldwebel an der Spize, in baffl wieder einzubringen und die Boliziften auf die Straße zu fe Hier wurden fie mißhandelt, bis es einem der Boli

Lebre von der Transfubftantiation beruhende Meffe geradezu mebel ließ aber sofort die ganze Kasernenwache, 30 Mann, bebe

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zogen nun blant und hieben auf die Soldaten ein. Der Fl rufen und diese griffen nun mit aufgepflanzten Bajonneten Einrichtungen sei. Es entspann fich ein fürchterliches Handgemenge, wobei

als Gözendienst" dargestellt, was an fich zweifellos eine starle Beschimpfung von firchlichen Einrichtungen sei. Der Urgellage batte betreffs dieses Vertheidigung den Heidelberger Ratechismus, ber nach § 2 der Bekenntnißparagraphen der rheinisch- westfälischen den fymbolischen Büchern gehöre, Kirchenordnung au und zwar die Frage 80 angezogen, wo die Meffe der Päpft licben als eine vermaledette Abgötteret bezeichnet wird, und glaubte mit Rücksicht auf diese Thatsache behaupten ju fönnen, baß er durchaus innerhalb der zuständigen Grenzen evangelischer Lehrfreiheit geblieben sei.) Was den in dem Auffage anges

diesen auf ihre Gegner einbieben. Der ungleiche Kampf enb Imit der Flucht der Soldaten, von denen einige schwer o wundet worden waren, während awölf andere leichte Berlegu gen davontrugen. Die Polizisten wurden bis auf einen fämm lich schwer verwundet, einige hatten Bajonnetftiche in Leid erhalten. Die Untersuchung wurde fofort eingele und der Feldwebel sowie mehrere Untermilitärs in Arreft

gefübrt.

bet

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Wien  , 14. Aug.( Stand der Cholera in Trieft und trifft, der auch von der Staatsanwaltschaft als eine Bes öfterreichischen Rüftenlande.) Bom 5. bis 12. Auguft bet fand der Gerichtshof darin vom gefeßlichen Standpunkt aus Trieft 43 Fälle mii 33 Todten. Gegen die Vorwoche ergi

schimpfung der katholischen Kirche   aufgefaßt worden war, so

ber Buwachs an Cholera Erkrankungen im Gebiete

47

bagrigen

Buthen

118 und verblieben in Behandlung 21. In der Bron

tamen einzelne Fälle in Rogo und Corte  ' sola bildeten fich jedoch in der Gemeinde Binguente zu

Dar; Babe

Confialt

I wo seit dem 23. vor Mts. 7 Fälle mit 4 Todten, au cepa

eine allerdings ganz unberechtigte Reußerung, da die tatholische fich nur eine Bunahme von Ertranfungen um 2 Fälle Kirche nicht nur in Preußen, sondern in allen Kulturstaaten ftieg die Anzahl der Todten um 7. Seit 7. Junt als eine driftliche Kirche gefeßlich anerkannt sei, allein mit frantten im ganzen 186 Bersonen, biervon genasen 4 Rüdfit einerseits auf die an fich nicht anstößige Form des Ausbruds, andererseits auf die Steffung des Angeflagten Thümmel, welcher als Geistlicher der evangelischen Kitche naturgemäß und norbwendig für seine Person nur diese als bie wahre chriftliche Kirche babe ansehen müffen, erscheine hier nur eine, wenn auch ungerechtfertigte und scharfe, so boch statthafte Kritit über die Stellung der latholischen Kirche im Verhältniß aur evangelischen gegeben. Bei Feft ftellung des Strafmages- drei Wochen Gefängniß- be üglich des Angeklagten Thümmel sei swar einerseits der ibm durch den Schmähartikel der Wupp. Voltsbl." gebotene ftarle Anreiz ftrafmildernb berücksichtigt worden, dagegen habe ander die Schwere der Beschimpfungen und insbesondere der Umstand

wo seit dem 24. vor. Dis. 22 Fälle mit 10 Tooten wurben; ferner in der Gemeinde Dolina zu Rizmanit feit dem 23. v.. 50 Erkrankungen mit 27 Tobten wiesen find. Ueberbies trat die Cholera am 11. D. in fola auf; es ertzantten 14 Bersonen und starben rend der politische Bezirk Capo d'Istria- wie aus geführten zu entnehmen entnehmen-

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übrigen Bezirke friens, mit Ausnahme von Voloica, am meiften heimgesucht if fin seits die gebäffige Form der von ihm verfaßten Entgegegnung, der Gemeinde Caftelnuovo neuerdings 1 Fall fich ereignete

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wird, was zu wahrhaft ungeheuerlichen Strafen führt. Eine ftraffchärfend ins Gewicht fallen müssen, daß Paftor Thümmel, Bezirle herrschte die Eeuche im Drte Fianona; von den 23 Bund", indem er auf einen im Berner Zuchthause befindlichen Eintracht zu stiften berufen wäre, ftatt deffen in einer Weise vereinzelte Fälle beobachtet: im politischen Begirle Brabia

grelle Jlluftration diefes Uebelftantes lieferte fürzlich der

Sträfling verwies, einen gewiffen Chriftian Michel von Böningen, geboren 1850. Derselbe beging folgende Verbrechen: Jm är 1872 verübte er im Ranton Bern einen Diebstahl und erhielt dafür zwei Jahre Zuchthaus. Es gelang ihm, au entfliehen und in den Kanion Neuenburg zu entlommen. Da felbft wurde er am 1. Juli 1872 zu fünf Jahren Buchthaus au perurtheilt. Nach der Verurtheilung wurde er nach Bern   aus geliefert, um dort seine zwei Jahre abzufigen. Im Sommer 1874 tam er in die Neuenburger Anftalt. Bon dort entfloh er

welcher vermöge feiner Stellung als Geiftlicher Frieden und

vorgegangen set, welche nur geeignet erscheine, den lonfeffionellen Gegenfag und Haß in höherem Grabe zu verschärfen. Dem Mngeflagten Krumm- der zu einer Woche Gefängniß verurtheilt wurde ftände dagegen, abgesehen von dem durch das ultra­montane Blatt gegebenen Anreiz, noch die weitere Thatsache als wesentlich mildernd zur Seite, baß er augenscheinlich unter bem Drude ber Autorität des Pastors Thümmel bet Auf nahme des Artikels gebandelt, well dieser ihm die Berficherung

frankten ftarben 7. Jn der Proving Göra Gradisca

Gemeinde Grado   und S. Canciano, und in jenem von Gefan

Gemeinde Gefana und Romen.

Literarisches.

Bur Belehrung über die Ernährung der Säugling von Kreisphyfilus Dr. Mar Reimann."( Breis 0,20) titelt fich ein uns soeben zugebendes Schriftchen, daß in gegeben, in dem Artikel sei nichts ftrafbares enthalten. Regeln für die Behandlung der Rinder im ersten Lebendi im Dliober des gleichen Jabies und wurbe Mitglied einer sehr Die Berurtheilten werden die Revision beim Reichsgericht so flare, bestimmte und dabei turze Vorschriften ertheilt

gefährlichen Verbrecherbande, die in den Rantonen Bern, Frel burg und Waabt ihr Unwesen trieb. Jm Frühjahre 1876 wurde er in Genf   verhaftet und nach Lausanne   ausgeliefert, wo er wegen Diebstahls als Mitglied der erwähnten Bande zu hn Jahren Buchthaus verurtheilt wurde. Von Lausanne  wurde er nach Bern   ausgeliefert, wo er inzwischen durch Urs theil des Gerichts in Biel   am 14. Dezember 1875 aus gleicher Ursache in contumaciam zur 20 Jabren Buchtbaus verurtheilt

beantragen.

Kleine Mittheilungen.

ftauf fand ein bedauernswerther Rampf awischen Militär und Bioiliften statt. Anläßlich einer Schießübung fam es au argen burschen die ausgestellten Poften beschimpften beam. thätlich

eind

Daß die Kleine Schrift an vielen Drten mit wabrem Entbu mus aufgenommen worden ist, und daß die Magiftrate I ansehnlichen Reihe intelligenter Städte den praltischen un

worden war. Am 16. Januar 1877 verurtheilte ihn das Strafe Ausschreitungen, die dadurch verursacht wurden, daß Bauern Genugthuung. Wir halten es für uniere Pflicht, bie S

gericht in Freiburg   gleichfalls wegen Diebstahls und Mordver verfuchs in contumaciam au 35 Jahren Buchthaus. Die in Biel   ihm audiftirte Strafe wurde auf sehn Jahre ermäßigt. Michel wurde im Ganzen zu 2, 5, 10, 35 und 10 Jahren, au fammen zu 62 Jahren Buchthaus verurtheilt. Davon fallen 55 Jahre auf feine Verbrechen vom Oktober 1874 bis zum Frühjahr 1876. Nachdem ihm in Neuenburg ein Theil der Strafe erlaffen, befindet Michel fich zur Verbüfung der 10 jährigen Buchthausstrafe in Bern  . Ift er damit fertig, Dann hat er noch 35 Jahre in Freiburg   abzuftgen. Ganz fertig mit allen Strafen wird er im November 1935 im Alter von 85 Jahren! Ju juristischen Kreisen der Schwetz hält man Berantwortlicher Redakteur R.

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Mannheim, 15. Auguft. Aus Donaustauf   witb dem bumanen Beschluß gefaßt haben, eine größere Anzahl auf hiefigen General Anz." folgendes telegrapbirt: Bei Regen. meinbeloften zu beschaffen und bet Anmeldung einer feb Geburt ein Exemplar vom Standesbeamten verabfolgen A laffen, finden wir erklärlich und erfüllt uns mit freubig des Herrn Verfassers, welcher das Bollswohl in fo bob infultirten. Bei dem sich hierauf entspinnenden Handgemenge Maße und in so ansprechender Form zu fördern beftrebt und der seinerseits einen energischen Schritt vorwärts get beispielsweise einem Ziviliften von einem Soldaten durch einen hat, um den vielen Fehlern und Mißgriffen bei Behandlun der Säuglinge entgegenzutreten, auf das Wärmfte ju Soldaten wurden die Hände abgeschnitten. Nur mit größter pfehlen. Der Drud ift mit großen Lettern bergeftellt und Mübe gelang es den Offizieren, die erbitterten Rämpfenden zu eingerichtet, daß er auseinander gefaltet als Blalat in jebe

fam es zu mehrfachen bedeutenden Verlegungen. So wurde

Schlag mit dem Gerebrkolben das Gehirn zerschmettert; einem

Laut erfolgtem Ausschreiben des ersten hiesigen beruhigen." Staatsanwalts wird feit Sonntag, den 8. b. M., der

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Bimmer zu Nuß   und Frommen der Mütter, Ammen, Rinbe mädchen u. f. w. aufgehängt werden lann. Den Berlag 24jährige Maurer Felix Ebereng von Sasbach  , zulegt hier in die Buchhandlung von Lipfius u. Fischer in Riel.- 2

Arbeit, vermißt. Es besteht Verdacht, daß derselbe, vielleicht durch Ertränken, getödtet wurde. Als der Ermordung des Schrift ift durch jede Buchhandlung zu beziehen. Gronheim in Berlin  . Druck und Berlag von Mar Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

Sieran eine Bella

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