Randle und der Röhren für die Gas- und Wafferleitung, über Deren genaue Lage man fich augenblidlich zunächst zu ver gewiffern fucht. In Folge deffen ist der nach der Rurftraße zu belegene Theil des Werderschen Marktes bis etwa zur Hälfte bem Vrlehr entzogen worden.

mit ihm augleich wächft auch ein Gifipils, der Knollenblätter­pils, welcher täuschende Wehnlichkeit mit dem Champignon hat. Lpterer hat abr am Grunde des Stieles teinen Wulft, wie ibn der Knollenblätterpils befigt. hat man ausgewachsene Bilge vor fich, fo zeigt der Champignon rosafarbige, der Knollen blätterpils weiße Lamellen. Dies sonst untrügliche Merkmal gilt jedoch nicht, wenn der Champignon ganz fung ist; denn erst wenn fich der Bils entfaltet, werden die Lamellen röthlich, vorher find fte auch weiß. In solchen Fällen muß man das genannte Merkmal des Stieles berüdfichitgen. Der Knollen blätterpilz ist auch lediglich ein Waldbewohner. Auf den lichten Stellen der Nadelholzwaldungen, sowie in verlassenen Fahr geleisen beginnt jest auch der feinste und ebelfte Bila, der Steinpila, au wachsen. Denselben findet man bis Mitte Ditober, wenn der Herbst nicht gerade zu troden ift. An eßbaren Bilzen findet man dann noch im Frühjahr die Morchel und im Auguft ud September den Mufferon und das rothe und gelbe Hahnen tämmchen, welches für gewöhnlich der Siegenbart genannt wird.

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bie Weisung, das Geheimmittelmesen durch Aufklärung bes Bublifums zu belämpfen und eventuell gegen die Beheim mittelfabrikanten das Strafverfahren einzuleiten. Die bezügliche Verfügung lautet wie folgt: Sur Unterdrüdung des imme mebr um fich greifenden Geheimmittelwefens lägt das fönigl. Polizeipräsidium zu Berlin   dergleichen Mittel durch Sacher Schwei ständige in Betreff der Bestandthelle untersuchen und bezüglic 45-56­ibres Preises prüfen, auch erforderlichen Falls Ermittelungen über das Borleben des Verfertigers derselben anftellen. 3 30-32 nach dem Ausfall der Untersuchung und der Preislontrole bollände erfolgt alsdann entweder die Einleitung der strafrechtlichen Unter 65 M., fuchung auf Grund des§ 367, Biffer 3 des Strafgesetzbuchs und Neufchat im Falle der Strafantrag Erfolg gehabt hat, eine entsprechende N. per Bekanntmachung oder es wird die Busammenfeguna des Mittels, fein wirklicher Werth und die Bedeutung oder Unwirtiamfet seiner Heilkraft, sowie unter Umständen auch das Vorleben des Werfertigers und des Verkäufers veröffentlicht und vor dem Antauf des Mittels gewarnt. Diese Maßnahmen, insbefondere die Belehrungen und Warnungen des Bublikums, baben für Berlin   felbft ein recht günftiges Ergebnis geliefert, andererseits aber zur Folge gehabt, daß die in Berlin   ftart tontrolirten Geheimmittelverfertiger und deren Agenten den Vertrieb ihre Mittel in die Provinzen verlegen und daselbst das Bublifum auszubeuter versuchen. Es erscheint demnach zweckmäßig, daß Die diesbezüglichen Belanntmachungen des töniglichen Bolige präfidiums zu Berlin   auch im bieffettigen Regierungsbegin aur öffentlichen Kenntniß gebracht werden, und find demaema zunächst die in ber nächster Nummer des diesseitigen Regie rungsamtsblattes erscheinenden Belanntmachungen publigin Bfund. worden, auf welche mit dem Bemerlen hingewiefen wird, ba es fich empfiehlt, für weitere Veröffentlichung derselben audifiche Durch die Kreis und Stadtblätter Sorge zu tragen. Indem der Bfo. ich Euer c. ersuche, hiernach das Erforderliche zu veranlaffen und über den Erfolg der gedachten Maßnahmen bis um 1. Oktober b. J. Bericht zu erstatten, wird es fich empfehle daß auch die im dortseitigen Rreise etwa ausgebotenen un bem Bublifum angepriesenen Geheimmittel nach Maßgabe b in Berlin   geübten Verfahrens auf ihren wirklichen Werth ibre Bufammenfeßung und die Bedeutung ihrer Wartung Berüdfichtigung des Borlebens der Verfertigers Durch eines geeigneten Sachverständigen, so weit fich Gelegenheit darbie bort untersucht und das Ergebnis biefer Büfungen hierb mitgetheilt wird, damit je nach dem Ausfall der Untersuchun die erforderliche Belanntmachung durch das Amtsblatt, fo eine Belehrung und Warnung des Bublifums erfolgen lan Selbstverständlich ist in allen Fällen, wo eine Kontravention gegen§ 367, Biffer 3 des Strafgesetzbuches oder gegen Verordnung vom 4. Januar 1875 vorliegt, die strafrechtli Untersuchung ungesäumt einzuleiten."

Unter den Wilmersdorfer   Badegäften herrscht einige Aufregung. Der altgewohnte Bugang zur Badeanstalt von Der Raiserstraße ber, der über ein Privatgrundstück führt, ist gesperrt und Badegäfte, die ihn trosdem pasfiren wollten, find zur Strafe gezogen worden. Bereits früher hatte Der Befiger des Grundstüds wiederholt Watnunastafeln auf geftellt, die jedoch nie beachtet worden waren. Wie es heißt, bhängen die neueren Maßnahmen mit einem Grundftüdsverlauf zufammen. Eine Berliner   Brauerei beabsichtigt nämlich, am See in großartiges Etablissement mit einer neuen Badeanstalt zu errichten. Außer dem bereits gesicherten Grundstüd foll auch die Raftaumsche Beftgung und der alte schöne Gutspart in das Etablissement hineingezogen werden.

Es hatte Jemand einen Wechsel erhalten, deffen Aussteller ein Kaufmann war, der allgemein nicht für ficher gehalten wurde. Er wendete fich nun um Rath an einen Be fannten, der für febr fchlau galt, und fragte ibn, wie er wohl obne die Weitläuftaleit einer Klage zu seiner Wechselforderung tommen föante. Der Befragte nahm den Wechsel an fich, ging zum Aussteller des Wechsels, laufte dort Waaren auf Höhe des Wechselbetrages, ließ dieselben in seine Wohnung schaffen und gab beren Ueberbringer den Wechsel in Bablung. Aus dieser Handlungsweise ging gegen den schlauen Mann eine Anllage wegen Betrugs hervor, die jedoch mit seiner Frei fprechung endete. Das Erlenntniß wird in folgender Weise begründet: In der Vorspiegelung der Abficht der Barzahlung bet Abschluß des Kaufvertrages seitens des Angellaafen war swar die Vorspiegelung einer falschen Thatsache zu finden, weil ber Angeklagte schon bei Bestellung der Waare die Abficht hatte, den Kaufpreis nicht bar zu zahlen, sondern dafür einen Wechsel in Bahlung au geben, bez. mit der Wechselforderung au fompenftren. Es fann aber eine Bermögensbeschädigung des Verläufers nicht barin erblickt werden, daß in der Voraus. Segung der fofortigen Barzahlung von ihm die Preise der Waaren billiger berechnet worden feten, er aber Barzablung nicht erhalten habe. Denn weder in dei Nichterzielung höherer Breise, noch in der Tilgung der Vertragsforderung, cnftatt burch Barzahlung durch Rompensation mit einer seinen Schuldner auftehenden Gegenforderung an ibn in gletcher Höhe liegt eine Vermögensbeschädigung, da der Verkäufer auf jenen entgangenen Gewinn bei Abschluß des Vertrages noch lein Recht erworben batte und felbft bet Empfang der bebungenen Barzahlung rechtlich verpflichtet gewesen wäre, diese oder eine gleich bobe Barfumme fofort zur Tilgung der fälligen Gegenforderung feines Gläubigers zu verwenden. Aber auch einen rechtswidri gen Vermögensvortheil wollte der Angellate weder fich noch einem Dritten verfchaffen; denn seine Abficht bei Abschluß des Vertrages mit dem Verkäufer ging dahin, dur die Entgegen. nahme der Waate ohne Barzahlung, unter Rompenftrung mit Der Wechselforderung, seinem Bekannten wegen der unsicheren, schwer einziehbaren, an fich begründeten Wechselforderung zur Befriedigung unter Vermeidung eines Prozesses gegen den Schulorer zu verhelfen.

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Ja den Räumen des Landgerichts I   und des Amts­geriats I berricht während der Gerichtsferien ein geschäftiges Treiben, welches jedoch nicht auf den zur Beit sehr einge ichränkten Rechtsverlehr zurüdzuführen ist. Die erforderlichen Reinigungs und Restaurationsarbeiten werden in großem Magftabe vorgenommen und für die Abhärtung der Gehörs nerven findet fich dort ein höchit swedmäßiger Aufenthalt, su mal wenn die mit der Einrichtung neuer Sigungszimmer be schäftigten Bimmerleute ibre Hämmer schwingen, daß der böhnende und zitternde Schall alle Räume des großen Ge bäudes vibriren macht. Die nothwendige Dislotation der während der Reparatur verlegten Geschäftsräume verurfacht den Vorgeladenen eine beil'ame Motion, da nicht immer Vor­forge getcff n ift, die Parteten zurechtzuweisen, wohin fie fich zu wenden haben. Uebrigens bat der Geschäftsverlehr neuer Es ist deshalb noth bings wieder erheblich zugenommen. wendig geworden, zu den vorhandenen dreizehn Bioillammern eine vierzehnte au bilden und die einige Beit außer Thätigkeit gefegte zweite Rammer für Handelssachen wieder in's Leben zu rufen. Außerdem werden drei neue Abtheilungen des Amis gerichts für Projeßfachen fungiren, die 37. und für schleunige Broz fie die 16. und 17.- Db es für die Dauer bei den eiger artigen Berliner   Berhältniffen möglich sein wird, an den bisherigen Einrichtungen festzuhalten, namentlich von der Verloftgleit schwelgen, ben 1061 Bugbunden darunter wurde a einigung aller zu demselben Gerichtssprengel gehörigen Lola litäten abzuleben, fteht dabin. Uebel genug werden die damit verbundenen Misstände empfunden, namentlich von denen, deren Berufethätigteit fich fortwährend in der Linie von Der Neuen Friedrichstraße 13 bis nach Alt Moabit 11/12 be wegt.

Lehrjahre find teine Herrenjahre! Das müffen fte reichlich erfahren, die armen Jungen, die oft noch nicht den Stinderschuhen entwachsen, dem Dicnfte des Meisters nachgeben. Die am meisten Mitleid erwedenden Gestalten unter diesen leinen Burschen find zweifellos unsere Bäckerlehrlinge, wenn fte früh Morgens, nach durcha beiteter Nacht, müde und schlaf trunten den Runden das frtiche Gebäd ins baus tragen. Eigentlich find fte doch noch Rinder, wenn auch, wie alle Ber Kommt da Itner Kinder, etwas mehr oder weniger ruppig. neulich Morgens gegen 5 Uhr so ein fleiner Meblweißling die Mariannenftraße beruntergetrottet, eine große Bahl gefüllter Frühstücsbeutel um den Hals gehängt und die schläfrigen Augen am Boden hinschweifen laffend. Blößlich steht er still; er hat im Trottoir eines jener Löcher entdeckt, daß unsere gro Heren Jungen fich für das Murmelspiel" berftellen. Jm näch ften Dioment find die Frühstücksbeutel bei Seite geftellt, einige runde Eteinchen aufgelesen und der fleine Becker spielt schnell einige Touren, Murmeln". Dann hodt er die abgelegte Laft wieber auf und trait weiter, nicht obne einen wehmüthigen Abschiedsblick auf das schöne Murmelloch zu werfen und tief innerlich über die großen Schwierigkeiten zu feufsen, die der Uebergang vom Jungen zum Jüngling mit fich bringt.

Gebildet oder Ungebildet? Unter dieser Spigmarle erba ten wir die Schilderung eines Ergebnisses, welches uns Der Mittheilung werth scheint. Vor einigen Tagen, so schreibt

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Ein nicht unbeträchtlicher Bruchtheil der städti Einnahmen fließt aus der Hundefteuer. Im Jahre 1885 Der Stabilaffe aus derselben 283 203. zugefloffen, 2201 R 25 Bf. mehr als 1884. Für Duplitat und marlen für Hunde wurden 3710 M 40 Bf. vereinna 2786 Sunde fonnten in dem wonnigen Gefühl der St

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dings dieses Gefühl durch die Schwere der Tagesarbeit gault; die 33 fteuerfreien Treiber hunde haben schon ein leichter Dasein. Freihunde zwar, doch der Freiheit entbehrend freit, ra thre Eigenthümer taubftumm und zugleich

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bie 1575 Rettenbunde. 44 Hunde waren von der Steube find. 73 Hunde erfreuen fich des Benefiziums der Grierris torialität; fie find im Befis des Personals der auswärtigen Gesandtschaft. Leider bietet die uns vorliegende Hundeftaliti feine Daten über die verfteuerten Hunde; es wäre fiberli

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intereffant, zu erfahren, wie viel Jagdhunde z. B. in ben Straßen Berlins   ihren Beruf verfehlen, oder wiewiel ope Das Dienstmädchen M. machte faft täglich mit dem eise Kindern ihrer Herrschaft Spaziergäng: unter den Linden. Ein ouifenf Frau b

in Berlin   zu Tode gefüttert und gepflegt werden.

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angelnüpften Unterhaltung das Anerbieten an die M. richte beinend ihr einen Bräutigam besorgen zu wollen, worauf bereitwilli Einige Tage darauf erbat fich Frau für gemachte Auslagen Geld von dem Mädchen und ba wohl annahm, bas Dieſe felbst nicht viel befige, reDele fie

eingegangen wurde.

bezeichneten Geldforten nach und nach 80 M.

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vor, daß es geliehenes Geld sein müffe und bestimmte auch die Geldforten. Das Dienstmädchen gab nun der Frau B. in ben Geldbeträgen forderte Frau P. auch Kleidungs- und Wäsche übernommenen Auftrages brauche, anzukleiden. Auch diese wurden

Außer bielen ftücke, angeblich um zwei Buppen, die sie zur Ausführung der Schwindlerin von dem Mädchen gegeben.

Gefundene Sachen. Mit dem 1. Dltober treten die vom Minister der öffentlichen Arbeiten neu erlaffenen allgemeinen Vorschriften über die Behandlung der im Bereich der Staats elfenbahn Verwaltung zurüdgelaffenen bezw. aufgefundenen Gegenstände in Kraft. Danach ist u. A. in sämmtlichen Koupees der Personenwagen folgende Bekanntmachung anju bringen: Gefundene Gegenstände bittet man an den dienst tbuenden Bugführer oder Schaffner abzugeben. Bebu's Wieder man uns, machten zwei Berliner   Arbeiter einen Erbolungs, erlangung der im Bereiche der Eisenbahn oerwaltung zurüdge. ausflug nach dem Nachbarstädtchen Spandau  . Die beiden Ar laffenen Gegenstände werden Mufter ju Verluftanzeigen in beiter fehrten, um fich zu erfrischen, in ein Lofal ein. Sie den Stationsbur.aus unentgeltlich verabreicht und auf Ver. ben Stationsbur.aus unentgeltlich verabreicht und auf Ber. faßen noch bei ihrem Glase Bier, als ein Elegant eintrat, der langen ausgefüllt. Näheres ergeben die in den Wartesälen nach seinem Aeußeren zu urtheilen, entschieden ben befien" und Vorhallen der Stationsgebäude aushängenden Bekannt Ständen angehörte. Er glaubte seine gute Erziehung denn machungen." Diese Bekanntmachung lautet: lautet: Berlorene auch dadurch beweisen zu müssen, daß er zwar feine Getränke, Sachen. Bur vorübergebenden Aufbewahrung der im örtlichen wohl aber eine Stiefelbürfte bestellte, um Kleider und Stiefel Bereich der Preußischen Staatseisenbahnen   zurüdgelaffenen Gegenstände und zur Vermittelurg der Wiederaushändigung vom Staube zu reinigen. Anstatt fich nun mit dieser Bes Derfelben an die Berechtigten find zu Bomberg, Breslau  , schäftigung bescheiden in eine Ede zu brüden, fegte er seinen hochwohlgeborenen" Fuß auf einen Stubl ganz in Berlin  , Magdeburg  , Altona  , Hannover  , Erfurt  , Frankfurt   a. M. Der Nähe der beiden erwähnten Arbeiter und bürstete und Röln Fundbureaus eingerichtet, deren Geschäftsb reich fich munter darauf los. Natürlich Kleider wurden de auf den Bezirk der an dem betreffenden Drte eingelegten Rgl. Eisenbahnbirektion erftredt. Das Fundbureau zu Köln   dient Der Arbeiter durch den aufwirbelnden Chauffeeftaub arg folches für Die Bestrie Königl. Eisen. Der Königl. beschmugt, und zu den größten Annehmlichkeiten bes nicht, folchen bahndirektionen auch und zu Köln  Lebens gehört es ja gerade Elberfeld  . au Ver Staub aufschluden zu müssen. Einer der Arbeiter ersuchte luftanzeigen Iuftanzeigen find thunlichft basjenige Fundbureau baber den Herrn" sebr töflich, fich zum Bürften doch einen รูป richten, in deffen Bestik der vermiste Gegen Damit lam er jedoch schön an, ftand vermuthlich zurüdgeblieben oder der Verluft zuerst be anderen Platz auszusuchen benn der elegante Herr, der nur daran gewöhnt zu sein fabien, merkt worden ist. Mufter zu Berluftanzeigen werden auf allen Befehle auszutheilen, aber leine Ermahnungen entgegenzunehmen, Stationen und Haltestellen unentgeltl ch verabreicht und auf meinie in ziemlich hochfabrendem Zone, daß es fich gewiffe Verlangen von den Beamten ausgefüllt. Drt und Beit des Leute" immer noch zur Ehre sbägen fönnten, wenn er fich soweit herabließe, fich in ihrer Nähe die Stiefel zu reinigen. Um seinen Worten mehr Nadbrud zu geben, ftellte sich der Elegant als ein Lieutenant von Ech. vor und war Willens seine Karte auszutauschen. Nun wurde dem Herrn aber die einzig paffende Antwort mit nicht mißzuserstehender Deutlichkeit

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Erhebliche Brandwunden im Geficht und an br Händen jog fich am Montag Nachmittag um 5 Uhr

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füllen von Spiritus in seinem Lagerfeller durch eigene

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zu, indem er, um zu sehen, ob die zur Aufnahme der a zogenen Flüffigkeit benugte Blechlanne genügend gefüll ein Streichholz anzündete, was die Eniflammung der wordenen Spiritusdämpfe nach fich zog, worauf unmi Die Jnbrandlegung des ganzen Gefäßinbalts erfol

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Berluftes find möglichst bestimmt anugeben und der vermißte hoch emporlodernden Flammen schlugen dem Gefchinbader

Begenstand mit allen besonderen Kennzeichen genau zu be

ins Geficht und verbreiteten fich demnächst rasch

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schreiben. Telegraphische Depeschen zum Bwed der Wieder nächster Umgebung lagernden Waarenvorräthe. Die Feuerwe fonnte glüdlicherweise in den Brandherd noch einbringen daß die Strahlen der zum Angriff verwandten Sprite

erlangung abbanden gelommener Gegenstände werden mit dem Bayntelegraphen befördert. Wird die Faffung der Depefche

daß die Verheerungen des Brandes auf das beim

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gegeben, daß, wenn er die Absicht habe, das Duell sofort auf förderung derselben auf den Staatsbahnbereich, so aid bierfür fonnten, wodurch ihre Wirksamkeit eine nicht unwesentliche

eine fefte Gebühr vcn 50 Bf., andernfalls die tarifmäßige Steigerung erfuhr. Diesem Umftande ist es auch zu Danter

zunehmen, er fich nur nach draußen zu bemühen brauche, ba lönne er unangenehme Bekanntschaft mit einer Arbeiterfauft machen. Nach dieser Aeußerung verließ Herr von Sch. unter allgemeinem Gelächter der Gäfte das Lotal. Wer sich bei dieser Affäre am anständigften benahm, brauchen wir wohl nicht zu erörtern.

Depeschengebühr erooben. G.fundene Gegenstände werden dem Berechtigten im Bereich der Preußischen Stoate bahnen mit dem nächsten Schnell oder Personenzuge auf Gepäckschein unter Erbebung einec feften Gebühr von 50 Big., außerhalb des

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der Löschmannschaften bereits ergriffene Terrain befchrin blieben, was um so wesentlicher war, als fich im Keller ned ein Foß Petroleum befand, deffen Mitleidenschaft vorau Staatsbahnbereich mit der Boft oder als Fracht oder Eilgut fichtlich die Berstörung des gesammten Rellerinbalts zur Folge

loftenpfl dotig übersandt. Das Bublifum wird ersucht, von anderen Reifer den zurüdgelaffene Sachen an die Stations Dorfteber oder Zugführer absugeben."

Bei den in letter Zeit bekanntlich recht häufig vor­

gehabt hätte.

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18. b. M. febrte in ein Hotel in der Dorotheenftraße Eine unbekannte Todte. In der Nacht vom 17. ju

kommenden Versammlungsaufiöſungen bemerkt die ,, Boff. wiesen. Am anderen Morgen wurde fte todt im Bette p 8 g., daß nach dem in dem bifannten Prozeß zu Frankfurt   funden und ist nach ärztlichem Gutachten der Zob in Folge fich derjenige gemäߧ 17 des Sosialistengesetes ftrafbar macht, fand man im Portemonnaie ein auf Frau Forft lautenbe welder nach erfolgter polizeiliche Auflösung einer fojialifiifchen Rezept, außgefertigt im Jahre 1885 und da auch die Tafhe Versammlung fic nicht sofort auf einmalige polizeiliche Auf tücher mit A. F. gezeichnet find, so ist es nicht unwahrscheinli daß die Verstorbene eine Frau Forft ift, über deren Drisang Str. G. B., welcher vom Auflauf" handelt, eine breimalige börigkeit nähere Angaben fehlen. Solche werden beim biefi

Großes Aufsehen erregte, wie ein Berichterstatter schreibt, vorgestern Abend gegen 10 Uhr auf dem D.arienplay folgen. der Vorgang: Ein anscheinend im truntenen Buftande befind lich gewesener Mann, in welchem später der Arbeiter Rudolf Gerhardt ermittelt wurde, schwang fich plöglich über das Ge länder der Drantenbrüde und stürzte fopfüber in das Waffer bes Kanals. Hier muß er mit dem Kopf auf einen unficht baren, harten Begenftand aufgefchlagen sein, denn als balo nach dem Sturz ein Schiffer den G. aus dem Waffer 10g, war die ganze obere Kopfbaut beruntergeriffen und das Geficht wurde Don Blut überströmt. Auf das Land gebracht, begann der Schwerverlegte plöglich zu rasen, schlug beftig um fich und fette feinem Transport nach der Sanitätswache in der Adalbert traße den größten Widerstand entgegen. Erst durch das that träftige Eingreifen eines Bolizeiwachtmeisters wurde der immer noch wüthend um fich schlagende B. gebändigt und nach der Eanitätswache gebracht. Hier hielt es sehr schwer, dem Wathenden wegen seiner Ausschreitenden einen Nothoerband anjulegen. Er wurde alsdann unter Affttens eines Schus manns per Droschte nach der Charitee gebracht. Die Schug Leute ba ten große Mühe, den bedeutenden Menschenauflauf au gerftreuen.

a. M. ergangeren Urtheil des Reichs erichts vom 31. Mai 1886

forderurg entfeint. Es ist daber hier nicht, wie im§ 116 des

polizeiliche Aufforderung no big, um das weitere Verweilen ftratbar zu machen, sondern es genügt fchon eine einmalige Aufforde ung dazu. Das Blatt macht zugleich darauf aufmert fam, daß auch bezüglich des Hausfriedensbruches im Publikum

Kriminal Rommiffattat entgegen genommen.

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mit der Louisen und Chariteestraße wird bebufs Asphalticu Straßensperrungen. Der Kreuzdamm der Karlstra und Einlegung von Pferdebahngeleisen vom 20. b. ab, vielfach die irrige Meinung verbreitet ist, daß eine dreimalige Bräfeftrafe, von der Boedbftraße bis zum Plan Ufer bebu Bufforderung erforderlich sei, bevor ein weiteres Be: weilen Neupflasterung vom 23. D. M. ab bis Weiteres für Fubrwitle

Eßbare Pilze werden, wie wir dem Gasthaus" ent nehmen, in diesem Jahre in den Wäldern der Mart in großen Mengen gefunden, besonders wad ft. 3. ber Eierschwamm oder Brefferling, den man im Hochwalde wie auch in den Scho nungen findet. Derselbe wird am meisten gesammelt und am liebsten gegeffen. Man läßt ihn fogar später an der Luft trod nen und hebt ihn dann für den Winter auf. An den Wald rändern und Abbängen findet man auch ist den Champignon. E: wird auf Wielen und Weiden   gefunden, wo er bedeutend fchmadbafter fein soll, als menn er im Wald gewachsen ist.

ftraffällig fel. Schon die erfte Aufforderung macht das bisher befugte Verweilen zu einem unbefugten". Wer sich daher auf

Wild und Geflügel. Der Preis war vor wenigen Tagin

Die wette Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt, erfüllt Verlaufsvermittler, Berlin  , Bentral Markthalle, ben 19. Auguf

Damit die Vorauslegungen des§ 123 des St. 3.8. und macht

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Die von einer hiesigen Lokalforrespondens gebrachte anlaßt durch außerordentlich große Bufuhren, bei sehr geringem Nachricht von der Ausweisung der Streitlommissionsmitglieder Bedarf. Nunmehr hat fich der Preis jedoch wieder auf den

Der Riftenmacher, der Herren Leibniz   und Seidel, ist völlig aus der Luft gegriffen und entbehrt jedes thatsächlichen Baltes.

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normalen Stand gehoben und es ist eine weitere Steigerung zu erwarten. Geflügel, besonders magere Enten und Hübne gegen die Geheimmittelschwindler findet auch in den Brovinzen Wildschwein 30-40 Bf. pr. Pfd., wilde Enten 0,80-1,20 Das Vorgehen des Berliner   Polizei Präsidiums erreicht, ist dagegen Mangel. Rebe 50-65, Stride 30-45 Rachahmung. So ergeht in eirer an die Königl. Landräthe junge Gänse 3,00-5,00 M., junge Enten 1-1,50-2,00 im Regierungsbezirk Breslau gerichteten Verfügung des lönig, junge Hübner 0,45-0,80 M., Tauben 30-45 Bf. per Stild

Bei seinem Sammeln ist besonders große Borficht nöthig, denn Dr.

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