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pet. sämmtlicher in dieser Woche Gestorbenen aus. Von den im Alter unter 1 Jabr geftorbenen Kindern starben 83 im erften, 48 im zweiten, 38 im dritten, 35 im vierten, 50 im fünften, 30 im fedften, 127 im fiebenten bis zwölften Lebensmonate; Don denselben waren ernährt 30 mit Muttermilch, 1 mil Ummenmilch, 236 mit Thiermilch, 6 mit Milchfurrogaten, 89 mit gemischter Nahrung, von 49 war es unbekannt. Todesursachen waren befonders: Lungenschwindsust( 77), Lungenentzün bung( 32). Bronchiallatarrb( 7), Rehltopfentzündung( 4), Krämpfe( 24), Gehirnschlag( 17). Gehirn und Gehirnbautent ündung( 21), Krebs( 18), Alte: sschwäche( 15), Lebensschwäche( 37), Abzehrung( 25), Masern( 16), Scharlach( 3). Diphtherie( 23), Typhus ( 8), Diarrhöe( 81), Brechburchfall( 192), an anderen Rrantbeiten starben 152 und durch Selbstmord 8, davon burch Vergiftung 3, durch Erhängen 3, burch Ertrinken 1, durch balsabschreiden 1. Die Sterblichkeit der Woche, auf das Jahr be rechnet, fommen durchschnittlich auf 1000 Bewohner in Berlin 29,6, in Breslau 29,2, in Frankfurt a. M. 13.1, in Köln 21,3, in Dresden 31 3, in München 32,0, in Bremen 191, in Stuttgart 21 4, in Wien 20,7, in Paris 22,2, in London 20 4, in Liverpool 21,6. In der Woche wurden dem Polizeipräs fidium gemeldet als ertrantt an Typhus 32, an Majern 113, an Scharlach 26, an Diphtherie 86, an Boden. In den 9 größeren Krantenhäusern wurden in der Berichtswoche 802 Rrante aufgenommen, davon litten an Masern 8, an Schar lach 7, an Diphtherie 13, an Typhus 16, an Rofe 8. Es farben 135 Bersonen oder 17,8 pet. aller in der Woche Ge ftorbenen; als Bestand verblieben 3462 Rrante.

Wasserstand der Spree in der Woche vom 8. Auguft bis intl. 14. Auguft 1886.( Angabe in Metern.)

8./8. 9./8. 10/8. 11/8. 12/8. 13,8. 14./8.

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Zu derselben Beit wurde bei dem Grundstück Nordufer 3 die Leiche eines Mannes aus dem Kanal gezogen, welcher nach einem vor gefundenen Militärpaß der Sinngießer Weber sein dürfte. Die Leiche, an der Verlegungen nicht bemerkbar waren, wurde nach dem Leichenschaubause gebracht.- Abends gegen 11 Uhr wurde ein Mann beim Ueberschreiten der Potsdamerstraße an der Ede des Schöneberger Ufers durch ein vom Eigenthümer Feig, Neuenburgerstraße 22 geführtes Fuhrwert überfahren und am rechten Arm anscheinend schwer verlegt. In der Nacht um 23. d. M. wurde der Wächter Krause, als er einen Soldaten, welcher mit einem Stameraden seines Regiments in start ange truntenem Buftande in der Stralsunderstraße Lärm machte und die B.ffanten mit der blanten Waffe bedrohte, zur Ruhe weisen wollte, von demselben durch einen Säbelbieb derartig am vinterkopf ve: legt, daß er fich sofort auf der nächsten Sa nitätswache verbinden laffen mußte und voraussichtlich längere Beit dienstunfähig sein wird. Die beiden Soldaten wurden verhaftet und an die Kasernenwahe thres Regiments abge. liefert. Am 23. d. M., Morgens, fürste auf der Mödern brüde ein höherer Offisier mit dem Pferde und zog fich da durch so erhebliche Verlegungen zu, daß er mittelst Droschte nach seiner Wohnung gebracht werben mußte.

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Gerichts- Zeitung.

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fammibild der Leipziger Verhandlungen, um die schwierige Stellung, welche die Gehilfen einnahmen, und die in so bobem Grade geringen Resultate au erklären, die für die Behilfenschaft errungen worden find. Die Schuld hieran gab er zumeift den allgemeinen Verhältnissen, die den Arbei fern ungünstig selen, und der hieraus hervorgebenden und aus den Berichten im ,, Correspondent " ersichtlichen, in einigen Theis len Deutschlands vorbandenen Abneigung der Gehilfen gegen eine Tarifrenifion. Die Prinzipale traten während der Vers bandlungen vollkommen einmüthig auf, während die Vertreter Der Gehilfen oft genug unter einander verschiedener Ansicht waren, so daß ihre Stimmen bei den Abstimmungen fich jere splitterten. Man babe zuweilen den Eindruck gehabt, als befinde man fich in einem ,, alter Kleiderladen", so fellichten Prinsipale und Gehilfen um Pfennige mit einander. Er( Rebner) habe als Bertreter Berlins einen schweren Standpunkt gehabt; bie geringen Errungenschaften, die erreicht worden wären, bebeutes ten für Deutschland immerbin etwas, für Berlin aber nichts, ja für einen großen Theil der Berliner Gebilfenschaft seten fo gar eher Verschlechterungen eingetreten. Angesichts dieser Sachlage set ihm( Redner) schließlich nichts anderes übrig geblieben, als gegen den Tarif im Ganzen zu stimmen. Der Rebner er örterte nun paragraphenweise die einzelnen Menderungen, die an dem Tarif vorgenommen worden sind. Da der ,, Correspone Dent" in Nr. 97 einen ausführlichen Bericht über den neuen Tarif bereits enthält, so seien bier nur die Hauptsachen hervor geboben: Die Grundpofition wurde um 6% pet. erhöht, nach Dem die Prinzipale erklärt hatten, daß dies das äußerste Bu geständniß wäre, was fte machen könnten. Für Russisch und Griechisch bleibt die alte Postion.-§ 9 wurde so geändert, Daß die Beitungsseger gegen den alten Tarif etwas benache theiligt find. Reiner Biffernsas wird jest mit 75 St. überall vergütet, während vorber den Beitungsfegern 100 pSt. bewilligt § 14 wurde etwas erhöht und zwar, weil einer der Prinsipale aus Mißverständnis für den Vorschlag der Gehilfen ftimmte.( Heiterkeit!)§ 15 wurde nach Der von den Gehilfen vorgeschlagenen Faffung an= genommen. Jm§ 17 wurde neu bestimmt: Notenlinien gehören zum Text." Die Gehilfen hatten vorgeschlagen: " Notenlinien gehören zur Note." Die in der Vorlage der Behilfen enthaltenen Bestimmungen für den Drud" wurden seitens der Prinzipale in ihren sämmtlichen Buntten einstimmig abgelehnt. Der Vorschlag der Gehilfen, eine tägliche Arbeitss geit von 9% Stunde einzuführen, wurde abgelehnt. Der§ 31 wurde nur folgendermaßen geändert: Die tägliche Arbeitszeit ift eine zebnftündige inll. je einer Viertelstunde für Frühstück und Vesper und hat innerhalb der Beit von 6 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends stattaufinden, und zwar in der Weise, daß beim Arbeitsbeginn um 6 Uhr Morgens die Arbeitszeit bis spätestens um 6 Uhr Abends beendet sein muß u. s. f. Die Mittagspause ist mindestens eine 1ftündige ac. Ein frete. williges Nachholen versäumter Arbeitsstunden ist dem Gehilfen nicht gestattet.- Das Minimum des gewiffen Geld: 3 beträgt für beträgt für Sezer, Druder und Maschinenmeister wöchentlich 20,50 Mart, bei freler Station 12 Mart.. Es ist Dem Lehrprinzipal geftattet, Ausgelernten welche nur 4 Jahre und darunter gelernt haben, für das nach Beendigung der Lehrzeit folgende Jahr nach Vereinbarung, jedoch nicht unter 15 M.( resp. 7 M. bet freier Station) au sablen. Die Entschädigung für Extraffunden, wenn solche vom Geschäft verlangt werden, beträgt für im gewiffen Gelde

Die Besprechung der betanuten Heine'schen Reichs. tagsrede im Berliner Tageblatt" hat gestern seitens der Dritten Ferienftraflammer biefigen Landgerichts I eine andere Beurtheilung erfahren, als dies in dem Brozeß gegen die Freifinnige Beitung" seitens der zweiten Ferienftraflammer geschehen ist. Angeklagt war der Redakteur Dr. Bornow, dem als Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. E. Friedemann zur Seite stand. Die Beweis aufnahme durch Vernehmung des Reichs, tatBabgeordneten Heine, des Ersten Staatsanwalts Schoene und der beiden Beamten des Gefängnisses zu Halberstadt ergab das gleiche Resultat wie im Vorprozeß, und beantragte Staats. anwalt Dr. Stephan die Verurtheilung des Angeklagten zu 500 M., zu derfelben Strafe, die dem Redakteur der Freis. 8g." Barth auferlegt worden ist. Der Vertheidiger hob in feinem mittsamen Blaidoyer aber bervor, daß, nachdem einmal Die inkriminirter: Thatsachen von der Reichstagstribüne berab verbreitet worden waren, die Breffe nicht nur die Berechtigung, fondern die Pflicht hatte, die Konsequenzen des mitgetheilten Falles zu ziehen und zur Befreiung der preußischen Justizver. waltung von dem gegen fte erhobenen schweren Borwurf volle

2,32 Dammmühle, Oberwaffer. Dammmühle, 2,29 Unterwaffer. 0,74 0,75 0,75 0,72 0,74 0,74 0,74 Markthallen Bericht von J. Sandmann, städtischem Berlaufsvermifiler, Berlin , Sentral- Martthalle, den 23. Auguft. Wild und Geflügel. Bei Eröffnung der Rebhühnerjagd am 20. b. R. batie man große Bufuhren erwartet; dieselben find aber ausgeblieben und stieg demzufolge der Preis auf 1,50 und höber pro Stüd. An den darauf folgenden Tagen mehrten fich die Eingänge und demgemäß ging der Preis bis auf 1 M. zurüd. Rehe und anderes Wild ist weniger auge führt und bringt aute Breise. Rebe 55-65, Hirsche 30-45, Wildschwein 25-30 Bf. pr. Pfd., wilde Enten 0,80-1,20 D., junge Bänfe 3,00-5,00 M., junge Enten 1-1,50-2,00., junge Hühner 0,45-0,80 M., Tauben 30-45 Pf. per Stüd, funge 1-1,40., alte 60-80 Bf.

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Geräucherte Fische. beinlachs 2,50-2,90 M., Mefer Dftfeelachs 1,20-1,40 R., geräucherte Male 70-100 bis Kleine 1.75-2 D., mittel 3-5 M, große 8-9 M. per Schock, Bf. pr. Bfb., großer Delilatesaal 1,50 M., Flundern, Flundern, Bidinge, per 100 Stüd 4,60 bis 6,75.

große, 90 Bf., echt 50-65 Bf., Steinbutte 70-80 Bf., See Seefische. Lachs 1.10 bis 1,20 bis 1,30 Mart, Bander, 25 Bf., Schellfisch, große 20 Bf., Rabeljau 20 Pf. per Pfund, junge, große 1,00-1,10 m, mittel 60-70 Bf., Scholle 10 bis Matrelen 40-60 Pf. pro Stüd

becht 80 Bf., Schlele 90 Bf. per Bfund. Lebende Fliche. al, mittelgroß 90-95, große 1,05 m.,

Areble. Kleine, 10 cm. 1,00-1,50 m., mittel 2-4 M., Blund. roße 8-12 M. per Schod. Hummern 1,50-1,75. per

Gemüse und Dbft. Weintrauben 40-50 Bf. per Bfb., firfiche 0,20-0,30 M. per Bfund, Kirschen 6-15 Bf. per Bib. , Breiselbeeren 10-12 R. per Ctr., Pfefferlinge 6-8 Tart, Burten 0,60-3,00 M. per Schod, Karoffen 3-5. per 100 Ro., Wirfingloh! 2-3 M., Roth- und Weißlobl, große Köpfe. 3-4 M. per Schod, Blumentobi 10-15 W., Erfurter 20 bis 25-30 R. pr. 100 Stüd, Kartoffeln. weiße runde 3,00 M., ierenfartoffeln 3,00 L, rotbe 2,80.. blaue 3,00 R 100 Rilo, Pflaumen 4-15 M., Birnen 8-20 M., lepfel 8 20 M., Bwiebeln 2,75-3,50 R. per Str., Bitronen, Ausschußmaare, 10 M. pr. Rifte von 260 bis 300 Stüd, neue

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Muftlärung und eingehende Untersuchung zu verlangen. Die Veröffentlichung des intriminirten Artikels set sogar ein beson Deres Berdienst des Angeklagten, deffen Freisprechung er so nach beantrage. Der Gerichtshof erkannte diesem Antrage entsprechend, indem er als erwiesen annahm, daß der Breffe das Recht aufteht, öffentliche Uebelftände zu rügen. Der Angeltlagte babe fonach nur ein berechtigtes Intereffe wahrge nommen und nirgend eine beleidigende Abficht an den Tag gelegt.

waren.

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Begnadigung. Der Dienfilnecht Franke, welcher Ende März d. J. feine Geliebte, die Dienstmagd Thinius, mittelst eines Baumpfahls erschlagen und dieserhalb vor Kurzem seitens bes Schwurgerichts am Landgericht II zum Tode verurtheilt worden, ist vom Kaifer begnabigt und demgemäß die Todes. ftrafe in lebenslängliche Buchthausstrafe umgewandelt worden. + Unter der Auflage der Erpreffung, der Sachbestehende Gehilfen außer dem nach ihrem Gabalte fich ergeben Schädigung und des Hausfriedensbruches stand gestern der Schuhmacher Ez. vor der zweiten Ferter ftraflammer des biefigen Landgerichts 1. Der bisher noch unbeftrafte Angeklagte ift tatholischer Religion und lebt seit einigen Jahren mit einer Frau E. zusammen, mit der er fich deßwegen nicht verheirathen fann, well fte evangelisch ist und weil seine frommen Ber wandten sich gegen die Heirath mit einer Andersgläublaen auf lehnen. Nun bat er statt deffen die ganze ftttliche" Nachbar. schaft auf dem Halse, die im höchften Grate entrüftet über ein folches Verhälnig is. Dem leicht erregbaren Manne ist über Diese Blicke und Redereien, von denen er verfolgt wird, einige Male das Blut warm geworden, und es bat heftige Auftritte im Hause gegeben, denen damit eine heftige Auftritte im Bause gegeben, denen damit eine Ende gemacht wurde, daß der Hauswirth und der Bolizeilieutenant dem Schuhmacher das Betreten des Hauses untersagten. G. bat noch ein n anderen Grund, dem Hauswirth au sürnen: bat noch ein n anderen Grund, dem Hauswirth zu aürnen: Frau E. miethete die Reftauration, welche fie betreibt, gegen eine Entschädigung von 100 M., die sie an den Hauswirth da blieben war, egmittirte; G. glaubt nun, daß Frau E. diese

faure Gurken 2 M. per Schock. Melonen 30 Pf. pr. fo. für zahlte, daß er ihren Vorgänger, der Mietbe schuldig ge Ananas 2-2,50 M. pr. Pfd., getrodnete Morcheln 2,50 M. Der Bfd., getrocknete Steinpilze 6,50 M. per Pfd., Tomaten hundert Mart, die ihm zum Theil mitgehörten, in der Ueber­25-30 M. per Ctr.

L 100-110, II. 90-98, III, 75-85, Landbutter I. 80-83, tiche feinste Tafelbutter ac. 110-112, feine Gutsbutter 65-75. Galizische und andere geringfte Sorten 55-66

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eilung und unnöthig bezahlt habe und meint, daß der Haus. wirth fte surückgeben müsse. Eines Tag: 8 tam es zum Aus Der Hauswirth traf C. auf der Treppe des Hauses, daß er nicht betreten sollte, an; statt fich nun schleunigst vor bem Gewaltigen aurüdausleben, ging der Schuhmacher, von feinem Schuldocwußtsein gedrückt und durch einige Gläser Bir die er Dorber getrunken hatte, in in muthige

Schweizerläſe I. 55-60 M., II. 48-50 D., III. 40-45 12., Stale. Echter Emmenthaler 73-80, Westpreußischer Quadratbadftein I. fett 22-25 R., II. 14-18 M., Tilfiter Fettkäse Stimmung verseßt, auf den Hauswirth zu und forderte für 45-56-60 M., Tilfter Magertäfe 18-23 M., Limburger I miss feine bundert Mart. Der Hauswirth nahm Reikous

Neufchateller 18. per 100 Stück, Camembert 8,00-8,50 M. per Dyb., Harzer 2 Schocklifte 4 M.

Eier. 255 M. per Schod.

werden 2c.

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bolländer Stäfe, 20-22 Bfb. schwer, 45-58 M., echter Holländer seinem wütbenden Verfolger war. An diese Thür schlug C. balb 3 Jahren durchgeführt sein.

Polizeibericht. Am 18. b. M. Nachmittags fiel der Robrieger Hannemann beim Anbringen von Gasröhren im Erbgeschoß des Neubaues Lothringerstraße 38 pon der Leiter und erlitt einen Bruch des rechten Unterschenkels. Es wurde nach dem latholischen Rcantenhause gebracht.-15 am 19. b. M. Rachmittags der auf dem Hofe des Grundstüds Wein bergsweg 12b beim Heu Aslaben beschäftigte Arbeiter Tbruter aus der Bodenlute auf den Heuwagen steigen wollte, fiel er Don demselben herab gegen die Wagenleiter und erlitt dadurch innere Berlegungen. Arbeiter Leander auf der Strede Bellevue Lehrter Bahnhof von einem Stadtbahnzuge erfaßt und erlitt hierbei Verlegungen am Ropf und einen Rippenbruch. An demselben Tage Rach ng fürste ein drei Jahre altes Mädchen, welches mit noch Bei eineren Geschwistern von der außer dem Hause beschäf tigten Mutter unter der Aufsicht des 11 jährigen Bruders in

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-Am 21. b. M. Bormittags wurde der

belegenen Wohnung zurüdgelassen worden dem Fenfler auf den of binab und erlitt dadurch an heinend einen Schädelbruch und innere Berlegungen,

bracht werden mußte.

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mit aller Gewalt und als fie nicht nachgab, bolte er fich einen Hammer, um sie zu ertrümmern. Hierbei tief er fortwährend: Sch fied' ibn toot!" Soweit tam es nicht, benn Cz. wurde Don einem herbeigebolten Schußmann verhaftet und auf dem Polizeibureau berubiat. Der Gerichtshof nahm nicht Er. preffung, wohl aber Bebrobung mit einem Berbrechen als vor liegend an und verurtheilte den Angeklagten zu einer Ge fammtftrafe von 3 Monaten Gefängniß. Der Staatsanwalt batte 4 Monate beantragt.

ben Stundenverdienfte und für berechnende Seger außer ihrem tarifmäßigem Verdienste, innerhalb der Beit von 6 Uhr Morgens Sis 9 Uhr Abends 10 Bf., von 9-11 Uhr 20 Bf., Don 11-12 30 Bf., nach 12 Uhr 35 Bf., an Sonn- und Feiertagen 20 Bf. pro Stunde; für regelmäßige Sonntags arbeit( D. h. für Beitungen und periodische Arbeiten) 40 Bf. und für Arbeiten an hohen Feiertagen( D. i. erfter Dfter, Pfingst und Weihnacht feiertag) 80 Bf. Extraentschädigung pro Stunde ac. Im gewiffen Gilde stehende Gebiifen dürfen bis zu 14 Tagen vor ben Feiertagen nicht in's Berechnen und bis 14 Tage nach den Feiertagen nicht wieder in's gewiffe Geld gestellt Die Auszahlung des Arbeitslohnes geschicht wöchentlich, die Abrechnung bat awei Tage vor dem Bahltag ftatizufinden. Die gegenseitige Auffündigungszeit ist eine vierzehntägige, wenn nicht ein anderes Ueberein fommen ftattge funden hat.( Der Nachfat hebt den Vordersatz auf, bemerkte Der Referent baju). Die Auffündigung lann nur an regelmäßigen Babltagen geschehen, ist jedoch der Bahltag ein Feiertag, so gilt als Kündigungstag der vorhergebende Arbeitstag. Jedem Gehilfen muß gestattet sein, während der Kündigungszeit täg Itch bis 1 Stunde nach anderweitiger Rondition zu geben; bet: ben im gewiffen Gelde stehenden Gehilfen jedoch nur gegen entsprechenden Abzug 2c. Ueber die Anzahl der in einer Druckerei zu haltenden Seger, resp. Druckerleh: linge wird fol gendes bestimmt: Es dürfen gebalten werden bis zu 3 Segern 1 Lebrlina, 4-7 5. 2 2., 8-12 5. 32, 13-18 5. 4 Lehrlinge, 19-21 Segern 52, 25-30 5. 6 L. und auf je 8 weitere Seger 1 Lehrling mebr; bis zu 2 Drudern 1 Lehrs ling, 3-5 Dr. 2 L., 6-9 Dr. 4 2., 15-20 Dr. 5 2., und auf je 6 weitere Druder 1 Lehrling mehr. Die vorhandenen Lehrlinge dürfen ausgelernt werden und die Stala foll inner Soweit der Paragraph 31, ben der Referent den eigentlichen Bandelsparagrapben" nannte, wo um Pfennige erbittert gekämpft wurde. Die Gehilfen batten u. A. den Wegfall der Beftimmung, wonach Neuaus gelernte niedriger honorirt werden fönnen, beantragt. Die Prinzipale gingen bierauf nicht ein und brachten einen merkwürdigen Grund gegen den Vorschlag vor: Es wirte in mo: alischer Beziehung auf die jungen Männer gut ein, wenn sie nicht sofort das lolofale G: ld, welches die Gehilfen erhielten( beiterkeit) bekämen, da fte fonft leicht zu Ausschwei'urgen verführt würden. berr Befted meinte, daß die Fürsorge der Prinzipale da für die Arbeiter immer vorbanden wäre, wo sie ihnen Belo ein brächte. Bei der Lehrlingsstala zeigten die Bringipale großes Entgegenkommen;- bier ist ihr Intereffe mit dem ber Ge balfen übereinstimmend.- Erwähnt fei noch, daß die Brin a pale( auf dem Bapier wenigftens) fich verpflichtet haben, die välfte der Koften zur Einführung des neuen Tarifs zu tragen. -Bei der Festlegung der Lokalzuschläge ergab sich das föftliche Schauspiel, daß der eine Brin ipal dem andern nicht traute, und daß fie beshalb auf eine Besammtabstimmung über alle Dite hatten ble fleineren Bringipale immer nur das Bedenken, daß die Gehilfen zu wenig verlangten, wäbrend fte Erhöhungen der Lokaljufaläge für die großen Städte nicht zugaben. So lam es, daß frog der überzeugen den Gründe, welche Herr Befted, als Einigungsmann für Berlin , für eine Erhöbung des Lokaljusalages für die Mile lionen, Beamten und Fabrilstadt vorbrachte, der Lokaljuschlag für Berlin auf 20 p. belaffen wurde; Hamburg erhielt eben footel; Leipzig wurde von 10 auf 12% St. erhöht, Gräfen bainden auf 5 Gt feft efest; für Nürnberg wurde der Lolalzuschlag um 5 C. erniedrigt x.- Nach diefer luteine anberegne et am Tarif vorgenommenen Becänderungen

Bau- Unfall. Auf dem Wolldorf'schen Grundflüd im Dorfe Tempelhof hatten eines Tages mehrere Bimmergesellen den Auftrag erhalten, das Dachgefims anzufchagen, zu welchem Bwed unter der Leitung eines Mitgefellen, der zeitweilig als Bolter fungirte, ein bolagerüft, ca. 13 Meter hoch, aufgeführt worden war. Unmittelbar nach Feierabend, als die Arbeitenden im Begriff waren, ihre Werkzeuge wegzuräumen und das Ge rüft zu verlaffen, stürzte das lettere, nachdem fich ein Negriegel aus feiner Lage gelöst, mit den auf demselben befindlichen Ber fonen aufammen. Einer der Bimmergesellen erhielt durch den Sturz aus der beträchtlichen Höhe, während die Andern fich Berlegungen; mit gebrochenem Oberschenkel ward der Verlegte in ein Berliner Krankenhaus gefchafft. Gegen den Bimmer gefellen Lau aber, der jenes Geiüft aufgeftellt, war Antlage hoben wegen fahrläfiger Körperverlegung in Ausübung seines Berufs. Die Ferien ftraflammer des Landgerich: II verurtheilte am Montag den Angeklagten zu 14 Tagen Gefängniß.

bet im Selenflügel des Haufes Beugbofstraße 62 Tr. hoch rechtzeitig in Sicherheit bringen fonnten, nicht unbedeutende Lofalguschläge Drangen. Bei den Lokaljaschlägen für die

nech dem Krankenhause Belbanien ge -Ebenfalls um dieselbe Beit gerieth

auf dem Grundfüd Prenzlauer lee 36 beim Abladen leerer Epiritufaffer ein noch auf dem Wagen befindliches Faß da Durch in Brand, daß der Eigenthümer Wodroch einen Reft Spiritus, der fich auf dem Wagen gesammelt batie, entzündete. Beim Herunterreißen des brennenden Faffes explodirte daffelbe und wurde bierbei der Arbeiter Barlow getödtet. Nach arst. lider efftenung ist der Tod des Bation, welcher mebrete Rippenbrüche und eine Verlegung am Vorderarm erlitten hatte, Durch einen Bergschlag berbeigeführt worden. Stofenthalerftr. 24 mit einer Glasflasche nieber und verlegte fich durch die Scherben der zerbrochenen Flasche derariig an der

werben mußte.

- Am 22. d. M.

Vereine und Versammlungen.

Bormittags fiel ein 7 Jahre altes Mädchen vor dem Hause fündiger Dauer dem Echidsal der polizeilichen Auflösung auf

Am Nachmittag fiel ein Mann aus Breslau

+ Die allgemeine Buchdruderversammlung, welche am 22. D. M., Vormittags, unter Borfis des Herrn immer im Saale der Bbilbarmonie, Bernburgerstraße, tagte und von mehr als 1500 Schilfen bejucht war, verfiel nach einundeinhalb. Brung des§ 9 des Costalistengefeges. Die Tagesordnung, von w: lcher der Bunti: Resultat der Verhandlungen wilden Bringipalen und G- bilfen in Leipzig und Disluffton bterliber"

an der Ede der Sommer und Dorotheenstraße vom Hinter. Reus und Ergänzungswahl der Rommiffion", die Errichtung Dron eines Bferdebahnwagens auf den Stra gendamm hinab eines Bertrauensmännerinftituts" und" Berschiedenes" in fi

nicht einmal erledigt werden fonnte, schloß außerdem noch die

andersetzung der

fam ber Referent zu dem Resultat, daß derselbe für Berlin unannehmbar fei und ersuchte die Bersammlung, ihn, so wie er es gethan habe, abzulehnen.( Bravo !) Die Berliner Ges bilfenschaft folle ihre Meinung über einen folden Tarif nicht surtidhalten, wenn fie ihn auch schließlich der Allge meinbeit fb fügend annehmen werde.( Bebbarter Beifall.) Ja der Diskussion vertrat zunächst Herr Mallewis, Einigungs mann für Stettin ( Nordofilreis) den Standpunkt der Broving Der neue Tarif enthalte immerhin anerkennenswerthe Ber

und erlitt baburch eine Verftauchung der Hüfte, so daß er sich mittelft Drofchle nach seinem Hotel bringen laffen mußte.- ein. Das Referat über ben ersten Bunft der Tagesordnung befferungen. Das Band der Tarifgemeinschaft tönne nicht ger bielt Herr Beſted. Er gab zunächst in furzen Bugen ein Geschnitten werden und so feien die Gehilfen gezwungen, man