verpflichtet gewesen sei, nachdem er Draufgelb( 1 M.) ange nommen und behalten habe, auch zu warten, so lange es dem Herrn Grafen gefiel. Sollte das Berufungsgericht in der Berufungsinstanz bas schöffengerichtliche Erkenntniß bestätigen, so würde für die Droschlenkutscher ein Buftand geschaffen werben, wie er haltloser nicht gedacht werden kann. Der Rutscher wäre hierdurch vollständig von den Launen eines Jeden abhängig, bem es einmal auf eine Mart mehr oder weniger nicht ankommt, der einen Drochten lutscher engagirt und ihn vermöge des Draufgeldes swingt, so lange au warten, bis er schwarz wird; der Rutscher wird zum willenlosen Wert zeuge in der Hand eines Anderen. Nach allgemeiner Rechts. anschauung lann die Wartesflicht für den Kutscher doch nur fo lange beftehen, als die Wartezeit durch die Höhe des em pfangenen Draufgeibes enifcädigt erscheint; denn daß die Wartezeit im Engagement auch bezahlt werden muß, dies wird woh! Jedem einleuchten. Es zeigt dieser Fall wiederum, wie reformbedürftig das Droschten Realement ift.( Wir verweisen hter zugleich auf den ominösen§ 40 des Reglements, nach welchem die Kutscher, wenn fte etwas schneller fahren, als wie fie nach dem amtlichen Wegemeffer verpflichtet find, aber für die Entfernung Bezahlung verlangen, bestraft werden.)
Zur Gefängnißarbeit. Die Insterburger Handels fammer beschwert sich, daß die Direktion der dortigen St.af anftalt ihr jede Wusfunft verweigert habe in Bezug auf die son Privatunternehmern in jener Anstalt veranlaßte industrielle Arbeit. Auch der Regierungspräsident hat keine Veranlaffung gefunden, die Direktion zur Hergabe der statistischen Notizen aufzufordern.
Lohrverhältniffe. In der Heinrich Böttcher'sden Tuch fabrit zu Leisnig in Sachsen rifirt ein eigenthümliches Lohnverhältnis. Hier erhalten Rauer, Scheerer und alle in feftem Lobn ftebenden Arbeiter bei 11ftündiger Arbeitszeit pro Sturbe 12 bis 15 Pf. Ist ein flotter Geschäftsgang, so mifen Ueberstunden gemacht werden, wofür nicht jene Säße sondein pro Ueberftunde 10 Pfennige gezahlt werden.
Altona , 9. September. Ein Prozeß gegen 30 Bigarrer arbeiter wurde am 8. d. M. vor dem hiesigen Schöffengericht verhandelt. Die Angeflagten waren beschuldigt, am 4. Suli einem außergewöhnlichen Leichen begängniß beigewohnt zu haben, weldes einer polizeilichen Erlaubniß bedurft hätte. Ferner find 2 beschuldigt, gegen das Vereinsgefes gefehlt zu baben, daß fte am Grabe gerebet unb 2 weil sie zur Thell nahme durch eine Annonze in der Bürger Beitung" aufge fordert haben. Die Angeklagten geffanden au, daß fie roshe Schleifen getragen haben, und auch das Reden am Grabe wurde nicht in brede geftellt, dagegen wurde bestritten, daß das Leichenbegängniß ein außergewöhnliches gewesen sei. Der Staatsanwalt hob hervor, daß die ganze Leichenfeier schon Durch das Tragen ber rothen Abzeichen einen sozialistischen Charakter angenommen habe. Das Gericht entschied, daß der Leichenzug im Sinne des Gefeyes ein außergewöhnlicher ge wefen fel. Deshalb feien auch die Aufforderungen in den Beitungen und das Reber halten strafbar. 10 ber Angeklagten, welche teine Rosen im Knopfloch getragen, wurden freige sprochen, von den übrigen wurden diejenigen, die Rosen oder Schleifen getragen, in 6 M., die Kränze getragen in 10 M., Die Annonairenden und Redner in 20, bezw. 50 und 70 M, Geldstrafe genommen.
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Die Geschäfte mit unserem„ Erbfreund" geftalten sich für Deutschland immer ungünftiger. Während die Einfuhr Nußlands in das Deutsche Reich mit einem Werthe von 336 Millionen Mart im Jahre 1880 bis auf 413 Millionen Mart im Jahre 1884 gestiegen ist, hat die deutsche Einfuhr nach Rußland in diesem Zeitraum von 228 auf 169 Millionen nachgelassen!
In Altona streiken 20 Gesellen der Faßfabril des Herrn Kluvert wegen Lohndifferenzen.
Die Hamburger Maurer find gegenwärtig beschäftigt, einen Lohntarif für Attordarbeit aufzustellen. In einer zu Diesem 3ved abgehaltenen Versammlung einigte man fich dahin, in Butunft für 1000 Mauersteine die mit Stall vermauert werben 8 M. und für 1000 die mit Bement vermauert weiden, 10 M. zu fordern. Bemerkenswerth find die enormen Unter fügungen, die die Maurer an Streifende bewilligen. So notirte man 200 M. sofort und fortlaufend 100 M. pro Woche für die ftreifenden Bäder.
nebst der Angel verschlungen, so daß nicht selten zwei biefer Fische an einem Halen gefangen wurden. In zweien dieser Fälle hatte ein fleinerer Nal von avei Fuß Länge die Lod fpeise in fich aufgenommen und war fodann von einem Riesen aal von mehr als fünf Fuß Länge mit der Angel verschlungen, von welcher er ft nicht losmachen fonnte. Biele Ileinere Hale tragen überhaupt an ihrem Körper die Merkmale der Angriffe, welche fte von ihren größeren Genoffen erfahren haben, und if Diese Erscheinung den Hochseefischern an der englischen Rüfe wohlbefannt. In den deutschen Binnengewäffern, welde mit der See in Verbindung stehen, finden sich in der Regel nur Ileinere Hale, welche nach Erlangung einer gewiffen Größe ins Meer zurüdlehren, aus welchem fie in die Flüsse emporgeßiegen find. Einige Riefenaale von gegen 5 Fuß Länge find aller bings in einem Mühlenteich in Norddeutschland getroffen wors den, aus welchem sie nicht entschlüpfen fonnten. Spuren des Kannibalismus, welcher bei den Hedten und Barschen so fait ist, daß diefelben ganze Fische ihrer Spezies verschlingen, welche bereits fleinere Eremplare davon im Magen haben, find bei Diesen Halen nicht aufgefallen.
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Von einem neuen Wunder erzählt Aurelien Scholl im Matin": Mein Freund V. sucht eine Wohnung, aber beftt leider einen großen Paragel und der verschließt ihm alle Thüren. Endlich, als ihn die Befigerin einer reizenden Ileinen Wohnung, eine, wie er mußte, sehr bigotte Dam:, aus eben Demselben Grunde hinaustomplimensiren will, sagt er fura ent fchloffen: Wie fann der Papagei Sie fiören? Seit er vor feben Jahren erightedt, bat er leinen Zon mehr gesprochen. Und das ist wahr? Wie ich Ihnen fage." Der Kontral wird geschloffen. Freund V. zieht in seine neue Wohnung Ppchen fist im buntel verhängten Käfig und schweigt. arbern Tage macht B. der frommen Frau seine Aufwartung Nun, hat mein Papagei Sie geftört?" nicht." Ja, ftellen Eie fich vor, taß ich alle möglichen Mittel versucht babe, ihn wieder zum Sprechen zu bringen; nicht hilft. Nun bat man mir nech ein Mittel gerathen, aber i glaube nicht recht daran." Und das wäre?" S foll ihm cin paar Tropfen wunterthätiges Lourdeswaffer einflögen Mein Herr, an der Macht tiefes Waffers iönnen S zweifeln?" Gat, maden wir einen Versuch! Bapchen with aus dem Käfig geholt und schreit und schwast von früb bi spät; bie würdige Dame aber fegt den Klagen der übrigen Wieiber fefte Ruhe entgegen. Es ist die Wirkung der wunder thätigen Quelle von Lourdes !
Kleine Mittheilungen.
Posen, 7. September. Is heute früb der Geiftliche, Br feñor Daidynsli, am Hockallar in der biefigen Pfarrkirche b Deffe las, trat ein Marn an das den Altar abschließende Gitter, propte dem Geistlichen mit erhobenem Stode un fimpfte mit lauter Stimme in polnischer Sprache: fluchtes Hundeblus". Der Freoler wurde von mehreren Kirchen
besuchern sofort ergriffen und einem Schußmanne aur Ber
An die Bildhauer Berlins . Kollegen! Wir wenden uns auf diesem Wege wieder einmal an Euch, da das Abhalten von öffentlicher Versammlungen jest mit Schwierigkeiten ver Inüpft ift. Was der Gauverein Berliner Bildhauer resp. Der Unterfügungsverein der Bildhauer Deutschlands bezmidi, rolst Jbr. Erzielung günftiger Arbeitsbedingungen, Redtsschuß, Unterfügung für Arbeitslose, Reisende, Wifiwen und Waisen find Biele resp. Einrichtungen, die als humane bezeichnet wer ben müssen. Der Betirlit wäre Pflicht eines jeden Bildhauers gerade in der heutigen ernsten Belt. Kollegen! Auch die freie Silfstasse für die Mitglieder des Unterstügungsvereins der Bildhauer Deutschlands bringen wir in Erinnerung. Die Vor theile dieser Kasse im Gegenfet zu der lolalen Dritteantenfaffe Hegen auf der Hand. Vor allem follte jeder unverheirathete Rollege den Beitritt nicht verfäumen, da er auf der Reise an jebem Orte Deutschlands Mitglied der Kaffe bleibt und Kranken unterstügung erhält. Doch auch für den Verheiratheten ist es von Vortheil, sich einen Arzt frei wählen zu dürfen- bei einem Krankengelde von 2 Mt. pro Tag, die Woche zu fleben Tagen gerechnet. Oder sollten Kollegen auf den Beitrag des Prinzipals versessen sein? Das förnen wir nicht glauben; verlaufen Sie doch dadurch einen Theil ihrer Freiheit in Kaffen angelegenheiten. Kollegen! Wer aus der Ortsfrankenlaffe aus treten will, muß jest bis Ende September beim Bo: ftande fün digen. Die Kündigung gefchiebt entweder persönlich oder am beften in einem eingeschriebenen Brief bis spätestens 30. Sep. tember früh. Bis Ende Dezember d. J. muß Jeder, der ge fündigt hat, nachweisen, dat er einer anderen Kaffe angehört. Bis zu dem Termin( 31. Dezember) ist er noch Mitglied der Ortstrantenfafie, braucht also erft ein paar Tage vo her ber freien Hilfskaffe beizutreten. Die Kollegen Emil Donath, Naunynfirage 22, 1, 12-1; Rubbert. Al gandrinenftr. 118a, Quergeb. IV, 12-1, 7-8 bends; Dito Rappsch, Markus straße 25, part., bei Rauschardt, 12-1; Dtto Steyr, Streliger firage 28, 7-9 Abends; Ed. Flidichu, Maaßenftr. 35, Hof IV, 12-1%; Paul Dupont, Solmsfir. 33, II, 1-2, find gern bereit, bei der Kündigung zu unterstüßen, überhaupt jebe ge ünfte Auskunft zu ertheilen. Mit follegialischem Gruß Der Vorstand des Gauvereins Berliner Bildhauer.
Reichsgerichts. Entscheidung.( Nachbruck verboten.) Leipzig , 9. September. Ein sehr intereffanter Fall lam in der legten Sigung des Reichsgerichts zur Verhandlung in der Sache gegen den Schreiber Laubon und die unverebel. Lüttge aus Berlin . Das dortige Echwurgericht hatte die Lüttge schuldig befunden: 1) einen Meineid gefchworen, 2) gemein fchaftlich mit Laubon eine wiffentlich falsche Anzeige gemacht zu haben; ferner Laudon 1) gewohnheitsmäßige Kuppelei ge trieben, 2) die Lüttge durch Drobungen zu bandlung 1 ge awungen, 3) mit ihr gemeinschaftlich jene Anzeige gemacht und 4) fie durch Drohungen zu dieser Anzeige( Sandlung 2) befilmmt zu haben. Laudon, der allein Revifton eingelegt hatte, war 3 Jahren Buchihaus verurtheilt worder, welche fich v. a. zu aus Einfoßfirafen von je 6 Monaten für die Handlungen 3 und 4 zusammenfeste. Nun lönnen belannilich in der Reviston formelle und materielle Rügen vorgebracht werden, aber oft greifen belde Arten derartig ineinander, daß es schwer wird, eine Trennung eintreten zu lassen und das sogar hochgebildete Juristen im Bweifel find, ob eine formelle Rüge nicht etwa eine materielle in fich schließt. Der Angeklagte Laudon hatte einige Rügen vorgebracht, bie ungweifelbaft formelle waren, bann aber fand sich in der Revifionsschrift noch folgende Stelle: Ich fechte das Urtheil an, weil die feftgestellten Thatsachen nicht Den Thatbestand der Gespesbeftimmungen ergeben." Diefe Stelle gab dem Reichsanwalte Anlaß zu folgenden Bemerkungen: Ich entnehme aus diesen Worten, daß fie cine materielle Rüge enthalten sollen. Von diesem Gefichtspunkte aus ergiebt fich folgende prinzipielle Frage von schwerwiegender Tragweile. Nach Anklage und Eröffnungsbeschluß sowie nach dem Sprucke der Geschworenen ist die Verurtheilung erfolgt in Beziehung auf eine und dieselbe wiffentlich falsche Anschuldigung, und awar erfter B wegen Mittbäterschaft, zweitens wegen Anftiftung ber Mitthäterin und zwar so, daß Mitthäte: schaft und An ftiftung in Reallonturrenz angenommen wurde. Für beide Handlungen ist daher eine Einzelstrafe von je 6 Monaten aus geworfen worden. Ich bin der Meinung, daß insofern aller Bings ein Rechtsverftog als vorliegend anzunehmen ist. Eine Reihe von Entscheidungen lauten in diesem Sinne. So spricht 3. B. der britte Straffenat aus, daß der Unstifter nicht aus gleich Gehilfe sein lönne und begründet dies bamit, daß ber Anftiffer als Täter bestraft werde, eine Bestrafung des Thaters Dom Geficht pantie der Gehilfenschaft daher nicht zulä fig er fcheine. Der zwelte Senat spricht aus, daß Beihilfe neben An fiiftung nicht fonfurriren fönne, mindestens nicht real. Des weiteren behandelte der Reichsanwalt die Frage, wie dieser offenbar vorliegende Verfloß pros: fual zu behandeln sei und beantragte bann schließlich die Entscheidung insoweit auf zuheben, als der Tenor bes Eilenntniffes eine Ver urtheilung wegen Anftiftung neben der Mitthäterschaft fefiftellt, und demnächst unter Aufrechterhaltung ber thatsäch lichen Feststellungen die Sache zur Bestimmung einer Gesammt firafe an den Schwurgerichtthof auiüdzuverweisen. Das Urtheil des Reichsgerichtes lautete aber dabin, daß die Revision zu verwerfen fei, weil man davon ausgehen müße, daß blos prozentuale und zwar unbegründete Angriffe, dagegen letne materiellen erhoben seien.- Das Reichsgericht faste alfo bie oben angeführte Stelle der Revistonsschrift anders auf als der Reichsanwalt und fab fi so veranlaßt, den Verstoß des Berliner Schwurgerichts au fanitioniren. Wäre die Ansicht des
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Vermischtes.
Spekulative Spikbuben. Aus Groß- Gorica wird der Agr. Btg." unter dem 6. d. geschrieben: Den außerordentlich
baftung übergeben. Der Verhaftete soll früber am Delirium tremens gelitten haben. Er war gegen die Griftlichkeit erregt Iweil er als fleißiger Kirchenbesucher dennoch nicht zum Genuf tes Abendmahies zugelaffen wurde, ihm auch vor wenigen eidigungsschein von der löniglichen Staatsanwaltschaft nod delen Familien des Leibtragenden unverrichteter Sache na Qause geben mußten.
Thorn, 6. September. In der vergangenen Nacht hat in unserer Stadt ein großer Brand gewülhet. Bwischen 1 und 2 Uhr entstand in einem Hintergebäude der Bachestraße in einem Stalle Feuer und verbreitete sich auf bem of Steinloblen, beer, Dad pappe sc. Lagerten. Nachdem dieje
Stoffe in Brand girathen, ging das Feuer schnell auf einen ganzen Gebäudekomplet mi chen der Bache und der Maue firaße über. In der lepigenannten Straße find die Gebäude des Gastwirths Pecylowski, des Dachdeckermeisters Höhle und des Haus befizers Zimm abgebrannt, auch dret Speicher, bie dem Glasermeister Bron und den Raufleuten Friedländer und
Gods gehörter, find mit bedeutenden Waaren vorrätten
ein
Raub tes Feuers geworden. Mehrere der benachbarten Ge bäude find noch erheblich beschädigt worden. Ueber zweihunbe
Marlibiebe aus dem ehemaligen Grenzgebiete, um eine febr Familien, zum Theil aus den ärmeren Vollsklaffen, find burd
unes quidliche Szene zu veranstalten. Die Diebe vertheilen fich nämlich auf alle Seiten des Martiplages, fchleichen auf ein gegebenes Beichen an das Hoinvieh heran, steden demselben Kletten oder irgend einen anderen judenden Gegenstand in die Obren, worauf die Thiere wie rasend zu brüllen und zu rennen
Flammen umgelommen find. Eine Anzahl Berfonen
baben
ben Brand obdachlos geworden. Auch eine Frau Stollen bat im Feuer ihren Tob gefunden. Ihren verkohlten Leichnam fand man erst heute Mittag. Ferner werden zwei eine Kinder vermist, man vermuthet, daß fie ebenfalls in ben anfangen, alles ihnen in den Weg tommende umftoßen, fura Verlegungen davongetragen. Das Fruer wüthete in volle eine heilloſe, unbeschreibliche Verwirrung anrichten. Die auf Seftigkeit bis 5 Uhr Morgens. Bei der Dämpfung war d dem Marlie versammelte Menge rennt wiib durcheinander, besonders ungünstig, daß die Feuerwehr schwer an die brennenden
Jedermann trachtet, sein Leben in Sicherheit zu bringen. Was die Thiere nicht umwerfen oder mit den Hörnern nicht ver legen, daß wird von der fliehenden Menge zu Boden geriffen, Menschen und Thiere laufen barüber in wilder Flucht. Auch
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hiefigen Studiärberei auf der Hofauerst: aße paifttle beute Nach mittag um 5 Uhr ein gräglicher Unglüdsfall. Ein Arbeiter I auf dem geftrigen Martte in Groß- Gorica artangitte bas gerieth in die Schidettmaschine und zerbrach beide Beine( bal
Diebsgesindel eine derartige entsegliche Szene, wobei viele Menschen mehr oder minder gefährlich verlegt wurden. Die Berwirrung benügten die Arrangeure, um fremde Taschen zu leeren, tie Zorbas unserer Bauern abzuschneiden und was nur möglich war, zu stehlen. Merkwürdigerweise haben die Genbarren leinen einzigen dieser gefährlichen Leute verhaftet.
Etwas vom Mal. In den Areljen der Naturforscher und der Fischereitreibenden ist der Mal seit Jahrtausenden ein un enthülltes Geheimniß gewesen. Auf die wunderlichste Weise follte er aus den eigenthümlichfien Materialien entstehen; daß er lebendige Junge gebäre, wird noch jezt von sehr vielen Fischern geglaubt, während die Wissenschaft diese Annahme
eine unterm Ante und das andere an den Lenben).
Mermfte wurde darauf ins St. Josephshofpital gebra An seinem Aufkommen wird gezweifelt, was um fo bebaur licher ist, da er der Ernährer seiner alten Mutter, ein
Wittwe, ift.
Breslau , 8. September. ( Unglücksfall.) Ein auf Lewaldstraße wohnender, bei einem Neubau auf der Gal
ftraße beschäftigter Mauterpolier wurde heute Nachmittag er auf dem Gerüst vor dem dritten Stockwert fland, pl von einem Dhrmachtsanfalle heimgesucht und stürzte auf Straßenpflafter hinab. Bei dem furchtbaren Aufprall der Mann einen Schädelbruch, sowie schwere innere
hospital verschied.
Reichsanwalts durchgedrungen, so wären dem Angeklagten wohl längft roiderlegt hat. Es wird behauptet, daß im Frühjahr legungen, an denen er bereits auf dem Transport nad be
brei Monate der Strafe in Abzug gebracht worden. Geschehen wäre dies natü: lich auch, wenn der Angeklagte ausdrücklich er flärt bätte, daß er das Urtheil noch allen Richtungen, sowohl formell wie materiell anfechte. Wer sich daher vor Benach belligung schüßen will, der muß alles nur irgend mögliche zur Begründung der Revision hervorsuchen.
vom Meere aus bichte Büge junger Male, noch nicht so start wie Bindfaden, in unzählbarem Gewimmel Nachts in den Flüffen fich binaufbewegten. Diese Halbrut foll fich in den Binnen Gewäffen bis in die legten einen Wafferläufe ver theilen und so aus allen Meeren in die Flüsse auffteigen; nur aus dem Schwarzen Meere nicht. Es ist deshalb auch das
Aale aus dem Meere lommen, so müssen sie dort auch geboren
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Aussig in Böhmen , 7. September. Ein fchredliche Unglüdsfall hat fich in unserer Stadt am Donnerflag Bo mittag ereignet. Die hierselbst wohnhafte, 66 Jahre alte Fra Adalberta Jahnel, Schwiegermutter des Herrn Emil Binoter Chefredakteurs ter Nordd. Allg. 3tg.", wollte bas dußent ganze Donau Waffergebiet ohne Male. Wenn nun die jungen Fenster ihrer im zweiten Stockwerle gelegenen Wohnung öffnen um es ein wenig abzupuzen. Da die Fensterrahmen frisch a toaffer, b. h. in dem balbfalsigen Waffer der Flüsse und Buchten mußte die alte Dame Kraft anwenden, zu welchem Bebuje fle nahe dem Mecre. Die weiblichen Hale gehen in die Fluffe fich etwas weit vorbeugte. Unversehens fprang nun bal enfier bir auf als jene fchon erwähnte Brut. Sie werden im Süß auf und die Frau stürzte, indem sie das Gleichgewicht verlor bort das Generationsgefchäft zu vollziehen. Wahrscheinlich hinab und blieb bewußtlos liegen. Die Bewohner des Haufe
Soziales und Arbeiterbewegung.
Der britische Gewerkschaftstongreß. Im Laufe der erften Sigung des in Hull tagenden Kongreffes der englischen Gewerkvereine hielt der neugewählte Präfident Maddison seine Eintrittsrede, die fich hauptsächlich mit der Arbeiterfrage und der Wirksamkeit der Trades Unions befaste. Dann wurden Refolutionen gefaßt zu Gunsten einer größeren Entwidelung bes Gewerkvereinswesens; der Einführung des acht. fündigen Arbeitstages; gegen die fyftematische Ueberzeitarbeit; zu Gunsten der Herstellung von Gewett Drga
waffer geschlechtsreif und lebren dann zum Meere zurüd, um
werden die befruchteten Eier in den Sand der Meereslüften gelegt und entwide In fich dort, worauf die ausgeschlüpfte Brut bie Wanderung ins Süßwaffer antritt. Diefen Brozes feft. suftellen, ebenso zu entscheiden, ob der weibliche al nach bem
bet
und die Nachbar leute eilten zur Stelle, schafften die Berun erwies fich jede ärztliche Runft erfolglos, die Wiederbelebung glückte in thre Wohnung und requirten ärztliche Hilfe. Leiber versuche blieben erfolglos. Frau Jabnel hatte in Folge
nisationen in andern Ländern, um die Uebel ausländischer Laichgeschäfte stirbt, wie z. B. das Neunauge, ift der erlittenen schweren Berlegungen den Grift aufgegeben.
Ronkurrens au milbern; endlich zu Gunsten bes absolut freten Unterrichts. Ferner bildeten die Handelsflodung, bie Nationaliftrung von Land, die Auswanderung, Genoffen schaftswesen, Gewert Föderation, die Vertretung der Arbeiter im Barlament und die Besoldung der Parlamentsmitglieder Gegenstände der Erörterung.
Wiffenfchaft noch nicht gelungen. Bisher hat man aud dem ale, wie anderen Flichen, eine Echonzeit gegeben. Mr. J. C. Willeg in Plymouth , eine anerkannte Autorität auf dem Gebiete der Hochseefischerei, macht dem Field" eine Mitt
Briefkasten der Redaktion.
tbeilung über den Kannibalismus der Male, laut welcher die schriftlich vom Kontratte entbunden bat, blisfen Sie leinen an
leinen Fische dieser Spezies sehr oft von den größeren vez
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deren Keller miethen, ohne zu ristiren, daß She bisheriges Die Tabatfabrikation in Hitdorf( Rheinland) ist aurüd schlungen werden. Vor einigen Wochen, fagt Mr. Willer, fah Wirth weitere Riethe verlangt und Jbre Sachen refinit tönnen ihn höchstens auf Herausgabe Ihres Koniraliegempla
tabat die Löhne gesunken find, und ble Arbeiterentlaffungen berband genommen haben. Was beweist, wie nothwendig für
ich dem Fischen mittelft zahlreicher Angeln zu, welche an der
eine englische Weile langen onun befestigt waren. Diefelbe
verlagen,
war, wurden einzelne derselben von ihren großen Geroffen Wenden sie fich doch an eine beamme.
Die Blüthe der Industrie eine hohe Lebenshaltung der Arbeiter gelegt. Nachdem die Leckspeise von jungen Aalen angenommen Hebeammen betreffenden Einzelbetten leine Auslunft ertbellen Beantwortlich für den politischen Theil und Soziales Mag Echippel, für Bereine und Versammlungen F. Tubauer für den übrigen Theil der Beitung N. Gronheim, sämmtlich in Berli
b. b. günftige Arbeitsbedingungen find.
Art von
Ueber bi
fofung
bung morn