Kommunales.

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bas dümmste Blatt im Königreich Bayern" bezeichnete. Was entgegnet nun Bruder Straubinger darauf? Man lese fol gendes Schimpflegilon: Herr Sigl wurde als ehilofer Schuft, als Dieb, als notorischer Ebbrecher und schamloser Mädchen­verführer vom Anderen Vaterland" unter Vorführung be ftimmter Thatfaden gebrandmarlt und dann nicht bloß ein oder das andere Mal, sondern oft aufgefordert, wegen verleumderischer Beleidigung Klage zu stellen. Wenn es mit den ihm vorge worfenen Schändlichkeiten nicht seine Richtigkeit hätte, so würde Herr Sigl bei einer folchen Klage rein gar nichts ristiren; bie Beweislaft obläge ja nicht ihm, fie flele dem Bellagten zu, und dieser müßte verurtheilt werden. Dennoch hat der sonst so Freche nicht geflagt, er hat den Lumpen auf fich fizen laffen und hat fich mit tindischen Ausflüchten an der Klageftellung vorbeigedrückt. Wir dächten, für katholische Griftliche, Prediger und Vertreter der chriftlichen Moral nehme es fich doch ganz eigenthümlich aus, wenn fie in der Gefolgschaft eines so ver ächtlichen Individuums gesehen würden! Es fann nicht schaden, an diese Dinge wieder einmal zu erinnern, um damit auch den Abscheu zu motiviren, der einen ehrlichen Menschen von jeglicher Berührung eines solden Repills niedrigster Art zurüdbält. Jit doch sogar seine Maitreffe, die Anna Buchmater, vor Efel und Grausen bis Wien   burdgebrannt!"- Nun, das lagt fich doch ganz gut neben die berühmtesten Schimp'mufter: wie Börne's Heringssalat und die Anrede des Haushofmeisters Rent im Rönig Lear" stellen, obne als schwächeres Produkt zu erscheinen. Und was antwortet Dr. Sigl auf diese wohl gemäßtelen Läfterungen? Ec windet ft 5 im Brieffaften feines Baterlandes" bin und her und giebt schließlich die Erklärung ab, daß er den Benefiziaten ausnahmsweise" verklagen werde.

dürfen Gaft und Schankwirthschaften nur auf solchen Grund Süden errichtet werden, welche an öffentlichen Wegen liegen und zu legteren einen Bugang baben. In Städten dürfen fte an unbefcftigten und unbeleuchteten Straßen oder Straßens thellen nicht errichtet werden, besgleichen ist die Errichtung ver boten: in Häusern, die gewerbsmäßig Shlupfwinkel gewerbs mäßiger Unzucht find, oder in welchen der gewerbsmäßigen Uzucht obliegende Frauenzimmer wohnen oder verlehren, in Räumlichkeiten, welche dem Befiger oder anderen Berionen au Wohn oder Wirthschaftszweden dienen oder in welchen noch andere fremdartige Gewerbe betrieben werden, in unmittelbarer Näbe von Kirchen, Pfarrhäusern, Unterrichts und Krankens anftalten. Die Gebäude, in welchen diese Wirthschaften errichtet werden sollen, müffen eine feuerfichere Bedachung haben, der Bugang muß gefahrlos und bequem fein, die Treppen müssen genügend breit, nicht zu fteil, mit einem feften Geländer versehen, Die Bugänge zu den Treppen von außen her nicht schmäler als die Treppenläufe, die Thüren entsprechend breit sein und von außen. Die Gaftzimmer und in Gasthöfen auch die Schlafräume müssen durchaus troden sein, gebielie Fußböden haben, verschließbare Thüren, gut schließende, zum D.ffnen eingerichtete Fenster, die einen hinreichenden Zutritt von Luft und Licht unmittelbar von der Straße oder dem Hofe aus geftatten, soweit nöibis mit sonstigen, zur Herstellung eines genügenden Luftwedfels erforderlichen Einrichtungen versehen und überhaupt nach ihrer ganzen Anlage so beschaffen sein, daß fie die menschliche St fundheit in feiner Weise gefährden. An den Bimmerösen bürfen Klappen, Schieber und dergleichen nicht vorhanden sein. Sämmtliche Räumlichkeiten find mit den erforderlichen Auss fiattungsgegenständen zu versehen. Kellergeschoffe dürfen als Schlafräume für Gäste überhaupt nicht, als Sanllolale nut unter der Bedingung berugt werden, daß die Fußböden nicht tiefer als 1 m unter der Dierlante der vorbeiführenden Straße liegen und die bezüglichen Räume gegen das Eindringen und Aufteigen der Erdfeuchtigkeit geschütt find. In jeder Gaft und Schantwirthschaft muß fich ein Bimmer von mindestens 25 qm Bodenfläche zum gemeinsamen Aufenthalte der Gäße befinden und in jeder Gastwirthschaft müssen mindestens bret wohleingerichtete Schlafzimmer für Fremde vorhanden sein. Für sämmtliche Gaft und Schlafzimmer wird eine lichte Höhe von mindestens 280 m erfordert, für die Schlafzimmer find mindestens 3 qm Bodenfläche und 12 kbm Luftraum auf jeden einzelnen Gaft zu rechnen. Die Errichtung von Gaft und Schankwirthschaffen darf nur auf solchen Grundflüden erfol gen, welche entweder an eine öffentliche Wasserleitung anges Schloffen find oder einen eigenen Brunnen mit cöllig auß reichender Waffermenge haben. Hinsichtlich der Bedürfnißan stalten find ringebendere Anordnungen getroffen.

Daß von unsern Herren Janungsmeistern der Ar beiter zu den vollgiltigen tenfchen nur bedingungsweise ge rechnet wird, dafür hat wohl Jeder, der das zweifelhafte Glüc genoß, einmal bei einem dieser Herren in Arbeit geftanden zu haben, nach mehr als einer Seite bin genügende Beweise er halten. Bis zu welcher Bornirtheit fich ein berartiger Bopf meister verfteigen fann, beweist folgender Vorfall. Kommt da au einem Tischlermeister in der Küraffteistraße eines schönen Tages der Kutscher aus der Fraiseret und bringt die gefraiften Arbeiten. Der geftrenge Herr Meister hört durch die zufällig offene Thür seines Bimmers pfeifen und vermutbet, daß dieser unglüdselige Kutscher der Urheber dieses rubeftörenden Bärms" fet, sebidt also den Hausdiener mit der gemessenen Weisung ab, daß er das Pfeifen nicht gestatte. Doch nicht genug ba mit! Als der Ruischer in Abrede ftellte, gepfiffen zu haben, da er überhaupt nie pfeift, wurde ibm eine Burechtweisung au Theil, wie man fie von einem Unteroffizier einem Refruten gegenüber fich wohl erklären lönnte, über die man an dieser Stelle aber doch wohl billig staunen muß. Was blieb dem vermeintlichen Urbelthäter jedoch übrig, als zu schweigen, wenn er nicht unangenehmer Weiterungen gewärtig fein wollte. Wie eifrig würden doch diese Meifter bestrebt sein Bucht und Ordnung, d. h. was fie darunter verftehn, in die Gesellen bin ein zu bringen, wenn man ihnen nur bir obligatorischen Ar beitsbücher geben wollte!

Einen interessanten Einblick in die vielseitige Thätig Telt ber städtischen Scullommissionen gewährten die Mitthei Iungen, welche Herr Schulfommifftor Boorfte her und Schul vorfteber Dr. Seuer am 13. b. M. im Friedrich Wilhelm fabtischen Bezittsverein über die Thätigkeit der Schullom miffionen machte. Eine Vorstellung von der Ausdehnung und Bedeutung des Berliner   Schulwesens farn fich Jeder machen, menn er hört, daß am 1. Där 1886 nicht weniger als 326 Schulen bestanden mit 3309 Klaffen und 190 474 Böglingen. 255 Schulen unterstehen allein der städtischen Berwaltung tefp. Echuldeputation. Um der Schuldepu Schuldenu tation thr schweres Amt zu erleichtern, ift Berlin   in 150 Scullommiffionen eingetheilt, deren Zentralftelle die Echul­beputation bildet. Die Rommissionen befteben aus einem Bor ficher und 10-20 Mitgliedern. Die erste Sorge der Kom miffionen befieht in der Kontrole darüber, ob auch alle schul pffibtigen Kinder eingeschult find und wird hierzu die Hilfe der Polizei in Anspruch genommen, indem von dieser Listen, jogenannte Boligselliften, aller schulpflichtigen, d. h. sechsjährigen Kinder der 3ntralftelle übermittelt und von dieser an die Stommiffionen vertheilt werden. Auf jede Rommiffion entfallen ca. 1000 Kinder und auf jedes Kommissionsmitglied etwa 18 bis 20 Häuser zum recherchiren. Bebufs Einschulung der Kinder wird bei der Meldung beim Kommiffton Boorfieber, um alle Irrthümer zu vermeiden, außer dem Impfschein auch die Be scheinigung der Geburtsanmeldung gefordert. Die Kinder werden nun einer bestimmten Schule jugewiesen und gleich seitig ber betreffende Rektor von der bevorstehenden Anmeldung berfelben benachrichtigt, so daß derfelbe bereits auf das Erscheinen der Rinder vorbereitet ift. Nächst der Ein Schulung der Kinder ift die Hauptaufgabe der Schul tommiffionen, über den regelmäßigen Schulbesuch zu wachen. Nach dem Schulgesete soll bereits am ersten Lage das Ausbleiben eines Kindes begründet werden, doch wird diese Vorschrift selten befolgt. An jedem Gonnabend ftellt nun der Klaffenlehrer eine Versäumnißlifte aller in der Woche unentschuldigt ausgebliebener Kinder auf, welche er dem Rettor und dieser wieder dem Kommissionsvorsteher einreicht. Bon diesem werden die Namen u. s. m. in ein Journal ein getragen und den Kommiiftonsmitgliedern liegt nun die Auf gabe ob, in den betreffenden Familien au recherchiren. Der Rechercheur notirt in jedem einzelnen Falle die Gründe der Schulverfäumniß, welche wiederum in dem Journal eingetragen werden. Welche umständliche und wenig angenehme Arbeit Dieses Recherchiren ist, wird jedem begreiflich sein. Bersäumt ein Kind innerhalb 4 Wochen zweimal unentschuldigt die Schule, so tritt eine Verwarnung des Vaters oder Vormundes ein, fpäter aber Strafe, 1 M. pro Tag oder entsprechende Haftstrafe. Der Schulbesuch bat fich bedeutend gebessert. Während im Jahre 1877 noch 10 704 Strafen verhängt werden mußten, Tamen im Jahre 1885 nur 722 Strafen vor und zwar G: ld Strafen und au 5 Saftstrafen. Bom 6. bis 11. Jahre find die Berfäumniffe hauptsächlich wegen Krantheit, vom 11. bis 14. Jabre indeffen aber meist aus anderen Gründen, besonders in ben armen Stadtvierteln, wo die Kinder zumeist aus der Schule zurüdbehalten werden, um den Eltern verdienen zu belfen. Während z. B. in der Friedrich Wilhelmstadt in einer Woche Die Bahl der Schulverfäumniffe höchstens 6 betrug, erreichte die Bahl der Schulverfäumniffe in einer Woche in der Aderstraße, Bernauerstraße u. f. w., 130. Die Kontrole wird wesentlich erschwert durch häufigen Wohnungswechsel. Doch auch hierfür find Borlehrungen getroffen. Bergiebt eine Familie, so daß ein Musscheiden des Kindes aus der so lange befuchten Schule ers forderlich ist, so hat der Vater dies dem Reftor zu melden. Der neue Rettor wird sofort benachrichtigt, so daß dieser lon troliren lann, ob die rechtzeitige Anmeldung bei ihm erfolgt. Außerdem werden alle von auswärts zustehenden Kinder von der Polizei der Schulbeputation gemeldet. So wird ben bestehenden Gefegen Geltung verschafft. Auf Koften der Stadt besuchen 150 051 Rinder Gemeindeschulen und 381 höhere Schulen. Der Unterricht in den Gemeindeschulen loftete im vorigen Jahre 6 773 464 M. Außerdem werden geiftes Ichwache Rinder 19 privatim vorbereitet. Nach dem neuesten Berwaltungsbericht des Magiftrats toftet ein Rind in der Ge meindeschule 63 D., Knaben in höheren L- branstalten 80 M., Mädchen 29-31 M., Dberrealschüler ca. 129 M. Außerdem haben die Schullommiftonen jest auch die Ferienfolonten mit in das Gebiet ihrer Fürsorge gezogen. Die Schulpflicht endet mit dem Schluß des Semesters, in dem ein Kind das 14. Jahr vollendet, doch lann es auch noch länger in der Schule ge balten werden, fofern es noch nicht die erforderliche Reife et langt hat. Bemerkenswerth ist noch, daß von 100 Seelen der Berliner   Bevölkerung 14 Schulen besuchen und von diesen wiederum 11 Gemeindeschulen.

Lokales.

Betreffs der vielbesagten Petition werden die Inhaber von Liften bringend ersucht, dieselben umgehend an H. Spicher, Friedenstr. 75, einzusenden, denn es find bis jetzt laum bie Hälfte der ausgegebenen Liften eingegangen.

Auch die alte Omnibusgesellschaft giebt von beute ab Fahrscheine aus und führt neue Theilftreden ein. 60 z. B. loften die Touren Deanienplay- Hackescher Markt und Haile fches Thor- Jvalidenstraße 15 Bfennig.

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Die E öffnung der Pferdebahnlinie Befundbrunnen­Charlottenburg hat nunmehr gestern früh stattgefunden, und zwa: in der ursprünglich fongefftoniten Weise, daß die Wagin Dom sundbrunnen aus über den Wedding, Moabit   nach Charlottenburg   durchgeben. Bekanntlich bildet die neueröffnete Linie ein Glled in der projeftirter zweiten Ringbahn, an deren anderen Theilen in der Bülow. und Vorkstraße ac. bereits fleißig gearbeitet wird.

Die chemischen Fabriken an der südöstlichen Peripherie unserer Stadt geft.Iten fich mit ihrem Betriebe von Ihr au Jahr immer mehr zu einer auf die Dauer uner träglichen Plage für die dortigen Bewohner. In Sodom und Gomorrha lann am Tage thres Unterganges feine qualcollere Atmosphäre geherrscht haben als hier an heißen Tagen zwischen dem Görliger Bahnfö per und dem schleftschen Busch, und noch bis tief in den Treptower Bart hinein find bie Ausdünstungen der chemischen Produkte diefer Fabriten bemerkbar und ver berben allabendlich den Tausenden, die dort in der Abenotühle Erholung suchen, den Genuß der Abendluft. Es ist ja gang natürlich, daß in der Umgebung solcher Fabriten, in denen der aus der Stadt abgefahrene Dünger und Unrath chemisch ver arbeitet wird, leine angenehme Geruchtssphäre sich entwideln fann, aber mit Recht hat man ähnliche Fabritanlagen im Nor Den und Süden Der Stadt verdrängt und war bereits au einer Bett, als die betreffenden Stadt gegenden noch bei Weitem nicht so unmittelbar an Das Fabrilterrain beran fich entwidelt hatten, wie dies jezt im Südosten der Fall ist. Unter der dort herrschen den Kalamität leiden nicht bloß die nächsten Anwohner, son dern auch die Vororte an der Göliger Bahn; tein Mensch hat Luft, mit einem Bahnzuge zu fahren, der ihn am Abend rach einem in freier und gefunder Luit zugebrachten Tage und, ge wissermaßen zum Abschlusse des Naturgenuffes, beim langsamen Einfahren in den Bahnhof noch auf mehrere Minuten der Sinathmung eines betäubenden Pech- und Schwefelgeruches ausfest. Die Görliger Bahnverwaltung bat fich fürzlich bereit finden laffen, ihre hübsch entwidelten Bartanlagen in einen Roblenplay umjuwandeln; fönnte fie nicht auch etwas dazu thun, damit für die einfahrenden Bersonenzüge die Einfahrt ftets offen gebalten wird und diese schnell und ohne die jest Taft bei jedem Buge übliche Lögerung, fo recht unmittelbar neben den chemischen Fabrilen, stattfinden lann?

Der gute Zon in allen Lebenslagen" ift ein Buch, das die beiden tleritalen Rampfbähne, welche eben in Bayern  miteinander herumraufen, entschieden nicht gelesen haben. Eine Sprache, wie file bas von einem Benefigiaten redigirte Straubinger Tagblatt" gegen ben fattsam belannten Dr. Sigl vom Beyerischen Vaterland" führt, haben wir noch felten vernommen, am allerwenigften von Klerifalen gegen Rleritale. Allerdings hat der Dr. Sigl den Benefiztaten vom Straubinger Tagblatt" herausgefordert, indem er letteres als

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Die Trinkgelderfrage tam in den legten Tagen in dem Verein der Dresdener Gastwirthe zur Verhandlung. Die Baft wirthe fegen den Bestrebungen, welche babin zielen, das Trint gelb durch einen angemessenen Lohn zu erfezen, in überwie genber Mehrheit Widerstand entgegen. Diesen Widerstand begrür Dete in der Dresdener   Versammlung Gastwirth Lorenz, welcher auss führte: Das Trinigelb eriftire feineswegs allein in den Restaura tionen; es exiftire feit Dienschengedenken in allen en ber Bevölkerung. Daß es in Reftaurationen auffällt und ver breiteter fel, fet nur eine Folge der Eigenartigkeit des Ge werdes der Gastwirthe. Selen Dolationen, Gratifitationen teine Trinigelber? Die Geschente an Rünftler und Rünfilering nen? Erhielten nicht auch die Beitungskritiker höhere Tinf gelber", nach denen fich Lob oder Tabel richte?" Die herrschaft lichen Dienstmädchen würden oft genug mit wenig Lohn auf die Trinkgelder vertröstet. Womit folle aber ein Kellner over Kellnerin die Berlufte beden, die ihn faft täglich treffen but Bechpreller oder unvermeidliche Sirthümer? Auch müßten bie Kellner und Kellnerinnen weit größere Ausgaben für Kleider, Wäsche c. machen als andere Bedienstete." Hierzu bemerki bie Freif. Btg.": Daß diese Beweisführung an vielen Stelen binti, ift flar. Vor allem ift 3 teine Entschuldigung eines Mißbrauchs, wenn die Gastwirthe betonen, der Unfug herrsche auch in anderen Kreisen. Gewiß ist es tadelnswerth, wenn Dienstgeber ihre Dienstleute auch auf die Trinkgelder verwellen. Se tu gitrititer, welche sogenannte Trintgelder annehmen, find aber Berachtung unterworfen. geradezu beftochene Subjette und als solche der allgemeinen Der Hinweis hierauf war

Zum Gastwirthschaftsbetriebe. Infolge der von den auftändigen Ministern auf Grund der Erfahrungen getroffenen Bereinbarung wird nun burch Beflimmungen über die in bau licher und gefundheitlicher Beziehung an die Saft und Schant wirthschaften zu machenden Mindestanforderungen dem Be dürfniß abgeholfen. Den betheiligten Behörden ist jetzt durch allgemeine Ministerial Anordnuna folgendes zur Befolgung mitge hellt worden. Sowohl in Städten als auf dem Lande

Bart umrahmtes Antlig mit glühenden Blicken verschlang, Luzarfy, Graf Wartenstein. Dann begannen fie und der aber ich fürchte-"

Was fürchten Sie, schöner Dämon?"

" Daß auch ich Sie lieben könnte, und dann wehe Ihnen, wenn Sie mir nicht ganz angehören, wenn Sie mit mir spielen, ich bin nicht das Mädchen, das sich mit einem Stüd Ihres Herzens zufrieden giebt."

Angela," Sie machen mich zum glücklichsten Men schen, rief der Graf, sobald Sie nur wollen, gehöre ich Ihnen, nur Ihnen." Er schlang seinen Arm um das bebende Mädchen und zog es an sich, ihre Lippen fanden fich in einem langen, brennenden Kuß, bann riß sich Angela los und en floh für diesmal.

Am folgenden Tage erbat und erhielt Wartenstein ein Rendezvous. Die Liebenden trafen fich Abends auf der Bromenade. Angela hatte sich durch Mantel und Schleier blühenden Büschen stand, bei Rosenduft und Nachtigallen gefang tauschten sie neue Schwüre, neue Küffe aus.

Die Fechtstunden nahmen hierauf ihren Fortgang, und bie Art und Weise, wie die schöne strenge Lehrerin ihren Schüler behandelte, wurde für diesen zu einem neuen Reiz und einer neuen Feffel.

Als Danieli feinen Unterricht wieder begann, blieb der Graf troßbem seiner Lehrmeisterin treu. Sie waren ftets allein während der Lection, und wenn der Alte je hereintam, so geschah es nicht aus Mißtrauen, nur weil

Graf zu fechten.

Blöblich unterbrach fie Luzarfy. Nur ein paar Worte, Herr Graf. Ich liebe diese Dame hier und durfte hoffen, dieselbe zu erringen, bis zu dem Tage, wo Sie dieselbe durch Ihre Vorspiegelungen blendeten

Herr Luzarfy," fiel Wartenstein brohend ein.

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also recht unglüdid gewähit. Gratifitationen Dotationen aber fann man ferner ebenforenig wie Beichente an Rünstler und Künstlerinnen als Trinigelbe binftellen, denn fte erfolgen doch nur aus außergewöhnlichen Ursachen und als Folge außerordentlicher Leistungen. Die vernünftigen Gegner des Trinkgelderwesens werden es auc nie verlangen, daß beispielsweise ein Kellner oder ein Bortler oder ein Hausbiener eines Gafthofs für größere Bereitillig feit, bei größerer Inanspruchnahme feiner Kraft nicht burd wärtta herrschende moralische Trinkgelbawang aufgehoben wer eine Gegenleistung entlohnt werde, es soll nur ber gegens den. Für Wigblätter ift es ein häufig angewander, bankbares Borwurf, den Einfluß des Trinkgelves auf die Relirer braftlich au schildern. Bekommt der Kellner lein Trinigelb, ift er grob und rüdsichtslos gegen den Gaft. Fünf und Behnpfennig flüde stedt er mit der Miene gnädiger Herablaffung ein; mit fedem Nidel wird aber seine Miene freundlicher, seine hal tung bedientenhafter und seine Titulatur des Gaftes schwung

" Ich kenne Sie, Graf Wartenstein", sprach der Ungar, laffen. Hier sind Florets, wählen Sie, Einer von uns ,, und werde Ihnen deshalb Angela nicht ohne Rampf über voller. In diesen parodistischen Darstellungen stedt viel muß auf dem Plage bleiben. Wahrheit und diese häufig anwoldernden Ungulömmlichleiten fagte Wartenstein, wo es Ihre Pflicht ebenso gut als bie fändiger Lohnarbeiter zu fühlen beginnt und minder, als be Ich denke nicht daran, die Waffen entscheiden zu lassen", tönnen nur beseitigt werden, wenn der Kellner fich als felbfi meine ist, sich dem Willen der Dame auf Gnade oder Un- her, auf die Gnade des Publikums angewiesen ist. Alle bie gnabe zu ergeben." Bertheidigen Sie sich," schrie Luzarfy, warf bas Floret Fälle, welche der Dresdener   Redner als Beweis für die Noth dem Grafen vor die Füße und machte sich bereit, mit dem wendigkeit des Trinkgeldes angeführt hat, find übrigens schon zweiten auf ihn einzubringen. Doch im nächsten Augenblick diesen Fällen die Leiftungen der betreffenden Berfonen berei dem trinkgeldgebenden Publikum zutreffend, weil ja in allen

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bem Ungar die Waffe. Ein Blick von ihr genügte, um den Letzteren zu bändigen. Er warf sich vor ihr auf die finb, ja in manchen Wirthschaften, wie in den Wiener   Rafé, ihres Gewandes und stürzte dann hinaus, wie ein Ra- wi.15 abgeben müſſen.

fender.

Äm nächsten Morgen_fand man ihn todt in den An­lagen, bie Rechte hielt noch krampfhaft die erlöfende Biftole umflammert.

aber fie fah dem Grafen, der ihr die schreckliche Nachricht

Im Banne des Alkohols. In der Familie feinet bier verbeiratheten Tochter hielt fich seit mehreren Jahren der perftonirte Steuerbeamte St. auf. Der alte Mann hatte eine tränte; seine sonstigen Verhältnisse waren in den Destillationen, Angela vergoß teine Thräne um bea Unglücklichen, in denen er verlehrte, nicht unbekannt geblieben und so acfchab es gar nicht felten, daß der alte St. von einem Baar frag Eines Abends fand der Graf jedoch einen jungen brachte, ins Auge, als wollte sie auf den Grund seiner würdiger Gestalten mittelft Droschle nach Hause gebracht wurde, denn das Destillenpublitum wußte genau, Daß in fol chem Falle die Tochter des Alten die Droschtenfahrt bezahlte Wartenstein schloß fie stumm und zärtlich an feine währte. Vor einigen Wochen zeigten fich bei dem Allen die und gewöhnlich den freundlichen Begleitern ein Trinigelb ge Spuren des Siuferwahnfinns, der jedoch infolge einer energi

bleichen Mann mit schwarzem Haar und Bart, der ihn mit einem ziemlich feindseligen Blick empfing. Auch Angela war etwas bleich. Doch zeigte fie diefelbe Raltblütigkeit wie fonft. Sie stellte die Herren einander vor. Herr

Seele bliden und murmelte: Wehe, wenn Du mich vers rathen solltest. Dann kommt dieses Blut über Dich."

Brust.

( Schluß folgt.)

Breit

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