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ichen ärztlichen Behandlung nicht zum Ausbruch tam und Diese wurde nun auch gegen die Ursache des Uebels gerichtet; man gewöhnte dem alten St. die Spirituosen ab, indem man ihm weniger schädliche und anregende Getränke autommen ließ lleg und seine Angehörigen hielten das Uebel bereits für beseitigt, als fich in neuerer Beit wieber Fälle von Truntenheit ein ftellten, ohne daß es gelang au ermitteln, woher der Alte die Spirituosen entnommen. Am Montag Bormittag fand ihn feine Tochter wieder befinnungslos in der Wohnung vor. Ein Gefäß mit einem flüffigen, entseglich nach Terpentin riechenden Inhalt wurde in seiner Nähe gefunden und man ermittelte nun, daß der Alte, der fich streng überwacht wußte, mit einigen im Hause beschäftigten Lehrjungen in Berbindung getreten war, damit diese ihm die gewünschten Getränke heranschafften. Die Jungen scheinen nun mit dem Alten ihren Schabernad getrieben und dem Fusel alle möglichen, widrigen und unge nießbaren Bestandtheile beigemischt zu haben. Der Bustand des Alten soll ein bedenklicher sein.

Ein kleiner Bertrrter. Am ehemaligen Rosenthaler Thor wurde am 6. d. M., Mittags, ein unbekannter, ca. 3 Jahre alter Snabe mit röthlichen Haaren bilflos aufgefunden und Dem Waisenhause zugeführt. Das Kind war belleidet mit braunem Anzug, braunem but und Stulpenstiefeln.

Ein größerer Dachboden- und Dachstuhlbrand fand vorgeftern auf dem Grundstüc Chauffeeftr. 83 statt; er wurde um 3 Uhr von einem Baffanten mündlich auf der Bugwache in der Bankstraße gemeldet und trat schon bei Antunft der erften Feuerwehrabtbellungen mit einer beftigkeit auf, welche die sofortige Herbeirufung weiterer Hilfskräfte nothwendig machte. Der Angriff erfolgte gleichzeitig vom Borderhause und vom Seitenflügel aus mit einer Dampfsprige und mit awei Handdrudip: igen; erleichtert wurde derselbe durch den günftigen Umstand, daß die in beiden Gebäudetheilen bis in ben Dachboden führenden Treppen tros des ftarten Rauches von den auf ihnen vordringenden Angriffsfolonnen anftandslos paffirt werden fonnten. Derartig umstellt, vermochten die mächtig emporlobernden Flammen weiteres Terrain nicht zu gewinnen und schon nach einer Stunde hatte man das Feuer Soweit in der Gewalt, daß verschiedene Löschaüge zu ihren Wachen zurüdbeordert werden lonnten. Mit dem endgiltigen Ablöschen und dem Aufräumen hatten jedoch einige Abtheilungen noch bis in ten Vormittag hinein zu thun. Die Brandzerflö ung umfaßt die Bodenverschläge mit ihrem Sabalt vom Vorder baufe und linten Seitengebäude, sowie die Dachkonstruktion über diesen Baulichkeiten, dasegen find Wohnungen außer burch Wafferschaden nicht in Mitleidenschaft gezogen worden. Nicht unerheblichen Schaden im Vergleich au feinem Umfang richtzte auch der nächste, Abends gesen 8% Uhr, im Indufirie gebäude, Rommandantenfirage 77/78, aum Ausbruch gelangte Brand an. Die Stätte deffelben befand sich im Dachgeschoß der an der Beuthstraße belegenen Frontseite, speziell in dem bier untergebrachten Bosamentierwaarenlager von Begall. Der Geschäftsbefizer, welcher sieben will, hatte beim Licht mehrerer Betroleumlampen gepadt und legtere brennen laffen, als er auf turze Beit den Lagerraum verließ. Bet seiner Rüdkunft ftanden fast die gesammten Lagervorräthe in Flammen und balten legtere fich auch bereits in die unmittelbar darüber liegende Dachlonfiruliion eingenistet. Die Feuerwehr war schon wenige Minuten nach erfolgter Meldung mit der auf der nahen Hauptfeuerwache ftationirten Gas une Dampffprize in bolifter Thätigkeit und ließ den Brand über das bereits er griffene Terrain auch nicht einen Fuß weit hinausgelangen. Der Schaden wird durch Bersicherung gebedt.

Bon einem Fremden wurde am 6. d. M. Nachmitags In der Bedürfnikanstalt eines hiesigen Hotels eine Brieftasche mit 1165 Mart Inbalt abgelegt, dort vergessen und war später nicht wieder aufzufinden. Eine sofortige Durchsuchung ber Effetten des in der Nähe beschäftigten Kellners D., gegen den ein Berbacht zunächt angeregt wurde, da von demselben be reits vor Jahresfrist in einem andern hotel ein Diebstahl von Brillantna gegen einen Fremden verübt war, führte zunächst ünschten Erfolge. Als jedoch eine nochmalige

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Durchfudung feines Körpers vorgenommen wurde, nachdem D. einige Tage später entlassen worden war und mit seinen Effelten in ein anderes Quartier übfteteln wollte, wurde die Brief talche

diefelbe bis mittelbar por feinem Weggange aus dem Hotel in einem Ofen doriselbst verftedt gebalten. Das Geld war un verfürst vorhanden und fonnte dem Beschädigten zurückgegeben werden. D. ist in haft genommen, zumal der Verdacht vor. liegt, daß er weitere Diebstäble in hotels ausgeführt hat.

ichten am 5. b. M. ein Mann und bot einen alten grauen, In einem Trödlergeschäft der Beteranenstraße er berfchoffenen, mit sablreichen Mottenfleden verfebenen und an einer Seite eingeriffenen Brüffeler Teppich zum Kauf an. Nach fort holen, ist aber nicht wieder zurüdgelehrt. Es wird ange nommen, daß der Teppich geftolen ift. lannte Eigenthümer deffelben wolle fich in den Vormittag

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Ein entfeßliches Unglüd bat fich, wie nachträglich mit getheilt wird, am Sonnabend Nachmittag auf dem Mihael firchplatz durch die Pflichtvergessenheit eines Kindermädchens ereignet. Während daffelbe, anstatt auf das seiner Dihut an vertraute Rind Acht au geben, mit anderen auf dem Blege wellenden Dienstboten elfiigft fich unterhielt, war das Kind, bas eft 1 Jahre zablte, bis zur Schwelle des Bürgersteigs gelaufen und feste fich dort tider.

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wieber vor einer Straflammer des Landgerichts II  , bie Sache mußte aber vertagt werden, weil der Angeflagte den Einbrud eines vollständig geistes schwachen Mannes machte und deshalb die Exploration feines Geisteszustandes angeordnet werden mußte. Das Resultat muß für den Angeschuldigten nicht günftig ausgefallen sein, denn der Termin für die Schlußver. handlung und die Verhaftung des Beschuldigten wurde ange ordnet. Der Verhaftete hat alle weiteren gerichtlichen Proje Duren überflüffig gemacht, denn in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend hat sich derselbe im Gefängniße erhängt. Als man den verübten Selbstmord entdeckte, war der Tod längst eingetreten.

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Ein bedauerlicher Unglücksfall soll, wie ein Bericht. erstatter meldet, einem der Museumsdiener in dem Museum erftatter meldet, einem der Museumsbiener in dem Muſeum für Böllerlunde" in Folge eigener Unvorsichtigteit zugeftoßen sein. Beim Bugen eines vergifteten Indianerdolches soll sich berselbe mit dem Dolche die Hand gerist haben; dies habe eine Blutvergiftung herbeigeführt, die ihn veranlagt habe, Aufnahme und Heilung in einer Krantenanstalt zu suchen.

Markthallen Bericht von J. Sandmann, Babtischem Berlaufsvermittler, Berlin  , Bentral Markthalle, den 14. Seps tember 1886.

Wild. Die 8ufuhr an Rebhühnern war größer, bedie aber noch durchaus nicht die gefteigerte Nachfrage. An Reben und Hirschen waren die Eingänge gering; es werden dafür außerordentlich hohe Preise gezahlt. Am 15. sc. beginnt hier die Hafenjagd, es werden bereits sehr gute Breise offerirt. Rebe 70-90, hiriche 35-55, Wildschwein 25-35 Pf. pr. Bld., Rebbühner, junge 95-120, alte 70-85 Bf., Fafanen 3 M., Wachteln 50-80 Bf., wilde Enten 0,80-1,20, asen 3,50 bis 400 Ratt.

Geflügel. Die Bufuhr an fettem fligel war gering, bie Breise find dem Bedarf und der Qualität entsprechend günftig. Mageres Geflügel in großen Mengen vorhanden, erreicht gegenwärtig etwas günftigere Preise. Junge Gänse 2,50-3,00-5,00 D., junge Enten 1-1,50-2,00 D funge übner 0,45-0,80, alte 1,00-1,40 M., Tauben 30-45 B Boularden 4,50-8,00 M. per Stud.

Butter. Es wurde bezahlt für frische feinste Tafelbutter sc. 112-115, feine Gutsbutter L. 102-110, II. 92-100, n. fehlerhafte 80-85, Landbutter L, 85-90, II. 70-80 Mart, Balistiche und anders geringfte Gorten 55-66 Mart per 50 Kilo.

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Käse. Echter Emmenthaler 73-80, eftpreußischer Schweizertäfe L 56-63 M., II. 50-55 M., III. 45-48 R., Duabrat Badstein 1. fett 22-25 R., II. 12-18., Tilfiter Fettläse 45-56-60 M., Tilter Magerläfe 18-23 Matt, Limburger L. 80-35 R., II. 20-25 M., Ramadour 30-36 R., theinisches Holländer Räse 45-58., II. Waare 35 M., echter Holländer 65 M., Edamer L. 60-70 M., II. 56 bis 58 M., franzöftscher Neufchateller 16 M. per 100 Stüd, Camembert 8,00-8,50. per Ded. Mainzer 4 M., Harzer 3,50 per 100 Stüd.

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Eier 2,40 M. per Schod.

Honig 70-80 M. pr. Ctr.

Geräucherte Fische. Rheinlachs 2,50-2,90 R., Weser  und Oftseelachs 1,20-1,40 t., geräucherte Hale 70-100 bis 130 Bf. pr. Bfb., großer Delilatetaal 1,50 per Bid., Flundern, leine 2,75-3,50, mittel 4,50-8, große 12-20 R., Badlinge, 3,50 bis 6,00. Dorsch 3-10  . per 100 Stüd. Sprotten 0,40-0,59 per Pfund.

Krebse. Kleine, 10 cm. 1,00-1,50 M., mittel 2-4 D., große 8-12 M. per Schod. Hummern 1,30-1,60. per Bfund.

Lebende Fische. Mal, mittelgroß 80-95, große 1,10 M., becht 60-70 Bf., Schleie 80-90 Bf. per Bfund.

Seefische. Lachs 1,00-1,20-1,30 Mart, Bander, große, 80-90 f., echt 40-50-65 Bf., Steinbutte 70-80 Bf., See junge, große 1,00 R., mittel 60-70 Bf., Scholle 10 bis 25 Bf., Scheuflich, große 20 Bf., Rabeljau 15 bis 20 Bf. per Pfund, Mattelen 40-60 Bf. pro Stüd.

Gemüse und Dbft. Neue franzöfifche Wallnüffe in Schaale per Bfund 20 Bf., geschält 40 M. p. Ctr. Pficfiche 25-45 M., Tomaten 10-15 M. per Bentner, Weintrauben 25-40, Breißelbeeren 9-10 M. per Bentner, Rarotten 2,50-5. per 100 Rilo, Wirfinglobl 2-3 M., Roth und Weißlobl, große Köpfe 3-4 M. pr. Schod, Blumenkob! 10-15. pr. 100 Stud, Kartoffeln, im Preise steigenb, weiße 3,50-4,00 D.,

Bierenfartoffeln 3,00R., rothe 2,80-3,00 wt., blaue 3,00-3,60 DR. pr. 100 Rilo, Pflaumen 4 bis 15 M., Birnen 5-20 M., Alepfel 5-20 M., Bwiebeln 1,75-8,00 art per Bentner, Schalotten 6-7 Mart. Neue faure Gurlen 2 M. per Schod. Melonen 20-30 Pf. pr. Bfd. Ananas 2,50-3 Mart pr. Bfd. Getrocknete Morcheln 2,50 M. per Pfd., getrocknete Stein pilse 6,50 M. per fd.

Blumen und Blätter. Lorbeerblätter 3 M. pro Korb. Stofen 4 M. pro Rorb von 200 Stüd.

NB. Borstehende Breisnotirumgen find gewiffenbaft zu fammengeftellt und entsprechen den wirklich erlangten Engros preisen.

Wasserstand der Spree   in der Woche vom 29. Auguft bis intl. 4. September 1886.( Angabe in Metern.)

Tage

29./8. 30./8 31/8. 1./9. 2./9. 3., 9. 4./9.

mDberbaum 2,31 2,30 2,29 2,30 2,30 2,30 2,29 | Dammmühle, 2,28 Oberwaffer 2,29 2,27 2,27 2,27 2,28 2,28

wagen baber, der so nahe dem Bürgersteig fuhr, das eins feiner Vorderräder die Füße des Kindes faßten, daß in Folge beffen nach vorn über fiel und so unglüdlich zu liegen lam, daß Dammmühle, bas eine der Hinterräder über den Kopf ging und denselben

Jermalmte.

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Eltern in der Josephstraße zurüdgetragen.

Leiche wurde das Kind in das Haus seiner Wie weit außer

bem Mädchen den Rutscher eine Schuld trifft, wird die Unter

fuchung erweisen.

in Dicabit durch den jähen Zob der 14jährigen Lochter ver In tiefe Trauer ift die Familie des Restaurateurs Freyr legt worden. Dieselbe batte fich am Sonnabend Abend mit mehreren anderen jungen Mäbchen in die städtische Badeanstalt a Nordhafen begeben. Sie war tot die erfte, die das Baffin verließ. Sie feste fich fodann auf den im Waffer wimmenden alten, bet tas Baffin begrenzt und zugleich äußerste Grenze bezeichnet, bis zu welcher fich bie Badenden

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One Gefahr wagen dürfen. Auf dem Ballen schaukelnd, cr

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Da fie am nächsten Freitag eingefegnet werden würde. Hierbei Derlor fie das Gleichgewicht und stürzte unter gellendem Schrei

morgen, am Sonntag, ihr vierzehnter Geburtstag sei und

Unterwaffer. 0,78 0,78 0,73 0,75 0,75 0,75 0,75 Polizeibericht. In der Nacht zum 13. b. t. sprang ein 18 Jahre altes Mädchen in felbftmörderischer Abficht aus einem Fenster der in der Tempelherrenftraße 1 Tr. boch belegenen elterlichen Wohnung auf die Etraße hinab und erlitt dadurch außer einigen Berftauchungen schwere innere Berlegungen.- Am 13. v. M. früb wurde in der Nähe des Hamburger Bahnhofs die Leiche eines Mannes aus dem Schifffahrtsfanal gezogen und nach dem Leichenschauhause gebracht. Begen Mittag ertrant feim Baden in der Spree der Maurer Schelenz hinter ber Guttmann'ichen Mörtelfabrik vor dem Stralauer Tbor. Bu derselben Zeit wurde in der Oranienstraße ein 3 Jahre alter Knabe durch einen von dem Kutscher Marg, Adalbert ftraße 80, geführten Rutschwagen überfahren und am Kopf und ber rechten Hand verlegt.- Am Nachmittag wurde ein vier Jahre altes Mädchen vor dem Hause Langeftraße c. 63 durch einen mit bola beladenen Handwagen, den der Arbeiter Dtto vor fich herschob, überfahren, anscheinend jedoch nicht bedeutend

lopfüber in bas Waffer. Sie verfant nicht ganz, fondern hielt verlegt. In der Nacht zum 14. b. M. wurden ein Arbeiter

noch einige Beit lang den einen Arm aus dem Waffer empor, bod es war den andern jungen Mädchen nicht möglich, der Dor ihren Augen Gintenden zu Hilfe zu kommen, indem das

im Maschinenraum der Braueret Engel u. Voß, Klofterftr. 10, und ferner ein Mann am Bausaun des Reichstagsgebäudes in Beide

Baffer an dieser Stelle sehr tief ift. Den auf die Hilferufe Leichen wurden nach dem Leichenschauhause gebracht.

In einem Rohn herbeigeellten Schiffern gelang es nur noch, bie Berunglückte als Leiche aus dem Waffer zu ziehen. Die nichts ahnenden Eltern, die schon alle Vorbereitungen für den wurden durch einen Eilboten von dem jähen Tod: derselben

Gerichts- Zeitung.

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Von Herrn Rechtsanwalt Dr. Kab erhalten wir mit ber Bitte um Aufnahme folgendes Schreiben: Un brem

mung ausgefest, lonnte aber heute nicht nachträglich er folgen, weil die Berbandlung durch den von Ihnen mitgetheilten Bwischenfall unterbrochen und vertaat wurde. Der Borfißende vermicß mich nach Vorschrift des§ 54 Strafprozeßordnung vor ber Bernehmung darauf, daß ich die Auskunft über solche Fragen verweigern dürfe, deren Beantwortung mir selbst etwa Die Gefahr ftrafgerichtlicher Verfolgung zuziehen tönnte, worauf ich erklärte, daß ich einen solchen Grund der Beugnißverweige rung nicht habe. Hierauf ift offenbar das Mißverständniß Thres Peridterstatters ju üduführen."

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+ Mit dem heutigen Tage gehen die Gerichtsferien zu Ende. Die Straflammern, von denen einzelne an be ftimmten Tagen die Sigungen ausfallen ließen, tagen bann ebenso wie bie einzelnen Abtheilungen der Schöffengerichte regelmäßig an jedem Wochentage. Eine neue Schwurgerichtfe periode beim Landgericht I beginnt unter Borftig des Lande gerichtsdirektor Martius bereits am 20. b. M. Es erscheint zweifelhaft, ob in dieser Periode wahrscheinlicher ist erst in Der nächften der Bros gegen den Doppelmörder Keller flattfinden wird. Der Projeß gegen die zwölfjährige Mör derin Marie Schneider, der interessante Aufschlüsse über bas ( vermutblich geftörte) Seelenleben des Kindes geben wird, fit det am Freitag, den 1. Ottober, vor der dritten Straflammer des Landgerichts I   ftatt. Die gerichtlichen Sachverständigen, Geheimrath Dr. Wolff und Ptyklus Dr. Long werden thr Urtheil über den Geisteszustand des Mädchens abgeben, tas belanntlich ein 3jähriges Rind aus dem Flurfenster des dritten Stockwerts hinabfiürzte, nachdem es ihm vorber die goldenen Dhrringe ausgebatt batte. Die Vertheidigung ruht in den Händen des Rechtsanwalts Fr. Friedmann.

+ Unter der Anlage der Beamtenbestechung stand geftern der Kellner Frans Rabolau vor der dritten Ferien ftraflammer d: 3 bieftgen Landgerichts I. Am 4. Juni b. J. war zu einem in der Nähe des Kaftanienwäldchens ftationirten Schußmann ein Mädchen getreten und hatte ihn ersucht, die Bersönlichkeit eines Mannes festzustellen, der fie in schamloser Weise belästige. Der Schußmann folgte und forderte den Kellner Ribolau er war der von der Denungiantin Be zeichnete- auf, ihm zur Wache zu folgen. Ein Reis Don Baffanten bildete fich, die alle gegen den Verhafteten Partet nahmen. Der Bug sette fich in Bewegung und langte vor dem Wachtlokal an. Dort aber gab es eine Ueber raschung: die Denungiantin war verschwunden. Sie hatte Das Gedränge benutt, um fich beimlich zu entfernen, vielleicht, weil ihre Angabe nicht auf Wahrbeit beruhte, vielleicht, weil fie die Unannehmlichletten einer Gerichtsverhandlung vermeis Den wollte. Sie war verschwunden und es wäre nun nichts weiter übrig geblieben, als den Verhafteten zu ent laffen, wenn Derselbe nicht vorher eine Bestechung versucht hätte. Er hatte den Beamten, der ihn verhaftete, himmelhoch bimmelboch gebeten, ihn boch laufen zu laffen, ihn nicht au ruiniren und um seinen Bitten mehr Nach brud zu geben, batte er einen barten Thaler in die Hand des Schußmanns zu brüden versucht. E: war aber an den Un rechten gelommen und wurde nun wegen dieses Versuches vere haftet und angeklagt. In der Verhandlung suchte St. den Vorgang so darzustellen, als bätte er aus Freude über seine unerwartete Entlassung, als die Denungiantin fich aus dem Staube gemacht hatte, dem Beamten bas Geloftück gereicht. Die Beugenaussage des Schußmannes stellte diese Behauptung jeboch als unwahr hin und schilderte den Vorgang so, wie er oben dargestellt ist. Der Angeklagte wurde au 14 Tagen Ges fängniß verurtheilt.

+ Wegen eines brutalen Attes der Nache war der Raufmann Relp von dem hiesigen Schöffengericht zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Der Verurtheilte hatte Be rufung eingelegt und gestern lam die Sache vor der fünften Ferienftraflammer des Landgerichts I aur nochmaligen Bers handlung und zur wesentlich veränderten Entscheidung. Der Thatbestand, auf den bin daß erftinftansliche Urtheil erfolgte, ift folgender: Kelp wohnt in einem Hause des Weinbergi wegs, das von einem gewiffen Schöneberg   verwaltet wird. Bwischen Verwalter und Miether beftebt eine erbitterte Feindschaft, die ihren Ausdrud in Beleidigungen und Rörper verlegungen und in dem Gegenftüd dazu, in furienprozessen. und Denunziationen, in Siviltlagen und Strafprozeßverhand lungen gefunden hat. An einem Sonntag Morgen untere nahm Kelp nach der Schilderung Schönebergs einen hinter liftigen Ueberfall gegen ihn. Beide Männer trafen fich au fällig, als fie beide im Begriff waren, zwei Kloseträume zu betreten, Die auf auf demselben Flur mit den Rüden ancinander legen. Böse Blide flogen grimmige Neden wurden in ben Bart gemurmelt und die Thüren schloffen fich. Eine Beit verging und leiner von beiden wagte, das schützende Asyl zu verlassen, well jeder dem Anderen Böses sutraute. Herrn Schöneberg   wurde schließlich der Aufenthalt in dem engen Raume zuerst unangenehm und er öffnete die Pforte. Jn demselben Augenblide that fich auch die andere Thür auf und Kelp trat binaus. Bugleich fühlte Schöneberg   einen stechenden Schmerz in den ugen, die ihm fofort übergingen" und bie er schließen mußte. 50 taftete fich in feine feine Wohnung, während er noch das höhnische Gelächter seines Gegners zu hören vermeinte. Er wusch fich die Augen aus und fand, daß ibm ein äßendes Pulver hinein gefireut worden sei. Mehtere Wochen laborirte er nach seiner Angabe an einer heftigen Augen entzündung. So war der Vorgang, wie ihn Schöneberg   vor bem Schöffengericht gefchildert hatte. Er hatte dem Gericht vollen Glauben eingeflößt und da er aussagte, daß das Pulver geftoßener Bf ffer gewesen sei, fo batle dieser Umstand die planmäßige Vorbereitung des Ueberfalls beweisen und die Hinterlift des Kelp in den schwärzesten Farben erscheinen laffen. Die Revifions inftans batte jedoch nicht das gleiche Vere frauen wie die Borinftans au den Angaben bis Schöneberg  . Der Gerichtshof maß dem Beugen, beffen erbitterte Feindschaft gegen den Angeklagten offenturdig ist, und der seine aussage babin abanderte, daß das Buloer feiner Rallftaub gewesen sei, Bruge bei dem Vorfall zugegen gewesen ist, sprach er den An leine unbedingte Blaubwürdigkeit bei, und da fein unpartelischer getlagten von Strafe und Koften frei.

Das Muster eines Miethers scheint der Kaufmann Bandow gerade nicht zu sein; wenigftens befolgt er im ge schäftlichen Verkehr mit den Hauswirthen, soweit fich derselbe im Bahlen von Miethe äußern foll, eine Braris, die ihm be reits eine Anflage wegen wiederholten Befruges zugezogen hat. Aus dieser Affaire ift er zwar nicht beller baut, aber doch un beftraft davongekommen, well den Richtern die Sachlage nicht genügend aufgellärt erschien, um eine Berurtheilung des An geflagten herbeizuführen. In ein nicht besonders vortheilhaftes Licht wurde auch gestern fein geschäftliches Benehmen durch eine Berhandlung geftellt, in welcher er awar nicht Direkt, wohl aber feine Frau betheiligt war. Das Stöffengericht battte f. 8. ben Verwalter des Hauses Lichterfelderfirage 28, den Tischlermeister Heinrich Hermann, au einer Gefängnißfirafe von zwei Wochen und den Tischler gefellen Albert Ecomann zu drei Wochen Gefängniß wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches und den letteren noch wegen Bebrohung mit einem Verbrechen verurtheilt. Gegen dieses Uribell wurde Berufung eingelegt und ein wesentlich verändertes Resultat gestern erzielt. Der Sachverhalt ift in bem unter seiner Verwaltung stehenden Hause an ben Kaufmann Bandon zu vermiethen. Bandow 30g am 1. Di tober 1884 ein und der Verwalter stellte ihm einen bereits unterschriebenen Miethskontrakt au, Denn ein schrift. licher Bertrag war verabredet worden. Bandow aber unterzeichnete weber den Kontratt, noch zahlte ec Mietbe,

ben Sarg legen müffen, anstatt es zu ſeinem Feft und Ehren beutigen Referat über den Prozeß Weien" findet fich folgender folgender: Herr Hermann hatte das Glück, eine Wohnung

lage imüden zu lönnen, ist unfäglich.

Selbstmord im Moabiter Untersuchungsgefängniß.

et eventuell als unstifter verdächtig ist." Diese Angabe ist

Freitag voriger Woche wurde in das Untersuchung gefängniß unrichtig, wie fich schon daraus ergiebt, daß ich über denselben

Ju Dloabit der 72 jährige Sentier Naue aus Spandau   einge Hefert. Der alte Mann war schon früher einmal wegen Glit liteit verbredens zu einer Buchthausstrafe verurtheilt worden.

Eachverhalt bereits in der Untersuchung gegen den früheren Bureauvorsteher Bothrs vernommen und vereidigt worden bin. Die Bereidigung wurde damals und heute nur auf Grund des

Bor einigen Monaten ftand Rue wegen deffelben Verbrecher. 1§ 60 der Strafprozeßordnung bis nach Abschluß der Verneh. I noch machte er Miene, die Wohnung wieder zu verlaffer. Die