I
Die Gesellschaft führt der Namen Bittsburg und Alleghang würde nicht ausschließen, daß des Gatcht barin eine Beleldi Reformverein".
The Ritter der Arbeit wollen fich ein öffentliches Drgan gründen. Der Titel des Blattes foll jein Equity"( Gleich heit) mit dem Subtitel Difizielles Journal der vereinigten Arbeiter". Bon jedem Mitglied foll eine Kopfeuer von 50 Cents erhoben werden, um den Bestand des Blattes zu fichern. Wenn 100 C00 Doll.( 400 000 m.) eingezahlt find, foll ber General- Eretutio Board ermächtigt sein, mit der Herausgabe zu beginnen. Er soll einen Redakteur und seine Behilfen, einen Geschäftsführer und andere Angestellte aus Der Mitgliedschaft des Drdens ernennen. 30 000 Doll. find nöthig zur Einrichtung. Die Nothwendigkeit eines solchen Blattes, welches die Prinzipien bes Drbens vertrete und Angriffe abwehre, müsse allen Mitgliedern einleuchtend sein. Die femblies( Filialen) werden aufgefordert, aber folgende Fragen abzuftimmen und das Resultat an den Generalsekretär au berichten: Soll das Journal als öffentliches Wochenblatt erfcheinen?" Soll es obligatorisch für die Mitglieder sein oder freiwillig subskribirt werden?" Soll der Abonnement preis 50 Gents oder 1 Doll. prr Jahr sein?"
Gerichts- Zeitung.
Reichsgerichts. Entscheidung.
B
( Nachdruck verboten.)
gung finden fann. Angell.: Jn mehreren Wahlkreise mar im lesten Winter der Wahlkampf entbrannt und die verschiedenen Barteien hatten sich um den nationalliberalen Randidaten ge feaart. Ich wollte in den Artikeln die Nationalliberalen als Anhänger des Brannimeinmonopols hinstellen und als Anbang Der Ronservativen. Daß ich dies getban, wollte ich durch die Bettungsnummern beweisen, deren Vorlegung mir verwehrt worden ist. Reichsanwalt Stenglein erwiderte hierauf: Die Behauptung, daß der Artikel bauptsächlich gegen die na Honalliberale Bartet gerichtet gewefen fet, fließt nicht aus, daß gelegentlich einer solcher Besprechung auch Beleidigungen gegen einzelne Personen vorkommen tönnen. Das ist bier thatsächlich festgestellt. Wenn aber behauptet wird, die natio nalliberale Bartei fet allein angegriffen, so entbehit das jeder Begründung. Daber fonnten auch die Beweisanträge abge. lehnt werden, welche bartbun sollten, daß dies doch der Fall set. Wenn der Herr Bertheidiger sagt, die Beleidigung fel nach bem Urtheile nicht ausdrüdlich ausgesprochen, so glaube ich nicht, daß dies der Sinn der Entscheidungsgründe ist. Die felben wollen, wie ich meine, nur sagen, es sei nicht mit dürren Worten ausgesprochen, sondern dem Leser so nabe gelegt, daß er die Beleidigung unbedingt erkennen müsse. Der Redakteur fcheint geradezu die Verpflichtung zu haben, wenn er einen Artikel aufnimmt, auch einiges dabei zu denken. Der Ange lagte 5. wird doch von der Bertheidigung nicht etwa als une Reichsanwaltes entsprechend verwarf sodann das Reichsgericht Die Repifton beider Angeklagten. Die Beschwerde wegen Be schränkung der Vertheidigung wurde deshalb als unbegründet schränkung der Vertheidigung wurde beshalb als unbegründet bezeichnet, weil der Antrag in der Hauptverhandlung nicht wiederholt worden war. Bezüglich der materiellen Beschwerbe wurde angeführt, daß fie fich nur gegen die thatsächlichen Feft ftellungen wende und deshalb keine Beachtung finden tönne.
+ Gin brutaler Ersek. Der Rnopffabrikant Dielampf würde jedenfalls sehr beleidigt sein, wenn man ihn nicht der anständigen" Gesellschaft zusäblen wollte: er hat ein gut gebendes Geschäft, Geld und Bildung", viel högere Bildung als irgend ein, tober" Arbeiter. Es lommt ja zuweilen vor, daß der Herr etwas über die Stränge schlägt, aber wer wollte mit so lieinen, unschuldigen Fehlern der lieben Mitmenschen gleich unerbittlich ins Gericht geben. Der Herr Rnopffabrilant erfreut sich der allgemeinen tung", und so wird er wohl auch Berzeihung und Nachficht in den Kreifen, in denen er verlebit, finden, wenn in ihnen je die That, wegen der er von dem hieftgen Schöffengericht zu zwei Wochen Gefängniß ver urtheilt ist, belannt wärbe. Es war am 2. Februar dieses Jahres. Der Herr Knopffabrikant batte mit seinem Freunde, dem Schloffermeister Edler, eine Reise durch die Stadt unter nommen, ble feinem weiteren Swede diente, als die verschie denen Biersorten lernen zu lernen, die in den Wirthschaften ausgeschänkt werden. Diese Arbeit hatten die Heiten Unter nehmer mit löblichem Eifer unternommen, ihr Geldbeutel er. laubte ihnen das. Gegen 11 Uhr Abends langten fie in dem Lolale des Herrn Theefs an, wo noch einige Gäste, meistens Arbeiter, beim Rartenspiel faßen. Die beiden Freunde, die bereits ziemlich angetrunten waren, vertilgten eine Weiße und verschiedene Kognate. In wischen schlug es 11 Uhr, der Wirth gebot Feierabend und erstlärte, daß es tein Bier mehr gebe. Aber Rognals giebt es doch noch für une," bemerkte der eine der beiden Meifler, bie fi erhoben und an den Echänttisch getreten waren. Der Wirth lehnte es ab, threr Forderung nachautommen, weil er nicht in Strafe wegen U- berichreitung der Polizeiflunde verfallen wollte. Nun wurden die ungebete nen Gäfte unangenehm: fte verlangten stürmisch, no Stognat eingeidänit zu belommen, aber Herr Theefs blieb bei feinem Was, die Arbeiter hier trinken noch entschiedenen Rein". Bier," rief der Eine und deutete auf die Kartenspieler, die thr Bier austranten, und wir sollen nichts mehr bekommen? " Der Wirth war froh, hinter dem Buffet Da soll doch... zu fieben. Nun mischte fich einer von den Arbeitern, der Schriftseger Weigert, in das immer heftiger werdende Ge fpräch und wendete fich an die lärmenden Gäfte. Seien Sie doch vernünftig, meine Herren," sagte er höflich, und beruhigen Sie fich; es liegt ja nicht an dem Wirth, sondern an der Polizeiverordnung, daß et Jbnen au seinem Schaden nichts mehr verlaufen lann."- ch was, Polizeiverord nung?...", lautete die Erwiderung. Rümmern Sie fich um fenft was."- Dem Streit wurde dadurch ein Ende ges macht, daß der Wirth drohte, das Gas auszudieben. Die Katten
Leipzig , 16. September. ( Ein Bismardbeleidigungsprozeß.) Bem Landgerichte in Flensburg waren am 27. Mal der Resurechnungsfähig bingestellt werden sollen.- Dem Antrag des batteur der Flensborg Avis", Jens Jessen und der verant wortliche Herausgeber eines in Hadersleben erscheinenden da nischen Blattes, gel Samuel wegen Beleidigung des Reichs Langlers Fürften Bismard zu 5 beam. 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Auf ihre Revision bin wurde der Prozeß heute vor dem Reichsgerichte( III. Straffenat) nochmals ver bandelt. Die Antlage gründete fich auf einen vom Ange flagten Jeffen verfaßien und in Rr. 20 feines Blattes vom 25. Januar d. J. veröffentlichten Attilel über das Bismard sche Branntweinmonopol". Der swette Angeklagte batte tags Darauf diesen Artikel in seinem Blatte abgebrudt. Der Jn balt des fraglichen Artikels war etwa folgender: Es scheine, als ob im ganzen tie Großgrundbefizer durch das Brannt weinmonopol nicht übervortheilt werden sollten, indem sie we nightens vorläufig ihre Waare vom Staate mit Bretfen bezahlt belommen sollten, welche zum Theil höber selen, als die Preise des Weltmarktes. Der Reichstanzler befige nämlich auf seinen Gütern große Branntweinbrennereien. Gleichzeitig mit der Herablegung der Steuern wurden die Großgrundbefizer be reichert mit Hilfe des Monopols. Der große Reichstaraler werde also mit Hilfe des Monopols auch bereichert werden und tonne fich fo für die bohen Kommunalsteuern in Berlin schad los halten. Das Landgericht fand hierin ganz entschieden eine Beleidigung des Reichsfanglers, insofern fich aus dem Artikel Die Schlußfolgerung ergebe, daß die Monopolvorlage mit den Brinatintereffen des Reichslanglers in Verbindung ftebe und Daß derselbe sein hohes Amt in eigennügiger Weise mißbrauche. Als nicht beachtenswerth bezeichnete das Urtheil die Behaup fung des Angeklagten Jeffen, daß er nicht die Abficht der Beletbigung gehabt habe, vielmehr nur bem Artikel einen pilanten Schluß habe geben wollen, ferner daß dieser Artikel nur ein Glieb einer Artitelferte fet, welche zur Befämpfung eines nationalliberalen Kandidaten für den Reichstag ge schrieben waren. Eben so wenig fand die Behauptung des Mitangeklagten Samuel Beachtung, daß er gar nicht gemerkt babe, baß der Artikel eine Bilmardbeleidigung enthalte. Da der Strafantrag des Reichstaralers in der bekannten Art recht zeitig und formgerecht geftellt war, so trat die Berurtheilung Der Angeklagten zu den oben erwähnten Strafen ein. In der Revistons schifft Seffens wurde zunächst Beschrärtung der Vers theidigung gerügt, well es ihm in der Verhandlung vor dem Landgerichte nicht gestattet worden sei, eine Reihe von Num mern feines Blattes vorzulegen, aus welchen er nachweiſen wollte, tak feine Artikelferie, zu der der inkriminirte Artilel gehört, nur den 8wed hatte, ble nationalliberale Bartel, sonst aber niemand anzugreifen. Ferner wurde ungenügenbe Fft ftellung des Thatbestandes gerügt. Eine Beleidigung sel erst tann vorhanden, wenn fie ausgesprochen sei; nach den Fek fellungen sei dies bier aber nicht geschehen, es heiße im Ur theil nur: Aus diesen Vordersägen ergiebt fich für jeden Denkenden Leser u. 1. w." Um bie Beleidigung au erkennen, sei also eft Nachdenken röthig. Wie viele Beltungs Lefer gebe es aber e3 aber nicht, ble gar nicht benten. Bezüglich des Mitangeklagten wurde noch die Festspieler entfernten fich und auch der fognakourftige Geloffer. ftellung bemängelt, daß er als profeffioneller Journalist bas Borhandensein der Beleidigung bäite meten müfier. Man tönne doch nicht den allgemeinen Gas aufstellen, daß profefftonelle Journalisten flets versteckte Beleidigungen er fennen müßten. Der Vertheidiger, Herr Juftigrath Dr. Lüngel, führte noch folgendes aus: Jn objektiver wie in fubjektiver Bestehung fcheint mir das Urtheil bedentlich motivirt. Den objektiven Thatbestand betreffend ist angeführt, daß eine Bebegrüßte Herr Dielampf den raustretenden und fubt ihm letbigung in dem Artikel liege, welde zwar nicht ausgesprochen fei, aber auf dem Wege der Schlußfolgerung für jeden benten Den Lefer fich von selbst ergebe. Es erscheint mir zweifelhaft, ob in dieser Weise überhaupt eine Beleidigung lonftruirt werden lann in einem Falle, wo eine selbstständige geistige Thätigkeit eines britten bingulommen muß zu dem, was der Berfaffer ge than. Die Beschwerdeschrift fagt und fte bat vielleicht nicht unrecht es stehe gar nicht feft, daß irgend ein denken Der Leser den Artikel gelesen habe. Das Bublifum, welches Leitartikel left, hat meistens lein eigenes Urtheil und will burch Diese Lektüre nur frembe Urtheile in fich aufnehmen. Wollte man dies nicht für richtig balten, so muß man weiter fragen, ob ber fubjektive Thatbefland genügend festgestellt ist, denn es müßte dann jebenfalls hinzukommen, daß der Berfaffer fich bewußt gewesen set, Diese Schlußfolgerung werde und tonne von den legtern gezogen werden. Das fcheint mir auch nidt genügenb feftgeft: It. Zwar ist im Urtbeile hinzugefügt, es rechtfertige fich ti: Schlußfolgerung ber beleidigenden Abficht aus anderen Stellen des Artikels, in beffen das lann nicht genügen, denn barn wülide ja die Sache fo liegen, daß in der infriminirten Stelle zwar der objektive Thatbestand gegeben ist, daß aber der subjektive aus anderen Stellen entnommen werden muß. Das bedt fich aber nicht, benn es muß in derselben Stelle der objektive und der fubjektive
-
-
-
meister und der turbulente Rnopffabrilant waren wohl oder übel gearungen, die Heftauration zu verlaffen. Bulest ging Weigert, Der mit dem Mirthe noch einige Worte gewechselt hatte. Als er aus der Thür hat, ftand der Knopffabrilant auf dem Trottoir und schien ibn zu erwarten, während der Saloffer. Trottoir und schien ibn zu erwarten, während der Saloffer meister fich auf der Mitte des Straßendammes befand. Da meister fich auf der Mitte des Stratendammes befand. Da tommt auch Giner von den Laufejungen", mit diesen Worten
-
mit seine: Fauft drohend unter die Nase. Der Schriftfeger bob zum Schut din rm empor, wurde aber in demselben Augenblide von seinem Gegner um den Leib gefaßt. Wie auf Rommando ftürate fich jezt der Echloffermeister von hinten auf Weigert und ris ibn rüdlings au Boden. Nun schlugen bie beiden Männer auf den Schriftseger mit ihren Fäusten ein Stöde batten fie aufällig nicht bet fich, fon batten fte wohl auch diese in Anwendung gebracht. Verzweifelt wehrte fich Weigert gegen die lesermacht, aber die Schläge fielen bageldicht, so daß er faft betäubt war. Ein Hieb mit der Fauft erschmetterte seine Brille und die Glassplitter brangen in feine Saut ein und risten fte, daß ihm das Blut vom Geficht floß; ein Bunder war es, daß die Mugen nicht verlegt wurden. Der Schriftsser schrie um Hilfe, aber bevor der Wirth, Ber Dom Fenster aus beobachtet batte und die Szene einige Nachtwachtbeamte auf dem Scauplage erfienen, war
lagten aufzuerlegen felen. So witb Derr Dielampf wohl oder Abel die Strafe für seinen rohen Erzeß abfizen müffen.
Foziales und Arbeiterbewegung.
Gin Mittelmeer Bollverein. In den Köpfen einiger franzosenfreundlicher Jtaltener ist der Gedanle eines Mittels meer Hollvereins aufgetaucht, und war nas bem Vorbilde des Deutschen Zollvereins , tos als ein Begengewicht zu demselben, in welchen angeblich demnässt die Hollander, Belgier, Schweizer und Defterreich Ungarn eintreten weben. Der neue Mittel mret Bollverein foll Bortugal, Spanien , Frankreich , Salten, Montenegro, Albanien , Griechenland , Bulgarien und Rumänien , fowie alle gegenwärtigen und aufünftigen Rofonien dieser Länder im nördlichen Afrika umfaßen und der Borläufer eines großen griechiflateinischen Staatenbündnisses sein. Nach der Ar r ficht der Urheber dieses Planes find die griechisch Lateinischen Böller im Begr ff, alle Möglichkeit eines leichten und erfolg reichen Güteraustausches mit Rieinaften, Indien und Afrila an die englichen und deutschen Vermittler zu verlieren, welche das Geschäft monopolificen wollen, und es soll der neue Mittel meer Bollverband Handel und Jndustrie der griechisch- lateinischen Völler vor dem Untergange retten. Janerhalb dieses Boll vereins follen aur ächst folgende Berlebrserleichterungen anges ftrebt werden: Einheit des gregorianischen Ralenders, der Ge wichte, Maße und Münzen nach dem Dezimalsystem( um im Orient bas Ueberwiegen des englischen Solbes und des öfter reichischen Maria Thereftenthalers zu verhindern), Einheit der Bortosäge für Boftfarten mit 5, für Briefe mil 10 und für Drudjaden mit 1 Gentime für je 50 r., Ginbeit bes Teles grapbentarifs mit 50 3. für die erften ebn Worte und je 2 Cts. für jedes weitere Wort, Freibelt der Rüftenschifffahrt und Unentgeltlichkeit der Ladung. Einheit der Frachten für Güter und der Personen- Fahrpreise auf Schiffen und Eisen bahnen, Beseitigung des Biswesens, Abschaffung aller Bölle und Verbrauch steuern im Innern des Mittelmeer Bollvereins, alio volle Handels- und Berlebrefreiheit für Personen unb Güter unter den Ländern dieses Zollvereins. Aus den Mittelmeervollern fann es werden", so fagen die Urheber Dieses Gedankens, wenn ein solcher Bollverein ihnen mit der Einigkeit bie Stätle giebt". In der Bereinigung der griechisch lateinischen Böller" zu Florens find zum ersten Male alle diefe Gedanken ausgesprochen, welche aus in Mitteleuropa bemerkt zu werden verdienen, obgleich an ihre Verwirklichung in ab jebba er Beit offenbar nicht au berken
"
H
Um die ungefunden Verhältnisse der Arbeiter wohnungen fümmern fich die befizenden Klaffen immer erk, wenn Dafenkrankheiten, die durch ungefunde Be baufungen befördert werden, auch für die Befferfituisten gefährlich zu werden drohen. In Best ift belanntlich bie Cholera zum Ausbruch gelommen, und dies giebt wieder einmal Veranlaffung geradezu haarsträubende Bu ftänbe" in den Raffer quartieren zu enthüllen. Die Wiener Neue Fr. Br." sehreibt darüber: Namentlich in zwei häu fern am oberen Donau Rais( das eine Eigenthum eines Grafen mit tlangvollem Namen, das andere eines Großgrundbesizers) fand man selbst in den Höfen bundertundfünfzig bis aweihun bert Menschen vor, die auf der bloßen Erde unter Wagen und allem mögliden Gerepel Tunterbunt burcheinander lagen. Im Stocykeller in der Balatingaffe fand man auf dem Fuß boben 40 Personen beiderlei Geschlechts schlafend. Das Soubhaus erwies fich als schlecht ventilitt und unzulänglich besinfigirt. Die Maßnahmen gegen diese unbolibaten Bustände wurden ber großen Epidemicfommiffton vorbehalten. Dralo nische Maßregeln werden durch die nachfolgenden 3 fernan gaben bezüglich der Maffer quartiere draftlich genug gerechtfer tigt. In der Balatingoffe 9tr. 82 waren in 5 Bimmern 140 Berfonen, Balatingaffe Nr. 84 in 7 Bimmern 98 Personen, Mrpabgaffe Nr. 8 in 1 Bimmer 14 Personen, Rudolph Rat Nr. 12 in 3 Simmern 45 Berfonen. Begagaffe Nr. 8 insges fammt 349 Berfonen, Spolpigase Nr. 4 in 12 Bimmern 187 Personen, Müllergaffe Nr. 38 in 1 Bimmer 34 Personen, Mallergafie Nr. 40 in 1 Bimmer 21 Bersonen, Stridergaffe Rr. 6 in 1 Bimmer 24 Personen." Ahnlice Bustände baben in jeber größeren Stadt zu jeder Bell gikirt, aber man with fie immer erft gewahr, wenn man selber davon zu fürchten hat. Ein Erfolg der Arbeitervereine- in Frankrei Der Hanteleminifter Lockecy beschloß, um den Krbeitervereinen Den Mitbewerb bet den Ausstellungebauten zu ermöglichen, von gewiffen Förmlichkeiten abzusehen und die Bürgschaftsfumme her abzusehen. Fünf Krbeitervereinigungen wurden bis jest sum Ritbewerb zugelaffen.
Anhäufung des Besizes. Die Bahl der selbstständigen Unternehmer im Staate Benn ylvanten i nade bem Benfus innerhalb eines Jahrzehnts von 37 200 auf 31 232, also um ein Sechstel, gefunden. Von den 842 Eisenwerken, die 1870 bestanden, find im Jabre 1880 nur 366 übrig geblieben. S anderen Industrien i bie Ronzentration, wenn nicht so ftarl fo doch ebenfalls fortgefritien. Die Bahl der Beflgenden und am Brivatbelts Interefftrten nimmt also ab, bie Bahl be bes Beftplofen, der gegenwärtigen und fünftigen Anhänger Sozialismus nimmt au bas ist im Kleinen ein Bild b Dagegen großen Entwickelung aller Rulturkaaten der Erde. werden alle Aubnahmegefege nichts ausrichten.
Ortotaffen und freie Gilfsfaffen. In der legten der Sigung bir städtischen Rollegten in Flensburg wurde beisloffen, der Ortstrantentaffe einen Vorschuß von 1500. zu gewähren, weil diefelbe bis fegt ein Defil Don 1700 D. aufweist. Dies ist also aus bier das Resultat der seit 13 Jahren in Kraft getretenen offiziellen Krantenver ferung. Ja Bufunft will man das Manto der Drislaffe Dadurch beseitigen, Taß gegen die Simulanten Front gemacht werben soll, daß man einen Raffenarat anftellen will und ben Beitrag erhöht, welder jest schon 36 Bf. beträgt( rbeitgeber 12 Bf., Arbetter 24 Bf.) Des was nigt, wird die Belt lehren! Bliden wir dagegen auf die Flensburger Krantentaffe"( ein
wade feine Bunden mußte verbinden laffen und zwei Tage geschriebene illaffe), jo ersehen wir aus dem letzten Jahre Die Persönlichkeit der beiden bericht, daß biefelbe bei einem Umfag von 9792 M. 27 nicht nur ben Reservefonds erübrigt hat, sondern noch einen
lang arbeitsunfähig- roben Batrone wurde festgestellt und ihnen der Brozek wegen gemeinschaftlicher Körporrlesung gemacht. Das Schöffen gericht, vor welches fte geftellt wurden, bielt belde Angellagte
-
Raffenbestand von über 3000 D. aufzunelfen hatte. Ein Schuhmacherstreit steht in Mitona abermals
vor. Die Lohntommiffion erstattete vor einigen Tagen
be
Be
Strafe den groben Erzeß fühnen zu müffen: Edler, der über richt über ihre bisherige Tätigkeit und verlas die Namen bet Thatbestand gefunden werden. Der Angeklagle Jeffen, größere Rörperkräfte verfügt und deshalb die Hauptrolle in der jenigen Meffler, welche den unlängst festgelegten Bohntarif welcher persönlich erschienen war, sprach hierauf folgendes: Schlägerei übernommen hatte, wurde zu vier Wochen, Die nicht inne halten. Die Gesellen hoben hervor, daß der Lobn MIS ich zum ersten Male in dieser Sache verhört worden, tampf au amei Woden Gefängniß verurtheilt. Der Schloffer tarif fon ohnehin zu niedrig bemeffen und es ihnen unmö war es mir außerordentlich aufgefallen, daß Fürst Bismard meifter beruhigte fich bei der Strafe und faß fie ab, hinter lich ist, um fich redlich zu ernähren, fi bjüge gefallen ju eine Anllage gegen mich hatte ausiragen lönnen, ba ich nicht elfernen Gardinen über die Schädlichkeit der Bierreifen nach Laffen. Nach längerer Debatte wurde beschloffen, daß bei den cinen Verfuch antommen laffen, ob die Gefängnißftrafe nicht durch wichen und fich auch nicht bereit erklären wollen, denselben ju eine höhere Jnanz aufgeboben oder wenigßens in eine Geld bewilligen, die Arbeit mit dem 27. d. M. niederzulegen ift.
Briefkasten der Redaktion.
Straflammer bes biefigen Landgerichts I nochmals verhandelt berjenigen Berufsgenossenschaft verfichert, zu welcher die Lugus
einfab, wie jemand in meinem Artitel eine Beleidigung des Reichsfanglers erbliden fonnte. Ich weiß nicht, ob Fürst Bis mard der dänischen Sprache mächtig ist, nehme aber an, bag er nicht Belt hat, sich mit der Oppofitionspreffe persönlich au Strafe, die ja lange nicht fo unangenehm ist wie eine befaffen, und glaube, baß von bienftfertiger Seite eine Ueber Saftkrafe, verwandelt werden würbe. Und so mußte fegung ihm gemacht ist, aber nur von dem einen Baffus. fein Rechtsanwalt Berufung gegen das Urtheil des öffen Dann ist er aber mit den Umständen und dem übrigen Ingerichte einlegen, fo bas bie Sache gestern vor der fünften balte des Artitels unbekannt geblieben und hat glauben tönnen, Daß der Artikel wirklich darauf ausginge ihn zu beleidigen. Indem ich den Versuch machen werde, die Umstände und den ganzen Sachverbalt näher zu beleuchten, hoffe ich, baß der Ge richtshof ben Einbrud gewinnen wird, daß der gagge Artile I in feiner Weise den Fürsten Bismard zum Biele bat, sondern in gara etwas anderem givfelt. Bräftbent: Sie dürfen fich bler über die festgestellten Thatsachen nur insoweit verbreiten, als fich Rechtsfragen daraus herleiten laffen. Angeli.: Der Artitel ist ein Glied in einer Reihe von Artikeln, die gegen
wurde. Der Knopffabrikant versuchte es mit einer fühnen- Darstellung des Vorganges. Ce fel von Weigert im Lokale
die Nafe gebalten. Nur zu feirer Selbstvertheidigung babe er fitch bann gewebtt. Diese Angaben farben keine Unterfügung
-
Sie Entidadigung.
geböhnt" und auf der Straße ohne jeben Grund angefallen die Umstände, unter denen Sie verunglüdt find, foxte Joren nicht angemeldet hat. Theilen Sie also dem Bolize profidium worben. Jungelen", babe der Schrifiieter gefagt, willst Du früheren burschnittlichen und des jest in Folge Ihrer Ber mal an Fauftens Ede stechen?" und babe thm die Fauft unter unglüdung nur erzielten geringeren Lohnes mit und beantragen 2. 6. 64. Ihre Braut braucht erst zur Eheschließung tern. Nach furger Beratbung entschied der Gerichtshof bahin, mehr auf Ihren und Shrer Braut übereinstimmenden Antrag die nationalliberale Partei gerichtet waren. Bräfident: Das bag bie Berufung zu verwerfen und die Kosten dem Ange. Idem die nöthigen Legitimationspapiere beigefügt sein müffen. Bantwortlich für den politischen Theil und Soziales Max Schippel , für Bereine und Versammlungen F. Zupaner für den übrigen Theil der Beitung R. Cronheim, sämmtlich in Berli
Hierzu eine Bellagt.
b
B
un
ge
fei
b
fo ร
be
8 Бе
et
ft:
et
1
a
1,
3.
id
CHE RANO SECU#EEEE
bi
ft
34