Berdachte ein großes Unrecht angethan worden ist;, weber Dieser noch jener hat die Fälschung begangen, sondern ein Ver wandter des letteren, der später von dem Gemeindefirchenrath Deranlagt worden ist, den Mehrbetrag an Herrn v. Rongeelen zurückzuzahlen. Bei dieser Sachlage sprach Herr Cohnfeld fein Bebauern über seinen Brief aus und erflärte fich zu einem Vergleich bereit, auf welchen der Privattläger auch einging; er zabit 50. an die Armentaffe, übernimmt sämmtlice Prozeßlosten und veröffentlicht im Bereinsorgan, der, Flamme", eine Ebrenerliärung zu Gunsten Abel's.

Ein Pflegevater. Der Walsenknabe Max Wolf   hatte am 17. Mai bs. Js. das Unglüd, zu einem Pflegevater, Dem Stadtreisenden Josef Kubared, gebracht zu werden, der seinen erzieherischen Beruf sehr sonderbar aufgefagt haben muß. Vier Tage war der Knabe nur bei ihm, aber diese vier Tage ge nügten dem Unmenschen, das Kind jämmerlich juzurichten. Als ber Vormund den Kleinen fortnahm, mußte er ihn einem Arzt zur Behandlung geben, der fefiftellte, daß der Körper des Knaben und besonders der Rücken mit zahllosen braunen und blauen Fleden und mit blutrünftigen Schwülen bededi war, ein Beichen der grausamen Mishandlungen, die der Pflege vater an seinem Schußbefohlenen vollzogen hatte. Der Waisen rath stellte den Strafantrag und gestern stand Rudared unter Der Antiage der Mishandlung vor der 92. Abtheilung des hie figen Schöffengerichts. Der Angeklagte geftand selber zu, den Knaben geschlagen zu haben aber er bestritt eine eigentliche Mig handlung und wollte durch Ungehorsam gereist sein. Der Staatsan walt hielt die Migbandlung für erwiesen, maß dem Angellagten mildernde Umstände zu, weil er unbestraft set und auch wohl im Born gehandelt hätte und beantragte gegen ihn eine Geld ftrafe von 50 M. oder 10 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof schloß fich diesen Gründen an und erkannte nach dem Antrage bis Staatsanwalts.

Unverbefferlich. Am zweiten Weihnachtsfeiertage 1885 unternahm der Bigarrenmacher Johannes Normann- ein ängerft gefährlicher und vielfach vorbestrafter Einbrecher wohlversorgt mit allerlei Diebeshandwerkzeug eine Kunstreise in die Proving; jedoch schon in Strausberg   an der Dftbahn ereilten ibn bei Ausübung seiner Kunft die Häscher. Normann, ein vielseitiges Genie, batte zunächst in aller Eile einen Ein. bruch in einem leerstehenden Hause, deffen Bewohner fich arg los ber Weihnachtsfreude hingaben, verübt und bei dieser Gelegenheit wertbvolle Goldfachen entwendet; demnächst zeigte Normann feine Geschicklichkeit als Baletotmarder, indem er aus einem öffentlichen Lotale einem Gaft den wertboollen neuen Ueberzieher eniwendete. Dem Bestohlenen gelang ef, auf Ibem eine Stunde von der Stadt entfernten Bahnhofe des Diebes babbaft zu werden, bevor derselbe den nach Berlin   gebenden Eisenbahnzug benugte. Normann ward Darauf mit Striden an den Händen gefeffelt und nach Strauß. berg mittelft des zwischen dem Städtchen und dem Bahnhof Tourfirenden Berfonenwagens zurüdgebracht. Am nächsten Morgen entdeckte der Befizer des Personenwagens unter den

tilel überhaupt eine Beleidigung enthalten fel. Es wird in demselben den Richtern der Vorwurf gemacht, daß fie durch eine von der Nordd. Allgem. Btg." ausgegangene Belehrung unter Andeutung früberer ähnlicher Vorgänge fich haben bestimmen laffen, in der höberen Infianz wie damals in der Ronflittjeit zu Gunsten der Regierung zu erkennen. Damit sollte aber be bauptet werden, daß fie nicht nach ihrer richterlichen Ueber jeugung, sondern beeinflußt von einem durch das Bublifum als offigiös bezeichneten Blatte ihr Urtheil gefällt hätten. Die weiteren Bemerkungen des Artilels besagen, daß die Richter nicht die Kraft bätten, dem auf fte geübten Druce Widerstand entgegenzusetzen. Ebenso beleidigend wie alles dieses ist der Vorwurf, die Richter hätten fich durch politische Gesichtspunkte letten laffen und um beswillen das Recht gebeugt. Das rechts. widrige Bewußtsein wurde vom Girichte mit der Begründung als erwiesen angenommen, daß der Angellagte bei Durchlefung des Artikels die Beleidigung hätte erfernen müssen. bes Artikels die Beleidigung hätte erkennen müffen. Der Einwand, daß der Daß der Abgeordnete Windthorst im Reichstage ähnliches gesagt, wie in dem Artikel aus­gesprochen sei, vom Urtheile für hinfällig

wurde

erflärt, weil die Neben der Abgeordneten im Barlamente von jeder Verantwortung frei find. Gegen dieses Urtheil hatte Herr Künemend Revision eingelegt, welche in der legten Sigung des zweiten Straffenates des Reichsgerichtes zur Ver handlung lam. Er brachte in feiner Beschwerde wiederum ben Einwand vor, daß die Antragsteller zu dem Antrage nicht be rechtigt gewesen felen, weil nicht feststebe, wer von den Richtern für oder gegen das Urtheil, wie es gefällt worden ist, gestimmt babe. Nur diejenigen hätten fich beleidigt fühlen können, bie wirklich für die Verurtheilung geftimmt haben. Diese seien aber nicht bekannt, folglich hätte niemand einen Antrag stellen dürfen. Allerdings fönne nach der Braris des Reichsgerichts auch eine Mehrbeit von Personen beleidigt werden, aber diese Mehrheit sei hier nicht bestimmt gelennzeichnet, weil nicht an genommen werden könne, daß der Angeklagte sämmtliche Räthe babe beleidigen wollen. Eventuell lönne man nur annehmen, daß sein Vorwurf gegen diejenigen gerichtet war, welche für Die Verurtheilung geftimmt haben; diese seien aber rist be fannt. Der Reichsanwalt beantragte jedoch die Verwerfung der Revision. Nach den Feststellungen, so sagte er, find fämmiliche Richter beleidigt, und es ist nirgends zu ersehen, daß bei diesen Feststellungen ein Rechtsirrthum untergelaufen wäre. Die Möglichkeit, daß einzelne Mitglieder des Gerichts. hofes   mit ihrem Urtheile von der Mehrheit abweichen, ist mit Recht außer Acht gelaffen, weil die Berathung den Charakter des dienstlichen Internums hat, nach außen hin aber die Ent scheidung als das einheitliche, gemeinsame Produkt kollegialer Behandlung zu gelten hat. Unter diesen Umständen durften sämmtliche Mitglieder des Senates den Strafantrag stellen. Dieser Ausführung entsprechend verwarf das Reichsgericht die Revifion als unbegründet.

Fällen den Tod nach fich zieht. Der gänzliche Mangel ob auch nur geringes Vorhandensein von Säure im Magen ist Daber sehr nachtheilig. Meistens rührt dieser Mangel an Säure von Furcht her, weshalb der Furchtsame meist unter liegt. Brunetti betonte, daß, wenn Die Krankheit einen ernften Charakter annimmt, die medizinische Wissen schaft nichts mehr dagegen auszurichten vermag und daß alsdann nur in der Verabreichung eines ge wiffen Geiftes, nämlich von äßendem Quecksilber- Sublimat, dem Mikroben beigufommen ift, fo daß er total vernichtet wird. Allein die wenigften Kranten halten dies aus. Ein anderes Spezifilum wäre Laudanum oder andere Flüsstaleiten, die eine Dofts Opium entbalten; denn Dpium ist ein Gift und tödtet wie alle anderen Gifte den Mitroben. Sehr wirksam hat fich hier in Triest   schon in einer Unjabl von Fällen Rampbergeift erwiesen( der sogenannte Canfora Rubini, von einem rate in Neapel   so genannt, der Hunderte seiner Batienten damit rettete). Drei bis vier Tropfen, je nach einer Stunde mehrmal ge nommen, genügen, um schon nach den ersten Anfällen eine volls ständige Realtion bei vorzubringen, bie namentlich bel gleich zeitiger Anwendung von schweißtreibenden Mitteln den Be fallenen in wenigen Stunden wieder genesen macht. Schmutige Wäsche, die ja immer feucht ist, trägt sehr zur Entwidelung und Vermehrung der Mikroben bei, und hier sei auch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß außer schlechtem Trinkwasser namentlich auch die von Cholerakranten beschmuste Wäsche zur Verbreitung des Strantheitstimes geeignet ist, wenn dieselbe, ftatt fofort desinfizirt oder vernichtet zu werden, zur Reinigung außer Haus gegeben wird. J: st, wo man die Krankheit viel beffer tennt, als vor Dezennien noch, fann man ber Gefahr muthiger ins Auge sehen, eben weil die Mittel zur Betämpfung und Eindämmung derselben reich licher vorhanden find. In einem bieftgen Blatte nabm Profeffor Brunetti gestern von Triest   Abschied und äußerst fich u. A. dahin, daß nun die dringendste Maßnahme diejenige fel, bie ganz unbegreiflichen Kontumazmaßregeln zwischen Drten, die von derselben Krankheit infijirt find, aus der Welt au schaffen. Flume schickt die Proveniengen von Trieft in Quarantaine   und das Gleiche thut Trieft dem Schwefterhafen gegenüber! Bruneiti stellt daber die Frage, ob fich vielleicht die österreichische Cholera von der ungarischen oder der dalmatinischen und venetianischen unterscheide, b. h. ob die ben alglichen Choleramilcoben von einander verschieden wären. Um diese böse Krankheit und ihre Folgen zu beseitigen, dazu. liefere nur die Wissenschaft die Handhabe; von ihr hängt bas einmüthige Bufammengeben der Bevölkerung mit der Nee gierung ab. Wenn lettere ganz irrationelle Sanitäts vorkehrungen trifft und auf der einen Seite dem Bertehr au Lande die vollfte Frelbeit läßt, während sie über den Ste verlehr die ftrengften Quarantainen verbängt, was soll man fich da denken? Also weg mit diesen Albernheiten. Ronnten bie internationalen Vereinbarungen gegen die Krankheit die Fortschritte der Wissenschaft nicht voraussehen, so werden wir brauchen, die uns durch jene abgeschmackten Kontumas- Ber ordnungen zugefügt werden?

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Stiffen des Wagens verftet eine Anzahl Goldfachen, das Er Vereine und Versammlungen. boch deshalb nicht ewig die schweren Schädigungen zu tragen

gebnis des vorher von Normann verübten Einbruches, von dem die Bestohlene, ein Fräulein Bertha Peters, selbst noch nichts gemerkt. Bu ihrer Ueberraschung wurden der legteren, als fie 14 Tage später ihren Verluft gewahrte und von dem felben Anzeiae machte, thre geftoblenen Werthsachen

feitens der Polizeibehörde zur Refognition vorgelegt.- Wegen eines anderweitig verübten Diebstahls ward Normann Anfangs Februar d. J. zu einer längeren Buchibausstrafe ver urtheilt, und von einem Transporteur aus dem Buchthause vorgeführt, ftand er gestern nun wiederum vor der Straf Tammer des Landgerichts II, um fich wegen seiner in Strauss berg verübten Kunstleistungen zu verantworten. Mit Rüdficht auf die Gemeingefährlichkeit eines Menschen, welcher, wie der Angeklagte, in der Weihnachtszeit in die Häuser schleicht und ftiebit, ertannte ber Gerichtshof gegen den Angeklagten auf eine Busatstrafe von 2 Jahr 6 Monaten Buchtbaus.

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" I bin der Rittmeister aus dem Marstall!" brüllte aus Leibeskräften der aus der Untersuchungshaft von awei Gerichtsbienern mit Mühe und Noth in den Gerichtssaal geführte Metallschleifer Schlind, welcher wegen verschiedener fchwerer Diebstahle augleich mit einem Genoffen fich gestern vor der Straflammer Landgerichts II verantworten sollte. Das au tam es jedoch nicht, denn taum hatte der Vorsitzende, Herr Landgerichts Direttor Meigner, den Angeklagten Schlind nach feinen Berfonalten gefragt, als Schlind, der seit Kurzem eifrig den wilden Mann" macht, über die Barriere mit lagenartiger Gewandbeit hinwegsprang und mit der höflichen Erwiderung: Erlauben Sie, meine Herren, ich tomme au Sbnen 1" fich anschldte, das Allerheiligste des Forum zu betreten; aber vier fräftige Fäufte, den beiden ihn esfortirenden Gerichtsbienern zugehörig, verhinderten ihn an diesem Vorhaben und zwangen ihn zurüd in die gezogenen Schranken. Nun aber warf fich Schlind in die Knie und betete in gut gespielter theatralischer Stellung um Vergebung seiner Sünden. Demnächst folgte eine Reihe ebenso gut ge Spielter Wuthausbrüche, wobei die Gerichtsbeamten Mühe batten, den leinen, aber mustulos und breitschulterig ge bauten Schlind zu bändigen, denn derselbe zeigte eine be barrliche Neigung, Alles in seinem Bereich zu zerstören und, wie aus seinen abgebrochenen Neußerungen hervorging, nicht übel Luft bezeigte, den Mitangeklagten in derselben Sache, einen Rutscher Namens Meinide, au mishandeln. Das Benehmen des Tobenden erschien in gewiffem Grade, etwas gemacht", indeffen erachtete der Gerichtshof ihn unter den obwaltenden Umständen wegen seines total aufge regten Buftandes für nicht vernehmungsfähig. Demgemäß be Schloß der Gerichtshof, die Sache zu vertagen und Hinzuziehung bes Berichts. Phyllus bebufs Untersuchung und Beobachtung des Salind in Bezug auf seinen Belfte zustand. Für den Mitangellasten Meinide ergiebt fich aus diesem Anlaß die traurige Nothwendigkeit einer unverschuldeten Berlängerung der Untersuchungshaft, denn einen seitens des Vertheidigers Rechts­Anwalt Friedmann gestellten Antrag auf vorläufige Entlassung des Meinide lebnte der Gerichtshof ab.

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+ Der Fachberein der Stuckateure hielt am Montag, ben 20. d., in Nieft's Salon, Kommandantenstr. 72, eine Mit gliederversammlung ab. Herr Dr. Baumgart hielt einen Bor trag über die Hauptgründe, welche die Menschen in ibrem Wollen und Handeln bestimmen". Die philosophischen Auß führungen des Vortragenden waren leider für eine Arbeiter versammlung etwas schwer verständlich. Mögen die Vorstände Der Arbeitervereine in der Auswahl der Themata für die Vor träge recht vorsichtig verfahren und fich lieber an Stoffe balten, Die mehr thatsächlicher, als ideeller Natur find.- Im Uebri

gen erledigte die Versammlung mehrere interne Angelegenhet

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ten des Vereins, die Aufnahme neuer Mitglieder betreffend. Sodann sprach Herr Heindorf unter großem Betfall über die Vergangenheit des Vereins" und hob bie bisherigen Leistun gen beffelben hervor. Er schloß mit der Hoffnung, daß der Berein auch fernerbin im gl ichen Geifte wirten und arbeiten werde. Nach Erledigung einiger unwesentlicher Angelegen belten schloß die Bersammlung nach 11 br.

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+ Die Vereinigung deutscher   Stellmacher, Filiale Berlin  , bielt vorgestern bei Nieft, Kommandanten ftraße 72, eine Berlin  , hielt vorgeftern bei Rieft, Kommandantenftraße 72, eine Mitgliederversammlung ab. Bunächst wurden die Herren Brig  und Eagelle in den Ausschuß gewählt. Sodann hielt Herr Wachbus einen recht beifällig aufgenommenen Vortrag über die Swede und Biele des Vereins". Er legte llar, das nur auf Dem Beben einer festen Drganisation fich Vortheile erzielen ließen und forderte deshalb die Anwesenden auf, mit allen Kräften dafür zu sorgen, daß sämmtliche Gewerkskollegen dem Verein fich anschlössen. Er besprach die wichtigsten Baragraphen bes Statuts und tam zu dem Resultate, daß die Biele, denen Der Verein nachftrebe, noch nicht erreicht seien, aber au erreichen wären durch treues, einmüthiges Busammenhalten. In der Distuffton sprachen fish verschiebene Rebner in demselben Sinne aus. Noch wurde mitgetheilt, daß bie nächste Versammlung, bie am ersten Montag des kommenden Monats ftatifindet, in demselben Lokale abgehalten werden wird.

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Fachberein der Mechaniker, Optiker, Uhrmacher, chirurgischer und anderer Instrumentenmacher. Mittwoch, den 22. September, Abends 8 Uhr, im Lokale des Herrn Nieft, Rommandantenstraße 71/72, Bersammlung. Tagesordnung: 1. Bortrag des Herrn Dr. Baumgart über das Vorhersagen von Naturerscheinungen. 2. Diffuffton. 3. Verschiedenes. 4. Fragetaften.-Aufnahme neuer Mitglieder.

* Verein der Bureaubeamten, der Rechtsanwälte, Notare 1c. in Berlin  . Mittwoch, den 22. Sptember, Abends 8% Ubr, in Gratweil's Bierballen, Rommandantenstraße 77/79, aweiter Vortrag des Herrn Rechtsanwalt Walter über: Das Roftenwesen bei Rechtsanwälten. Die Normalgebühren bes Prozeßtevollmächtigten im regelmäßigen Prozeßverfahren und beren Modifitationen. Begriff der Inftans(§§ 13-18, 25-29).

* Verein für Technik und Gewerbe, Mittelstraße 65. Mittwoch, Abends 8% Uhr, Vortrag. Gäfte willkommen. " Freya  ", Gefangverein der freireligiösen Gemeinde. Uebungsstunde Mittwoch, Abends von 8-10 Uhr, Müraftr. 6 Randtlub Unicum" jeden Mittwoch, Abends 8% Uhr, Ranchflub, Unicum" Röpeniderstraße 146 bei Bernhardt.

Kleine Mittheilungen.

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Reichsgerichts Entscheidung.  ( Nachdrud verboten.) Leipzig  , 20. September.  ( Die Germania  " und die Diäten progeffe.) In Nr. 58 der Germania  " vom 12. März d. J. erichten unter Berantwortung des Rebalteurs Andreas Rüne mund ein Artikel, der ft mit der soeben vom Oberlandesge richte Naumburg   in dem Diätenprojefe gegen den Reid Blag abgeordneten August Heine zu Ungunften des legteren gefäll Entscheidung beschäftigte. Es wurde darin das Ürtheil scharf tritiftet und daran bie Bemerkung geknüpft, die böberen Unflanzen machten es jest gerabe so, wie in der Konfliktszett, Das Vertrauen des Volles zur Juftis fet im Abnehmen be griffen, die Gerichte sollten jest auch in den politischen Kampf gezogen werden und versagten den Widerstand. Bum Schluffe bieß es bann: bas fehlte noch, um die Miſére voll zu machen. Durch diesen Artikel fühlten fich fämmtliche Mitglieder des in der Entscheidung über die Heine'iche Sache mitgewirkt hat II. Bivilfenates des Naumburger   Oberlandesgerichtes, welche fen, beleidigt und stellten Strafantrag gegen Herrn Künemund. Die am 26. Mat ce, vor dem Landgerichte I   in Berlin   flatt Seffelben. In dem Erkenntnisse wurde etwa folgendes ausge führt. Der Angellagte befireitet die Rechtsgiltigkeit des Strafan trags, weil nicht fefiftebe, daß sämmtliche fieben Mitglieder des Senates für das Urtheil geftimmt haben. Dieser Einwand it nicht stich baltig, well jedes gerichtliche Urtheil im Namen der Dabei betheiligten Richter erlaffen wird und gefeßlich Nieman­dem das Recht aufteht, au erfahren, wie der einzelne Richter geftimmt hat, und well jeder einzelne Richter fich sehr wohl badurch beleidigt fühlen fann, daß seine Kollegen angegriffen Magen nicht so viel Eäure vor, um ihm den Earaus zu werden. Nun bestreitet der Angeklagle auch, daß in dem Ar

Trieft, 16. September. Der durch seine Choleraforschungen während der legten Epidemien in Spanten, Südfrankreich  und Italien   bekannt gewordene Profeffor Brunetti in Babua hielt hier jüngst vor einem sablreichen Auditorium einen sehr bielt hier jüngst vor einem zahlreichen Auditorium einen sehr interesanten Vortrag über die Cholera, ihre Entstehung, Ver breitung und die Heilmittel gegen dieselbe, aus dem wir neben bereits Belanntem und genugsam Erörtertem vor allem beroor beben zu sollen glauben, daß der Choleramikrob, jene Biljart, die durch den Eintritt in den Magen ete Rrentheit erzeugt, bis au 10° unter Null fortkommt; er gebeibt, b. b. entwidelt fich bis zum 40° über Null  ; von da an beginnt er zu schwinden und bet 1000 ftirbt er. Er liebt ganz besonders die Feuchtig, feit und vermehrt fich durch fie ganz enorm. Dies geschiebt badurch, daß fich an den beiden Extremitäten swet andere Mikroben bilden, welche von Stammästchen fich losmachen und bann vergrößern; jeber derselben erzeugt dann an den awei Enden wider einen Mikroben, welche beide fich ebenfalls losmachen und von denen jeder dieselbe Vervielfältigung bervor bringt, so daß fich in wenig Augenblicken Millionen solcher Dagegen ift der Choleramikrob ein Feind Lebewesen bilden. aller Gauren, da diese ihn vernichten. Nur durch den Mund tritt er in den menschlichen Körper ein. Findet er in dem

machen, fo bringt er in die Eingeweide ein, was in den meisten

Vermischtes.

fache wird, wie das Annaberger Wochenblatt" mittheilt, dem Die Natte mit der Schelle. Eine intereffante Projek nächst der richterlichen Entscheidung unterbreitet werden. Der welchen bisher die Betheiligten tiefes Stillschweigen beobachten, Diefer Angelegenheit zu G: unde liegende Thatbestand, über ist folgender: Bereits seit längerer Belt wurden die Ge fchäftsräume eines Geschäfts in Annaberg   von einer Heerde  Ratten heimgesucht, welche mit dem ihnen eigenen Vandalis mus die Sachbeschädigung im großen Stil betrieben. Bergebens bot man für die unheimlichen Gäfte einen Rammerjäger auf, der ben audringlichen Thieren mit allen Chilanen der Neuzeit zu Leibe ging. Das Danaer Geschent der ihnen gelegten Gifte wurde von den schlauen Ratten mit souveräner Berachtung zurüdgewiesen und lange Belt blieben auch die Rertermauern der aufgestellten Fallen einsam und verödet. Endlich hatte ein noch unerfahre nes Rattlein der Lockung des duftenden Speces nicht widers stehen lönnen. Nach abgehaltenem Kriegsrath über den Ge fangenen wurde beschloffen, demselben eine fleine Schelle um ben Hals zu befeftigen und die Raite so der Freiheit wieder zugeben. Man hatte fich in der Annahme, daß das fortwährende Bellingel am balse des langgefchwänsten Thieres feinen Geschwistern den ben bisherigen play ihrer Thätigteit verleiden würde, nicht geirrt. Schaus furger Beit wurden in einem der neben dem Geschäfte be Das Geschäft war vorläufig von der Rattenplage befreit. Nach legenen Häuser dunkle Gerüchte laut, daß in demselben ein nächtlicher Sput sein Unwesen treibe. Balb batte Abends spät in der Mädchentammer ein unheimliches Gebusch, verbunden mit deutlich wahrnehmbarem Gellingel, die Magd bei der Lektüre dasselbe Geräusch der Herr des Hauses um den wohlverdienten bes neueften Rolportageromans gestört, bald sab sich durch U- sprung der nächtlichen Störung blieben erfolglos und Schlummer gebracht. Alle Nachforschungen nach dem frankhafter werdende Aufregung angesichts der Ohnmacht der Infaffen des Hauses bemächtigte sich eine immer gegenüber dem unheimlichen Gaft. Gelegentlich hörte

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nun ein Arbeiter des Geschäfts davon, welcher Beuge der der Ratte angethanen Bergewaltigung gewefen und lärte im Gespräch mit der Dienstmagd des betreffenden Nachbarhauses die Ursache Der Sputs" auf. Das Dienstmädchen machie ihrer Herrschaft bavon Mittheilung und der Hausherr verfügte fich au dem Nachbar, von diesem die Ecgreifung von Maßregeln gegen die nächtlichen Hausfriedens fordend. Diefer war selbstverständlich unmittelbar von seinem Personal veranlaßte Störung feines nicht in der Lage, der Forderung des Nachbars nachzulommen, und, da die Schellenratte nicht freiwillig auf die Fort fegung ihrer förenden Nachtbesuche im Nachbarhause vers inbaber erheben, über deren Berlauf man mit Recht gespannt sichtet hat, will der Befiger desselben Klage gegen den Geschäfts sein darf. werd' Kaaner meh' abgeschnitte." Jm Odenwalde erbängte fich fürzlich ein Mann. Bei Ankunft der gerichtlichen Urfundspersonen fragte der Landrichter einen der die Leiche Bewachenden, warum fie den Erhängten nicht abgeschnitten, worauf die motivizte Antwort erfolgte: Raa, Herr Landrichter, ' werd' Kaaner meh' abgeschnitte, mer hemme vor e paar Jahr emol an abgeschnitte, der ift widder au fich tumme unb( 8 bot bernoch be greeschte Sump im Drt gewe, so das'n die G man noch erbolt bot' müffe."

Das Erdbeben in Griechenland  , welches am 27. Auguft wüthete, bat blühende Städte, zahlreiche Fleden und Dörfer verwüftet. Von dem Umfange der Katakrophe werden fol gende Einzelbetien, welche einem vom 17. b. M. batirten Briefe des griechischen Gesandten in Berlin  , Herrn Rangabé entnommen find, einen Begriff geben: n der Gemeinde Bbiliatia wurden eine Stadt und zwei Dörfer zerflört, 1850 Häuser in Trümmern gelegt, 150 Personen getödtet, 350 ver wundet und wird der Schaden auf 20 Millionen Franks vers anschlagt. In der Gemeinde Kolonides find vier Dörfer vers wüftet, 270 Häufer eingeftürst, 15 Todte, 265 Verwundete und ein Eigenthumswerth von 2 Mill. verloren. In der Ge meinde Boupbrabos gingen 15 Dörfer unter, Hegen 650 Gäufer in Lümmern, wurden 50 Tobte und 120 Verwundete gezählt und beträgt der Schaden 4% Mill. Der Gemeinde Megalupolis verursachte das Erdbeben die Berstörung von 5 Dörfern, bez. 80 Häusern; 8 Menschen fanden ihren Lod, 48. wurden verwundet und an Eigenthum ging ein Werth von 500 000 Frants zu Grunde. In der Gemeinde Pylos   beträgt