noch lebend in die fönigl. Charitee eingeliefert und dort aus vorgefundenen Bapieren als der Mitinbaber der S.'ichen Kunstverlagfanstalt in der Luisenstraße, Philipp 5.  , relognosirt. S., der schon seit längerer Belt leidend war und aus diesem Grunde sch vermüthig erschien, scheint die That in einem An falle con Sawermuth vollbracht zu haben. Nach ärztlichem Urtheil dürfte der Unglüdliche jebod am Leben erhalten bleiben. Unter Eymptomen, die eine Vergiftung als zweifel los erscheinen ließen, brach gestern Abend eine unbekannte, airta 30 fibrige, sehr ärmlich gelleidete Frauensperson vor dem Hause Neue Hoftr. 54 obnmächtig zusammen. Durch einen Schußmann wurde die Unbelannte nach der löniglichen Chatilee geschafft und ihr dort Gegengift eingeflößt. Eine Ver nehmung oder eine Feststellung der Person war bisher noch nicht möglich.

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Markthallen Bericht von J. Sandmann, Käbtischem Verkaufsvermittler, Berlin  , Bentral Markthalle, den 22. Seps tember 1886.

Butter. Die Eingänge an Butter stehen in feinem Ber bältniß zum Bedarf. Die Nachfrage ift andauernd start, die Breise rapide steigend. Stundenlang warten die Räufer auf Die avifitten Boten und unbeabsichtigt entstehen Butter auftionen, indem ein Käufer den andern überbietet. Die Klagen, welche in der flauen Beit über den Butterverkauf in der Markt balle laut wurden, find jest verftummt und die Produzenten, welche jest nach der Martiballe thre Butter fenden, find mit Dem Erlös fehr zufrieden. Es werden in der Markthalle jest wesentlich höhere Preise ersielt, als der Produzent bei direkten Sendungen an Händler erhält. Geringere und Badbuttter folgen wegen der Ronkurrenz der Runftbutter nur langsam der Preis fteigerung Es wurde bezahlt für frische feinste Tafel butter c. 115-120 feins Butter L 108-115, II. 98-106. III. fehlerhafte 82-90, Landoutter I. 92-98, II. 75-85 D., Galizische und anders geringste Sorten 55-72 Mart per 50 Kilo.

Räfe. Das Geschäft in Räse ift gleichmäßig rubig. Nur billige Waate findet schlanken bſas, für beffere Dalttäten find wenig Nehmer zu entsprechenden Preisen. Echter Emmenthaler 73-80, Mart, Westpreugischer Schweizerläſe 1. 56-63 R., II. 50-55 M., III. 45-48.. Quadrat Backein I. fett 22-25 R., 12-18 M., Tilfiter Fettkäse 45-56-60 M., Efter Magertäfe 18-23 Mart, Limburger I. 80-35 R., II. 20 bis 25 M., Ramabour 50-86., rheinisches Holländer Räfe 45-58 M., II. Waare 35 R., echter Holländer 85 R., Edamer I. 60-70 R., II. 56-58., franzöftscher Neuf chateller 16 Dt. per 100 Stüd, Camembert 8,00-8,50 DR. per Dad. Mainzer 4,00 R., Harzer 3,50 per 100 Stüd. Roquefort 120-1,50 pr. fb.  

Eier. 2,10 m. ver Schod.

Honig, reiner deutscher 60, feinfter weißer 70-80.

pr. Ctr.

Wild. Rebe 70-90, Hirsche 35-55, Bildschwein 25-35 Pfennig sr. Bfb., Rebbübner, junge 95-120, alte 70-85 f Fajanen 3 M., Wachteln 50-60 Bf., wilde Enten 0,80 bis 1,20, afen 3,00-4 Mart.

Geflügel. Junge Gänse 2,50-3-5 M., junge Enten 1-1,50-2,00 Mart, junge Hübner 0,45-0,80, alte 1,00-1,40 R., Tauben 80-45 Bf., Boularden 4,50-8,00 D. per Stüd.

Geräucherte Fishe. Rheinlachs 2,50-2,90 M., Beşer unb Dftfeelachs 1,20-1,40 R., geräucherte Male 70-100 bis 1,30 Bf. Dr. Bfb., großer Delikatesaal 1,50 per Bfb., Flundern, leine 2,75-3,50, mittel 4,50-8, groge 12-20 M., Badlinge, 3,50 bis 5,00. Dorsch 3-10  . per 100 Stüd. Sprotten 0,40-0,50 per Pfund.

Rrebfe. Rleine, 10 cm. 1,00-1,50 M., mittel 2-4 R., große 8-12 R. per Schod. Hummern 1,30-1,60. per Bfund.

Lebende Fische. Mal, mittelgroß 80-95, große 1,10 M Secht 60-70 f., Schlete 80-90 Bf. per Bfund.

Beefliche. Lass 1,00-1,20-1,30 Mart, Banber, große, 80-100 Bf., Hecht 40-50-65 Bf., Steinbutte 70-80 B., St Junge, große 0,70-1., mittel 50-60 Bf., Solle 10-25 Bf., Schelfiich, große 20 Bf., Rabitau 15 bis 20 Bf. per Bfund, Rattelen 40-60 Bf. pro Stüd.

Gemüse und Dbft. Neue franzöfifche Wallnüsse 40 M. pr. Ctr. Pfirfiche 25-45 M., Tomaten 10-15 M. per Cir., Weintrauben 25-30, Baumen 4-8 M., Birnen 5-10 R, lepfel 5-10 R., Bwiebeln 2,00-8,00 D. pr. Cir., Schalotten 6-7 M., Neue faure Gurten 1,80-2 M. per Schod. Parabies apfel( Esraugin) 1,50-3,00 m. pr. Siüd, Ananas 2,50-3,00 Mart pr. Br. Bro. Breiselbeeren 9-10 R. per Bentner, Karotten 2,50-5 M. per 100 Kilo, Wirfingtohl 2-3 R., Roth- und Weistohl große Köpfe, B- 4. pr. Schod, Blumentobl 10-15 R. pr. 100 Stüd, Meerettig 6-12 M., Kartoffeln, im Preiſe fielgend, weiße 3,50-4,00 R., rothe 2,80 bis 3,00 R., blaue 3,00-3,60 2. pr. 100 Rilo.

M.

Blumen und Blätter. Lorbeerblätter 3 R. pro Rorb. Rosen 5 M. pro Rorb von 200 Std.

Polizeibericht. Em 21. b. Mts., früb, flürste fich in einem Anfall von Jrrfinn eine Dame aus dem Fenster ihrer in der Potsdamerstraße 4 Treppen boch belegenen Wohnung auf den Hof binab und starb auf der Stelle in Folge des er tenen Säbelbruchs.- Am Vormittag fiel auf dem Neubau

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schlimme Ahnung erfaßte ihn und er fand, daß er vollständig ausgeplündert worden sei. Am 26. Juni d. J. verübte die Wittme Rullwid ihren legten Diebstahl, dann fiel fie der Kriminalpolizei in die Hände, die schon lange auf fie fabnbete. Sie gab war ebenso wie bei ihren zahlreichen Mieths leuten einen falschen Namen an, aber die Identität der Frau Rubnert" mit der oft vorbestraften Wittwe Rullwid wurde ohne Rubnert" mit der oft vorbestraften Wittwe Kullwid wurde ohne besondere Schwierigkeit festgestellt. Der Gerichtshof hielt die Angeklagte in allen Fällen für überführt und verurtheilte fte zu der oben genannten Strafe.

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tak doch Käthen sufrieden!"

Wenn ich die

Don

Räte friege, fchmeiß' ich fie doch noch' mal mit einem Steine todt!" Es war ein böser Junge, der diese schlimmen mörde rischen Reden führte, der breizehnjährige Karl Schröder, und das zarte Wesen, dem diese fürchterlichen Drobungen galten, fuhr zusammen und troch ängstlich unter den Red seiner Ge bieterin, einem ältlichen Fräulein mit einem polnischen Namen. Ja, die Bedrohte war ein aattes Bolognefer Hündchen mit schneeweißen, seidenweichem Felle und so flein und niedlich, baß es in einem Muff Blas hatte. Das Herz der Welt und Männer verachtenden Jungfrau bing mit taufend Fäden an Diesem seltenen Exemplar bündischer Schönheit und wenn es in einsamer Dämmerstunde in ihrem Schooße ruhte und mit seinen prachtvollen, dunkelbraunen großen Augen, die wie mit einem Schleier von den Seidenbärchen halb bedeckt waren, zu ihr auffab, und feine Kleine tofige Bunge zärtlich und demüthig ihr die Hand zu leden trachtete, dann ging etwas durch das verfchloffene Herz der Jungfrau und fie fonnte nicht anders, fie mußte ihre Räte an fich preffen. 200 Mart hatte man ihr bereits für den Hund geboten, aber fte wäre eher geftorken, als daß fie fich freiwillig threm Liebling getrennt bätte. Und nun tam diese abscheu liche Drohung aus dem Munde eines ungezogenen, bösartigen Jungen, der das Thier nicht leiden lonnte, well es ihn einmal angebellt und ihm die spigen Elfenbeinzähne ges wiesen batte. Räte war ein fluges Thier, fie unterschied sofort, ob ein Mensch ihr und ihrer Herrin wohl oder übel wollte und Fräulein. benuste ihn deshalb als Barometer für die Gesinnungen ihrer Freundinnen. Aber vor Karl Schröder mußte Räte geschützt werden, benn der Junge stand bei der gangen Nachbarschaft in dem Rufe, ein Störenfried zu sein und bösartige Scherze zu lieben. So ließ fich Frl.. Die Mühe nicht verdrießen, ihren Liebling auf allen feinen noth nendigen Gängen auf die Straße zu begleiten, um ihn vor Den Nachstellungen des Burschen zu schützen. Bereits war ein halbes Jahr seit fener Drohung verfloffen und das Fräulein begte schon die Hoffnung, daß der Feind seinen baß gegen Die Bologneserin begraben hätte, da zeigte eines Tages, es war der 17. Februar d. J., das reizende Thierchen den drin genden Wunsch, ins Freie gelaffen zu werden. Fräulein W. hüllte sich in ein Tuch und hinaus ging es auf die Straße. Die Jungfrau lieg ihre Blide nach allen Seiten ob schweifen und relognosjirte das Terrain, ber Tauerte nie Feind nicht in der Näbe set und Rätchen ber, während ihre Befiserin fie mit ihren Kleidern vor den profanen Bliden der Außenwelt schütte. Da plöglich tönte ein jämmerlicher Schret aus der fleinen Hundebruft und wie Frl. W. fich umblidle, fab fie den bösen Buben, wie er in grausamer Weise auf dem Leibe ihres Lieblings mit den Füßen berumtrampelte. Bevor fte fich faffen fonnte, war ber Atten fäter verschwunden und ihr blieb nichts übrig, als den zer tretenen Rörper thres Schoßbündchens mitzunehmen und au versuchen, ob sorgfamfie Pflege es noch retten tonne. Es war vergebens; zwei Tage später batte Käthe ibre Seele( ein Hund wie Räte tann nicht feelenloß sein) ausgebaucht und war aus biefem angenehmen Hundebafein geschieden. Dit Thränen begrub fte Frl. W. unter Blumen, nachdem fie vorher durch eine Geltion von dem behandelnden Thierarzt hatte feftstellen laffen, daß der Zob in Folge jener barbarischen Thierquälerei, welche innere Gefäße gerriffen batte, eingetreten set. Doch Räte sollte nicht allein beweint, fie follte auch gerächt werden. Und Frl. W. beschloß, eine furchtbare Rächerin au ſein; sunächst fammelte fie gegen den Mörder ihrer Räte belastendes Material, alle die bösen Streiche, die Karl Schröder verübt und die ihm den Ruf in der Nachbarschaft eingetragen batten, daß die Eltern ihre Kinder vor ihm warnten, ftellte fie feft und nannte fie in Der Denunziation, die fie gegen den Knaben bei der Staais. anwaltschaft einreichte. Da waren es besonders zwei Fälle von Mikhandlung, die außer der rohen Thierquälerei und Sachbes schädigung zum Gegenstand der Antlage gemacht wurden. Der vierzehnjährige Mar Berlis war mit Rail Schr. in eine Brüge let getalben und von jenem dabei mit einem Baherglase so befiig über den Kopf geschlagen worden, daß das Glas einen Sprung und Mag eine flaffende Wunde im Geficht davonttug, bie zugenäht werden mußte und zu ihrer Heilung mehrere Wochen brauchte. Im zweiten Falle war ein fleiner fleben jähriger Junge so unglüdlich gewesen, ben Born des jugend lichen Raufbolbes zu reizen, ber sofort sein Taschenmesser zog, es aufllappte und es dem Kleinen nachwarf, so daß es ihm mit der Spige am Arm haf und gering verwundete. As später die Mutter des Berwundeten ihn zur Rede stellte, be nahm fich Rarl Schr. sehr frech, meinte im böhnischen Zone, brohte, Jum Rektor zu geben: als die Frau Ach was, Sie lönnen mir ja gar nichts!" und Geben Sie nur zum Rektor!" und gab schließlich, als die Frau den Rüden wandte, threm Sohne noch ein paar Ragentöpfe. Der

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front sofort binterrüds taumelte. Der geftrenge Meister war aber mit einem derartigen Bahlungsmodus nicht einvers ftanden und noch weniger buldete er eine dermaßen robe Bes handlung des Lehrlings, welcher sein Intereffe so rege wahr genommen; er veranlaßte daher eine Strafanzeige gegen ben böswilligen Schuldner. Dieser wird nun infolge seines Jäh zorns   erheblich mehr zu zahlen baben, als vordem von ihm in Güte gefordert worden; das Schöffengericht verurtheilte ihn unter Roftenlaft wegen Körperverlegung mittelft gefährlichen Werkzeuges zu 4 Wochen Gefängniß. Gegen dieses Urtheil legte Gesch Berufung ein, trogbem im Hinblick auf seine Vors bestrafungen, welche er wegen fahrlässigen Meineides und wegen Betruges erlitten, die robe That, deren er übers mit führt worden, immerhin noch einer gewiffen Miloe DON Seiten Des Schöffengerichts beurtheilt worden war. Die Straflammer des Landgerichts II  , welche fich geften in der Berufungsinftans mit der Sache nochmals beschäftigte, fand aus dem ebenangeführten Grunde teinerlet Veranlassung, eine Herabfegung der obigen Freiheitsstrafe oder Umwandlung derselben in eine Geldstrafe eintreten au laffen; bemgemäß warb die Berufung des Angellagten unter Be ftätigung des ersten Urtheils verworfen.

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Ueber den Diätenprozeß Fistus gegen Kräder witb ber Boltsatg." aus Breslau   noch folgenbes geschrieben: Der Bellaste wurde, wie wir gestern bereits fura mittheilten, vers urtheilt, die Summe von 1501. nebft 5 pCt. Binsen an den Fistus zu zahlen, sowie die Roften in erster Inftan ju in aweiter Instanz ganz zu tragen. Der lägerische Anwalt hat. wahrscheinlich aus dem Grunde, daß das Oberlandesgericht, wie aus der angeordneten Beugenvernehmung hervorging, nicht bat ohne Weiteres annehmen wollen, daß ein Reichstag  abgeordneter durch Annahme von Barteldtäten fich verpflichte, mit derjenigen Bartel au ftimmen, welche ihm Diäten zahlt, bas gegen den Abg. Heine vom Oberlandesgericht zu Naum Jurg a. 5. ergangene Urtheil dem hiesigen Gericht in Abschrift eingereicht. Ferner soll derselbe auch auf die Ausführungen Bezug genommen, welche von dem fönigl. Oberlandesgericht zu Königsberg   i. B. nach einer in Nr. 274 der Sleftschen Beitung" vom 18. April d. J. mitgetheilten stenographischen Aufzeichnung gemacht worden find. Nach legterem b be fich bet der Berfaffungsberathung nichts ergeben, wodurch die Auslegung des Artikels 32 der Berfaffung nach seinem Wort laute, Busammenbang und Bwed in Bweifel gefest werden tönnte. Im Gegentheil würden die Männer, die vom Reichstage nach der ausgesprochenen Abficht der Regierung und ber Ronservativen, welche von den Liberalen ebenso verstanden und deshalb belämpft ift, fern gebalten werden sollen, nicht fern gehalten werden, wenn die Bahlung von Diäten aus Privat mitteln erlaubt wäre. Der so festzustellenden Auslegung bes Artikels 32 gegenüber tamen Analogien aus anderen Gebieten des öffentlichen Rechts nicht in Betracht. Die Frage, ob und welchen Einfluß die Uebertretung des Berbotes etwa auf die Fähigkeit, Mitglied des Reichstages zu sein, ausübt, würde nach Artikel 27 der Reichsverfassung zur ausschließlichen Bu sändigkeit des Reichstages gehören. Bon nebensächlicher Be beutung sei, daß das Verbot nach den jeweiligen Bundes gefegen verschiedene Witlungen hervorbringen lann; dies müffe bis zur Infrafttretung eines einheitlichen bürgerlichen Gefeß buches ertragen werden. Das von dem Reiche ausgesprochene. Berbot sei für alle Mitglieder des Reichstages bindend, gleich viel in welchem Bundesstaate fte wohnen oder gewählt werden. Man perlenne, so beißt es in dem von dem flägerischen Anwalt abfchriftlich angezogenen Königsberger Urtheil weiter, ferner den Einfluß des Reichsrechts auf das Landrecht, wenn man annehme, daß nicht Verbote des ersteren auf letteres bezogen werden könnten, die in späterer Beit von neuen Staatsbildungen ausgehen möchten. Nach der Vorschrift des Artikel 2 der Reichsverfaffung fiebe ungweifel haft fest, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgeben. Sollte man diefen Sag aber nur von den auf Grund der Berfaffung selbst ergangenen Gefeßen gelten laffen, so set doch die Reichsverfaffung, die Berfaffung des Norddeutschen Bundes  in der preußischen Gejessammlung verkündet und also preußis sches Gefes geworden. Es erscheine demnach jeder Zweifel. ausgeschloffen, daß das, was nach der Reichsverfaffung ver boten oder unerlaubt, im Sinne des allgemeinen Landrechts als verboten oder unerlaubt gelten muß. Diesem Gedankens gange des Königsberger Gerichtshofes analog motivirte der Vore fisende bes biefigen Berichtsbefes das Eingangs mitgetheilte Urtheil dahin, daß der Art. 32 ein allgemeines Berbot ente balte und ein allgemeines Verbots- und Rechtsgeset set. Aus der Entstehungsgeschichte der Verfaffung ergebe fich nichts Gegentheiliges und ein Reichstagsbeschluß babin gebend liege nicht vor. Da nun ein allgemeines Verbot vorliege und das allgemeine Landrecht die Tendenz babe, das verbotswidrig Empfangene zurüdzufordern, so würde das Verbot umgangen werden, wenn die Wahlkreise oder sonst Jemand die Diäten jablten. Wenn ein Abgeordneter auch nur unter der Vor auslegung gewählt würde, für die Bartel zu stimmen, so set bies eine Berlegung des Art. 29 der Reichsverfassung, und da nach dem Gothaer Kongrefprotokoll dem, der nicht im Intereffe ber Bartei stimme, die Diäten entzogen werben tönnen und ba auch dies eine Verlegung gegen Art. 29 set, so sei der Bes flagte nach dem Klageantrage zu verurtheilen.

Kronenftrage 36 der Buger Kurz, anscheinend in Folge eigener obn für dieſe Thaten blieb nicht aus; Fil. W. batte die Vereine und Versammlungen.

Unvorsichtigteit, aus dem dritten Stod durch den Lichthof bis in ben Reller binab und erlitt dadurch außer einem Bruch des rechten Oberschenkels schwere Verlegungen des Rüdgrats, so Daß er mittels Krantenwagens nach der Charitee gebracht werden mußte. Abends gegen 9 Uhr machte ein Mann im Thergarten, in der Nähe des Göthe Dentmals, den Berfuch, fish mittelft eines Revolvers zu erschießen. Er wurde noch lebend nach der Charitee gebracht.

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Gerichts- Zeitung.

Genugthuung, den dreizehnjährigen Burschen vom Schöffen gericht zu 4 Wochen Gefängnis verurtheilt zu sehen. Gegen Das Uribeil wurbe Berufung eingelegt, die gestern vor der fünfien Straflammer des biefigen Landgerichts I aur Verband lung lam. Die Beweisaufnahme ergab daffelbe Resultat wie in der ersten Instanz. Bon Intereffe war nur die Ber nehmung des Reitors des Knaben. Derselbe ftellte ihm ein glänzendes Beugniß aus; er fei in der Schule ein friedlicher und fleißiger Schüler, über den noch leine Klage laut ge worden sei. Aber dieses günstige Brumundßzeugniß Lonnte eine Menderung im Urtheil nicht herbeiführen. Die Richter gelangten zu der Anficht, daß nur eine ftrenge Strafe ben zukünftigen ,, efferhelden" Knaben beffern und den aufünftigen Referhelden" in ihm erfliden lönne. Sie erlannten auf Verwerfung der Bes

+ Unter der Anklage der Blutschande stand gestern Der Schuhmachermeister Gottlieb Wilhelm Langer, ein sirla 40jähriger Mann, vor der ersten Straflammer des blefigen 40jähriger Mann, vor der ersten Straffammer des blefigen Landgerichts I, die unter Ausschluß der Deffentlichkeit gegen thn verhandelte. Der Angeklagte war beschuldigt, feine jest fedehnjährige Tochter von ihrem zehnten Lebensjahr an faändlich gemißbraucht und ebenso an einer noch jüngeren Tochter unzüchtige Handlungen vorgenommen zu baben. Das Urtheil lautete auf drei Jahr Buchthaus und Berluft der bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre geger den vollkommen überführten Angellagten.

+ 8u at Jahren Suchthaus und zu sehn Jahren Ehrberluft wurde gestern eine Schlafftellenbiebin der gefähr lichsten Art von der erken Straflammer des biefigen Land gerichts verurtheilt. Das hobe Strafmaß findet in den zahlrufung. losen Borstrafen der Angeflagten und der beispiellosen Fecbeit, mit welder bie ergraute Diebin in den aur Anllage stehenden Fällen verfuhr und hauptsächlich recht arme Leute saabigte, feine Begründung und Erklärung. Die Angeflante ift eine Wittwe Namens Bauline Rullwid; fie tam am 21. Dober v. J. bles au einem Fil. Rramer, um ibm Grüße aus der Heimath von der Mutier zu überbringen. Sie wurde mit offenen Armen aufgenommen und well file anbeutete, daß fie noch lein Unter tommen in ber Reichshauptstadt gefunden habe, aufgefordert, bie Nacht über ba au bleiben. Sie belohnte dieses Bertrauen da febr fchlecht, benn fie ließ am näcften Morgen ein Borte monnate mit 99 M. Inhalt, bas fte in der Kommode entbedt batte, und einige Rlelber des Frl. Kramer mitgeben. Bald darauf miethete fie fich bei einem Frl. Diese ein und stahl bort einen Rorb mit Selbenzeug. In ähnlicher Weise führte fie noc mehrere Schlafftellenbiebfiable aus und nahm fort, was ihr gerade in die Hände fiel. Am schlimmsten erging es Dabei dem Rrbeiter Rother, bei dem die Angellagte fich ein­logirt hatte. Er verwahrte die jahrelangen Ersparniffe harter Arbeit, 150 M., in einem Strobsad. Aber das Verfted war nicht sicher genug für die schlaue Diebin, die durch ihr freund liches und zuirauliches Wesen fich rasch in das Bertrauen ihrer Riethsleute einzufchleichen wußte, die sie dann auf das Schänd lifte befrog. Is Nother eines Abends von der Arbeit nach Haufe tam, fand er zu feinem Erftaunen seine Mietherin aus.

offen

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Etetne ftatt baaren Geldes verabfofgte eines Tages ber Rommiffionär Auguft Gefch, zu Friedrichsfelbe wohnhaft, bem unwillkommenen Rahner in Gestalt eines Schuhmacher lehrlings, der im Muftrage seines Meifters zu Gesch gelommen war, um von demselben eine rechtmäßige Forderung im Be ttage von zwei Wait einzusieben. Der Lehrling, ben Born feines geftrengen Herrn und Meisters fürchtend, verblieb, trog dem ihm Gesch Bahlung des geringen Betrages verweigerte, beharrlich bei der Erklärung, daß er ohne Geld nicht zu seinem Meißer zurückkehren dürfe. Geben Sie mir wenigstens eine Mart auf Abschlag"-fam es wie ein Angftruf über die beben den Lippen des Lehrjungen. Statt aber diesem bescheidenen Berlangen in der gewünschten Weise nachzukommen, ergriff Besch einen in der Nähe liegenden Feldstein und warf den ſelben dem armen Sungen an den Anpf, so daß er blutüber­

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h. Die öffentliche Kiftenmacher- Versammlung, welche am Montag, den 20. D. R  ., bei Deigmüller, Alte Jakobfir. 48a, unter dem Vorfiße des Herrn Kaufhold stattfand, um endgiltig über den neu revidirten Normaltarif zu beschließen und Fabris fantenunterschriften für denselben entgegen zu nehmen, war von mindestens 400 Theilnehmern besucht. Auch hatte sich eine nicht unerhebliche Anzahl von Fabrikanten eingefunden, die ihre Unterschrift auf dem Tarif der Kommiffion übergaben. Das Hauptresultat der Versammlung war die einstimmige Annahme einer von Herrn Leichnis beantragten Resolution, durch welche fich alle Berliner   Riftenmacher zur energischen Durchführung des Tarifs und aur sofortigen Arbeitseinstellung in allen Fas brilen verpflichten, in welchen am Dienstag, den 21. bs. W., der Tarif nicht durch Namensunterschrift des betreffenden Far brilanten bewilligt worden sein sollte. In der Diskussion sprach ein anwesender Kreissägenschneider sein Bebauern dar über aus, daß fich die Riftenmacher nicht mit seinen Gewerte genoffen in Berlindung gesezt und Vorsorge dafür getroffen hätten, daß auch der zu geringe Lohn derselben, der besonders in einzelnen Fabriken, wie z. B. in der Erdmann'jchen( Rott bufer Ufer 40) außerordentlich schlecht sei. Der Borfizende lärte ben Redner über den Umftand auf, daß der Kreissägen schneider und Buschneider bereits im Riftenmachertarif mit einer durchweg befriedigenden Bestimmung gedacht fet und die Riftens macher zu jeber Beit für diese Bestimmung der Kreissägens Schneider einstehen würden.( Allgemeine beifällige Buftimmung aus der Versammlung.)

Freireligiöse Gemeinde. In der am 21. September bel Gratweil abgehaltenen Gemeindeversammlung nach den Ferien ftand als wichtigster Gegenstand auf der Tagesordnung jener Penfionsgefes Entwurf, welcher schon lange vorber die Gemüther der Gemeindemitglieder start aufgeregt hatte. Durch Läfftgleit im Besuch der befchließenden Versammlung im Monat Juni war es den Anhängern des früheren Borfigenden Herrn May, der sogenannten Brotespartei, gelungen, nur Mitglieder ihrer Richtung in die Kommission zur Ausarbeitung einer diesbezüglichen Vorlage zu bringen. Es war eine start besuchte Versammlung, welche am Dienstag tagte, nahe an. vierhundert als vollberechtigt legitimirte Mitglieder waren an wesend. Es fand eine ausgedehnte und scharfe Debatte flatt. Der Vorfigende, Herr Apotheker Friederici, üble strenge