bekannte Mechaniker Lüttig in der Bofstraße den Vorft, den er bis Ende 1862 behielt. Schon in Berlins Sturm und Drangpertode fällt die Thätigleit, die der noch lebende Ehren bürger Kochbann in den Jahren 1863 bis 1874 als Stadt verordneten Vorfteber entwidelte, während die Beit der Umts. tbätigkeit bes verorbenen Dr. Straßmann( 1. Januar 1875 bis 6. Dezember 1885) mit der Beit des toloffalften Aufschwunges Der Berliner Kommunalverhältnisse zusammenfiel. Sein Nach folger Büchtemann hat belanntit nur fteben Monate lang den Sis als Borsteher der Berliner Stadtverordneten. Versammlung bebaupten tönnen. Seine Amtsthätigkeit war die türzeste aller bisherigen Stadtverordneten- Vorsteher; die längste mts. bauer repräsentirt der Rentier Deffelmann( 16 Jabre), bann folgt Rochhann mit 12 und Dr. Straßmann mit 11 Jahren.
Schulhhatene. Besondere Beachtung verdienen die Mus fabrungen des Kreisphrfilus und Stadtverordneten Dr. Telle ( Büllichau), welche derselbe gelegentlich der Verhandlungen bes XIII. Städtetages der Proving Brandenburg hierfelbft machte. Derselbe sprach über Schulhygiene mit besonderer Berücksich tigung alter Schulhäuser." Herr Dr. Telle legte der Schul bygiene bie allergrößte Bedeutung bei und prach die Anficht aus, daß auf der Schulbygieine der Bolts wohlstand in gesundheitlicher Bestehung beruhe. Der Schulbygiene set daher bie größte Aufmertfamtett zuzuwenden und der förperlichen Ausbildung, namentlich dem Turnunterricht, in der Schule neben der geistigen Ausbildung eine ebenbürtige Stellung au fchaffen und einzuräumen, besgleichen feien veraltete noch vorhan bene, bem heutigen vorgeschrittenen Wiffen nicht mehr entsprechende Einrichtungen burch neue, awed mäßige, der heutigen Beit und der gemachten Erfahrung entsprechende Einrichtungen zu ersetzen. Eine Hauptaufgabe müffe die Schulbygiene in der Berbin berung der Entwidelung der Kurafichtigkeit der Kinder etbliden, welche in der Schule hauptsächlich durch brei Faltoren begünstigt, menn nicht verursacht werbe: burch mangelhafte oder schlechte Beleuchtung, durch läfftge Körperhaltung und durch zu fleinen Drud der Lese bücher oder Bücher überhaupt. Bur Erlangung einer Bur Erlangung einer guten, dem Auge zuträglichen Beleuchtung durch Tageslicht müffe daffelbe von lints einfallen, die Fensterflächen dürften nicht lleiner sein, als ein Fünftel der Bodenfläche des Schul aimmers, die Wand, an welcher das Katheder fich befindet, müffe fenfterlos fein, um ein Blenden der Kinder zu verhüten. Die günftigfte fünftliche Beleuchtung sei durch Gaslicht, welches durch Milchglasgloden zu dämpfen fet, au erreichen. Die schlechte Körperhaltung werde wesentlich gefördert bezw. bebungen durch Die unswedmäßige Konstruktion der Bulte und Bänke, welche zur Benugung der Kinder bestimmt find. Es hätte daher bei Der Einführung und Auswahl derselben die sorgfältigfte Brü fung vorberzugeben und empfahl er feinerseits die Runge'iche, von Rreienberg modifigitte Bant als die befte und mög lichft zweiftßig zu wählen. Selbstredend aber müffe eine gewissenhafte und energische Beaufsichtigung Kinder hiermit Hand in hand geben, denn auch die befte Bant erfülle ihren 8ved nicht, denn auch auf der beften Bant tönne eine Kind falecht figen, wenn die nöthige Beaufsichtigung nach dieser Nichtung hin fehle. Entschieden zu vermeiden und gänzlich zu verwerfen feien indeffen diejenigen Bänte, auf denen in Folge ihrer Konstruktion die Kinder schlecht figen müffen. Der Bücherdruck muffe eine bestimmte Gröke haben und feien Die Bücher daraufhin behördlicherseits strengstens au fontroliren. In Bezug auf Buführung guter Luft set in erster Linie auf natürliche Ventilation durch Lüftung der Fenster zu achten; Die Erwärmung der Klassenzimmer im Winter werde am beften durch Mantelöfen bewirkt. Redner ging ging von ber Ansicht aus, Daß ebenso wie bie leibliche Nahrung, auch die geistige Nahrung und ebenso auch bie Stätten in denen diese verabfolgt werde, der behördlichen Beaufsichtigung unterstehen müßten und hätte hierbei vor Allem der Arzt ein entsprechendes Wort zu sprechen, von deffen Gutachten die Einrichtung der Echulräume abbängig zu machen sei. Eine staatliche Regelung ber Soul bygiene bebinge baber, daß Schulärzte geschaffen werden, die Mitglieder des Lehrkörpers find und Siz und Stimme im Lebretkollegium haben. Den anwesenden Vertretern der Städte der Proving Brandenburg empfabl Redner, in ibre Schulbeputation vorerst Aerzte zu wählen, denen die Aufgaben Der Schulby stene au unterbreiten seien und die deren Aus führung zu leiten hätten.
ber
In mehreren der jüngst veröffentlichten Jahres. berichte der Handelstammern wird die Nothwendigtett be tont, reichsgefeßliche Beftimmungen über die Verwendung von Blei und Bint bei der Herstellung von Nahrungsmitteln, Ge nußmitteln und Gebrauchsgegenständen zu erlaffen. Ein dabin zielendes Gesetz ist bereits in den Ausschaffen des Bundes. raths für Handel und Verkehr und für Justizwesen im Ent. wurf aufgestellt und beantragt worden, und der Bundesrath wird demnächst über die Vorlage Beschluß zu faffen baben. Danach dürfen Es, Trint und Kosgeschirre sowie Flü fig. feltsmaße nicht ganz oder teilweise aus Blei foder einer mehr als 10 pet. Blet enthaltenden Legirung verfertigt, ferner nicht mit einer mehr als 1 pCt. Blei enthaltenden Legirung verzinnt oder mit einer mehr als 10 pet. Blet enthaltenden Legierung gelölhet, auch nicht mit Email oder Glafur versehen fein, welche bei balbstündigem Kochen mit einem 4 pSt. Effigfäure enthaltenden Eifig an diesen Blei abgeben. Bu Bierdruckoorrichtungen und Enpbons für Roblen fäure enthaltende Getränke dürfen dürfen nur Legirungen mit höftens 1 pot. Blei verwendet werden. Bu Mundstüden für Saugflaschen, Warzenhütchen und Trinkbechern darf blets oter aintbaltiger Stautschut nicht zur Verwendung lommen. Bu Spielwaaten barf bleibaltiger Rautschut überhaupt nicht, aint baltiger dagegen in folchen Fällen nicht verwendet werden, in welchen nach B: öße oder Gestalt der Spielwaaren zu besorgen ist, daß diefelben von den Kindern in den Mund genommen werden. Bur heftellung von Epielballen soll jedoch die Vers wendung sinthaltigen Rautschuts geftattet sein. Ferner follen Die vorgebachten Geschirre und Gefäße nicht zur Herstellellung, Verpadung oder Aufbewahrung von Nabrungs und Genußmitteln Verwendung finden dürfen. Eben so dürfen zur Aufbewahrung oder Berpadung von Nahrungs- oder Genußmitteln nicht Gefäße mit blei oder sintbaltigen mit blei oder aintbaltigen Kautschutoerschlafen, oder Gefäße, in welchen fich Rückstände von bleibaltigem Schrot befinden, oder solche Metallfolien ver wendet werden, welche mehr als 1 pet. Bli enthalten. Berbot soll sich jedoch nicht auf die Verwendung von Metall folien zur Herstellung von Rapfeln auf verschleffenen Gefäßen erfireden. Endlich bürfen die zur Herstellung von Nahrungs oder Genußmitteln bestimmten üblfteine an der Mabfläche nicht mit Blei oder bleibaltigen Stoffen ausgebeffert, auch solche Müblfteine nicht verwendet werden. Buwiderhandlungen wer ben mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haft und mit Eine siebung der betreffenden Gegenstände bedroht. Wehnliche Vor fchriften, wie die vorstehenden, befieben bereits in mehreren Bundesstaaten; die einzelnen Landesverordnungen ftimmen jedoch in der' Auswahl der betreffenden Gegenstände nicht überein und wenden auch hierbei ein verschiebenartiges Ver fabren an.
Das
41, die skandinavischen Länder 29, auf Rußland 55 , Holland 41, bie flandinavischen Länder 29, auf Rußland 55 , Holland und Belgien 27, Frankreich 8, England 17, Italien 15, Spanien und Portugal 4, Türkei , Griechenland , Serbien und Rumänien 5. Die 30 Seftionen, in denen das Echwergewicht ber Arbeit lag, hatten im Gingen 3372 Theilnehmer; am stärksten war die für innere Medizin, die gerinafte_an Bahl bie für Bharmalologie. Insgesammt wurden 131 Sigungen mit 522 Borträgen gehalten, baju lommen 155 Demonftrationen und 48 Ausflüge. Am fleißigften waren die Sektionen für Bathologie und Phyfit, in denen 36 bezw. 35 Vorträge dar geboten wurden.
Die Verwendung des Stempels bei den in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten abzuschließenden Vergleiden liegt swar eigentlich den Parteien ob, doch hat der Schiedsmann hier Beistand zu gewähren und die etwa beigebrachten Stempel zu verwenden. Nachdem unterm 17. November v. J. den Schiedsmännern ein darüber sprechendes Ministerial Restript zugegangen war, tam die Angelegenheit in der Mai Sigung bes biefigen Siedemanns Vereins zur Erörterung, mobei es fich zeigte, daß Schiedsmänner in der weltschichtigen Stempel gefeßgebung fich unmöglich zurechtfinden tönnten. Da nun furz vorher auf einen zum Gebrauch der Schiedamänner von dem Reotfor beim Oberlandesgericht in Frankfurt a. M. Rechnungs rath Röbler eigens berausgegebenen, leicht faßlichen Stempel kommentar amtlich( durch den Regierungspräsidenten in Schles wig) bingewiesen worden war, fo beauftragte der Verein seinen Vorftand, bei dem Magiftrat bahin vorstellig zu werden, daß den Schiedsmännern diefer Stempelfommentar aus Ge meindemitteln zugänglich gemacht werde. Dies ist nun gefchehen.
Die armen Pennebrüder führen jezt ein Dasein, welches nicht mit Unrecht vielseitig tiefes Mitgefühl ermedi. Die garftige Witterung der legten Tage macht ein Bisouatiren im Freien zur Unmöglich leit und fo find allnächtlich die wenigen fog. Bennen in Berlin fowie leerstehende Schuppen in nächster Nähe überfüllt. Es ist daber auch erflärlich, wenn fein Tag vergebt, daß nicht eine Anzahl todtfranler, obdachloser Personen Aufnahme in den Krantenhäusern findet. Unter ihnen giebt es Leute, welche unabläffig bemüht waren, Arbeit zu fuchen und früher beffere Tage gefehen haben, aber trop aller guten Bestrebungen teine Beschäftigung fanden. Mit ihnen muß man die größte Theilnahme empfinden. Auch für die taufende und aber tausende von Bauhandwerkern nabt fich das Schredgefpenft der Beschäftigungslosigkeit. Die größte Bahl der Brivatbauten geht mit dem 1. Ottober ihrer Vollendung ent gegen und damit hört für fte in diesem Jahre zum größten Theil der Verdienst auf, denn neue Bauten werden nur in gang verschwindend geringer Bahl in Angriff genommen. Wäre noch der Verbienft ein befferer gewesen, fo bälten die Arbeiter Ersparniffe für die arbeitslose Winter lampagne machen können. Aber durch das große Angebot von Arbeitsträften gegenüber der Nachfrage wurden die Löhne gebrüdt und machten Er fpariffe namentlich von Seiten der Familienväter ganz un denkbar.
Ein böser Reinfall, der in den Kreisen der biefigen Butterbändier lebhaft besprochen wird, ist einem Gutsbefizer aus der Altmart paffirt. Diefer, ein jovialer und sehr umfange reicher Herr, pflegte seine Butter, die er in großen Mengen produzirt, direlt an Kleinhändler in Berlin und Hamburg zu verlaufen, um den 8ischenhändlern ihren, nach seiner Meinung ungerechtfertigten Verdienst zu entstehen. Bon Belt zu Beit fand sich der dicke Herr persönlich bei seinen Runden ein, tafferte die Beträge, schimpfte dabei auf die Bwischenhändler, welche die gute Butter verderben durch Brrmischung mit Kunft butter und so die Breise brüden und bediente fich babet scines heimathlichen Dialetts, was dem alten Herrn ganz besonders gut fand. Vor einigen Tagen war er wieder in seinen Ange legenheiten in Hamburg und hier pasfirte ihm das kleine Malheur, daß er seine Brieftasche bei einem Runden liegen Heß; in derselben aber fand dieser beim Nachsehen eine Rechnung über 200 Pfund Kunftbutter, bie der biedere Landmann be 3ogen hatte. Ran ließ nunmehr die von ihm gelieferte feinfte But und Sabnenbutter untersuchen und diese erwies sich als mit 50 pCt. Margarinbutter verfälscht. Wie sagt boch Fris Reuter? Wet't mag, der mag'i, un wer's nich mag, der mag't io wol nich mögen!"
Die Berliner Polizei ftrebt schon lange nach Erweites rung ihres Bezirles. Schon die nächsten Vororte steben unter Boliget der Landrathsämter, während bet den nahen Be stehungen zwischen Stadt und Vororten die Berliner Bolizet foriwäbrend auch im äußeren Bezirk zu thun bat, was nie obne Weitläuftaleiten erledigt werden tann. So wenig man davon hört, find Verhandlungen über diesen Wunsch doch fchon lange geführt worden und baben nie lange geruht. Heute meldet uns ein Berichterstatter: Am Mittwoch Vormittag fand in dem Sigungsfaal des Landrathsamts des Nieder batnimschen Kreises in der Rochftraße unter dem Borfige eines Kommiffars des Ainisters des Janern eine Konferens ftait, der die Landräthe biefes und des Teltower Kreiſes, die Herren Scharnweber und Stubenrauch, feitens des biefigen Bolizet. präfidiums Regierungsrath Graf Buckler und die Amtsoor fteber der an den Stadttels Berlin angrenzenden Amtsbezirte als Mitglieder beiwohnten. In derselben handelte es fich um Ergreifung gemeinsamer Maßregel gegen bie Brostitution, das Verbrecherthum, die Vagabondage und Bettelel. Die Met nungen waren sehr getbeilt. Die Ansichten des Grafen Büdler schienen hauptsächlich auf die Erweiterung der Berliner Bolizeibezirke auf die Vororte hinauszulaufen, was indeffen dem Vernehmen nach auf allseitigen Wider fpruch stieß.
Ein sehr lukratives Geschäft wird sur Beit mit dem Verkauf der Broschüre„ Der Einsiedler am Stainberger Set" gemacht. Da diese Drudschrift zu ben verbotenen gehört, ift gemacht. Da diese Drudschrift zu den verbotenen geböit, ift Der Vertrieb berselben im Umbergtehen und demgemäß auch von Haus zu Haus nach§§ 56 und 42 a der Gewerbe Ord nung ftrafbar. Geftern wousden awet Knaben im Alter von 11 refp. 10 Jobren von einem Schußmann betroffen, als fte im Auftrage des Berlegers Hefte der verbotenen Drudschrift in den Häufern feilboten.
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Familienverhältnisse erfahren wir, daß nur einer der Verlegten verheirathet ist, es ist dies der Ulan Janat Binkowily, seine junge Frau ist bereits hierher gee ilt. Das Wiedersehen war berzzerreißend.
Ein Infinniger, der mit einem großen, scharf geschliffe nen Meffer die Straße entlang lief, verfekte gestern Vors mittag die Baffanten der Chauffeeftraße in große Aufregung. Nachdem derfelbe schon mehrere Berfonen in einer höchft be ängstigenden Weise mit dem Meffer bedroht hatte, gelang es schließlich einigen beherzten Männern, ben gemeingefährlichen Menschen zu überwinden, ihm das Messer abzunehmen und thn zur Wache des 8. Polizeireviers au schaffen. Hier stellte es fich heraus, daß der Verhaftete nicht nur geiftestrant, fon bern auch stumm set. Er wurde sofort in die Königl. Neue Charitee überführt.
Markthallen Bericht von J. Sandmann, Räbtischem Berkaufsvermittler, Berlin , Bentral- Markthalle, ben 25. Seps
tember 1886.
Wild. Rebe 70-90, Hirsche 35-55, Wildschwein 25-35 Pfennig pr. Brb., Rebhühner, junge 95-120, alte 70-85 Bf., Fafanen 3 M., Wachteln 50-60 Bf., wilde Enten 0,80 bis 1,20, basen 3,00-4 Mart per Stüd. Pretie unverändert.
Geflügel. Junge Gänse 2,50-3-5 D., junge Enten 1-1,50-2,00 Mart, junge Hübner 0,45-0,80., alte 1,00-1,40., Tauben 30-45 Bf., Boularden 4,50-8,00. per Stüd. Fettes Geflügel begehrt. Breise steigend.
Butter. Frische feinfte Tafelbutter c. 115-120, feine Butter I. 108-115, II, 98-106. III. fehlerhafte 82-90, Landbutter 1. 92-98, II, 75-85 M., Galizische und andere geringfte Sorten 55-72 Mart per 50 Kilo. Preise fest. Die Bufuhr ist ausreichend, in feinster Waare gering.
Räje. Tendenz rubig. Echter Emmenthaler 73-80 Mart, Westpreußischer Schweizertäfe 1. 56-63., II. 50-55 R., III. 45-48., Quadrat Badftein I. fett 22-25 R., II. 12-18 M., Tilfter Fetitafe 45--56-60 M., Tilflter Magerläfe 18-23 Mart, Limburger 1. 30-35., II. 20 bis 25., rheinisches Holländer Räse 45-58 R., II. Waare 35 D., echter Holländer 85 M., Edamer I. 60-70., II. 56-58 M., franzöftscher Neufchateller 16. per 100 Stüd, Camembert 8,00-8,50 R. per Dyb., Mainger 400 R., Sarger 3,50 per 100 Stüd, Roquefort 1,20-1,50 pr. fb.
Eter. 2,50-2,60 D. per Schod, steigend im Breise. Honig, teiner deutscher 60, feinfter weißer 70-80 M. pr. Str. Die Nachfrag ift gering.
Blumen und Blätter. Lorbeerblätter 3-4 M. pro Rorb. Mofen 5-6 M. pro 100 Stüd.
Dbft und Gemüse. Weintrauben 25-30, Pflaumen 4 bis 8 M., Birnen 5-10 M., Mepfel 5-10 M., Swiebeln 2,00-3,00 R. pr. tr., Schalotten 6-7 M., Neue faure Surfen 1,80-2 M. per Schod. Paradiesäpfel( Esraugim) 1,50-3,00 M. pr. Silid, Ananas 2,50-3,00 tart pr. Bfo. Rarotten 2,50-5. per 100 Kilo, Wirsing tobl 2-3 M., Roth und Weißtobl, große Röpfe, 3-4 m. pr. Echod, Blumenkohl 10-15 R. pr. 100 Stüd, Meerettig 6-12 M., Rartoffeln, im Preise steigend, meiße 3,50-4,00., rothe 2,80 bis 3,00., blaue 3,00-3,60 R. pr. 100 kilo.
Geräucherte Fische. Rheinlachs 2,50-2,90., Befers und Oftseelachs 1,20-1,40 R., geräucherte Male 70-100 bis 1,30 Bf. pr. Bfb., großer Delikategaal 1,50 per Bfb., Flundern, tieine 2,75-3,50, mittel 4,50-8, große 12-20 M., Büdlinge, 3,50 bis 5,00 S. Dorfa 3-10. per 100 Stüd. Sprotten 0,40-0,50 per funb.
Krebse. Kleine, 10 cm. 1,00-1,50 M., mittel 2-4., große 8-12. per Schod. Summern 1,30-1,60. per Bfund.
Lebende Fische. Mal, mittelgroß 80-95, große 1,10 M., beat 60-70 f., Schleie 80-90 Bf. per Bfund.
Seefische. Lachs 1,00-1,20-1,30 Mari, Bander, große, 80-100., echt 40-50-65 Bf., Steinbutte 70-80 Bf., Ses sunge, große 0,70-1., mittel 50-60 Pf., Scholle 10-25 1, Schellfisch, große 20 Bf., Rabliau 15 bis 20 Bf. per Pfund, Matrelen 40-60 Bf. pro Stüd.
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Polizei- Bericht. Am 24. d. M. früb entstand auf dem Grundfiüd Brandenburgstraße 20 in einem zur Aufbewahrung von Holzfpähnen dienenden Keller wahrscheinlich dadurch Feuer, daß durch die nur mit einem Gitter perfebene Lichtöffnung diffelben eine brennende Bigarre ober ein Streichhola hineins geworfen worden ist. Die Feuerwehr war über eine Stunte in Thätigkeit. Vermuthlich aus berselben Ursache gerieth gegen Abend das in einem Kellerlichtschacht des Hauses Lipsigerstraße 60 befindliche Strob in Brand, jedoch ohne be sonderen Echaben anzurichten. Als am Vormittag desselben Tages der 10 Jahre alle Dito Wille auf dem Play vor dem Schleftichen Bahnhofe von einem in der Fahrt befindlichen Rollwagen abfteigen wollte, gerieth er mit dem rechten Fuß unter ein Rab und erlitt dadurch eine Quetschung der Behen. - Abends gegen 8 Uhr machte ein in der Danzigerstraße wohnender Schuhmacher aus noch nicht genügend aufgeklärter Veranlassung ben Verfuch, fich mittelst eines Spannriemens am Spiegelhalen zu erhängen, wurde aber von seiner befrau noch rechtzeig abgeschnitter. noch rechtzeig abgeschnitter.- 8 am 25. b. M. früb ber I Kutscher Hoffmann mit einem Arbeitswagen die Danzigerstraße entlang fuhr, schlug bas Pferd plöglich nach ihm aus. Bet tem Beftreben, den Schlägen auszuweichen, fiel er vom Wagen, gerieth unter die Stäter desselben und wurde durch Ueberfahren fo famer verlegt, daß er nach dem städtischen Krankenhause im Friedrichshain gebracht werden mußte.
Gerichts- Zeitung.
+ Eine Segelpartie auf der Havel wollte der Tapezier Franz Georg Friedrich mit seinem Freunde, einem Tischler meifter, unternehmen. Es fehlte ihm aber an der nothwendigen Voraussetzung zu dem Bergnügen, an baarem Gelde. Nun wohnte bei ihm eine Wittwe Namens Klauser, die fich einige Nothgroschen erspart hatte. Während es nun sonft zuweilen vorlommt, daß Schlafftellendiebinnen ihre Wirthe befehlen, war es bier umgelebrt: der Wirth vergriff fich am Eigenthum feiner Mietherin. Er benugte die boefenheit der Wittwe um aus der Kommode, zu der fle vertrauensfelig den Schlüffel zurüdgelaffen hatte, ein Bortemonnaie mit 30 M. Inhalt au entwenden. Als Frau Klaufer ihren Verlust entdeckte, meinte Friedrich gleichmüthig, daß das Bortemonnaie von irgend einem Unbekannten geftoblen worden fei. Dieser Unbekannte unter nahm aber an demselben Tage die famose Segelpartie auf ber wavel. Die Wittwe erhielt hiervon Kenntniß und wußte nus, wen fte in ihrer Denunziation als Dieb zu bezeichnen batte Gestern stand Friedrich or den Schöffen. Er war der That figenden zugab, die gefohlene Summe noch nicht ericht, sondern bat auch der Beflohlenen, wie er auf die Frage des Vor
Verschwundene Dame. Unter dieser Ueberschrift, findet fich heute an den öffentlichen Säulen ein merkwürdiges An falag, welcher lautet:„ Eine große Belohnung fann derjenige verblenen, welcher es herausfindet, auf welche Weise der Ame. ritaner Cb. Finaub jeden Abend in der Kontordia die junge Dame verschwinden lägt. Mebrere bler fich aufhaltende Bab nentechnifer und Estamoteure(!) wiffen wool, wohin die Dame verschwindet, bezw. auf welchem Wege; aber wie bie Sache ausgeführt wird, lann nicht gefunden werden. Ausfunft wird erbeien gegen ein zu vereinbarendes Honorar in der Expedition Der Boff. Big." Wie uns scheint, ist diese Form eine neue pfiffige Art der Reklame! Das Befinden der Opfer der vorgeftrigen Elfen bahutatastrophe ist im Allgemeinen ein befriedigendes, und bofft man, fte fämmtlich am Leben erbalten zu können. Berhältnismäßig am schwerften verlegt sind die beiden im Elifabeth Krankenhause untergebrasten Reservisten, der Gefecite Friedrich Beiden ist noch am Haupt und der Ulan Johann Rhode. Beiden ist noch am vorgeftigen Abend je ein Unterschentel amputirt worden. Die Operationen, die vom Sanitätsrath Dr. Delbars ausgeführt Operationen, die vom Sanitätsrath Dr. Delbars ausgeführt find, waren in Folge der Kon plilation der Berlegungen uns gemein schwierig und nahmen lange Beit in Anspruch. Von ben im bieftzen Garnison Lazareth Berpflegten hat nur einer, der Gefreite Albert Schachtlinger fish einer Bein Amputation unterziehen müssen. Bereits vorgestern Abend trafen auf die telegi aphische Nachricht vom Unfall die erfien Angehörigen ber Berlegten hier ein. Die Rommanbantur batte Weifung ge geben, daß fie fofort zu den Jbrigen gelaffen wurden. it Bon diesen entfallen auf Defterreich, Ungarn 146, die Schweiz den Nachtzügen find weitere Berwandte angelangt. Ueber die wenig befriedigenden Ausfall bem gerichtlichen Sachverständigen
Statistisches von der Naturforscher Versammlung veröffentlicht bie brutige lette Nummer des Kongreß- Tage blattes: Die Versammlung zählte 2224 Mitglieder und 1931 Theilnehmer, im Ganzen 4155 Personen, darunter 1496 Damen. Berlin stellte ein Rontingent von 1444; nicht deutsche Mitglieder waren 429 vorhanden. Dason tamen aus Afrila 6( Kapland entsandte 2, Egypten 4). von Auftralien 4, aus Aften 18( oon Japan allein 16, die übrigen aus Nieder ländisch Indien ), aus Nordamerifa 42, aus Südametila 12. Die Staaten Europa's waren durch 347 Forscher vertreten.
Angeklagte überbies wegen Betruges bereits einmal vorbestraft er boch bei geringem Nachdenken voraussehen lonnte. Da ber ist, so erkannte der Gerichtshof nach dem Antrage des Staats anwalts auf eine Gefängnißftrafe von 14 Tagen gegen ihn.
+ Die Freuden eines gerichtlichen Sachverständigen. Ende des vergangenen Jahres größere Arbeiten in der Billa des Kaufmanns Kar! Heller in Friedenau aus. Wegen ber Bezahlung der Arbeiten entstanden Strelli feiten, die schließ lich zu einem Blollprojeß führten. Das Urtheil der erften un aweiten Jaftans fiel nicht vollkommen nach den Wünschen des Rohrleges aus, denn er beziffert einen Berluft von zirka 1200 Grund möge unentschieden bleiben die Schuld an dem ihn
Mart aus diesen Projeffen. Er schob
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ob mit oder ohne