babe. Gliatante Beweise sollen Lord Salisbury in dieser Richtung insbesondere durch Sir W. White geliefert wor ben sein.

Der Korrespondent bes, Standard" telegraphirt aus Athen : Nach den legten Nachrichten aus Rreta ist dafelbt das Ger rücht verbreitet, England wolle von der Insel Bests er greifen, falls Rußland fortfahre, den Berliner Vertrag zu ver legen. Die Nachricht hat in then große Entrüftung erzeugt, und der Stadtrath hat bei den ausländischen Konsuln proteftirt gegen jeden Verfuch, die Hoffnung eines Landes jau vernichten, welches fo viele Dpfer für die Freiheit und den Anschluß an Griechenland gebracht hat. Der Gouverneur von Kreta bat die Pforte dringend ersucht, sofort amet Bataillone Verstärkungen au senden. Das Gesuch wurde jedoch abgeschlagen, da leine Trupten für den Bwed entbehrlich wären.

Die Pforte scheint jest auch der Jesuiten überbrüffig zu werden. In Karput find Jesuitenschulen der französisch ge Schüßten Kapuziner und eine armenische Schule, wo Jesuiten lehrten, regierungsseitig geschloffen worden.

aften.

Die Unterhandlungen zur Reviston des britisch.java. nischen Handelsvertrages werben fortgelegt. Bis fest find diefelben aber nicht so weit geblieben, daß eine baldige Unterzeichnung des Vertrages in Aussicht steht.

Amerita.

Eine Depesche aus Merito meldet, daß der Kongres eine Rommiffion eingesett hat, welche die Silberfrage ftubiren soll.

Das Reuter'fhe Bureau" meldet: Bwischen Großbris tannien und den Vereinigten Staaten schweben Unterhand lungen für den Abschluß eines Handelsvertrages.

Mus Philadelphia meldet man, daß die Winchester Waffen fabrit in Newhaven, Connecticut , über Beit arbeitet, um eine Drbre auf Lieferung von 45 000 Repetirgewehren aus auführen. Wer den Auftrag gegeben hat, ob die Vereinigten Staaten selber oder das Ausland, ist aus der Meldung nicht au ersehen.

Die Behörden des Staates Ilinois haben beschloffen, 3000 Stud Bleb, welches in Chilago und der Umgegend an der Lungenfeuche erfrantt war, tödten zu iaffen, um die Rrantheit auszurotten.

frita.

Bon England aus wird auf die reichen Goldlager in ber Transvaal Republit die Aufmerksamkeit des Publi fums bingelentt, insbesondere, um auch die deutschen Repita liften zur Betheiligung an den bortigen Unternehmungen auf aufordern. Es unterliegt nun war teinem Bweifel, daß die neu entbedten Goldfelder in Transvaal von einer großen Er. alebigkeit find; allein zu ihrer Ausbeutung haben sich bereits Gesellschaften gebildet bezw. find in Bildung begriffen und thre Attien und Antheilscheine find in fürzester Frist Spetu lationspapiere der schlimmsten Art geworben. Scheine, die in Afrifa mit einem Pfund ausgegeben find, werden in London bereits mit 150 Bfund gehandelt und Attien von Gesellschaften, welche erft ihre Betriebsmaschinen in London bestellt haben, fleben an der Londoner Börse 200 pet. über Bari , bas Börsenspiel hat die neuen Papiere weit über thren wahren Werth getrieben. Da die Gewinnung des Gol des nur mit Maschinen traft möglich ist und in Folge der schlechten Beförderungsmittel die Betriebsloften fich febr boch belaufen müffen, so ist selbst bei größter Ergiebigkeit der Gold felber ein Krach, ähnlich demjenigen, von dem vor turzem Die Gesellschaften zur Ausbeutung der Diamanten von Kimberley betroffen und bei dem ungeheure Summen verloren gegangen find, unausbleiblich, wenn fich auch vielleicht ber Beitpunkt des Eintritts auf ein oder zwei Jahre hinaus nicht beftimmen läßt. Gegenwärtig ist die Spekulation auf ihren Höhepunkt gelangt, zumal einer der an ihrer Spize stehenden reichften Rapitalisten fich bereits gänzlich aus der Sache heraus gezogen hat. Die insbesondere in Port Elisabeth gebildeten Handelsgesellschaften haben nicht sowohl eine regelrechte Aus beute als die Erzielung eines gemeinschaftlichen Gründergewinns im Auge.

Gerichts- Zeitung.

Reichsgerichts.Entscheidungen.( Nachdruck verboten.) Leipzig . 24. September. ( Musgewiesen und bankerott.) Vor

und verwarf baber die staatsanwaltschaftliche Revision als un begründet.

Furchtbare Rohheit eines Mädchens. Mädchens. Marianne Apoftel, ein zwölfjähriges Mädchen aus Krappig, stand am 18. September vor der Straflammer zu Ratibor , des schweren Verbrechens des Morbes an einem sechs Monate alten Rinde angellagt. Die Angeklagte ift in traurigen Familienverhält niffen aufgewachsen. Im elterlichen Hause erhielt fte nichts als Brügel und wenig au efsen, so daß fie öfters entlief und fich vagabondirend herumtrieb. Im Jahre 1885 verließ fie thre Eltern von Neuem und trieb fich vagabondirend in Obers schleften umber, bis fte am 12. Juli in Rarchwiz bei Rosel an langte, wo fie von der Arbeiterfrau BoHnit, bei der fle vor gab, eine Waise au sein, aur Pflege für ihr sechs Monate altes Töchterchen Anna aufgenommen wurde. Hier zeigte fie fich anftellig und arbeitsam. m 19. Juli war Frau Wollnit auf bem Hofe beschäftigt und der Ehemann schickte die poftel mit dem fleinen Rinde spazieren und gab ihr auch eine Flasche mit Milch auf den Weg. Die Angeflagte ging nun mit dem Rinde zuerst die Chauffee entlang und schlug bann, als das Kind zu schreien anfing, einen Feldweg ein, wo fie fich endlich auf einem Raine nieberfeste, das Rind aus dem Tragetuche her ausnahm und vor sich hinlegte. Das Kind börte nicht auf zu fchreien und die Angeklagte hielt ihm den Mund zu. Da auch bas nicht half, umfaßte fie mit beiden Händen den Hals des kleinen Rindes, drückte mit beiden Daumen an die Gurgel, umspannte den als vollständig und drückte immer stärker, bis das Rind nicht mehr schrie, weil es sein schwaches Leben ausgehaucht und den Zod burch Erbroffelung erlitten hatte. Die Angeflagte nahm nun die Leiche auf, ging an dem Grenzrain ungefähr 100 Schritt weiter und bemerkte, daß das Rind, welches fie in der Schürze trug, noch Lebenszeichen von fich gab. Da blieb fie fleben, faßte das Rind an den Beinen und schlug es mit dem Ropfe mehrere Male heftig gegen den Grenzrain, bis alles Leben vollends aus dem fleinen Rörper gewichen war. Darauf ent leidete fie die Leiche, warf dieselbe in ein Rornfeld und natm die Kleider an fich, um dieselben ihrer drei Jahre alten Schwefter zu geben. Bunächst wandte fie fich jest auf Rosel, wo ihre Berhaftung erfolgte. Die Angeflagte war geftändig, das Kind burch Erbroffeln getödtet zu haben, und zwar einzig und allein aus dem Grunde, weil es zu sehr gefchrien hatte und Der fie darüber ärgerlich und unmuthig geworden war. Staatsanwalt bezeichnete das Verbrechen der Angeklagten als einen Alt der denkbar größ'en Robbeit und Berwahrlofung. Die Angeklagte habe vorfäglich und mit Bewußtsein den Morb volführt und beftge auch die Einficht für die Strafbarkeit ihrer Handlung. Derselbe beantragte, wie wir der Magdeb. Big." entnehmen, für den Mord eine Gefängnißftrafe von 10 Jahren. Der Bertheidiger bezog fich auf tas traurige Familenleben der Angeklagten, behauptete, daß fie nicht die volle geistige Ein­ficht in die Strafbarkeit des Verbrechens gehabt habe und pläbirte für die Annahme der Rörperverlegung mit tödtlichem Erfolge. Der Gerichtshof erkannte auf eine Gefängnisstrafe Don 6 Jahren.

Dem Bernehmen nach so schreibt die Magb. 8tg." find mehrfach Meinungsverschiedenheiten darüber entstanden, ob das Auswürfeln oder Ausspielen geringfügiger Gegenstände bei Boltsfesten und ähnlichen Gelegenheiten zu den in den §§ 55 und 59 ber Gewerbeordnung bezeichneten Arten des Gewerbebetriebes au rechnen sei, und ob für derartige Aus spielungen, sofern dieselben gewerbsmäßig im Umberziehen be trieben werden, ein Legitimationsschein ertheilt werden müsse. Diese Frage ist in der Minifterialinftans in bejahendem Sinne entschieben worden. Wenn für die abweichende Anficht haupt fächlich geltend gemacht wurde, daß das Ausspielen aus fitt lichen Gründen nicht unterstügt werden dürfe, so ift dem ent­gegengehalten worden, daß, abgefeben Bavon, daß die nach der Rabinet ordre vom 2. November 1868 unter gewissen Voraus fegungen zugelaffenen Husspielungen fich nicht füglich allgemein fegungen zugelaffenen Husspielungen fich nicht füglich allgemein als unfittlich bezeichnen laffen, in der Erthellung von Legitimas ttons und Gewerbescheinen eine Unterstügung" dieses Ge werbes nicht gefunden werden fönne. Die Verpflichtung, zu vor einen Legitimationsschein zu lösen und Gewerbesteuer zu entrichten, erscheine im Gegentheil eher als eine Beschränkung Der gedachten gewerblichen Thätigteit, ta es so bie höhere Wer waltungsbehörde in der hand babe, die Anzahl derartiger Ge. werbetreibender den Berhältnissen des Verwaltungsbezirles ent­sprechend zu beschränken.

freidepreise nicht erfolgt und fro des erhöhten Bolles die Getreideeinfuhr immerhin eine sehr erhebliche gewesen ist, so ist doch so viel erreicht worden, daß die Getreidepreise nicht noch tiefer gefunten und wenigftens um Den Betrag bes Eingangsjolles böher ge­blieben sind." Das ist doch de flich! hätten wir leinen Boll auf Getreide, so stände dasselbe noch tiefer im Breise, als fest und das Brot wäre noch billiger. Bei den niedrigen Getreidepreisen überhaupt ift gegenwärtig die Wirkung bes Getreidezolls für das Voll nicht gefährlich, aber bei hohen Getreidepreisen, die doch auch wieder einmal, wenn auch nur für turze Beit, eintreten fönnen, zahlt das Voll den Zoll noch darauf, und die Gefahr der Brottheuerung tritt sofort ein.

In der zweiten Sektion der deutschen Knappschafts­Berufsgenossenschaft, welche im Wesentlichen den Ober Bergamisbezirt Dortmund( also denjenigen Bezirt, in welchem am 24. September wieder das schreckliche Unglüd auf Beche ,, Ronsolidation" fich ereignet bat) umfaßt, find nach dem Ge schäftsbericht des Vorstandes in der Zeit vom 1. Oftober 1885 bis 1. Juni 1886 im Ganzen 4895 Unfälle zur Anmeldung gelommen. Von denselben betragen die Berlegungen mit töbi lichem Ausgange 148, die Verlegungen, welche eine mehr als breizehnmöbentliche Erwerbsunfähigkeit zur Folge batten, 449 und die Verlegungen mit weniger als breizehn. wöchentlicher Erwerbsunfäbiglett 4298.

In Zeit ist fürzlich eine Bianofortefabrik in Konkurs ge rathen. Dies benutte des Konkursortmaller baju, den Ars bettern für die noch in Arbeit befindlichen Pianinos 25 Ct. vom Lohne abzuziehen. Ein Streit zeigte fich erfolglos und so müßten tie Arbeiter fich fügen, troßdem fie in turzer Brit ganz brodlos werden.

Altona , 23. September. Die Schuhmacher. Gesellin haben beschlossen, vom 27. b. M. an bei denjenigen Arbeitgebern bie Arbeit einzustellen, welche nicht nach dem neuen Lohntarif zahlen wollen. Das von den Bädergesellen in Flensburg für ihre streitenden Kollegen in Hamburg und Altona gesam melte Gelb ist nebst den Sammelbogen von der dortigen Polizei befchlagnahmt worden.

Unter den schottischen Kohlengrubenarbeitern sollen sozialistische Joeen rasch Eingang finden. Die Löhne der Ar beiter find auf das äußerste reduzirt; fie betragen taum mehr als 10 Shilling die Woche. Mehr noch als durch die offenen Lohnabzüge, Deren theilweise Nothwendiglett fte anerkennen, werden die Arbeiter erbittert durch alle die Schliche, welche vielfach angewendet werden, um die Lohnherabsetzungen that fächlich viel weitgehender zu machen, als fte nominell find. An Sicherheitsvorrichtungen in den Gruben wird jest so viel mie möglich gespart, so daß die Bahl der Unfälle in bedenklicher Weise zunimmt. Das Trudsystem verbreitet sich immer mehr, trobem es gefeßlich verboten; die Periode der Lobnzahlungen with möglichst ausgedehnt, mitunter zu einer monatlichen. In der Regel ift fie eine vierzehntägige. Verlangt der Arbeiter, Der eine Wohe gearbeitet, seinen Lohn nach Ablauf derselben, so erhält er ihn als Vorschus, für den er wöchentlich 1 Shilling per Bfund, also 260 Percent jährlich( 1) Binsen zu zahlen hat. Dutch solche und ähnliche Runfftüdchen gelingt es den Unter nehmern, den Lohn thatsächlich noch mehr zu beschneiden.

Kleine Mittheilungen.

Emersleben bei Halberstadt , 24. September. Gestern, ben 23. Ds. Mts. fiel das unbeaufsichtigt gelaffene einzige Söhnchen des hiesigen Arbeiters Fr. Fride in eine Bütte mit fedend heißem Waffer, welches zum Waschen gebraucht werben follte, und verbrühte fich derartig, daß es heute Morgen unter vielen Schmerzen verftarb.

Thorn, 27. September. Der von Warschau lommende Rourierzug ist gestern Abend fura vor Thorn entaleift. Der Bugführer und der Packmeister erlitten schwere Berlegungen. Sonst wurde Niemand beschädigt.

Lemberg , 23. September. ( Feuersbrünfte.) In Raluss ( Galizien ) brach gestern Abend 8 Uhr auf der Südseite des Ringplages, wo in einem Holzgebäude unvorsichtiger Weise mit entsündbaren Stoffen manipulirt wurde, ein Fruer aus. In Folge außerordentlicher Dürre und des ftarten Windes ariff das Feuer äußerst rasch um fim. Dbwohl aus der ganzen Umgebung in Kürze zahlreiche Feuerwehren angerüdt famen, brannte boch bald die ganze Häuferreibe auf dem Ringplage nieber, worauf fich die Flammen nach der Dolinslagaffe fort Det bäufer auf dem Stingplage vollständig eingeäschert. Schaden ift febr groß; fogar diejenigen Habseligkeiten, welche man aus den Wohnungen noch rechtzeitig fortgeschafft hatte, wurden ein Raub der Flammen und die Einwohner retteten nichts, als das nadie Leben. Im Ganzen fielen mehr als 300 Gebäude dem wüthenden Elemente zum Opfer. Mehr als zweitausend Bersonen find brot- und unterftandslos."

einer Reihe von Fabren lam der Handelsmann Simon Gubel Soziales und Arbeiterbewegung. pflanzten. Innerbalb weier Stunden waren fämmtliche

Armuth und Cholera. Bur Abwehr gegen die Cholera wird in einem öfterreichischen Statthaltereierlaß vom 19. b. M. empfohlen ,,, bes Morgens nicht ohne etwas Warmes genoffen zu haben, auszugeben". Da, wie an einer andern Stelle der Belehrung lautet, jebe eingeine Ertranfung eine Gefahr für weitere Rreise zu bilden im Stande ist", so ent ftände die Frage, ob nicht auch in dieser Hinsicht Vorkehrungen au treffen felen. Wie viele Menschen in Wien verlassen bes Morgens das Heim, ohne etwas Warmes genoffen zu haben", da die Geldmittel hierfür nicht auslangen. Bei der drohen ben Gefahr würde es fich daber nach der Wiener Gesundheits Tommiffion empfehlen, Marten sur Verabfolgung von Suppe oder Thee auszufolgen, und zwar umfomehr, als, wie bas Stadtphy flat in einem Berichte anläßlich der Epidemie im Jahre 1866 darlegte, Iräntliche, fchwächliche, in Armuth lebende Bersonen insbesondere disponist erscheinen, von der Cholera Wenn das richtig ist, so wird unsere ergriffen zu werden". beutige Gesellschaft die Cholera niemals los werden, well fie bie tränklichen, schwächlichen und in Armuth lebenden Ber fonen" niemals los werden lann. Eine andere Wirthschafts ordnung ist auch hier das einzige Heilmittel.

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aus Rugland nach Danzig und beirathete eine Frau, welche ein Geschäft mit Rurawaaten besaß. Er selbst stedte 500 R. in baffelbe und betrieb außerdem noch einen Hauftrhandel auf ben Schiffen. Im Jahre 1880 mietbete er einen größeren Laten für 825 M. jährlich und bandelte von da ab auch mit Kleidung ftüden; seinen Hauftrbanbel feste er dabei fort und ließ bas Ladengeschäft durch seine Frau leiten, die auch die nothwendigen Neuanschaffungen felbft besorgte. Mitte Juni v. J. gerieth er in Geldverlegenheit und mußte Waaren verpfänden; fm September blieb ihm nichts übrig, als den Ronlurs anju melden. Hierzu wurde er bauptsächlich badurch gezwungen, daß ihm als ruffischen Unterthanen die AusweisungBordre für den 1. Ottober sugegangen war, daß er in Folge deffen von seinen Gläubigern gebrängt und daß ihm weiterer Kredit versagt wurde. Da er leine Geschäftsbücher geführt hatte, angeblich, weil er nicht schreiben und lesen fann, fo wurde er wegen einfachen Banlerutis unter Anlage geftellt, aber das Landgericht in Danzig sprach ihn am 11. Mai fiet, weil er nicht als Vollaufmann im Sinne des Handelsgefeßes anzufeben sei. Bu dieser Annahme lam das Gericht aut Grund der Feststellung, daß die Einnahmen des Ladengeschäftes nur geringe waten; das Hauftrgeschäft wurde dabei nicht in Be fracht gezogen, weil Hauftrgeschäfte überhaupt nicht unter die Beftimmungen des Handelsgesetzbuches fallen. Auf die Revision bes Staatsanwaltes bob jedoch fürzlich das Reichsgericht ( II. Straffenat) das Urtheil auf. In den Entscheidungsgründen wurde es als Rechtsirrthum bezeichnet, daß tas Landgericht das Hauftrgeschäft bei Feststellung des geringen Geschäftsumfanges" unberüdfichtigt gelaffen babe, um so mehr, da es thaifächlich Davon ausgehe, daß es fich um ein einheitliches Geschäft handle. Ungerechtfertigte Ber haftung. Eines Abends fand in Stettin in einer Herberge die Vorftandsfigung der Ditskranter laffe, statt, an welcher auch der Bimmerpolier Hermann Julius Auguftliche und fiftliche Buffände der Arbeiterbevölkerung, Wohlfabits. Röderit theilnahm. Dieser benutte eine Pause, um auf die Straße zu treten und etwas vorzunehmen, was polizeilich ftraf bar ist. Als ihn bierbei ein Gdusmann überraschte und ihn fragte, wer er fet, sagte er, der Schußmann möge mit in bas Lotal lommen, seine Papiere lägen auf dem Tische. Der Be meinte barauf, bas babe er nicht nöthig, worauf R. ibn amte schimpfte. Der Schußmann erklärte ihn sodann als seinen Ge fangenen und transportirte ihn nach der Wache Während bieses Trans feinen Namen festzustellen. und leifiete er wurde deshalb portes weten Beleidigung des Schumannes unter inflage geftellt. Das Landgericht verurtheilte ihn jedoch nur wegen Beleidigung zu 10 M. Gelbftrafe und sprach ihn von der n flage des Widerfandes fret, well der Schuhmann zur Feft

um

nahme nicht bed singetale sur eflftellung feiner Beriön lichleit angegeben hatte, als ausreichend anerkannt. Der Staatsanwalt legte nun gegen die Freisprechung Revision ein und führte aus, her Schußmann habe nicht nöthig gehabt, in cin frembes Haus zu geben und fich dort irgendwelchen Un

berechtigt gewesen sei. Es wurden nämlich die

Fabrikinspektorat. Die amtlichen Mittheilungen aus den Jahresberichten der preußischen Fabrilinspettoren, die jest für Das Jahr 1885 vorliegen, haben an Uebersichtlichleit fehr ge wonnen durch die Busammenfaffung der verschiedenen Berichte in einen einbeitlichen Gesammtbericht. Die Mittheilungen find unter folgenden fünf Gefichtspunkten aufgestellt: 1) Einleitung, Eintheilung der Aufsichtsbezirle, Stand der Industrie 2c.; 2) jugendliche Arbeiter, Arbeiterinnen und Arbeiter im lige weinen; 3) Echuß ter Arbeiter vor Gefahren; 4) Schuß der Nachbarn genehmigungspflichtiger Anlagen und 5) wirthschaft. einrichtungen und Verschiedenes. Auf Einzelheiten aus den Berichten wird noch zurüdaufommen sein.

Ueber einen weiteren großen Brand in Ungarn wird dem N. W. Egbl." aus Best vom 23. d. M. telegraphitt: Die Stadt Tööl Böcke( torontaler Romitat) fteht in Flammen. Bis 5 Uhr Nachmittags waren über 120 Häuser nebst Neben gebäuden abgebrannt. Biele Kinder find dem Feuer zum Opfer gefallen. Die freiwillige Feuerwehr und die hier gar nisonirenden Hufaren arbeiteten unermüblich an der Bewälti gung des Feuers, welches erft gegen 11 Uhr Abends, als der Wind fich brehte, einigermaßen auf seinen werd beschränkt werden konnte. Ein Drittel der Stadt liegt in Asche.

Budapest , 24. September. ( Blutiges Liebesdrama.) Eine Rellerwohnung im Hause Rosengaffe Nr. 37 war b ute Nachts Der Schauplas eines blutigen Borfalles. Ein Mädchen ver fuchte aus Eifersucht vorerst ihren Geliebten, sodann fich felbft au tödten, erreichte in beiden Fällen aber nicht ihre bficht. Der Sachverhalt ist folgender: Der aus Bayern gebürtige 22jährige Buchbindergehilfe Simon Herold unterhielt icon fett längerer Zeit mit der 21jährigen Frma Rosiyan ein in times Verhältniß. Herold muste vor Kurzem fein Handwer aufgeben und war im Riost am Elisabethplatz als Diener be schäftigt. Die beiden jungen Leute lebten in fletem Bwift mit einander, ba bie Rosiyan threm Geliebten nicht traute unb ihn im Verdacht hatte, daß er anderen Mädchen den Sof mache. Gestern Abenbs, anläglich eines Befuches bei ihrem Beliebten, traf fte denselben schälernd mit einem Dienfimädchen. Sie machte ihrem Geliebten hierüber bittere Vorwürfe, föhnte fich aber schließlich anscheinend mit ihm aus. In Wirklichkeit Aus lauter Nationalgefühl empfiehlt der national jedoch beschloß die Kostyan, fich an ihrem Geliebten zu rächen Rana is polnische und aus italienische Arbeiter. Dieselben und führte ihren Vorsas auch aus. In später Nacht erwachte felen febr befcheiben, Kusschreitungen und Erjefe tamen laum den er in der Galsgegend verspürte. Die RoBiyan hatte e Kostyan - fie feien ben sozialistischen Lehren nicht empfäng nämlich mit einem Küchenmeffer eine tiefe Wunde am Halse lich. des Reichstags für den Nord- Office- Ranal erklärt, Sorge baffir bushidoneiben. Auf das Gefchret Herold's erwachten en tragen zu wollen, daß keine ausländischen Arbeiter bet dem Kanalbau verwendet würden. Mit Ingenieuren und einzelnen unb übrigen im Bimmer befindlichen Berfonen, welche die beiden Vorarbeitern allerdings würde eine Ausnahme gemacht werden müffen.

Dor und

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bie Rosiyan ins Rochusspital überfübren ließen. Die Ver Wer zahlt den Roll? Diese Frage hat die Gemüther legungen Belder find schwer, aber nicht lebensgefährlich. Bei Der Freihändler und Schussöllner oft genug erbittert. Die ihrer Bernehmung gab die Robiyan an, daß fir, von Eifersucht ibn tragen, während die letteren denselben den ausländischen sodann selbst den Tod geben wollte. Schließlich erklärte fle

Produzenten aufbürben möchten. Nun äußert sich darüber noch ber Jahresbericht des landwirthschaftlichen Vereins für Bayern ,

jedoch, daß fie ihre That schon bereue. Obeffa, 21. September. ( Explofton.) Die pyrotechnische

annehmlichkeiten auszuseßen. Das Reichsgericht war jedoch maßen: Der für Deutschland maßgebenden Wirthschaftspolitik Luft geflogen. Sieben Arbeiter wurden getödtet und mehr als

der Meinung, daß es die Pflicht des Schumannes gewesen

wäre, ben angebotenen Legitimation@ nachweis anzunehmen

ift eine Erhöhung der Getreidezölle zu verdanten, und dreißig schwer verlegt. Unter den tödtlich Verlegten befindet

wenn auch die ven vielen hierdurch erhoffte Befferung der Ge- fich auch der Fabritsinhaber Magloff.

Berantwortlich für den politischen Theil und Soziales Max Schippel , für Bereine und Versammlungen 8. Zutaner für den übrigen Theil der Beltung R. Cronheim, sämmtlich in Berlin

Drud und Verlag von Max Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.

Sieran eine Beilage.