Gerichts- Zeitung.

Hirschberg i. Schl., 27. September.  ( Falsche eideßftatt. liche Versicherung.) Louise Sch. aus Greiffenberg   war mit einem gewiffen 3. verheirathet, aber nach furzem Busammen leben von diesem gerichtlich geschieden worden. Während ihr Mann hierauf seinen Wohnfis in Waldenburg nahm, zog fte nach Greiffenberg   und trat dort in Arbeit, aber nicht unter dem Namen ihres Mannes, sondern fle nannte fich wieder mit threm Mädchennamen Louise Sch.- Später Inüpfte fte ein neues Verhältniß an, und am 23. Februar d. J. erschien fie mit ihrem Bräutigam auf dem Standesamt zu Hirschberg, um bas Aufgebot zu einer neuen Ehe au bestellen. Als ihr bei der Aufnahme der Personalien die Frage vorgelegt wurde, ob fie schon verheirathet gewesen, verneinte fie diefelbe- angeb lich, weil fie die Frage auf ihr neues Verhältniß bezog! Sie widerrief diese Angabe auch nicht, als der Standes beamte am Schluß der Aufnahme des Aufgebotes die Braut leute darauf aufmerksam machte, daß die von ihnen gemachten Angaben als eidesstattliche Verficherung angesehen würden. Einige Beit darauf erschien der Bräutigam wieder bei dem Standesbeamten, um ihn zu ersuchen, mit der Vollziehung der Eheschließung so lange zu warten, bis das Ehescheidungs. Erlenntniß für seine Braut eingetroffen set. Hierdurch lam Die falsche Angabe der sep. J., geb. Ech., and Tageslicht und auf die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wurde die Frau wegen falscher eidesstattlicher Versicherung unter Anklage ge­ftellt. Am Sonnabend fand vor der hiefigen Straflammer bie Verhandlung gegen fie ftatt. Als Motio für die Hand lungsweise der Angeklagten wurde die Bestimmung des Ehe lungsweise der Angeklagten wurde die Bestimmung des Ehe scheidungs- Erkenntniffes angesehen, daß zur Schließung einer neuen Ehe eine gerichtliche Dispofition nötbig sei. Der Staats. anwalt beantragte 9 Ronate Gefängniß! Der Gerichtshof sprach ebenfalls das Schuldig aus, fette aber als Strafe nur 3 Monate feft.

Dem Reichsversicherungsamt ist in§ 1 Abs. 5 des Unfallversicherungsgesepes die Befugniß ertheilt worden, darüber zu entscheiden, welche Betriebe außer den in den vorhergebenden Abfägen erwähnten noch als Fabriten im Sinne des Unfall. verficherungsgefeßes anzusehen find. Auf Grund dieser Be ftimmung hat das Reichsversicherungsamt neuerdings ent fchieden, welche Brauereien von bayerischem Bier und ständige Biegeleien, die ohne Dampflefsel und Motoren und mit weniger als zehn Arbeitern betrieben werden, als Fabriken zu betrachten find. Als Fabriken sollen biernach Brauereien von boyrischem Bier, welche mindestens 1000 Hektoliter Maly jährlich ver brauchen, als Handwerkerbetriebe die mit geringerem Malz verbrauche gelten. Ständige Biegeleien find als Fabrilen in ber Regel anzusehen, wenn die jährliche Produktion von Biegel feinen( oder neben diesen von Damsiegeln, Hohlsiegeln, Blatten, Drainröbren c.) die Bahl von 100 000-200 000 Steinen et reicht. Wie man erfteht, ist die Entscheidung in Betreff der Biegeleien nicht so genau gefaßt, wie die binfichtlich ber Brauereien. Aus Anlaß von Beschwerden über die Bu theilung von Betrieben, welche feiner vorhandenen Be noffenschaft angehören, hat das Reichsversicherungsamt an geordnet, daß Hopfenschwefeldarren und Hopfenprefferelen Der Nahrungsmittel Industrie Berufsgenossenschaft, Getreide Reinigungs und Hädselschneidebetriebe der Mülleret Berufs genoffenschaft, elektrische Beleuchtungsanlagen, b. b. der ge. fammie Betrieb derselben, der Berufsgenossenschaft der Fein mechanit angehören. Am 24. September hat das Reichsver ficherungsamt zwei Entscheidungen von größerer Wichtigkeit neben einer ganzen Reihe anderer gefällt. Nach der einen wurde in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgerichte den Hinter bliebenen eines Schornsteinfegergesellen, welcher in Frankfurt   a/ D. Mainz  , 25. Sept. Ein hier in Arbeit stehender Tischler beim Reinigen eines Daches von Schnee und Eis herabgefallen gefelle hatte feiner Beit bei der hieftgen Polizeibehörde brei und gestorben war, Anspruch auf Rente zugesprochen. Die Berufsgenossenschaft wollte die Rente nicht zugefteben, well der Schuhmachergesellen als Mitglieder einer geheimen fojialifit Gefelle nicht im Betriebe verunglückt set; das Berficherungsschen Verbindung denunzirt. In Folge diefer Anzeige wurde eine Untersuchung gegen die brei Beschuldigten eingeleitet, amt ging aber davon aus, daß der Beweisaufnahme zufolge nach Ortsgebrauch derartige Arbeiten von Schornsteinfegern welche zur Folge batte, daß fich die brei Angeklagten wegen der Verbreitung fojialdemokratischer Schriften vor dem Schöffen ausgeführt werden und daher der Unfall als im Betriebe ges gerichte zu verantworten hatten. In der heute abgehaltenen fchehen zu betrachten sei. Der zweite Spruch betraf wieder die Sigung dieses Gerichts wurden awet der Angeklagten für Frage von dem einzigen Ernährer eines Aszendenten. Ein burch schlagende Weffer umgelommener Bergmann hatte schuldig befunden und jeder derselben zu einer Gefängnißfirafe Don 14 Tagen verurtheilt, der britte Angeklagte wurde freis feinen Vater, welcher nur von einem start verschuldeten Befigthum gesprochen. Jr derselben Sigung hatten fich auch 5 Arbeiter eine geringe monatlich geringe Einnahme batte, mit 20 Mart unterstügt. um deßwillen zu verantworten, weil sie den Denunzianten Die Sektion II( Bochum  ) der burchgeprügeit haben sollten. Das Gericht erkannte aber auf Knappschaftsberufsgenossenschaft wollte eine Verpflichtung zur Freisprechung, weil den Angaben des angeblich Geprügelten Bahlung einer Entschädigung an den Vater nicht anerkennen, fein Glaube beizumeffen sei. ba der Sohn nicht der einzige Ernährer gewesen sei; das Reichsversicherungsamt entschieb aber dabin, die Unterfügung

unter den vorliegenden

errichteten Hilfslaffen Deutschlands  . Der erste von uns ers laffene Aufruf, einen Rongreß der freien Krantenlaffen Deutsch  lands abzuhalten, um zu berathen, inwieweit das Krankenver ficherungsgeses in Verbindung mit dem Hilfslaffengeset ab änderungsbedürftig erscheint, um alsdann die dort gefaßten Beschlüsse an makgebender Stelle unterbreiten zu lönnen, ist in allen Bauen Deutschlands  , soweit fich erfeben läßt, mit Freuden begrüßt worden. In allen Buftimmungs wie Infor mations Buschriften wird darauf hingewiefen, daß man die Abbaltung eines Kongreffes als bringend nothwendig erachtet. An verschiedenen Drten haben sich Männer gefunden, die so fort anjeigten, daß fie an ihrem Drte die verschiedenen Vore flände zu einer Berathung zusammenberufen haben, mit dem Versprechen, uns das Resultat dieser Berathungen mitzutheilen. Da nun zur Erreichung unseres Swedes ein gut beschickter Kongres wünschenswerth erscheinen muß, fo ersuchen wir alle, benen daran gelegen ist, die freien Krantenlaffen noch recht lange auf der Bildfläche zu sehen, thatkräftig Hand mit anzus legen, um den Rongreß zu dem zu machen, was er in Wahra heit foll: eine Rundgebung dafür, daß, wenn es gilt die Interessen derer zu wahren, die die Sorge für Schut in Roth fällen in unsere Hände gelegt haben, wir alle Mann am Blat find. So hat der Krantenlaffenverband Sachfens seine Betbeiligung zugefagt. Ebenfalls haben wir durch eine Separat Buschrift die Gewerkvereins- Hilfslaffen cu'gefordert, fich an diesem Kongreß zu betbeiligen, da uns Allen ja nur barum zu thun sein kann, Vorschläge zu machen, um das Krankenversicherungsgeset zu etwas Dauerhaftem zu gestalten. Eine diesbezüglich von ihnen an uns ergangene Buschrift läßt Das Befte boffen. Aus ca. 30 verschiedenen Städten Deutsche lands ift die Beschidung des Rongreffes bereits angezeigt; rechnen wir die brei Zolallaffen als Einberufer und die bier thren Sig habenden Sentralfaffen hinzu, so fann ein 8weifel am Bustandekommen wohl nicht mehr auffommen, weshalb benn auch in Aussicht genommen ist, in Gera  , Botha oder Altenburg   ben Kongreß abzuhalten. Etwas Bestimmtes hier über, wie über den Zeitpunkt und die Tagesordnung, wird in nächfter Beit belannt gegeben werden. Es handelt fich zu nächt darum, baß, wenn wir von der Bentralftelle aus einen Aufruf erlassen, die Krantenlaffen Vorstände allerorts hierauf Bezug nehmen und ein Weiteres veranlassen, wie ja aud fchon die Preffe bereitwillig für weiteste Verbreitung sorgt. Nur so lönnen wir auf Erfolg rechnen, und dies wird uns anspornen, so weit es möglich, allen Wünschen zu entsprechen. Hamburg  , Altona   und Dttensen, im September 1886. Alle Anfragen und Buschriften find zu richten an die Adresse L. J. Levinson, Bureau der Allgemeinen Krankentafe, Blumena ftraße 5a, Altona  . Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abbrud gebeten. Der Streit der Maschinenbauarbeiter zu Flensburg  .

noch

eine to erbebliche Summe, baß bet Sohn Jehr wohl als bet Soziales und Arbeiterbewegung.ndert fort, indem die Direttion noch nicht bereit ist, unjere

der der

einzige Ernährer betrachtet werden fönne, der Anspruch des Baters also gerechtfertigt sei. Die Bahl der an die höchfte Inftans gelangenden Fälle scheint nicht unerheblich zu sein, wenngleich ein ficheres Urtheil darüber erft gefällt werden kann, wenn das Betficherungsamt als Spruchbehörde erft längere Beit fungirt haben wird. Besonders zahlreich find bis jetzt die gegen die Entscheidungen des Schiedsgerichts Bochum   der Knappschaftsberufsgenossenschaft verhandelten Berufungen; auch bat dieses Schiedsgerichts bis iegt von allen bekchenden die meiften Sigungen gehalten und die meisten Fälle verhandelt. Bu dem Bezirle desselben gehört das ganze rheinisch westfälische Roblenrevier, in welchem grade jest wieder das schredliche Un glüd, welches nach den heute vorliegenden Meldungen 50 r- beitert das Leben geloftet hat, vorgelommen ift.

Die Verschuldung des schwedischen Grundbesißes beträgt heute nicht weniger als 980 Rillionen Kronen. Da der Torwerth des Bodens 2200 Millionen Kronen beträgt, ergiebt sich nach Abzug der staatlichen Güter und derjenigen, die leine hypotheken aufnehmen dürfen, daß der ländliche Grundbefit bis zum halben Werthe belaftet ift. Dazu tom men noch viele Millionen laufender Schulden, welche die Lage der schwedischen Bauern geradezu unerträglich machen.

Arbeiterkundgebung in   Brünn. Man schreibt der  Wiener   Deutschen Stg." aus   Brünn unterm 26. b.: Heute fand bier eine gelegentlich der Einberufung des Reichsrathes Dom biefigen Politischen Arbeiterverein veranstaltete Bollover fammlung statt. Es waren gegen 400 Arbeiter aus   Brünn und Umgebung erschienen. Dhne die Kälte wäre der Besuch Der unter freiem Himmel abgehaltenen Versammlung welt größer gewesen. Die Tagesordnung lautete: Bolitische und fostale Lage Desterreichs". Hauptrebner zu derselben war der betannie öfterreichische Arbeiterführer Bardorf aus   Wien. Derselbe betonte in einer anderthalbstündigen Rebe namentlich Die ungenügende Ausführung der Fabrilgesesgebung, die dem Geifte derselben geradezu Hohn spreche. Sehr scharf griff Rebner bie anwesenden Führer der Brünner Chriftlichsozialen an, die sich jedoch gar nicht zu vertheidigen wagten. Die deutsche Rede Bardorf's fand bei der zu einem großen deutsche Rede Bardorf's fand bei der zu einem großen Theile aus Tschechen beftebenden Versammlung großes Berständniß und lebhaften Beifall- ein neuer Beweis dafür, daß die Nationalitätenbege die Arbeiter nicht zu entamelen ver mocht hat."

Reichsgerichts.Entscheidungen  .( Nachbruck verboten.)  Leipzig, 26. September. Wegen Beleidigung durch die Presse waren vom Landgerichte in Roftoď am 19. Mai der Guts. befizer v. Random auf Grammom und der Redakteur des Roftoder Anzeiger", Dberländer, au 150 beam. 20 R. Gelb ftrafe verurtheilt worden. Es handelte fich dabei um folgende Thatsachen. Im Oktober v. 3. war eine Rörungstommiffon für das Großherzogthum ins Leben getreten, welche u. A. die im Privatbesig befindlichen Hengste auf ihre Raffe und Bucht fäbigleit au prüfen und eventuell au empfehlen hat. Herr v. Random ließ der Rommission einen ihm gehörigen Fuchs bengst vorführen, mußte es aber über fich ergeben laffen, daß Dieses Thier für den besonteren Bwed als untauglich erklärt wurde. Vier Monate später fandte er an die Expedition des Roftoder Anzeiger" ein Inserat, in welchem er das erwähnte Thier den Stutenbefizern empfabl und u. N. bemerkte, der befte Beweis, daß es tauglich sei, beruhe basin, daß die Rösungstommiffion es für untauglich erklärt habe. Diese fühlte fich durch dieses Inferat beleidigt, weil daraus hervorgebe, daß Herr v. Random fie für unwiffend und unfäbig halte. In Folge des gestellten Strafantrages fällte das Landgericht das erwähnte Urtheil. Dem mitangeklagten Rebatteur nügte es nidis, daß er angab, er habe das Inserat vor der Veröffentlegten Jahren zurüdgegangen ist, während fie im vergangenen lichung nicht gelesen, da der Verleger des Blattes den Jn feratentheil felbfiftändig verwalte. Beide ingeklagte batten Revision eingelegt, doch wurde dieselbe vom III. Straffenate des Reichsgericht verworfen.

-  

Leipzig, 27. September  .( Portodefraudation.) Der Raufmann Richard Mauersberg in   Hamburg batte 290 ge fchloffene Briefe an Einwohner von Martranftäbi in   Sachsen zu versenden. Um   Porto zu sparen, bellebte er jeden derselben mit einer 5 Bf. Marle und schidte fte mittels Bofipadets an feinen Dniel F. A. Schneider in   Leipzig mit der Bitte, er möchte fte demnächst nach   Markranstädt schaffen und dort in einen Brieflaften fleden. Echneider hatte augenblicklich leinen Anlaß selbst nach   Markranstädt zu fahren und übergab dem Botenfuhrmann Bebig die Briefe aur Beförderung im Sinne Mauztsbergs, wofür er dem B. 30 Bf. bezahlte. Von dieser Beförderungsart, die nicht mit den geseglichen Bestimmungen vereinbar ist, da die Poft das Monopol der Beförderung von Briefen von einem Bostanstaltsorte nach einem anderen bat, erhielt die Poftbehörde Renntniß und schließlich wurde die Angelegenheit dem Schöffengericht in   Leipzig unterbreitet. Dieses nahm in seiner Sigung vom 13. Mat als defraudirt an den Betrag von 5 Bf. bei jedem Briefe, da die Beförderung von   Leipzig nach Martranftäbt 10 Bf. geloftet haben würbe Da nun 5 Bf. bezahlt hat. und der Absender nur ber vierfache Betrag der defraudirten Summe als Strafe au gelten hat, so wurde jeder der drei Betheiligten(   Mauersberg In der Eigenschaft als Anflifter) au 290 X 5 f. X 4= 58 Mart verurtheilt. Auf die Berufung des Staatsanwalts änderte das Landgericht   Leipzig die Strafe in 174 Mart ab, indem es als defraudirt den Betrag von je 15 Pf. annahm. Es ging dabei von der Anficht aus, daß die Briefe, wie fie franfirt waren, nämlich mit 5 Pf., in   Leipzig auf die Poft ge geben, als ungenügend frantirt angefeben worden wären und ben Empfängern ein Strafporto von 15 Bf. geloftet hätten, welche der Boft entgangen seien. Dieses Uribeil gefiel wieder ben Angeklagten nicht und fte legten baber Revision ein. Der

Hauft du meinen Juden, so hau' ich deinen Juden" -mit diesen Worten wird am richtigsten die Bollentmidlung in unseren Rulturstaaten bezeichnet. Nachdem das Deutsche Reich das Einfuhrverbot   amerikanischen Schweinefleisches zu  Nuß und Frommen der Großgrundbefiger erloffen bat, firäu ben fich die Amerikaner auf alle nur mögliche Art und Weise gegen die Einfuhr deutscher Produkte in Nordamerila. No torisch ist es, daß die deutsche Ausfuhr nach   Amerika in den Jahrzehnt progreffto gefliegen war. Gegen die Qualität der Deutschen Waaren sieben die   amerikanischen Kaufleute, ob mit vollem Recht, das laffen wir dahingestellt sein, in arger Weise her. Sie üben einfach Revanche. So hat der   amerikanische Ronful Tarner in Chemniß dem Minifterium des Muswär tigen in   Washington einen Bericht gesandt, in welchem es beißt, daß die Klage der deutschen Fabrikanten über schlechte Beiten" fich in eine solche über niedrige Preise" verwandelt babe. Die Fabrikanten führten die niedrigen Preise auf die lebhafte Ronkurrenz aurüd; er, der Ronful, habe aber betreffs Dieser Behauptung Erlundigungen bei einem Amerilaner eins gezogen, welcher jedes Jahr nach Chemnis lomme, um Ein fäufe zu machen, und dabei in Erfahrung gebracht, daß die Breise im Berhältnis zu der Qualität der Waaren nicht zu niebrig selen. Denn die betreffenden Waaren hätten zwar ein gutes Russehen und seien billig, indeffen seien dieselben in Wirklichkeit nicht gut und namentlich nicht bauerbaft. Die Amerikaner hätten bisher zu viel für solche Fabrikate bezahlt, doch hätten dieselben jest durch die Beschwerden ihrer Kunden ausgefunden, wie wertblos die Waaren felen. In Folge deffen hätten die Amerikaner den Anlauf der betreffenden Waaren eingestellt, worauf die Preise für dieselben seitens der Fabri eingestellt, worauf die Breise für dieselben seitens der Fabri lanten rebusirt worden seien; dieselben würden sogar ent weiter heruntergeben. Aber nicht schieben noch blos die Amerikaner üben auf solche Weise Revanche gegen die beutsche Bollpolitit, sondern auch die Spanier und Die   Franzosen. So agitiren die ersteren gegen den deutschen Spiritus, weil er zuviel Fuselöl enthalte, und die letteren gegen das deutsche Exportbier, well in demselben Salizyl. faure fich befinde. Was an diesen Angaben Wahres ift, das wissen wir nicht, doch dürfte im deutschen Spiritus und im deutschen Exportbier mindestens ebenso viel Fuselöl und Salizylsäure fich befinden, als in dem   amerikanischen Schweine  fleisch Trichinen vorhanden find. Die angeblimen Maßregeln zum Schuße der Gesundhelt find leicht in all' ben genannten Ländern auf das Wohlwollen für den Geldbeutel einzelner Be und wirthschaftlichen Revanchemanövern zurüdauführen.

-

billige Forderung zu erfüllen. Augenscheinlich will man vere fuchen, uns ausjuhungern, um uns auf diese Weise zur Nache geben zu zwingen. Arbeiter, noch ist die Meinung unter den Streitenden eine gute; teiner ist gewillt, von seiner beschele Denen Forderung aurüdjuftehen. Darum helft uns auch weiter, Damit nicht der Mangel an dem Nothwendigften, damit nicht das bleiche Gespenst des Hungers fich mit unsern Widersachern verbinde, und wir dann doch schließlich im Anlämpfen gegen Die erbrüdende Uebermacht erliegen müßten. Wir appelliren an Euer Solidaritätsgefühl, indem wir Euch bitten, uns im Intereffe unserer guten Sache zu helfen! Last unsern Kampf nicht vergebens gewesen sein, sammelt Unterstügungen für uns, wo es angeht! Indem wir allen denen, die uns bis jest ge holfen, unsern Dant aussprechen, möchten wir hiermit nochmals bitten, uns auch ferner helfen zu wollen. Sujug ift unbedingt fernzubalten! Mit Gruß: die ftreitenden Maschinenbauarbeiter Der Flensburger Schiffbaugesellschaft. Raffiter ist. galich.. Norderfischerfir. 8.

Kleine Mittheilungen.  

Angermünde, 26. September. Ein entfeglicher Unglüd fall ereignete fich fürzlich in dem Dorfe Dobbergin. Beim Einfahren von Heu wollte ein Mädchen, welches eine Fuhre Heu geladen hatte, von der Fuhre herabgleiten. An bem Wagen stand unten eine Heugabel angelehnt. Sie glitt bete artig auf den Stiel der Heugabel, daß ihr derselbe in den Unterleib brang und unterhalb der Rippen wieder bervorlam. Mit Aufwendung großer Gewalt mußte der sofort Dhnmäch tigen nnd Besinnungslosen der Stiel aus dem Leibe gezogen. werben. Sofort herbeigebolte ärztliche Hilfe war zwar aut Stelle, fonnte aber wenig thun.  

Brieg, 27. September. Aus großer Lebensgefahr wurde fürzlich der Klempnerlehrling belt von hier gerettet. Der Genannte, beim Eburmbau der latholischen Kirche in Loffen mit Dachdeckerei beschäftigt, glitt nahe der Thurmfpige aus und lam zu Falle. Glüdlicherweise gerieth er dabei mit einem Beine zwischen das Dach und das an demselben herabführende und bereits angebrachte Kupferdrahtseil des Bligableiters, fo daß er in der Luft schwebend bängen blieb. Die Mitarbeiter ellten auf das Hilfegefchrei eiligft binzu und befreiten bett Bedauern wertben aus seiner furchtbaren Lage, der außer einigen Hautabschürfungen am Kopf und Quetschungen bes betreffenden Beines mit dem Scored glüdlich davongekommen. Thorn, 27. September. Ueber das bereits gemeldete Eisenbahnunglüd bei Thorn schreibt die dortige Dib. Sig. folgendes: Ein bedauernswerther Eisenbahnunfall bat gestern Abend in der Nähe unseres Bahnhofs ereignet. Der Kurierzug aus Dttlotschin gerieth in Folge falscher Weichen stellung auf den nach der Biegelet Rubat führenden Strang auf dem mehrere leere Waggons ftanden. Ein Theil derselben wurde zertrümmert, die Maschine bes Buges lief über den

nachfolgende Badwagen wurde von den Personenwagen einges brüft und hierbei erlitten der Zugführer Lad und der Bade meifier Bolgerer schwere Berlegungen. Von Zborn wurde fo fort Hilfe requiritt, der Bug traf erst gegen 1 Uhr Nachts hier ein; die Verwundeten wurden sofort in das Krantenhaus über führt, doch ist es zweifelhaft, ob beide mit dem Leben davon tommen werden. Die Unfallstelle bietet einen schrecklichen An

blid dar."  

Elmshorn. 26. September. Der mit dem geftrigen Ell güterzug von   Altona tommende Hilfspadmeister Weidemann Tod. Weidemann war beim Berlaffen der Station   Pinneberg fand auf der Strede zwischen Binneberg und Torneich seinen von seinem Bugführer beordert, die Laternen nachzusehen und man vermuthet, daß er hierbei aus dem Buge geftürzt. In  Tornesch hielt der Bug und nachdem man den Weidemann beim Eintreffen des Buges in   Elmshorn vermist und die Nach richt davon telegraphisch nach   Pinneberg übermittelt, wurde die Leiche unweit   Pinneberg am Bahnlörper gefunden.  London, 26. September. In den Steinbrüchen von Canrae bei Loch Fyne- Side in   Schottland hat fich gestern ein Granitblod mittelft einer Ladung von fleben Zonnen Pulver bürgermeister hat auf Grund einer Berfügung der Regierung große Anzahl Neugieriger herbeigeführt, welche der Sprengung Jnnungsvorrechte.   Duisburg, 24. Sept. Der Dber sprengen und das Dampfschiff Lord of the Sales" batte eine folgendes verordnet: Unftreicher, Wagen und Blechladirer, beiwohnen wollten. Nach der Explofton fliegen viele aus, um

Wertheidiger beantragte in ber Sigung des III. Straffenates völlerungsflaffen und auf die daraus folgenden sollpolitischen entfeßliches Unglüd ereignet. Man wollte einen mächtigen

des Reichsgerichts vom 27. September entweder Wieder herstellung des schöffengerichtlichen Urtheils oder dahin zu er tennen, daß nur das Baletporto von   Leipzig nach Martran Stäbt befraudirt sei, da anzunehmen sei, daß Schneider, wenn er nicht befraudiren wollte, die erlaubte billigere Versendungs art mittelft Boftpaletes gewählt haben würde. Das Reichs gericht frat aber weber einem der beiden Borderurtheile noch Der Anftat des Vertheidigers bei und nahm 10 Bf. als de fraubirt an. Die Strafe wurde demgemäß für jeden Ange tlagten auf 116 M. berabgesezt.

welche der Maler, Anfireicher, Wagen und Blechladirer Innung nicht angehören, obwohl fte aur Aufnahme in die Snnung fähig sein würden, dürfen vom 1. Dltober 1886 an teine Lehrlinge mehr annehmen.

Für Hilfskaffen. Bweiter Aufruf an die Vorflände der eingeschriebenen, sowie auf Grund landesrechtlicher Vorschriften

bie Höhlen näher zu beftchtigen, in welchen das Bulver auf füllten, waren von so furchtbaren Wirkungen, daß fieben Be gespeichert war. Aber die Gase, welche den engen Raum er fucher auf der Stelle todt blieben und eine große Anzahl in Epital gebracht werden mußte, von denen nachträglich noch

einige gestorben find.

Berantwortlich für den politischen Theil und Soziales Max   Schippel, für Bereine und Versammlungen 8. Tubauer für den übrigen Theil der Beltung R. Cronheim, sämmtlich in   Berlin

Drud und Berlag von Max Bading in   Berlin SW., Beuthftraße 2

Sierau eine Beilage.