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Wenn Jemand gewaltsam mit einem Dietrich in eine Wob. nung einbringt.- Präs.: Sind ähnliche Fragen, wie ich fte Dir heute vorgelegt habe, schon von anderen Bersonen an Dich geftellt worden?- Angeli.: Jawohl.- Präs.: Bon wem? Angell.: Buerft vom Herrn Wachtmeister und dann vom Herrn Untersuchungsrichter. Bräs.: Haft Du dem Wachtmeister so fo fort geftanden, daß Du die kleine Grethe getödtet haft?- Angell.: Nein. Bräs.: Schließlich geftandest Du es aber au? Angell.: Ja, der Wachtmeister sagte, wenn ich nicht aeftebe, so würde er mir ein paar Dbrfeigen geben.- Präs.: Un Folge deffen geftandft Du es, Du haft also anfänglich Die Unwahrheit gefagt? Angell.: Ja. Präs.: Was warst Du in Folge deffen?- Angell.: Eine Lügnerin.- Bräs.: Weißt Du, wie der Untersuchungsrichter hieß, der Dich vers nommen hat? Angell.: Landgerichtsrath Hollmann.- Bräf.: Haben nicht andere Personen mit Dir im Gefängniß gefprochen? Angell.: Ja, eine Frau bat zu mir gefagt, to bin bei dem Conrad'schen Mord bethelligt gewesen.- Präs.: Der Conrad'sche Mord ift Dir belanni?- Angell: Ja.- Bräs.: Was hat Conrad gemacht? Angell.: Er hat seine Angell. Er hat seine Frau und feine Kinder umgebracht!- Präs.: Was war also Conrad?-Angell.: Ein Mörder. -Präs.: Was ist mit Conrad geschehen?- Angefl.: Er wurde hingerichtet.- Präs.: Hat die Frau auch noch andere Dinge mit Dir ge fprochen? Angell.( mit weinerlicher Stimme): Ja, fte fagte, ich wäre bei einer Räuberbande gewesen und habe auch gebolfen, die Frau Paepte ermorden.- Bräs.: Wober be famft Du Renntniß von dem Morde der Frau Baeple?- Angell.: Das habe ich meiner Mutter auß der Zeitung vor gelesen.- Präs: baben auch andere Leute mit Dir im Ge fängniß gesprochen?- Angell.: Ja.- Präs.: Siebst Du Semanden im Saale, der mit Dir gesprochen hat?- Angell.: Ja, der alte Herr Geheimrath dort.- Präs.: Marie, Du giebft ganz flare Antworten, fage mir, bereuft Du Deine Schreckliche That?- Angell.: Nein. Präi.: Das röthige Berständniß für Dein Verbrechen haft Du wohl, Du baft aber lein Herz, ich muß gefteben, ein berartiger Fall ift mir in meiner langjährigen richterlichen Thätigkeit noch nicht vorgekommen. Sage einmal, Marie, Du mußtest also, baß, wer einen Mord begeht, bingerichtet wird, wer einen Diebstahl begeht, ins Gefängniß oder ins Buchthaus tommt, trobem schauderteft Du vor der That nicht zurüd? Angeflagte: Nein.- Präfident: Weißt Du nun, was jest mit Dir geschehen wird?- Angeklagte: Angeklagte: Ich werde bingerichtet.( Bewegung im Auditorium.) Auf weiteres Befragen des Präsidenten bemerkt die Ange Hagte: Sie hatte verschiedene Freundinnen, u. a. eine gewiffe Schmidt, die jest in der Erziehungsanstalt fei.- Präs.: Was bat diese Schmidt begangen!- Angell.: Ungezogenbeiten. Bräf.: Das, was Du aber begangen, find doch leine bloßen Ungezogenbeiten, das find doch die schwersten Berbrechen?- Angell fchweigt.- Präs.: In welcher Erziehungsanstalt ift benn die Schmidt?- Angell.: In der Wadzedanftalt.- Präs.: Glaubft Du nun, daß Du auch in eine Erziehungs anfalt lommen wirft?- Angell.: Ja.- Präs.: Wer hat Dir das gesagt? Angell.: Eine Frau Richard, die in unserem Hause wohnte, aber das ist schon lange her.- Präs.: Bei welcher Gelegenheit sagte Dir dies die Frau Richard? Angell: Frau Richard erzählte mir einmal, wenn sold' fleine Rinder wie ich ein Verbrechen begeben, dann lönnen sie nicht beftraft werden, sondern fommen in eine Erziehungsanstalt.Präs. Du bist also der Meinung, daß Du auch in eine Erziehungs anftalt tommen wirft?- Angell.: Ja.- Präs.: Du haft einmal einem Mädchen, an das Du Lich von hinten herangeschlichen, Die Augen zugehalten, und zwar so lange und so beftig, daß bas Rind längere Beit beftige Augenschmerzen batte? Angell.: Ja.- Präs.: Aus welchem Grunde thatest Du das? Präs. -Angell.: Ich wollte das Mädchen erschreden.- Präs.: Dachteft Du nicht daran, daß Du dem Kinde Schmerzen be retteft?-Angell.: Nein.-Präs.: Ich bin doch der Mei nung, Marie, daß Du den nöthigen Berftand baft, Du baft nur lein hers; lennst Du das fünfte Gebot?- Angell.: Ja: Du follft nicht tödten. Bräs.: Aber frogbem baft Du die trosdem fleine Grethe getödtet?- Angell.: Ja, ich wollte mir ja etwas aum Naschen laufen.- Präs.: Du wußteft, daß die leine Grethe, wenn Du fie zum Fenster hinunterwitft, getödtet wird? Angell.: Ja.- Präs.: Du beabsichtigteft also, die kleine Grethe zu tödten?-Angell.: Ja.- Präf.: Weißt Du, daß Du eine geradezu ungeheuerliche That begangen baft? Angell: Ja. Bras.: Und Du empfindest teirerlei Neue?- Ange flagte: Nein.- Präs.: Erinnerft Du dich, daß Du einmal einem Raninchen die Augen ausgeftochen haft?- Angell.: Ja.- Präs.: Weshalb thatest Du das? Angell.: Das weiß ich nicht. Präs.: Was thatest Du mit dem Kaninchen, Ich als Du ihm die Augen ausgeftochen batteft?- Angell.: Joh Schligte bem Raninchen den Bauch auf.- Präs.: Womit thatest Du das?- Angell.: Mit einem Brotmeffer.- Bräs.: Du haft im Gefängniß einmal an Deine Mutter ge Schrieben? Angell: Jawohl.- Vräf.: Weißt Du, was Du geschrieben baft? Angell.: Mit Freuden ergreife ich Die Feder. Bräs.: Nun, was schriebst Du weiter?- An aellagte: Mit Freuden ergreife ich die Feder, um Dir liebe Mutter zu schreiben. Bräf.: Weshalb schriebft Du Deiner Mutter- Angell.: Ich wollte fie bitten, daß fie 2 Mart einzahlen soll.- Bräf.: Was wolltest Du mit den 2 Mart Mart machen? Angeklagte: Ich wollte mir Schmalz laufen.- Bräfident: Du belamit im Gefängniß trodenes Brot?- Angell.: Ja.- Präs.: Nun das schmedte Ja.- Präs.: Dir nicht, deshalb wolltest Du Dir Schmala laufen? An geklagte: Ja.- Präs.: Du wurdeft nun zu der Leiche der fleinen Grethe geführt, hast Du da teine Neue empfunden? Angell.: Nein.
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Der Herr Sanitätsrath Dr. Long babe ihm gleich nach der Der Herr Sanitätsrath Dr. Long habe ihm gleich nach der Morbibat gefagt: er balte die Schneider für ein ganz raffi nirtes Mädchen .- Sanitätsrath Dr. Long: Jo muß dem Herrn Staatsanwalt erwidern, bas zwischen dem 9. Jult und heute eine sehr lange Zeit liegt, meine Auffassung hat sich in zwischen geändert.- Nach weiterem Befragen erklärt Sanitäts. rath Dr. Long, baß er sich mit dem Geb. Sanitätsrath Dr. Lewin im Wesentlichen einverstanden erkläre. Da auf alle weiteren Beugen verzichtet wird, so ist die Beweisaufnahme beendet.
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Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Gerichts- Assessor Dr. Werner führte aus: Das Verbrechen selbst liege llar zu Tage, es lomme nur in Frage, ob die Angeklagte die erforderliche Ein ficht beseffen habe. Die Waren und präzisen Antworten, die bie Angeklagte gegeben, laffen hierüber teinen 3veifel auf tommen. Die Angeklagte finde eben Gefallen, biere und Menschen zu quälen, event. auch zu tödten. Sie wife wohl, daß dies mit harter Strafe geahndet werde, fie sei jedoch der Meinung: fie tönne thres jugendlichen Alters wegen nicht be ftraft, sondern lediglich einer Erziehungsanstalt überwiesen wer ben. Der Staatsanwalt ging alsdann auf die Gutachten der Gerichtsärzte näher ein und beantragte schließlich: angesichts
Revision eingelegt, welche dieser Tage vor dem 1. Straffenate Des Reichsgerichtes zur Verhandlung tam. Es wurde von ihnen hauptsächlich die Beweisführung des Gerichts bemängelt und Beschränkung der Bertheidigung behauptet. Die Rellnerin F., welche die gravirendsten Aussagen gegen die Angeklagten gethan, wurde als vollständig unglaubwürdig und rachsüchtig bezeichnet, da fte mit Schimpf entlassen worden sei. Die Aus sagen dieser Beugin seien durchaus unwahr, und um das Gegentheil davon nachzuweisen, hätten fie( die Angeklagten) verschiedene ihrer Angestellten als Beugen vorgeschlagen, aber das Gericht habe diese Beugen ohne Grund abgelehnt. Der Reichsanwalt bemerkte dazu, daß diese Beschwerden fich nur gegen die thatsächlichen Feststellungen richteten und dekbalb feine Beachtung finden tönnten. Was aber die angebliche Beschränkung der Vertheidigung betreffe, so habe das Gericht gana torrelt gekandelt, wenn es die angebotenen Beweise als unerheblich ablehnte, da nach der eigenen Angabe der Ange flagten die betreffenden Beugen nur aussagen sollten, was fie nicht gefehen haben, dadurch aber die Aussagen der beiden Kellnerinnen nicht widerlegt worden wären. Das Reichsgericht verwarf darauf die Revision der beiden Angeklagten.
ber grauenvollen That" eine Gesammtstrafe von 8 Jahren Soziales und Arbeiterbewegung.
Gefängniß.
Bertheid. Rechtsanwalt Dr. Friedmann: Man dürfe fich burch die präzisen Antworten der Angeklagten nicht blenden laffen. Die Antworten machten troß allebem den Einbrud, als wenn fie eingelernt gewesen wären. Etwas Aehnliches habe ja auch einer der Herrn Sachverständigen belundet. Die Ange flagte habe unzweifelhaft den Eindrud einer Idiotin gemacht, aus diesem Grunde sei eine Bestrafung unzuläsfig. Die An geklagte sei fich sicherlich der Tragweite ihres Verbrechens nicht bewust gewesen. Der Vertheidiger ging noch des Längeren auf die Einzelheiten des Falles ein und beantragte schließlich Die Freisprechung. Präs.: Marie, haft Du noch etwas zu die Freisprechung. fagen? fagen? Angell.: Nein.
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Nach sehr langer Berathung verkündete der Bräfident, Landgerichtsdirektor Schmidt: Die Angeklagte wußte, daß fie einen Raub und Mord begeht, fte wußte, daß fte ein Verbrechen begeht, das mit der Hinrichtung geahnbet wird. Trogdem bat fte mit großer Hartnädigkeit Das Verbrechen ausgeführt. Ift somit die Schuldfrage erwiesen, so entsteht die Frage: hat die Angeklagte die ers forderliche Einftat beseffen? Ein berühmter Rechtslehrer fagt: Eine Strafe muß eintreten, wenn die nöthige geiftige Reife vorhanden ist. Daß diese aber vorhanden, ja daß die An getlagte geiftig fogar sehr entwidelt ist, hat die heutige Ver handlung hinlänglich ergeben. Der Gerichtshof, der nicht ver fannt hat, daß er vor eine sehr ernste Aufgabe gestellt ist, ers achtet daher eine Bestrafung für geboten. Was die Straf achtet baber eine Bestrafung für geboten. Was die Strafabmeffung anlangt, so hat der Gerichtshof in Erwägung gezogen, daß eine furge Freiheitsfirafe wenig beffernd auf die Angellagte wirten würde. Unsere Gefängnißanftalten für jugendliche Gefangene find so vorzüglich eingerichtet, daß fie als gute Erziehungsanstalten anzuseben find. In Anbetracht defen, sowie der ungeheuerlichen That, hat der Gerichtshof auf eine Gesammtstrafe von acht Jahren eilannt. Die An geflagte nimmt den Urtheilsspruch mit derselben Ruhe und Gleichgiltigkeit entgegen, die fte während der ganzen Verhand lung zur Schau getragen hat.
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Reichsgerichts. Entscheidungen.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 30. September .( Appetitliches Bier). Am 14. No vember v. 3. nahm im Auftrage der Staatsanwaltschaft der Bolizeitommiffar Adermann mit awei Polizeibeamten eine Revision des Bierbrudapparates in der Schantwithie aft bes Wie sehr der Berdacht, Beter Winschub in Duisburg vor.
Stlavenhandel am Rothen Meere. Ein Sendbote der Bilgermissionsanftalt auf St. Chrischona bet Basel, welcher 12 Jahre lang in Abessinien und dem angrenzenden Gallalande als Missionar thätig war, erstattete jüngst dem Komitee dieser Anstalt einen ausführlichen und in seinen Details erschüt ternden Bericht über die Art und Weise, wie der Sllavenhandel noch immer aus dem Innern Afiilas nach der Rüfte des Rothen Meeres betrieben wird, und es ist dieser Bericht um so beachtensweither, als er deutlich zeigt, daß die franzöfifchen Kolonien Tadjurrab und Oboc am Rothen Meere, weit entfernt, diesem schmachvollen Treiben zu steuern, daffelbe offenbar begünftigen. Nach Berficherung des Referenten ist der Sllavenhandel im öftlichen Afrifa in einer Vollkommenheit or ganifirt, die geradezu Staunen erweckt. Die dortigen Silaven händler sehen dabei weniger auf die physische Kraft, als auf die Schönbeit und Intelligenz ihrer Waare", und refrutiren daber ihre Opfer mit Vorliebe unter den schönen Stämmen, die im Süden und Südosten von Abessinien wohnen, wie zum Beispiel den Galla, die viel zu freiheitsliebend find, als daß fie fich, gefangen, zu schwerer Arbeit gebrauchen ließen. Die Sllaven für schwere Arbeit werden dagegen an dem weiter weftlich gelegenen weißen Nil geraubt, wäbrend an der Dft. tüfte die Sllaventarawanen faft ausschließlich aus Rindern im Alter von 6-15 Jahren beftehen, aumeift hübschen jungen Mädchen, welche für die mohamedanischen Harems bestimmt find. Die Knaben binwiederum werden später meift vers schnitten. Ueber die Leiben der Sllaven giebt der Referent ( sein Vortrag ist ausführlich in der Allgem. Schweizer Btg. Bellage au Nr. 227 vom 25. September abgedruckt) Einzel beiten, die schaubererregend find.
In der Uhrenindustrie vollzieht fich nach Mittheilungen in Genf gegenwärtig eine vollkommene Umwandlung und zwar in der Richtung der Ausdehnung des Großbetriebes. Die Fabritationsbedingungen baben fich derart geändert, daß der fleine Fabrilant fein Austommen mehr findet. Man ere zeugt jest in großen Maffen, und wenn der Fabrikant die nöthigen mechanischen Vorrichtungen für die Maffenerzeugung nicht befist, so muß er die kompleten Gebwerke ft verschaffen und fich mit der Zusammenstellung berselben begnügen, mos durch sein Gewinn bedeutend verringert wird. Die große Gen nauigkeit der maschinenmäßigen Herstellung bringt die Billig leit der Uhrenbeftandibelle mit fich, welche tropß ihrer äußeren Blumpbelt, oft ohne Racharbeit zusammengestellt, hunderte und tausende von ordinären Uhren liefern, die zum großen Theil thren Bwed erfüllen, b. i. geben. Die Einführung von Mas fchinen hat natürlich die Verwendung, gelernter" Erbeiter übers füffig gemacht, die legteren finden leine Beschäftigung mehr, es sei denn, daß fie mit den niedrigen Löhnen derjenigen Ar beiter zufrieden, welche im Uebermaße sich anbieten. So wird eine Industrie nach der anderen immer tiefer in den Strudel der großinduftriellen Entwidlung hineingezogen.
Bur Unfallversicherung. Das Gaffeler Journal" Tommt in längeren Ausführungen auf einen Uebelftand zu sprechen, der sich bei der Unfallversicherung der landwirthschaft lichen Arbeiter rüdsichtlich der Nebenbetriebe bemerkbar gemacht hat. Das neue Gesez enthält im§ 1, Abs. 2 die Bestim mung, daß diejenigen landwirthschaftlichen Nebenbetriebe, welche bereits unter den§ 1 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 fallen, nicht den Bestimmungen des neuen Gefeßes unterliegen, d. h. mit anderen Worten, daß berartige Nebenbetriebe den zu bildenden landwirthschaftlichen Berufs genoffenschaften nicht angeschloffen werden dürfen. Landwirthe, welche solche Nebenbetriebe mit ihrer Landwirthschaft verbun ben haben, werden also nach Inkrafttreten des neuen Gefeße einer, beam. mehreren induftriellen und außerdem einer land wirthschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören. Während der Industrielle mit fämmtlichen zusammengehörigen Betrieben nur einer Berufsgenossenschaft anzugehören braucht, ist der Land wirib gezwungen, unter Umständen einer ganzen Reihe von Genoffenschaften beizutreten, z. B. der Brennerei, Biegeleb, Müllerei und einer Holz. Berufsgenossenschaft. Daß daraus Verwirrung, materielle Nachtheile und eine gewiffe Beläftigung erwächft, if zweifellos. Das Gaffeler Journal" plaidirt daber bafür, nach genauer Feßftellung der Grenzen des Nebenbes triebes dem Landwirth ein Gleiches wie dem Industriellen zu ermöglichen. Selbstverständlich ist hier nur von wirklichen landwirthschaftlichen Nebenbetrieben, wie die meisten Bren nereien, viele Mühlen u. j. w. die Rede, nicht von selbstän bigen Etablissements, welche in einem gewiffen losen Busam menbange mit der Landwirthschaft stehen, wie Buderfabriken, große Biegeleien u. f. w., bei denen die gerügten Uebelftände nicht autreffen.
Daß es dort nicht mit rechten Dingen zugehe, gerechtfertigt war, zeigte das Ergebniß dieser Untersuchung. Es befanden fich nämlich auf dem Schenktische awet Rrabne, ein einfacher und ein Doppeltrahn, welche beide in Benugung waren. Bapfte man aus dem einfachen Krahn Bier ab, so erhielt man ein schönes, flares Geträn!, das gleiche war der Fall, wenn man Den Doppelkrahn eine Vierteldrehung machen ließ. Ein ganz anderes Bild bot fich aber dem Beobachter bar, wenn man biesen halben Krahn eine halbe Drehung machen ließ; dann floß nämlich ein trübes, nicht mouffirendes und etelbaft schmeckendes Bier heraus, in welchem obendrein noch fleine fandartige Rörnchen schwammen. Daß diese eigenthümlichen Fähigkeiten des Krahnes den Beamten enthüllt worden waren, machte Herrn Winschub großen Rummer, aber er verlor wenigftens die Gelftesgegenwart nicht und suchte zu retten, was möglich war. In der Meinung, er werde die Beamten überzeugen fönnen, daß der böse Krahn nur ausnahmsweise awet ganz verschiedene Biersorten von fich gegeben habe, gab er feiner Frau einen Wint, den Diese auch richtig verftand. Sie lief nämlich schnell in den Keller und nahm Den Schlauch Don dem Faffe mit Dem früben Bier ab. Winschub schüttele nun schleunigft das Glas trüben Bieres, welches dermann vorher abgezapft hatte, in bas Spülwaffer, und als dermann von neuem eine halbe Drehung machte, gab der Krahn lein Bier her. Die nun von Den Beamten im Keller vorgenommene Untersuchung ergab, baß der Doppeltrabn mit zwei Fäffern durch ie einen Schlauch daß der Doppelkrahn mit zwei Fäffern durch je einen Schlauch verbunden war und daß dasjenige Faß, welches das trübe Bier enthielt, soeben außer Verbindung mit dem Strabne gefest war. Der Polizeikommiffar zapfte von diesem Faffe direkt ein Glas Bier ab, und es ergab fich, daß daffelbe eben so trübe und elelbaft war, als dasjenige, welches eben durch eine halbe Drehung des Krahnes erzielt worden war. As nach Wieder anbringung des Schlauches Adermann oben durch den Krahn eine Flasche mit trübem Biere anfüllen wollte, fprang Frau Winschub schnell hinzu und drehte den Krahn auf eine Viertel. brehung zurüd, was aber der Beamte sofort merkte. Alle diese Thatsachen bewiesen, daß nicht nur Winschuh, sondern auch seine Frau fich der Schuld an der so ingeniösen Biermischerei bewußt waren. Sie wurden baber beide wegen Bergebens gegen bas Nahrungsmittelgeses unter Anklage geftellt und batten fich am 6. April vor der Straflammer in Duisburg zu verantworten. Hier gaben fie an, das inkriminirte Faß Bier habe seiner Beit schon einige Tage geftanden und fei daber nicht mehr ganz llar gewesen; fie bestritten, daß es ver borben oder Neigenbter gewesen set und daß fie bas fteben gelaffene oder abgelaufene Bier wieder zum Ausschant gebracht hätten. Aber der Wirth hatte die Rechnung ohne die Kellnerinnen gemacht, denn diese gaben dem Gerichte ganz eigenartige Auf flärungen. Natürlicherweise waren es zwei von den Angeklagten entlaffene Rellnerinnen, aber der Gerichtshof batte teinen Anlaß, in thre Aussagen Bweifel au segen, da die Umstände ihre Bes bauptungen befräftigten. Sie gaben alio an, daß gewöhnlich Die Bierrefte aus den Gläsern und daß beim Einschänken ab gefloffene Bier in eine Blechlarne gesammelt wurden. Wenn biefelbe voll gewesen sei, habe Frau Winschub fie in den Keller getragen und den Inbalt in eins der zum Ausschant bereit Hebenden Fäffer geschüttet. Jeden Sonntag sei dann von der gerabe am Krahne beschäftigten Person, meistens dem Ange flagten felbft, vermittels des Doppelirahnes Bier zweierlei Art verzapft worden. Nur wenn Stammgäfte Bier gefordert hätten, fo babe die Kellnerin den betreffenden Namen nennen müffen, worauf der betreffende schönes Bier erhalten habe. Das von der Polizei beschlagnahmte Bler war von einem Sachverstän bigen als gesundbeitsschädlich bezeichnet worden. Das Gericht aljeptirte dieses Gutachten, sprach aber im Urtheile noch be. fonders aus, daß fich jeder Laie dies felbft fagen tönne. Der Angeflagte Winschub wurde ju 6 Wochen Gefängniß und 3. 6. 1. Sie lönnen den Herrn auf Rückgabe Shres 500 M. Gelbfirafe verurtheilt; die Strafe gegen seine Frau fiel gewig sehr schönen Buches verllagen, ohne daß dieser für das etwas milder aus. Beide Angeklagte hatten gegen das Urtheil wenn Sie ihm solche versprochen haben. Berantwortlich für den politischen Theil und Soziales Mar Schippel, für Bereine und Versammlungen 8. Tugauer für den übrigen Theil der Zeitung N. Gronheim, sämmtlich in Berli
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Es erschien alsdann als Beuge der Lehrer Lehmann: Die Angellagte fist in der britten Klaffe schon seit zwei Jahren. Ich halte fie für ein geiftig unfähiges Mädchen. Sie fist beim Unterricht oftmals mit vollständig offenem Munde da und wenn fie gefragt wird, bann hat fie leine Ahnung, was irgendwie vorgelommen ift. Geb. Medizinalrath Dr. Wolff, ber die Leiche der lleinen Grethe Dietrich sezirt bat, belundet, baf bas Rind, als es auf den gepflasterten Hof fiel, einen Schädel bruch erlitten und sofort toot war. Der neue gerichtliche Blyftler, Sanitätsrath Dr. Long, belundet: 35 habe die An getlagte beobachtet. Als ich fie fragte, ob fle wiffe, wer ich sei, antwortete fts: Ein Phyfiai. Nun was ift benn ein Phyftat, fragte ich. Gin Mann, der beim Theater ein Komiler genannt wird, antwortete fte.( Heiterleit im Auditorium). Auf meine weitere Frage, ob fie wifie, was mit thr geschehen werde, antwortete fte: Ich werde 2 Tage im Gefängniß bleiben, dann wird ein Schreiben vom Magiftrat Tommen und ich werde in die Badgedanstalt lommen, denn ich bin noch zu jung, um bestraft werden zu können. So habe bie Angeflagte förperlich untersucht und festgestellt, daß fie ein vollständig intattes Mädchen ist, das törperlich sehr weit ent widelt, bei dem aber ein geistiger und moralischer Defelt vor banden ist. Der Gefängnißarat, Geheimer Sanitätsrath Dr. Lewin, bemerkt: Er halte die Angeflagte für förperlich entwidelt; the Intellett set ganz normal, in ethischer und moralischer Beziehung set fie jedoch eine Jbiotin. Gie vermochte baber die Tragweite ihrer That nicht bemeffen. Schuld hieran sei der Mangel an Erstehung. Sie fet von ihrer Mutter aller ihrer Miffethaten wegen in feiner Weise gezüchtigt worden. Sie habe außer dem hier Borgebrachten fogar einmal den Bersuch gemacht, mit brem fleineren Bruder Feuer anzulegen, aber auch beswegen wurde fie von der Mutter nicht gezüchtigt. Der Vertreter ber Staatsanwaltschaft Gerichts.Affeffor Dr. Werner bemerkt:
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Die Vorstände der freien Hilfskaffen Frankfurts unb Bockenheims , welche am legten Sonntage eine Versammlung abbielten, haben in einer Refolution anerkannt, daß eine Revision des Rrantentaffengefeges bringend nöthig sei. Bu diesem Swede wurde beschloffen, es follen alle freien Kaffen Borstände in Berathung treten und ihre Anträge dem Bentral- Romitee auführen, ferner fich darüber flar machen, ob ber Rongres beschickt werden solle oder nicht.
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Streifs. Geeftemünde, 28. September. Gelt voriger Woche find die Arbeiten für die Vergrößerung des Hafens und für den Bollanschluß im Gange. Denselben brobt aber eine Stodung, ba heute Vormittag die dabei beschäftigten Maurer die Arbeit eingestellt haben. Solingen , 30. September. In der legten Generalversammlung bes Meffer schleifer Bereins wurde ber Wefferfabrilant v. d. Kohlen in Grafrath in Streit erklärt. Der Streit bei der Firma Wil belm Schmola u. Co. in Solingen wurde durch Uebereinfunft erledigt. Wald, 30. September. Laut Bekanntmachung des Blatterl. Mefferreider Vereins" ist die hiefige Firma Gebr Torley in Streit erklärt.
Briefkasten der Redaktion.
mit der Miethe fteigern, wenn er das Recht hat, Ihnen au H. S. Friedrichsberg. Der Wirib lann Sie nur bann fündigen, also nur immer einen Monat vorher.
Hieran eine Beilage.
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