Der Präfident formulirt folgende Fragen: 1. Ist der Ange Jft flagte schuldig, in der Nacht vom 9. aum 10. Junt d. J. den Schantwirth Schiffling vorsäglich getöötet au baben und zwar, indem er die Töötung mit Ueberlegung ausführte; 2. dieselbe Fage bezüglich der Ermordung der Frau Schiffling. 3. J Der Angeklagte schuldig, dem Schanfwirib Schiffling etwa 2. und eine Uhr unter Anwendung von Gewalt entwendet au haben? Es beginnen alsodann die Plaidoyers.

Staatsanwalt Dr. Dito: Meine Herren Geschworenen ! Wenn font Kapitalverbrechen paifiren, dann entsteht immer au nächst die Frage, wer ist der Mörber? In dieser Sache war dies nicht der Fall. Man wußte sehr genau, wer der Mörder ift, es gelang nur nicht, feiner babbaft au werden. Man glaubte schon, es werte nicht gelingen, den Mörder der Gerechtigkeit zu überliefern. Der Angel aste bat ja ein Geständniß abge legt, allein, bas, was er uns bier erzählt, tft albern. Nicht ein Wort seiner Erzählung bat die Beweisaufs nahme irgendwie bestätigt. Ich habe ja den Schiffling niemals im Leben gefeben, daß, was wir aber von ihm gehört baben, giebt mir die Ueberzeugung, daß er ein gemüthlicher Berliner Bubiler gewesen ist. Es ist ja das Recht jedes An getlagten, alles mögliche für seine Bertheidigung vorzubringen, allein die Ausrede, die hier der Angeklagte macht, ist zu albern, als daß fie irgend welche Beachtung verdiente. Troß aller Schwierigkeiten, behaupte ich, ist der Angeklagte durch das Fer fter von dem Handwagen aus ins Bimmer gelangt. Dafür sprechen die verschiedensten Momente. Der Mörder hat fich alsdann unters Bett des ermordeten Schiffling verftect; er ift bereits im Bimmer gewesen, ehe die Schiffling'schen Che leute fich zu Beit begaben. Der Angeklagte bat nun bis etwa 3 Uhr Morgens unterm Bett gelauert. Es mag dies ja nicht besonders angenehm sein, allein es muß erwogen werden, daß e3 finfter im Simmer war. In der Finsternis fonnte er solche Schnitte nicht fübren. Es war im Monat Juni, in dem es um brei Uhr Morgens hell wird. Deshalb wartete Der Angelagte bis zu dieser Beit. Daß der Angeklagte die bficht gehabt hat, den Schiffling zu tööten, dafür spricht die furchtbare Verwundung. Wer einen Menschen in dieser Weise verwundet, der hat die Absicht zu tödten und nicht blos ihm einen Dentzettel zu geben. Ich behaupte aber, der Angeklagte bat ebenfalls die Frau Schiffling im Schlafe überfallen. Da für spricht die Bekundung, daß Frau Schiffling gerufen: bilfe, Hilfe Robert, der Kerl will mich erstechen". Als Frau Schiff ling dies rief, da war ihr Robert, ihr Gatte aber schon todt. Bet der Frau Schiffling ift ihm die Tödtung eben nicht so leicht geworden. Frau Schiffling ist nicht den Abend vorher im Gastwirthsverein gewesen, fie schlief also nicht so fest wie ihr Mann. Frauen baben überhaupt gewöhnlich einen leichten Solaf. Der Staatsanwalt geht alsdann näher auf die Einzelheiten der Antlage ein und schließt mit den Worten: I behaupte, der Angeklagte batte zunächst den Entschluß gefaßt, die Schiffling'schen Ebeleute zu födten und als. Dann, diefelben zu berauben. Sh hoffe, meine Herren Ges schworenen, Sie werden Ihr Verbilt abgeben nach Ihrem besten Ermessen, unbefümmert um die traurigen Folgen, die durch Ihren U tbeilsspruch für den Angellagten erwachsen. Ich weiß, es ist schwer, ein Todesurtheil zu fällen. Allein es ift auch furchtbar, awei Menschen in taltblütiger Weise zu er morden. Meine Herren Geschworenen, vor Ihnen steht das aehnjährige Töchterchen der ermordeten Eheleute, das fte an fleht nicht um Rache, aber um eine gerechte Sühne. Beweisen Sie, meine Herren Geschworenen , durch Ihren Urtheilsspruch, daß es auf Erden noch Gerechtigkeit giebt.

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Der Vertheidiger, Juftigrath Frenzel fucht in längerer Rebe den Beweis zu liefern, daß ein Mord nicht vorliege. Die Möglichkeit, daß der Angeklagte von Schiffling gereizt worden, set nicht ausgeschlossen. Jedenfalls liegen direkte Beweise, daß der Angeklagte mit Uberlegung gehandelt, nicht vor.

Der Angeklagte hat nichts weiter anzuführen.

Der Präfident ertheilt hierauf den Geschworenen die nöthige Rechtsbelehrung, worauf fich dieselben gegen 7 Uhr Abends zur Berathung zurüdstehen.

Nach zweiftündiger Berathung bejaben die Geschworenen alle ihnen vorgelegten Schuldfragen, worauf der Gerichtsbof den Angeklagten vei Mal zum Tode und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurtheilt. Justisminifter Dr. Friedbera wohnte zum Theil der Berhandlung bei.

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+ Unter der Antlage des Betruges und der An ftiftung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung stand gestern der Kaufmann Bandom vor der zweiten Straf tammer des blefigen Landgerichts I. Mit auf der Antlage ban! Blat genommen batte die Frau des Angeklagten, die der Beihilfe, und die Friseurin Emilie Engelhardt, die der fabr läffigen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung be fchuldigt war. Es hatte bereits eine Hauptverhandlung gegen B. stattgefunden, aus der er, wie wir f. 3. berichteten, awar nicht unversehrt hervorging, in der er aber von der An flage des Betruges in flieben Fällen wegen nicht genügenber Aufklärung der Sachlage" und top bringenben Berdachtes" freigesprochen wurde. Auch in der gefirigen Verhandlung er folgte seine Freisprechung und die feiner Frau wegen des einen Betrugsfalles, der noch nicht miterledigt werden fonnte; die Sache nahm hier eine für die Angellagten so günftige Wen bung, daß der Vertreter der Staatsanwaltschaft selber bas Nichtschuloig beantragte. Im Jahre 1884 miethete B. bas erfte Stedwerk eines dem Herrn v. Westerhagen gehörenden Hauses in der Friedrichstraße durch die Vermittelung des Ver walters und Geschäftsfreundes des Bestgers, des Kauf manus Wolf. Das Storwert hatte geraume Beit leer geftanden und so war Herr Wolf bereitwillig darauf ein gegangen, es an 8. zu vermietben, der einen soliden Ein­brud" machte und ein großes Möbelgeschäft errichten wollte. B. erklärte offenbergig, daß er selber kein Geld befige, er sprach aber von seiner Aussicht, fich mit Gelbleuten zu affoziiren und eine Rommandit Gesellschaft zu gründen. Db diese Gesellschaft jemals das Licht der Welt erblidt bat, lam in der Verhand lung nicht zur Sprache. Jedenfalls faßte Herr Wolf zu der Solidität des Unternehmens Vertrauen, ja, er ging jogar noch weiter und veranlagte Herrn v. Westerhagen, um das Geschäft in Fluß zu bringen, B. einen Krebit von 4000 m. au gewähren. Wolf erhielt ben Auftrag, die Hälfte jeder Rechnung über die zum Weiterverkauf von erworbenen Mobilien au be sablen und firedte auf diese Weise dem Angeklagten ca. 1800 M. vor. Bon diesen 1800 M. hat Herr v. Westerhagen bis heute feinen Biennig zurüderhalten; eine Ermiffion ift fruchtlos ausgefallen. Es lag aber fein Moment zum Beweise darüber vor, daß er zur Bablung dieses Geldes von B. durch die Vorspiegelung falscher Thatfachen veranlagt worden fet und so fonnte bie Anflage wegen Betruges nur den bereits mitgetheilten, für Den Angeklagten günstigen Ausgang nehmen. Anders fellte es fich bei dem zweiten Theile der Unflage. Die Fri feurin Frau Engelbarbt theilte im September 1884 gelentlich eines Besuches Frau Bandow, die fte früher fristet hatte, mit, daß fte eine paffende Wohnung für die Familie wiffe. Frau Bandom begab fich mit der Friseurin nach einem Haufe der Lichterfelberfirate, das unter der Verwaltung des Herrn Tischlermeisters Hermann stand. Die Wohnung wurde gezeigt, fie gefiel und Herr Bandow fand sich ein, um biefelbe ende giltig zum Preise von 700 m. pro Jahr zu miethen. Is Herr Hermann daran ging, den Miethstontratt auszufüllen, meinte herr Banbow, er babe augenblidlich leine Beit, länger au verweilen und bat, ben Stontratt ihm zum Unter. Schreiben zuzusenden. Dies geschab auch, aber bis jetzt ist ber Miethsvertrag in den Händen B.'s geblieben. Als die Fa milie B. in die Wohnung einsog, fragte der Biz wirth wieder nach dem Kontratt. Da bieß es, derselbe set augenblidlich im Romtoit und folle nur noch mit der Stempelmarle versehen werden, dann werde man ihn zurüderstatten. Bei diesem

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Versprechen blieb es aber und alle Versuche, B. zur Unter zeichnung des Kontraftes und aur Bablung von Miethe au bewegen, blieben fruchtlos. Nun ftrengte Hermann die Ermi ftonsilage an. In diesem Projefe gab Bandom eine von seiner Frau und der Friseurin Engelhardt unterzeichnete eidesstattliche Versicherung ab, die von dem Rechtsanwalt Ziemendörfer rediatit war und wo noch zwischen Hermann und Bandow in Gegenwart der Frau Engelhardt ausgemacht worden sein sollte, daß ein schriftlicher Vertrag erst nach Vollendung der Reparaturen gefchloffen werden und ein angelo Don 10 M. gesablt worden sein sollte. Die Thatsachen, die in diesem Schrififtüd perfichert werden, beruhen nach dem Beugniß der Tischler Hermann'schen Eheleute auf unwahrheit. Frau Engel bardi war bei der Unterredung, in welcher ausdrücklich der fofortige Abschluß eines schriftlichen Vertrages festgelegt wurde, gar nicht zugegen und sie giebt dies selber vollkommen zu. Sie behauptet, in die Hände eines Schwindlers ge fallen au sein und beklagt ihre Gutmüthigkeit, Die in unerhörter Weise gemisbraucht worden set. Herr B. babe thr ein Schriftftüd vorgelesen, daß aber ganz anders gelautet babe als dasjenige, welches ihre Unterschrift trage, und das ihr wahrscheinlich untergeschoben worden sei, während fie ohne weitere Prüfung ihren Namen unterzeichnet habe. Die Bandow'schen Eheleute betheuern ihre Unschuld. B. bestreitet, das Schriftftüd vorgelesen zu haben, deffen Inhalt im übrigen durchaus der Wahrheit entspreche. Frau B. will Die eidesstattliche Versicherung zweimal Frau Engelhardt vor gelesen haben, die damals den Inhalt vollkommen gebilligt und fich bereit erklärt hätte, denselben zu vertreten. B. deutet an, baß zwischen dem Beugen Hertmann und der Frau Engelhart Besprechungen und Verhandlungen stattgefunden bätten. Alle die Angaben werden von der zwanzigjährigen Tochter der Angeklagten vollinhaltlich bestätigt. Die Mutter babe in Gegenroart der Frau E. noch darüber ihre Verwunde rung ausgefprochen, daß Hermann fi ohne weiteres auf einen mündlichen Vertrag eingelaffen babe.- Der Staats anwalt hielt die Angaben dieser Beugin wie die ihrer Eltern für vollkommen unglaubwürdig. Die Darstellung der Ange tlagten Engelhardt und des Tischlermeister bermann fei von viel größerer innerer Wahrscheinlichkeit. Wer die Berliner Miethsverhältnisse lenne, wife, dak ber Wirth alle Rechte, der Miether alle Pflichten habe. Es set ganz unwahrscheinlich, daß Hermann, als Vizewittb. fich auf einen mündlichen Vertrag werde eingelassen haben. Er beans trage gegen Banbow eine Gefängnißftrafe von 2 Monaten, gegen Frau Bandom 1 Woche und gegen Frau Engelhardt, bie fahrlässig gehandelt habe, 3 Tage Gefängniß.- Der Ge richtshof erkannte nach diesem Antrage mit der Veränderung, daß er die Strafe für Frau Bando auf einen Monat Ge fängniß feftiege, weil thre altive Theilnahme an der Auf­ftellung der wissentlich falschen eidesstattlichen Versicherung außer jedem Bweifel fel.

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Der Baptiften prediger Schewe aus Berlin war wegen groben Anfugs bei der Taufe in Heinersdorf mit 25 M. Strafe von der Polizei belegt worden. Vom Schöffengericht au Landsberg a. W. wurde er aber freigesprochen, obgleich durch die Beugenaussagen erwiesen wurde, daß die Einrichtungen der Auslieidezellen einfachster Art gewesen waren und bei der Nede des Predigers derbe Ausdrüde gefallen find, welche das Publi fum zur Heiterleit reizien.

Breslau , 30. September. ( Disziplin im Gerichtssaale.) Ein junger Mann, der heute als Neugieriger den Buhörer raum des Schwurgerichtssaales, in dem die Straflammer tagte, betrat, that dies mit dem Hut auf dem Kopfe. Bevor ber junge Mann sein Haupt entblößen tonnte, batte das scharfe uge des Boifigenden ihn bemerkt. Der Verwegene, der da vergessen, daß ein but nicht daffelbe Recht wie ein Helm over ein Barett verleibt, mußte unverzüglich vortreten und wurde wegen ungebührlichen Benehmens im Gerichtssaale au einer Geloftrafe von 10 Mt. verurtheilt.

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Frankfurt a. M., 1. Oktober. Bor etwa einem halben Bor etwa einem halben Jahre wurde ein Tischlerlehrling von seinem Meister beauf tragt, unter einem mit Leim und Terpentin gefüllten irbenen Topf in der Werkstätte Feuer au maden. Die Maffe tochte über und fing Feuer; der Junge wollte löschen, gerieth dabei aber selbst ins Feuer und starb an den erhaltenen Brandwun den. Da den Eltern ein alimentationspflichtiges Kind durch das Verschulden des Meifters wote fte meinten- verloren gegangen, welches fie, menn auch nicht jest, so doch später, unterstüt baben würde, so wurden fe flagbar und verlangten, baß die Alimentationspflicht des Meifters festgestellt werde. Um den Brozeß führen zu lönnen, tamen fte bei der Bivil lammer II um das Armenrecht ein, wurden aber abgewiesen, well bas Gericht annahm, der Prozeß fel aul fichtslos. Das Oberlandesgericht, an welches die Berufung hiergegen erfolgte, bob, wie die Frantf. 8tg." schreibt, das Urtheil der Bivil lammer auf, weil dem Prozeß nicht so ohne Weiteres die Mus fichtslofiglett anbafte, und ertheilte das Armenrecht. Darauf hat die Bivillammer Beweißverfahren angeordnet.

Vereine und Versammlungen.

Die Wohnungsfrage, welche zur Beit einen so lebbaften Anreiz aur öffentlichen Diskussion gegeben, bat als Resultat für die Reichshauptstadt die Begründung einer Bereinigung gezeitigt, welche unter dem Namen Berein zur Wahrung der Intereffen der Miether" Einfluß auf die Gestaltung der Mtethe und Wohnungsverhältnife nehmen will. Der Berein, will unter enger Anlehnung an die neuerdings aufgetauchten Wünsche und Bestrebungen eine maßvolle Intereffenvertretung der Wohnungsmiether bilden und demnächst, wie wir hören, mit einem großen Manifest an die Deffentlichkeit treten. Der Berein ift geeignet, eine fühlbare Lüde auszufüllen und dürfte bel gesáidtem und energischem Auftreten Aussichten auf Prosperität bieten. Arbeit bietet sich in unseren Berliner Verhältnissen Derartigen Bestrebungen ausreichend bar.

Allgemeine Kranken- und Sterbefaffe der Metall arbeiter( E.. 29, Hamburg ), Filiale 9. Versammlung beute, Sonntag, Bormittags 10 Uhr, im Lofale des Herrn Donath, Alt- Moabit 90.

Fachberein der Tischler. Dienstag, den 5. Dttober, Abends 81% Ubr, Bersammlung in Jorban's Salon, Neue Günftr. 28. Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Kendziora, über: Schiller's ästhetische Erziehung des Menschen". 2. Wahl eines Arbeitsvermittlers. 3. Bereinsangelegenheiten.- Quittungsbuch legitimirt, neue Mitglieder werden aufge

nommen.

Verband der Möbelpolirer. Montag. den 4. Dtober, Abends 8 Uhr, bet Säger, Grüner Weg 29. General Ber fammlung. Tagesordnung: 1. Abrechnung vom 3. Quartal. 2. Vorstandswahl. 3. Verschiedenes.

Deffentliche Versammlung fämmtlicher Riften macher Berlins Montag, den 4. Dltober, bei Delgmüller, Alte Falobfir. 48. T.- D.: Bericht der Kommiffion über weitere Resultate des Streits.

Die öffentliche Versammlung der Schneider, welche au Montag, den 4. d. M., nach dem Louisenstädtischen Konzert bause einberufen war, tanu nicht stattfinden, weil die polizei liche Genehmigung hierzu versagt wurde.

Unterstüßungsverein der Buchbinder und verwandten Berufsgenossen. Montag, den 4. Oktober, Abends 8% Uhr, Vereinsversammlung in Bratwell's Bierhallen. Tagesord nung: 1. Verbandßnachrichten. 2. Wie gestaltet sich der Verein nach Austritt aus dem Verband? 3. Verschiedenes. Bäfte haben Butritt. Neue Mitglieder werden aufge

nommen.

Männergefangverein Schneeglöchen" jeben Montag Abend im Steftaurant Naunynstraße 78.

Fachverein der Puter. Sonntag, den 3. Dltober, Bor mittags 11 Uhr, im Lotale des Herrn Scheffer, Inselstraße: Drdentliche Mitglieder- Versammlung. Tagesordnung: Raffen bericht. Neuwahl des gesammten Vorstandes. Verschiedenes. Vereinsangelegenheiten.

Sterbetasse der Maschinenbauarbeiter zu Berlin . Außerordentliche Generalversammlung am Sonntag, den 3. Oktober, Vormittags 10 Uhr, im Wintergarten( Bentral hotel). Eingang Dorotheenstraße.

Kranten und Begräbnißkaffe der Bau- und Fabrit arbeiter( E. H.). Generalversammlung der Mitglieder am Sonntag, den 10. Dltober, Vormittags 10% Uhr, in Renz' Salon, Naunynftraße 27. Tagesordnung: Kaffenbericht und Kaffenangelegenheit.

Fachberein der Stucateure Berlins . Mitglieder. Ver Sammlung am Montag, den 4. Dttober, Abends 7 Uhr, in Nieft's Salon, Kommandantenftr. 71/72. Tagesordnung: 1. Ueber die Aufgaben des Vereins für die Bukunft. Referent Herr Kies; Korreferent Herr Gottheimer. 2. Innere Vereind angelegenheiten. 3. Berschiedenes und Fragelaften.

Neuer Berliner Thierschutzverein. Dienstag, den 5. Dttober, Bersammlung im Deutschen Bereinshause, Wilbelm ftraße 118. ftraße 118. Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Teles grapheninspektors Behringer über die Schlachtfrage. 2. Vereins angelegenheiten. angelegenheiten.- Bäfte find willkommen.

Verein der Berliner Bauauschläger. Sonntag, den 3. Oktober, Vormittags 10 Uhr, Vereinsversammlung bei Breuß, Dranienftr. 51. Quittungsbuch legitimirt.

Zentral Kranken- und Sterbelasse für Zapezirer und verwandte Berufsgenossen. Dienstag, den 5. d. M., Abends 9 Uhr. Mitgliederversammlung. Tages. Ordnung: 1. Vortrag. 2. Raffenbericht. 3. Berschiedenes. Quittungsbuch legitimirt.

* Gefangverein Männerchor Linde" jeden Montag, Abends 8 Uhr, Naunynftr. 70, bet Stab.

* Zitherklub" Amphion". Jeden Montag Abend Uebungsstunde im Kurfürstenfeller", Boststraße 5.

Kleine Mittheilungen.

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Elberfeld , 30. September. Der Hauptlebrer H. aus dem benachbarten Cronenberg batte fich eines Sittlichkeitsverbrechens schuldig gemacht und als die Sache ruchbar wurde Die Flucht ergriffen. Er wurde jedoch sofort von zwei berittenen Gendarmen verfolgt, in der Nähe Elberfelds eingeholt und verhaftet.

Grandens, 27. September. Ein Brand, der viele Weit läuftigtetten im Gefolge baben wird, hat in der Nacht zu geftern im biefigen Gerichtsgebäude stattgefunden. Die Ge richtsschreiberei III des hiesigen Amtsgerichts brannte voll ftändig aus; sämmtliche Bitten, namentlich 3wangsversteige rungsaften, verbrannten oder wurden bis zur Unbrauchbarkeit beschädigt. Wie der Brand entstanden, ist noch nicht aufge­tlärt. Der Gesellige" erinnert aber daran, daß vor längerer Beit einmal im Brieflaften des Gerichts ein Bädchen Schte pulver mit Bünder gefunden ist; der Bünder war in Brand gesezt, aber wieder erloschen, so daß es au feiner Explofton lam.

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Met, 30. September. Bier Unteroffiziere Der biefigen Garnison haben innerhalb acht Tagen freiwillig den Tod ge fucht. Am 21. erbänate fich ein Sergeant vom 131. Jnf. Regts., am 26. und 27. erfchoß fich je ein Unteroffizier des Pionier Bataillons und heute wurde ein Sergeant des 98 Inf. Regts. beetbigt, welcher sich mit seinem Dienstgewehr den Tod gegeben hatte.

Letzte Nachrichten.

Sozialistisches. Altenburg . Die Wahl des sozial Demokratischen Buchbinders Edmund Buchwald zum Landtage abgeordneten ist für ungiltig erklärt worden, ba derselbe noch nicht drei Jahre dem Staatsverbande des Herzogthums Alten. burg angehört hat. Die Neuwahl ift auf den 7. und 8. Dltober ausgeschrieben. Der Tumult in der Nähe von Leipzig wird von der Thüringer Waldpoft" folgendermaßen ges schildert: Freunde und Bekannte des ausgewiesenen Tischler Schumann gaben diesem das Geleit; fie batten fich in dem vor Der Stadt gelegenen neuen Schüßenbause zufammengefunden und marshirten durch die Stadt durch. Auf der Straße zwischen der Stadt und Goblis band einer der Theils nehmer einen rothen Lappen an einen Glod und fuchtelte damit in der Luft herum. Im selben Augenblice springen einige Männer von der Pferdebahn auf die Gruppe zu und wollen den Lappen mit dem Stod wegreißen. Die Gruppe läßt fich das nicht so ohne Weiteres gefallen, baut die fremden Männer mit Stöden und Schirmen in die Flucht und marschitt rubig thres Weges weiter bis Mödern. Hier febrte man ein. Mittlerweile tommt die Leipziger Pollset in Droschten und fonftigen Fahrzeugen an und nimmt, aber immer mit vorges halienem Revolver, Verhaftungen vor. Nun erft wird es ben

Beuten klar, daß die fremben Männer, welche fich vorher der

Fahne"() batten bemächtigen wollen, ebenfalls Kriminal beamte gewesen seien! Warum die Herren fich nicht als solche legitimirt und in Berufung auf das Gefeß die Entfernung, reip. Herausgabe des Lappen verlangt haben, ift bis jetzt noch ein Rätbsel, welches erst durch den daraus hervorgehenden Projes feine Aufklärung finden wird. Denn hätten die Herren fich als Polizeibeamte vorgestellt und Entfernung der Fahne(?) verlangt, so wäre es nicht aur blutigen Schlägerei getommen.

Reichstag . In gut unterrichteten Kreisen wird, nach dem Deutschen Tagebl.", angenommen, daß der Reichstag zum 18. November zu seiner oidentlichen Seffton cinberufen werden dürfte.

Briefkasten der Redaktion.

G. W. Bestellen Sie Neue Bahnen". Das Blatt er scheint im Verlage von Moris Schäfer( Verlagsbuchhandlung) in Leipzig . G., Solmstr. 47. Es gehört zu Amerika .

F. W., Kleine Hamburgerstraße. Wenden Sie fich an den Vorstand des betreffenden Vereins; uns find die ftatutarischen Beftimmungen nicht bekannt.

Tapesirer Krantenfasse. Sie haben nicht angegeben, wo die Versammlung abgehalten werden soll.

Vorwärts. 1. Es gilt hier das allgemeine Genoffen schaftsgeset, daß Sie in jeder Buchhandlung bekommen tönnen. 2. Die Produkito Genoffenschaft der Schneider, Bimmerftraße 30 und Lothringerfir. 51. 3. Die deutsche Literatur ist meistens älter, da man neuerdings von ähnlichen Brojelten mehr und mehr abgekommen ist.

B. M. 0,53. Sie brauchen die gemiethete Wohnung nur zu beziehen, wenn dieselbe in ordnungsmäßigem Bus ftande in.

M. 67. Es riftirt unseres Wissens teine gefegliche Bor schrift, bis zu welchem Zeitpunkt die auf einem Kirchhofe bea findlichen Leichen bort bleiben müssen. Wohl aber enthalten bie Statuten der einzelnen Kirchengemeinden hierüber Be stimmungen.

3. N. Wir verftehen Ihre Anfrage insofern nicht, als boch ein Gerichtsvollzieher niemals einen Termin feftiest, bis au welchem eine ausgetlagte Forderung bezahlt sein muß. Wenden Sie fich persönlich an die Redaktion.

3. B. Jemand, der bloß einem Bierverleger bei der Ar belt bilft, ist nicht gewerblicher Arbeiter im Sinne der Gre werbeordnung und lann daher feine 14 tägige Kündigung be anfpruchen. Bielmehr lann er, wenn nichts anderes ausge macht ift, täglich ohne zuvorige Kündigung entlassen worden.