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Beilage zum Berliner Voltsblatt.

Mr. 236.

Kommunales.

W. Zur Regulizung der Greifswalderstraße ist auch Die eilegung eines unbedeutenden Streifens des Georgen. lirchhofes erforderlich. Der Gemeinde Kirchenrath zu Sanit Georgen bat in betreff dieses Streifens dem Magiftrat mitge theilt, daß derselbe noch nicht freigelegt werden tönne, da auf demselben fich noch Gräber befänden, für die die gefegliche Verwoesungsfrist noch nicht abgelaufen sei, es dürfe die Be nusung b3 Landes zu öffentlichen Beden nach den gefeglichen Bestimmungen erf im Jahre 1909 eintreten, da nach der Kabinetsorore vom 8. Januar 1830 felbft geschloffene Kirchhöfe nicht vor lauf von 40 Jahren veräußert merben sollen unb nach einer miniftertellen Verfügung vom 26. November 1843 während dieser Bit ohne ministerielle Genehmigung nicht etu­mal eine Blanirung ftattfinden dürfe. Aber abgesehen davon, fönne der Gemeinde Rirchenrath in eine unentgeltliche Ueber laffung des Straßenlandes an den Magiftrat nicht willigen, ba er fich nicht für berechtigt balte, die Kische durch eine so freigiebige Sbentung au schädigen.(?)

W. Das Kuratorium der städtischen Markthallen hat am Donnerstag befdloffen, eine eingehende Enquete über das Engroßgeschäft, Auktionen und Geschäftsverkehr der Kommiffio näre zu veranstalten.

w. Die elektrische Beleuchtung des Rathhauses und der Markthallen ist dem städtischen Gasturatorium unterstellt worden.

Lokales.

Für die Wettersäule auf dem Schloßplatz sind jetzt Die folgenden Bedingungen aufgeftellt worden. Bum Stand ort in bas Halbrund in der nordöstlichen Ede des Schloß plages am Waffer bestimmt. Angebracht sollen werden: ein Weingeift Thermometer, ein Maximum und ein Minimum Thermometer, ein Termograph, ein Sonnenschein Thermometer, ein dilber Barometer, ein Aneroid Barometer, endlich ein Aneroid Barograph; eine Windrose soll die Angaben einer in Der Höhe aufgeftellten Windfahne erkennen lassen. Ein Regen meffer, welcher längere Beobachtung erfordert, bleibt ausge fchloffen; von einer Wetterfarte und von regelmäßigen örtlichen Wetterprognosen ist Abstand genommen worden. Dauernd giltige Angaben über flimatische Verhältnisse und Mehnliches ( öbenlage, Beitunterschiede) dürfen nicht feblen. Mit Mus nahme des Sonnenschein Thermometers müffen alle Inftru mente im Schatten angebracht werden. 13 Materialien find Hauftein und Eisen zu verwenden; die Kosten dürfen 5100 m. ( ausschließlich der Instrumente) nicht übersteigen. Die in einer geschloffenen Bewerbung unter den Mitgliedern des Architeltenvereins eingebenden Entwürfe find bis zum 15. No vember einzureichen. Für die befte Arbeit hat man 500. ausgefett.

Der Schwarze Graben. Von dem Tage an, an welchem von Br Blau aus die glüdlicherweile unbegründete Nachricht von dem Vorkommen von Cholera. Erkrankungen daselbst vers breitet wurde, hat fich Berlind eine gem fe Unrube bemächtigt. Wohl ist es wahr, daß die Cholera felbft in den Ländern, in benen fie fonft sehr schlimm au baufen pfleate, biesmal ver hältnismäßig milde auftiat, daß fie felbft in Best schnell erlöscht und Wien gar nicht erreichte; aber die bloße Erwähnung genügt doch nun felbft da, wo man thr gerüftet gegenüber zu treten vermeint, noch Schreden zu verbreiten, und so ist man Denn auch in Berlin daran gegangen, Umschau au halten. Strenge Selbftprüfung läßt denn das Eingeständniß nicht unterbrüden, daß wir in unserer unmittelbaren Nähe noch einen wahren Bentheid haben, der für uns sehr gefährlich wer Den lönnte, wenn die abermals überwinternde Krankheit im Frühjahr ihren Weg norbwärts babnen sollte. Es handelt fich um den Schwarzen Graben". Db der Name ein offizieller ift, ift ungewiß, daß er ihn verdient, ist über allen Bweifel erhaben. Der Graben tommt aus der Umgegend Berlins durch eine Anzahl von Dörfern. Ursprünglich ein fließendes Waffer, hat er nach und nach die Abflüsse aus den Häusern der Um gegend aufgenommen und erreicht nun das Gebiet Berlins hart an beffen Weichbildgrenze. Mit Worten eine Schilderung bes Buftandes zu geben, ift unmöglich. Was in die Nähe tommt, flieht entsegt. In dem elendeften Dorfe würde man bergleichen als unerträglich erachten. Schwarz ist der ftagni. rende Inbalt, tödtlich find die Ausdünstungen, der Pfubl ist eine stehende Bebrobung. Der felt fteben Jahren zugeschüttete Rönigsgraben in Berlin , der inzwischen ebenfalls zugeschüttete und vom Fislus aur Einnahmequelle von Minionen gemachte Feftungsgraden leifteten ja in Bezug auf die Verpeftung Berlins auch beträchtliches; aber fte waren im Vergleich zum Schwarzen Graben immerhin noch harmlos. Erstaunt wird man fich fragen: Warum wird denn nicht eine Aenderung bewifi? Warum läßt man Diese Buftände weiterbefteben? Ueber die Naiven, bie solche Fragen stellen! Weil bei uns eine einschneidende Veränderung auch von der Regierung mit begutachtet werden, weil gut Ding Weile haben muß. Schon vor 25 Jabren erbob fich der Ruf nach der Beseitigung des Schwarzen Grabens; in abermals 25 Jahren wird die Sache vielleicht erledigt sein. Aus einem Bescheide, ben der Landrath des Teltower Kreises, herr von Stubenrauch, den Betenten aus der Umgegend gegeben, den wir schon vorgeftern veröffentlichten, erhellt, baß im Sommer vorigen Jahres in einer Konferens, an der die betbeiligten G meinden und die einschlägigen Ministerialreñorts bethetligt waren, ein vollständiger Blan aufgeftellt wurde, der geeignet ift, alle Misfiände zu heben. Es soll der offene Graben in eine bebedte Ranalisation umgewandelt werden, außerdem haben bie Gemeinden, durch welche er fließt, durch Herstellung ander weitiger Entwässerungen ihrer Grundstüde den Graben von den Bestandtheilen au entlaften, bie ihm seinen jezigen Cha rafter geben. Die Gemeinde Schöneberg hat damit bereits ben Anfang gemacht. So weit, so gut. Der Blan scheint plau fibel und durchaus burchführbar. Er ist jedenfalls Kinderspiel in technischer Durchführung gegen die Beseitigung der vorher erwähnten Waferläufe. Der Landrath sagt auch in feinem Bescheide: Sobald die Genehmigung der Herren Reffort. minifter ertheilt ist, werde ich es mir angelegen fein laffen, auf die schleunige Ausfübeung des ausgearbeiteten Projekts hinzu arbeiten." Diefes Projett aber liegt, wie ebenfalls aus dem Bescheide des Landrathes hervorgeht, feit dem 15. Dltober 1885 also seit einem runden Jahre, bei den Reffortministern. Mitt lerweile aber haben wir ein wesentliches Intereffe, der Ver Schleppung entgegenzutreten. Es sind gewichtige Stimmen, die in dem scheußlichen Schmusgraben eine sehr ernste Bedrohung Berlins jeben. Alle Betheiligten find einverstanden; bie Mi nifter baben nur ihre Erlaubnis zu geben; es entfeben bem Staate leine fonderlichen Roften- vielleicht entschließt er fich endlich doch zu einer That, deren Unterlaffung schwere Ver antwortung über ihn bringen würde.

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Der Mord beim Duell. Am Morgen bes 4. wurde der biesige Student G.( Gerlach aus Thüringen ) im Grunewald

Sonnabend, den 9. Oktober 1886.

bel einem Biftolenduell erschoffen. So lautete die uns au gebende Melbung, die wir veröffentlichten. Man wird den In halt der Notis" nicht ohne Schred gelesen haben. Der Wahn finn, daß Studentenbeleidigungen nur durch Blut wegge maschen" werben tönnen, graftet also immer noch! Man weiß nicht, was man zu solcher Frivolität sagen soll. Der Ueber lebende mag feinen Gegner noch so tief gebagt baben, er wird fest, angesichts der Leiche des von ihm Erichoffenen, in tiefe Reue verfallen und wird für sein ganzes Leben den Vorwurf auf seiner Seele laften fühlen, daß er einen jungen, bochbe auf seiner Seele laften fühlen, daß er einen jungen, bochbe gabten und am Beginne feiner Karriere ftebenden Neben menschen in Inabenhaftem Trang nach ,, titterlichem Austragen eines Ehrenbandels" getödtet habe. Aber alle Reue ruft den Toblen nicht wieder ins Leben zurüd, giebt den armen Eltern ten Sohn, vielleicht die Hoffnung ihres Alters, nicht wieder. Es ist genug der Robbets! Fort mit dem mittelalterlichen Trödel. Der Reichstag ist der Boden dafür, auf dem die Studentend..elle betämpft, ausgerottet werden sollen. Wir müffen uns endlich von dem ganzen theatralischen Krimskrams biefer sogenannten Muthsbeweise befreien; die Narben der Studentengefichter felen endlich mit dem einzigen Worte benannt, das fte verdienen, denn in Wah helt find fte weiter nichts als Eitelteitsbeweise. Aber gegen Duelle auf Pistolen gebe man noch energischer vor. Man bestrafe den Mörder, der seinen Gegner im Duell tödtet denn ein Mörder ist, wer die Mordwaffe gegen seinen Nebenmenschen richtet und ibn tödtet, geschehe dies, tommentmäßig" oder nicht, wie din Mörder und nicht wie einen Duellanten, dem mildernde Unftände augebilligt werden, weil er nach den herrschenden Begriffen handelte dann werden solche Barbareien endlich aufhören. Das Duell if eine von der Eitelkeit und Phan tafteret erfundene Romödie und hat mit wahrer Rultur nichts gemein. Die Studentenduelle gar ftellen fich immer mehr als beschämende Nachäfferelen heraus, bie wirklich jedem Menschen. freund ein Bedauern abnöthigen müssen. Lässig und träge fehen wir die haarsträubendsten Dummbeiten und Eitelleiten mit an und fümmern uns nicht darum. Das darf nicht so fortgehen. Ein Schret der Wuth, der Entrüßung muß durch alle Schichten Der Gesellschaft bringen, damit die Studentenduelle durch ein Machtwort, im Dienste unserer Humanität und unseres Fort schritts, zu dem alten Gerümpel geworfen werden, wo veraltete Anschauungen ihren öden Ruheplas gefunden haben. Dem Mörder im 3weilampf gebührt diefelbe Strafe wie dem ge wöhnlichen Mörder. Fort mit der Verrentung des Gefeßes! Gleiches Recht für alle, ohne Bugeftändniß, daß gewiffe Be griffe gewiffe verbrecherische Thaten in milderem Lichte er. scheinen laffen.

Ein Analogon zu dem bekanntlich im Grand Hotel über. bauten Schlichterscharren werden demnächst in den Königs folonnaden die engen Läden des Goldflich und Vogelbändlers G. Reiß und des Bigarrenhändlers C. M wes bilden. Be fanntlich bleiben die Kolonnaden erhalten; doch hat der Befizer ber anliegenden Grundstüde in der Panoramastraße das Fenster. recht nach der Königft aße zu erlangt, auch den Grund und Boden der vier Läden in den Kolonnaden für 90 000 M. er worben; allein die Inhaber der genannten awet Läden fordern für Ablösung der ihnen auftebenden Servituten so bobe Summen, daß fte jedenfalls überbaut werden dürften.

Die erfte politische Zeitung in Preußen entstand unter der Regierung des Kurfürften Georg Wilhelm . Durch furfürstliche Berordnung vom 23. Januar 1632 erhielt nämlic der Botenmeifter( Boftmeister) Veit Frischmann in Berlin den Drud und Verlag der Staatsseitung. jedoch unter der aus. drücklichen Bedingung, daß nichts von Basquillen, fte feten auch wider wen fie wollen oder sonst etwas darinnen sein sollte, fo Einen oder den Andern, zumal Standespersonen ver legen fönnte." Diese Uebertragungsatte begründete, wie der Bät" ausführt, zugleich die Befugniß der Postbeamten zum Debit der Beitungen. Derselbe erfolgte noch bis zum Jabre 1820 für eigene Rechnung der Poftbeamten, die zwar aus Der Einnahme gewiffe Bureaubedürfnisse au bestreiten hatten, deren Gewinn aber immer noch ein sehr erheblicher war, ob gleich fie es bei weitem nicht so spekulatio anzufangen wußten, wie ihre Kollegen in Bolen. Dort bielten die Poftmeister in der Regel nur ein Exemplar der Thorner oder Warschauer Beitung. Dies ließen fie für ein Billiges durch Klofter schüler Beitung. Dies ließen fie für ein Billiges durch Klofter schüler abschreiben und die Abschriften verlauften fie für den Preis des Originals, wenn möglich noch theurer, an Leser und an thre Kunden. Aus der Beit des Kurfürften Georg Wilhelm batirt auch die Entstehung ber poftamtlichen Beitungsberichte. In der Hoffnung, in den Befis von Bommern zu gelangen, war ber Rurfürst zwar dem Bündnisse beigetreten, welches der Kurfürft Kurfürst zwar dem Bündnisse beigetreten, welches der Kurfürft Johann Georg von Sachsen mit dem Kaiser Ferdinand III, am 30. Mai 1635 au Brag abgefchloffen batte; aber der fort Dauernde Krieg zwischen den Schweben und bem nunmehr ver einigten Heere der Kaiserlichen und Sachfen, die Streifzüge und Plünderungen der Siegenden und Filebenden in der Nähe der Mittelmart und der Hauptstadt bielten die Auf­merksamkeit und Besorgnis des Berliner Hofes fortgelegt rege. Um fogleich von allen Ereigniffen unterrichtet au werben, mußten die Boftverwaltungen in Langermünde, Havelberg , Pathenow und Spandau täglich Beriste einsenden, und aus Dieser Anordnung entstanden die Leitungsberichte, die den Bmed hatten, dem Berliner Generalpoftamte von allen meri roürdigen Vorfällen, unbeschränkt auf Drt und Gegenstand, aus verläffige Nachricht zu geben. Merkwürdiger Weise haben bie Beitungsberichte( welche seit Erlaß der Boftordnung von 1782 allmonatlich zu erftalten waren) über zwei Jahrhunderte fich erhalten, da fie erft im Jabre 1848 aufgehoben wurden. Se verdienen deshalb hier Erwähnung, weil ihr wesentlicher In balt gleichzeitig bestimmt war, der Staatszeitung zur Be nugung als Material mitgetheilt zu werden. Die Redaktions thätieteit, welcher hiernach die Bofibeamten, wenigstens mittel bar fich zu unterziehen hatten, war für die Beitung billig, jebenfalls aber auch nicht allzu wertbooll. Die Boftmeister batten vor ben Beltungsberichten eine gewiffe heilige Scheu und überließen die Abfaffung derselben meistens thren Boftichreibern, in Folge beffen lonnten die Berichte nicht anders als dürftig ausfallen. Außer der offiziellen Staats Beitung" beftand in Berlin felt dem Jahre 1628 eine Beitung unter dem Titel Avisen", welche den Bwed hatte, wöchentlich oder mebrmals in der Woche dem Bublifum besondere Ereignisse mitju hellen. Friedrich Wilhelm I. verbot im Jahre 1722 Diese Bettung, ertheilte aber zu ihrer Fortsegung das Brivilegium dem Berliner Buchhändler Rüdiger. Demselben wurde jedoch der Britungs verlag bald wieder entzogen, weil er mehrmals migliebige Sachen veröffentlicht hatte. Nach ihm erhielt( 1751) bas Beitungsprivilegium der Buchhändler Voß, im Befit seiner Erben i biefe Beitung belanntlich noch heute. Buvor hatte auf Aufforderung Friedrichs II. der Buchhändler Haube in Berlin . Der auch schon auf des jungen Königs Veranlaffung bas, Journal de Berlin, ou Nouvelles politiques et literaires" herausgegeben hatte, daß aber nach Fahresfrist wieder einges gangen war, eine Beltung unter dem Titel Berlinische Nach gangen war, eine Beltung unter dem Titel Berlinische Nach

III. Jahrg.

richten von Staats- und gelehrten Sachen" gegründet, die erst in der Gründerperiode der fiebziger Jahre wieder eingegangen ist. Die erste Nummer datirt vom 30. Juni 1740. Sie führte über dem getrönten Abler den Wahlspruch: Wahrheit und Freiheit! den fie mit Ende des Jabres 1742 wieder ablegte und durch die Worte erfepte: Mit Königlicher Freiheit!"

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Ein stiller Protettor. Ueber die Erwerbung von Apo thetertonzefftonen bringt bie legte Nummer der Bharmazeu tifchen Beitung" folgende eigentoümliche Meldung: Jm Jult dieses Jahres fland in der Pharmaz. Beitung" nachft hendes Inserat: Apotheker mit älterem Approbationsjahr, welche fich für Erwerbung einer vorzüglichen Rongifton intereffiren, wollen baldigft ibre reffen aufgeben sub H. v. L. poftlagernd Eims büttel Hamburg". Auf diese Annonze his wandte fich ein im Jabre 1869 approbirter Apotheter an die angegebene Abreffe und erhielt ein von C. v. H.( im Driginal ist der volle Name angegeben) unterzeichnetes Schreiben, in dem die Gbanzen der eventuellen Bewerbung besprochen waren, auch das Ver forechen einer Unterstügung des Gesuchs zugefügt gewesen ift. G. v. 5. fagte in dem Brief u. A., daß es eine Berliner Konjeffton be treffe, daß er ferner nur im Auftrage einer einflußreichen Ber sönlichkeit handle und über die nach E.folg zu zahlende tes muneration fich ju äußern hätte". In einem zweiten Brief spricht fich C. v. 6. über legteren Buntt folgendermaßen aus: " Eine Forderung au ftellen, ist mir untersagt; über biefen Buntt muß ich Ihnen die Initiative überlaffen." Der Apotheter ftellte hierauf einen Revers aus, worin er fich für den Fall des Empfanges einer Rongeffton aur Bablung Don 3000 R. verpflichtete. Auf die Busendung des betreffen den Verpflichtungsscheins erfolgte eine Antwort, in welcher ber Serr Protektor" jede weitere Unterhandlung abbricht. Jh habe nicht die Abficht gehabt," so schreibt er, mich Jon n aufzubrängen, bin jedoch der Anficht, daß eine derartige Sache nur auf Vertrauen bairt fein lann; ich würde in der Lage gewesen sein, ein solches vollauf au rechtfertigen, und würde Ihnen den Beweis auch in geeigneter Weise geliefert haben. Der Wortlaut Ihres Scheins jedoch geftattet mir fein weiteres Eingeben auf die Sache." Der Verfaffer der Mittheilungen in Der Pharmaz. 3tg." bemerkt hierzu: Damit bricht die inter effante Korrespondenz ab, die jedenfalls auf die Spur eines Dreiften Schwindels führen wird.

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Ein Vorkommniß in der Verwaltung des städtischen Krantenhauses scheint in Potsdam die Gemüther einiger maßen zu erregen. Der Dberbürgermeister giebt in Form einer Berichtigung in den Boisd. Nachr." folgende Darftellung des Sachverbalts: Die Herren Affiftensärzte Dr. Stemon und Dr. Neffelmann beschwerten fich im Laufe dieses Sommers über mangelhafte Verpflegung. Die leitende Schwefter machte hiervon der Krantenbaus Berwaltungs. Deputation in ber nächsten Sigung derselben Mittheilung. Die Beschwerde wurde theilweise als begründet anerkannt und der Verpflegungs mobus fofort geändert. Während des dem Herrn Dr. La Pierre ertheilten Ulaubes zeigte die leitende Schweiter der Deputation an: daß der Herr Dr. Slemon der ausdrücklichen Anordnung Der Deputation auwider, ohne die schriftliche Einwilligung bes nächsten Angehörigen eingebolt au baben, die Leiche der am 29. Auguft d. J. im städtischen Krantenbause am Gebärmutter Irebs verstorbenen verwittweten Frau Fuhrherr Bertha Stürmer fegirt babe. Die Deputation nahm darauf Veranlassung, Den stellvertretenden dirigirenden Arat, Herrn Dr. Hinneberg, unter dem 31. Auguft d. J. zu ersuchen: den ihm untergeord neten Herren Affftenzärgfen nochmals die aus Unlag einer bet dem Herrn Regierungspräsidenten erhobenen Beschwerde erlaffene Verfügung Der Deputation vom 3. Nos Dember 1885 vorzuhalten, wonach die Herren Anftalsärzte angewiesen wurden: für die Folgezeit nur in solchen Fällen bie Leichen von im städtischen Krantenbause verstorbenen Ber fonen zu öffnen, in welchen entweder gar leine Angehörigen der Verstorbenen belannt oder ermittelt find, oder in welchen ber nächste Angehörige der verstorbenen Person ausdrücklich in die Deffnung der Leiche schriftlich einwilligt. Die Herren Affiftens ärste Dr. Neffelmann und Dr. Siemon, welche durch den mit ibnen schriftlich unter Bezugnahme auf die ihnen befannte Dienstanweisung abgeschloffenen Vertrag verpflichtet waren, ibre Stellung im städtischen Rrantenbause erst nach vorheriger dreimonatlicher Kündigung zu verlaffen, ertiärten darauf unter bem 8. September d. J., daß unter den in der legten Bett ge machten Seltionen allerdings einige wenige Fälle vorgelegen bätten, in denen die Geltion vom wissenschaftlichen Standpuntte dringend geboten war und eine Erlaubniß nicht eingebolt wurde. Eine schriftliche Erlaubniß fet bisher nicht nachgefucht worden, da eine solche voraussichtlich in feinem Falle ertheilt werden würde. Bugleich remonstrirten die Herren Aerate mit aller Energie dagegen, daß die lettende Diakonisfin fich in ärat lichen Angelegenheiten, in welcher Art es auch set, eine Ein mischung erlaube, und erklärten, daß, wenn eine folche, wie es öfters schon vorgekommen set, fich wiederholen sollte, die Herren Affiftensärste fich genöthigt seben würden, sofort thre Entlaffung au nehmen. Durch Vermittelung des Herrn Dr. Hinneberg wurden demnächst die Herren Afftftenzärzte unter dem 9. Sep tember b. J. Darauf verwiesen, daß es ihre Schuldigkeit gewesen wäre, dem dirigirenden Arzt von jeder Einmischung ber leiten ben Schwefter in die ärztlichen Angelegenheiten Anzeige ju machen und aufgefordert, die einzelnen Fälle der Einmischung nunmehr anzugeben, damit die Deputation in tie: Lage lame, Die leitende Schwester auf den§ 3 des Statutes für das ftädtische Krankenbaus vom 4. Februar 1881, wonach die Schwestern bet der Pflege und Wa tung der Kranten sur un bebingten Befolgung der von den Herren Anfaltsärzten ge troffenen Anordnungen verpflichtet find, nachdrücklich hinzu weisen. Die Herren sfiftenzärzte Dr. Neffelmann und Siemon baben in Beantwortung dieses Schreibens unter dem 15. Gep tember b. J. fich darauf beschränkt, auf den großen und un medmäßigen Wechsel des Krantenwärter Personals hinzuweisen, im übrigen erklärt: daß die von ihnen angedeuteten Fälle von Uebergriffen sämmtlich älteren Datums feten, auf welche fte nicht zurüdgreifen wollten. Eine Rontrole der leitenden Schwefter betreffs der Geltionen lönnten fie mit ihrer ärztlichen Ehre nicht in Einklang bringen, fie betrachteten die Ausführung von Seltionen als rein ärztliche Angelegenheiten und tönnten ble Einmischung von Laten nicht anerkennen. An die Kündigungs frift wollten fich die Herren Werste nicht für gebunden erachten, Da man einer der erften Berpflichtungen ihnen gegenüber, näm lich der ihnen im§3 der Instruktion versprochenen Verpflegung in teiner Welle nachgelommen, so daß sie bei einem Steuers fage von 55 t. pro anno eine über ihr thatsächliches Ein tommen weit hinausgehende Abgabe zu entrichten hätten. Diesem Schrififtücke gegenüber beschloß die Krankenhaus Ber waltungs- Deputation in ihrer Sigung vom 21. September d. J. in Gegenwart und unter Buziehung des Herrn Dr. Hinneberg: daß die Behandlung der Leichen der im Krankenhause verstor benen Personen, nur insofern Ansteckungsgefahr oder besondere fanitäre Maßnahmen für die Infaffen des Krantenhauses ba bei in Betracht tämen, Gegenstand der ärztlichen Thätigkeit