Haight in beffen Rempfe gegen die Eisenbahnen und andere große Monopole. Die Folge hiervon war, daß er durch den Einfluß der Bahnen geschlagen und später dadurch, daß seine poltitschen Gegner ein lontrolirendes Intereffe an seinem Blatte erlangten, auch gezwungen wurde, von der Redaktion zurüd zutreten. Im Jahre 1877 begann George mit der Abfaffung feines Buches Progress and Poverty "( Fortschritt und Armuth), welches bei feinem Erscheinen 1879 so großes Aufsehen erregte. Jm Jahre 1880 begab er fich als Rorrelpondent der Irish World" nach Frland und schrieb eine Reihe von Rorrelpon benzen für das genannte Blatt. Im folgenden Jahre hielt er in England und im Winter 1884 auf 1885 in Schottland Vor Iesungen über die Landfrage in Großbritannien. George George lieferte auch häufig Beiträge an Beitungen wie Nineteenth Century", North American Review" und andere. Außerdem veröffentlichte er die drei Wetle: Pamphlet on the Jrish Land Question", Social Problems" und Protection and Free Trade"( Schutzoll und Freihandel). Die Sozialisten und der Drben der Arbeitsritter", welcher viel mächtiger ift, als man in Deutschland glaubt, und zum Theil wesentlich sozialistische Biele verfolgt, werden mit aller Kraft für Henry George ein treten, der ein Mitglied des Drbens ift. New York it in gewiffem Maß die politische Hauptstadt der Vereinigten Staaten , und wenn hier bie Arbeiterbewegung solche Fortschritte macht, so lann mit Befiimmtheit gefchloffen werden, daß fie auch in den übrigen Städten in Fluß lommt.
In einem wiffenschaftlichen Artikel in ,, Bradstreets Journal" wird dargethan, daß die Besorgnis wegen Ber fiegens ber Basquellen unbegründet sei. Da beigt es, daß das Erdgas nicht eine aufgespeicherte, nur einmal vor bandene Maffe fei wie die Roblen und andere geologische Formationen, sondern daß seine Entwidlung fortwährend vor fich gebe, daß, wenn eine Quelle geöffnet werde, man damit nicht eine Vorrathslammer, die sich erschöpfen laffe, auszapft, fondern einen Brunnen, der sich fortwährend wieder füllt. Als erwiesen wird in dem Artikel angeführt: Die Berührung von Waffer mit toblehaltigen Formationen irgend einer Art ent widelt fortwährend das Gas, welches an Stelle allen anderen Brennmaterials zu treten bestimmt scheint. In den porösen Lagen der Grundfelsenschichten ist überall mehr oder weniger Raum für die Entwicklung dieses Rohlen. Waffergases. Dringt man in diese mittelft usgrabungen oder Bohrungen, so macht bas entweichende Gas nur Raum für die Bildung von mehr. Der Drud, mit welchem es ausströmt, ist sehr stark, jedoch aleichmäßig fortwährend, wie dies nur bei einer bauernben Quelle fein fann. Angefchts der loloffalen Roblenlager, welche nicht weniger als 30 000 Quadratmetlen der Oberfläche am weftlichen Abhange des Alleghany- Gebirges einnehmen und eine Dide von 1000 bis 2500 Fuß baben, ist es nicht wahrscheinlich, Daß diese veränderte Form der Roble, wie man fie bezeichnen mag, in langen Jahren ihren normalen Bustand einstellen wird.
Bei der nächsten Wahl wird dem Bolle des Staates Wisconsin auch ein Amendement zur Verfassung zur Abftimmung vorgelegt werden. Daffelbe giebt den rauen bas Stimmrecht in Soulangelegenheiten. Das Amendement lautet: Jebe Frau, welche eine Bürgerin Dieses Staates und 21 Jahre oder darüber alt ist( ausgenommen, folche Personen, welche auf Roften der Gemeinde leben, unter Vormundschaft fteben oder durch Eettion 2, Artikel 3, der Ronftitution von Wisconsin ausgeschloffen find) und welche in Diesem Staate ein Jahr und in dem Wahlbezizle, in welchem fie ihre Stimme abgiebt, 60 Tage vor einer Wahl, welche Schulangelegenheiten betrifft, gewohnt hat, soll das Recht haben, bei solchen Wahlen zu ftimmen.
Gerichts- Zeitung.
Das freisprechende Urtheil des Schwurgerichts am biefigen Landgericht I in Sachen der Landpartie nach Grünau bat ungewöhnliches Aufsehen erregt. Der Bericht über die Verhandlung hat, da diese fich bis in den Abend bingog, Inapper gehalten werden müssen, als es sonst wohl der Fall gewesen wäre, und es erscheint deshalb nicht unangebracht, noch einige Punkte hervorzuheben, welche das Urtheil der Geschwo renen vielleicht beeinflußt haben. Wie schon gemeldet, batten die Gendarmen in ihren Betundungen den Inhalt der Anllage voll beftätigt, dagegen traten zahlreiche Entlastungszeugen auf, von denen einige über das Vorgehen der Gendarmen eigen thümliche Angaben machten. So befundete ein Beuge Bod: Is im Stein'schen Tanzfaal einer der Theilnehmer die Tan zenden aufforderte, fich ftreng an die Tanzordnung zu halten", frat einer der Gendarmen mit den Worten auf ihn zu, daß hier leine politischen Reden gehalten werden dürften". Um zu beweisen, wie planmäßig die Theilnehmer vorgegangen wären, führte der Gendarm Schröder an, daß schon in der Köpnider Forft der Angeklagte Albert Maller eine Rede gegen die Gendarmen gehalten habe, deren Inhalt er jedoch nicht lenne. Der Beuge führt aber aus, er habe angenommen, daß die Rede gegen die Gendarmen gerichtet gewefen fet, weil er einmal Das Wort Spigel" gehört babe. Der Vertheidiger ließ hierzu burch die damals um Albert Müller herumftebenden Bersonen feststellen, daß diese angebliche Nebe gegen Die Gendarment eine barmlose Anekdote von den Abenteuern eines Handwerks gefellen gewesen sei." Ein Versicherungsbeamter belundete, bas, als nach der Verhaftung der Angeklagten sämmtliche übrigen Theilnehmer und unbetheiligtes Bublifum fich zum Bahnhofe begab, die Gendarmen hinter ihnen her gerufen hätten: Wenn ihr nicht schneller geht, werden noch mehr ein gelocht!" und eine Frau Winkelmann behauptete, daß bei dieser Gelegenheit zwei Gendarmen unter einander gesprochen haben: Ich hätte darauf los geschoffen, das wäre mir gana egal!" Der Beuge Gendarm Martwarbt führte als Beweis für bie Böswilliglett Albert Müller's an, baß derselbe, nachdem er ihn verhaftet hatte, abfichtlich fich abfichtlich fich nieder gebeugt habe, um ihm so bei erfter Gelegenheit au ent fchlüpfen. Dagegen befundet eine Beugin, Frau Wergils, eiblich, daß Gendarm Markwardt den Angeklagten Müller bei der Berhaftung so feft am Genid gepadi batte, daß dieser nicht mehr auffiehen lonnte, sondern, um den Griff zu ertragen, fich niederbeugen mußte. Wie weit diese und andere Aussagen auf das Verbilt der Geschworenen von Einfluß gewesen find, vermögen wir natürlich nicht zu entscheiben, so viel steht aber fest, daß etwa im Gemüthe der Geschworenen entstandene Bweifel durch die über 1 Stunden währende Bertheidigungs rebe noch wesentlich verstärkt worden find. Der Vertheidiger fuchte auszuführen, daß die Haltung der Gendarmerie heraus fordernd gewesen sei. Er begann seine Darlegungen nach Diefer Ridtung wie folgt: Der Staatsanwalt bat die inftat ausgesprochen, daß ein gewiffer Theil der Preffe, welcher vor vier Monaten über den usflug berichtet und denselben als eine nur von der Gendarmerie geftörte Jylle hingestellt habe, Durch die Gerichtsverhandlung eines Besseren belehrt worden fel. Der Staatsanwalt wiederholt damit nur, was der Landrath von Stubenrauch für angemessen gehalten bat in einem bei den Gerichtsalten befindlichen, an die Staatsanwaltschaft gerichteten Expofe auseinanderzusetzen, worin es beißt: Der Bericht des Oberwachtmeisters Hübner, für dessen Objektivität die Bersönlichkeit des Oberwachtmeisters volle Gewähr leistet, be weift, wie tendensiös wieder die Darstellung der oppofitionellen Breffe war, welche zum Nachtheil der Gendarmen die Meinung au vertreten suchte, als sei das gewaltsame Einschreiten der Gendarmen einem geringfügigen Anlaß gefolgt, der nicht pro Dogirt gewesen." Der Bertheidiger vertrat den gerade entgegen gelegten Standpuntt, indem er die berausfordernde Haltung Der Gendarmen seinerseits für erwiesen hielt und es auch als
erwiesen binftellte, daß die Gendarmen fich einzelner Ausbrüde, wie altes Maurervich", bedient und die Festtheilnehmer, Frauen und Kinder, ihre Anwesenheit vom Morgen bis Abend bei jedem Glase Bier, bei jedem harmlosen Gefang und Spiel auf das Empfindlichste hätten fühlen lassen. Im Gegensat au dem Staatsanwalt erinnerte der Ver theidiger baran, wie in einzelnen Beitungen der Borfall geschildert worden sei, daß sämmtliche Festtheilnehmer, mit rothen Schlipsen und Kravatten geschmüdt, aus rothen Düten roth gefärbte Eier genoffen hätten, während durch die Beweisaufnahme nur er wiesen sei, daß ein einziger der Angeklagten einen rothen Schlips getragen habe, alles Uebrige aber in das Bereich der Fabel gehöre. Der innere Grund für das Verhalten der Ben Darmerte sei der, daß fie bestimmte Anweisung gehabt hätten, die Festtheilnehmer als eine sozialistische, eine Demonftration planende Menge zu überwachen, und dieser Anweisung nach Ansicht des Vertheidigers ungeschickt folgten, felbft als die that fächlichen Vorauslegungen fich als unrichtig ergeben hätten. Bum Schluß legte die Bertheidigung den Geschworenen dringend ans Herz, durch ein freisprechendes Verbilt zu belunden, daß fle den Verhältnissen Rechnung tragen, daß fie das Bufammen fchließen einer Menge in einem vergeiblichen Affett nicht als ein auf Gewaltthätigkeiten gerichtetes planmäßiges Busammen rotten erachten und der Meinung find, daß das, was die An getlagten etwa gefehlt haben, durch eine viermonatliche Unter suchungshaft gefühnt erscheine." Soweit die etwa noch nach zutragenden Buntte, welche auf die Geschworenen vielleicht von Einfluß gewesen sein tönnen. Was nun den Spruch selbst betrifft, so wurden den Geschworenen 11 Fragen vorgelegt, welche mit einem, Sa" oder mit einem Nein" zu beantworten waren. Die Geschworenen ließen fich aber dadurch irre fübren, baß jede Frage dahin ging, ob die Angellagten als Rädels führer und als Leute, welche Gewaltthätigleiten gegen die Personen begingen, zu beftrafen feien," und fie beantworten nun jebe rage anstatt mit einem einmaligen, mit einem zwei maligen Rein". In Uebereinstimmung mit Vertheidiger und Staatsanwalt wurden die Geschworenen von dem Bräftdenten nochmals in das Berathungszimmer gesendet und strichen dort Das eine Nein" bei jeder Frage aus.
Wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgefet hatte fich der zu Lennep wohnende Handelsmann und Wirth Karl Jütte som 9. b. Mts. in der Straflammerfigung zu Elberfeld zu verantworten. Der Angellaate batte wiederholt Shellfische, welche verdorben waren, unter Verschweigung dieses Umftandes verlauft. Er pflegte die Fische, wenn sie in den Buftand der Fäulnis übergingen, in einem Rübel auf dem Hofe mit einer Flüssigkeit abzuwaschen und auf einem Brett zum Trodnen auszulegen, um fie dann, nachdem fie auf diese Weise ein etwas frischeres Aussehen erlangt hatten, wieder aum Verkaufe auszustellen. Bei jenen Vorkehrungen entwidelte fich in der Regel ein fold unerträglicher Geruch, daß die Hausbewohner die Fenfter schließen mußten. Gehr bezeichnend für das nichtswürdige Verfahren des Angeklagten ist auch die von einer Beugin befundete Thatsache, daß er einmal einen Schellfisch mit einer nicht näher zu bezeichnenden Flüssigkeit behandelt bat. Bei der schnöden Habsucht und der höchft ehr. lofen Gesinnung, welche der Angeklagte bei seiner Handlungs weise befundet, hielt die Straffammer eine bobe Strafe für angemessen und erkannte auf vier Monate Gefängniß und außerdem auf eine Geldbuße von 300 M. Bugleich verfügte das Gericht die Veröffentlichung des entscheidenden Urtheils in allen in Lennep erscheinenden Blättern.
Soziales und Arbeiterbewegung.
rudsyftem in Amerita. Aus Cincinnati who gemeldet: Nach dem legten amtlichen Berichte des Chefs des Staats. bureaus für Arbeitsstatistik in Columbus febt im Staate Dbio das fogenannte Erudfyftem in voller Blüthe. Faft alle Bergwerlsbefizer find Eigenthümer von Läden, in welchen Lebensmittel, Möbel, Küchengeräth, Möbel, Küchengeräth, Belleidungsgegen ftände u. f. w. feil gehalten werden, und die Bergleute werden auf die eine oder die andere Weise gezwungen, ihre Bedürf niffe aus diesen Läden zu unverhältnismäßig bohen Preisen zu entnehmen. Vielfach werden die Löhne überhaupt nicht baar gezabit, sondern an deren Stelle Anweisungen gegeben, welche auf in den Läden der Brotherren zu liefernde Waaren lauten. Dbgleich die amerikanische Gesezgebung derartige Mißbräuche mit Strafe bedroht, so sehen fich doch weder die Staatsanwalte veranlagt, gegen dies schändliche Mussaugesystem - so nennt es sogar die ,, Norbd. Allg. 8tg."! oon Amts jo wegen einzuschreiten, noch auch wagen es die unglücklichen Bergleute felbft, aus Furcht vor der Rache der Minenbefiger und mit Rüdfcht auf die Roftspieligkeit und Langwieriglett jedes Projeßverfahrens, ihrerseits die Hilfe der Gerichte anzu rufen. Sebr autreffend beigt es in dem erwähnten Berichte: Wir Amerilaner sollen, wenn wir an das Erudsystem denken, unsere Röpfe vor Scham beugen und eingestehen, daß unsere Achtung vor den Gesezen, mit der wir uns so gern brüften, nichts als Schein und Trug ist, und das S fete, welche unsere Habgler sügeln sollen, einfach nicht beachtet
werden."
Die Hopfenernte in England führt ähnlich wie in Süddeutschland jährlich eine Menge sonst vagirender oder an berweit beschäftigter Elemente nach den Grafschaften Rent, Suffer und Surrey . In den legten 14 Tagen gingen von London von den Bahnhöfen der Linien South Eastern und London , Chatham and Dover Railway jeden Morgen Sonder züge ab, die zu febr ermäßigten Fahrpreise Leute, die fich an ber Arbeit des Pflüdens betheiligen wollten, an Drt und Stelle brachten. Die Gelegenbeit eines wenn auch Kleinen Verdienstes wird von der ärmften Londoner Bevölkerung begierig ergriffen; viele Taufende von Männern und Frauen strömen herbet. Die Einrichtung hat natürlich für den Grundbefter den Vor. theil, daß er fich für alle Fälle am nächsten Bahnhofe schon so viele Leute, als er brauchte, fichern lann. Am lebhafteften ist das ganze Treiben in dem Thale des Fluffes Medway, zwischen ben Städten Tunbridge und Maidstone . Hier ist eine Anzahl großer Brauereien, und für den Handel nach anderen Theilen Englands bildet Maidstone ben Mittelpuntt. In dieser Gegend ift es unmöglich.( 8) für den großen Bufluß von Arbeitern in ben einzelnen Daten felbft Unterlommen au schaffen. Die größere Mehrzahl derfelben bringt baber die Nächte im Freien su. Es ist zwar für Belte gesorgt, aber dennoch ist ein wasmes und trodenes Weiter, wie es dieses Jahr die ganze Ernte über angehalten bat, eine große Wohlthat. Die Pflüder find aufs Emftgfte beschäftigt und es ist ein eigenthümlicher Unblid, einen Hopfengarten feiner ganzen Länge nach von einer langen, bichtgeschloffenen Menschenreibe befest zu seben; sogleich wenn ein Feld fertig ist, wird das nächste in Angriff genommen. Für das fünfliche Erodnen bes Hopfens find überall eigene Gebäude vorhanden, deren sonderbare Gestalt jedem Fremben fofort auffällt und deren man auf jedem größeren ländlichen Anwesen mindestens eines findet. Es find runde Badstein tbütme mit( pigem Dach, im Ganzen durchschnittlich etwa 12 Meter hoch. G nau in der Spitze des Daches befindet fi die zum Saus gegen den Wind fchiefgestellte und drehbare
Raminröhre.
Arbeiterschuh. An eine schon öfter von uns bellagte Lüde in unserer Arbeiterschußgefesgebung bat soeben wieder einmal ein bei Bericht anhängiger Entschädigungsprozeß er innert. In einer Spiegelfabrit in Frankfurt a. D. nahm nach ber Franlf. Btg." ein beim Belegen der Spiegel befchäftigter#rbeiter an feiner Gesundheit haben. Es tam beshalb auf Grund des Unfallversicherungsgefeßes zu einem langwierigen Prozesse. Der Gerichtshof beschloß, bei dem
Reich 3 Gesundheitsrath in Berlin ein Gutachten über die Frage einzuholen, wie die Herstellung und Unter haltung der Räume in einer Epiegelfabril beschaffen sein müfen, damit die Arbeiter, welche bei der Spiegelfabrikation beschäftigt find, thunlichst gegen die aus dieser Thätigteit ent springenden gesundheitsgefährlichen Folgen gesichert würden. Der Reichsgesundheitsrath fandte eine febr furge Antwort: er babe nach den zur Beit für seine Thätigteit maßgebenden Grundsägen technische Gutachten in bürgerlichen Rechts ftreitigkeiten nicht abzugeben. Das Besfahren des Reichs gesundheitsraths wird ja dem Buchstaben seiner Instruktion entsprochen haben. Der Fall zeigt aber von Neuem, wie bringend wünschensweith für diese und ähnliche notorisch gesundheitsschädlichsten Betriebe die Aufstellung einbeitlicher gefeßlicher fanitärer Minimalanforderungen durc diejenige Jaftans ift, welcher nach§ 120 Abs. 3 der Gewerbe ordnung dazu die Berechtigung und damit moralisch auch die Verpflichtung übertragen wurde. Nach jenem Baragraph lönnen durch Beschluß des Bundesrathes Vorschriften darüber erlaffen werden, welche Einrichtungen von dem Gewerbeunter nehmer au thunlichster Sicherung der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit getroffen werden müssen. Bon dieser Rompetens hat leiber der Bundesrath faft gar leinen Gebrauch gemacht. So hat er aller dings in diesem Jahre für Bleifarbe und Blet auderfabriten Bestimmungen zum Schuße der Gefundheit der Arbeiter getroffen, während für die Wahrung derselben in Bündbol fabriten durch die Bestimmungen des Gefeßes vom 13. Mai und der Vorschriften vom 11. Juli 1884 Fürsorge getroffen ift. Dagegen entbehren die Arbeiter der Spiegel fabriten, welche von Duedfilbervergiftung bedroht find, der Glasfabriten und Schleifereten, weld legtere von den Fabrkinspektoren felbft Schwindsuchts ftationen" genannt werden, sowie die Arbeiter einer ganzen Nethe anderer nicht minder gefährlicher Betriebe einer einheitlichen und wirksamen gefeßlichen Regelung der sanitären Anforderungen an den Betrieb. Thells existiren nähere sanitäre Bestimmungen für solche Fabriten überhaupt nicht, theils nur als lolale, oft nur für einzelne Betriebe erlassene Polizeivorschriften, theils endlich haben die Betheiligten selbst durch private Initiative Remebur geschaffen, wie dies z. B. im vorigen Jahre durch Den Glaßbelegerhilfsverein der Stadt Fürth geschehen ist. Wis fönnen und brauchen auf die einzelnen Bestimmungen, welche dort von diesem Verein getroffen worden sind, welche nach Den Fabrikinspektionsberichten in lachen und anderwärts mil Erfolg in Geltung find, niat näber einzugeben; Fälle, wie der Eingangs angeführte, bemelsen eben, baß diese vereinzelten Maßnahmen zur Wahrung der Gesundheit der Arbeiter bas Bedürfniß nach allgemein giltigen Bestimmungen noch nicht befriedigen tönnen. Kuch die Vorschriften aur Unfall verhütung", wie fie jest von den Unfallberufsgenossenschaften erlaffen werden, fönnen hier nichts belfen; denn derartige chronische Vergiftungen qualifi, iren fich feineswegs als folde Unfälle", für weiche das Gefes vom 6. Juli 1884 Fürsorge trifft; vielmehr tann der Gefahr des schleichenden Gifts b Metallbunftes und des Staubes, welches langsam die Kon ftitution des Arbeiters untergräbt, fein Leben abkürzt und feine Naalommanfdaft begenairt, eben nur auf dem Wege einheit licher, strenger fanitärer Vorschriften für die betreffenden Be triebsarten begegnet werden.
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Detskrantentaffenmifere. Aus Burgdorf , 8. Oktober, wird der Weferatg." geschrieben: Die biefige die alten Amis bezirle Burgdorf und Burgwedel umfaffende Ortstrantentaffe bat trog ihrer großen Mitgliederzabl, welche mehrere hundert Bersonen beträgt, im vorigen Jahre ein erhebliches Defisit gehabt, und obwohl die Leistungen der Raffe schon bedeutend reduzirt find, auch im neuen Rechnungsjahre daffelbe ungünstige Ergebnis zu beklagen, so das zur Dedung ber noth wendigen Ausgaben eine ziemlich bedeutende Anleihe ba aufgenommen werden müffen. Die Kaffe hat daher jezt auch beschließen müffen, die bisher nur 2 pet. bes burchschnittlichen Arbeitslohnes auf 3 pet. zu erhöhen, eine Maßregel, zu welcher die städtische Detstran tentaffe schon früher hat schreiten müffen. Uebrigens scheint bas ziemlich überall sid als nothwendig berauszustellen; allein in einer Nummer der Lüneburgischen Angelgen" machen bret vet fchiebene Deistrantenlaffen in Lüneburg die beschloffene Bel tragserhöhung belanni; auch von anderen Seiten erichalit Die felbe Klage, daß diese Kaffen ohne wesentliche höhere Leistungen ber Mitglieder ihre Aufgaben zu erfüllen außer Stande seien.
Zur Gefängnißarbeit. Der Verein Berliner Blumen fabritanten und Großfiften hat einen Ausschuß niedergesezt, welcher für Aufhebung der Blumen und Blätterfabrilation in Gefängnissen wirken soll. Die Frage der Gefängnißarbeit ist in bem Blumengeschäft brennend. Eine Enquete bat ergeben, daß im gesammten Deutschen Reiche ungefähr 4500 bis 5000 frete Arbeiter mit der Anfertigung fünftlicher Blumen und Blätter beschäftigt find; die Liften der Unfallversicherung ergeben für Preußen fogar nur 989 Personen. Diesen freien Arbeitern gegenüber, die nach Lage der Jnbustrie nur 7 Monate im Sabre voll befoäftigt find, während 5 Monate auf die tobie Saison entfallen, find die laut Ber trag Jahr aus Jabr ein, ohne Rüdficht und Bedarf auf Nad frage arbekenden Gefängnißbetriebe von geradezu vernichtend Wirkung. Die Bahl der bis vor kurzem in dieser Induftr arbeitenden Gefangenen betrug über 1000. Besondere Um fiände, wie bie Liquidation eines Unternehmers, haben alle dings augenblicklich die Bahl auf 323 verringert, boch such man fte wieber nach Kräften zu vermehren. Allein in Blogense find 140 Gefangene mit Blumenmachen beschäftigt.
Kleine Mittheilungen.
Würzburg , 7. Dltober. Ueber einen Standal im hiesigen Rathhause wird der Frantf. Big." folgendes geschrieben: Eine Anregung bezüglich der die lusführung der neuen Gla cisanlagen betreffenden Beschlüsse veranlagte den Herrn Recht rath Mitenfamer, baran au erinnern, daß der schon des De Amtsvorstande bis heute noch nicht ausgefertigt fel. s ba teren erwähnte wichtige Beschluß vom 30. April b. J. vom rauf der Herr Bürgermeister, nachdem er unter beftigem Proteß ber Rechtsräthe Attensamer und Binder die Verpflichtung feine feits aur Ausfertigung beftritten hatte, den Saal verlaffen und nach Radtehr den nachträglich von ihm gefertigten Be schluß vorgelesen, erklärte Herr Rechtsrath Attensamer auf Grunb von ihm vosgelegter authentischer Mufaeichnungen, daß die Do Bürgermeister verlesene Faffung der Wirklichkeit abfolut nicht entspreche, ein solcher Beschluß niemals gefaßt worden sei un er nie und niemals und unter leiner Bedingung unterschreiben Rechtsrath Binder gab bie Grilärung ab, daß er in der Sigung werde; er verweigere durchaus Unterschrift und Buftimmung begründet habe, das andernfalls dem Bürgermeister das Referat vom 30. April die Forderung sofortiger Beschlußfaffung damit würde abgenommen werden müffen; bies dürfe aber nicht ge fchehen, ba bierdurch beffen inseben als mtsvorstand eine allaufchwere Schädigung erlitten bätte. Im weiteren Berlau der Disluffton entstand ein allgemeiner Tumult, man tief na und mehrere bürgerliche Räthe wollten ben Saal verlaffe Schluß der Debatte, ließ Herrn Binder nicht zu Wort lommen zweimal wurden fe vom Bürgermeister zurück geholt. Schließ auf bas Beugnis eines Magistratsmitglieds, bas der fraglichen lich berief fich letterer für die Stichtigteit seiner Aufzeichnung Gigung gar nicht angewohnt hatte. Bu einem endgültigen Be fahren werben." fchluß fam es nicht, vielmehr soll am nächsten Freitag fortge
Berantwortlich für den politischen Theil und Soziales Max Schippel , für Bereine und Bersammlungen 8. Luganes für den übrigen Theil der Bettung N. Cronheim, sämmtlich in Berli
Sieran eine Beilage.