Heiß" Alle Speisen und Getränke, die beim Genuffe geringfte zu bemerken gewesen. Raum eine Biertelftunde später blasen" werden müssen, find ein awar langfam, aber ficher wirkendes Gift, daß seine schädlichen Folgen früher oder später äußert, so unschänlich fte an und für sich auch sein mögen. Die Magenwände werden durch solchen Genuß gewiffermaßen verbrüht und in ihrer verbauenden Kraft gelähmt, so daß der Magen schließlich jeden Dienst versagt, nachdem er Jahre lang mishandelt worden ist unter dem thörichten Belenntnisse: Staffee und Suppe müffen rauchen und wollen geblasen" fein, wenn fie schmeden sollen!" Genau so ifts aber auch umgelebrt mit dem Genuffe von Eis und eistaltem Bier, das von Vielen unbedachtsam in den erhigten Magen im Sommer mit Wohlbehagen hinabgestürzt wird. Viele geben auch daran zu Grunde, nachdem fte fich den Magen damit gründlich ruinirt baben, ohne es au ahnen. Rurs, alle Unvorsichtigkeit und Wibernatürlichkeit rächt sich bitter, die man sich beim Effen und Trinken zu schulden tommen läßt.
Die wilden Männer und Frauen, oder, wie fie in der Gerichtssprache beißen, die geiftestranten Verbrecher machen unseren Behörden viel Kopfzerbrechen. Vor einiger Beit wurde belannt, daß im Bellengefängniß zu Moabit eine besondere Abtheilung zur Unterbringung solcher Verbrecher eingerichtet werden sollte und zwar zunächst versuchsweise. Bon Seiten vieler Strafan ftalisärste war eine solche Einrichtung als bas Minimum deffen bezeichnet worden, was man nach dem heuti gen Stande der Jrrenpflege und vom Standpunkte der Mensch lichkeit aus fordern müße. Nun traten aber hervorragende Autoritäten auf dem Gebiete der Jrrenpflege, darunter der Berliner Prof. Dr. Wendel und die Aerzte der Dalldorfer Antalt mit ihren Bedenken gegen die Einrichtung von folden Gefängnißadnegen für geiftestrante Berbrecher hervor. Sie vertreten die Anficht, daß eine Anfammlung trrer Verbrecher In einer beftimmten Gefängnißanftalt unter allen Umständen vermieden werden müffe, weil dies eine Behandlung, die oftmals noch zu Heilung führen fann, sehr beeinträchtige, ja unter Umstän ben ganz verbindere. Jire Verbrecher seien zunächst als geiftes frante Menschen zu behandeln und gehören deshalb in die Jiren anftalt und nicht in ein Gefängniß. Unter den etwa 1000 Infaffen von Dalldorf befinden sich 297 mit dem Straf gefes in Ror flitt gerathene Bersonen, die dort nach den Ver brechensarten eingetheilt und beobachtet werden, wobei 28 Ge wohnheitsverbrechen die meisten Schwierigkeiten verursachen, von denen 18 bereits als jugendliche Verbrechen vor dem acht zehnten Lebensjahre beftraft waren. Früher waren die geiftes franten Berbrecher unter die anderen Jiren vertheilt, und es wird auch heute noch nicht ohne Weiteres jeder irre Verbrecher in die besondere, für solche bestimmte Abtheilung gebracht. Eine zu firaffe Disziplin verschlechtert die Sache. Gegen das Beglaufen müssen besondere Einrichtungen getroffen werden, namentlich sollen verdächtige Krante in Räumen zu höchstens 4 bia 5 Personen untergebracht, oder auch, wenn nöthig, gana isolirt werden. In Dalldorf baben die Ausbrüche in legter Belt nachgelaffen, doch ist die Sicherheit nach der Anficht dort funttionirenden Aerzte noch keine vollständige.
In ein Schantlokal in der Köpnider- Straße tam am 20. September c. Nachmittags ein unbekannter Mann, trant einige Gläser Bier und begann mit dem Wirth ein Gespräch, in deffen Verlauf er mehrere diefem bekannte Berfonen in Leipzig erwähnte. Demnächst bezahlteder Unbekannte, w: lcher sich Friedrich Geride nannte und Eteinbruchsbefizer aus Magdeburg fein wollte, seine Beche und entfernte fich, tehrte aber nach zwei Stunden surüd und bat den Schantwith um ein Darlehn von 10 Mart, da fein Bankier der jüdischen Feiertage wegen ge Schloffen habe. Der Schankwirth, welchem der G. burch seine Erzählungen But: auen eingeflößt batte, gab ibm das Geld und 6. versprach die Erstattung am nächsten Tage. Als G. an Den folgenden Tagen fich bei dem Scanlwirth nicht blicken liek, begab fich dieser nach dem angegebenen Absteige quartier in der Krausenstraße, erfuhr aber bort, daß er einem Schwindler in die Hände gefallen war. Da fchon mehrere Personen in bem Hotel nach dem angeblichen Geride Nachfrage gehalten batten, so wollen wir nicht unterlassen, auf den Schwindler bterdurch aufmerksam zu machen. Derselbe ist ungefähr 50 Jahre alt, hat blonden Schnurrbart und spricht Magdeburger Dialett.
Einen für Geschäftsleute sehr lehrreichen Fall bietet ber Privatproteß einer hiesigen Handlung, welchen dieselbe wegen einer Schuldforderung gegen einen fogenannten vor nehmen Kunden führt. Bu den Kleidermachern Gebr. St. in der Lindenstraße fam im vorigen Jahren ein Herr, welcher sich als der Subdireltor R. einer biefigen Berficherungsgesellschaft vorstellte und Bestellungen in Höhe von ca. 300 M. machte. Da die Flima mit Rüdficht auf die Stellung des Auftrag gebers über die Bahlungsfähigkeit nicht zweifelhaft war, fo fertigte fie die Kleidungsstüde an und fandte dieselben in die, nebenbei bemerkt, gut ausgestattete Wohnung des Kunden. Nachbem über ein Jahr vafloffen war, ohne daß Bahlung erfolgte, übertrugen die Gebr. St. ihr Forderungsrecht an eine Firma am Moltenmarkt und diese ging nun gegen den Herrn Direttor tlägerisch vor. Das Kgl. Amtsgericht I verurtheilte auch den Bertlagten dem Klageantrage gemäß und fertigte der Firma Das Urtheil zum Swede der Bwangsvollfiredung aus. Dem mit derfelben beauftragten Berichtsvollzieher Bohl gegenüber erklärte fich der Schuldner zur Bahlung der Klagefumme für unfähig, weshalb der Gerichtsvollzieher Mobiliargegenstände im angenommenen Werthe von 340 M. pfändete. Bes reits zwei Tage später sandle der hieftge Rechtsan. walt Hänschte an die Firma ein Schreiben, in welchem er der Gläubigerin mittbeilt, daß jene Pfandfüde die Handlung Balois und Ernede, Breiteftr. 6, als ihr Eigenthum in n Spruch nehme, babiese die Gegenstände mit noch vielen anderen Sachen dem Schuldner mittels Bertrages zur leih weisen Benutzung überlaffen bat". Für den Wiethsgebrauch werben von R. monatlich 40. gezahlt. Unter diesen Ums Ständen mußten die gepfändeten Gegenstände natürlich freige geben werden. Bur weiteren Berhandlung der Brozeßfache wurde vom Igl. Amtsgericht I ein zweiter Termin anberaumt in welchem der Schuldner ein Verzeichnis feines Vermögens vorlegte und ben Offenbarungseid leiftete. Aus demielben wollen wir nur hervorheben, daß der Herr Direktor in Berlin auch ein Grundstück befigt, welches jedoch, wie es in dem Ber zeichnis örtlich heißt, mir vom Königlichen Hauptsteueramt ichon mehr denn einem Jahr mit rreft belegt ift." Dieser Fall giebt zu ernften Reflexionen Veranlassung. Nicht nur, baß das Vertrauen der Lieferanten durch gewiffenlose Kunden in der nichtswürdigften Weise ausgenugt wird, so müssen auch noch die geschädigten Lieferanten Roften über Roften aus ihrer Tasche bei einem Brozeße sablen. Dem tleineren Fabrikanten wird es unendlich schwer gemacht, fich eine Existenz zu ver Schaffen. Bur Warnung müßten die Namen derartiger Schuldner öffentlich genannt werden.
Ein Synagogenbrand, der in Folge der ftrengen Be obachtung der jüdischen Gefeße, welche verbieten, in Bebet bäusern an den Festtagen Feuer zu berühren, leicht von be bentlichsten Folgen bätte begleitet sein fönnen, wüthete vora geftern in früher Morgenßunde auf dem Grundstück Alexander Straße 52. Hier befindet fich in der zweiten Etage bis dreis ftödigen Hinterhauses die Lippmann Tauß Eynagoge, die einen faalartigen Raum von fünf Fenstern Front einnimmt. Darüber befindet sich eine Federhandlung, während im ersten Stod ein umfangreiches Fellager untergebracht ist. Auch das zweite Stockwert biente, wie ein Aufzug noch zeigt, früher zu Lager aweden. Die Boft schildert den Vorgang folgendermaßen: In ber Synagoge batten vorgestern Abend bis um 9 Uhr Religion& übungen stattgefunden, nach Schluß derselben war ein Wächter, in alter Jude, in dem Raum zurüdgeblieben. Is fich um ein balb fünf Uhr früb der im selben Hause wohnende Echant wirth in sein Geschäftslokal begab, war noch nicht das Ge
war der ganze Eqnagogenraum bereits mit dichtem Rauch er füllt und vom Feuerschein hell erleuchtet. Der in der Eynagoge aurüdgelaffene Wächter hatte, folgend ben Sagungen feiner Religion, bas bier durch Umfallen einer Rerse entstandene Feuer nicht, wie es leicht möglich gewesen wäre, im Reime zu unterdrüden gesucht, sondern war nur, als er die wachsende unterbrüden gesucht, sondern war nur, als er die wachsende Gefahr bemerkte, zu dem beretis genannten Schankwirth ge gangen, um ihn vom Ausbruch des Feuers au verständigen. Erft dieser schickte bann, da er felbft sein Lolal nicht verlassen fonnte, einen sufällig paffirenden Arbeiter nach der Feuerwehr in der Reibelstraße, die denn auch bald darauf auf der Brandstelle erschien. Nur der Entschlossenbelt des Schantwirths ist es zu banken, daß nicht das ganze Haus dem Feuer zum Opfer ge fallen ist. Die Feuerwehr ging sofort sehr energisch vor, riß den brennenden Hitar und bie vom Feuer erfaßten Sigreiben nieder und warf die mit einer barbiprige abgelöschten Theile auf den Hof hirab. Auf diese Weise gelang es, dem Feuer verhältnismäßig schnell Halt zu gebieten und bald jebe Gefahr zu beseitigen. Bernichtet ist der Altar mit dem Eynagogen. geräth und einige Sige. Vorgeftern früh um 7 Uhr begannen in dem intenfio nach Rauch riechenden Raume bereits wieder Religionsübungen.
Auf der hiesigen Roßschlächterei find im Jahre 1885, wie von amtlicher Geite mitgetheilt wird, 5894 Pferde von den 35 Roßschlächtern zur Untersuchung vorgestellt worden. Es wurden davon vor der Schlachtung 78, nach der Schlachtung 46 Pferde als ungefund zurüdgewiesen, in Summa 124, fo daß also insgesammt das Fleisch von 5770 Bjerden in den Ronsum gelangt ist. Wir fügen dieser Mittheilung gleich hinzu, daß im Magiftrat Erwägungen darüber stattgefunden baben, ob es fich empfehle, die Reßschlächterei( in der Greifswalderstraße) in den Beft der Stadt zu übernehmen. Man ist jedoch dahin schlüffig geworden, von der Erwerbung der Roßschlächteret städtischersetts Abstand zu nehmen. Es soll indeh schon im Laufe der nächsten Beit von dem Magiftrat in Gemeinschaft mit dem Polizeipräsidium eine neue, bie Fabrilation von Pferdefleischwurft unter ftrengere Kontrole ftellende Berfügung erlaffen werden. Nach dieser Verfügung soll, wie wir erfahren, Die Fabrikation von Pferdefleischwurst überhaupt nur noch in ber Roßschlächterei gestattet sein. Da die Pferde sämmtlich nur auf der Roßschlächteret geschlachtet werden dürfen und fortan dort auch die Verarbeitung des Fleisches zu Wurst statifinden foll, so wird die Aufsichtsbehörde dann in der Lage sein, die Pferdewurftfabrikanten beffer als bisher fontroliren zu fönnen und auf diese Weise zu verhüten, daß Pferdefleischwurst unter anderem Namen in den Handel fommt. In Bezug auf die Fabrikationsart der Pferdefleischwurft ist eine Einigung awischen bem Magiftrat und dem Polizeipräsidium übrigens noch nicht erzielt; während letteres bestimmen will, daß Pferdefleischwurst nur aus Pferdefleisch und Talgzusaz bestehen dürfe, will der Magiftrat bie Berbefferung der Pferdefleischwurft durch Busäße von Schweinefett 2c. geftatten.
Um Bortoersparniß zu erzielen ist in jüngster Beit von Geschäftsleuten bet biefigen Gerichtsbehörden unter Bei fügung von Freimarken ber bier ins Leben getretenen Ver lehrsankalten tebrsankalten- Hansa, Llcyd, Packetfahrt Gesellschaft- das Ersuchen gestellt worden, die für fie bestimmten portopflichtigen gerichtlichen Bescheide nicht der taiserlichen Boftanstalt, sondern unter Verwendung der beigegebenen Freimarken durch die be treffenden Privat Berkehrs- Anstalten befördern zu laffen. Der artigen Besuchen gegenüber haben fich, wie die D. B. 8." mittheilt, die Gerichtsbehörden ablehnend verhalten, da die bes ftebenden Gefeße und Verordnungen bie amtliche Eigenschaft schaft der Ueberbringer amtlicher Schriftstüde ausdrücklich vor schreiben. Die Staats- und Kommunalbehözben tönnen fich demgemäß aur Buftellung der für das Publikum bestimmten Brieffendungen nur entweder ihrer angestellten Boten oder der faiserlichen Bostanstalt bedienen; die Bestellung durch eine Privat Be örderungs- Anstalt ist jedoch unzuläsftg.
Ein Unfall, der über Erwarten aut ablief, ereignete fich geftern Vormittags 11 Uhr in der Rosenthaler Straße am Badeschen Markt. Eine leere Droschte I. Alaffe, mit einem träftigen Grauschimmel bespannt, iagte im schärffien Gange auf den Berron des Hadeschen Mailtes zu, wo Pferd, Wagen und Rutscher, im plöglichen Anprall an die Bordichwellen um geflürat, einen vollständigen Knäuel bildeten. Wunderbarer Weise blieben Pferd, Wagen und Kutscher , teine, unbedeutende Schäden abgerechnet, unverlegt, und das Gefährt fonnte, unter Beihilfe des Publikums schnell wieder aufgerichtet, feinen Weg forijeten. Den Rutscher trifft leine Schuld, da er das burch ben herausgefallenen Scheerbaum wild gewordene Pferd nicht balten fonnte.
In Grünau bat man vorgestern Nacht am Waldrande bie Leiche eines Mannes gefunden, über deffen Tod in dem Ileinen Ort allerlei Gerüchte umbergetragen werden. Man er zählt fich, die vertrite Kugel eines Jägers müffe den Unbe fannten getroffen baben. Sebenfalls ift er lange vor der Auf finbung feiner Leiche geftorben. Schon Nachmittags gegen 5 Uhr babe man dem Förster gemeldet, daß etwa 1000 Edritte von seiner Wohnung am Spielplat ein Mann, trant oder be trunken, am Boden lege. Der Förker, ben der Dienst ellig in den Wald tief, beauftragte seinen Lehrling, nach dem Un bekannten zu seben. Gift Abends gegen 11 Uhr lehrte er beim und auf seine Frage erwiderte der Lehrling, er babe nieman ben gefunden. Nun machte fich der Förfer in Begleitung einiger Männer felbft auf die Suche; fie fanden, wie erwähnt, einiger Männer felbft auf die Suche; fie fanben, wie erwähnt, einen Tobten. Db jenes Gerücht begründet ist, ob der Unbes fannte, feiner Kleidung nach ein Arbeiter, überhaupt eines gewaltsamen Todes gestorben ist, wird erft die Obbuttion feft ftellen.
Dem Boten einer hiesigen Privat- Postanstalt wur den im August b. S., unmittelbar nach seiner Annahme, eine größere Anzahl von Briefen und Karten zur Bestellung inner halb einer Stunde übergeben. Da er nicht glaubte, diesen Auftrag in der gestellten Frist ausführen zu können, eniledigte fich der Bote eines Theils der Eendurgen, indem er in einer Bedürfnißanstalt der Elisabethstraße den Reft der Karten ger rig und wegwarf. Eine firafrechtliche Verfolgung wegen Ber gebens wider§ 354 des Strafgefegbuchs fann ihn nicht treffen, Da die Unterdrüdung anvertrauter Briefe nur dann ftrafbar ift, wenn fie von Bofibeamten begangen wird. Doch dürfte in bem Berhalten des ungetreuen Brivat Briefirägers wohl der Thatbestand der Unterschlag ung gefunden werden.
Die befannnte Braueret Sault Anna in München wird in diesen Tagen auch in Berlin einen Ausschant thres wird in diesen Tagen auch in Berlin einen Ausschant ihres vorzüglichen Gebräus eröffnen. Das mit allen Mitteln moderner Technit und großstädtischen Komforts bergerichtete Lotal gehört zu den größten und schönsten der Residenz und befindet sich an ber belannten naffen Ede der Leipziger und Charlottenstraße. Die Leliung des Unternehmens unterftebt bem in gaftrono mischen Kreifen wohlbekannten jovialen Delonom Baul Car nelius, deffen Küche fich stets der Beliebtheit aller Feinschmecker erfreute.
Wasserstand der Spree in der Woche vom 26. Seps tember bis intl. 2. Ottober 1886.( Angabe in Metern.)
Tage
26./9. 27./9. 28,9. 29./9. 30./9. 1./10. 2./10.
mDberbaum 2,31 2,32 2,29 2,32 2,31 2,35 2,38 Dammmühle,
Oberwaffer 2,29 2,30 2,25 2,31 2,27 2,34 2,35 Dammmühle,
Unterwaffer. 0,61 0,62 0,64 0,65 0,63 0,64 0,60 Polizeibericht. Fm 9. b. Wis., Vormittags wurse in ber Spree vor dem Hause Burgstraße 17 die Leiche eines
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Mädchens aufgefunden und nach dem Leichenschauhause ge bracht. An bemfelben Tage, Rachmittags, erhängte fich ein Mann auf einem Grundstück in der Broßlauerstraße. Un diefelbe Bett fel der von der Firma Siemens u. Halste be schäftigte Arbeiter Krause in der Markthalle II von einer jur Herstellung einer elettrischen Leitung benusten 6 Meter hohen Letter herab und erlitt dadurch eine Verlegung am Kopf, eine Verstauchung der rechten Hand und eine Berlegung am Fuß. -Am Abend desselben Tages wurden ein Dienstmädchen in einer Küche in der Greifswalderstraße und ein Mann in dem Bimmer eines Hotels in der Invalidenstraße erhängt vor gefunden. Beide Leichen wurden nach dem Zeichenschauhauſe gebracht. Am 9. d. Mts., Abends, fiei ein unbekannter Are beiter auf dem Salteplaz der Omnibuse in der Jnvalidenstraße vom Verbed eines Dmnibus auf die Straße herab, so daß er bewußtlos liegen blieb und nach der Charitee gebracht werden mußte. Am 9. d. Dis., Abends, farb eine Frau in ihrer Wohnung in der Nauynstraße anscheinend in Folge von Bere giftung. Dieselbe batte fich zum Abendessen robes Fleisch aus bereitet und daffelbe verzehrt, obgleich es auffallend start ge faljen geschmedt haben soll. Balo darauf trat beftiges Gr brechen ein und starb fte, bevor ärztliche Hilfe herbeigerufen werden lonnte. Die Leiche wurde nach dem Zeichenschaubause gebracht. Am 10. b. Mis., Vormittags, fiel auf bem Bürgersteig vor dem Hause Streligerstraße 20 ein Mann nieder und ftarb auf der Stelle, wahrscheinlich am Schlagfluß. Nachmittags fiel in der Nähe des Lehrter Bahnhofes etn 4 Jahre alter Rnabe durch die plöglich aufgebende Thür einer in der Fahrt befindlichen Droschte auf die Straße und wurde überfahren, anscheinend jedoch nur leicht am Rüden verlegt. Um dieselbe Beit stürzte sich ein obdachloser Mann in felbft mörderischer Abficht von der Jannowigbrüde in die Spree, wurde aber alsbald wieder herausgezogen und demnächst mittels Krantenwagens nach dem Krankenhause in Friedrichs bain gebracht.- Abends machte ein Mann in seiner Wohnung in der Kommandantenstraße den Versuch, fich mittelst eines Revolvers zu erschießen. Er wurde schwer verlegt, nach n legung eines Nothverbandes, mittelft Droschte nach der Charitee gebracht.
Gerichts- Zeitung.
Der Freiberger Sozialistenprozeß vor dem Reichs gericht. Der Freiberger Sozialistenprozeß gelangte geftern vor dem Forum des dritten Straffenats des taiserlichen Reichs gerichts zur Verhandlung. Den Borfis des Gerichtshofes führt Senatspräfident v. Wolff, die laiferliche Reichsanwaltschaft vertritt Reichsanwalt Stenglein, die Bertheidigung führen die Rechtsanwälte Freitag I( Leipzig ) und Mundel( Berlin ). In den Revifionsgründen rügen die Bertheidiger zunächst in for meller Beziehung, Namens der Angeklagten v. Bollmar und Biered, einen Verftos gegen§ 377 sub 4 der Strafprozeß Ordnung. Beide Angellaate feien rechtsfräftig aur Berhand lung vor das Landgericht Chemnis verwiesen worden, in diesem Stadium des Projeffes set also eine Verweisung vor bas Landgericht Freiberg nicht zulässig gewesen. Bezüglich aller Angefiagten wird gerügt, daß verschiedene Neden von Ange lagten, welche fie in ihrer Eigenschaft als Reichstagsabgeord nete gehalten haben, zur Berlesung gebracht und als Beweis flüde zu ihrer Berurtheilung benust worden seien. In mate rieller Beziehung wird geltend gemacht die rechtsirrthümliche Anwendung des§ 69 des Strafgesetzbuches und die nicht völ lige Berechtigung ber§§ 66 und 67 des Strefaefezbuches. Die Baragraphen behandeln bauptsächlich die Verjährung Das Reichsgericht verwarf schließlich die Revifton. Der Kom petenzeinwand bezüglich Vollmars und Viereds set hinfällig, weil die Berweifung der Sache an das Freiberger Bericht ge fetlieb zuläffta fet. Die Eriftens der geheimen Berbindung se weifellos erwiesen, die Beltbestimmung bei der Strafabmeffung fei torrelt, die gerügten Rechtsirrthümer beständen nicht.
+ Unter der Antiage der fahrlässigen Tödtung ftand geftern das Dienstmädchen Leopoldine Schuls vor der dritten Strajtammer des hiesigen Landgerichts I. Die bretundzwanzig jährige Angeklagte stand bei dem Kaufmann Rosendorfin Dienst. In demselben Hause wohnte der Handelsmann Jakob Der Vater zweier fleiner Mädchen, der vierjährigen Recha und Der sechsjährigen Ella. Die beiden Rinder waren der Ange flagten febr augetban; fobald fte fte erblickten, eilten fte auf fe au und waren nicht von ihr zu trennen. So hatte auch am 20. Juni d. J., einem Sonntage, das Dienstmädchen die beiden fleinen Mädchen, die auf dem Hofe spielten, angetroffen; fofort baten die Kleinen ihre Freundin, fie mit hinauf in die Küche zu nehmen. Leopoldine Schula hatte zuerst leine Luft, schließ lich liek fie fich erreichen und nahm die Kinder mit. S follie Kaffee bereiten und schöpfte stedendes Waffer aus dem im Dien befindlichen Refsel. Den Rest des lochenden Waffe goß fie in einen am berd stehenden Reffel, da fie die Rüc fcheuern wollte, und goß noch aus einem Topfe so viel heife Waffer, baß der Eimer beinahe balb gefüllt war. Das Waffe war so beiß, daß eine dicte Dampfwolle über dem Elme stand. Die beiden Rinder standen inzwischen in einiger Ent fernung am Rüdenspind und saben der Thätigkeit ib Freundin zu. Das Mädchen wollte nun bereits gereinig Geschirr in das Buffet zuiüdftellen, das fich im Rorridor fand. Sie verließ für eine halbe Minute die Küche und ben wenigen Sekunden ihrer Abwesenheit gefab ein fchred liches Unglüd. Während fte am Strant ftand, borte fte ein gräglichen Schret. Sie ließ vor angst das Geschirr fallen u fürate in die Rüche zurüd. Das fleinere ber Mädchen, Rech faß in dem Eimer, der mit fochendem Waffer gefüllt war. mußte aller Wahrscheinlichkeit nach spielend rückwärts gegange fein, war an den Elmer angestoßen und bineingefallen. Da frecklich verbrühte Rind wurde fofort in das Krankenbu gebracht, es ftarb aber schon am nächsten Tage an den B legungen. Die Schuld der Angeklagten erschien in einem f milden Lichte. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängn ftrafe von 1 Woche. Der Gerichtshof hielt 3 Tage für ein ausreichende Strafe.
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+ Ein ehrlicher" Paletotmarder. Ein vielfach vorbe firafter Dieb, Robert Lehrmann, der vor furgem aus be Buchthaus entlassen worden ist, stand gestern vor der eft Straflammer des biefigen Landgerichts I unter der Antiag dem Agenten B. einen grauen Sommerübersteher entwendet haben, er wurde jedoch freigesprochen. Am 20. Juni d. batte der Agent G. vergnügt in einer Kneipe der Waffertho ftraße gefeffen und Billard und Slat gespielt. Da war be Angeklagte mit einigen Freunden gelommen, batte mit eine nicht ermittelten Unbekannten eine Beit lang geflüßert un bann hatte fi der Unbelannte entfernt und den Uebergiebe feines Freundes mitgenommen. Einige Beit später war b mann aufgeftanben und hatte, ohne daß der nichtsahnende figer etwas gemerkt hatte, fich den mäufegrauen Ueberzieb bes Agenten 3. über den Arm gehängt und war verschwu den. Herr G. war um Mitternacht aufgebrochen und hatte mu eft den Berlust feines Kleidungsflüdes bemerkt. machte Anzeige bei der Polizei, glaubte aber nicht dara das er je in ten Befit seines Eigenthums zurüdlehren we well er den Thäter durchaus nicht hatte näher bezeichnen fönn La erhielt er au seinem eigenen Erstaunen wet Tage späte Durch einen Dienstmann den Ueberzteber wieder zugeftellt un in einem höflichen Schreiben bat ein Herr Lebrmann für Berseben" um Entschuldigung. Adler Wahrscheinlichfeit fallen set und um nicht wieder in das Buchihaus gefchid hatte der Dieb Wind bekommen, daß der Berdacht auf ihn g werden, gab er den Ueberzieher wieder heraus. Sein
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feben" erschien in der Verhandlung allerdings in einem eige thümlichen Lichte, denn Herr G. ft so groß und start getau
Daß sein Ueberzieher von dem lleinen Lehrmann höchftens
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