Schaffner Lemke das Fahrgeld mit 10 Pfennigen bezahlt. Beim Außeigen sprach er dem Schaffner die Anficht aus, Irrthümlich ihm ein 20 Martfüd gegeben zu haben. Dbgleich biefer es beftritt und seinen Raffenbeftand vorzeigte, der lein 20 Marktüd enthielt, begab der Herr fich doch nach dem Depot und machte dort Anzeige. In seine in der Schulstraße be findlichen Wohnung zurüdgelehrt, tlärte fich der Verbleib des permißten 20 Martstuds auf. Anstatt nun sofort im Depot davon Anzeige zu machen, schickte der Herr am nächsten Mor gen durch einen anderen Schaffner an Herrn Lemle 3 M., die von diesem aber mit Entrüftung zurückgewiesen wurden. Der Schaffner Lemte, ein sehr geachteter Beamter, beabsichtigt nun mehr, fich auf gerichtlichem Wege eine Rechtfertigung seiner getränkten Ebre zu verschaffen.
Tournuren- Schirme. Ein hiefiger Schirmfabrikant geht mit der Abficht um, besondere Schirme au fonftruiren, um das Naßwerden der Tournüren bei Regenwetter, welches bei der jegigen Bauart der Schirme unvermeidlich ist, au verhindern. Die Tournürenschirme" sollen eine mehr ovale Form erhalten, so daß dieselben bei richtiger Haltung einen absoluten Stup ber bedrohten Stelle der modernen Damentoilette gewähren. Die Damen werden son dieser Erfindung entzückt sein, denn fte hilft einem tief empfundenen Bedürfniß ab. Bei jedem Regen hörte man die Klagen der Damen, und es sah in der That mitleiderregend aus, wenn auf der Tournüre bas Waffer rauscht, das Waffer schwoll". Alle Anstrengungen der Zournüreträgerinnen waren vergeblich, ber Durchmesser der Schirme war gar au gering. Ganz besonderen Dank schulden Ganz besonderen Dant schulben bie Damen dem Erfinder noch dafür, daß er seine Idee noch vor dem ersten Schneefall au Tage gefördert hat, andern. falls hätten die Hermften fiets wandelnden Schneefrauen ge glichen.
Im Arbeitshause befanden sich am 1. September cr. 54 Familien mit 193 Brionen. Am 1. Dltober war der Be ftand 88 Familien mit 340 Personen.
Das Asyl für Obdachlose benutten im Laufe des Monats September 4662 Perfonen, und zwar 4226 Männer und 436 Frauen. Von diesen Personen wurden 6 der Charitee, 26 dem Krantenhause Moabit , 3 dem Krankenhause Friedrichs. bain überwiesen und 240 der Polizei vorgeführt.
Bewegung der Bevölkerung Berlins nach den Ber öffentlichungen des statistischen Amtes Der Stabt. Die fort geschriebene Bevölkerungszahl betrug am 18. September inll. Der nachträglichen An- und Abmelbungen 1 341 452, bat fich Demnach gegen die Woche vorher um 900 Seelen vermehrt. In der Woche vom 19. bis 25. September wurden polizeilich gemeldet 3364 zugezogene, 2056 fortaezogene Personen; ftandes amtlich wurden 278 Eben gefchloffen. Geboren wurden 900 Kinder, und zwar lebend: 441 männliche, 421 weibliche, au fammen 862( darunter 106 außerehelide), todt 21 männliche, 17 weibliche, zufammen 38( darunter 11 außerebeliche) Kinder. Die Lebendgeborenen, aufs Jahr berechnet, bilden 385, die Zobtgeborenen 1,5 pro Mille der Bevölkerung, die außerehelich Seborenen 13,00 pt. aller in ber Woche Geborenen, davon bie bei den Lebendgeborenen 13,30, die bei den Zobtgeborenen 29,00 pCt. Jn der tgl. Charitee und Entbindungs- Anstalt wurden 49 Kinder geboren. Geftorben( ohne Todtgeborene) find 823, nämlich 427 männliche, 396 weibliche Personen. Bon diesen waren unter 1 Jahr alt 409( inkl. 99 außerehe liche), 1 bis 5 Jahre 123( intl. 9 außerebeliche), 5 bis 10 Sabre 28, 10 bis 15 Jabre 10, 15 bis 20 Jabre 6, 20 bis 30 Jahre 32, 30 bis 40 Jabre 57, 40 bis 60 Jahre 91, 60 bis 80 Jahre 56, über 80 Jahre 11. Die Sterbefälle beim Alter von 0 bis 5 Jahren machen 64,64 pCt. sämmt licher in dieser Woche Gestorbenen aus. Von den ins Miter unter 1 Jahr geftorbenen Kindern starben 95 im ersten, 45 im zweiten, 59 im dritten, 39 im sierten, 26 im fünften, 28 im fedfien, 117 im fiebenten bis zwölften Lebensmonate; von denselben waren ernährt 37 mit Muttermilch, 2 mit Ammenmilch, 223 mit Thiermilch, 10 mit Milchsurrogaten, 90 mil gemischter Nahrung, von 47 war es unbekannt. Zobesursachen waren besonders: Lungenschwindsust( 82), Lungenentzün bung( 33), Bronchiallatarrh( 12), Rehltopfentzündung( 14), Krämpfe( 33), Gehirnschlag( 11), Gehirn und Gehirnhautent sündung( 23), Krebs( 21), Altersschwäche( 15), Lebensschwäche( 43), bzehrung( 33), Masern( 3), Scharlach( 9), Diphtherie( 45), Typhus ( 5), Diarrhöe( 80), Brechdurchfall( 161), an anderen Strantheiten ftarben 198 und durch Selbstmord 2, da Don burch Bergiftung 1, durch Erhängen 1. Die Sterblichkeit ber Woche, auf bas Jahr berechnet, Tommen durchschnittlich auf 1000 Bewohner in Berlin 32,0, in Breslau 31,1, in Frankfurt a. M. 19,5, in Köln 32,6, in Dresden 284, in München 40,0, in Bremen 23,6, in Bremen 23,6, in Stuttgart 19.0, in Wien 20,7, in Paris 22,2, in London 16,0, in Liverpool 27,4. Jn der Woche wurden dem Polizeipräs fidium gemeldet als ertrantt an Zyphus 68, an Mafern 49, an Scharlach 65, an Diphtherie 188, an Poden. In den 9 größeren Krankenhäusern wurden in der Berichtswoche 850 Krante aufgenommen, davon litten an Majern 11, an Schars lach 10, an Diphtherie 54, an Typhus 42, an Rofe 11. E flarben 164 Personen oder 19,9 pet. aller in der Woche Gr ftorbenen; als Bestand verblieben 3634 Strante.
Martthallen Bericht von 3. Gandmann, Radien Berlaufsvermittler, Berlin , Bentral Markthalle, den 12. Dl tober 1888.
Knanas 2,50-3,00 Mart pr. Bfd. Ballnüsse 30 Mart per Bentner. Swiebeln 225-2,75 W. Weißfleischige Spelfe Kartoffeln, weiße 3,50-4,00, rotbe 2,80 bis 3,00., blaue 3,00-3,60 pr. 100 kilo. Schalotten 6-7 M., Teltower Rübden 9-12 M., Melonen 15 bis 20 t. pr. Str., Sellerie 7-8 M., Reerreitig 7-12, Blumentobi 20 bis bis 50 t. pr. 100 Stüd.
Geräucherte Fife. Rheinlachs 2,50-2,90 R., Bejer und Oftseelachs 1,20-1,40 R., geräucherte Male 70-1,00 bis 1,30 Bf. pr. Bfb., großer Delilatesaal 1,50 per Bfb., Flundern, Meine 2,00-3,00, mittel 3,50-6 große 8-16 R., Badfinge 1,80 bis 4,00 R. Dorsch 8-10 T. per 100 tid. Sprotten 0,40-0,50 per ẞfund.
Krebfe. Kleine, 10 cm. 0,75-1,00 m, mittel 1,50-3. große 4-10. per Ecod. Cummern 1.30-1,60%.
pes Bfund. Auftern 7,50-12 t. pr. 100 Stüd Lebende Fliche. Sal, mittelgroß 80-95, große 1,10 Becht 60-70 Bf., Schleie 70-86 Bf. per Bfund. Karpfen in Stüden von je 1-18 Bfund in großen Boften ange boten.
Seefische. Lachs 1,00-1,20-1,30 Mart, Banter, große, 80-100 f., bet 40-50-65 3f, Steinbutte 70-80 B., Ecc sunge, große 0,70-1 R., mittel 50-60 Bf., Scholle 10-25 f., Schellfisch, große 20 Bf., Rabliau 15 bis 20 Bf. per Bfund, Datrelen 40-60 Pf. pro Stüd. Dorsch 5-12 Mart per
Bentner.
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Polizeibericht. Am 11. b. Mts. Vormittags wurde auf einem Heuboden des Grundstücks an der Ede der Schleier macher und der Bergmannstraße ein dort vorübergehend bes schäftigter, dem Namen nach night bekannter Mann todt vors gefunden. An der Leiche waren äußere Berlegungen nicht wahrnehmbar. Um dieselbe Belt wurde auf dem undebauten Grundstück Goldinerstraße 15 die Leiche eines neugeborenen Kindes aufgefunden. Beibe Leichen wurden nach dem Schau hause gebracht.- Nachmittags wurde in dem Hause Charlotten ftraße 24 ein unbetannter, etwa 60 Jahre alter Rann be wustlos auf dem Flur liegend vorgefunden. Derselbe farb während seiner Ueberführung aur naften Bolizeiwache und wurde, da die dort angeftellen Wiederbelebungsversuche er folglos blieben, nach dem Leichenschaubause gebracht.- Um biefelbe Beit wurde an der Kreuzung der Burgstraße und Neuen Friedrichsstraße der Arbeiter Heine von einem Omnibus überfahren und an beiden Beinen so schwer verlegt, daß er mittelst Droschte nach der Charité gebracht werden mußte.- In der Nacht zum 12. b. t. fiürste fich eine Frau aus einem Fenfter ihrer in der Brigerstraße 2 Treppen bob belegenen Wohnung auf den Hof hinab und ftard auf der Stelle an den erlittenen Berlegungen.
Gerichts- Zeitung.
Der Freiberger Sozialistenprozeß vor dem Neichsgericht.
Vor dem III. Straffenate des Reichsgerichts wurde heute unter großem Andrange des Publikums über die Revifion der neun in Freiberg verurtheilten sosialdemokratischen Führer ver bandelt und endete, wie wir bereits in unserer Dienstagsnum mer furs meldeten, die Verhandlung mit der Verwerfung der eingelegten Beschwerde. Nachdem am 7. Dftober das Landge richt in Chemnis die Angeklagten Bebel, Auer, Frohme, Ül rich, Diez, Müller und Heinzel von der Anllage einer ge sezwidrigen Verbindung" anzugehören, freigesprochen baite, wurde dieses Urtheil auf die Resifton der Staatsanwaltschaft aufgehoben und die Sache an das Landgericht in Freiberg zu rüdoerwiesen. Die Abgg. v. Vollmar und Viered, gegen die in Chemnit ebenfalls das Verrabren eingeleitet war, welche aber nicht mit den übrigen Angeklagten abgeurtheilt waren, da fte der Hauptverhandlung nicht beiwohnen fonnten, wurden nunmehr ebenfalls vor das Landgericht Freiberg verwiesen, nachdem das Landgericht Chemnis feine Buftimmung hierzu er theilt hatte. Durch Erkenntnis des Freiberger Landgerichtes Dom 4. Auguft d. J. waren dann sämmtliche Angeklagte für schuldig befunden, einer gefezwidrigen Verbindung im Sinne des§ 129 des Strafgesetzbuchs angehört zu haben. Das Ur theil leitete gegen v. Bollmar, Bebel, Auer, Frohme, Ulrich und Viered auf 9, und gegen Diez, Müller und Heinzel auf 6 Monate Gefängniß. Aus den Urtheilsgründen, die f. 8. ausführlich in den Blättern behandelt wurden, wollen wir hier nur soviel wiedergeben, als zum Verständniß der von den ngeklagten erhobenen Beschwerden nöthig ist. Das Ges richt hat als erwiesen angenommen, daß nach Erlas bes Sosialistengefeßes innerhalb der sozialdemokratischen Partei eine Verbindung entstanden ist, welche fich gerade als diejenige darstelle, die im Eröffnungsbeschluffe gemeint ist. Bu ben Mitteln dieser Verbindung gehöre auch die Verbreitung bes, Sozialdemokrat", welche durchaus systematisch betrieben werde. Es lönne nicht angenommen werden, daß fich die vielen hierau nöthigen Bersonen aufällig finden, oder das alle nur das Werkzeug eines Einzelnen seien, sondern es sei arzu nehmen, daß alle diese Personen fich au dem Smede der Ver breitung jenes Blattes verbündet haben. Insbesondere der Abg. Bebel babe das Befteben einer solchen Verbindung nicht geleugnet. Es set festgestellt, daß seit dem Wybener Rongres im Auguft 1880 im Deutschen Reiche eine Verbindung beftebe, welche die Bestrebungen, wie fie im§ 129 angegeben find, aum 8wede habe. Ein Mitglied dieser Berbindung sei auch
Wild. Am 16. b. M. beginnt die Jago auf Mutterwild. Mit diesem Tage ist die Jagd auf alles jagobare Wild er öffnet( Wildkälber ausgenommen) und wir haben alsdann auf eine größere Bufuhr und gewöhnlich auch auf ein Sinten ber Wildpreise zu rechnen. Bei dem diesjährigen Wildmangelichon dann ftrafbar, wenn es gar feine besondere Thätigkeit und dem zunehmenden Bedarf dürfte dieser Umstand fich we niger bemettlich machen als in den Borjahren, weil es gelungen ift, auch für stärkeren Wilderport von Berlin aus die nöthigen Bortebrungen zu treffen. Siehe 60-75, Siriche 20-30, Damin birsch 30-45, sildschwein 20-35 Bf.pr. Bfb., Rebhübner, junge 100-120, alte 80-90 Bf. Fafanen 3-4 M., Wachteln 50-60 Bf., bafen 3,00-3,50 t. pr. Stüd. Rrametsvögel 18-18 Bf. per Stüd. uerbahn 3-4.50 M. Bizlbubn 1.75-2,50 Schnepfen 2,50-3,00 M., Belaffinen E0-80 Bf. pr. Stück. Geflügel. Für fette Gänse finden sich jederzeit Nebmer, anderes fettes Geflügel in weniger begebrt. Fette Mageres Geflügel ist Gänse per Bfb. 50-70 f. nur mit Mühe und au ſehr niederen Breifen unterzu bringen. Gänse 2,50-3,00-6,00 D., junge Enten 1-1,50 bis 2,00 Mart, junge Hühner 0,55-0,80 D., alte 1,00-1,70 M., Tauben 30 bis 45 Bf., Boularben 4,50 bis 8,00 t. pet Stüd.
Butter. Frische feinste Tafelbutter c. 125-130 feine Butter L 115-122. II. 100-112, IL fehlerhafte 85-95, Bandbutter 1. 95-100, II, 85-90 D., Galistiche und andere geringle Gorten 56-72. per 50 Allo.
Räfe. Schweizertäse L 56-63 R., II. 50-55 R. III. 42-48 D., Quadrat Badßtein I. fett 20-25 III. 10-16., Limburger L. 80-35 R., II. 20 bis 25 D., theintier Holländer Räfe 45-58., II. Waare 35 M., echter Holländer 65 M., Edamer L 60-70., II, 58-58 D., franzöfifcher Neufchateller 16. per 100 Stüd, Roquefort 1.20-1,50 pr. Bfb.
Eier. 2,70-2,75 M. per Schod.
Blumen und Blätter. Lorbeerblätter 3-4. pro Rorb. Stofen 8-12 M., Rosenknospen 1-3 Mart pro 100 Stüd, Zuberofen 4-5 M. pro 100 Stüd, Bellchen 3,50-5,00 M. pro Tausend.
entfaltet habe. Jedes Mitglied verfabre nicht nach Willfür, fondern nach den Anweisungen der Vertrauensmänner. Die Angeklagten bätten durch Theilnahme am Wydener resp. Ropenhagener Rongreß, durch Beschlußfaffung auf demselben und durch Veröffentlichung der gefaßten Beschlüffe ft bewußt au Mitgliedern der Berbindung belannt. 3var hätten die An geflagten behauptet, die Verbreitung des Blaites gebe sie nichts an, sondern fei Sache der Expedition, aber es sei auf den Rongreffen auch von einer Administration bie Rebe gewesen, welche ben ganzen Geschäftsbetrieb des Blattes tontrolire, und als Administratoren babe man die Angeflagten anzuseben. Gegen die ersten sechs Angeklagten wurde die Strafe deshalb höher bemeffen, weil sie schon am Wydener Kongreffe theilgenommen hätten und besbalb länger als die brei anderen Mitglieder der Berbindung feien. In der Reviften, welche von sämmtlichen An geflagten eingelegt war, wurde zunächst die Buständigkeit des Frei geflagten eingelegt war, wurde zunächst die Zuständigkeit des Frei berger Landgerichtes für die Angeklagten v. Bolmar und Biered bes ftritten. Das Verfabren set gegen dieselben in Chemnis er
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öffnet worden und hätte auch dort zu Ende geführt werden
müssen. Ein gefeßlicher Grund für die Verweisung dieser
einzelne von den Angellagien im Reichstage gehalten haben, vom Berichte beschloffen und ausgeführt sei. Dies sei unzuläffta, Da ble Reichsverfaffung ausfpreche, daß solche Reben von jeg
theiligi hätten. Nun fet aber der Angeklagte von Bollmar in jener Beit gar nicht nach Deutschland zurüdgelehrt, sondern babe fich noch während einiger Jahre in der Schweiz und in Frankreich aufgehalten. Für die Begriffßerforderniffe des Bergebens würde dies zwar gleichgiltig sein, nicht aber in Bezug auf die Strafausmessung, da das Gericht die Berbindlichkeit der Strafen der längeren oder fürzeren Bugehörigkeit zu der Berbindung begründet habe. Wenn das Landgericht sorgfältiger in seinen Feststellungen gewesen wäre, hätte es den Angeklagten Don Bollmar nicht in die Kategorie bringen tönnen, die es jetzt für ihn angenommen bat. Er beantrage daher, Das Urtheil mindestens in in dieser Richtung aufzuheben. Die materielle Beschwerde lönne er leider für seine Person nicht begründen. Ec habe seine Rechtsanfichten über Den vorliegenden Fall bereits dem hohen Senate am 23. De zember v. J. vorgetragen, dieselben hätten aber die Billigung bes Gerichtes nicht gefunden. Wiederholen wolle er feine n fichten nicht noch einmal und überlasse daher seinem Mitoer 1beidiger die weitere Begründung.- Herr Rechtsanwalt Mundel aus Berlin fübrte sodann in längerer Rede folgendes aus: Das Landgericht Freiberg set nur auf Grund einer Aus nahmsbeftimmung zuständig geworden. Keine der Strafthaten fet in Freibera begangen und feiner der Angeklagten wohne in ber dortigen Gegend. Freiberg fei nur zuständig geworden Traft der Entscheidung dieses Senates, also nicht auf Grund des Gefezes. Nach§ 13 des Gerichtsverfassungsgesetzes dürfe niemand feinen gefeßlichen Richten entjogen werben. Beide Angeklagte( o. Bollmar nnd Biered) hätten ein Recht darauf Dom Landgerichte Chemnitz abgeurtheilt au werden. Im übri gen sei er der Meinung, daß die Neoifton ganz abgesehen ven bem früheren Erlenninisse des Reichsgerichtes begründet sel Das Landgericht habe festzustellen nach§ 129, daß eine Ver bindung criflire, daß die Angellagten baran theilgenommen haben und zwar als Mitglieder, denn dies sei etwas gan anderes als bloße Theilnehmerschaft, und weiter, daß die n getlagten zu irgend welcher Beit im Inlande ihre Mitglied fchaft bethätigt haben. Er achte awar das Landgerichtsurthe als ein Runstwert, doch diesen Erfordernissen babe es nic Genüge geleiftet, weil das eben unmöglich set. Es werde aus einandergefest, daß eine Verbindung( riftiren müffe, und well fie giftfren müffe, deshalb giftire fte auch, so folgere da Urtheil. Er bezweifele, daß dieje Ausführungen fich auf tha fachlichem oder rechtlichen Gebiete bewegen und glaube vie mehr, daß fie pbilofophisch seien. Von philosophischen Debu fionen set aber in der Str. Br.D. teine Rede. Das Lopern fanifche Weltinftem fel avar auch im Wege wiffenschaftliche Debutilon festgestellt, aber zur Grundlage richterlicher Feft ftellungen fönne dieser Weg nicht dienen. Indeffen, er wolle einmal annehmen, die getroffene Feststellung entglebe fb De Nachprüfung. Aber weiterhin set das Urtheil bebentlich, wenn es sagt, die Verbindung reip. deren Mitglieder hätten fich die Labmlegung der gefeßlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen zum Vorfas gemacht durch das ungefeglich Mittel, daß fie dem Gefeße auwiderhandelten. Das sei nicht das, was der§ 129 meint. Niemand werde fagen, daß ein Dies beim Stehlen die Abficht verfolge, die Wirkung des Ge feges au annulliren. Wenn sich jemand mit mehreren anderen verabrede, fortgefest negen das Gefeß zu handeln, so set ba noch feine unter§ 129 fallende Berbindung. Erst wenn eine solche Mehrheit von Berfonen, etwa im Wege bes Betruges die Entbedung verbindere u. f. w., sei der Thatbestand bes Gesezes erfüllt, nicht aber schon dann, wenn einfach das Stra gefet verlegt wird. Das ungefeßliche Mittel müffe außerhalb Der direkten Gesegesverlegung liegen und ebenfalls ungefeli fein. An einer solchen Fefiftellung fehle es aber im Urtheil Eine ftrafbare Verbindung sei nicht feftgeftellt, so gerne mal fte auch hätte feststellen wollen. Gelbst wenn man das Bo bandensein einer Berbindung zugeben wolle, fo fet br wiederum nicht genügend festgestellt, in welcher Beziehung d Angeklagten zu derfelben stehen. Der Richter nehme an, ba diese Verbindung bestanden habe seit dem 21. Dltober 1879, bem Tage, an welchem der Sozialdemokrat" verboten wurde Aus roem die Verbindung beftand, habe der Niter nicht ge fagt, well er es nicht wisse. Daraus, daß die Angeklagten auf ben Kongreffen die besten Wünsche für das Gebeiben be Blattes ausgesprochen und fich für den Stand feiner Be breitung intereffit haben, folgere das Landgericht, daß bit Angellagten Theilnehmer ter Berbindung geworden find Wenn das aber wirklich Theilnehmerschaft set, so müffe d fragen, was denn Mitgliedschaft set. Er behaupte, daß bi eine unflare Rechtsvorstellung zu Grunde liege. Denn won der Richter allein daraus, daß man im Rongres über die Verbindung referirt bat und bag man am Sosialbemokrat und seiner Berbreitung Interesse gehabt hat es gebe au eine gefeglich zulässige Verbreitung! Die Folgerung leb Daß die Angellagten Theilnehmer der Berbindung feien, dürfe man behaupten, daß es wolichen Mitgliedschaft, ftiftung, Unterffügung und Beihilfe teinen Unterschi mache. Der erfie Richter scheine also nicht zu wiffe Daß man eine Verbindung mit seinen beften üni fördern fönne, obne Mitglied zu sein. Ronkludente Handl gen, wie fie das Urtheil für erforderlich halte, seien nicht f geftelit; bazin, daß fi die Angeklagten über die Verbreit bes Sozialdemokrat" Durch Pascherei und Decabreffen gef haben, tönne man solche Handlungen doch nicht erbliden. demselben Redie fönne man jeden Leser dieses Blattes Theilnehmerschaft an der Berbindung beschuldigen. In That babe man jest einen Abonnenten unter Antlage gef megen Ankiftung aur strafbaren Verbreitung, doch fel Urtheil noch nicht gefällt. Bisher fet man der Meinung wesen, daß das Halten des Blattes teine strafbare Handlu involvire. Bur sozialdemokratischen Bartel zu gehören, aber auch lein Verbrechen. Bu fagen: weil der Bertrieb be Blattes den sosialdemokratischen Intereffen bient. tag beha ieder der Berbreiter der Verbindung als Mitglied angehör das sei, wie er glaube, eine febr gefährliche Deduktion, man nicht lönne befteben laffen. Die einen von den inge lagten follen in Wyden, die anderen in Kopenhagen der e binbung beigetreten fein; aber dies sei im Auslande gefcheben im Jnlande hätten fie nichts gethan, was man Beitritt nennen den Kongreffen im Inlande beobachtete Berhalten laffe teine lönne. Das Uttheil fage, das von allen Angeklagten nad Bweifel darüber auflommen, daß fie Mitglieder geblieber find Das sei eine zu bü: ftige Feststellung, es mußten wenigften pofitive bandlungen nachgewiesen werden. Aus allen biele Erwägungen beantrage er Aufhebung des Urtheils und Burli
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verweisung der Sache bezüglich der Angeklagten v. Bollma farigen Angellagten an ein anderes Landgericht als das i und Biered an bas Landgericht Chemnis und bezüglich
Der Reichsanwalt Herr Stenglein beantragte die Bere Besch verde ging dahin, daß die Verlesung von Reden, die fung der Neoifion. Die Buständigkeitsfrage werbe fehr leich au entscheiden sein, wenn man die gefeßlichen Bestimmunge genau ansebe. Das Geser schreibe vor, daß, wenn ein Urtbe aufgehoben wird, das Reichsaericht die Sache an ein ander licher Verantwortlichleit frei scien. Die dritte Beschwerde ging Landgericht verweisen tann. In einer Gade lönnten aber eine nügender Klarbeit festgestellt ſet. In materieller Beziehung ganze Anjabi Angellagte sein und man müße annehmen, bal werde Berkennung der im§ 129 enthaltenen Rechtsbegriffe ge tügt. Der Vertheidiger, Herr Rechtsanwalt Freytag II aus Leipzig , erklärte, er tönne die Beschwerde wegen Berlegung ber Reichsverfaffung nicht vertreten, diefelbe set auf speziellen Wunsch
Sache fünftlich in awet oder mehrere Sachen zersplittert.
fet sogar der Meinung, daß ein besonderer Berweisungsbeflu bes Landgerichtes Chemnit gar nicht nöthig gewesen sei. Bon Willtür lönne teine Rede sein, denn der Beschluß des Reich gerichtes, eine Sache einem anderen Gerichte zuzuweisen, berub
Obst und Gemüse. Ung. Weintrauben 24-26, Defens den. Dagegen halte er die Rüge wegen nicht genügender auf dem Gefeßt. In der Berlesung der Reden, welche einige augen und Mustateller Weintrauben 26-28 Bf. Neue Citronen Feststellung des Beitpunties, mit welchem bie ftrafbare Thätig der Angeklagten im Reichstage gehalten, lönne er bundhau feit begonnen haben soll, für begründet. In dem Urtheile nichts ungefeßliches erbliden; die Berfaffung schreibe nur sor beige es, daß die 6 Angeklagten nach der Rüdlehr vom Wydener daß die Abgeordneten wegen solcher Reden nicht zur Berant wortung gezogen werden lönnen, aber das sei ja hier au ga
30-48. per Rifte, Pflaumen 2,25 bis 4, Birnen 420 bis 6,50, Tafelbirnen 7-15 M., esfel 4,25-6 Mart, Tafelapfel 7-15 M., feinste Sorten bis 30 Mart, Pfirsiche 20-30 M.,
Rongreß an der dort geschloffenen Verbindung fich wieder be
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