augezogen. Noch vor Ablauf bes November fonnte der genesene Rnabe mieder ausgeben, der Besuch der Schule fand aber erft am 17. Dezember deffelben Jabres statt. Frau M. fand sich am 2. Januar 1884 beim Dr. R. ein, um das Honorar zu be zahlen, welches nach ihrer Schägung, den Besuch mit je 2 M. berechnet, ca. 40 M. betragen tönnte. Dr. R. er! lärte aber, die Rechnung noch nicht ausgezogen haben und versprach, wie ver langt, dieselbe spesifiairt einzusenden. Lange Beit nachher erhielt Herr M. eine Generalrechnung in Höhe von 80 M. und wiederum vile Monate später einen Bahlungsbefehl in der felben Höhe. Gegen denselben erhob M. Widerspruch und nunmehr ftrengte Dr. Röseler durch seinen Mandatar Juftig rath Bentzigly eine Rlage auf 99. 50 Bf. an, welcher eine Spezifisirte Rechnung beigegeben war. In derselben waren eine große Anzahl Besuche notirt, welche der Arzt dem an ,, schwerer Diphtherie" ertranften Sohne Willy gemacht und auch ein Schulbesuchsatteft für denselben aufgeführt. Für die Besuche sc. waren die zuläfftg höchsten Säge der Medisinaltage berechnet, 3. B. für den ersten Besuch 8 Mart, für die übrigen Besuche je 4 Mart. Der Arat ift nämlich berechtigt, für Be handlung einer Krankheit, Die mit einer Anstedung für ihn felbft verbunden ist, die doppelten Säge in Unrechnung zu bringen. Nach dem Gutachten des gericht lichen Sachverständigen Dr. Lindenzweig war bie Hegende Krankheit des Knaben als Scharlach und nicht als Diphtherie au bezeichnen und, da Scharlach nicht zu ben Krankheiten gehört, welche mit einer Anftedungsgefahr für den Arzt verknüpft find, der Anfas der doppelten Taggebühren nicht berechtigt. Der Beklagte nahm an, da er weber einen Sohn Willy bat, nos überhaupt eines seiner Kinder an schwerer Diphtherie behandelt worden ist bei der Polizeibehörde hatte Dr. Röseler den Fall auch als Scharlach angemeldet und die Krankheit des Knaben in der Familie niemals anders bezeichnet
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der
daß der lagende Arzt eine ganz andere Familie im Auge babe und erklärte fich deshalb auch bereit, ben ihm über die in Der Klagerechnung aufgeführten Besuche ic. zugeschobenen Eid zu leiften, umſomehr als zwei Hausgenossen ganz genau zu behaupten vermochten, daß der Dr. Röseler auch dem Sohn Karl Besuche am 2. und 17. Dezember 1883 nicht gemacht babe. Im Eibesleistungstermine war swar vom Rläger geltend gemacht worden, daß das behandelte Kind auch anders als Willy heißen föane- DON einer andern Be zeichnung der Krankheit war nicht die Rede Bellagte leiftete aber den ihm auferlegten Eid ab. Als aber unmittelbar darauf Dr. Röseler mit einer Denunziation wegen wiffentlichen Meineids drohte, sandte auf den Rath des Juftigraths Slarga bt Herr M. ein die Sachlage völlig auf Tlärendes Schriftfüd an das misgericht ein. Bu seinem Un glad war aber bie Denunziation des Dr. Röseler bereits 12 Stunden zuvor bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, die im§ 163 51.-B.B. für den Fall der Redrefftrung zugeftcberte Strafloftgleit nicht mehr zuläsfa, wenn überhaupt ein falscher Eid geleistet sein sollte. Der Staatsanwalt erachtete das Ver halten des Angeklagten für in hohem Make frinol und bean tragte ein Jahr Gefängnis, während der Beribeidiger Rechts. anwalt Dr. Flatau auf den Unterschied des Eides im Zivil unb im Strafprozeß hinwies. Den vorliegenden Eid durfte fein Mandant mit gutem Gewiffen leiften, weil in der That bie in einer schweren Diphtherie Krankheit verzeichneten Besuche nicht gemacht worden find. Der Bioilbellagte babe nicht nöthig, Den Fall aufzuklären und eine irrthümlich erhobene Rlage au berichtigen. Der Gerichtshof war aber anderer Meinung und verurtheilte den Angellagter au sechs Monaten Gefängniß.
+ Die Freuden eines Mädchen für Alles". Is cin Ueberseft der alten Hausstlaveret bat fich das Dienftbotencoefen erhalten. Herr von Trettschte ruft awar in feiner bombaftischen Art: Dbne Dienfiboten teine Rultur"; mer aber das tiefe Elend tennt, in dem dieser Theil der weiblichen Arbeiter fich befindet, wird diesen Ausruf in seiner egoiflischen Bedeutung verfteben. Rechtloser und schußlofer noch als die Frau über haupt wird das Dienfimädchen und ebenso das ganze Befinde einem ganz besonderen Rechte unterstellt. Noch immer hat jene patriarchalische Bestimmung des preußischen Landrechts Gel tung, wonach bdie Herrschaft zu einer leichten förperlichen Büchtigung ihres Gefindes befugt ist. Noch immer gelien Gefeße, welche der Herrschaft das Recht verleihen, thr Befinde bet hartnädigem Ungeborsam und widerfpenftigem Betragen sofort au entlaffen, und wie ber Bestimmungen in der Gefindeordnung noch mehr find, die mit dem vielgerühmten humanen Grift unferer Lage im Widerspruch stehen. Allein die Ausstellung eines Führungsatteftes im Dienstbuche giebt der Herrschaft eine Fülle von Macht in die hand, welche den Bediensteten von ber guten Laune oder der Bößwilligkeit seiner Herrschaft abhängig macht und die Fesseln seiner sozialen Abbängigkeit über alles Maß hinaus empfinden läßt. Die Fälle
Theater.
Donnerstag, den 14. Dttober.
Opernhaus. Violetta( La Traviata ). Schauspielhaus. Ein Wintermärchen. Deutsches Theater . Ein Tropfen Gift.
Stefidenz- Theater. Ein Großstädter. Vorher: Ein anonymer Brief.
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Der Nachtwandler.
Wallner- Theater. Der Goldonkel.
Belle Alliance Theater. Drei Paar Schuhe. Oftend- Theater. Wilhelm Tell . Bittoria Theater. Amor. Lang Poem von Luigi Manzotti .
Walhalla- Theater. Die Piraten. Sentral- Theater. Alte Jatobftr. 80. Direkt.: Adolph Ernst. Der Wald- Teufel. Gefangs poffe in 4 Atten Don W. Mannstadt. Rouplets von 6. Görg. Mufit von G. Steffens. Mit neuen Delorationen und Koftlimen. ( Novität!)
Königstädtisches Theater. Der Jongleur. Epestalttäten VorKontordia Theater.
Stellung.
mit der ermordeien Battin feit langer Beit verheirathet und es waren dieser Ehe Reben Rinder entsproffen, von denen vier fich noch am Leben befinden. Von ihnen hat 3, bevor er die Berzweiflungs bat volführte, fich noch in einem herzlichen Briefe verabschiedet. Er hat auch die ungetreue Battin wieder bolt und bringend gebeten, zu ihm und zu ihrer Pflicht surid aufehren. Erft als dieselbe bei ihrer Weigerung beharrte, fol 3. zur Schußwaffe gegriffen haben.
Wien , 9. Ditober. Cholerabericht. In Trieft 11 G tranfungen, 4 Zodesfälle, in Best 7 Erkrankungen und 6 Todel fälle.
London , 10 Oktober. Am Dienstag Abend trafen bet Rapitän und 11 Matrosen der in voriger Woche unweit de Butt of Lewis während eines fürchterlichen Sturmes led ge mordenen Barle Alfred the Great " in South Shields cin 19 Stunden waren die Unglüdlichen in den Wanien bel finlenben Schiffes ohne Nahrung und Waffer dem fürchter lichen Unwetter aufgefest gewesen, und als das Schif endlich fenterie, gelang es ihnen nur mit Mühe, eins der über Bord gespülten Schiffsboote zu erreichen, in welchem fie nod weitere 36 Stunden obne Speise und Trant, unb nut noib dürftig bekleidet. dem Sturme aufgefest blieben, bis sie endlid zum Tode erschöpft in Port Neß landeten.
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St. Johns, 11. Dltober. Der überfällige Dampfa Anchoria" ist hier eingeschleppt worden. Der erfte Offizie bes Dampfers langte gestern in einem Boote hier an unb melbete, daß bie ,, Anchoria" 70 Germelles vom Hafen mit ge brochener Welle unter Segel treibe, worauf der Dampfe
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Miranda" von bier abgeschiät wurde, um das Schiff eing ichleppen. Der Unfall ereignete fich am 22. September, all Der Dampfer vier Tage in See war. Mannschaft un Baffagtere befinden sich alle wohl. Die Baffagiere sollen mil der ersten Gelegenheit nach ihrem Bestimmungsorte wetter befördert werden.
Lehte Nachrichten.
find nicht fellen, wo das Dienstmädchen vor Gericht| beigebracht, der auch sein Leben sofort beendigte. Jobanni wat erscheinen muß und für sein unbotmäßiges Verbalten sich zu erscheinen muß und für sein unbotmäßiges Verbalten fich zu verantworten hat. Wie schwer fällt ihm seine Bertheidigung Dem Beugniß der hochangesehenen und respettablen Dienfiberr fchaft gegenüber; wie umständlich ist es für die Angellagte, Die Aussagen der Dienstmädchen, welche früber dort im Dienste waren, wo fie angeblich Grund aur Unzufriedenheit gab, au ihrer Entlaftung herbeizuschaffen: die Leidensgefährtinnen haben inzwischen zwei oder dreimal die Stelle gewechselt und find nicht mehr aufzufinden.- Recht bezeichnend für alle diefe Ber hältniffe war eine Verhandlung, die geftern geaen tas Dienft mädchen Anna Dober vor dem blefigen Schöffengericht statt fand. Sie war des Betruges und der Widerseglichkeit und des Ungehorsams gegen die Herrschaft angeschuldigt. Sie ftand seit April D. J. bei dem Raufmann Peters in Dienst. Anfangs batte Frau Peters über ihr Dienstmädchen nicht zullagen"; fie begte awar im Stillen" den Verdacht, daß Anna fich einige Schwänjelpfennige" bei den Besorgungen für den Haushalt mache, aber fte batte teine beftimmten Beweise und tonnte in Der Verhandlung selbst den Berdacht nicht näher begründen. Inzwischen wurde fte aber, ungufi der" mit ihrem Mädchen; fie balte das Kindermädchen entlaffen und war jest auf das eine angewiesen und dieses eine war so unverfändig, feine fröhliche Miene zu machen, als die Arbeit von zweien auf feine Schultern gemälat wurde. Da tam ein ereignis reicher Tag, der 2. Auguft. Frau Peters hatte groge Wäsche. Anna ftand in ber Waschtliche, schludte den heißen Dampf des Geifenwaffers und rieb fich die Hände burch. Frau Peters war immer erstaunt barüber, daß die Seife so rasch zu Ende gebe; auch diesmal mußte fie fich entschließen, von ihrem Dienfimäbchen noch awei Pfund Seife bolen au laffen. Anna besorgte bei diesem Gange noch einige andere Einläufe für die Wirthschaft, so daß fie von ihrem eignen Gelbe auslegen mußte. Als fte nach Haule tam, rechnete fte ab und sagte, daß die Seife 1 M. 10 Pf. Iofte. Madame schöpfte Verdacht, eilte zum Selfenbändler und dort er. Das fuhr fle, daß Anna nur 1 Mart bezahlt habe. Dienstmädchen hatte also versucht, fie umfage und schreibe gehn Reicht pfennig au schädigen, au betrügen. Sie sagte Anna in unzweideutigen Worten thre Meinung und theilte auch dem Herrn Gemahl den unerhörten Borfall mit. Anna aber blieb Derflodt und behauptete fetf und feft, daß fie fi nur geirrt und verrechnet babe. Am nächsten Morgen fam es zu einer nos lebhafleren Szene; hier erreichte die ,, Wiberseglichkeit des Mäbchens ihren höchsten Grad. Früh Morgens gegen 6 Uhr wat Frau Peters in die Rüche gekommen und hatte bemeilt, das Anna plättete. Aber was plättete fte? Dab me glauble ihren Mugen nicht zu trauen; es roar Annas Taille", welche bas Mädchen unter dem Blättelsen hatte. Mit einem Sat: sprang Frau Peters hinzu und rig Anna Das Bügeleisen weg. Hert fchafts Wäsche gebt ver", rief fte babei. Und um ganj ficher au geben, nabm: fte das Eisen in die Stube hinein, wo ihr Mann beim Kaffee saß und sofort ben Vorfall erfuhr. Nach einer Welle fedte bas Mädchen den Kopf durch die Thür und fragte nach nach dem Urtheil der Frau Befers in frechem" Zone: Belomm ich das Plätteisen oder nicht; fonft pläit' i gar nicht!" Nun hatte aber die Geduld des Herrn Beter ein Ende, er sprang auf und lief in die Küche, um dem Mädchen ein paar hinter tie Dbren" au geben, wie er fich in seiner gebilde en Eprache vor Gerisht ausdrückte. Das Mädchen wat so unverfämt, nicht stehen zu bleiben, sondern auszurüden, so daß der Herr Börsen besucher im entscheidenden Moment des Gleichgericht verlor und der Länge nach auf die Nase fiel. Er hatte aber wenigstens den Triumph, das Mädchen noch an der Treppe einzubolen und ihm einen solchen Stoß au verseßen, daß fte Die Stufen hinunter ftolperte. Anna beschloß nun, ben Dienst zu vertaffen, ja fle wolite fogar Herrn und Frau Betess wegen Beleidigung vor den Schiedsrichter fordern. Herr Peters aber fam ihr zuvor. Er schrieb in ihr Dienstbuch: Unehrlich und widerseglich und denunzitie file wegen Betruges und Un gehorsams. Ein solches Dienkmädchen mußte wenigftens ins Buchthaus. Das Echöffengericht faßte bie Sache jedoch febr milde auf. Es sprach Anna Dober von der Anllage des Betruges frei und verurtheilte fte nur wegen Ungehorsams zu einer Geldstrafe von 5 M.
Kleine Mittheilungen.
Die blutigen Zusammenstöße zwischen Muha medanern und Hindus in mehreren Distritten Ditindien mieberholen fich fortwährend. Daß bei den Tumulten Edawah die eingeborene Polizei fich weigerte, gegin b Exzebenten einzuschreiten, ift ein fehr bemerkenswerth Feltum, welches die ursprüngliche telegraphische Meldun allerdings zu vertuschen trachtete, das aber jest doch aus de indischen Korrespondenzen der Londoner Blätter ft Es wäre bort vielleicht zu sehr bedenklichen Ereigniffen e tommen, wenn nicht, wie unsere Lefer bereits wiffen, zufäl ein auf dem Wege nach Birma begriffenes Truppendetacheme vorübergelommen wäre und die Didnung mit Gewalt wiede hergestellt hätte.
ergieb
Aus dem Herzogthum Lauenburg , 12. Dftoder, schrei man: In einem Theil der Breffe war mitgetheilt worden, b Disziplinaruntersuchung gegen den misgerichtsrat Frande babe schon vor einer Woche begonnen. Dem f: boch nicht so. Bisher waren Auslaffungen des Amtsgerich
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ageburg noch immer von dem betreffenden Herrn unte actcnet. Erst heute früh fand in Rageburg und zwar einem Saftzimmer des Hotels zum Rathsteller, in welchem be Oberlandesgerichtsrath Bland aus Kiel Absteig quartier nommen hatte, durch diesen Herrn die erste Benehmung Amtsgerichtsrath Frande statt. Der Lauenburger Landra Don Dolega Roteromsli, fowie der Schuhmacher Boy, defi Name in der Briefaffäre gemißbraucht worden, wohnten einem Theil des Berbörs bei.
Zur Buchdruckerbewegung. Elberfeld , Mittwoch, be 13. Ditober. Die Buchbrucereibefizer Lucas, Friedrichs and Martini u. Grüttefien hierselbst erließen in Betreff des b ausgebrochenen Streils der Buchdruder eine Ertiärung welcher gesagt wird, daß ohne vorherige Ründigung u getretene in ihren rätten feine Arbeit mehr finden. D offigiöse Telegraph hält diese Nachricht für wichtig genug, fte in alle Weit hinauszutragen, offenbar, um anderorts Unternehmer aur Nachahmung anzuregen und die Arbeiter ein zuschüchtern.
Briefkasten der Redaktion.
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Danzig, 12. Dttober.( Familientragödie.) Hrute Vor mittag bat ber Bauauffeber Hermann Joyannt erft feine Ehe frau Johanna, geb. Rasmussen, welche von ihm getrennt und mit dem Bureau- ffitenten N. in einem intimen Verhältnisse lebte, in des letteren Wohnung mittels eines Revolverfchuffs in den Kopf gelöstet und fich dann selbst einen Schuß ins Herzrechtigung zum wählen ausgeschlossen.
. 2. 10. Berfonen, weiche eine Armenunterstützung öffentlichen oder Gemeindemitteln bestehen oder im legten, Wahl vorhergegangenen Jahre besogen haben, find nach§ bes Reichswahlgefeges bei der Reichstagswohl von der
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