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Genuß verzehrt wurde. Eft etwa 15 Stunden banach fraten inbeg bei allen den Mitgliedern der Familie, die wenig oder mehr von der Sauce gencffen hatten, beftige Bergiftungs erscheinungen auf, die fich in labmungsartiger Schwäche der gefammten Muskulatur des Rörpers, beschleunigler Hersthätig teit, ftartem Uebelbefinden, Würgen, Erbrechen u. f. w. fund gaben und erft nach energischer therapeutischer Einwitlung zum Schwinden famen, indeß noch eine allgemeine Abspannung für den Beitraum einer Woche zurüdließen. Die Erscheinungen roaren gang ähnlich denen, die fich nach Wurft, Fleisch, Käse und Fifvergiftung zeigen, die zweifellos allesammt auf einer fauligen Berlegung von Eiweißkoffen beruben. Hier hatte es nur zu ihrem vollständigen faulen Berfall noch der Einwirkung Des Magenfaftes bedurft, wodurch die längere Berzögerung der Vergiftungserscheinungen fich allein erklären läßt. Für unsere Hausfrauen liegt in diesem Falle ein Fingerseig, die Spar famleit nicht zu weit zu treiben und ja vor dem Gebrauch bes zurückgestellten Eiweißes auf Farbe, Geruch und Dichtigkeit au achten.

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Ghaalthiere. Kleine Rrebfe 10 cm. 0,75-1,00 D., mittel 1,50-3 große 4-10 m. ver Schod. Summern 1,30-1,60 1,50-3 große 4-10 m. ver Schod. Summern 1,30-1,60 Mart per Pfund. Mustern 7,50-12 Rt. pr. 100 Stüd.

Lebende Fische. Sal, mittelgroß 80-95, große 1,10 M., becht 60-70 f., Schlele 70-86 Bf. per Bfund.

Geefische. Laches 1,00-1,20-1,30 Mart, Sanber, große, 80-100 Bf., Hecht 40-50-65 Bf., Steinbutte 70-80 B., See Junge, große 0,70-1., mittel 50-60 Bf., Scholle 10-25 f Schellfisch, große 20 Bf Rabliau 15 bis 20 Bf. ver Bfunb Ratrelen 40-60 Bf. pro Stüd. Dorsch 5-12 Mart per Bentner.

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Polizei Bericht. Als am 14. d. M's. früb ein obdach. lofer Mann auf dem Neubau Mödernftr. 66 unbefugt nächti­gend betroffen wurde und den ihn verfolgenden Bauarbeitern fich durch die Flucht entstehen wollte, ftel er von ber mit einem Geländer noch nicht verfebenen Treppe binab und erlitt baburch eine Verstaudung des Rüdgrats, so daß er mittelft Droichte nach der Charitee gebracht werden mußte. Am Bormittag erlitt beim Abbruch des Hauses Feilnerstr. 4 der ausdiener Görig burch eine einftürende Wand einen Bruch des rechten Schlüffelbeins und eine Verlegung der Lunge, fo daß er mittelft Krantenwagens nach Bethanien gebracht wer ben mußte. Gegen Mitag wurde an der Ede der Koch­und Friebrichfiraße eine Mädchen von einem Hunde umges rannt. Daffelbe fiel so unglücklich auf das Pflaster, daß es längere Beit befinnungslos blieb und mittelft Droichie nach der Wohnung feines Vaters gebracht werden mußte.- Nach mittags um 1 Uhr entstand im Böhmischen Brauhaus, in ber Landsberger Allee , Feuer, durch welches der erste Stock und das Dach des Haufes zerflört wurden. Die Feuerwehr war mehrere Stunden in Thätigfelt.- Um biefelbe Bett wurde hinter dem Grundstüid Röpniderstraße 12-13, die bis zur Uns fenntlichkeit verweste Leiche einer Frauensperson aus der Spree gezogen und nach dem Leichenschauhaufe gebracht.

Die Böhmische Braueret, Landsberger Allee 11/13, ist vorgestern Nachmittag von einem Brande betroffen worden, welcher bei seiner Wahrnehmung gleich mit einer Heftigleit auftrat, bag umfassende Verheerungen befürchtet werden mußten. Ganj so schlimm, wie es den Anschein hatte, ist es nun glücklicher Weise nicht geworden, wenn auch der angerich tete Schaben immerhin fich nicht unbeträchtlich gestalten dürfte. Das Etablissement befigt einen eigenen Feuermelder, durch welchen wenige Minuten nach beendeter Mittagspause die Hilfe der Feuerwehr requiritt wurde. Bei ihrem Gintreffen stand bereis Die zweite oberste­Etage des Subhauses in ihrer ganzen Fiontauldeb nung von 8 Fenstern in lichten Flammen und auch aus dem Dache hatten dieselben fich schon an verschiedenen Stellen Bahn gebrochen. Im Hinblick auf diese gefährliche Situation fab fich der Führer des zuerst angekommenen Lösch auges denn auch veranlaßt, schleunigft Mittelfeuer" nachu melben. In furzer Bett wurde dadurch ein bedeutender Lösch train zur Stelle gebracht und schnell waren zwei Dampf und brei Handdruck prigen gefechtsfertig, um die Durchführung des Ramp es gegen bas entfesselte Element zu übernehmen. In awischen waren die Flammen, nach Ueberspringung der bas Sudhaus von der angrenzenden Dälzerei trennenden Brandmauer, auch in die Dachlonfituliion der letteren gelangt; thre Ver treibung aus derfelben folgte aber auf dem Fuße, so daß die Bers förungen bier weiter leine Bedeutung beanspruchen. Nachdem für bie Mälzerei nichts mehr zu befürchten war, lonnte fich der An griff gang bem eigentlichen Brandberde zuwenden. Es geschah bies mit einem so überraschenden Erfolg, daß in Beit von laum einer balben Stunde die Macht des Feuers vollständig gebrochen wurde. Daffelbe ift nirgends auch nur einen Fuß breit über den Umfang hinausgekommen, den es bereits er reicht hatte, so daß der Brandschaden fich nur auf die oberste Etage bes Subbauses und den Dachstuhl über derfelben er ftredt; eine Störung im Brauereibetriebe dürfte die Feuers brunft deshalb auch nicht einmal vorübergebend im Gefolge baben. Die endgiltige Beendigung des Löschgeschäfts, beson Ders aber die umfangreichen Aufräumungsarbeiten hielten einen großen Theil der Mannschatten noch stundenlang auf der Brandftelle. Ueber die Entstehungsurfa he hat sich mit Sicher beit bis jest nichts fefiftellen laffen.

Mit halb durchschnittenem Halfe wurde gestern Abend der erwachsene Sohn eines Möbelbändlers aus der Zimmer

Gerichts- Beitung.

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Strafe bierfür niedrig zu bemeffen. Durch das erfte Urthell, bas in greifbarer Weise starte Berßöße enthalte, babe sein Klient den Eindrud gewinnen fönnen, als wenn aus Gründen, die außerhalb des eigentlichen Falles liegen, mit ihm besonders ftrenge ins Gericht gegangen werde. Der Staatsanwalt be antragte für die Lanaluftbarkeiten eine Geloftrafe von 60 Mart und wenen Ueberschreitung der Polizeiftunde eine Haftstrafe von 10 Tagen gegen den Angeklagten. Der Ges richtshof bielt den Angeklagten in allen zehn Fällen der Uebers tretung für überwiesen und verurtheilte ihn zu einer Geldstrafe von 50

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Den bekannten Ministerialerlaß in Bezug auf die Au meldepflicht von Versammlungen nicht respettirt zu haben, legte die geftern vor der Straflammer des Landgerichts II verhandelte Antiage den Maurern Auguft Deder und Carl Söpper zur Laft; als dritter im Bunde erschien vor den Sdranten ber Jm Reftaurateur Carl Epißig, zu Friedrichsberg wohnhaft. Im Lokale des Lepigenannten war von Seiten des Angeklagten Deder als Vorfigenden des Fachvereins der Maurer von Friedrichsberg Husgangs Junt cine Mitgliederversamme lung einberufen worden, in welcher Dr. Grothmann einen me Dizinischen Vortrag zu balten beabsichtigte. Bur bestimmten Stunde erschienen der Vortragende fowohl als auch zahlreiche Theilnehmer, indeffen lonnte die Versammlung nicht abgehalten werden, weil der überwachende Gendarm Höhne II die ihm seitens des Vorfizenden vorgezeigte, früher und vor dem Minifterial Erlaß dem Fachverein erihellt gewesene Bermanenz Anmeldung als zur Seit nicht mehr geltend be zeichnen und demgemäß die im Saal Anwesenden auffordern mußte, fich zu entfernen. Diesem Verlangen war zwar in aller Rube stattgegeben worden, aber hinterher erbob die Staats Anwaltschaft wegen Bergebens gegen bas Soslalißengefeges bezw. wegen Uebertretung der Dom Minister v. Butitamer unterm 14. Mai d. J. erlaffenen Verordnung Anklage_gegen Die brei genannten Personen. Im Audienstermin am Freitag wendete der Angeklagte Deder ein, daß eine Bersammlung an jenem Tage überhaupt nicht stattgehabt, denn er als Borfizens der und Einberufer fet awar im Spigig'ichen Lotale an wesend gewesen, aber thatsächlich hatte er die Versammlung noch nicht durch eine bezeichnende Erklärung eröffnet. Der mitangellagte Maurer Stopper, der Schriftführer des Fach vereins, gab vor Gericht die Gillärung ab, daß er, als die Aufforderung zur Räumung des Saales erfolgte, gerade die zur Ausübung seines Schriftführeramtes nothwendigen Req ste ftten ausgepackt; auch dieser behauptet, daß eine Versammlung ibatfächlich noch nicht beftand. Der Staatsanwalt erachtete biefe Einwendungen für unerheblich und er beantragte gegen Deder 20 M. Geldbuße vent. 4 Tage Gefängnis, gegen Stopper 15 M. event. 3 Tage und gegen den Restaurateur Spisig 10 M. event. 2 Tage Gefängniß; als ftrafmildernden Umstand bezeichnete der Staatsanwalt die Thatsache, daß in jener Versammlung nicht politische Themata erörtert, sondern belehrende Vorträge gebalten werden sollten. Der Gerichtshof erkannte wie folgt: Die Versammlung babe- obwohl polt. itfche Fragen nicht erörtert werden follten- einen öffentlichen Charakter gehabt und fie mußte baber in Gemäßheit des minifteriellen Erlaffes angemeldet werden; Dies ist aber nicht geschehen und nach Lage der Sache sei der mitangellagte Deder hierfür verantwortlich zu machen. Demgemäß lautete bas Urtheil gegen den Lestgenannten auf 5 Wact event. 1 Zag Ge& agniß; Slopper und Spitig wurden freigesprochen.

+ Unter der Anklage der verleumderischen Beleidi gung des Gendarmen Tänjer in Tempelhof stand gestern der Arbeiter Friedrich Wilhelm Dithmann vor der 87. Abtheilung bes bieftgen Schöffengerichts( Borsigender Amtsgerichtsrath Schmidt). Am 5. Januar b. J. war die Frau des Angeklagten wegen groben Unfugs vom Schöffengericht verurtheilt worden und war hauptsächlich auf die Aussage des Gendarmen Tänzer bin, der belundete, er habe geleben, daß am 4. Auguft Tänzer bin, der befundete, er habe geleben, daß am 4. Auguft 1885 die Frau mit einer anderen, die ebenfalls angellagt war, auf ber Tempelhofer Dorfstraße fich herumgefimpft und einen großen Auflauf veranlagt habe. Mergerlich über die Berurtheilung, äußerte der Angeklagte noch an demselben Tage, der Gendarm Tänzer babe einen Meineid geschworen". Dithmann gab die Aeußerung auch zu und versuchte nur den Beweis der Wahr beit für seine Behauptung au erbringen. Die beiden erfien Beugen, zwei Frauen, vermochten jedoch nur auszusagen, daß fie den Gendarmen Tänzer an dem fraglisen Abend nicht gefeben bätten, mußten es aber doch dahin mußten es aber doch babin gefteilt fein laffen, ob derselbe nicht vielleicht, ohne baß fie es gefeben, ben Borgang beobachtet bäite. Der Dritte Beuge, ein fiebenzehnjähriger funger Mann, Julius Behrendt, fagte dagegen mit voller Bestimmtheit aus, daß er den Gendarmen bätte seben müffen, wenn derselbe überhaupt in der Nähe gewesen wäre. Er habe sich abfichtlich genau nach bem Beamien umgefehen und ihn au feiner Verrounderung lönne derselbe nicht gestanden haben. Der Angellagte fügte noch hinzu, daß der Gendarm in der betreffenden Verhandlung beschworen hätte, er habe die Frauen auseinandergebracht unb fortgewiesen. Derselbe set aber an dem Abend gar nicht in Tempelhof gewesen, sondern vorher fortgeritten. Der Gen barm Tänzer, der geladen, war nicht erschienen, weil er, wie er zu einer Beugin fagte, anderwärts zu thun babe". Der Gerichtshof bielt die Bernehmung dieses fortgebliebenen Beugen für nicht erforderlich. Der Staatsanwalt beantragte eine Ge fängnisftrafe von 14 Tagen. Der Gerichtshof ging über den Antrag noch binaus und hielt für die frivole" Beleidigung eines Beamten, die vollständig erwiesen sei, eine Gefängniß ftrafe von 1 Monate für anaemeffen.

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Araße in bie Charitee eingeliefert. Der Betreffende hatte in nirgends entbedt. such hinter einem Baum der Dorfstraße Vereine und Versammlungen.

bem Linke'jden Bierlotal in der Charlotten ftraße 16 geject und war beim Verlaffen des Lokals so unglüdlich in die Scheibe der Geschäftsthür gefallen, daß die Scheibe zert ümmerte und er fich den bals und die Gurgel durchschnitt. Nachdem man bem Berunglüdien in der Sanitätswache in der Markgrafen Straße einen Nothverband angelegt hatte, erfolgte seine Uebere führung nach der Chatttee.

Unbekannte Leichen. Am 13. beziehungsweise 14. b. M. wurden in Tegel resp. Treptow die Leichen zweier unbekannter Männer aufgefunden, deren Persönlichkeit bis jetzt noch nicht festgestellt werden konnte. Der erftere, ein Mann im Alter Don 30 bis 36 Jabren, batte fich im Tegeler See , am Krabn hinter der Fabrit Germania erträntt, während sich der Andere im Treptower Park burch einen Schuß in den Mund getödtet batte. Der Ertrunkene bat dunkelblonde baare und Vollbart, i 1,70 Meter groß und von häftiger Gestalt. Der Daumen der linken Hand ift an der Spise etwas vertrüppelt. Ein mit Den Buchstaben W. H. 3 gezeichnetes meißleinenes Taschentuch wurde in der Tasche vorgefunden. Der Erschoffene ist ein etwa 50 Jahre alter Mann, welcher mit einem schwarzen An auge belleidet ift. Die Leiche des legteren bat schon mehrere Lage in den Anlagen gelegen und ist schon start in Bermejung übergegangen.

Markthallen Bericht von 3. Gandmann, Käbtifdem BerlaufBvermittler, Berlin , Bentral Markthalle, Den 15. Dt. tober 1886.

Eler. Bei zunehmendem Elerkonsum find die Preise erheblich gefliegen. Größere Bufuhren erwünscht, netto 2,80-2.85 per Echod.

Butter. Tendenz flau, nur mit übe find noch nachstehende Breise zu erreichen. Frische feinste Tafelbutter sc. 125-130, feine Butter I. 115-122, II. 100-112, HI, feblerhafte 85-95, Lanbbutter L. 95-100, II, 85-90 D., Galizische und andere geringße Gorien 55-72. per 50 Rilo.

Rafe. Schweizerläse L 56-63 R., II. 50-55., III. 42-48 2 Quadrat Badftein 1. fett 20-25

10-16., Limburger L 30-35 R., II. 20 bis 25 D., rheinischer Holländer Räfe 45-58., II. Baare 35 R., echter Holländer 65 R., Ebamer L. 60-70 II 56-58., franzöfifcher Reufchateller 16. per 100 Stüd Roquefort 1,20-1,50 Dr. Bfb.

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Wild. Stebe 65-75, Diriche 25-30, Dammhirsch 35-45, Biofcbmein 25-35 Bf. pr. Bfo., Rebbabner, funge 110-120, alte 80-90 Bf. Fasanen 3-4,50 R., Wachteln 50-60 Bf Gafen 3,30-400. pr. Giud. Krametsoonel 18-18 Bf. per Stüd. uerbahn 3-4.50 R. Birthubn 1,75 bis 2,50 M., Schnepfen 2,50-8,00 M., Belaffinen 50 bis 80 Pf. pr. Glüd

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Die Wohnungsfrage, welche seit einigen Wochen den Mittelpunit der öffentlichen Diskussion bildet, tritt ist in eine neue Phase. Heute Abend findet nämlich bie erfte öffentliche Bersammlung des Vereins zur Wahrung der Intereffen der Wohnung mietber" im Saale der Berliner Neffou ce, Rome mandantenstr. 57, ftait. Die besonderen Aufgaben des Vereins find: 1. Eine anderweite Sebaftion der Miethsverträge, 2. Bere tretung der Mitglieder in Rechtssachen, soweit fie fich auf auf MiethBangelegenbeiten bestehen, a) burch fachverständige juristi che Belebrung, b) burch Vertretung in Rechtsstreitigkeiten nach näherer Beftimmung der Statuten, 3. Drgantiation einer rationellen Wohnungsvermittlung, 4. Reform der Wohnungt anfündigungen, 5. Beförderung der Bestrebungen zur Schaffung fogenannter Mittel und feiner Wohnungen, 6 Berbilligung ber Miethspreise, 7. Reform der Mietbesteuer, 8. Disluffton und Stellungnahme zu allen bie Mieths und Wohnungspers bältniffe berührenden Fragen. 9. Unterhaltung einer Vereins­jettschrift.

Fachberein der Tischler. Die Bahlstellen des Vereins befinden fich in folgenden Lotalen: 1. Blumenftr. 56 auf der Tischlerherberge. 2 Staligerfr. 107 bei Runftmenn. 3. Belles allianc- play 6 bei hilfcher. 4. Bionstirchplay 11 bei Hohn. 5. Malerfir. 184 bet häring. 6. Greifenau- und Solms straßen. Ede bei Lindenborn und 7. Stegligerstraße 91 bei Gürgens. Dafel ft werden jeden Sonnabend von 81% bis 10 Uhr Abends Beiträge von den Mitgliedern in Empfang genommen und neue Vereinsmitglieder aufgenommen. Der Verein veranstaltet am Sonntag, ben 17. Oftober, bends 6 Uhr, in der Berliner Nefource", Kommandantenfir. 57, ein Tangfrängben. Billets find nur vo her zu haben bei den Mitgliedern Böhnt, Joban nite fir 10, of III; Gruenwalot, Bringen ftr. 8, III, bei Stons rad; Glode, Lauftgerplat 2, of part.; Meina, Manteuffel firaße 93, II lints; baase, Rheinsberger ftraße 13, I; pelt, Bellealltanc. ft. 61, of rechts V; Thierbach, Neue Könight. 72 Befold, Bergmannfiraße 96; Feft, Hollmannftr. 1a, I; Balme , Andreasfir. 17, of II; Schult, Brigerfir. 42; Witte, Mödern ftrage 95; Jalob, derftr. 71; ferner am Sonnabend bend auf den Rahlstellen des Vereins, fowie von 8 bis 91% Uhr bends und am Sonntag Bo mittag von 9 bis 11 Uhr, im Arbeitsnachweis des Vereins, Blumenfir. 56.-n der Staffe der Berliner Refource" werden teine Billets ausgegeben. Die ordentliche Generalversammlung findet am Dienstag, den 19. Dftober, Abends 8 Uhr, in Jordan's Salon, Neue Grün firage 28, ftatt.

+ Der Schaniwirth Mar Jacobi, der aus Berlin 1.8. außgewiesen wurde und fic in Dresden iegt aufhält, wo er ein fleines 8 garrengeschäft betreibt, war gestern vor der sechsten ( Hilfs.) Straflammer erschienen, welche über eine Berufung ver bandelte, die von ihm gegen zwei Urtheile des bieftgen Schöffens banbelte, die von ihm gegen zwei Uribelle des biefigen Schöffen gerichts eingelegt worden war. Das erste dieser Erkenntnife hatte ein gewiffes Auffeben mit Recht verursacht, weil es Jacobi wegen Uebertretung der Polizeiftunde in 5 Fällen und wegen Ber ankalung öffentlicher Tangluftbarkeiten obne polizeiliche Erlaubniß ankalung öffentlicher Zangiuftbarkeiten obne polizeiliche Erlaubniß in 4 Fällen für jeden Fall mit 2 Tagen haft, zufammen alfo mit 18 Tagen baft bestraft hatte, die auf 3 Wochen haft abge rundet"(!), b. b. erhöht worden waren. Durch ein awettes Ertenntnis war er mit 10 Mart Geldstrafe wegen Ueber schreitung der Polizeiflunde verurtheilt worden. Gegen das erfte Urtheil batte nicht nur der Betroffene, sondern auch die Staatsanwaltsaft Berufung eingelegt, well fie die Verur theilung des Angellagten zu einer Hafifirafe wegen Berannaltung eines Tanzvergnügens ohne Dorberige Erlaubniß für geislich nicht zuläifig erklärte. Die angezogene Berordnung fest nämlich für biese Weberiretung nur eine Gelb firafe feft. Die umfangreiche Beweisaufnahme es waren aebn Beugen au vernehmen ergab im wesentlichen dasselbe Resultat wie in der Vorinftans. Der Polizei Lieutenant und die fünf Schußleute, welche die verschiedenen Ubertretungen angezeigt haben, sagten unter ihrem Eide aus, daß fie an newiffen Tagen im Monat März und April nach 11 Uhr Abends- Jalobi war turze Zeit vorber in der Boligel noch biertrinlende Gäfte im ftunde beschränkt worden Salob.'ichen Restaurant, Landsbergerstraße 82, angetroffen hätten. Es handelte fich um 15 bis 35 Minuten, um die ber Angeflagte sein Lolal zu spät gefchloffen baben sollte. Inter enfant lag der letzte Fall der Uebertretung, ber fich am 3. Mat b. J. zugetragen haben sollte. An diesem Tage fand eine Bersammlung des Fachvereins der Papier Präger und Schläger ftatt. Um 11 Ubr erklärte der Vorftzende, Herr Caspar, wie er auch in der Verhandlung als Beuge bes Bätigte, daß der Wirth, der auf Bolizeiftunde gefest set, nach 11 Uhr fein Bier mehr ausschänken dürfe. Um 11 Ubr 20 Minuten schloß laut Brotokollbuch die Bersammlung. Um 11 Uhr hat nun ein Schußmann, wie er beschwor, noch Gäfte in dem Lofal beim Bier gesehen, amet oder brei Minuten, nachdem der der Polizei Lieutenant, ber bie Bersammlung überwacht hatte, aus dem Lokal ge Die Inkongruens der Seitbestimmungen gangen war. murbe nicht näher erörtert; der Bruge erklärte auch, fich nicht mehr genau auf alles befinnen au fönnen. In Betreff der Zanabeluftigungen führte der Angeklagte an, baß er sie selber nicht veranstaltet, sondern nur gebulbet habe, baß beim gemüthlichen Belsammensein" von Arbeitervereinen ein Zänzchen, das fich in bescheidenen Grenzen hielt, entrirt wurde; aus ber Mitte der Gesellschaft habe fich und Jemand bas Ravier gefest einige Paare hätten in dem fieinen Raume gelangt. Diese Angaben wurden auch durch die Enilaftungszeugen, die Herren Schindler, Steindorff und Ballmüller bestätigt. Es wurde aber festgestellt, das die Gesellschaft nicht geschloffen gewesen fel und das auch Fremde zu dem Bimmer, wo der Tanz statt fand, Buirit batten. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Fried mann beantragt, den Angeklagten wegen ber Uebertretung in Betreff der Tangoergnügungen frelsufprechen. Die Fälle ber Ueber schreitung der Bolizeifiunbe feien dort, wo sie überhaupt nach gewiesen wären, sehr harmloser Natur und er bitte, bie

Geflügel. Fette Gänse per Bfb. 50-70 Bf., junge Enter 1,50-3,00 R., jungs Hübner 0,55-0,80 D., alte 1,00-1,70 Tauben 30-45 Bf., Boularben 4,50-8,00 t. per Gild. Mageres Geflügel schwer verläuflich.

Blumen und Blätter. Lorbeerblätter 3,50-4 M. pro Rorb. Rofen 8-12 R., Rosentnoßpen 1-3 Mart pro 100 Stüd, Tuberofen 4-5 t. pro 100 Stüd, Veilchen 3,50-5,00 D. pro Tausend. Am Freitag, den 15. cr Nachmittags 6 Uhr, Tommen verebelte Rosenftämme und Bierpflanzen zur Ber Steigerung.

Dbft und Bemlife. Ung. Weintrauben 24-26, Dafen­augen und Mustateller Weintrauben 26-28 Bf. Neue Citronen 30-48. per Rifte, Baumen 2,25 bis 4, Birnen 420 bis 6,50, Tafelbirnen 7-15 D., Kestel 4,25-6 Mart, Tafeläpfel 7-15 M., feirfte Sorten bis 30 Mart, Pfirfiche 20-30. naras 2,50-3,00 Mart pr. Bfb. Ballnüffe 30 Mart per Bentner. Swiebeln 2,25-2,75 W. Weißfleischige Spelfe. Rartoffeln, weihe 5,50-4,00, rothe 2,80 bis 3,00., Blaue 3,00-3,60 pr. 100 kilo. Echalotten 6-7 M., Teltower Rübden 9-12 M., Sellerie 7-8 D., Meerrettig 7-12, Blumentobl 20-50 R. pr. 100 Std.

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Geräucherte Fliche. Rheinlachs 2,50-2,90 R., Belez und Offeelachs 1,20-1,40 R., geräucherte Male 70-1,00 bl 1,30 Bf. pr. fb., großer Delilatesaal 1,50 per fb., Flundern, feine 2,00-3,00, mittel 3,50-6 große 8-16 M., Budlings 1,80 bis 4,00. Dorsch 8-10 D. per 100 Stüd. Eprotten 0,40-0,50 per Bfunb.

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Die Generalversammlung der Klablerarbeitse Berlins , welche morgen, Sonntag, flaiifinden sollte, tann nicht abgehalten werden, weil die polizeiliche Genehmigung hierzu versagt worden ist.

Verein zur Wahrung der Intereffen der Tischler. Heute, Sonnabend, Abends 8%, Uhr, im totale Michaellirch fraße 39 Bersammlung. Tagesordnung: 1. Bortrag des Herrn Dr. Siahn über Feuerbestattung. 2. Verschiedenes. Ausgabe der Billeis zu dem am 6. November im Lolal des Herrn Ren Naung ftraße 27, stattfindenden Stiftungsfefte. Billets find au haben bel ben Herren Lockur, miraifir. 26; Frant, Reichenbergerstr. 46; Lerche Feuchtfit. 53; Stiegelmeler, Gits finerftr. 93 und Werschle, Noalbertstr. 16.

Allgemeine Kranten und Sterbetasse der Metall. arbeiter.( E.. 29 Hamburg .) Filiale 5. Versammlung Sonnabend, den 16. Dltober, bends 8% Uhr, bei dermann, Lothringerftr. 81.

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Unterfügungsverein der Buchbinder und verwandten Berufsgenoñ n. Montag, den 18. Dftober cr., vierteljährliche General Bersammlung. Tagesordnung: 1. Raffenbericht 2. Statutenänderung. 3. Berschiebenes. Da in bes Statutens änderung die Hufbebung der Brancheneintheilung fällt und über etwaige Unterfügung durchbretsender Kollegen Bestimmun gen getroffen werden sollen, so ist eine recht rege Betheiligung Der Mitglieder etwünscht.

Fasverein sämmtlicher an an Holzbearbeitungs Masginen beschäftigten Arbeiter. Sonntag, 17. Ottober, Vormittags 10% Uhr, bei Säger, Grüner Weg 29, öffentliche Mitgliederversammlung. Tagesordnung: Vortrag des Herrn Dr. Mag Baumgart. Gäfte willkommen.

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