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zum 26. b. M. erfchlug der Maurer Finger, Belforterftraße 6 wobnbaft, feine Ehefrau, wahrscheinlich in einem Buftand geistiger 50 ung, von welcher schon seit einigen Tagen Anzeichen bemerkt worden waren und auf welche auch feine ver wirrten Reden unmittelbar nach der That schließen laffen.
Gerichts- Zeitung.
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+ Gegen den Redakteur der verflossenen Freten Beitung", Heinrich Bäder, wurde gestern vor der fünften Straffammer des hieftaen Landgerichts I wegen Beleidigung, begangen durch die Presse, verhandelt. Der Ungeflagte batte 1.3. aus dem Berliner Tageblatt" ohne Angabe der Quelle einen Mrtitel übernommen, der von dem nättlichen Rentontre eines for berichtete. Die betreffende Nummer fam dem Affeffor in die Hände, der fich beleidigt fühlte und den Straf antrag ftellte. Vor dem Scöffengericht wurde festgestellt, daß Der Inhalt des Artikels erfunden sei und Bäder zu einer Geldstrafe von 300 m. verurtheilt. Der Vater der Lage, das 8..", lam ftraflos weg, weil der Strafantrag nicht recht seitig geftelit urd das Bergeben verjährt war. Gegen bas Urtheil batte Bäder im Hinbld auf die Höhe des Strafmaßes Berufung eingelegt. Er erzielte jedoch keinen Erfolg, da die Revifionsinftans bas Urtheil des Schöffengerichts beftätigte.
Bor dem Sivilsenat des Kammergerichts gelangte biefer Tage ein interesanter Projes des Steuerfislus gegen die biefigen städtischen Elektrizitätswerte zur Verbandlung. Die legteren batten nämlich zu einem mit den föniglichen Theatern wegen beren elettrischen Beleuchtung abgeschloffenen Kontrakt nur den Stempel von 1 M. 50 Bf., wie er den über band. lungen" abgefchloffenen Berträgen entspricht, verwendet, worauf aber der Fiskus den höheren Stempelbetrag, wie er bei„ Liefe rungen" au entrichten ist, einforberte. Fistus ging bierbet nämlich von der Unfit aus, daß hier, weil es fi um Liefe rung elektrischen Lichtes bandle, auch ein Lieferungsvertrag vor Hege. Die ftabtlichen Elektrizitätswerte sablten nun awar unter Borbehalt den höheren Stempel, beschritten dann aber den Rechtsweg unter der Ausführung, daß die Erregung eines elektrischen Stromes unter ben Begriff einer Handlung, nicht aber unter den einer Lieferung falle. Das Landgericht I war aber gegentheiliger Anficht und nahm eine Lieferung an, mogegen aber das Rammergericht in der Berufungsinftans dem Anfrage bes Rechtsanwalts Filiin gemäß babin erlannte, daß bier der Thatbestand einer Handlung" vorliege, wonach fich auch nur der Stempelsteuerbetrag von 1. 50 Pf. recht fertige.
Der Kompetensfonflikt zwischen dem Gerichtsvorsitzenden und dem Bertreter der Staatsanwaltschaft, über den wir geftern berichteten, bat bereits durch eine Bräftotalentscheidung feine Erledigung gefunden. Darnach war der Vorfigende der vierten Straflammer, Landgerichtsdirektor Martius im Rechte, als er dem Angehörigen des Angeklagten, welcher fich bei dem gegen ihn ausgesprochenen Urtheil beruhigt hatte, die 6: nehmigung zu einer furgen Besprechung mit dem Verurtheilten ertheilte. Der Einspruch biergegen seitens des Staatsanwalts Nigel ist als nicht begründet erachtet worden. Das ergangene Urtheil war zwar mit dem Moment der Ectlärung des Ange flagten, die au gerichtlichem Brotokoll genommen wurde, rechis Träftig, und die Vollfiredung der Strafe liegt der Staats anwaltschaft ob, fobalb des Urtheil rechtsäftig geworden ist; aber§483 der St. P. O. schreibt vor, daß die Strafvoll ftredung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt auf Grund einer von dem Ger chisschreiber zu ertheilen den mit der Bescheinigung Der Vollstrecoarlett verfebenen beglaubigten Abschrift der Urtheilsformel. 60 lange ein solches Atteft der Staatsanwalts schaft nicht ertheilt war, und dies fann erft geschehen, wenn bie Alten in die Berichtsschreiberet gelangt find- batte fle auch noch feinen Titel, die Strafvollfiredung zu bewirken. Dem steht auch das Richt des Verurtheilten nicht entgegen, bak ihm von dem Moment feiner Erklärung der Strafantsitt verrechnet wird: Denn§ 482 veroronet, daß auf die au vollstreckende Freiheitsfirafe unverfürst biejenige Untersuchungs baft anzurechnen ist, welche der Angeklagte erlitten bat, feit er auf Einlegung eines Rechtmittels verzichtet. Bis zur Straf vollredung gilt die Freiheitsentatebung als Untersuchungshaft, und die Untersuchungsgefangenen unterfteben dem Gerichte. Stache muß es geben und Blutwurft"-mit diesen wilden Worten fündigte der Fuhrwerts befiger Feder feinen Enisalus an, einen Kollegen, der mit ihm in demselben Hause robnte, durchsuprügeln. Der Böse batte feine Mutter ger fchmäht. Am 10. Full d. J. führte er sein Borhaben aus. Er überraschte den Gegner, als er die Treppe emporteigen wollte, faßte thn am Dhrläppchen und stellte ihn zur Rebe. Er ließ ibn aber gar nicht erst zu Worte fommen, sondern als ener ft rechtfertigen wollte, schlug er fofort auf ihn ein. Der ngegriffene retirirte und bolte einen Schußmann berbei. Jest wendete fich das Blättchen: Feber wurde verhaftet und sollte nach der nächsten Polizeiwache gebracht werden. Der Vorgang batte bat haus alarmit und so mußte der schlagfertige Fubr bert förmlich Spießrutben laufen, als er hinausgeführt wurde. Die lieben Rachbarn ließen es an eisigen" Bemerkungen nicht fehlen und besonders that fich darin der Gegner Feders beroor, der fich jest in der Nähe des Schugmanns besonders ficher fübite. Aber so fiber, wie er sich dachte, war er doch nicht. Mul's Reußerfte gereist, ris Feber fic los und bero: ber Schug mann es bindern fonnte, batte der schon einmal Geprügelte dine mächtige Dhrfeige im Geficht. Den Lohn für diese Tbaten erhielt der Fubrwerksbefizer gestern von der 88. Ab. thellung des bleftgen Schöffengerichts in Geftalt von einer ein
+ Unter der Antlage der Majeftätsbeleidigung ftand Lammer des bieftxen Landgerichts I. Es wurde gegen ihn unter Im Sommer b. S. in einem Lolale mit einem Büchsenmacher, einem Einer der bret Liſcogenoffen benunziate ihn später. Das Urtheil lautete auf vier Morate Gefängniß gegen den Angellagten. Bei der Explofton der Lange'schen Bündwaaren fabrit in Weißenfee verunglückte vor einiger Beit der daselbst beschäftigt gewesene Arbeiter Preuß auf fürchterliche Art. Der Berunglückte batte sich nach den zur Fabrit gehörigen Keller räumen begeben, um aus einem daselbst befindlichen Gefäß ein Duantum Starle au bolen; hierbei aber gerieth Breuß, ob in folge eines Berseben, ist nicht feftaeftellt, an ein thönernes Bejag welches tefte einer Bündmaffe enthielt, welche sur Fa brifation von Bündblättchen für Kinderpistolen verwendet wer Den, ein Fabritationsweig, welchen der Befiger Lange neben bel, jedoch ohne behördliche Genehmigung betrieb. Preuß fcheint, als et fich unten im Reller befand, auf ben gefährlichen Einfall Einfall gekommen sein, mit Stode oder mit irgend einem andern barten Begen. fand in die Ründmaffe, welche als eingetrockneter Rest in gans geringer Menge am Boden des Topfes baftete, bineinzu flogen, denn die lettere explovirte plöglich. Als andere in der Fabrit beschäftigte Arbeiter in Folge der stattgefundenen De tonation bergurtiten, fanden fte, auger verschiedenen Beſchäbi. Gungen an dem Gebäude, den Preuß schwer verlegt und über ben ganzen Körper mit Brandwunden bedeckt, wimmernb im Reller am Boden liegen. Man brachte ihn zunächst sum Brunnen auf dem Hofe und begoß ihn bis zur Antunft eines Arztes mit Waffer, denn feine Kleidung batte Feuer gefangen und hing in Feßen am Körper. Bevor auf ärztliche Anorb nung der Transport des Berunglüdien nach einem Berliner Krantenbause stattfand, lies Preuß den Umftehenden gegen
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über verlauten, daß er nicht gedacht, daß so wenig Bünden Vermischtes.
maffe folche Wirtung baben tönne". Dadurch am deutlichsten bestätigte Preuß, der allgemein als Wigbals galt, daß er durch sein Ber chulden den Unfall felbft verursachte. Preuß starb hinterber infolge erlittener furchtbarer Brandwunden und gegen den Befiger der Fabril ward hinterher Antlage erooben megen fabiläffiger Tödtung sowie wegen Gewerbevergebens. Die Fahrlässigkeit sei ens des Angeklagten erblickte die Anllage. behörde darin, daß Lange die Bündmaffe, deren Gefährlichlett er gelannt an einem den Arbeitern zugänglichen Dt forglos aufbewahrt und dadurch die Gelegenheit au dem Unfall ge geben. Diese Anficht vertrat der Staatsanwalt in dem geftern der Straflammer des stattgehabten ftattgehabten Audienstermin Dor
Landgerichts II, vor deren Forum fi Lange gestern zu ver antworten batte. Der Gerichtshof erachtete jebo auf Grund der stattgehabten Beweisaufnahme den Raufal Bufammer hang Der Unterlaffung des Angeklagten mit dem Zove des Preuß nicht für erwiesen, denn es sei nicht zu verkennen, daß die Un vorfidhiigleit des P, den Unfall hervorrief. Demgemäß lautete bas Uribeil auf Freisprechung von der Antlage wegen fabr läffiger Tödtung und der Ungetlagte wurde nur wegen Ge werbevergebens au 100 R. Gelbbuße event. 10 Zage Haft ver urtheilt.
Der Straffenat des Kammergerichts beschäftigte fich am Montag wiederum mit dem bekannten angeblich nach merita entwichenen und nunmehr ft dorte flich verfolgten fogenannten Naturarat" William Beder, der durch seine un verschämten Rellamen und Rurpfuschereien, namentlich aber Durch eine an der Tänzerin Adile Granzow vollzogene Dpes tation, die den Tod der Künfilerin zur Folge batte, berüchtigt und auch überaus häufig bestraft worden ist. Im vorliegenden Falle handelte es fich um eine gemischte zenei, wie sie nur wirtliche Merste verordnen dürfen, welche der Angeflagte ais Dr. Becker" durch den Apotheter Richnov für einen Patienten batte anfertigen laffen. Beder wurde deswegen in awei Inftanzen zu einer Woche Haft verurtheilt und seine dagegen eingelegte Revifton vom Kammergericht zurüdgewiesen.
Vereine und Versammlungen.
Die öffentliche Generalversammlung der Simmer lente Berlins und Umgegend, welche am 25. d. M. unter Vorfts des Herrn Geißt in der Tonballe" ftattfand und von jirta 800 Perfonen besucht war, war insofern von besonderem gewertschaftlichen Interefie, als u.. auch die Auflösung der Lohntommiffion auf der Tagesordnung ftand. Bunächst erfolgte Die Abrechnung der freiwilligen Sammlungen zum General fonds per Januar bis ultimo Eeptember d. J., und zwar er ftattete Herr Merzel Bericht über die Einnahmen und Aus gaben der Monate Jauuar, Februar, März. Danach wurden vereinnabmt insgesammt: auf Bauplägen 3316 M. 5 Bfg., durch Tellersammlungen in den Versammlungen 338.97 Big. Hierzu lommen noch verschiedene Einzelzahlungen. Die Ge sammteinnahmen belaufen fich intl. Beftand vom vorigen Jahre auf 4453. 1 Ba, welchen die Gesammtausgaben in Höhe von 3526. 55 Bfg. gegenüberstehen. Herr Rudolph erstattete sodann Bericht über die Monate, April bis ultimo September. Diesem Berichte zufolge betrugen die Blaz. fammlungen 6281 t. 60 Bf., die Einzelgablunaen 133. 15 Vf., Die Tellersammlungen 186 M. 65 Bf. Von Gewerk fchaften gesammelt: durch die Lohntommission der Berliner Maurer 500 M., der Charlottenburger Maurer 100 M., der Berliner Steinbruder und Lithographen 200 t., der Tapes sier 100 M. Hierzu fommen noch auß der Spartaffe abge hobene Gelder, sowie Burüdjahlung von Geldern durch den Versand deutscher Bimmerleute, fodaß die Gesammteinnahmen betragen 15 116. 30 Bf. Demgegenüber betragen bie Ge fammtausgaben 11 758. 45 Bf.( Darunter figuricen 9843 M. an firellende Bimmergefellen, 200. an ftreitende Tapesirer, 152. 40 Br. Reisegeld an abreisende Sameraben, 150 DR. an bilfsbedürftige Familien. Der Baarbestand betrug demnach am ultimo September 3357 R. 86 Bf. Beiden Rafft: ern wurde Decharge ertheilt. Vor Eintritt in die Debatte über ben zweiten Bunts der Tagesordnung: Auflösung der bisher bestehenden Lohntommifton", erstattete Herr Seizt einen furgen Bertat über die Thätigkeit der Lohnkommission, plaisirte für die Auflösung der Lohntommiffion angesichts der allgemei. nen Theilrahmlofigkeit und Anfeindung der Rommissions. mitglieder, und anschluß an den Berband deutscher Zimmerleute. Schon längst wäre es Pflicht der Lohnkommissions, mitglieder gewesen, thre Mandate in die Hände der Allgemeinheit zurückzugeben, doch war dies bislang unmöglich, Allgemeinbeit zurückzugeben, doch war dies bislang unmöglich, da die Genehmigung zu einer öffentlichen Generalversammlung nicht zu erlangen war. Herr Unverfehrt empfabl, den von der Lohnfommission felber geftellten Antrag auf Auflösung ber Lobnfommission anzunehmen, ba unter den heutigen Verhält niffen dieselbe nichts mehr auszurichten vermag. Der fefte Beiband allein fei nur im Stande, den Bimmerleuten etwas su bieten. Er beantragte, eine Rommission zu wählen, in Berwahrung, welche die Gelder des Generalfonds in Auch Herr Reuter schlok fi dieser Anficht an und empfahl den Beitritt zum Verband, damit dieser gestärkt werde und traft voll der fich immer weiter ausbreitenden Jnnung gegenüber autreten vermöge. Uber diese Angelegenheit entspann fth eine langwierige Disluffton, in welcher die verschiedensten Bor. schläge und Anträge gestellt wurden. Vor allem wurde be tont, Daß das verbleibende Gelo des Generalfonds nicht dem Verband überwiesen, sondern als selbstständiger Unterstüßungs. fonds bestehen bleiben solle. Die Bersammlung machte fich schließlich dahin fchlüffts, daß die bestehende Lohnfommiffion fo lange ihre Mandat: behalte, bis eine neue Lohntommiffion gewählt ist und soll zu diesem Bøede demnächst eine neue Generalversammlung einberufen werden. In einer sur un name gelangten Refolution Derpflichtete fich die Bersammlung, im nächsten Brübiabre mit allen Sträften für einen Stundenlohn von 50 Bf. einzutreten.
nicht aber in Berwaltung zu nehmen habe.
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Aus dem Denkbuche eines Höflings. Ich will sagen: Der Kerl ist verrüdt.
Sie haben nicht das geringste Talent
Sie werden die Anstellung nicht erhalten.
Ste infommodiren mich zu o't.
Bleiben Sie mir vom Halse.
Job werde Sie aur Thür binauswerfen laffen! Sie find ein grober Efel!
Gie reden dummes Beug.
Sie find ein aufdringlicher Mensch!
Hr v. X. hat Brügel gefrieat.
Die Baronin 9. ist eine offenbare Rolette.
Mich bungert fürchterlich; haben Sie nichts au effen?
Thr Dilettiren ist nicht mehr au ertragen.
Sie find betrunken.
Sie find mir vom legten Stat noch 5 Mark schuldig.
Sie verstehen garnichts davon. Sie find ein naseweiser dummer Junge!
Er ist ein Schmußpeter.
Sie find ein falscher Spieler.
Er ist zur Thür hinausge worfen worden.
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Ich fage:
Jener Herr leidet an ununters brodener Berftreuung.
Sie berechtigen zu den schöne ften Hoffnungen in dieser Welt der Täuschung.
Wenn Ihre Ansprüche gerecht ericheinen, unterliegt die Bes segung dieser Stelle teinem Smetfel.
Jb bin nun von Ihren Wünschen durchaus genügend unterrichtet.
Ich bitte Sie, den Erfolg meiner Bemühungen für Sie schriftlich entgegennehmen zu wollen.
Mein Diener lennt meinen Millen, zuweilen allein zu sein.
Ich umgebe es, durch Be urtheilung ibres Benehmens Shre boben Dhren zu tränken. Jbre Wendungen find etwas originell.
Mein Kammerdiener wird Sbnen das Nähere mittheilen. Dem Herrn v. X. soll sehr deutlich gedroht fein.
Die Baronin V. gefällt fich im Gefallen.
Ste entschuldigen, wenn ich mich beurlaube: ich weiß, bas Sie um diese Beit dejeuniren.
Vortrefflich! Schade nur, daß ich gar nichts von Muftt verstehe.
In Ihrem spirituellen Kopfe verdoppelt fib alles, weshalb es bem nüchternen Berftande schwer wird, Ihnen in Ihren eigenthümlichen Bewegungen zu folgen.
Sie hatten neulich viel Malbeur, wieviel verloren Sie boch?
Sie haben Ansichten. Rafiren Sie sich selbst!
Er bält die Seife für ein Vorurtheil.
Ich bemerke, daß Sie nicht gern verlieren wollen.
Man ist seinem Wunsche, fich au entfernen, auvorgekommen. Indische Bittwen. In Britisch Indien leben gegen wärtig tausend und aber taufend Wittwen, über beren trauriges Loos ein Artikel der Asiatic Quarterly Review" böcft intereffante Einzelbetten mitibetlt. Darnach geboren von den zwanzig Millionen indischer Wittwen zwei Millionen Selten an, die die Wittwenschaft zu einer beispiellosen Marter ge ftalten. Man verheirathet die Mädchen schon in früher Jugend. An Bengalen lommen auf 1000 Frauen, die eine Ehe eingeben, 271 unter 10 Jabren und 666 amischen 10 und 14 Jabren! Die Gefeße der Religion verlangen fogar eigentlich, daß die jungen Mädchen vor dem achten Jahre vermählt werden follen. Behält ein indischer Familienvater feine Töchter zu Hause, so is er in den Augen seiner Glaubensgenoffen entebrt und fo vermählt er dieselben sobald er tann, gleichailtig, mit wem. Daraus entspringt ein eigenthümlicher Erwerbsjwsig in Indien ; es giebt bort eine Menge Greise, welche das Land burchziehen und für eine Kleine Summe fich mit den jungen Mädchen verheirathen, deren Bater leine paffendere Bartie ausfindig machen lann. Was aus einer solchen Ehe wird, braucht ja nicht erft erörtert zu werden. Aber noch trauriger ift das Leben der Wiitwe. Die meisten find find beim Zode ihrer Gatten noch bluijung, aber die Sitten und Ges bräuche verdammen fie trosdem su trengster Ehrloftaleit und au der benkbar traurigften Lebensweise für den Neft ihrer Tage. Die junge Wittwe wird als Baria angefeben, als cin verfluchtes Wesen, das hier schon alle von ihm und den Sei nigen begangenen Sünden abbüßen muß, um fich den Himmel zu erwerben. Man schneidet ihr die haare ab, lleidet fte in unschöne Gewänder, die fie nicht ablegen darf, man schließt sie Don alen Feften, selbst von den Busammenfünften der Familie aus, awingt fie, drei Viertel thres Lebens im Gebet bingu bringen, legt ihr und zwar bisweilen für 72 StundenFaften auf, flieht sie wie die Beft, denn fte bat ja den„ bösen Blid"; furs, jebe Minute des Lebens wird ihr aur Dual gemacht. Dabei nehmen viele biejer unglüdlichen Wesen die Er tlärungen, die ihnen die Briefter aur Rechtfertigung dieser fcheußlichen Broris geben, mit einer Refignation hin, die staunenswerth ift. Sie find fest davon überzeugt, bas ibre Leiden fie reinigen und ihnen im jenseitigen Leben ben schönsten Lohn eintragen. Das find die Heiligen unter den Wittwen. Aber es giebt andere, die fi nicht fügen, Die tros ihrer Abe gefchloffenheit einen Mann finden, bem fte ihre Liebe ichenten, Die der Stimme thres Herzens folgen: Deren Lood ift noch furchtbarer; fte werden öffentlich verflucht, man fagt fte in die Wildnis, wo fie elend umlommmen, man nimmt ihnen, Damit fie gang verlassen seien, die ihrer Ehe entsproffenen Rinder, damit diese nicht befledt werden von der Sünde ber Mutter, die über den Bußen, die sie übte, nicht vergessen Tonnte, daß fie ein Weib set. Seit einiger Beit macht fich jedoch eine starte Strömung geltend, die diese Gefeße aufge boben wiffen will. Die Neuerer behaupten, die alten Beden fchrieben diese barbarische Sttte gang und gar nicht vor. Sie verlangen eine Auslegung der alten Dogmen in einer bem Beitgeift entsprechenden Weise, tümmern fich um bie Eylommunifationen nicht, welche die Briesterschaft auf ihre Häupter bageln läßt, sondern vermählen ihre Tochter erst, wenn sie ben techten Mann gefunden baben, und nebmen fte, falls der Tod ibnen den Gatten entreißt, wieber bet fich auf. Freilich wird es noch lange dauern, bis fte das Uebergewicht erlangen. Auch eine Intervention der Regierung von Indien zu Gunsten der Wittwen ist in Frage gewesen. Aber man ftand schli: ßlich Davon ab, um die Hindus nicht vor den Kopf zu stoßen und womöglich aur Empörung zu zwingen. Man hat sich damit getröstet, daß im Laufe der Belt mit der wachsenden Bivili fation fich aub hier die wünschenswertben Aenderungen von felbft vollziehen werden. Im Laufe der Beit! Und während beffen müssen Millionen von unglüdlichen Frauen weiterleben in Jammer und Elend.
Verein der Bureaubeamten der Rechtsanwälte und Notare in Berlin . Sechster Vortrag des Herren Rechtsanwalt Walter Mittwoch, den 27 Oktober cr., bends 8 Uhr, in Grafweils Bierhallen, Rommandantenftr. 77-79, Auslagen, insbesondere Schreibgebühren und Reisevergütung. Roften und einforderung(& quibation), Gelder bebungsgebühr nicht besonders tarifitte Geschäfte(§§ 76-90).
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Die steno tachygraphische Gesellschaft beginnt den unentgeltlichen Lehrturjus in ber Schnell- Stenographie am Mittwoch, den 27. b., Abends 8 Uhr, Neue Friedrichstraße 1. Meltungen bort oder bei benn. Lehmann, Gr. Hamburger straße 35 II.
Die Freie Organisation junger Rauflente bält Donnerstag, den 28. Ottober cr., Abends 8 Uhr, in Rieft's Ealon, Rommandantenstraße 71/72, die diesmonatliche Mit gliederversammlung ab. Tagesordnung: 1. Begründung eines Unterfügungsfonds für notbleibende Vereinsmitglieder. 2. Bereinsangelegenheiten. Bäfte baben freien Butritt. Briefe und Busendungen find an das Bureau Friedrichstr. 20
zu richten.
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Roller'scher Stenographen Verein„ Alt- Cölln " Ballftraße 20, bei Leonhardt, Abends 9 Uhr.
Gefang und gesellige Vereine am Mittwoh. Freya " Gesangverein der freireligiösen Gemeinde. Uebungsstunde Uebungsstunde Abends 8 Uhr, Münaftr. 5. Gesangverein Norddeutsche Schleife", Abends 9 Uhr, Dresdenerstraße 72/73" im Restau.
rant Eden- Theater."
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Ueber den Manu, der keine Seit hat", plaudert ein Mitarbeiter der W. Br." in folgender luftiger Weise: Der Mann, der teine Belt bat", ift in allen. Beru'sphären zu fin ben und bleibt unter allen Umständen ein gleich unangenehmer Patron. Er hat auf der Straße taum Beit, unseren Gruß zu erwidern, und bietet man ihm die Hand, so wird er flastig einen Finger entgegenreichen, als schiene es ihm einen Mehra aufwand von Seit zu bedeuten, die volle Hand zu geben. Die sagt er ents Unterredung ist natürlich eine turse, benn fchuldigendich babe leine Belt". Im Geschäfte hat er auch feine Beit, und es pafftet ihm babet nicht selten, daß er geschäftliche Aufträge und Abmachungen, welche er wegen Belts
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