So viel ist unbeftritten, daß im Verhältniß zu der Babl ber etwa zu verabfolgenden Bäder die Roften für ein großartiges Boltsbaffinbad fi erheblich geringer ftellen würden, als die Anlage einer Anstalt für Bellen bezw. Wannenbäder."
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niffes so lange fortzahlen zu mühen, bis fte das Mädchen vor. schriftsmäßig beim Staffenvo: farb abmelden(§ 51 a. a. D.), außerdem b. der Dustrantenlaffe, welche eine solche vor der Anmeldung erfranite Berfon unterfiüsen mußte, alle Auf wendungen zu erftatten(§ 50 a. a. D.) und c. in jedem einzelnen Falle mit Gelbfirafe tis zu 20 Mart belegt au werden(§ 81 a. a. D.). In zahlreichen Fällen find auch diese Folgen bereits eingetreten. Es set noch be. merkt, daß der hier bestehende Abonnementsverein Berliner Dienstberrichaften für Krantheitsloften Entschädigung der Dienst boten feine Einrichtung ist, deren Mitgliedschaft die Restaura teur: von der Anmeldung ihrer als Dienstmädchen bezeichneten Gewerbegebi finnen befreit.
Der fürzlich zu 8 Jahren verurtheilten 12jährigen Mörderin Marte Schneider widmet Baul Lindau in der Bettschritt Nord uno Sad" einen längeren Artikel, in welchem er auf Grund persönlicher Beobachtungen während der Ver handlung fich mit dem Gutachten der wissenschaftlichen Sach verständigen begegnet und den Standpunkt vertritt, daß dieses ungeheuerliche Madchen nicht vor den Nicheer, sondern vor den Arzt gehörte. Daß das Kind bei Sinnen" war, giebt Lindau au, er begründet jedoch in einer sehr interessanten Weise, daß Die vom Gefes erforderte Erkenntniß" der Stratbarkeit der handlung etwas mehr ift, als ein bloßes Verständnis" der Strafbarkeit, da zum Verständniß" nur die Kräfte des Ver ftandes in Anspruch genommen werden, die Erkenntniß dagegen Die rege Mitthätigkeit der edlen Empfindungen des Gemüths, des Herzens, der Seele fordert, deren Feblen gerade die Marie Schneider zur feelischen Joiotin mache. Bekanntlich hatte auch ber Borflgende in jenem Prozeß der Ileinen Verbrecherin ents fest zugerufen: Du haft lein Herz, Du hast tein Gemüth!" und Lindau vei flyt nun die Anficht, daß es ohne herz und Gemüth auch teine Erkenntniß" gebe, daß sielmehr die hier zu Tage getretene Berthierung im Menschen fich als vereinzelter Fall bermoral insanity" barftell, mit welcher allerdings schon viel Unfug getrieben ist. Belanntlich hat fich der Gerichtshof in Diesem Falle über die Gutachten der brei Sachverständigen bin weggefeßt und da ist der Hinw is intereffant, welcher fich in einer Anmerkung zu dem Artikel vo findet und auf das Werk beglebt: Die Beztebungen zwischen Geistesstörung und Ber brechen. Nach Beobachtungen in der Jirenanstalt zu Dalldorf " von dem dirigirenden Arzt, Medizinalrath Dr. Sanders und bem erften Affifter garst Dr.. Richter. Das Weit führt eine lange Reihe von Fällen auf, in denen der Geifteszustand von Berrückten, die verbrecherische Thaten begangen haben, vom Richter nicht erkannt worden ist. Die betrübende Statistil weift von 144 gerichtlichen Verhandlungen gegen Geiftestrante, bie, wie später erwiesen, zur Seit der Begehung der That schon bocbgradig geiftes geftört waren, nur 38 Fälle auf, in denen Die Burechnungsfähigtitt richtig erlannt worden ift. 106 Ber rüdie wurden als zurechnungsfähig angesehen. Der ist noch in der Jerenanftalt zu Dalloorf lebende Epileptiler Wilhelm ., der in der Erziehungsanftalt für fitlich verwahrlofte Kinder aufgewachsen ist, hat wogen einer Reihe von Verbrechen gegen das Eigenthum und schließlich auch gegen das Leben, abgefeben von geringen Freibeits strafen, 20 Ronate im Ge fängnis und 18 Sabre 6 Monate im Buchtbause zugebracht. Dieser M. bat während seiner Strafgeit bäuft die denkbar schwersten Ordnungsfirafen fort und fort erleiden müssen, weil man ihn für einen unverbefferlichen, unbändigen Verbrecher bielt und nicht erkannte, daß man einen bejammernewerthen tobsüchtigen Epileptiker vor fich batte, der er nachgewiesenermaßen feit langen Jahren ist und wahrscheinlich von Kindheit an ge wesen ist.
der Herberge. Uhr, Gold, und andere Berthgegenstände werden dem unfelbstständigen jungen Brovingtalen für wenige Mart abgenommen und wenn er vollständig blant" baftehi nimmt er seine Suflucht aum- Betteln. In jeder Herberge giebt es bierfür geschulte inftrulteure, welche dem Nuting die nöthigen ,, Anweisungen" ac. ertheilen. Aber damit nicht genug, Die jungen Leute werden auch, wenn fie Geid befigen, zum Spiel verleitet, werden Beschüßer von einer gewiffen Klaffe Don Damen, weil fie einen ehrlichen Namen haben, und die Folge ift Berleberg, Blögensee, Brandenburg , Sonnenburg! Liese Gefahren nach Möglichkeit von den unerfahrenen Hand wertsburschen abzuwenden, ift die Aufgabe der Polizei beamten burch strenge Beaufsichtigung der Jnsassin der Herberge.
Am 26. d. gegen Mittag fiel der Hausdiener Berk hols in Der Dranten ftrage beim Abspringen vom Vorderperron cines in der Fahrt befindlichen Bierbebahnwagens so unglüd lich zu Boden, daß er unter die Räder d.felben gerieth und cinen mehrfachen Bruch des rechten Untesichenfels erlitt. G wurde, nachdem ihm auf der nächsten Gart ätswache ein Noth verband angelegt worden war, rab der Charitee gebracht. Es sei dieser Fall zur besonderen Warnung veröffentlicht. J schon beim Auf und Abspringen beim& nterperron der Pferde bahnen Borficht nothwendig, beim Vorder perron sollte man alle derartige gewagte Versuche unterlassen. Die Haltestellen folgen einander so bicht, das leinerlei Veranlaffuug zu gefährlichem Experimentiren vorliegt.
Zur Frage der Privatposten schreibt die ,, Nordd. Allg. 8tg." Bor Rurjem ist darauf hingewiesen worden, welche Un ficher belten fich aus der Thätigkeit der Bivat Briefbeförderungs. anftalten für den allgemeinen Versendungsverkehr ergeben. Inzwischen ist wiede um ein Fall der Unierschlagung bezw. Unterbrüdung einer Anzahl von Korrefpondensgegenständen durch den Boten einer Berliner Privatbeförderung anftalt vor gelommen. Bu verwundern find allerdings folde Vorgänge nicht, wenn man fich vergegenwärtigt, wie wenig bei den Brivat Bestellanstalten die Borbedingungen vorbanden find, um fich ein zuverläffiges und geschult. Bestellpersonal zu erwerben. Die Reichspoft ist im Stande, die Auswahl des bezüglichen Berfonals schon vermöge der Unterfügung durch die übrigen Staa Bbehörben mit möglichster Sicherheit zu treff n. Die Tha tigfelt ihrer angeftellten Briefträger u. s. w. wird durch viel fache Aufsichtsorgane fortgef t überwacht. Es treten bei den Boftbeamten für misvergehen die im Gefeß angedrohten här teen Strafen ein, die unter Unftänden den Verlust der Dienststelle und des Anspruchs auf ein Ruhearhalt nach fich sieber. Alle disse Sicherheitsmittel fteben Brivatunterneh mungen nicht zu Gebote. Niet geringer find beim Gebrauch ber Privatanstalten die Nachtbeile in Bezug auf die Wahrung Des Briefgeheimniffes. Die Poftbeamten dürfen weder über Den Inbalt der ihnen übergebenen Briefe und Poft tarten, Drudsachen u. f. w. etwas verrathen noch auch offenbaren, mit wem Jemand im Briefwechsel steht u. dergl. Eine solche gefenliche Bestimmung giebt es für die Privats Briefbeförderung nicht; welche schlimmen Folgen hierdurch für Die Versender entste ben tönnen, springt in die Augen. Hieran Inüpit fich die wichtige Frage: wie werden bei den Brivat. anstalten die belanntlich ziemlich zablreichen Sendungen be. bandelt, melde wegen ungenügender Aufschrift nicht haben be ftellt werden lönnen und auf welchen der Absender fi äußer lich nicht genannt hat? Bei der Poft ist die Einrichtung ge troffen und durch langjährige Erfahrung als zwemäßig be. ftätigt, daß folche Briefe von b ftimmten Beamten, welchen die firengste Verschwiegenheit noch besonders zur Pflicht gemacht ift, alsbald amtlich eröffnet und dem Absender unter amtlich bewirktem Verschlusse wieder zugeführt werden. Wie in dieser Beziehung bei den toatanfialten verfahren werden mag, barüber ist bisher nichts bekannt geworden." Alle diese Aus segungen find dem Bublifum befanrt. Es lägt sich nicht leugnen, daß die kaiserliche Poft größere Garantien bietet. Aber diese Garantien find für die oft niat mit arößeren Ausgaben verknüpft, und es ist durchaus nicht erfindlich, daß daraus, wie es den Anschein hat, die Begründung der Be rechtigung zur Erhebung höherer Bortofäge bergeleitet werden foll.
Aus den höheren Schulen. Es sind besonders nach den Erfahrungen bei den legien Bersegungen in den höheren Schulen wieder mehrfach Klagen über die au lofen Be alebungen zwischen Schule und Haus laut gerborden. Diese Klagen haben Beachtung gefunden. Den Eltern ist seitens der Direktoren mehrerer Shulanstalten ein Schreiben folgenden Inbaits zugegangen: Den geehrten Eitern refp. Erziehern unferer Schüler mache ich hiermit die ergebene Anzeige, daß nach höherer Verfügung tonen binfort bie von den Lhren burchgesehenen schriftlichen Arbeiten ihrer Söhne, sowohl die häuslichen wie die Ertemporalien, nicht mehr aur Unterschrift vorgelegt werden; vielmehr werden Ihnen unter Wegfall der bisbertgen( üblichen) sogenannten Sittenbücher" alle unsere Rittheilungen über das Verhalten der Schüler nur in ver schloffenen Briefen eventuell unfrankirt durch die Poft zugeben. Eine folche Mittheilung wird regelmäßig nur dann erfolgen, wenn Aireft über den Schüler verhängt wird. Den Eltern refp. Eziebern unserer Schüler fann demnach nur bringend anempfohlen werden, den bä..slichen Fleiß ihrer Eöhne forg fältig zu überwachen, von ihren Leistungen durch regelmäßige Einficht ihrer Schulbefte Kenntnis zu nehmen, überhaupt fich rechtzeitig mit dem Debinarius und den übrigen Lehrern tbier Söhne in Verbindung au feßen."- Und die Gemeinde Und die Gemeinde Schüler?
Diejenigen, welche einen Theil ihrer Brief- und Birkularsendungen gegen das erhet lich billigere Borto den Brivatgefell chaften überlafen, baben das fihe: lich gethan, nachdem fte Vortheil und Nachtheil gegen einander abgewogen haben.
Briefmarder im Tempelhofer Garnison . Lazareth . Seit längerer 8 it verschwanden, dem B. T." zufolge, wiede bolt, theils im Garnison Lazareth zu Tempelhof , thetis auf dem Transport dabin von der Hauptpoft, auf unerklärliche Weife folche Wrthbiiefe an Bewohner Des Lazareths, deren Werth inbalt bellartit war. Die Lazarethbeamten, welche mit ben antommenden Bofsendungen irgendwie zu thun batten, wu den einer firengen Beobachtung unterworfen, was endlich bab führte, daß einer der als Bolizeiinspektoren im Lazareth fung renden Invaliden Unteroffiziere in Berdacht gerieth und vo einigen Wochen aur Untersuchung gezogen wurde. Das B fchwinden und Spoltiren von Briefen dauerte deffen ungeachte aber immer noc fort, so daß fic, wie die„ örsenata." be richtet, die Lazarethbehörde endlich mit der Boftbehörbe in Verbindung feste, in Folge diffen bei der letteren ein Erpes ditions. Affißent ebenfalls in Verdacht gerieth. Vor einigen Tagen wurde nun dieser, als er nach Beendigung feines Dienftes das Dienstlolal verlaffen wollte, aurudgerufen und in ein besonderes Bimmer geführt, in welchem fich mehrere höhere Boftbeamte befanden, wo er einem Berhör und endlich aud einer Vifitation unterworfen wurde, die feine sofortige Be haftung zur Folge batte. Man foll an dem Tage fingirle Werthsendungen haben durch seine Hände geben laffen, die in seinem Beft gefunden worden find. Der Mann ist verhe rathet und hat auch bereits Familie. De der Lazarethbeamte badurch vollständig von dem Verdacht gereinigt in, bat nod nicht festgestellt werden können, derselbe befindet sich noch im Militärarceft in der Lindenstraße.
Das allerkleinste Haus in Berlin . Bor Rurzem wurde von einigen Beitungen behauptet, daß jener lleine, gleich einem Steil amischen Die beiden Grurbilde 9 und 10 Der Großen Bräftdentenstraße eingeschobene Schuhmacherladen das fleinste Haus in Berlin fet. Wir find in der Lage, so schreibt die Voltsatg.", ein noch fleineres angeben zu fönnen. Am Mühlendamm, dort wo der Torweg zu den Höfen des Polizeipräsidiums fich befindet, llebt unmittelbar an bem Rolonnadengang aleich einem Schwalbenneft ein selbstständiges Grundstüd( Nr. 32), nur einen ganz engen Laden- zelt weilig baufte ein Sechser Barbier darinnen, dann eine Schente mit barüber befindlichem Hängeboden enthaltend. Diese Schachtel" von Haus ift Eigenthum des Domänen Rentamtes Mühlenhof" und befist alle Rechte eines selbst ständigen Hauies.
Die Gefahren des Eisenbahndienstes für die in dem Betriebe thätigen Beamten und die daraus refultirende Un ficherheit für das reisende Publikum wird recht einleuchtend illuftrirt durch eine Beruntersuchung, die gegen den befigen Lotomotioführer F. eingeleitet wurde. F. war beschuldigt, im Dezember v. 3. beim Einfahren in den Babnbof das Ein. fahrtsfignal unbeachtet gelaffen und dadurch einen in derselben Richtung fich feit wärts bewegenden zweiten Bug gefährdet au haben. Einige Tage nach dem Unfall ging F. zum Arzt, und Dieser erklärte ben 3. für leidend. In dem angeblichen attefte bieß es, die Klagen des F. find derart, daß man Verdacht auf beginnende Geiftesstörung, berubend auf organische Verände rungen des Gehörs, haben muß. Dies Leiden bezog F. auf einen Schlag an den Kopf, den er im März v. J. bei einem Busammenfio aweier Büge erlitten. Er befand sich dabei auf feiner Maschine vor dem haltenden Bupe, auf den ein ar direr Bug ar ffuhr. Hierbei fiel F. mit dem Kopf gegen die Ueber Dachung der Lokomotive, verspürte in Folge deffen längere Belt Kopfchmerz, hoffte aber, daß das Uebel vo: übergehen werde. Nach Angabe feiner Frau toll fich F. feit jener Beit in seinem Wesen febr verändert und vor seinem Dienft geradezu gefürchtet haben; auch sein Geiger befundet, daßl. in legter Beit ganz wunder lide technische Manipulationen vergenommen habe und ihn manchmal ganz ohne Grund plöglich laut angeschrien babe. Hehnlich war sein Verhalten bei dem Vorfall im Dezember. Er fuhr froß des Haltefignals in den Bahnhof ein und ein furchtbares Unglüd wäre unvermeidlich gewesen, wenn nicht
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Eigenthümer zu gestohlenen Sachen gesucht. In de Befige eines profeffitonitten Bodendiebes haben ftb bie nad benannten Wascheftüde befunden: Drei weiße D dbett und awei weiße Kopftiffen Bezüge, zum Theil gezeichnet C. S. un W. S, ein Dedbett und zwei Kopfliffenbezuge, weiß und roth tarrist, ein Dedb zug roth, weig und blau larrirt; awet Belb lafen, eines ges. G. L; fünf Handtücher, eines mit rothe eines mit blauer Rante; drei Tischtücher, awet von grobem, genannten Hausmacherieinen, in der Mitte eine Naht; eine Serviette, ge, D.; acht herrenhemben mit abnorm furgen Mermeln; zwei Frauenhemden, eines gez. E. H, eine parchene Frauenbose, gez. H B. und vier Taschentücher, drei ges Geftändlich find diese Wäscheftücke im Januar oder Febr. v. -es fann auch noch früher gewesen fein- gestohlen. Su dem befindet sich in polizeilicher Verwahrung ein neues i tisches Umschlagetuch und ein schwarzweißes Ropftuch, wie Landfrauen zu tragen pflegen. Mutbmaßlich find diefe Gegen ftände in der Beit vom 27. zum 29. September von einem Bauernwagen genohlen worden. Die Eigenthümer der bezei neten Eachen tönnen sich auf dem Kriminal Rommiffarial Bimmer 77, in den Vormittagsstunden melden. Leblos mit einer Wunde am Kopfe wurde am Nach mittage des 27. b.. ber 4jährige Knabe Richard Nennemann gegenüber von dem Hause Engelufer 4 auf der Straße g funden. Die angestellten Ermittelungen haben ergeben, der Knabe vorher auf einem mit Brettern beladenen, von dem Ruticher E. geführten Wagen gefahren war. Bor bem Wolter'schen Lokal, Engelufer 6, bielt der Kutscher an ur begab fich, um ein Glas Bier zu trinken, in das Lotal behauptet, daß er das Kind vorher abgesezt und der Vorschr gemäß ein Bierd abgefträngt habe. Diese Angaben scheinen indeß nicht richtig au sein, benn als das Fub: wirl in der Nähe Der Bvillingsbrüde angehalten wurde, waren beide Bferde ein gefträngt. Nach der Mit der Berlegung fann auch nicht a genommen werden, daß das Kind von dem schwer beladenen Bagen überfahren worden ist, vielmehr gewinnt es ben fchein, daß F., als er das Fuhrwert obne Aufsicht auf b Straße stehen ließ, den Snaden nicht vom Wagen geboben bat, daß lepterer beim Anziehen der Pferde vom Wagen gefallen ist und fich bei dieser Gelegenheit verlegt bat Der Kutscher wegen fahrlässiger Tödtung fich zu verantworten Wenn diese Annahme fa als autreffend erweist, so wirb
Zur Binithat in der Belforterstraße. Das 14 Tage alte Kind der von ihrem Ebemann ermordeten Frau Finger, das belanntlich bei ter unglüdseligen Katastrophe am Dienstag früh von dem eigenen Water am Stopte verlegt worden, ist am afteigen Tage bebufs ärztlicher Behandlung in die lönigliche Sparitee eingeliefert worden. Im Waiser haus, wohin man Das Kind auf polizeiliche Anordnung geschafft, hat sich die Berlegung als so ernstlicher Natur erwiesen, daß man ft zur Ueberführung des Kindes in bas Krankenhaus entschließen mußte. Der Buftand des Kindes ist zwar nach ärztlichem Gutachten fein lebensgefährlicher, doch soll das eine Auge der att grquetscht sein, daß es sehr fraglich ist, ob die Gebitaft auf diesem Auge erhalten bleiben wird.
Ueber die Katastrophe in der Philharmonie, über die wir fürzlich berichteten, find dem Beil. Tagebl." inzwischen von einem Bethetligten folgende nähere Mittheilungen auge gangen: In der Nacht am 24. d. M. wurde auf einem Vereinsballe in der Bhilgarmonie eine junge Dame, welche ein weißes Multield trug, durch ein weggeworfenes brennendes Streich bola in Brand geftedt. Die bierburch in Schreden gefeste Menge fürmte sofort in wilder Flucht, Feuer!" schreiend, den Garderoben und Ausgängen au und rig dem Herrn U., der mit feinem ausgezogenen Rod das Fuer zu dämpfen versuchte, mit fort, zertrat feinen Rod und überlies, völlig lopflos geworden, bie brennende Dame derart ihrem Schidiale, daß man ihr bei jeber Annäherung, auf sehn Schritt im Umfreise, elligft aus.
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Doppeltes Malheur hatte am Mittwoch Nachmittag Inhaberin einer Borzellanwaarenhandlung in der Reichen bergerstraße. Die Frau batte Proben thres Geschirres in der befannten Art vor ihrem Kellerlotal ausgeftellt. Ein vo übergebender Stadtreisender, der beim Laufen emfig in feinem wobei es begreiflicher Weise Scherben gab. Da er der Au forderung, den Schaden zu erseßen, nicht nachlam, so veran
auf den lauten Buruf mehrerer Bahnwärter der Heizer die wich. Da eilte von einer entfernteren Stelle eine andere junge ftaltere die Borzellanfrau das übliche Halloh und den tanit
Handbremse noch zur rechten Beit angezogen bätte. Das firaf rechtliche Verfahren gegen. wurde eingeftellt der da auch gericht liche Bhyftlus ju der Ueberzeugung lam, daß. fich bei jenem Borfall im Suftande der ür zurechnungsfäbiglett befunden. F. ist einfach aus dem Dienft enilaffen worden. Wäre es aber nicht im Intereffe der Verkehrssicherheit nöthig, daß die Babn verwaltung tas bei einem Eisenbahnunfall betheiligte Betriebs personal einer firengeren ärztlichen Kontrole unterwirft? Es ift ja belannt, daß der Fahrdienst Neroen und Gehirn start angr ift und Eisenbahnunfälle gerade in dieser Beziehung die schlimmsten Folgen berbelführen lönnen, auch wenn äußere Berlegungen feblen. Der hier geschilderte Fall mahnt dringend aur größten Vorsicht. Man bebente nur, was ein geiftestranter Lolomotioführer anrichten lann.
Dame herbei, warf fich der brennenden Schwefter, der bie Flammen bereits hoch über den Kopf zusammenschlugen, um ben Hals, und ftand ebenfalls gleich in Flammen. Auch fte wurde zurückgeriffen und dann ohnmächtig fortgetragen. Da
Borzellan gereifte Stadtreisende mußte mit der lärmenden Fau den Weg aur Wache antreten. Hier aber stellte fich be endlich brang ein Herr von den Logen her in den Saal, brach fitch, Borschriften, auf das Trottoir vor dem Rellereigange niederge aus, daß das zertrümmerte Geschirr, entgegen ben polizeilichen
mit Ellenbogen und Fäusten um sich schlagend, Babn zu der brennenden Dame, brachte fte durch Burufen und Vorhalten feines Fußes zu Falle und warf fich auf dieselbe, wobei ihm leider ber eine Arm auch vollständig verbrannt ift. Nun erst wagten mehrere in der Nähe befindliche Herren hinzuzufpringen und das Feuer vollends zu erst den, während ein auf dem
mandat zu erwarten.
Drchefter jufällig anwesender Arst über die Brüftung hinweg floffenen Sonnabend der Bollbeamte Wilhelm Walfried von
von oben herab in den Gaal sprang, su Hilfe eilte, die Be bandlung ber verbrannten Lame bereitwillig und mit grökter Aufopferung übernahm und den erften Verband anlegte. Daß
Bollamte geftoblen batte.
ftellt gewesen war. Die lebhafte Händlerin wird also wegen der fahrlässigen Bertrümmerung nicht nur teine Anfprüde geltend machen tönnen, sondern fie hat auch noch obencin wegen der Straßenpolizei Rontravention das übliche Straf Nach einer Mittheilung aus Stodholm ist am ver Baumgarten von dort entwichen, nachdem er 5625 Kronen bem Die verbrannte Dame obnmächtig geworden, ist niat der Fall, der Nase mit elft eines Uhischlüffel hat unter Umständen febr Das Ausdrüden der Mitesser aus dem Geficht, fpealell fie mußte aber in ein Nebenzimmer getragen werden, weil fte bedentliche Folgen. Der Malergehilfe B. hatte eine ganze auf den verbranrten Füßen zu geben nicht mehr im Stande Musterkarte dieser Baraftten aufzuweisen und überließ fi bir war. Wer der Brandstifter war, hat die Untersuchung nicht Dve atton eines Freundes, der ihm von den Miteffern befreite. ichelbungen der Gerichte festgestellt, daß Dienfiboten im Sinne Herberge in der Dranienftrage, welche durch Stationirung bend eine bedeutende Anschwellung dieses Gefichtsthelles Die polizeiliche Beaufsichtigung der chriftlichen mehrere Male über die Nase gefahren und nabm fchon am Während der Arbeit mit bleihaltigen Farben war er f eines ftändigen Saupmannspostens vor dem Hauseingange wahr. Ein au Rathe gezogener Arat lonftatirte eine Berun flanzen und es gelang ihm nurjburch eine gründliche Reinigung wesen ist. Es tommt nicht selten vor, daß Handwerksburichen mit Rali, einer weiteren Gefahr vorzubeugen. Der Fall lann
Noch immer scheint in den Kreisen der hiesigen fletneren St. ftaurateure die Anficht verbreitet zu sein, daß weibliche Personen, welche als Dienstmädchen" gemtethet und bezeichnet, jebech im Gewerbebetriebe ihres Dienstberrn be fchäftigt werden, dem Krankenversicherungsawange nicht unter llegen und daber au den Ditskrantentafen nicht anzuneiden
bes Krankenversicherungsgeleges nur solche Personen find, welche ausschließlich oder doch überwiegend in der Privat wirthschaft ihres Brotherrn mit häuslichen Diensten beschäftigt find, daß dagegen Bersonen der oben bezeichneten Art gemäß § 1 Abjaz 1 Nr. 2 des Krantenves ficherungs. Gefeßes dem Berficherung zwange unterliegen. Bei Unterlaffung der An meldung solcher Mädchen feßen fich die Arbeitgeber der Ge fabr aus: a. bie ftatutenmäßigen Beiträge zu der Driskanten
fefiftellen lönnen.
welche für manchen Handwerksburschen von großem Nußen ge
Die Reise nach Berlin mit gefültem Ränsel und ansehnlichen Baar mitteln antreten, in der sicheren Erwartung lebend, hier
jebenfalls zur Warnung Dienen.
8wet Kapitel von den Heirathsannonsen. Die ziemli Mat, wenn alle Anofpen springen und die Sinnbilder eines
in Berlin in wenigen Tagen eine gute Stellung zu erhalten. weit verbreitete Meinung, Dag in dem wunderschönen Monat
Biber es fommt anders. Arbeit wird nicht gefunden und die
raffe auch noch nach erfolgter Auflösung des Dienfiverhält Muttergroschen werden aufgehrt. Nun lommen die Vampyre Berbindung aus Neigung in der Natur mit gutem Belipiel
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