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er fagte, daß er von Tisch und Bett geschieden sei. Ich tröstete ihn: anderen gehe es ja auch so! Frau Katharina Raddat Schildert das Abenteuer mit dem Pfeudo- Kriminalbeamten folgendermaßen: Ein kleiner, rothbärtiger Mann sei dreimal an dem Fenster ihrer Wohnung, die im Parterre liegt, vorübergegangen und habe einen Blick in das Innere des Zimmers zu werfen gesucht. Schließlich habe er geklingelt und nach Herrn St. gefragt. Als er erfahren, daß derselbe noch nicht zurück sei, habe er gesagt: er müsse doch hinein, denn er sei Kriminalbeamter. Nun habe sich der angebliche Kriminalbeamte sofort an den Tisch gesezt, Papier hervorgezogen und gefragt: Sind Sie ehelich verbunden? Haben Sie außereheliche Kinder? Beziehen Sie Unterstügung? u. f. w. Der Mann habe sie( Beugin) so eingeschüchtert, daß sie aus Furcht Thränen vergoffen habe. Schließlich sei ihr eingefallen, den Beamten nach der Legitimation zu fragen und da erst habe ihr Peiniger fich entfernt, nachdem er ihr noch vorher das Arbeitshaus angedroht habe. Die nächste Beugin, die Frau des Angeklagten, macht durch ihre Aussage einigermaßen das sonderbare Be nehmen ihres Mannes verständlich. Sie erzählt, daß derselbe feit vierzehn Jahren an epileptischen Krämpfen leide und zumeilen in einem so aufgeregten Zustande fich befinde, daß er nicht wisse, was er thue und Frau und Kinder ohne Veranlassung mit der Art bedroht habe. Im legten Herbst sei er wegen seines Leidens vier Wochen lang in der Charitee behandelt worden. Der Staatsanwalt war tros dieser Aussage der Ansicht, daß der Angeklagte bei gefunden Sinnen gewesen sei und beantragte eine GefängnißStrafe von 6 Wochen gegen ihn. Der Gerichtshof beschloß dagegen den Termin zu vertagen, den Geisteszustand des Angeflagten durch den Phyfifus Dr. Long untersuchen zu laffen und einen Krankheitsbericht über ihn von der Direktion der Charitee einzufordern. Die Vermuthung liegt sehr nahe, daß Hasenbein geistig gestört sei und daß der Gerichtshof keinen strafwürdigen Verbrecher, sondern einen bedauernswerthen Kranken vor sich gehabt habe.
+ Durch den Ausdruck„ Chikane", den der Amtsrichter Weizenmüller in einem Zivilprozeß- Erkenntniß gegen ihn gebraucht, hatte sich der Geheime expedirende Sekretär im Reichsschazamt Friedrich August Pflug beleidigt gefühlt und seinem getränkten Herzen in einem Schreiben an das Amtsgericht Luft gemacht, in dem in acht Abfäßen angebliche Unrichtigkeiten und Unklarheiten des Urtheils monirt waren und Ausdrücke wie Albernheit", unwahre und willkürliche Annahme", grundlose Infinuation" vorkamen. Herr Weizenmüller hatte den Straf antrag gestellt und das Schöffengericht den Angeklagten für Straffrei erklärt, wie wir f. 3. ausführlich mitgetheilt haben. Gegen dieses Urtheil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die gestern vor der fünften Strafkammer des hiesigen Landgerichts zur Verhandlung kam. Bei dem Zivilprozeß hatte es sich nur um eine Streitfache zwischen dem Baumeister Schmidt und dem Angeklagten gehandelt. Pflug hatte die Wohnungsmiethe, 151 Mart 50 Pf., durch Bostanweisung an
der fich aber im Untersuchungsgefängniß befand und deshalb das Geld nicht erhielt, das an den Absender wieder zurückging. Pflug wurde verklagt und ihm der Eid von der Partei zugeschoben, daß er gewußt, Schmidt befinde fich im Gefängniß und trotzdem das Geld nach der Wohnung deffelben geschickt habe. Diesen Eid erklärte Pflug für unerheblich und wurde daraufhin zur Bahlung der Summe und in die Kosten verurtheilt. In dem Erfenntniß charakterisirte der Amtsrichter Weizenmüller das Thun des Verurtheilten als Chikane. Zu seiner Vertheidigung machte der Angeklagte geltend, daß er sich in großer Aufregung befunden habe, als er das Schreiben an das Amtsgericht ver faßte. Auch bestritt er die Absicht der Beleidigung, behauptete in Wahrung berechtigter Intereffen gehandelt zu haben und bat um Bestätigung des Urtheils erster Instanz. Der Staats anwalt beantragte eine Geldstrafe von 100 M. ev. zehn Tage Auf diese Strafe erkannte der Gerichtshof. Er
Gefängniß.
die Bestrafung des Privatbeklagten zu verlangen; außer dem sei, so führte der Vertreter des Brivatflägers Dor Der Berufungs - Straffammer des Landgerichts 11 im Audienztermin aus, von dem ersten Richter die Frage nicht gehörig gewürdigt, ob in jenem Artikel in Nr. 148, wie der Privatkläger behauptet, unwahre Thatsachen behauptet seien; Senn den von Seiten des Privatklägers im Audienztermin vor dem Schöffengericht vorgebrachten Erklärungen, daß er in seinem Vortrage die Masern insbesondere mit Bezug auf deren Nachfrankheiten als gefährliche Infektionskrankheit geschildert, sei nicht genügend Beachtung geschenkt, ebenso wenig anderweitigen von ihm versuchten Beweisen. Rechtsanwalt Bückner, als Vertreter des Privatklägers, führte aus, daß sein Klient mindestens bona fide gehandelt, wenn er jenem Artikel, der übrigens nicht beleidigend sein könne, Aufnahme gewährt habe; die in demselben gebrauchten Ausdrücke seien den vorhandenen Umständen gemäß gerechtfertigt. Dem Antrage Antrage des Vertheidigers des Privatbeklagten statt gebend, erkannte der Gerichtshof unter Verwerfung der Berufung auf Bestätigung des ersten freisprechenden Urtheils; dabei verkündete der Vorfigende, Landgerichts- Direktor Veltmann, folgende für vorkommende Fälle beachtenswerthen Sentenz: Es sei zwar nicht zu verkennen, daß die gewählten Ausdrücke in jenem Artikel besonders grob gehalten seien, dies sei jedoch durch die vorher stattgehabten Umstände geboten; auf Grund des§ 186 R.-St.-G.-B. tönne der Privatbeklagte unter keinen Umständen bestraft werden, denn erstens seien die behaupteten Thatsachen nicht unwahr und ferner muß einer Beitung, wenn sie irgend einigermaßen Bedeutung haben soll, das Recht eingeräumt werden können, Uebelſtände zur Sprache zu bringen eingeräumt werden können, Uebelſtände zur Sprache zu bringen und in scharfer Kritik zu rügen.
Paris , 7. November. Wie weit der Leichtsinn und die Vergnügungssucht, welche gewöhnlich von angeborener Faulheit begleitet werden, die jungen eleganten Pflastertreter der Pariser Lebewelt führen können, davon lieferte die gestrige Verhandlung vor der 9. Kammer des Zuchtpolizeigerichts ein drastisches und dabei höchst trauriges Beispiel. Der ältere Sohn des bonapartistischen Abgeordneten des Lot- Departements Baron Dufour, Paul Dufour, zeigte schon von früher Jugend an einen unverbesserlichen Hang zum Nichtsthun und gehörte später jenen Gommeur" an, deren einzige Lebensaufgabe darin besteht, das elterliche Vermögen, soweit dies eben geht, auf die lustigste Weise mit Cocotten und Kartenspiel zu verlumpen und später, nachdem sie einmal völlig blafirt find, ihr adeliges Wappen mit dem Gelde eines ehrgeizigen Philisters durch eine nicht ganz standesgemäße" aber dafür reiche Heirath neu zu vergolden. Gelingt dies, so hat unser Vergoldeter" fich ein sorgenfreies Leben gesichert, wenigstens für die Beit, da ſeine geadelte Frau die Mittel liefert; werden die eingestellt, dann ist es eben vorüber und es erübrigt dem verarmten Edelmann" nur noch, fich eine Kugel durch den Kopf zu jagen oder, was nicht so viel Muth erfordert, auf Kosten Anderer zu leben. Paul Dufour stano schon als lediger junger Mensch vor dieser Alternative, nachdem sein Vater ihm kategorisch erklärt hatte, er dürfe in feiner Weise mehr auf seine Unterstüßung rechnen, und da er von der Nothwendigkeit seiner Existenz fest überzeugt war, mißbrauchte er den makellosen Namen seiner Familie zu einem ganz gemeinen Betrug, bei dem ihm einer seiner Freunde", der Dr. Cher bonnier, hilfreich zur Seite stand. Der lettere brachte Paul Dufour mit einem Diamantenhändler Namens Kuffel in Ver bindung, stellte ihn diesem unter dem Namen seines Bruders, Joseph Dufour, vor, deffen nahe bevorstehende Vermählung mit einer reichen Erbin die Boulevardblätter ankündigten. Die beiden Industrieritter machten nun den Diamantenhändler glauben, Paul Dufour wolle den nothgedrungenen Bruch mit einer Maitreffe durch einen Brillantschmuck ermöglichen und werde zur Belohnung für den gemachten Kredit das Brautgeschenk für die reiche Erbin bei ihm faufen. Ruffel ging nicht blindlings darauf ein, sondern erkundigte sich erst im Vertrauen bei einem Intimen der Familie Dufour, Herrn de Loqueyssie, der wohl von einer Vermählung des jungen Dufour wußte, dem aber der Handel nicht recht einleuchten wollte. Nichts
hob hervor, daß das Anftreten des Angeklagten vor Gericht von großer Ueberhebung gezeugt habe. nicht möglich, daß der Angeklagte mit seinen Ausdrücken den bestoweniger lieferte Kuffel den Schmuck, der noch am gleichen Richter habe treffen wollen. Grade bei einem Beamten müffe eine solche Unbotmäßigkeit schwerer ins Gewicht fallen.
Welche bedenklichen Folgen ein medizin- wissenschaftlich- populärer Vortrag auf sorglose, unbedachte Laien zu weilen auszuüben vermag, das zeigten die Verhandlungen in| einer gestern in der Berufungsinstanz vor der Straffammer des Landgerichts u zum Austrag gebrachten Privatflagefache gegen
den
Hecht.
Tage den Weg alles Versegbaren wandelte. Bald darauf fand die ersehnte Hochzeit statt und Kuffel wurde rasch gewahr, daß er betrogen sei. Er ließ nichts unversucht, um einen Standal zu vermeiden; allein angesichts der energischen Weigerung der Familie Dufour, den Schaden gutzumachen, kam der Handel vor das Zuchtpolizeigericht, vor dem nur Dr. Cherbonnier erschien. Paul Dufour war nach dem Auslande entflohen und
die ihn betreffende Verurtheilung zu 6 Monaten Gefängniß und 1000 Frants Strafe wurde demnach in contumaciam gefällt; und er hat mit seinem Spießgesellen, der die gleiche Strafe erhielt, einen Schadenersag von 15 000 Franks an Kuffel zu leisten.
Vereine und Versammlungen.
hfs. Im Fachverein der Berliner Stucateure theilte in der gut besuchten Versammlung am 8. d. Mts. der Vorfizende, Herr Heindorf, zunächst mit, daß am 20. d. Mts. im City- Hotel"( Dresdenerstraße) ein Vereinskränzchen der Stuckateure stattfindet, das von den Mitgliedern möglichst zahlreich
Ende Juni d. J. hielt der Kandidat der Medizin, Leo Silberstein aus Berlin , in Barta's Salon, Bergstr. 120, den Mitgliedern des Handwerkervereins einen Vortrag über das von ihm gewählte Thema: Afute Infektionskrankheiten und die Impfung als Schußmittel". Nach einer Reihe von sachlichen Ausführungen, die größere oder geringere Uebertragungsfähigkeit verschiedener Infektionskrankheiten betreffend, kam der Vortragende auch auf die allgemein gefürchtete fieberhafte morbilli ( Masern) zu sprechen; dabei wurde den Zuhörern von dem Vortragenden flar gelegt, daß die Masern weniger, als man für gewöhnlich annimmt, zu fürchten seien, denn im Ge mäßig festgestellte Prozentsaz der in Folge der Masern eingetretenen Todesfälle nur 21, innerhalb der Bevölkerung. Verschiedene vertrauensselige Zuhörer glaubten ohne Weiteres an die Infallibität des noch im Anfangsstadium stehenden Jüngers Aestulaps und erachteten die in ihrem Familienkreise auf zum Arzt laufen zu müssen; besonders bestärkte diese Unbe tretenden Maſern als nicht derartig beachtenswerth, um gleich Vortrages und nach erfolgter Beantwortung aller an den Vortragenden gerichteten Anfragen durch denselben, erklärten viele Anwesende ihren Beitritt zum„ Berein für naturgemäße Heilmitgetheilter Bericht über enen Vertizonts Rampibaten Silberstein. pflege. Der vom Vereinstaffirer erstattete resp. zur Berlesung 2 Fällen war mit vollſter Beſtimmtheit der Nachweis gelangte Kaffenbericht für das 3. Quartal wurde als nicht geerbracht, daß zwei Rirdorfer Einwohner infolge jener populären nügend spezialisirt" vielfach bemängelt, worauf die Versamm Ausführungen des qu. Vertrages jedwede Vorsicht außer Acht
Behandlung als nicht erforderlich erachteten, bis es zu spät war und die Kinder in Ermangelung rechtzeitiger ärztlicher Hilfe zu Grunde gingen. 8wei in Rigdorf wohnende Aerzte, die Doftoren Voigt und Rathmann, veranlaßten nun, nachdem fie diefe Wahrnehmungen gemacht, die Aufnahme eines jenen Vortrag berichtigenden Schriftsaßes in Nr. 148 der Rirdorfer
besucht werden möge. Hierauf hielt Herr Hicke, ein Vertreter Der Naturheilkunde, einen von den Buhörern beifällig aufgenommenen Vortrag über sogenannte Berufskrankheiten", entstanden durch übermäßige Anstrengung einzelner förperlicher Organe bei Ausübung des Bernfes. Nach Beendigung des
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den staifirer mit erneuerter Vorlage eines ſpezialiſirteren Kaffen
berichts in der nächsten Versammlung zu beauftragen. Schließlich gelangten die neuen Statutenbücher zur Berausgabung und wurden an Stelle zweier Revisoren, welche ihr Amt nicht weiter führen können, die Herren Liebenbach und Mundt gewählt.
Beitung", in welchem, um der etwa weiter graffirenden mittag in Ahlgrimm's Salon, Sophienstr. 34, seine Monats
So
Sorglosigkeit vorzubeugen, behauptet wurde,
überaus
daß der
gefährlichen Maser- Epidemie mindestens
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Der Fachverein der Steinmehen hielt am Sonntag Vorversammlung ab, in welcher zunächst die Abrechnung vom Stiftungsfeste erfolgte. Alsdann wurde der Bericht erstattet über die Fremdenkaffe". Aus dieser Kasse wurden 42 nach hier zugereifte Kollegen mit zusammen 120 M. 50 Pf. unterftügt. Die Revisoren bestätigten die Richtigkeit der Abrechnung und wurde dem Altgesellen Robitsch Decharge ertheilt. Hierauf wurde beschloffen, daß das von den Mitgliedern zu entrichtende Fremdengeld" von 10 Pf. pro Woche von Anfang Dezember 6.J. bis Ende März nächsten Jahres in Fortfall tommt. Ferner wurde den streifenden Kollegen in Breslau eine weitere Unter
Birla 30 pet. der Bevölkerung zum Opfer fallen, wie folches auch nach dem Ausspruche wissenschaftlicher Kapazitäten für erwiesen anzunehmen sei. In nicht besonders schmeichel haftem Sinne in Bezug auf seinen Vortrag sowie auf seine Berfon zogen die qu. Aerzte Rigdorfs gegen den Kandidaten Leo Lieberstein zu Felde und der lettere strengte gegen den fich durch den Inhalt der tritifirenden Berichtigung in seiner Ehre getränkt fühlte. Vor dem Rigdorfer Schöffengericht hatte der Privatbeklagte eingewendet, daß er in Wahrnehmung be rechtigter Interessen gehandelt, als er jenem Artikel in der " Rigdorfer Zeitung" deshalb habe Raum geben müssen, weil er fich hierzu verpflichtet hielt mit Rücksicht auf die ihm beschloß, falls diese Angelegenheit innerhalb 8 Tagen nicht ge von maßgebender Stelle geschilderten Nachtheile, welche jenes zuerst in Nr. 142 aufgenommene Referat über den Vortrag felben zu übertragen. Hierauf berichtete Herr Rohn über den
im Gefolge gehabt.
Das
Schöffengericht hatte weder
fügung bewilligt und alsdann über die Arbeitsverhältnisse eines
hiefigen Steinmegwerkplages debattirt. Mehrere der dort ar beitenden Berufsgenoffen beklagten sich über Nichtinnehaltung des mit den Meistern vereinbarten Tarifes. Die Versammlung
aus dem Inhalt der Berichtigung, noch aus der Form der gefaßte Resolution. selben eine Beleidigung des Privatklägers für vorliegend ge halten und demgemäß wurde der Privatbeklagte kostenlos frei
Der Fachberein der Former und Berufsgenossen hielt am 8. d. M. bei Nieft, Kommandantenstr. 71-72, eine Mit
gesprochen. Gegen dies Urtheil hatte Silberstein Berufung gliederversammlung ab. Herr Rösten hielt einen Vortrag, in eingelegt; besonders die Fassung einzelner Säße jener Be welchem er auf die Mißstände der heutigen Produktionsweise
richtigung
wonach ihm als jungen Studenten" jüdische
hinwies und die Beseitigung dieser Mißstände als dringend
Arroganz" vorgeworfen sei, gab dem Privatkläger Veranlassung, nothwendig bezeichnete. Ferner forderte Redner die Verleihung
der Korporationsrechte für die Fach- und Gewerkschaftsverein é. An der an den Vortrag sich anschließenden Diskussion betheiligten sich viele Redner, welche u. A. darauf hinwiesen, daß die Anwendung der Maschinen nur dann von Nußen für den Arbeiter sei, wenn mit der Ausdehnung des Maschinenwesens die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit gleichen Schritt halte.
Hierauf beschloß die Versammlung, am 19. Februar 1887 in oben genanntem Lokale ein geselliges Vergnügen zu veranstalten. Nachdem noch Herr Behrend über die Schutzvorrichtungen gegen Unfälle im Fabritbetriebe gesprochen und einige Fragen beantwortet waren, erfolgte der Schluß der Versammlung um 12 Uhr.
Der Verein der Kisten- und Koffermacher hielt am Montag, den 8. d. M., eine Mitgliederversammlung in Grat weil's Bierhallen ab, welche sehr zahlre ich besucht war. Auf der Tagesordnung stand: 1. Vortrag des Herrn Dr. Sperling: Erklärung aller Theile des menschlichen Körpers durch eine anatomische Figur zum Zwecke der Gesundheitspflege". 2. Ver schiedenes. Der genannte Vortragende hielt einen beifällig aufgenommenen Vortrag, in welchem er über die naturgemäße Behandlung verschiedener Krankheiten, hauptsächlich über Bruchund Kinderkrankheiten sprach. Der Vortragende erörterte die Anwendung der Massage in eingehender Weise und theilte mit, daß in furzer Zeit die Eröffnung einer Naturheilanstalt für Berlin in der Sebastianstraße bevorstände. Zu Verschiedenes" wurde der Antrag gestellt, die Versammlungen des Vereins 4 wöchentlich stattfinden zu lassen; derselbe wurde bis zur nächsten Versammlung vertagt. Dann erstattete Herr Leichniß als Streiffommissionsmitglied Bericht über den Streik in der Schwarz'schen Fabrik; derselbe sei beendet und zu Gunsten der Arbeiter ausgefallen. Zum Schluß forderte der Vorfigende zu zahlreichem Abonnent auf das Berliner Volks blatt" auf, da dieses in Berlin nur allein die Interessen der
Arbeiter vertrete.
Verein Berliner Mechaniker. Donnerstag, den 11. November, Abends 8%. Uhr, im Vereinslokal, Alte Jakobstr. 128 im Restaurant Göße, Vortrag des Herrn Astronom A. Blaschke über das Heliometer". Gäste find willkommen.
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Gesang, Turn- und gesellige Vereine 1c. am Donnerstag. Männergesangvererein Lätitia" Abends 9 Uhr in Vettin's Restaurant, Veteranenstr. 19. Männergesangverein Jugendluft" Abends 9, Uhr bei Bester, Große Hamburgerstraße 4. Schäfer'scher Gesangverein der Elfer". Abends 9 Uhr bei Wolf und Krüger, Staligerstraße 126, Gefang. Turnverein Hasenhaide"( Lehrlings Abtheilung) Abends 8 Uhr Dieffenbachstraße 60-61. Mufit- Dilettantenverein Glocke" Abends 8% Uhr Friedrichsbergerstr. 10. Roller'scher Stenographen verein Alt- Cölln " Abends 9 Uhr Wallstr. 20, bei Leonhardt. Verein Ziehlfe'scher Tanzschüler ,, Tirolienne" Abends 9. Uhr im Restaurant Poppe, Lindenstr. 106. Rauchklub„ Kernspize" Rauchklub ,, Kernspize" Abends 8 Uhr im Restaurant Holzmarktstraße 44. Rauch flub ,, Arcona" Abends 9 Uhr bei Brandt, Forsterstraße, Ecke der Reichenbergerstraße.
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Kleine Mittheilungen.
Stralsund , 7. November. Ueber einen Auswanderer, der es eilig hatte, berichtet die Strals. 3tg.":" Der Stellmachermeister Julius Koch von hier hat vor einigen Tagen sein Mobiliarvermögen versilbert und ist mit Frau und Kindern ausgewandert, angeblich nach Amerita, wo bereits einige Kinder von ihm wohnen. Sein Haus Triebseerdamm 16 mit dem in der Thür steckenden Hausthürschlüssel hat er leer stehen lassen. Zu dem Grundstücke gehören auch einige Morgen Acker. Dem Vernehmen nach ist dem Koch bereits ein Abwesenheitsvormund bestellt."
Frankfurt a. M., 5. November. Der hiesige Verein für Feuerbestattung, der jetzt ein Jahr lang besteht und 403 Mits glieder zählt, hat sich an Magistrat und Polizeipräsidium mit Sem Ersuchen gewandt, ihm die Errichtung eines Ofens zur Feuerbestattung auf dem Friedhofe zu gestatten. Die Eingabe stüßte sich darauf, daß nach der Frankfurter Medizinalordnung keine Leiche vor der Besichtigung durch einen Arzt beerdigt werden darf", daß somit ein gewichtiger Einwand gegen die Leichenverbrennung, die Feststellung eines Verbrechens durch Untersuchung der Leiche, für Frankfurt wegfällt. Das Polizeipräsidium erwiderte, die bestehenden Bestimmungen würden sich nicht ohne weiteres auf die Leichenverbrennung anwenden laffen, denn sie bezögen fich lediglich auf die Beerdigung der Leichen, und lehnte deshalb das Gesuch rundweg ab. Der Magistrat hatte hiernach keine Veranlassung, sich weiter mit der Angelegenheit zu befassen. Eine bei der königlichen Regierung in Wies baden eingereichte Beschwerde hatte keinen Erfolg. Die Regierung erbat sich Weisungen von den Ministerien des Innern und des Kultus, und diese lauteten dahin, daß zur Zeit weite Kreise der Bevölkerung an der Verbrennung der Leichen Anstoß nehmen und daß bei den vorherrschenden religiösen Meinungen die Verbrennung auch in Zukunft feinen größeren Anflang finden dürfte. Die Antwort der Regierung führt dagegen kein gefeßliches Hinderniß an, das der Leichenverbrennung entgegen stände.
Met, 7. Nov.( Selbstmord wegen Nahrungssorgen.) Vor etwa 14 Tagen war eine gewiffe Margaretha Geiger aus Beffungen bei Darmstadt hierher gekommen, um sich eine Stelle als Köchin zu suchen und hatte sich in einem Hause der Mauerftraße einlogirt. Hier scheint fie feine Stelle gefunden zu haben und schrieb sie dieserhalb nach Hause, um Geld zur Weiterreise zu erhalten. Als am Freitag der Geldbriefträger an ihre Thüre flopfte, um ihr einen Geldbrief zu bringen, fand er dieselbe verschlossen und schöpfte er, da man die G. zu Hause wußte, Verdacht. Die Polizei wurde requirirt, die Thüre gewaltsam ge= öffnet, doch der Briefträger war zu spät gekommen, die Aermste hatte sich an einem Nagel an der Wand aufgehängt, nachdem sie sich vorher die Pulsadern mit dem Tischmesser zu öffnen versucht gehabt hatte. In ihrem Portemonnaie fand man noch 2 Pfennig.
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Budapest , 6. November. ( In einem Tunnel verunglückt.) Am 30. v. M. benüßte der in Weid bei Wolfsegg wohnhafte, 68 Jahre alte Zimmermann Stefan Aicher gegen das bestehende Verbot den von Roßwald durch den Wiesfleckenstollen zum Liemesberge angelegten Tunnel, der zum Kohlentransport mit Maschinen befahren wird, als Fußweg. In diesem Tunnel, der so eng gebaut ist, daß ein Ausweichen unmöglich ist, wurde Aicher von einer ihm folgenden Maschine, die von Georg Waginger geleitet wurde, überfahren und erlitt nebst mehreren leichten Verlegungen eine schwere Verwundung am Kopfe. Es ist fast ein Wunder zu nennen, daß Aicher nicht unter die Räder der Lokomotive geschleudert und zermalmt wurde. Dem Maschinenführer Waginger dürfte keine Schuld zur Last fallen, weil er in dem finstern, mit Rauch und Dampf gefüllten Tunnel den Paffanten nicht sehen konnte und erst durch dessen Aufschrei aufmerksam gemacht, mit dem Aufgebote aller seiner Kräfte die Bremsen anzog.
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Lehte Nachrichten.
Die Bulgaren haben einen Fürsten gewählt, und zwar den Prinzen Waldemar von Dänemark . Da Rußland schon immer diese Wahl begünstigt hat, so dürfte sie definitiv sein. Die Polit. Korefp." meldet aus Burgas , der russische Konsul verbreitete das Gerücht, der Leiter der Be wegung in Burgas , Nabokow, sei wegen Theilnahme am Komplote gegen den früheren Fürsten Alerander bereits im Mai d. J. aus der russischen Armee gestrichen, es sei dies indeß unrichtig, da Nabokow bei allen Gelegenheiten stets russische russische Uniform getragen habe. Die Ause lieferung Salewskis und des Montenegriners Dragowic werde von dem russischen Konsul verweigert; die auf Verlangen