daß jeder Apotheker und Droguist auf den Düten der Chemitalien den vollen deutschen Namen vermerkt und auch eventuell das Giftzeichen danebenseßt.
Zur Unfallversicherung der im Fuhrbetriebe Beschäftigten hat das Reichsversicherungsamt fürzlich eine für unsere Berliner Verhältnisse wichtige Entscheidung getroffen. Es han delte sich nämlich um die Entscheidung der Frage, ob ein Fuhrunternehmer, der seinen Kutschern die Benußung des ihm gehörigen Wagens unter gewissen Modalitäten gestattet, zur Krankenversicherung desselben und bezw. zur Unfallversicherung herangezogen werden kann. Das Reichsversicherungsamt entschied, daß, wenn ein Fuhrherr seine einzelnen Wagen( Droschfen) dergestalt an Rutscher ausgiebt, daß die letteren für die Führung der Droschke keinen festen Lohn beziehen, sondern eine Quote oder den eine festgesezte Summe übersteigenden Betrag der Tageseinnahme für sich behalten, während die andere Quote oder die festgefeßte Summe täglich an den Fuhrherrn abzuliefern ist, diese Kutscher nicht als Betriebsunternehmer der von ihnen geführten Droschken anzusehen sind; solcher gilt vielmehr der Fuhrherr, und das geschilderte Verhältniß stellt sich lediglich als eine eigenartige Modalität der Lohnzahlung dar. Aehnlich verhält es sich mit den Kahnführern, welche von den Schiffseigenthümern gegen einen bestimmten Antheil an der Fracht angenommen sind. Auch hierin ist nur eine besondere Form der Löhnung zu erblicken, welche in den besonderen Verhältnissen des Betriebes ihren Grund hat. Unternehmer im Sinne des Unfallversicherungsgefeßes bleiben danach in den hier geschilderten Fällen stets die Besizer der betreffenden Fahrzeuge.
als
Von der Ausstellungs- Lotterie. Im B. Börs. Cour." findet sich eine Notiz, die geeignet ist, den glücklichen Gewinnern in der Ausstellungs- Lotterie eine gelinde Gänsehaut über den Rücken zu jagen. Es heißt da:„ Wir haben unseren Lesern heute eine Nachricht zu geben, die in weiten Kreisen Befremden und theilweise sogar Unwillen erregen wird. Es handelt sich um die Ausstellungs- Lotterie, deren Ziehung gestern geschloffen worden ist. Bei der Beendigung der Lotterie stellte fich heraus, daß in der Trommel ein Loos fehlte. Soweit unsere Informationen reichen, war man mit der Nachforschung über den Verbleib desselben vergeblich beschäftigt. Es könnte mithin leicht der Fall eintreten, daß die ganze Verlosung für ungiltig erklärt und dieselbe wegen des fehlenden Looses noch einmal von vorn angefangen werden müßte. Wir wollen boffen, daß eine solche Nothwendigkeit nicht eintreten wird, die in so hohem Grade geeignet wäre, die Interessen derer, die sich bisher für die Gewinner halten durften, zu schädigen." Hoffentlich wird die Sache nicht so schlimm werden, wir glauben vielmehr, daß es sich hier um eine Sensationsnachricht irgend eines Reporters handelt. Wenn wir nicht irren, sind derartige Unglücksgerüchte schon häufig bei ähnlichen Lotterien aufgetaucht und wurden immer sehr schnell dementirt. Am besten allerdings ist der daran, der überhaupt kein Loos besitzt. Er braucht dann im Falle des Gewinns wenigstens zum Schaden nicht auch noch den Spott zu tragen.
Statistische Notizen über das öffentliche Fuhrwesen in Berlin pr. Oftober 1886. Bei der stets wachsenden räum lichen Ausdehnung Berlins und der hastenden Erwerbsthätigkeit der Berliner , welche dem bekannten Worte: Beit ist Geld!" immer mehr Anerkennung verschafft, tritt die selbstthätige Beförderungskraft des Einzelnen immer mehr in den Hintergrund und er wird immer mehr gezwungen, zu anderen Beförderungsmitteln seine Zuflucht zu nehmen. Der Stadtbahn, welche auf Dampfesflügeln den nordischen Bewohner in südliche Gefilde entführt und die entferntesten Punkte mit affenartiger Geschwindigkeit" verbindet, steht ein ganz stattlicher öffentlicher Fuhrpark zur Seite und zum Dienste des Publifums bereit, denn am 30. Septbr. d. J. waren im Betrieb: 1913 Droschken 1. Klaffe, 2459 Droschten 2. Klasse und 148 Gepäckoroschten, welche im Laufe des Monat Ottober durch Neueinstellung noch um 20 Droschfen 1. Kl., 9 Droschfen 2. Kl. und 2 Gepäckbroschken vermehrt wurden. Die Große Berliner Pferdebahn hatte 677 Waggons, die Berliner Pferdebahn 76 Waggons und die Neue Berliner Pferdeeisenbahn 89 Waggons zu gehen. Außerdem sorgten noch 97 einspännige und 291 zweispännige Thorwagen und 179 Omnibusse für einen schnelleren Verkehr, welche letteren im Laufe des Oftober noch um 2 durch Neueinstellung vermehrt wurden. Außer Betrieb gestellt für immer wurden dagegen 16 Droschten 1. Kl., 10 Droschten 2. Klaffe, 1 Gepäckdroschke, 1 einspänniger und 11 zweispännige Thor wagen, sowie 2 Omnibusse, so daß am 31. Oftober d. J. ein Bestand von 1917 Droschten 1. Kl., 2458 Droschten 2. Klasse, 149 Gepäcdroschten, 842 Pferdebahnwaggons, 96 einspännigen, 280 zweispännigen Thorwagen und 179 Omnibussen vorhanden war, welche zusammen die Summe von 5921 öffentlichen Fuhrwerken ergeben.
Wäschestücke möglichst in die Nähe des warmen, vielleicht zu diesem Zwecke besonders stark geheizten Ofens gebracht werden, wobei es nur schwer zu vermeiden tst, daß die Wäschestücke den Ofen nicht unmittelbar berühren. In fleinen Haushaltungen aber werden erfahrungsgemäß fast in überwiegender Mehrzahl die eisernen Defen verwendet, weil sie beim Kochen zugleich der Heizung dienen. Aber auch bei Kachelöfen ist in Folge Schadhaftwerdens einzelner Stellen in der Nähe des Feuerungsplages die Annäherung leicht brennbarer Stoffe nicht unbedenklich. Thatsache ist, daß mit Beginn der Heizperiode vielfach fleine Brände aus den erwähnten Ursachen hervorgerufen werden und die betreffenden Familien dadurch oftmals in erheblichen Schaden gerathen. Es verdient aber auch deshalb auf diese Gefahr hingewiesen zu werden, weil die Urheber eines solchen Brandes sich, wenn derselbe etwa größere Ausbehnung annimmt, nach den strafrechtlichen Bestimmungen der fahrlässigen Brandstiftung schuldig und damit strafbar machen, auch Gefahr laufen, den ihnen aus solchem Brande erwachsenen Schaden, soweit sie solchen bei einer Anstalt versichert haben, nicht ersetzt zu erhalten. Mögen deshalb die Hausfrauen mit dieser Manipulation des Trocknens der sogenannten kleinen Wäsche doch ja recht vorsichtig umgehen.
Durch die Regulirung des Spreelaufes, wie sie, wie bereits früher mitgetheilt, beabsichtigt und voraussichtlich auch durchgeführt wird, wird einem unnatürlichen Zustande ein Ende gemacht, unter dem Berlin Jahrhunderte zu leiden hatte. Die Anlage der Mühlen reicht bis ins 14. Jahrhundert zurück und der Schifffahrtsverkehr zwischen Ober- und Unterspree blieb seitdem durch fie unterbrochen. Erst später schuf man für ihn durch die Friedrichsgracht einen Ueberweg, dem aber erst wieder durch den Schifffahrtskanal Erleichterung geschafft werden mußte. Die Gracht wird bei Deffnung des Hauptarmes der Spree überflüssig und soll durch Zuschüttung in eine breite Avenue von den Linden in die Altstadt umgewandelt werden. Die Schleuse inmitten der Stadt fällt damit auch fort. Sie hat in der Geschichte Berlins eine schicksalsreiche Bedeutung, denn sie kostet der Stadt ihre Mühlen und ihre andere Lehen an Dörfern, Zinsen, Renten, Fischereien, Holz 2c., sowie GeldStrafen von 37 300 Gulden und 400 Schock Groschen. Kurfürst Friedrich Il hatte Berlin und Cölln 1442 unterworfen und be gann den Bau seiner Burg in Cölln . Um den Burggraben mit Wasser zu füllen, legte er eine Arche an, die Vorläuferin der heutigen Schleuse. Diese Anlage rief in Cölln Ueberschwemmungen hervor und die ohnehin erbitterten Bürger zogen im Januar 1448 die Arche auf. Der Kurfürst befahl, dieselbe wieder zu schließen, die Bürger jedoch gehorchten nicht. Sein mit Verhandlungen beauftragter Hofrichter Balzer Hafe wurde vom Rath ins Gefängniß geworfen und die kurfürstliche Kanzlei gestürmt. Ein Schiedsrichters Kollegium, welches der Kurfürst nun nun nach Spandau zusammenrief, verurtheilte die Städte zu harten Bußen. Ryte wurde Der Bürgermeister Berend abgesetzt und Hofrichter Peter von der Gröben dazu ernannt. Die Stadt arbeitete in Folge ihrer schweren Bußen noch 130 Jahre später mit einem Defizit. Die Arche erweiterte fich allmälig zur Schleuse. Im Jahre 1578 wird ein Neubeu verzeichnet, 1653 ein zweiter durch den Holländer Garritsen. Erst Kurfürst Friedrich. ließ die Schleuse 1694 in Stein faffen. Dies Ereigniß schien bedeutend genug, um dasselbe durch eine fürtreffliche" Medaille des Kunstgraveurs R. Fals zu verewigen. Die Rückseite der Medaille giebt ein getreues Bild der Gegend im Jahre 1694 wieder. Die Umschrift lautet: Er hat sie von Holz gefunden, von Stein aber hinterlassen." Die Beseitigung der Schleuse wird ein ungleich wichtigeres Ereigniß werden, wie die Errichtung derselben, das aber wohl schwerlich durch eine Medaille verewigt werden wird.
Dreißig Stück Hammel haben in diesen Tagen dem Kommissionär K. in der Bentralmarkthalle konfiszirt werden müssen, da sie sich zum Genuß als durchaus unbrauchbar er miesen. Diese wiederholt den Kommissionären paffirenden Konfistationen sprechen vielleicht noch deutlicher als alle Leitartikel für die Berechtigung der Klage über die Zufuhr von minderwerthigem und verdorbenem Fleisch.
Das Trocknen der Wäsche in kleinen Haushaltungen erfolgt während des Winters sehr oft in der Weise, daß die
An der Ecke der neuen Friedrichstraße und schmalen Gasse befindet sich, wie der Volks- 3tg." geschrieben wird, hart am Hause eine hölzerne Trinkhalle und unmittelbar an dieser eine hölzerne Obstbude. Ein Staketenzaun der primitivsten Sorte umfriedigt einen Sandhaufen dicht neben der Obstbude und schließt die Perspektive würdig ab. Wenn man bedenkt, daß die Häuser in dieser Gegend größtentheils aus Fachwert erbaut find, so kann man sich des Gedankens nicht erwehren, daß, wenn hier einmal, aus Böswilligkeit oder Unvorsichtigkeit veranlaßt, eine Feuersbrunst ausbräche, diese leicht einen großen Umfang annehmen und einen bedeutenden Theil der benachbarten Häuser einäschern könnte. Schleunige Abhilfe wäre nothwendig, ehe es zu spät ist.
Die Dachdeckerarbeiten an der Hedwigskirche üben einen eigenartig fesselnden Reiz auf den Zuschauer aus. Bis zum höchsten Punkt der Kuppel streben die auf dem Dache nur lose aufliegenden Leitern empor, auf welchen die Arbeiter mit einer so scheinbar gleichmüthigen Sorglosigkeit hantiren, daß den Zuschauer ein stark beängstigendes Gefühl überkommt. Ein besonders erregendes Empfinden verspürt man, wenn sich zwei der Arbeiter hier in schwindelnder Höhe auf solch einer schmalen Höhe begegnen und, weit nach seitwärts sich beugend, aneinander vorbeiklimmen.
Eine eigenartige Geschäftspraxis glaubt eine Wiener Firma den Zeitungen gegenüber anwenden zu können. Sie giebt unter der Ueberschrift. Fast verschenkt" ein ca. 30 bis 40 Beilen großes Inserat über ein Service im Werthe von 15 M. auf und schreibt dazu:„ Wir erlauben uns Ihnen für 15 Insertionen des nebenstehenden Tertes Fast verschenkt", deffen Einschaltung Sie gefälligst das erste Mal bei Empfang dieses und sodann einmal wöchentlich, Sonnabend oder Sonntag, in Ihrem werthen Journal veranlassen wollen, ein Service anzubieten und verpflichten uns Ihnen dasselbe bei Erhalt Ihrer Belege zuzusenden. Gleichzeitig bemerken wir Ihnen, daß wir momentan auf andere Konditionen nicht eingehen. Hochachtend Universal- Versandt- Bureau Ottakring - Wien . Wir bitten um wöchentliche Zusendung der Beleg- Eremplare." Wir glauben nicht, daß irgend eine wirklich gelesene Zeitung auf dergleichen Offerten eingehen wird, sonach dürfte an Stelle der Annonzen- Baarzahlung sehr bald die Zahlung in Form eines halben Dußend warmer Würstchen bei Fleischinseraten, eines Liters Borsdorfers bei Obstinseraten, einer warmen Unterjacke bei Wollinseraten 2c. von den Inserenten bevorzugt werden.
Um Uebrigen aber würden wir im Interesse unserer Leser das Inserat des Universal- Versandt- Bureau" auch dann nicht aufnehmen, wenn das famose Bureau Baarzahlung dafür vers sprechen würde, denn es ist dies dasselbe Bureau", mit deffen Pferdedecken" feiner Beit viele Käufer so arg hineingefallen find. Die Details der Angelegenheit dürften unseren Lesern noch in Erinnerung sein.
Der Bronzewaarenerzeuger Josef Guggenbichler, welcher am 30. v. Mts. auf den Verwalter des Hauses Feilner straße 2a, Dr. Simmel, in dessen Wohnhause in der Landgrafenstraße drei Revolverschüsse abgegeben hat, welche Dr. Simmel zwei Verwundungen beibrachten, ist in Wien verhaftet worden. Durch die Erhebungen der Wiener Polizeidirektion, die von dem Verbrechen Kenntniß erlangt hatte, wurde konsta tirt, daß Guggenbichler, der vor einigen Jahren in Wien etablirt war, mit einem Pfeifenbeschlager in freundschaftlichem Verkehre steht. Dieser Geschäftsmann wurde ersucht, falls der Verfolgte bei ihm erscheinen sollte, hiervon sofort der Polizei direktion die Anzeige zu erstatten. Am Freitag früh traf Guggenbichler auch wirklich in Wien ein, besuchte sofort seinen Freund und stellte sich in Folge Aufforderung deffelben selbst der Polizeidirektion. Der Angeschuldigte, in deffen Besitz ein geladener Revolver gefunden wurde, wurde dem Landesgerichte eingeliefert. Da er österreichischer Staatsangehöriger ist, wird er nicht dem Berliner Strafgerichte ausgeliefert und wird ihm der Prozeß in Wien gemacht werden.
Ein Lebensmüder, der offenbar keine Kourage besaß, einen Sprung in's Waffer zu wagen oder überhaupt wasserscheu war, verursachte gestern Abend zwischen 7 und 8 Uhr auf der Schillingsbrücke durch sein auffallendes Benehmen einen großen Auflauf. Den Hut fest auf den Kopf gedrückt und den Rock dicht zugeknöpft, versuchte er an verschiedenen Stellen des eisernen Brückengeländers sich hinüberzuschwingen, blieb aber stets nur bei dem Ansatz und als er doch endlich Ernst zu machen versuchte, wurde er von Zuschauern der Szene zurückgeriffen. Meine Tochter hat sich das Leben genommen, und nun will ich es auch thun", sagte er verzweifelt vor sich hin, und wieder versuchte er, aber vergeblich, über das Geländer zu springen. O du himmelblauer See, kennst nicht mein Herzeleid, tennst nicht mein Weh", sang er sodann, am Geländer der Brücke auf und abgehend. Das Komische der Situation schwand, wenn man dem Aermsten in sein Gesicht sah, welches den Stempel inneren Grams und großer Entbehrung_trug. Vielleicht war er auch geistesgestört. Ein Schußmann sorgte für seine Fortführung, um den Auflauf zu zerstreuen. Ob er nicht noch sein schreckliches Vorhaben ausgeführt hat?
treffen von Hausbewohnern ausgegossen worden war.- Um dieselbe Zeit wurde an der Ecke der Kommandanten- und Alexandrinenstraße ein 11 Jahre altes Mädchen durch eine Droschke überfahren. Es erlitt außer einigen Hautabschürfungen auch anscheinend schwere innere Verlegungen, so daß es mittelst Droschte nach Hause gefahren werden mußte.
Gerichts- Zeitung.
Bezüglich der Krantenversicherungspflicht der Kellne rinnen fällte die 97. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts eine bemerkenswerthe Entscheidung. Bekanntlich beziehen die Kellnerinnen bei der größten Mehrzahl der Berliner Restaurateure teinen Lohn und sind ausschließlich auf die Trinkgelder der Gäste angewiesen; auch findet eine Kündigung dieses Dienstverhältnisses von einer Seite statt. Infolge dieses Um standes haben es sehr viele Restaurateure unterlassen, die bei ihnen in Dienst befindlichen Kellnerinnen zur Ortskrankenkasse anzumelden und das statutenmäßige Krankengeld zu zahlen refp. von den Kellnerinnen einzuziehen. Der Berliner Magistrat vertritt nun die Ansicht, daß die den Kellnerinnen gewährte freie Kost als das ihnen gewährte Lohn anzusehen ist und daß demgemäß auch die Kellnerinnen, welche kein Lohn bezichen, aber freie Kost bei ihren Prinzipalen haben, für versicherungs pflichtig anzusehen ist. In Konsequenz dieser Entscheidung wurden die Restaurateure, welche die Anmeldung ihrer Kellnes rinnen zur Ortskrankenkasse unterlassen haben, nicht nur in Strafe genommen, sondern von dem Kassenvorstand auch auf Bahlung der Beiträge verklagt. Restaurateur Wilhelm Schulz erhob gegen das Strafmandat Widerspruch und machte im Termin geltend, daß seine Kellnerinnen wohl ab und zu freie Kost erhalten, daß sie aber einen vertragsmäßigen Anspruch darauf nicht haben. Sie bezahlen zuweilen auch die von ihm entnommenen Speisen. Dies wurde von der vernommenen Kellnerin Heyl bestätigt. Der Amtsanwalt beantragte hierauf selbst die Freisprechung des Angeklagten, weil freiwillige Ge währung von Speise nicht als ein bebungener Lohn zu erachten sei. Somit falle die Versicherungspflicht für die Kellnerinnen des Angeklagten fort. Der Gerichtshof schloß sich dieser Aus führung an und sprach daher den Angeklagten fostenlos frei.
Ein Nachspiel zur Grünauer Affäre. Der Schlosser Hermann Köpfe war in Folge seiner Theilnahme an dem be fannten Ausfluge der Berliner Arbeitervereine nach Grünau am 29. August 5. J. mit einem polizeilichen Strafmandat in Höhe von 5 Mark event. einem Tage haft bedacht worden, weil er der an ihn ergangenen Aufforderung eines Aufsichts beamten, einen rothen Shlips, den er in herausfordernder Weise" trug, abzulegen, nicht unbedingt Folge geleistet und denselben später in demonstrativer Weise" wieder umgebunden haben soll. Gegen dieses polizeiliche Mandat hatte Herr Köpke richterliche Entscheidung beantragt, und stand gestern in dieser Sache vor dem Kgl. Amtsgericht I Termin an. Die Verhandlung endigte mit vollständiger Freisprechung des Beschuldigten und wurden die Kosten des Verfahrens der Staatskaffe auferlegt.
Krankengeld giebt's nicht! Wenn Ihr Mann nach der Rennbahn gehen kann, dann kann er auch arbeiten!" Dieser ablehnende Bescheid ward eines Tages der Ehefrau des Formers Richard Schwarz, als dieselbe bei der Fabritarbeiter Krankenkasse zu Charlottenburg Krankengeld erheben wollte für ihren Ehemann, welcher bei seiner Arbeit in der Fabrik fich den Fuß verbrannt hatte und in Folge dessen 21 Wochen hindurch arbeitsunfähig geworden war. Die Weigerung der Kaffe gründete sich jedoch auf eine der Wahrheit zuwiderlaufende Mit theilung; der Arbeiter Wilhelm Lange, ein Bekannter des Schwarz, hatte behauptet, daß der lettere am Sonntag, den 1. November v. J., während er ihn frank zu Hause wähnte, von ihm und seinem Bruder auf der Rennbahn gesehen worden fei. Nachdem Schwarz den Wilhelm Lange als den Verbreiter dieser Mittheilung erforscht, beschloß er, denselben wegen Belei digung gerichtlich in Anspruch zu nehmen und es fam nun zu einer eigenartigen Privatklage. Das Charlottenburger Schöffen gericht erachtete jedoch eine Beleidigung des Schwarz nicht für vorliegend und erkannte auf Freisprechung des Privat beklagten Wilhelm Lange. Inzwischen hat die Krankenkasse nachträglich das damals verweigerte Krankengeld an Schwarz zahlen lassen, nachdem der letztere durch Zeugen nachgewiesen, daß er an dem bezeichneten Tage nicht auf der Rennbahn ge wesen, sondern seine Behausung vom Morgen bis zur Nacht nicht verlassen hatte. Der in der Behauptung des Lange ver steckt liegende Vorwurf aber, daß er mit der Krankenversicherung Mißbrauch getrieben, veranlaßte den Privatkläger, gegen das freisprechende Urtheil des Schöffengerichts das Rechtsmittel der Berufung einzulegen, um sich für die erlittene Kränkung Genug thuung zu verschaffen. In der Berufungsinstanz war seitens der Strafkammer des Landgerichts 11 Wiederholung der Beweiss aufnahme beschloffen worden. Aus derselben ging hervor, daß der Privatbeklagte den Privattläger unbedingt mit einem Anderen auf der Rennbahn verwechselt haben muß, denn Schwarz erbrachte abermals den Nachweis, daß er am betreffen den Tage während des Rennens zu Hause gewesen ist. Die Straffammer erklärte sich jedoch mit der Ausführung der ersten schöffengerichtlichen Entscheidung völlig einverstanden, wonach Lange der Beleidigung nichtschuldig sei. Demgemäß ward die Berufung verworfen und das freisprechende Urtheil bestätigt.
Polizeibericht. Am 12. d. M. Nachmittags erwürgte sich wahrscheinlich in einem Anfall von Geistesstörung - eine Frau mittelst einer Buckerschnur in ihrer Wohnung in der Admiralstraße. Am 13. d. M. Nachmittags ging am Potsdamer Bahnhof ein Droschkenpferd mit einer mit fünf Personen befesten Gepäckdroschke durch und rannte in der Königgrägerstraße so stark gegen einen Arbeitswagen, daß es stürzte und dabei die Droschfe umwarf. Die Insassen derselben hatten anscheinend keinen Schaden erlitten und septen mit einer anderen Droschke fort.
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+ Unter der Anklage der fahrlässigen Körperverlegung stand gestern der Kutscher Karl Gottfried Hirschfelder vor der ersten Straffammer des hiesigen Landgerichtes 1. Der Anges flagte, ein unbescholtener vierzigjähriger Mann, hatte an einem heißen Augustnachmittage feinen zweispännigen, unbeladenen Bretterwagen einen Augenblick vor einer Reſtauration unbe wacht stehen gelaffen, weil er sich die trodene Rehle mit einem Trunk fühlen Bieres hatte anfeuchten wollen. Aus Vorsicht hatte er ein Bugtau abgesträngt und diese Maßregel hielt er für genügend, weil seine Pferde ruhige Thiere waren. Während aber die Wirthin noch beschäftigt war, ihm das Glas Bier ein
zuschänken, sah der Kutscher davonraften. Irgend ein den Scherz" gemacht, die Pferde durch ruf anzutreiben.
mie plöglich die Pferde böswiller Patron hatte sich einen Bue
Der Kutscher lief seinem Fuhrwert nach aber er war nicht im Stande, es einzuholen. Und nun gefchab ein Unglück: Ein kleiner, achtjähriger Knabe hatte den Fahrs damm überschreiten wollen, die wildgewordenen Thiere riffen ihn um und die Räder des Wagens rollten über seinen Körper
weg.
Man hob den Jungen auf; er blutete start aus einer Wunde am Kopf und am Knöchel war eine Verlegung, die den Knochen bloß legte. Der Verlegte wurde nach der Charitee gebracht und dort zehn Wochen lang behandelt. Zum Glüd war die Kur erfolgreich, sodaß der Unfall nicht dauernde Nach theile für die Gesundheit des Kindes haben wird. Die Mutter des Knaben, die der Verhandlung beiwohnte, bat auch mit Rücksicht darauf, den Kutscher nicht zu hart zu bestrafen. Das Jahre alter Knabe durch eigene Unvorsichtigkeit von der Freis Urtheil lautete auf 50 M. Geldstrafe; so hatte auch der Antrag treppe an der Kronprinzenbrücke in die Spree, wurde aber so- des Staatsanwalts gelautet. fort wieder herausgezogen und seinen Eltern übergeben.-
Mühle, ein etwa 6 Jahre alter Knabe in der Spree und wurde von dem Kutscher Büttner, Landwehrstraße 16a wohnhaft, mit eigener
Ferner fiel am Schleswiger Ufer, gegenüber der Borsig'schen trügen, hatte sich gestern die unverehelichte Hulda Krey vor † Wegen eines recht ungeschickten Versuches zu be der ersten Straffammer des hiesigen Landgerichts 1 zu verant Gegen Abend entstand beim An- versuch und die Angabe eines falschen Namens vor. Eines zünden der Gasflammen in der Schröder'schen Galanteries Tages war fie in der Sentralmarkthalle erschienen und ver Am 14. b. M. drehen. Die Schlächterfrau wies das angebliche Behnmarkstüd suchte, einer Schlächterfrau eine Spielmarte als Krone anzus Mittags überrannte ein Knabe, als er mit seinem Veloziped zurück und die Käuferin erzählte, daß fie das falsche Geldſtück
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auf dem Promenadenwege der Frankfurter Allee umherfuhr, einen 2 Jahre alten Knaben, so daß dieser eine nicht unbedeu tende Verlegung am Kopf erlitt Nachmittags geriethen in einem Bodenverschlag des Hauses Unter den Linden 16 dort aufbewahrte Lumpen in Brand. Die herbeigerufene Feuerwehr trat nicht in Thätigkeit, da das Feuer bereits vor ihrem Ein
von einer Butterhändlerin erhalten habe, der sie es nun wieder tragen wolle. Statt nun aber sich in der Richtung nach dem Stande jener Butterfrau zu entfernen, schlug fie die entgegen gefette Richtung ein und wedte dadurch den Verdacht der Schlächterfrau, die ihr folgte. Und richtig, Fräulein Krey trat an einen Stand, wo Backwaaren feilgehalten wurden und vers
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