verfolgt, auf unverschämte Weise angerempelt und schließlich, da die Dame zu entfliehen suchte, mit unzüchtigen und unfläthigen Redensarten traftirt; schließlich behauptete er der Dame gegen über, sie habe ihm unfittliche Anträge gestellt. Ein vorübergehender Herr, den die Dame um Schuß flehte, sagte ihr, fie folle doch schnell eine Droschke besteigen und so der Sache ein Ende machen; das sei das Einfachste. So geschah es; die Dame bestieg eine des Wegs kommende Droschke und wollte nach ihrer in der Kommandantenstraße gelegenen Wohnung fahren. Doch p. S. hatte sein Müthchen noch nicht gekühlt. Unter Fluchen und Toben lief er der Droschke nach und brachte dieselbe in der Mohrenstraße vor Nr. 6 zum Halten. Zwei herbeigeeilten Schußmännern erklärte nun p. H. mit frecher Stirn, das Frauenzimmer", das ihm übrigens als S.. längst bekannt sei, habe ihn ,, angefobert" und da er ihr den verlangten Preis von 45 M. nicht habe bewilligen wollen, sei fie gemein und ausfallend gegen ihn geworden. p. H. verlangte energisch die Siftirung des Frauenzimmers" zur Wache. Die Dame, beinahe wahnsinnig vor Angst, Entsetzen und Scham, einer Ohnmacht nahe, wankte unter Schluchzen am Arm des Schußmanns den langen Weg von der Mohrenstraße durch die Voßstraße zu dem Polizeirevier in der Königgräßerstraße. Der p. H. folgte mit dem zweiten Schußmann hinterher und setzte immerwährend der folgenden, ungeheuren Menschenmasse in tobender Weise auseinander, was das Frauenzimmer" für eine gemeine S.. wäre, er fenne sie lange 2c. 2c. Das Unglück folgte der p. Sch. auf die Polizeiwache, denn da fie erst seit 3 Tagen in Berlin war, so war fie noch nicht angemeldet und sie wäre unbedingt auf die beſtimmten Behauptungen des p. H. hin mit dem grünen Wagen" nach dem Mollenmarkt befördert worden, hätte sie den Polizeibeamten nicht einen so günstigen Eindruck gemacht, daß ein Beamter beauftragt wurde, mit ihr zur Recherche nach ihrer Wohnung zu fahren; hier erwiesen sich die Angaben der p. Sch. bis zur Evidenz als Wahrheit. Leider hatte sich fein Beuge gefunden, der in die heille Angelegenheit verwickelt ſein wollte. Zum Glück war aber doch ein Herr der ganzen Affäre von Anfang an gefolgt, der aber nach gesammelten Erfahrungen fich erst als Zeuge zu melden für gut befand, als er für bestimmt wußte, daß es wirklich der Ehre einer unbescholteten, in solch empörender Weise behandelten Dame galt. Der freche Bursche wird sich vor Gericht zu verantworten haben. Wichtig wäre es, wenn sich noch der Droschkenkutscher sowie andere Beugen meldeten.
Ein gefährliches Haltefignal. Am Dienstag Vormittag war der Arbeiter Meißner beschäftigt, auf einem Geleise der Berlin- Stettiner Eisenbahn einen beladenen Eisenbahnwagen fortzubewegen. In der Nähe der Bellermannstraße rollte der felbe über eine als Haltefignal auf das Geleise gelegte soge nannte Knallpatrone und brachte dieselbe zur Entladung. Eines der herumfliegenden Sprengstücke traf den Meißner am Oberschenkel und verwundete ihn so schwer, daß er, um verbunden zu werden, nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht werden mußte.
Krampfhaft fest hielt fich ein kleiner dicker Mann an einem Arbeitswagen, auf den einige Möbelstücke geladen waren und der am Mittwoch in der Dunkelstunde den Rottbuser Damm entlang im schnellen Trabe zur Stadt fuhr; erst an der Rottbuser Brücke wurde der Führer des Wagens seinen Anhänger gewahr, der sich in einer bejammernswerthen Verfassung befand. Ueber und über mit Straßenfoth besprigt und streckenweise geschleift, hatte er sich doch an dem Fuhrwerk festge halten. Vor einem Hause in der Schönleinstraße hielt nämlich das Fuhrwerk des fleinen Mannes, ebenfalls mit einigen Möbeln beladen. Um eine Stärkung zu sich zu nehmen, hatte fich der Mann in eine nahe Destillation begeben; war diese Stärkung nun zu reichlich ausgefallen oder war die Dunkelheit daran schuld, als er wieder auf die Straße trat, sah er ein Fuhrwerk mit Möbeln, ähnlich wie das seinige, schnell vorüberSofort einen der bekannten Diebstahlsversuche
fahren.
fürchtend, hängte er sich an den Wagen an und wurde in dieser unbequemen Situation bis zur Brüde geschleppt, was einiger maßen dadurch erklärlich wird, daß auch hier dem guten Manne das Sprechen noch etwas schwer fiel. Sichtlich ange griffen von der anstrengenden Fahrt wanfte er nach der Echönleinstraße zurüd, wo sein Fuhrwerk noch unversehrt vor
handen war. einem Damen- Konfektions- Geschäft arbeitete, den Inhaber dieses In raffinirter Weise hat der Schneider 3., welcher in Geschäftes um etwa 600 M. geschädigt. Die Arbeiter erhielten bei Uebergabe der Stoffe eine Anzahl nicht ausgefüllter Liefe rungszettel, die bei Ablieferung der fertig gestellten Mäntel Sonnabend der Arbeitslohn berechnet und ausgezahlt wurde. ausgefüllt zurückzugeben waren, und auf Grund deren an jedem Auf Grund dieses Bettels wnrde von einem Angestellten des Geschäftes die Bahlungsanweisung ausgefüllt und die gelieferte Arbeit nebst dem verdienten Lohn in ein Buch eingetragen. Mit der Zahlungsanweisung und dem Buch gingen die Arbeiter sodann nach der in demselben Raume befindlichen Kasse und ließen sich das Geld auszahlen. Der Beschuldigte hat nun, weisung und dem Buch nicht direkt zur Kaffe, sondern nach einer gegenüber liegenden Restauration begeben, dort sowohl das Buch wie die Anweisung durch Hinfügung einer Bahl ge fälscht und dann den erhöhten Betrag bei der Kasse erhoben.
3. ist wegen schwerer Urkundenfälschung verhaftet worden.
Polizei- Bericht. Am 17. d. M. Nachmittags wurde ein Raufmann, als er an der Ede der Sendel- und Alten Jakobs Straße einen Pferdebahnwagen besteigen wollte, durch einen zu nahe vorbeifahrenden Arbeitswagen gegen denselben gedrückt und dabei, anscheinend jedoch nicht erheblich, verlegt. Abends wurde in der Weberstraße, gegenüber der Markuskirche, ein un bekannter Mann, mit einer Wunde an der rechten Schläfe, be wußtlos auf der Straße liegend vorgefunden und nach dem Städtischen Krankenhaus im Friedrichshain gebracht.
Gerichts- Beitung.
Die Rädelsführer des Spremberger Krawalls vor dem
Schwurgericht.
lich. Verabredet war der Zug nicht. Es seien wohl Lieder gesungen worden, was das aber für Lieder waren, wisse er nicht.
den Eindruck von kaum dem Knabenalter entwachsenen MenAuch die gegenwärtigen Angeklagten machen fast sämmtlich schen. Das Auditorium ist auch diesmal nur spärlich besucht. Bu Geschworenen werden ausgeloost: Gemeinderath Galle
Präs. Kannten Sie denn die Leute, die an dem Zuge theilnahmen? theilnahmen? S.: Alle nicht, einige tannte ich.
Präs. Sie waren wohl mit diesen in Versammlungen zusammengekommen? S.: Nein, ich kam mit denselben bisweilen Sonntags auf dem Tanzboden zusammen.
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Präs.: Besuchen Sie sozialdemokratische Versammlungen? S.: Nein.
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Präs.: Lesen Sie sozialdemokratische Schriften? S.: Nein. Braf.: Kannten Sie die Lieder, die bei dem Zuge gesungen wurden? S.: Nein.
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Präs. Es ist doch aber sehr eigenthümlich, daß der Anführer nicht weiß, was für Lieder gesungen wurden?- S.: Ich weiß es nicht. S.: Das werde ich
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Praf. : Sie haben mitgesungen? wohl haben, ich weiß es aber nicht mehr. Präs. Sie müssen nicht alles bestreiten, Säbischka, das macht keinen guten Eindruck. Sie haben nicht ein solch' schlechtes Gedächtniß, daß Sie sich auf nichts mehr erinnern. Es wäre
für Sie bedeutend beffer, wenn Sie ein offenes Geständniß ablegten. In welcher Weise haben Sie dem Polizeiwachtmeister Hubrich Widerstand entgegengesezt? S.: Ich wollte nicht S.: Ich wollte nicht mitgehen.
Präs. Haben Sie den Beamten nicht thätlich angegriffen? S.: Nein.
Präs.: Hubrich packte Sie und da wollten Sie sich wieder losreißen, außerdem waren mehrere Leute bemüht, Sie aus den Händen des Beamten befreien?- S.: Ja.
Säbischka bekundet weiter auf Befragen des Präsidenten: Als der Landrath und der Bürgermeister erschienen, sei er nicht mehr dagewesen. Er gebe zu, daß er den Hutmacher Krüger am Nachmittage des 20. April auf dem Wege von Teschnig nach Spremberg mit einem Meffer gestochen, da Krüger ihn gereizt habe.
Die Angeklagten Kara, Hoffmann und Franke geben zu, ihrer Verhaftung Widerstand entgegengesezt zu haben, sie seien auch bemüht gewesen, andere Arrestanten zu befreien; Aufforderungen zum Auseinandergehen haben sie jedoch nicht gehört, auch weder Drohungen ausgestoßen, noch sozialdemokratische Lieder gesungen.
Präs. Franke, hatten Sie sich vorgenommen, dem Hubrich eins auszuwischen? Angefl.: Ja wohl.
Präfident: Weshalb?- Angefl.: Subrich hat mich im Schießhause ohne jeden Grund gestoßen.
Just behauptet, er sei vollständig unschuldig. Er habe sich seiner Verhaftung nicht widersetzt, obwohl er von Hubrich zur Erde gestoßen wurde.
Her: Der Krankenwärter Fellisch habe ihn verhaften wollen, er wollte jedoch, ehe er Folge leistete, erst wissen, weshalb er verhaftet werden sollte.
Angell. Maltusch: Er habe gesehen, daß Rer sich von Subrich losriß, er sei nicht verhaftet worden. Der Aufforderung zum Auseinandergehen habe er 10 Minuten später Folge geleiſtet.
Henschke bekennt sich für nichtschuldig.
Brosig: Er habe der Aufforderung, fich zu ent fernen, nicht Folge geleistet, Widerstand habe er je= doch nicht geleistet, er sollte auch gar nicht verhaftet werden.
Präs. Haben Sie nicht einen Säbelhieb von Hubrich betommen? Brofig: Allerdings, das war, als ich nach dem Marktplatz gehen wollte.
Dubrau bekennt sich für nichtschuldig.
Mummert: Er habe der Aufforderung Hubrichs, sich zu entfernen, nicht gleich Folge geleistet und habe deshalb von Subrich einen Säbelhieb auf den Kopf und einen zweiten auf den Rücken erhalten.
Horn und Rietschel bekennen sich für nichtschuldig. Wonneberger giebt zu, der Aufforderung des Polizeibeamten, fich zu entfernen, nicht Folge gegeben zu haben.
Weder, Müller und Richard Hoffmann erklären sich für nichtschuldig.
Der Staatsanwalt beantragt nun, den Tenor des Erkenntnisses vom 10. und 13. d. M. zu verlesen. Die Vertheidiger widersprechen diesem Antrage. Der Gerichtshof beschließt, dem Antrage des Staatsanwalts stattzugeben.
Der erste Zeuge ist der Polizeibeamte Hubrich. Ehe dieser vernommen wird, giebt der Präsident den Geschworenen, an der Hand einer Karte, Aufklärung über die Dertlichkeit Sprembergs.
Hubrich erzählt alsdann den Vorfall in der bereits bekannten Weise. Er befundet: Als ich die Aufforderung zur Entfernung der rothen Fahne und das Unterlassen des Singens sozialdemokratischer Lieder an die Menge erließ, wurde ich sogleich mit Stöcken geschlagen und es wurde gerufen: Haut ihn, den rothbärtigen Schw. der muß heute noch falt gemacht werden. Als ich Säbischta verhaften wollte, da dieser fich weigerte, mir die rothe Fahne zu geben, so haben ganz besonders Korn, Franke, Gustav Hoffmann und Just auf mich
eingedrängt und den Säbischta von mir losgerissen. Ich habe alsdann den Just gepackt, die Menge entriß mir jedoch auch den Just und bedrängte mich derartig, daß ich zur Erde fiel. Nunmehr habe ich blank gezogen. Gustav Hoffmann rief der Menge zu: Sagt nicht Eure Namen, der Mann hat Euch einen Dreck zu befehlen." Rex hat sich bei seiner Verhaftung sehr widerfest, er hatte sich sogar mehrfach zur Erde geworfen. Dubrau hatte einen Gegenstand in der Hand, mit dem er, als ich zur Erde fiel, auf mich eindrang. Da ich von der Menge vollständig umdrängt war, so machte ich von meiner Waffe Gebrauch und habe auch dem Dubrau einen Säbelhieb über den Kopf gegeben. Wer geschrien hat:" Der rothbärtige Schw.... muß falt gemacht werden," fann ich nicht sagen. Ein Hauptskandalmacher ist der Angeklagte Korn gewesen. Die Aufforderung des endlich hinzugekommenen Landraths, auseinanderzugehen, wurde mit aut ihn, Qurrah" u. s. w. beantwortet.
Mit exemplarischer Strenge ahndete vor kurzem das Charlottenburger Schöffengericht eine Rempelei, welche auf offener Straße, an der Ecke der Kirchhofstraße und das Char lottenburger Ufers zwei bisher völlig unbescholtene Leute, der Stellmacher Gustav Wollmann und der Töpfer Johann Göße, im Uebermuth, hervorgerufen durch Trunkenheit, sich hatten zu Schulden kommen lassen. Auf dem engen Bürgersteige der genannten Straßen- Ecke stießen Wollmann und sein Begleiter Göße am 27. Juli d. J. mit dem Magazin- Verwalter Pfuhl und dem Buchhalter Just, als die legteren aus ihrem Dienst von der städtischen Gasanstalt heimkehrend, jene Stelle paffirten, absichtlich und heftig zusammen, so daß einem der Angerempelten der Hut vom Kopfe flog; der Magazin- Verwalter Pfuhl verwies den Burschen solch' unanständiges Benehmen und dies hatte zur Folge, daß Wollmann sogleich mit dem Schlachtruf: Wollen' mal den Fettwänsten das Fell losmachen!" den p. Pfuhl und deffen Begleiter thätlich angriff, während Göße seinen Bigarrenrest dem letteren in's Genic warf und sich ebenfalls bereit machte zu weiteren Angriffen. Einige Arbeiter aus der Gasanstalt und den in der Nähe liegenden Holzplägen verhinderten jedoch weitere Gewaltthätigkeiten dadurch, daß sie den Angegriffenen zu Hilfe eilten und die beiden Anrempler dingfest machten. Wollmann, welcher dem p. Pfuhl und dem Just nicht unerhebliche Verlegungen beigebracht, sowie den Hut eines seiner Gegner zerknittert hatte, ward daraufhin vom obene genannten Schöffengericht mit Rücksicht auf die bei der That bewiesene Rohheit wegen Körperverlegung und Sachbeschädigung, sowie groben Unfugs zu insgesammt 1 Jahr Gefängniß verurtheilt, sein Kumpan Göße wegen groben Unfugs zu der höchsten gesetzlich zulässigen Strafe und zwar zu 6 Wochen Haft verurtheilt, da ihm ein anderweitiges Delift nicht nachgewiesen werden konnte. Beide legten gegen dieses
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Urtheil Berufung ein; dasselbe bezeichnete im gestrigen Audienztermin vor der Straffammer des Landgerichts I der Vertheidiger der Angeklagten als ein exorbitant strenges, wenn man die bisherige Unbescholtenbeit der Angeklagten in Betracht zöge. Die Straffammer erachtete jedoch im Einverständniß mit der Staatsanwaltschaft das angewendete Strafmaß für völlig gerechtfertigt und die Berufung wird demgemäß verworfen unter Bestätigung des schöffengerichtlichen Urtheils.
er
+ Ein Bild der traurigsten ehelichen Verhältnisse ents rollte eine Verhandlung, die gestern vor der fünften Straffammer des hiesigen Landgerichts I stattfand. Das hiesige Schöffengericht hatte im April d. J. zwei Brüder, den Kaufmann Theodor L. und den Kunstschlosser August 2. wegen gemeinschaftlicher Mißhandlung ihres Schwagers, des Tischlers Julius V., zu je drei Monaten Gefängniß verurtheilt und gegen ihre Schwester, Frau Mathilde V., wegen Anstiftung und Beihilfe auf eine Gefängnißstrafe von zwei Monaten erkannt. Die beiden Brüder bernhigten sich bei dem Urtheil und traten ihre Strafe an, die Schwester aber legte Berufung ein. Sie lebt mit ihrem Manne, dem Tischler V., seit Jahren in Unfrieden, der sich so steigerte, daß eine Ehescheidungsklage eingeleitet wurde. Beiden Parteien fehlte es aber an Geld, um die Kosten des Rechtsverfahrens zu bestreiten und so saben sie sich genöthigt, die Klage einzustellen. Die Hauptschuld an diesem ehelichen Unfrieden soll nach der Angabe der Verklagten die Mutter ihres Mannes tragen, die ihn beständig gegen sie aufhezte, so daß sie sich seinen Mißhandlungen nur durch die Flucht entziehen könne. So hatte sie sich auch im Januar d. J. wieder von ihrem Manne entfernt und Zuflucht in der Wohnung ihrer Brüder gefunden. Dort mag sie wohl bittere Klage über ihr trauriges Geschick geführt haben und dort mag wohl auch der Racheplan ersonnen worden sein, der bald darauf ausgeführt wurde. Merkwürdiger Weise richtete er sich aber nicht gegen die Schwiegermutter, welche doch die eigentliche Ursache des häuslichen Zwietrachts gewesen sein sollte, sondern gegen den Mann. Es war am 23. Januar ds. Js. Herr V. verließ die Kneipe, wo er sich am Abend aufzuhalten pflegte. Auf wurde der Straße plöglich von seiner Frau anWillst Du Deine Mutter geredet. aus dem Hause fortbringen?" fragte fie in drohendem Tone. Alz der Mann auf dieses Verlangen nicht eingehen wollte, schlug die streitbare Frau mit ihrem Schirme auf ihn ein. Herr V. wehrte sich und schließlich machte seine Frau Kehrt. Während sie fortlief, rief fie: Hier ist er; hier ist er!" Auf dieses Signal lösten sich aus dem Häuserschatten zwei Ge stalten los, famen über den Straßendamm gerannt und fielen über B. her. Es waren seine beiden Schwäger. V. vertheidigte sich so gut er konnte; aber er wurde zu Boden geworfen und dort so lange von den beiden Wüthenden bearbeitet, bis Straßenpaffanten einschritten und die beiden Brüder zum Polizeiwachtlokal, den Tischler, der aus mehreren Wunden blutete, zur Sanitätswache bringen ließen. Die Frau hatte sich während der Szene entfernt. V. war mehrere Wochen da bei lang arbeitsunfähig, dem Kampfe auch das Meffer eine Rolle gespielt hatte, zum Glück heilten die Verlegungen aber so gut, daß er dauernde Nach theile an seiner Gesundheit nicht zu befürchten hat. In der Berhandlung bestritt die Frau, eine bestimmte Verabredung. mit ihren Brüdern getroffen zu haben. Sie sei nur von ihnen begleitet worden, weil sie sich mit ihrem Manne auseinandersetzen wolle. In seine Wohnung habe sie sich nicht begeben tönnen, weil ihre Schwiegermutter ihr die Thüren zusperre. Der Tischler V. verzichtete darauf, gegen seine Frau Beugniß abzulegen. Andere unbetheiligte Zeugen dagegen, welche die Szene beobachtet hatten, entwarfen von der Situation ein Bild, aus dem für den Gerichtshof die Planmäßigkeit des Ueberfalls hervorzugehen schien. Konnte demnach von einer Freisprechung der Angeklagten keine Rede sein, so zog der Gerichtshof doch das gespannte Verhältniß, in dem die Frau mit ihrem Manne lebte, in Rechnung und setzte die Strafe auf einen Monat Gefängniß herab. Der Staatsanwalt, hatte die Verwerfung der Revision beantragt.
Bräf.: Wiffen Sie, welchen Zweck der Zug am Mittag Vereine und Versammlungen.
des 30. April hatte? Beuge: Ich nehme an, daß man den Gestellungstag als günstige Gelegenheit benüßen wollte, um mir etwas auszuwischen.
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Vertheidiger Rechtsanwalt Hammerschmidt: Hat der Bug auf den Zeugen den Eindruck gemacht, als wenn es ein Verth.: Bug von Betrunkenen wäre?-Beuge: Jawohl. War speziell Säbischka betrunken? Beuge: Der war am meisten betrunken. Verth.: Ift Verth. Ist der Zeuge dem Angeklagten Beuge: Nein. Verth.: Weshalb hat der Beuge dem Maltusch bei der polizeilichen VerBeuge: Ich habe
( Dabern), Rentier Richter( Drebfau), Fabritbefizer Bonde( Peiß), Maltusch feindlich gesinnt? der Zeuge dem Angeklagten
Tuchfabrikant Rösler( Finsterwalde ), Tuchfabrikant Westerkamp
( Cottbus ), Gastwirth Schreiber( Arenzhain), Mühlenbesiger nehmung ein paar Ohrfeigen gegeben?-
Scharath( Lieberose ), Rittergutsbefizer Pittelfo( Koschendorf), Rentier Müller( Drebkau ), Stadtrath Koffack( Spremberg ),
den Maltusch nicht geschlagen.
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Der Angeklagte Just behauptet, daß er von Hubrich bei er zufällig hin
Fabrikbefizer Ad. Blütchen( Vetschau ) und Kruggutsbefizer seiner Verhaftung auch mißhandelt worden sei, er sei sofort von
Krüger( Miffen). Als Ersaßgeschworene werden ausgelooft: Raufmann C. W. Richter( Calau ) und Brauereibefiger Schulz zufam.
( Gonat).
Am
her genannten Vertheidigern noch Rechtsanwalt Schulz Plaz. Der Präsident bemerkt den Geschworenen: Die gegens wärtige Sache sei derartig umfangreich, daß es sich dringend empfehlen dürfte, bezüglich jedes Angeklagten genaue Notizen
Vertheidigertische nimmt außer den bis
zu machen.
Ein großer Theil der Angeklagten befindet sich seit Anfang
Mai in Haft.
denten zu, daß er dem Zuge am 30. April Mittags als Führer Der Angeklagte Säbischka giebt auf Befragen des Präfi gedient. Er habe einen Stod, an dem ein rothes Taschentuch befestigt war, vorangetragen. Er habe sich allerdings seiner Verhaftung widersetzt, daß er jedoch gegen den Polizeiwachtmeister Subrich Schimpfworte ausgestoßen, sei ihm nicht erinner
Hubrich bestreitet, den Just mißhandelt zu haben; derselbe sei im Uebrigen gleich vom Anfang an bei dem Krawall be theiligt gewesen.
Es wird alsdann ein Brief von Maltusch an Rubendunst, am 13. September 1886 gerichtet, verlesen. In diesem heißt es u. a. Ich habe schon 2 Anklagen, die eine, weil ich den Feldwächter vertobackt habe, die andere, weil ich den Buß habe Felbwächter vertobadt habe, die andere, weil ich den Bug habe erschießen wollen. Vom Put habe ich schon Widerspruch er hoben. Außerdem habe ich mich mit dem Fadenjungen Richter gehauen und ihm fast den Kopf gespalten. Ich sehe also einer strengen Bestrafung entgegen. Wenn die Strafe zu hoch wird, so nehme ich mir das Leben." Maltusch giebt zu, diesen Brief geschrieben zu haben. ( Fortsetzung folgt.)
-
allen
gegen
Der Verein zur Wahrung der materiellen Intereffen der Fabrit- und Handarbeiter hielt am Dienstag, den 16. d. M., Abends 8 Uhr, Andreasstr. 23, bei Mahlit, unter Vorsiz des Herrn Beyer eine Versammlung ab. Den Kaffenbericht für Oktober nahm die Versammlung ohne Debatte ent gegen. Hierauf hielt Herr Dr. Bentendorff einen Vortrag über Feuerbestattung. In längerer, ausführlicher Rede erklärte derselbe die Vorzüge der Feuerbestattung gegenüber der Art und Weise, wie heute die Leichen bestattet werden und kam zu dem Schluffe, daß es in jeder Hinsicht wünschenswerth wäre, wenn bei uns die Feuerbestattung obligatorisch eingeführt würde. Nachdem sich noch einige Redner im Sinne des Referenten ausgesprochen hatten, wurde folgende Resolution mit eine Stimme angenommen: Die heute, Dienstag, den 16. November 1886, tagende Mits glieder- Versammlung des Vereins zur Wahrung der materiellen Intereffen der Fabrit- und Handarbeiter erklärt sich mit den Ausführungen des Herrn Referenten voll und ganz einverstan den und wünscht, der Verein für Feuerbestattung möge dahin wirken, daß hier in Berlin auch Defen zur Leichenverbrennung, sowie eine Halle zur Aufbewahrung der Aschenrefte eingerichtet würde, weil erstens dadurch viele Seuchen verhindert werden könnten, und zweitens diese Bestattungsart fich billiger stellen würde als die gegenwärtig gebräuchliche." Hierauf wurden noch verschiedene innere Vereinsangelegenheiten erledigt und be fannt gemacht, daß am 26. November, Naunynstr. 27, in Renz Salon, ein Familienkränzchen stattfindet. Billets für Herren à 50 f. und für Damen à 25 Pf. sind bei folgenden Herren zu haben: Paulikat, Dranienstr. 24; Beyer, Kleine Andreas straße 11; Rosenow , Zeughofstr. 4; Degener, Pücklerstraße 9