bestandes zu Ungunsten des Angeklagten geirrt, also einen Unschuldigen verurtheilt, dennoch aber das Revisionsgesuch zurückweisen muß, weil nach der materiellen Seite hin das Ur­theil unangreifbar ist. Daher das allgemeine Verlangen nach Wiedereinführung der Berufungsinstanz, das sich in dem Grade, als die Fehlbarkeit der Richtersprüche wächst, von Jahr zu Jahr steigern wird.

Bisweilen kommt es nun aber vor, daß That- und Rechts­frage zusammenfallen, daß der Richter nicht etwa darüber zu entscheiden hat, ob jemand die ihm zur Last gelegte strafbare Handlung begangen hat, sondern darüber, ob die Handlung, die Jemand begangen hat, nach dem Geseße strafbar ist. Als dann bekommt die Revision den Charakter der Berufung, denn das Reichsgericht hat gewissermaßen auch ein materielles Urtheil zu fällen.

Dieser Fall lag bei der Revision der Freifinnigen Zeitung" gegen die Verurtheilung wegen des Abdruckes der Heine'schen Reichstagsrede vor. Der erste Richter hatte die Wahrheitstreue des Berichts nicht bemängelt, aber demselben den Schuß des Art. 22 der Reichsverfassung versagt, weil er von Bemerkungen begleitet gewesen sei, durch welche die Annahme, das Blatt habe nicht lediglich referiren, sondern sich die Ausführungen Seine's aneignen wollen, gerechtfertigt werde. Diese Folgerung war der Grund der Beschwerde gewesen, ste wurde als rechtsirrthümlich angefochten, einmal weil die Be­merkungen an sich nicht beleidigender Natur gewesen seien und zweitens, weil sie sich jedes Ürtheils über die Ausführungen Heine's enthalten hätten.

Das Reichsgericht hat die Revision verworfen, indem es den Rechtssag aufstellte, der Strafrichter dürfe ohne Rechts­irrthum aus der Beifügung irgendwelcher raisonnirenden und fritischen Bemerkungen zu dem wahrheitsgetreuen Bericht über eine Parlamentsverhandlung thatsächlich den Schluß ziehen, daß der sonst lediglich referirende Artikel seinem ganzen In­halte nach nicht ein Bericht, sondern eine eigene Aeußerung des Verfaffers sei. Es hat sogar auf einen desfallsigen Ein­wurf der Vertheidigung den Saß hingestellt, daß selbst eine räumliche Trennung eines derartigen Artikels in zwei geson­derte, von denen der eine den bloßen Verdacht, der andere das bloße Raisonnement enthält, nicht unbedingt der Annahme entgegenstehen würde, daß auch der Berichts­Artikel dem Schuß der Reichsverfassung entzogen sei, wofern der Strafrichter den innern Zusammenhang auch der räumlich getrennten Artikel thatsächlich festzustellen in der Lage sei. Es stehe nichts entgegen, diesen letteren Saz selbst dann anzu­wenden, wenn beide Hälften-Bericht und Roisonnement selbst in verschiedenen, vielleicht nicht einmal unmittelbar auf einander folgenden Nummern derselben Zeitung enthalten sind.

Dieses Urtheil berührt scheinbar den Art. 22 der Ver­faffung gar nicht, in Wirklichkeit stellt es aber die Frage, ob der Schutz desselben einem Parlamentsbericht zuzubilligen sei, in das jeweilige Ermessen der Strafkammern. Wohl keine Beitung wird fich fritischer Bemerkungen zu den Parlaments­Verhandlungen enthalten, namentlich wenn in denselben Be­schwerden gegen die Verwaltung oder einzelne Organe der­selben zur Sprache gebracht werden. Diese Beschwerden können, falls sie grundlos find, den Charakter der Beleidigung haben, wie es bei der Heine'schen Erpektoration der Fall war, aber woran soll das der Redakteur im Voraus erkennen? Er wird doch immer von der Voraussetzung ausgehen, ein Abgeordneter werde fich im Intereffe seiner Ehre und im Bewußtsein der Pflicht, die ihm das Mandat auferlegt, vor wissentlicher oder leichtfer tiger Unwahrheit hüten, und wenn er auch vorsichtig genug ist, zu sagen: So ist es", so wird er doch in den meisten Fällen, so wie es die Freis. 8tg." gethan hat, dem Verlangen Aus bruck geben, daß eine Untersuchung angestellt werde, um die Wahrheit oder die Falschheit der Beschwerden zu ermitteln. Wenn es nun nach dem Ausspruch des Reichsgerichts dem Strafrichter anheimgegen ist, auf Grund solcher Besprechungen über parlamentarische Vorgänge dem vorausgegangenen oder gleichzeitigen wahrheitsgetreuen Bericht über die Verhandlungen selbst den Charakter eines solchen und damit den Schuß des Art. 22 der Verfassung abzusprechen, welchen Werth kann man da noch jenem Schuß beimessen, welche Garantie gewährt er der Presse? Nicht den geringsten, es sei denn, daß fie in ihrem politischen Theile darauf ver­zichte, Parlamentsverhandlungen überhaupt zu besprechen.

Logisch und juristich mag die Distinktion, die das Reichs­gericht zwischen Bericht und Raisonnement macht, vielleicht nicht anfechtbar fein, staatsrechtlich ist sie es im vollsten Maße. Wir fragen: Hat wohl der Gesetzgeber daran gedacht, daß durch eine fritische Bemerkung auf der ersten Seite eines Blattes der Bericht über eine Verhandlung den Charakter der Wahrheits­treue verlieren könne? Die ratio legis war doch offenbar fol­gende: Die Deffentlichkeit der Parlamentsverhandlungen, die Sie eine staatliche Nothwendigkeit ist, bedingt den Schutz der Berichte, welche dieselben dem Lande kundgeben, verlangen, daß die Immunität, die das gesprochene Wort hunderten von Tri­bünenbesuchern zugänglich macht, auch dem für Millionen be­stimmten gedruckten Wort zu Theil wird. Was die Kritik aus eigenem bietet, dafür ist sie verantwortlich, sofern diefelbe beleidi

,, Und diese Weigerung werde ich jetzt und in alle Ewig­keit aufrecht erhalten!"

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Wenn sich nun aber die Verhältnisse so gestaltet hätten, daß es nur von der Erklärung über diesen Punkt abhinge, ob Sie freizulassen oder noch auf unbestimmte Zeit in Unter­suchungshaft zu halten wären, wenn dieser eine Punkt nun vielleicht gar für die Möglichkeit Ihrer Verurtheilung aus­schlaggebend wäre?"

So müßte ich es eben darauf ankommen lassen!" war die ruhige und ohne 3ögern gegebene Antwort. Eine an­dere Auskunft über diesen Gegenstand werden Sie von mir niemals erhalten!"

,, Sie rechnen also darauf, daß diese Auskunft ohne Ihr Dazuthun von anderer Seite erfolgen werde?"

,, Wer sagt das? Sie befinden sich da in einem Irrthum, Herr Amtsrichter, wenn Sie glauben, daß überhaupt von irgend Jemandem ein Aufschluß darüber gegeben werden

fonnte! Es iſt ganz unmöglich, und ich bitte Sie bringendſt,

nicht erst darnach zu forschen!"

Jedes Gericht würde das für ein halbes 3ugeständniß Ihrer Schuld nehmen!"

Nun, so nehme man es dafür!- Wenn es möglich ist, darauf hin einen Menschen zu verurtheilen, so mag es geschehen! Ich habe kein Mittel, mich dagegen zu schützen."

,, Sie beharren also auf Ihrem hartnäckigen Schweigen?" ,, Unbedingt!"

,, Aber Sie werden mir wenigstens der Wahrheit gemäß

gender oder sonst strafbarer Art ist; ist sie dies nicht, so hat sie keine Verfolgung zu besorgen. Wie stellt sich aber die Sache nach dem Erkenntniß des Reichsgerichts? Die Kritik, die an sich straflos ist, fann jeweils den gleichfalls an fich straflofen Bericht strafbar machen, wenn der Richter einen Zusammenhang zwischen teiden annimmt und dieser Zusammenhang braucht feineswegs ein unmittelbarer, materieller zu sein, es genügt, daß er als ein innerer" erkannt wird. Wer aber will bestreiten, daß ein solcher innerer Zusammenhang zwischen einer Thatsache und einem Kommentar zu derselben immer vorhanden ist?

Nehmen wir ein Beispiel, den Fall Thring- Mahlow. Alle Blätter haben, als derselbe im Parlament zur Sprache gebracht war, dazu das Wort ergriffen, und selbst die zahmsten haben mit Herrn v. Buttkamer gemeint, die Gerichte müßten sich mit der Sache beschäftigen. Geſetzt nun, die gerichtliche Prozedur wäre zu Gunsten Thring- Mahlow's ausgefallen, was würde die Staatsanwaltschaften hindern, auf Grund des Beleidigungs­paragraphen gegen alle Blätter vorzugehen, die einen Bericht über jene Parlamentsverhandlung gebracht haben? Es stände allerdings im Ermessen des Richters, die Anklage zurüc zuweisen, aber ebenso könnte dieses Ermessen zu der thatsäch­lichen Feststellung gelangen, durch die raisonnirenden Ausfüh­rungen im politischen Theile der Blätter habe der Bericht feine Eigenschaft als solcher eingebüßt und den Schuß des Art. 22 der Verfassung verwirkt. Ein Rechtsirrthum wäre das ja heute nicht mehr, das Ermessen des Richters aber entzieht sich der Prüfung des Reichsgerichts.

Was soll die Presse nun thun? Man könnte sagen, sie möge aus den Berichten über die Parlamentsverhandlungen Alles ausmerzen, was etwa beleidigend sein könnte, oder sie möge fich jeder Bemerkung zu den Verhandlungen enthalten. Das erstere ist gar nicht einmal möglich, aber gesetzt, es ließe sich durch­führen, würde da nicht der Bericht erst den Charakter der Wahr­heitstreue einbüßen? Das Andere aber verbietet der Presse ihr Beruf und würde sie für unser inneres politischen Leben geradezu degradiren. Sie muß also auf die Gefahr hin, Verurtheilungen über sich ergehen zu lassen, trotz Reichsgericht ihre Aufgabe er­füllen, denn der Preis, um den sie den Fangeisen, die ihr hier füllen, denn der Preis, um den sie den Fangeisen, die ihr hier neuerdings gestellt sind, entgehen kann, ist zu hoch.

Aber geht die Sache wirklich nur die Presse an, verlegt fie nicht auch das allgemeine Interesse, das doch bei der Deffent­lichkeit der Parlamentsverhandlungen am meisten ins Gewicht fällt? Wir fehren zu dem Ausgangspunkt unserer Betrachtungen zurück, indem wir sagen: Da die Deffentlichkeit irgend einer Verhandlung erst durch die Wiedergabe in der Bresse eine Wahrheit wird, so ist thatsächlich dadurch, daß der Art. 22 der Verfassung nur noch eine theoretische Bedeutung hat, die Deffentlichkeit der Parlamente im Deutschen Reiche keine Wahr­heit mehr, sondern eine Illusion, von welcher die Gerichte das Bürgerthum Tag um Tag furiren fönnen. Die Kur tosten hat, wie gewöhnlich, die Presse zu zahlen.

( Frankf. 3tg.")

Politische Uebersicht.

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gegen

Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" sucht nach den Gründen, warum wir uns mit der Magd. 3tg." eine weitere Ausdehnung der Aufgaben und Befugnisse der Berufsgenossenschaften erklärten, und findet den Grund natürlich darin, daß die Berufsgenossenschaften, als eine dem sozialen Frieden dienliche Organisation gedacht und geschaffen, der Sozialdemokratie ein Dorn im Auge find." Wie fich doch die Welt in den Köpfen dieser Sozialreformer" wiederspiegelt! Wahrlich, Bastiat und Schulze- Delitzsch konnten nicht mehr von Frieden" und Harmonie träumen, wo es sich um Kampf und Interessengegenfäße handelt! Wer sind denn diese Berufsgenossenschaften, in deren Händen zunächst die Un­fallversicherung liegt? Lediglich Verbände von Unter­nehmern, die im heutigen Wirthschaftssystem auf den Kampf gegen die Arbeiter angewiesen sind: der niedrigere Lohn bedeutet für sie einen höheren Gewinn, die längere Ar­beitszeit eine reichere Einnahme. Für uns, die wir die Inter­effen der Arbeiter vertreten, ist es daher die erste politische Aufgabe, den Einfluß dieser Verbände zu schwächen, wenigstens solange, als die Verbände der Arbeiter nichts find als hilflose Trümmer. Die Verbände der Kapitalisten immer fester zusammenzuschweißen, indem man immer vitalere Intereffen des Kapitals mit ihnen verknüpft, dazu sollen wir, die Verfechter der Interessen des Arbeiter­standes, die Hand bieten, zu derselben Zeit, wo man den Arbeiterkoalitionen alle Freiheit der Bewegung genommen hat? Und Förderung des sozialen Friedens" nennt die ,, Nordd. Allg. 3tg." ein System, das die Position der Unternehmer stärkt und stärkt und die der Arbeiter schwächt und schwächt?

schloß er sich in diesem Augenblick, lieber die Unwahrheit zu sagen, als die Geliebte zu kompromittiren, und mit leiser Stimme erwiderte er auf die Frage des Untersuchungs­richters:

ich fann!"

Ich werde Ihnen antworten, Herr Amtsrichter, so gut Nun wohl!- Man vermuthet, daß Sie eine 3u sammenkunft mit einer Dame gehabt haben! Es wäre zu Ihrem Heil, wenn sich diese Vermuthung bestätigte; da­

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Schon vor längerer Zeit wies eine nicht verbotene- sozias liftische Schrift auf die wirthschaftlich- sozialen Konsequenzen der Bildung der Berufsgenossenschaften hin, ohne besonderen Glau ben zu finden. Heute bringt man die vielgerühmte Klaffen organisation bereits in Verbindung mit der Regelung von Produktion und Preis." Wie lange wird es währen und ihre wichtigste und dringlichste Aufgabe wird sein die Regelung der Löhne! Dann hätten wir feste, wohlgegliederte, unum schränkte Organisationen der Klasse der Unternehmer, eine zu Staub zerriebene, jeder Organisation für den Lohnkampf ent behrende Klasse der Arbeiter und dann allerdings den sozialen Frieden", wie ihn das Kanzlerblatt wünscht. Und dazu sollen wir gar noch behilflich sein? Dann müßten wir in der That sonderbare Schwärmer sein!

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Die Freiberger Verurtheilungen. Der hessische Land­tagsabgeordnete Karl Ulrich, der bekanntlich mit zu den in Freiberg zu neun Monaten Gefängniß verurtheilten Sozial­demokraten gehört, hat die unter Androhung der ,, persönlichen Vorführung" ergangene Aufforderung der Staatsanwaltschaft in Chemniß zum Strafantritt mit dem Hinweis auf seine durch Art. 84 der heffischen Verfassung und Art. 6 des Einführungs gefeßes zur Strafprozeßordnung geficherten Rechte als Mitglied der zweiten Kammer abgelehnt. Der Reichstags= abgeordnete Vollmar hat auf Grund der ärztlichen Zeugnisse des Geheimrathes Professor v. Nußbaum und des Landgerichtsarztes Profeffor Martin die Erlaubniß erhalten, seine Haft in dem Landgerichtsgefängniß München I abzu büßen. Diese Zeugnisse erklärten Herrn Vollmar für unfähig zur Aufnahme in ein Bellengefängniß und stellten Gefahr für feinen Gesundheitszustand und selbst für sein Leben in Aus ficht. Mit Rücksicht auf den Lähmungszustand seiner verwun deten Beine und auf innere Leiden( insbesondere Gallenstein­folit) erhält Herr Vollmar eine besondere Kost und Pflege, seines Gesundheitszustandes durch das Gefängniß geben. welche wenigstens einige Gewähr gegen eine Verschlimmerung

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Die Berliner Neichstagserfahwahl und die verstöckerten Konservativen. Durch die Proflamation des Stadtverordneten Gerold zum konservativen Kandidaten für die bevorstehende Erfazwahl im ersten Berliner Reichstagswahlkreise ist von Neuem erwiesen, daß Herr Stöcker in der Berliner Bewegung" noch immer die einflußreichste Person ist. Ludwig Löwe hafte kaum die Augen geschlossen, als die Kons. Korresp.", das offizielle Organ der konservativen Partei, den früheren Reichstagspräft denten v. Levezom als Kandidaten in Vorschlag brachte, in der unzweideutigen Abficht, Herrn Stöcker mit seiner Gefolgschaft in den Hintergrund zu drängen und den antifortschrittlichen Wählern einen anständigen Konservativen" zu präsentiren. Die Nationalliberalen waren einer Kooperation mit den Konser vativen durchaus nicht abgeneigt, verlangten aber mit der ihnen eigenen Bescheidenheit, obwohl die Zahl der konservativen Wähler die ihrer Parteifreunde mindestens um das Sechsfache überragt und sie selbst nach dem Zeugnisse der ihnen so wohl wollenden Post" gar keine Organisation befißen, die gemeins same Aufstellung eines nationalliberalen Kandidaten. Hätten sie Herrn von Levezom afzeptirt, so würde dieser von allen Konservativen unterstüßt worden sein, obwohl die Empfehlung deffelben durch das Parteiorgan bei der Partei selbst nicht die erhoffte Aufnahme gefunden hatte. Deffentlich fand Her v. Levezzow bei den Konservativen, denen er nicht entschieden genug ist, nur laue Zustimmung, insgeheim lebhafte Anfech tung. Herr Stöcker hatte ihm zwar in einer Versammlung seiner Christlich- Sozialen mit sauersüßer Miene einige aner fennende Worte gewidmet, wird aber in den geheimen Kon ventikeln feine sonderliche Anstrengung gemacht haben, seine Freunde für ihn zu gewinnen. Das Ende vom Liede wat selbstständig vorzugehen fich daß die Nationalliberalen entschloffen und Herr v. Levetom erklärte, nicht fandidiren zu wollen. Nun hatten die Herren Stöcker und Genoffen wieder Oberwaffer. Schon vor acht Tagen konnte das Chriftlich soziale Korrespondenzblatt" melden, daß die Mehrheit des fonservativen Wahlfomitees den Stadtverordneten Gerold als Kandidaten ausersehen habe, und nunmehr ist derselbe, wie ges meldet, unter Assistenz der Herren Wagner und Cremer feiers lich proklamirt worden. Herr Gerold, der früher nur als det Inhaber eines Zigarrengeschäftes in weiteren Kreisen bekannt war, trat, als der Antisemitismus in Aufnahme fam, in das Gefolge der Herren Stöcker und Liebermann von Sonnenberg ein und arbeitete namentlich nicht ohne Erfolg im Intereffe der Reichstagskandidatur des legteren im ersten Wahlkreise im Jahre 1881. Nach der Auflösung der Stadtverordneten- Ver fammlung 1883 durfte er sich rühmen, dem Leiter der fort schrittlichen Organisation im ersten Wahlkreise, Dr. Hermes, das lange Jahre hindurch iunegehabte Mandat mit großer Mehrheit( 1522 gegen 983 Stimmen) geraubt zu haben. In der Stadtverordneten- Versammlung hat er ebensowenig wie seine Kollegen von der Bürgerpartei den Versuch gemacht, die seinen Wählern in reichlichem Maße gegebenen Versprechungen zu erfüllen und die angeblichen Mißstände in der städtischen mein Kind so weit vergessen konnte aber da es doch nun einmal geschehen ist, soll wenigstens kein weiteres un heil daraus entstehen. Ihnen will ich um Ihrer jetzigen wackeren Haltung willen nicht weiter zürnen

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und dann,

Sie haben ihr ja auch das Leben gerettet und ich war da

für bisher noch in Ihrer Schuld! doch auch einmal ein Wort!"

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Nun, so reben Sie " Herr Oberförster," sagte Nikolaus mit zitternder Stimme, ich stehe beschämt vor Ihnen. Aber warum rum bedenken Sie wohl, was Sie mir darauf zu sagen haben Sie, warum hat Helene das gethan? Man würde

haben! Ist unsere Annahme richtig?"

Sie ist falsch!" antwortete Nikolaus, sich gewaltsam zur Aufrechterhaltung seiner Festigkeit zwingend! Ich muß bas entschieden bestreiten!"

,, Auch wenn man Ihnen den Namen der Dame nennen könnte?"

mich auch ohne die Enthüllung nicht verurtheilt haben, und der Name Ihrer Tochter hätte nicht erst erwähnt zu werden

brauchen!"

"

Das ist unsere Sache! Ist der junge Mann jest

frei, Herr Untersuchungsrichter?"

Seine Entlassung fann noch nicht so ohne Weiteres ,, Auch dann noch! Denn man würde sich auf einer erfolgen. 3war bin ich von Ihrer Unschuld bereits über­

ganz unbetheiligte Personen in die unglückselige Angelenheit verwickeln!"

zeugt, Herr Werner; aber gewisse Umstände zwingen mich,

Sie noch über Nacht hier zu behalten.

Beruhigen Sie

,, Sie verzichten also darauf, daß in dieser Hinsicht wie Herr von Nuggenhagen ärgerlich auffahren wollte, fich, Herr Oberförster," fügte er lächelnd hinzu, als er fah,

weitere Erhebungen stattfinden?" " Ich verzichte darauf!"

,, wenn es Herr Werner wünscht, soll er nicht mehr als Ges fangener behandelt werden. Das Bimmer wird unverfchloffen ,, Sie fühnen Ihr Unrecht als ein ehrenhafter Mensch!" bleiben, und ich erbitte nur sein Ehrenwort, Brandenftein flang plöglich eine Stimme dicht hinter Nikolaus, und als nicht vor meiner ausdrücklich ertheilten Ermächtigung ver

er sich bestürzt umwandte, sah er vor sich die hohe Gestalt des alten Oberförsters, der ihn mit ernsten, aber keines­wegs unfreundlichen Blicken betrachtete. Er mußte bis da=

lassen zu wollen."

Ich gebe es Ihnen, Herr Amtsrichter," sagte Ni antworten, wenn ich Ihnen vorhalte, was über Ihren hin hinter dem hohen Stehspiegel, der in der einen Ecke diese Nacht einschließen, wenn Sie nur dafür Sorge tragen kolaus ,,, und meinetwegen mögen Sie mich auch noch für des Bimmers stand, verborgen gewesen sein, denn Nikolaus wollen, daß meiner armen Schwester eine beruhigende Mit­

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gestrigen Verbleib in Erfahrung gebracht worden ist?" Nikolaus zuckte zusammen. Der Gedanke, daß der Beamte auf die richtige Spur gekommen sein konnte, er­Schreckte ihn mehr, als die Vorstellung von den Gefahren, die ihn selbst bedrohten. Es stand in seine Seele felfenfest und war in all den traurigen Stunden seiner Gefangen schaft zum unerschütterlichen Entschluß geworden, daß Helenens guter Name nicht durch das Rundwerden des heimlichen Rendezvous angetastet werden dürfe, daß er alles aufbieten müsse, um das zu verhindern, wie groß auch immer das von ihm selbst zu bringende Opfer sein möge. Darum ent­

hatte weder das Knarren einer Thür, noch das Geräusch feiner Schritte vernommen. Ehe er in seiner Verwirrung

theilung zukommt."

Beit fand, auf die unerwartete Anrede etwas zu erwidern, Stimme ein. Seien Sie darum ganz unbesorgt, Shre ,, Das übernehme ich!" fiel der Oberförster mit erhöhter I war der Oberförster an den Untersuchungsrichter heran- Schwester steht so lange, bis Sie wieder ganz frei find, unter meinem Schuh, und ich denke, Sie dürfen das als

getreten und hatte diesem die Hand gereicht.

Ich danke Ihnen, daß Sie auf meinen Wunsch ein­gegangen sind und die Probe noch etwas schärfet gemacht haben! Er hat sie gut bestanden!- Nun, Herr Werner, Sie brauchen nicht länger zu leugnen, wo Sie am gestrigen Abend gewesen sind! Es trifft mich freilich hart, daß sich

"

ausreichend ansehen."

( Fortsetzung folgt.)