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To frage ich den Herrn Zeugen, wie viel Stimmen bei der vorigen Reichstagswahl im Verhältniß zn den anderen Parteien, für den sozialdemokratischen Kandidaten abgegeben worden sind? Beuge: Das kann ich augenblicklich nicht sagen, es läßt sich aber leicht feststellen.
Bürgermeister Wirth bekundet auf Befragen des Prästdenten: Hubrich zeichnete sich vor den anderen Polizeibeamten ganz besonders aus. Er vermied es, gleich dem ehemaligen Bolizeisergeanten Schilling, mit den Arbeitern in fordialer Weise zu verkehren. Es sei ihm allerdings berichtet worden, daß Hubrich die Gestellungspflichtigen mit Schimpfworten angeredet habe, da fein Gewährsmann, dies aber nur von Hörensagen muße, so habe er diese Sache nicht weiter untersucht, zumal es feststehe, daß eine Anzahl Gestellungspflichtige sich sehr ungebührlich benommen haben. Ob derKrawall ein vorbereiteter war, könne er nicht sagen; es sei wohl einige Tage vor dem 30. April das Gerücht verbreitet gewesen: in einer Fabrik soll die Aeußerung gethan worden fein, es werde in nächster Zeit ein Putsch stattfinden; etwas Näheres fonnte jedoch nicht festgestellt werden. Es bestehe in Spremberg eine große sozialdemokratische Partei, die ihren Hauptsammelpunkt in den Restaurationen von Biber und Klein
habe.
Präs. Fanden in diesen Lokalen Versammlungen statt? Beuge: Versammlungen nicht, aber sogenannte Bier- Zusammenfünfte, bei denen, wie vermuthet wird, sozialdemokratische Unterhaltungen gepflogen wurden.
Präs. Können Sie sagen, ob die belgischen Unruhen auf die Spremberger Arbeiterbevölkerung aufregend gewirkt haben? Beuge: Mit Bestimmtheit kann ich das nicht sagen, ich vermuthe es aber, da zu jener Zeit in der Spremberger Arbeiterbevölkerung eine hochgradige Erregung sich fundgab.
Präs. Fanden auch Versammlungen statt?- Beuge: In diesem Jahre nicht, da alle Versammlungen verboten wurden. Der Abgeordnete Kayser hat mehrfach den Versuch gemacht, in Spremberg zu sprechen, es ist ihm dies jedoch niemals gelungen.
Präs. Haben vor dem 30. April Versammlungen stattgefunden? Beuge: Nein, Hasenclever hat wohl in einer Verfammlung gefprochen, das sind aber schon 2 Jahre her.
Präs.: Jit Ihnen bekannt, ob die gegenwärtigen Angeflagten Anhänger der sozialdemokratischen Partei sind.- Beuge: Mit Ausnahme von Rietschel, über den ich nicht unterrichtet bin, sind sämmtliche Angeklagte Sozialdemokraten. Präj.: Von wem wissen Sie das? Zeuge: Von meinen Exekutivbeamten.
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gehört. Auf Befragen des Staatsanwalts giebt der Beuge zu, daß er gestern Abend, als er nach Spremberg fuhr, im Eisenbahntoupee geäußert habe: Es ist ein Skandal, daß des Hubrich wegen ein solcher Aufwand gemacht wird." ( Fortsegung folgt.)
Bräs.: Herr Wachtmeister Sommer bekundete schon, daß die Angeklagten Anhänger der sozialdemokratischen Partei feien, irgend welche Thatsachen hierfür wußte er jedoch nicht anzuführen? Zeuge: Es werden auf der Polizei in Sprem berg über die Anhänger der Sozialdemokraten Listen geführt.
Vertheidiger Rechtsanwalt Dedolph: Wer war wohl der Erekutivbeamte, der dem Zeugen gesagt hat, daß die Angeklagten Anhänger der sozialdemokratischen Partei seien?- Beuge: Bolizeisekretär Mattfa.
+ Ein roher Patron. Unter der Anklage der Körperverlegung mittelst gefährlichen Werkzeugs stand gestern der Maurerpolier Otto Rohn, ein junger, aber, wie seine Vorstrafen beweisen, zu Gewaltthätigkeiten geeigneter Mann vor der fünften Straftammer des hiesigen Landgerichts 1. Der Angeflagte war auffichtsführender Polier auf dem Neubau Winterfeldstr. 21. Dort engagirte der Polier Heinrich eine Anzahl Steinträger unter dem Kolonnenführer Arendt. Der Polier Kohn genoß auf dem Baue kein besonderes Ansehen; er war allgemein verhaßt, weil sein Auftreten gegen die Arbeiter brüsk
Vertheidiger: Dann beantrage ich, den Polizeisekretär Mattka zu laden.
Staatsanwalt: Ich kann nicht einsehen, welchen Zweck die Vernehmung des Polizeisekretär Mattta haben soll. Die Anklage behauptet nicht, daß die Angeklagten Sozialdemokraten find, sondern nur, daß die Angeklagten durch die Agitation der fozialdemokratischen Partei zu dem Krawall veranlaßt wors Den find.
war.
I" durch ein" r" überschrieben. Die rechts belegene Wohnung ist aber weniger geräumig, als die linke. Der der Fälschung dieses Buchstabens angeklagte Verwalter behauptet, daß er diese Aenderung noch vor dem Unterschreiben vorgenommen habe, und da diese Angabe nicht widerlegt werden konnte, wurde er freigesprochen.
Wegen gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Wuchers wurde, wie feiner Zeit berichtet worden, die verehel. Emilie Prüßing Anfangs August cr. von der vierten Ferienstraffammer hiesigen Landgerichts I zu einem Jahre Gefängniß und einjährigem Ehrverlust verurtheilt. Die Angeklagte hat ein Gewerbe daraus gemacht, an prostituirte Frauenzimmer fleine Darlehne zu gewähren, und hat sich für je 3 M. an Vergütung 1 Mark versprechen lassen. Auf die von dem Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Bont eingelegte Revision hat der zweite Straffenat des Reichsgerichts dieses Urtheil aufgehoben und die Sache zur er neuten Verhandlung an dasselbe Gericht zurückgewiesen. höchste Gerichtshof erachtet den Begriff der Leistung und des Mißverhältnisses zwischen ihr und der Gegenleistung es war nämlich von den lüderlichen Darlehnsnehmern in den weitaus meisten Fällen nichts zu erlangen für verkannt, sowie das Bewußtsein der Angeklagten von dem Nothstand der Darlehns suchenden nicht für genügend festgestellt.
Es fehlte nicht an Bemerkungen, die sich auf seine Person bezogen und auf dem Bau von Mund zu Mund gingen. Wegen seines großen Strohhutes wurde er von den Steinträgern gern als Junge mit der Butterblume" bezeichnet. Kohn nahm diese Stichelreden schief und suchte sich dadurch an den Steinträgern zu rächen, daß er bei dem Baumeister ihre Entlassung durchseßte. Am 6. Mai d. J., einem Sonnabend, erschien der Kolonnenführer Arendt in der Baubude und dort sagte ihm Kohn, daß er und seine Leute entlaffen seien. Nun war Arendt aber von dem Polier Heinrich engagirt worden und er meinte, daß nur dieser oder der Bauführer ihm kündigen könne. Kohn wurde wild, er drang auf Arendt ein, um ihn aus der Baubude herauszustoßen. Arendt wehrte ihn mit der Hand ab und kann ihn hierbei ins Gesicht getroffen haben. Da faßte der Polier nach einem ,, Ankersplind", einem breiten, zwei Fuß langen Eisenstück, und schlug es dem Arbeiter ins Gesicht. Blutüberströmt taumelte Arendt zu Boden; eine klaffende Wunde über dem Auge, welche den Stirnfnochen bloßlegte, ein tiefer Riß in der Oberlippe und der Verlust einiger Zähne zeugten von der Wuth des Schlages. Arendt hatte mehrere Wochen hindurch zu kuriren, bis die Verlegungen geheilt waren. Kohn wurde vor das Schöffengericht gestellt und dasselbe verurtheilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 M., da es dem Angeklagten mildernde Umstände zubilligte. Diese letteren ſchienen der Staatsanwaltschaft bei der Schwere der Verlegung und den Vorstrafen des Angeklagten unbegründet und sie legte deshalb Berufung ein. Vor der Revisionsinstanz beantragte der Vertreter der Anklage eine Gefängnißstrafe von zwei Monaten gegen Kohn. Die fünfte Straffammer hielt Angeklagte gereizt worden sei. Nur die vom Vorderrichter festjedoch die Zubilligung mildernder Umstände für zulässig, da der gefeßte Strafe erschien zu niedrig; sie wurde auf 100 Mark erhöht.
Verth. Für diese Behauptung des Herrn Staatsanwalts ist es jedoch von großer Wichtigkeit, welche Thatsachen zu der Annahme berechtigten, daß die Angeklagten Anhänger der sozialDemokratischen Partei find. Mein Antrag rechtfertigt sich aber durch die Fragen, die bezüglich der Parteiangehörigkeit der Angetlagten an verschiedene Beugen gestellt worden sind.
Der Gerichtshof beschließt, den Polizeisekretär Mattka zu
Taben.
Es werden alsdann eine Anzahl Zeugen vernommen, die lediglich bereits Bekanntes befunden.
walt Kühne gefragt, ob es ihm bekannt sei, daß der Angeklagte Tuchfabrikant Koffack jr. wird vom Vertheidiger Rechtsanleben von unserem Schweiße," in Spremberg als Spaßmacher Wrede, der gerufen haben soll: Folgt mir, Arbeiter, die Reichen gelte, ja daß er sogar einmal in einem Zirkus als Klown mit
gewirkt habe?
allerdings bekannt.
Er hat Vorstellungen gegeben, wo er
Degen verschluckte, Glas aß, Feuer aus dem Munde zog
u. 1. m.
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Der
+ Ein ,, Nassauer, der ein ,, Potsdamer" war, stand gestern vor der 87. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts unter der Anklage des Betruges gegen den Eisenbahnfiskus Herr Buchholtz war von Potsdam nach Berlin auf ein Billet vierter Klasse in einem Wagen dritter Klasse gefahren. Kurz Buchholz sollte die vom Reglement festgesetzte Strafe von 6 M. vor der Endstation wurde dieser Irrthum" entdeckt und Herr zahlen. Er weigerte sich zuerst und so wurde der Strafantrag vom Betriebsamt gestellt. Nun fand sich Herr B. ein und zahlte das Verlangte. Dadurch aber wurde das Strafverfahren gegen ihn nicht unterbrochen und gestern wurde er von dem Schöffengericht zu einer Geldstrafe von 6 M. verurtheilt. Macht zusammen 12 M., und hierzu kommen noch die nicht unerheb lichen Gerichtskosten. Herr B. wird sich hüten, noch einma eine so theuere Fahrt zu unternehmen.
+ Eine zwölfjährige Diebin. Die kleine Martha B. ist unglücklich daran: sie hat eine Stiefmutter und wird von ihr schlecht behandelt. Ülebermäßige Strafen auf der einen und volltommene Vernachlässigung auf der andern Seite können nicht besondere Erziehungsresultate liefern. So wächst sie geistig verwahrlost heran und diese Verwahrlosung zeigt sich bei dem Kinde als Verlogenheit, Naschsucht und Neigung zu Unredlichfeiten. Allmälig ist sie so zu einem jener bedauernswerthen Geschöpfe geworden, an denen mehr verbrochen worden ist, als fie selber später verbrechen. Bei B. wohnt ein Schlafbursche; in einem fleinen Handkoffer bewahrt er seine Habseligkeiten und seine Ersparnisse auf. Martha hatte beobachtet, wie der junge Mann regelmäßig Geld in ein Portemonnaie steckte, das er in dem Roffer aufbewahrte. Aus Vaters Werkzeugkasten nahm das Kind ein Stemmeisen heraus und als sie allein im Zimer war, erbrach sie den Koffer und eignete fich aus dem Portemonnaie drei Behnmarkstücke an. Das Silbergeld ließ sie unberührt. Von dem Raube wurde ein Theil sofort vernascht. Martha gab ihren fleineren Geschwistern gewissenhaft davon ab und kaufte fich und ihnen Spielzeug. Der Diebstahl wurde selbstverständlich sofort entdeckt, das Kind erhielt furchtbare Schläge und wurde außerdem, da der Schlafbursche Anzeige erhoben hatte, vor das Schöffengericht gestellt. Einen recht peinlichen Eindruck machte es, als die Stiefmutter der jugendlichen Angeklagten sie als ganz verdorbenes Kind schilderte und faum Worte wußte, um die Bosheit und Schlechtigkeit der Zwölfjährigen zu schildern. Die Frau übersch dabei vollstän dig, daß fie fich selbst als der Erzieherin des Kindes das schlechteste Zeugniß ausstellte. Die fleine Angeklagte erschien zerknirscht und war geständig. Troßdem das Kind zum ersten Male vor Gericht stand, sah der Gerichtshof doch von einem Verweise ab und erkannte auf eine Gefängnißstrafe von drei Tagen, die der Staatsanwalt für die„ raffinirte" That beantragt hatte.
Ein eigenthümlicher Fall von schwerer Urkundenfälschung
Vertheidiger Rechtsanwalt Schulz: Ist dem Zeugen bekannt, daß Wrede in Spremberg Wrede- Kolter" genannt beschäftigte gestern die zweite Straffammer hiesigen Landgerichts I
wurde?
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Beuge: Jawohl.
Während der Vernehmung dieses Zeugen erscheinen der Chefpräsident des königl. Kammergerichts, Geheimer Oberv. Luck( Berlin ) und nehmen unweit des Richtertisches Plaz. justizrath Dr. v. Dehlschläger und der Oberstaatsanwalt Tuchmacher Wobesa: Die Frauen und Kinder haben den größten Standal gemacht, von den Männern habe er weniger
desto mehr verbesserten sich meine Umstände, im umgekehrten Berhältnisse zu meinen Anforderungen. Ich fand wieder
Arbeit und Brot.
Würze
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Aber Arbeit ohne Reiz, Brot ohne
ein einsames Brot. Jetzt hörte ich wohl auch
auf, Illusionen zu begraben. Was ich nun errungen hatte, fam mir nicht mehr abhanden, der Glaube an mich selber und an die Macht, die der Mensch in seinem Willen hat. Meine Geschichte ist nichts Besonderes; es iſt fein Roman, aus welchem ein Dumas zwölf Bände schreiben
Tann.
Vereine und Versammlungen.
Eine gut besuchte Versammlung von Handa lungsgehilfen, einberufen von der Freien Organisation junger Kaufleute", nahm am Donnerstag Abend im Leitmann'schen Lokale, Brunnenstraße 9, nach Anhörung eines beifällig aufgenommenen Referates des Herrn Miecker über: Die zur Ver befferung der Lage der Handlungsgehilfen geeigneten Mittel" die nachstehenden zwei Resolutionen an, welche sich in allen wesentlichen Punkten mit den Ausführungen resp. Vorschlägen des Referenten decken und von denen die eine, dem Deutschen Reichstage mitzutheilende einstimmig angenommen wurde, während die Annahme der anderen Resolution, die der Gewerbedeputation des Magistrats übermittelt werden soll, mit allen gegen drei Stimmen erfolgte. Die erſterwähnte der beiden Resolutionen lautet: Die am 18. November cr. ver sammelten Berliner Handlungsgehilfen beschließen: in Ans betracht der alles Maß übersteigenden Noth in diesem Stande den hohen Reichstag bezw. die Kommission zur Abänderung der Gewerbeordnung aufzufordern, bezüglich der Festießung des Arbeitsverhältnisses der Angestellten im Handlungsgewerbe zu den Prinzipalen nach folgenden Gesichtspunkten verfahren: a) Die im Handelsgefeßbuche vorgeschriebene Kün digungsfrist bleibt als Minimalgrenze bestehen. Andere Abmachungen sind, mit Ausnahme einer vierwöchentlichen Probe zeit, unstatthaft. b) Die Lehrzeit darf die Dauer von 3 Jahren nicht übersteigen. c) Die Arbeitszeit der im Handelsgewerbe Angestellten im Alter von unter 18 Jahren darf die Dauer von 8 Stunden täglich ausschließlich der Pausen nicht über steigen. d) Die Arbeitszeit der im Handelsgewerbe Angestellten im Alter von über 18 Jahren darf die Dauer von 10 Stunden täglich ausschließlich der Pausen nicht übersteigen. e) Die Arbeitszeit darf nicht vor 8 Uhr Morgens beginnen und nicht über 8 Uhr Abends, resp. an Sonn- und Feiertagen nicht über 1 Uhr Mittags ausgedehnt werden. Nur bei der Durchführung dieser Forderungen kann der durch Arbeitslosigkeit in der Handlungsgehilfenschaft übermäßig ausgedehnten Arbeitszeit, sowie dem durch die gedrückten Löhne( Gehälter) hervor gerufenen Nothstande noch einigermaßen gesteuert werden."
in der Straffache gegen den Hausverwalter Frenzel. Am 2. Juli vermiethete der Angeklagte die zahlreichen Wohnungen in dem noch nicht vollständig fertig gestellten Hause Zehdenickerstr. 12a. Die Wittwe Schmidt hatte sich eine Wohnung von 2 Stuben 2c. 3 Treppen links angefehen und für 339 M. gemiethet, auch den sofort ausgestellten Kontrakt unterschrieben und dem Angeklagten zur Stempelung belassen. Als sie ihren Kontrakt erhielt, war
Residenz- Theater. Georgette.
Schauspiel in vier Aften von Victorien Sardou .
Die französischen Dramatiker der Jestzeit suchen etwas darin, in ihren Geisteserzeugnissen psychologische oder gesellschaftliche Feinheiten auf das Subtilste zuzufpigen und auszumalen. Es kommt ihnen hierbei weniger auf die Darstellung einer hinreißenden dramatischen Handlung als auf die logisch
Was jetzt noch ist und kommt, ist nur eine Schluß Gewiß läßt sich darüber streiten, ob die bloße Auseinanderwas ein Mensch dulden und begraben kann. Sie ist fertig. folgerichtige Dialektit in der Entwickelung des Problems an. vignette. In mein nächstes Grab legen fie mich selber. Gute
Nacht!"
Er ging rasch in sein Haus, vor dem wir angekommen maren. Die Laternen brannten trübe im Nebel, es war finster geworden.
segung einer rein theoretischen Frage Selbstzweck des Dramas sein darf oder nicht, man darf indessen feinen allzuftrengen Maßstab an das jetzige französische Schauspiel anlegen, weil daffelbe auf nachhaltigen Bestand wohl selbst kaum Anspruch erhebt. Ueber den offenbaren Mangel an innerem Gehalt verstehen jedoch die französischen Schriftsteller ihr Publikum durch eine glänzende, temperamentvolle Diktion, durch feine Mache Beziehung darf gewiß Victorien Sardou als Meister anerkannt werden. Dem Schauspiel Georgette, welches vorgestern im Residenz
Das war unser Gang am Todtensonntag. Ich sah den Mann noch oft und wir plauderten jetzt und allerlei szenische Hilfsmittel hinwegzutäuschen und in dieser
immer ein wenig zusammen. Dann blieb er plöglich aus.
Als ich mich
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es mag im August gewesen sein- auf
wieder in dem schmalen, hohen Hause mit dem Faunkopf moralisch nicht intakte Frau ihre mit allen Vorzügen der machte, ihn zu besuchen, fand ich ihn leidend. Er wohnte Theater aufgeführt wurde, liegt die Idee zu Grunde, ob eine
über dem Thorbogen.
" Das war die Stube, wo mich die Mutter zum letzten
Male füßte!"
Er starb. Allein! Für sein Begräbniß hinterließ er genug und darüber. Seltsam, er hatte lettwillig be stimmt, daß feine Todesanzeige einfach gefaßt, aber
groß in viele Zeitungen gesetzt würde. Ich glaube, ich verstand ihn. Er wollte, daß sein Rind einmal an sein stilles
Grab tame.
Tugend und Erziehung ausgestattete Tochter in die sogenannte " Gesellschaft" einführen darf oder nicht. Die vier Afte sind, ohne daß eine eigentliche Handlung hervorträte, der Erörterung dieses Themas gewidmet. Der Verfasser löst die Frage nicht einmal, und obgleich in der Entwicklung des Schauspiels mit allem Nachdruck auf das Ernsthafteste fortwährend die Frage in den Vordergrund gedrängt wird, findet der Verfasser nicht den Muth, eine offene und entschlossene Antwort zu geben.
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zu
Die zweite Resolution hat hat folgenden Wortlaut: ,, Die heutige 2c. Versammlung junger Kaufleute erkennt an, daß die von der Freien Organisation junger Kaufleute ins Leben gerufene Agitation für die Ausdehnung des Krankenversicherungszwanges auf die Angestellten im Handelsgewerbe durchaus den Wünschen und Inter essen derselben entspricht. Da demgemäß die baldige Ein führung des Versicherungszwanges als eine Nothwendigkeit er scheint, so ersucht und beauftragt die Versammlung den Vor stand der Freien Organisation", der Gewerbedeputation des Magistrats von dieser Resolution Mittheilung zu machen."
Man muß gestehen, daß diese Arbeit Sardou's vielleicht die schwächste ist, die von ihm in Deutschland aufgeführt wurde. Man findet in derselben so viele Widersprüche, so viel unausgearbeitete Charaktere, als Personen auftreten. Es wird das
Wieder war der traurige Sonntag im falten November gelommen. Ich ging durch die Friedhofgassen und kam auch an seinem Hügel vorbei. An dem großen, schwarzen Holz- sofort flar, wenn wir den Inhalt des Stückes furz sfizziren.
Der
Eine frühere Chansonettensängerin ist durch glückliche UmWind spielte mit den lichten Seidenschleifen, die mit vielen stände in den Befiß eines ungeheuren Vermögens und eines Worten bedrudt waren in goldener Schrift. Lesbar Herzogtitels gelangt. Aus ihrer stürmischen Vergangenheit ist ihr eine Tochter erblüht, auf welche sie außer ihrer mütterlichen glühte nur Eines in der Abendsonne, es hieß Bärtlichkeit die ganzen Segnungen ihres großen Vermögens Bärtlichkeit die ganzen Segnungen ihres großen Vermögens überträgt. Paula, so ist der Name der jungen Dame, ist daher
aber
Liebe!"
Der Fachverein der Böttcher hielt am 16. d. M. in Hense's Salon, Lichtenbergerstr. 21, eine Versammlung ab, in
auch ein wahres Musterkind, welches aber nicht unterläßt, sich so heimlich und gründlich zu verlieben, daß selbst ihre Mutter, der man nach allem, was man von ihr erfährt, eine gründliche Kenntniß aller Gefühlssachen wohl zutrauen darf, von dieser Zuneigung nicht eher etwas merkt, bis es zu spät ist. Der Gegenstand der jungfräulichen Liebe ist ein junger Adeliger, in deffen Familie Paula in Folge ihres illustren Titels, den fie führt, verkehren darf". Ein früherer Anbeter ihrer Mutter, ein Onkel des gräflichen Liebhabers, wird burch sogenannte Pflichten und Standesrücksichten gezwungen, das Vorleben der ehemaligen Sängerin zu defouvriren. Eine ebenso hochnafige, wie bornirt adelsstolze Gräfin weiß, obwohl. ihr von ihrem Sohne das Heine'sche Wort: Ueber die Rein heit der adligen Stammbäume haben Philosophen und Stall fnechte ganz eigene Anfichten", in jeder nur denkbaren Tonart vorgetragen wird, nichts befferes zu thun, als Mutter und Tochter vor die Thür zu seßen. Der junge Graf, als feuriger Liebhaber, fügt sich nach einer Menge schönklingender Worte natürlich dem unbeuafamen Willen der gestrengen Frau Mama und heirathet aller Wahrscheinlichkeit nach eine Kousine. Der unglücklichen Paula wird am Schluß des Stückes der Graf, der das ganze Unglück heraufbeschworen hat, zum Mann versprochen. Ob sie diesen Mann kriegen" wird, bleibt der Phantasie des Zuschauers überlaffen.
von
Selbst die glänzende Regie und Darstellung des Residenz Theaters tann über alle diese Fehler und Schwächen nicht hinwegtäuschen, auch der fein pointirte Dialog, der herbem Sarkasmus und übersprudelnder Liebens würdigkeit förmlich brillirte, vermochte den leeren Eindruck nicht zu verwischen, den das Stück schließlich hinter ließ. Mindestens erwartete man von dem Liebhaber eine That, er fürchtete sich jedoch recht knabenhaft vor seiner Mama, er ,, verfrümelte" sich und der Dichter hielt es auch nicht für nothwendig, das Publikum über den weiteren Verbleib dieses Mustersohnes aufzuklären.
In Herrn Brandt fand diese Rolle auch keinen allzu glück lichen Vertreter. Die edigen Bewegungen und die purzelnden Naturlaute imponiren nicht immer, sie werden schließlich langs weilig. Jm Uebrigen riß Charlotte Frohn durch ihr fühnes, fast männliches Spiel hin, recht wirksam wurde sie von Herrn Reicher unterstützt. Fräulein Wolf verstand viel Schmerz und Resignation in ihre Rolle zu legen, weniger ansprechend erschien ans Fräulein Zipser. Fräulein Hagen war fesch und fed, ganz eine anständige Frau" im schlechtesten Sinne des Wortes. Die Regie war vorzüglich wie immer.