zammerurtheile dürfen Sie in feiner Weise beeinflussen. Der Vertheidiger plädirt im Weiteren: seinen Klienten Säbischka nur des Widerstandes gegen die Staatsgewalt für schuldig zu erklären, demselben jedoch mildernde Umstände zuzubilligen, seinen Klienten Maltusch dagegen freizusprechen.
er
Vertheidiger Rechtsanwalt Schulz: Meine Herren Ge schworenen! Der Herr Staatsanwalt sagte, es ist Pflicht der Organe, die berufen sind, in dieser Sache ein Urtheil zu fällen, den Geist der Unordnung, wie er durch die sozialdemokratische Agitation geschaffen, zu bannen. Zunächst muß doch aber bes wiesen werden, daß der Vorgang sozialdemokratischen Einflüffen entsprungen ist. Ich gebe zu, daß in Spremberg die fozialdemokratische Partei sehr stark ist, daß diese Partei aber in irgend einer Weise ihre Hand im Spiele gehabt hat, dafür ist fein Beweis erbracht worden. Der Herr Polizeisekretär Mattka sagte: Säbischka ist Sozialdemokrat, denn hat nichts und verkehrt in untergeordneten Schnapsfneipen. Ja, meine Herren Geschworenen , das find Würde doch keine Merkmale für einen Sozialdemokraten. Säbischka in feine Kneipen gehen, dann würde dies vielleicht seine Mittel zu sehr in Anspruch nehmen, vielleicht würde man ihm auch, angesichts seiner dürftigen Kleidung, in solchen Lokalen nichts verabreichen. Daß Säbischka bei Klein verkehrt hat, ist auch fein Beweis für seine sozialdemokratische Bugehörigkeit. Die sogenannte rothe Fahne, die Säbischka ge= tragen, spricht für eine sozialdemokratische Demonstration in teiner Weise. Ich bin der Meinung, es war eine reine Zufälligkeit, daß das an den Stock geknüpfte Taschentuch von rother Farbe war. Das Vorantragen von Fahnen scheint überhaupt in hiesiger Gegend sehr beliebt zu sein. Ich glaube, Sie werden mir darin beistimmen, meine Herren Geschworenen , wenn ich sage: Das jezt Mode gewordene sogenannte fchneis dige Auftreten des Wachtmeisters Hubrich, ganz besonders den Gestellungspflichtigen gegenüber, hat sehr viel zur herbeiführung des ganzen Vorganges beigetragen. Sur Sache selbst habe ich zu bemerken, daß eine Zusammenrottung nicht erwiesen ist und baß es noch sehr fraglich erscheint, ob die Fähigkeit, der Aufforderung, fich zu entfernen, nachzukommen, vorhanden war. Auch erscheint es fraglich, ob in diesem Fall der Dolus , d. h. das Bewußtsein der Strafbarkeit vorhanden war. Ich habe in dieser Beziehung einen Versuch gemacht und gestern den Beugen Meuser gefragt, ob er der Aufforderung Folge geleistet. Der Beuge fonnte mir diese Frage nicht bejahen. Der Vertheidiger plädirt schließlich für Freisprechung feines Klienten Henschke, und bittet, seinen Klienten Korn nur wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt unter Bubilligung mildernder Umstände für schuldig zu erklären.
Verth. R.-A. Kuhne, der ebenfalls die Meinung ausspricht, daß der Vorgang keinerlei ſozialdemokratischen Charakter hatte, plädirt für Freisprechung seines Klienten Brofig und bittet, den Angeklagten Hoffmann nur wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, unter Zubilligung mildernder Umstände, für schuldig zu erklären.
Gerichtsaffeffor Wilde plaidirt für Freisprechung seiner Klienten Frante und Dubrau.
Verth. R.-A. Dedolph spricht sein Bedauern aus, daß die gesammte Sache nicht vor dem Schöffengericht in Spremberg feine Erledigung gefunden habe. Die Sache habe deshalb eine solche Ausdehnung angenommen, da der tumultuarischen Vorgänge wegen über Spremberg der fleine Belagerungszustand verhängt worden sei. Wenn, was er hoffe, das Urtheil des Schwurgerichts milder ausfallen werde, als das der Straffammer, so treffe die Schuld diejenigen, die die Sache in der geschehenen Weise zerrissen haben. Der Vertheidiger plädirt
willigt worden. Bezüglich des Korn und Gustav Hoff mann ist die Frage des Auflaufs, unter Bubilligung mildernder Umstände, bejaht worden. des Bezüglich Franke und Just ist die Frage wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, unter Ausschluß mildernder Umstände, bejaht worden. Bezüglich des Warmulla, Brofig, Dubrau, Horn und Wonneberger find die Fragen wegen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, unter Bubilligung mildernder Umstände, bejaht, bezüglich der weiteren Angeklagten find alle Schuldfragen verneint worden.
Nachdem alsdann noch ein längeres Plaidoyer wegen des Strafmaßes stattgefunden, zieht sich der Gerichtshof gegen 4 Uhr Morgens zur Berathung zurück. Gegen 5 Uhr Morgens verkündet der Präsident, Landgerichtsdirektor Krause, daß Säbischka mit 2 Jahren, Rorn mit 13 Jahren, Gustav Hoffmann mit 1 Jahre, Franke und Just mit je 1 Jahre, Warmulla mit 9 Monaten, Brofig und Dubrau mit je 8 Monaten, Horn und Wonneberger mit je 6 Monaten Gefängniß zu bestrafen sind. Bei Franke, Just, Warmulla und Brofig find je 3 Monate, bei Dubrau, Horn und Wonneberger je 2 Monate auf die erlittene Untersuchungshaft angerechnet worden, die übrigen acht littene Untersuchungshaft angerechnet worden, die übrigen acht Angeklagten find, gemäß dem Verdift der Geschworenen, foſtenlos freigesprochen. Der Gerichtshof hat außerdem beschloffen: die Angeklagten Säbischka, Korn, Gustav Hoffmann , Just und Franke, mit Rücksicht auf die Höhe des Strafmaßes, in Haft zu behalten.
+ Ein Schlafstellendiebstahl wurde von der Anklage dem bisher noch nicht vorbestraften Schloffer Karl V. zur Last gelegt, der gestern vor der 95. Abtheilung des hiesigen Schöffens gerichts stand. V. wohnte seit ungefähr einem Jahre mit einem Kollegen zusammen bei einer Wittwe Schwarz in der Linienstraße, und seine Wirthin stellt ihm das Zeugniß aus, daß er ein ordentlicher und solider junger Mann gewesen sei. Da ge= rieth er im Juli d. J. außer Stellung, und trop aller Mühe, die er sich gab, war es ihm nicht möglich, dauernde Beschäftigung zu finden. Schließlich blieb er mit der Miethszahlung
von
im Rückstande und seine Wirthin kündigte ihm, da sie selber eine arme Frau und auf den Miethszins angewiesen war, das Logis. Am 1. November sollte er ziehen; feine Wirthin hatte davon gesprochen, fie seine Sachen als Pfand daß wenn er zurückbehalten werde, an diesem Tage seine welche allmälig die Höhe 30 Mart Schuld, erreicht hatte, nicht bezahlen würde. Da ließ, fich V. verleiten, einen Diebstahl zu begehen; er öffnete mit einem Nachschlüssel den Koffer feines Kollegen und nahm den Leinwandbeutel heraus, in dem derselbe seine Ersparnisse, zirka 60 Mart, verwahrte. Er tilgte seine Schuld und entfernte fich hastig mit seinen Sachen, wobei er ein Paar Stiefeln, die ihm gehörten, noch zurückließ. Der Wirthin war die Eile aufgefallen, mit der er sich entfernte; es war daher gar kein Bweifel möglich, wer der Dieb gewesen sei, als der Bestohlene seinen Verlust bemerkte. Trotzdem sofort Anzeige gemacht wurde, war V. in Berlin nicht mehr anzutreffen; er hatte sich sofort nach seiner Heimath, einer fleinen Stadt in Pommern , zurückbegeben. Dort wurde er ermittelt und nach Berlin gebracht. Er gestand ein', die That verübt zu haben und bat um mildernde Umstände, da er fich in Noth befunden habe. Der Staatsanwalt beantragte beantragte eine Gefängniß eine Gefängniß strafe von vierzehn Tagen gegen den Angeklagten. Der Ge richtshof hielt eine Gefängnißstrafe von einer Woche für angemeffen, indem er die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten sowohl als seinen Vertrauensbruch, der in seiner Handlungsweise gegen den Kollegen lag, in Anrechnung brachte..
ſchließlich für Freisprechung von Mummert und beantragt, ſeinen Soziales und Arbeiterbewegung.
Klienten Just nur wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, unter Bubilligung mildernder Umstände, für schuldig zu erklären.
Berth. Justizrath Lorenz plädirt ebenfalls für Freisprechung feiner Klienten Rer und Horn.
Verth. Justizrath Frommer: Ein Aufruhr von vielen hundert Personen gegen eine einzige, ohne daß diese einzelne Berson einen zerriffenen Rock, eine zerrissene Hose einen blauen Fleck, eine Schramme davongetragen, ist zweifellos ein sehr flägliches Resultat. Hubrich hat allerdings bekundet, daß er geschlagen worden sei, allein fein weiterer Zeuge außer diesem hat dies bekunden können. Angesichts der Widersprüche, in die fich Hubrich verwickelt hat, des Umstandes, angesichts daß er heute schließlich zugeben mußte, daß er vielleicht sich im Schießhause eines Schimpfwortes bedient, während er mehrfach, auch in den Straffammerverhandlungen, eidlich dies in Abrede gestellt, erscheint mir Hubrich in dieser Beziehung als ein sehr unglaubwürdiger Zeuge. Einer der Herren Mitvertheidiger schob die Schuld des Aufruhrs auf Hubrich, etwas, was ihm der Herr Staatsanwalt sehr übel genommen hat. Ich bin offen gestanden fast geneigt, mich der Ansicht meines Herrn Mitvertheidigers anzuschließen. Der Herr Staatsanwalt nannte das frühere Polizeisystem in Spremberg ein trauriges. Jest, wo ein mehr schneidiges System, das System Hubrich Plas gegriffen, soll es besser geworden sein. Ich bin auch schon 10 Jahre hier, ich habe aber niemals gehört, daß in Spremberg der Friede gestört worden sei. Es ist niemals in Spremberg etwas vorgekommen. Vom Standpunkte des Herrn Staatsanwalts mag es vielleicht richtig sein, wenn viel angezeigt wird, ich bin jedoch der Meinung, das mehr friedliche Vorgehen der Polizeifergeanten Schilling und Richter ist dem System Hubrich vorzuziehen. Beffer wäre es jedenfalls gewesen, wenn der in Rede stehende Vorgang nicht derartig aufgebauscht worden wäre. Die Angeklagten, die noch nicht Sozialdemokraten find, werden jett zu Märtyrern der Sozialdemokratie. Sie wissen aber, meine Herren, daß nichts gefährlicher ist, als ein Martyrium zu schaffen. Die Namen dieser jugendlichen Angeklagten stehen in allen Beis tungen. Wenn fie gar noch zu hohen Strafen verurtheilt wür den, dann werden sie, wenn sie aus dem Gefängnisse kommen, fich sofort als Märtyrer der Sozialdemokratie aufspielen, indem fie den Sozialdemokraten sagen: Wir haben für Euch gelitten. Die Sozialdemokratie ist ja eine noch ganz junge Partei. Der beste Maßstab, ob der Vorgang als Ausfluß sozialdemokratischer Agitation zu betrachten ist, bildet die Frage: Wäre der Vorgang, ehe es eine sozialdemokratische Partei gab, unmöglich ge wesen? Ich glaube, derartige Vorgänge sind vorgekommen, so lange der preußische Staat Retruten aushebt. Herren Geschworenen! Man will Ihre Souveränität nicht antasten, allein man sagt Ihnen, Sie sollen auf die Außenwelt Rücksicht nehmen, die es sehr wunderbar finden würde, wenn das Urtheil gegen die Rädelsführer milder ausfiele, als gegen diejenigen Angeklagten, die sich vor der Straftammer zu verantworten hatten. Eine merkwürdige Souveränität. Ich bin der Meinung, der Richter hat nach dem Urtheil der Außenwelt nicht das Geringste zu fragen. Man versucht es ja jest wieder, die Geschworenengerichte anzugreifen und beschuldigt Die Geschworenen der inneren Unselbstständigkeit. Gegenwärtig verlangt man von Ihnen aber die äußere Unselbstständigkeit. Der Vertheidiger plädirt schließlich für Freisprechung seiner Klienten Rietschel und Warmulla.
Meine
Nachdem noch die Vertheidiger Referendare Dr. Buder und Wehlan für ihre Klienten auf Freisprechung plädirt, giebt der Präsident den Geschworenen die vorgeschriebene Rechtsbelehrung, worauf fich dieselben gegen 11 Uhr Abends zur Berathung aurüdziehen.
Gegen 3 Uhr Morgens tehren die Geschworenen zurück. Der Obmann verkündet: Die Geschworenen haben die Fragen wegen Aufruhrs bezüglich sämmtlicher Angeklagten, verneint. Bezüglich des Säbischta ist die Strafe wegen des qualifizirten Auflaufs und wegen der törperlichen Mißhandlung bejaht, in beiden Fällen jedoch demselben mildernde Umstände be
Die englische Landwirthschaft und das englische Kapital. Bis zu welchem Maße das Mißtrauen Englands selbst auf eine Besserung seiner agrarischen Verhältnisse geht, beweisen die Wanderungen englischen Kapitals nach den Ver einigten Staaten von Nordamerika , wo in den letzten Jahren eine ganze Reihe von englischen Gesellschaften und Personen große Landflächen angekauft haben. Eine italienische Broschüre wiedergabe der Namen und der Größe der Flächen: giebt ein genaues Verzeichniß davon, interessant genug zur
Englisches Syndikat Nr. 1( Kauf in Teras)
2
"
Englisches Syndikat, geleitet von S. Philppotts Londoner Landcompany, gel. v. Marquis of Tweedale Philipps, Marschall u. Ko., London
Deutsches Syndikat
M. Ellerhauser( in Westvirginien)
Herzog von Sutherland
Englische Landgesellschaft
Acres 4 500 000 3 000 000 2 000 000 1 800 000
1 750 000
1 300 000
1 100 000
750 000 700 000 600 000
425 000 320 000
Hauptmann Whalley, Parlamentsmitglied, Peterboro 310 000 Missouri Landgesellschaft, Edinburg
Albert Peel, Parlamentsmitglied, Leicester
300 000 230 000 247 000
100 000 100 000 60 000 60 000 10 000
Also zusammen Afres 19 662 000 oder 8 481 000 hektar, was über des anbaufähigen Bodens von ganz Ungarn gleich kommt. Das Kapital zeigt sich hierbei in dem ganzen Glanze seiner nationalen" Gesinnung. Da in England nichts zu verdienen ist, so wandert es über den Ozean und hilft durch die gesteigerte Konkurrenz auf dem Lebensmittelmarkt die Landwirthschaft der Heimath mit ruiniren. Das hindert das Kapital aber natürlich nicht, eine nationale" Wirthschaftspolitik zu verlangen, wenn dabei Geld zu verdienen ist.
Der Fideikommißbesig in Desterreich umfaßt 880 Fidei tommißgüter, welche zu 292 Realfideikommissen vereinigt find. Auf jedes entfallen im Durchschnitt etwas weniger als 4000 ha. Der gebundene Boden umfaßt also ungefähr eine Million Hettar; derselbe ist unveräußerlich und fann häufig selbst in ein Fideikommißkapital nicht umgewandelt werden. Da Desterreich 27 Millionen ha Grund und Boden besitzt, so find alsa ungefähr 4 pCt. gebunden, und zwar vorzugsweise besserer Boden und Kulturen. Von unproduktivem Boden, der in Desterreich 2 Mill. ha umfaßt, gehören nur 35 000 ha dem Fideikommißbefize an. Von dem gesammten fideikommissarischen Großgrundbefige Desterreichs entfällt mehr als die Hälfte, nämlich ein Areal von 580 000 ha oder 12 pet., auf Böhmen . Die in Böhmen gelegenen 220 Fideikommißgüter gehören 58 Adelsfamilien. In neuerer Zeit wurde eine größere Bahl neuer Fideikommisse geschaffen, andere wurden vergrößert. Der Abg. Heinrich Swoboda steht in einem Auffage, Das Anwachsen der Fideikommiffe", den er in der Deutschen Bei tung veröffentlicht, irische Zustände nahen und meint, daß in dieser Richtung Abhilfe geschaffen werden müsse.
Aus Anlaß des Hauseinsturzes in Hamburg schreiben mehrere Bauarbeiter an die Hamburger Bürger- 8tg.":" Schon wieder erschüttert die Trauerkunde unsere Stadt von dem in der Neustädter Fuhlentwiete eingestürzten Treppenhaus, wodurch wieder vier von unseren Kameraden schwer verletzt sind. Nun fragen wir, ob denn durchaus keine Abhilfe geschaffen werden soll, oder ob die Arbeiter blos nur der Willkür der Herren Bauunternehmer ausgesetzt sein sollen? Db der Staat fich jezt endlich einmal dazu verpflichtet fühlt, zum Schuße des
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Arbeiterstandes thatkräftig einzutreten? Wenn hier nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, so werden die Bewohner unserer Stadt nur mit Angst und Schrecken ein neues Haus beziehen können. Nun werfen wir die Frage auf, wodurch entsteht denn all dieses Unglück? Und darauf antworten wir: Das tommt von dem schlechten Material und von der schlechten Arbeit. Sehr selten kommt es jetzt vor, daß richtig schneiden der Verband gemauert wird. Nur immer vorwärts! Verband, darauf kommt es nicht an! Ein Haus wird's ja doch, aber welch ein Haus! Statt Mauerlatten von 5 und 5 Qu., und richtig die Balken darin verkämmt, davon ist keine Rede! Nur um Holz zu sparen, werden Klöße von 14 3oll lang ges nommen. Die eingefämmten Balfen in einer Mauerlatte, mit guten Anfern versehen, würden jede Etage zusammen verankern. Aber die Herren Arbeitgeber sparen lieber Mauerlatten. Die Arbeit nur geschwind zusammen gepfuscht- und dann das Geld dafür in Empfang genommen das ist ja die Haupts sache, sowie tüchtig die Arbeiter zu schuhriegeln, damit es nur ja recht bald fertig wird. Gut oder schlecht, Geld giebt's doch, d. h. Geld für die Uebernehmer, von denen viel leicht mancher gar nicht einmal das Geschäft richtig gelernt hat, denn heut zu Tage fann ja ein Schloffer, Bäcker oder Schuster Bauübernehmer spielen. Herrliche Zustände! D welche Lust, o welche Lust, ein Mauermann zu sein! Morgens gehen wir gesund von unserer Familie und Mittags kommt die Kunde an Frau und Kinder: Sie haben feinen Vater mehr! Er liegt unter den Trümmern seiner Arbeit zerschmettert! Giebt es denn keine Gerechtigkeit? Wir werden unsere Stimme erheben, wir werden uns versammeln und nicht mehr verstummen! Ob man sagt, wir sind Sozialdemo fraten oder nicht, das ist uns völlig einerlei; wir hören nicht auf, bis man für die arbeitende Klasse schüßend eintritt. Ob und wann dies geschehen wird, wissen wir freilich nicht, denn was ist an ein paar Arbeiterleben gelegen!" Wir haben be reits öfter betont, daß nur die Arbeiter- Organisationen hier Wandlung schaffen können, weil ihre Mitglieder allein nur Nachtheile und feinen Vortheil, wie die Unternehmer, von den Schwindelbauten haben. Deswegen sagen die Hamburger Maurer ganz richtig: wir werden unsere Stimme erheben! Freilich steht dem das Sozialistenges es entgegen, unter deffen Herrschaft die Maurer sich kaum oft werden ,, versammeln" fönnen.
Zur Buchdruckerbewegung. In Hamburg ist in Folge der Einführung des neuen Tarifs in einer der größten Drucke reien eine Arbeitseinstellung in Aussicht. Es wird deshalb ersucht, bei etwaigen Ronditionsanerbietungen von dort dieses berücksichtigen zu wollen.
Kleine Mittheilungen.
Münster , 18. November. Auf der Strecke Münster - Rheine stieß gestern Abend 6% Uhr der von Soest nach Emden fahrende Personenzug mit einem zweispännigen Fuhrwert zusammen, welches in der Dunkelheit vom rechten Wege auf den Bahnförper abgeirrt war. Die Pferde wurden getödtet, der Wagen zertrümmert und auch die Lokomotive beschädigt. Die Fahrt fonnte indeß nach halbstündigem Aufenthalt fortgesezt werden. Menschenleben, sind, wie man hört, nicht zu beklagen. Trier , 18. November. Ein blutiges Verbrechen sett die Bewohner des benachbarten fleinen Hochwalddorfes Mettnich in Aufregung. Ein verheiratheter Bauer durchstieß mit der Mistgabel seinen jüngeren Bruder, der sofort seinen Geist aufgab. Veranlassung zu dem Brudermorde war ein geringfügiger Streit, der sich bei der abendlichen Viehfütterung im Stalle entwickelte.
Kalf, 19. November. Einen fürchterlichen Tod fand heute Morgen ein jugendlicher Arbeiter in dem hiesigen FaçoneisenWalzwerk. Er gerieth mit der Hand zwischen die Walzen, welche den Unglücklichen erfaßten und ihn erst als vollständig zerquetschte Leiche wieder losließen.
Markthallen- Bericht von J. Sandmann, städtischem Verkaufs- Vermittler, Berlin , den 22. November 1886.
Geflügel. Gänse werden wieder reichlicher zugeführt, Bes darf und Preise steigend. Regelmäßige Zufuhren an fetten Gänsen, Enten und Buten sehr erwünscht. 8-10 Bfd. schwere gerupfte Gänse 45-50 Pf., über 10-15 Pfd. 50-60 Pf., Fett gänse über 15 Pfd. schwer 60 Pf. und mehr per Pfd., junge Enten 1,50-2,50, fette Enten 50-60 Pf. per Pfd., Hühner 0,55 bis 0,80 und 1,20-1,70 M., Tauben 30-40 Pf., Poularden 4,50 bis 8 M. Mageres Geflügel schwer verkäuflich, lebende Gänse zum Mäften 2,00-3,00 M., lebende Enten 0,90-1,50 M luftion täglich im Bogen 4 um 6 Uhr Nachmittags.
Wild. Die Zufuhr ist sehr gering; an Hasen ist Mangel dieselben erzielen hohe Preise. Rehe 50-60, hirsche, sehr starke und fehlerhafte 25 bis 30, 1. 28 bis 38, Dammwild 30 bis 45, schwere und fehlerhafte 22 bis 35, Wild schwein 30 bis 45, fleine 40 bis 56 Pf. pr. Pfund. Rebhühner, junge 1,20-1,50, alte 90-110 Bf., Fasanens hennen 2,50 bis 2,50, Fasanenhähne 2,90 bis 3,70 M Hafen 3,20-3,75, Raninchen 45-55 Pf. p. Std, Krametsvögel 28 bis 30 Pf. per Stüd. Auerhahn 3,00-4,50 M. Birkhuhn 1,75-2,50 pr. Stück. Schnepfen 2,20-2,80, Belassinen 30 bis 75 Pf. pr. Stück. Die Wildauktionen werden täglich im Bogen 4 um 6 Uhr Nachmittags abgehalten.
Die Engros- Auktionen finden vermehrte Aufnahme. Auch aus entfernteren Städten kommen Händler hierher, in der Auktion ihre Einkäufe zu besorgen, weil sie hier bei der großen Aus wahl vortheilhafter und beffer fich versorgen können, als an den Produktionsorten. Schriftliche Einkaufsbestellungen fönnen nur berücksichtigt werden, wenn ein Preis limitirt und der ungefähre Betrag eingesandt wird.
Obst und Gemüse. Birnen 6,00 bis 8,50, Tafelbirnen 10-20, feinste Sorten 20-40 M., Aepfel 6,00-9,00 M Tafeläpfel 10-20 M., feinste Sorten 20-36 M., Maronen 20-30 M., Wallnüsse 20-30 M. pr. 3tr.
Bwiebeln 4,50-6,00-8,00 m. per 100 Pfd., Weißfleischige Speisekartoffeln 2,80-3,60, rothe 2,80-3,00, blaue 2,80-3,20 per 100 Ro., groß Sellerie 7-10 M., flein 3-7 M., Meerrettig 7-12 M., Blumenkohl 30-40 m. pr. 100 Stüd, Rohl rüben 1,50-2,00 M. per Bentner.
Blumen und Blätter. Rosen- Hochstämme 45-55, niedrige veredelte 15-20 M. pr. 100 Stüd, Primeln 13-15 M Uhr Nachmittags
Geräucherte und marinirte Fische. Regelmäßige Zufuhren erwünscht. Bratheringe per Faß 1,50-2,25 M. Ruffische Sardinen 1,50-1,60 M. Rheinlachs 2,50-2,90, Weser - und Ostseelachs 1,20-1,60, Flundern, fleine 2,50-5,00 m., mittel 7,50-16 M., große 18-27 M., Büdlinge 1,80-4,00 m. per 100 Stüd. Sprotten 25 bis 35 Pf. per Pfund. Rauchaal mittel 1 M. per Pfd.
Eier 3,10 M. pr. Schock netto.
Butter. Tendenz flau. Feine Tafelbutter findet schlanke Aufnahme; die Bufuhr ist mäßig, dagegen wird geringere Waare reichlich zugeführt. Frische feinste Tafelbutter c fein Tafelbutter 1. 110-118, II. 95 bis 108, 111. fehlerhafte 85 bis 90. Landbutter I. 90-96, n. 80 bid 85 M. Galizische und andere geringste Sorten 55-72 M
120-125
pr. 50 Ro.
Räfe. f. Quadrat Sahnentäse Inapp und gut be zahlt. Emmenthaler 70-75, Schweizer I. 56-63, 11. 50-55, . 42-48, Quadrat- Backstein I. fett 22-30, II. 12-18 M., Limburger I. 30-35, 1. 20-25, Rheinischer Holländer Käse 45-58 M., echter Holländer 60-65 M., Edamer 1. 60-70
II. 56-58 M.
Berantwortlich für den politischen Theil und Soziales Mag Schippel, für Vereine und Versammlungen F. Tukauer, für den übrigen Theil der Zeitung N. Cronheim, sämmtlich in Berlin .
Hierzu eine Beilage.
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