Präsident erklärte sodann nach Fassung eines Beschlusses, daß die Deffentlichkeit während des ganzen Prozesses wegen zu be­fürchtender Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicher­heit ausgeschloffen sei. Das Urtheil dürfte in etwa acht Tagen verkündet werden.

Halle, 20. November. Die Saale  - Btg." berichtet in eigener Sache: Als Anfang Februar dieses Jahres der Saraum'sche Landesverrathsprozeß vor dem Reichsgericht verhandelt wurde, veröffentlichte eine große Zahl deutscher Zeitungen, man spricht von 40, furz nach Beginn des Prozesses, der eine Menge An­flagestoff gegen Saraum gehäuft hatte, Uebersichten über die Angelegenheit. Diese Uebersichten, die nichts Ungewöhnliches waren und fich in den Grenzen jener zusammenfassenden Be richte hielten, mit welchen die deutsche Presse bis dahin die die Nachrichten über Aufsehen erregende Strafprozesse einzuleiten pflegte, gaben der Direktion der Berliner   politischen Polizei Veranlassung, durch Vermittelung der Reichsoberanwaltschaft auf Grund des§ 17 des Preßgefeßes gegen diejenigen Bei­tungen eine strafrechtliche Verfolgung zu erwirken, welche von besonderen Berichterstattern jene Uebersichten erhalten und den fleineren Blättern als Quelle gedient hatten. Es wurde fest gestellt, daß jene Vorberichte unter Benugung der Anklageschrift verfaßt waren, was durch den gedachten§ 17, wonach An­flageschriften nicht veröffentlicht werden dürfen, bevor sie in oder das Ver­öffentlicher Verhandlung verlesen sind Die Ver fahren sein Ende erreicht hat, untersagt iſt. folgung trat ein, obschon ein öffentliches Interesse wohl nicht verlegt war, wie auch daraus erhellt, daß das Reichsgericht in seinem öffentlich fundgegebenen Erkenntnisse gegen Sarauw alle die Punkte, die in den Zeitungsberichten erwähnt waren, be­rührt hat. Auch die Saale- 3tg." hatte sich durch die Ver­öffentlichung einer von einem ihrer Mitarbeiter ihr vermittelten Uebersicht eine Anklage zugezogen. Im Mai d. J. fand der erfte Termin statt, der mit einer Freisprechung auf Grund des $ 21, welcher in Fahrlässigkeitsfällen den Redaktionen durch Nennung des Einsenders Schuß gegen eine Verurtheilung ge­währt, abschloß. Dagegen legte die königliche Staatsanwalt­schaft Revision bei dem Reichsgericht ein, welches die Sache zur Feststellung, ob nicht etwa ein dolus eventualis vorhanden gewesen, das heißt ein bewußter Zweifel an der Korrektheit der Veröffentlichung, in die erste Instanz zurückverwies. Gestern fand dieser zweite Termin statt, der gleich dem ersten mit Freisprechung des verantwortlichen Redakteurs endigte, da sich dem Gerichtshof auch nicht der leiseste Anhalt für die Annahme eines bewußten Zuwiderhandelns gegen jenen Preßgefeßparas graphen zeigte.

+ Ein neues Portemonnaie zu befißen, war schon lange der heiße Wunsch des vierzehnjährigen Knaben Aler Pf. Am 21. September hatte er nun glücklich ein Baarvermögen von 30 Pf. in der Tasche und er beschloß, diese Summe sofort in eine leere Geldtasche umzusetzen. Er ging durch die Straßen und blieb vor den Schaufenstern stehen, um die ausgelegten Herrlichkeiten zu mustern; er fonnte sich schwer entschließen, diesen Einkauf zu machen. Endlich lockte ihn ein billiger" Laden in der Prinzenstraße, das Galanteriewaarengeschäft von

der Strafe zu melden; er war nicht wenig erstaunt, an seiner Statt den Freund, den opferfreudigen, zu sehen. Nach Auf­flärung des wahren Sachverhalts wurde Krüger sofort aus- und Büttner, der wahre, eingelocht. Für Krüger hatte der Freundschafts­Büttner, der wahre, eingelocht. Für Krüger hatte der Freundschafts­dienst obenein noch die Folge, daß er wegen Fälschung öffent­licher Register beziehungsweise wegen Urfundenfälschung unter Anklage gestellt wurde, denn er hatte auf Erfordern ein amt­liches Schriftstück fälschlich mit dem Namen des Freundes unter zeichnet. Vor der Straffammer des Landgerichts I ent­fchuldigte Krüger sein Vergehen mit Trunkenheit zur Zeit der That; das Urtheil lautete zusäßlich zu einer anderweitig zu verbüßenden Freiheitsstrafe auf noch einen Monat Gefängniß.

im

Der Zusammenstoß eines Personen- Dampfschiffes Konfondia" der Stralauer Dampfschifffahrts- Gesellschaft im Juli d. J. mit einem Spreekahn auf der Spree verursachte in der Nähe von Treptow   das Sinken des mit Mauersand be= ladenen Lastkahns; die Bemannung des lepteren, einer soge­nannten Bille, wurde jedoch noch gerettet. Dem Schiffseigner ist hierbei ein Schaden von über 600 Mark entstanden, nachdem die gesunkene Bille gehoben und zu Brennholz zer­schlagen war; ebenso war der größte Theil der Ladung hinweg­geschwemmt und daher verloren. Für diesen Unfall war fei­tens der Behörde der Maschinist Palan, Maschinenmeister- Appli­fant bei der Marinereserve, verantwortlich gemacht; derselbe feit fährt bereits 15 Jahren als Schiffsheizer und hatte am Tage des Unfalls auf dem Schiffe Konkordia" Maschinenraum einen jungen Anfänger, welchen er mit Vorwiffen der Direktion im Maschinendienst ausbilden sollte; diesem überließ Palan, als die ,, Konkordia" bei Treptow  angelangt, auf einen kurzen Augenblick die Bedienung der Schiffsmaschine, um im Rojenraum nach ca. 12stündiger un­unterbrochener Thätigkeit eine Mahlzeit einzunehmen. Zu dem selben Zeitpunkte aber näherte sich jener Spreefahn der Kon fordia", unvermuthet von dem Maschinisten Palan. Es ertönte von der Kommandobrücke ein Kommando des Schiffsführers, jedoch vermochte dies die Katastrophe nicht mehr abzuwenden und der Zusammenstoß war geschehen. Im Audienz- Termin vor der Straffammer des Landgerichts I', vor deren Schranken die Sache gestern zum Austrag gebracht wurde, lehnte Balan den in der Anklage erhobenen Vorwurf ab, indem er als den Schuldigen den Schiffsführer der Konkordia" be­zeichnete, dessen Kommando zeitweise unverständlich sei; ferner die Zweckmäßigkeit er zur Beit des Unfalls erlaffenen Kommandos des Schiffs- Führers über­haupt in Zweifel. Nach Anhörung der geladenen Sachver ständigen erachtete der Gerichtshof jedoch, daß seitens des An­geflagten eine Fahrlässigkeit darin liege, daß derselbe den Ma­schinen- Raum zur fritischen Zeit verlassen hatte. Da zu Gunsten des Angeklagten weitere Umstände sprachen, billigte der Ge­richtshof dem Angeklagten mildernde Umstände zu; das Urtheil wegen Vergehens gegen§ 323 R. St. G. B.( fahrläffiges Be­wirten der Strandung oder Sintens eines Schiffes) lautete auf 3 Tage Gefängniß.

zog

des

Claas  , an: dort gab es Portemonnaies in allen Formen und Soziales und Arbeiterbewegung.

Farben; von der einfachen Geldtasche bis zum feinsten Kunst­wert der Lederarbeit in echt" Juchten oder in echt" Krokodil. Der Knabe trat ein und der Verkäufer," ein Bruder des Besitzers, legte ihm Portemonnaies zur Auswahl vor. Da aber die dreißig Pfennige, die Aler zur Verfügung hatte, die Auswahl sehr beschränkten, so handelte es sich schließ­lich nur um zwei Geldtaschen, eine braune und eine schwarze. Der Junge entschloß sich für die lettere, erlegte den Betrag und trollte sich hinweg, froh, ganz wie ein Großer ein Porte­monnaie, freilich ein leeres, in der Tasche zu haben. Zu Hause wurde sein Einfauf von Mutter und Geschwistern kritisch geprüft und seine Freude wurde durch tadelnde Bemerkungen über die Qualität des erworbenen Gegenstandes etwas geschmälert. Das braune ist sicherlich das bessere gewesen", so hieß es, Du dummer Junge läßt Dir doch alles in die Hand drücken!" Am nächsten Tage stand Aler wieder in dem Galanteriewaarenladen und wollte das schwarze Porte­monnaie gegen das braune umtauschen. Der Verkäufer ging jedoch hierauf nicht ein und änderte seinen Entschluß auch nicht, als der Knabe 10 Pf. zulegen wollte. Aler mußte ab­ziehen, beim Verlaffen des Ladens aber rief er: hr Geschäft werde ich rekommandiren!" Wurde der Kaufmann schon hier­durch gereizt, so tam noch hinzu, daß der Junge fich beständig in der Nähe des Ladens aufhielt, durch das Schaufenster hineinfah, einige Bemerkungen nicht gerade schmeichelhafter Art laut werden ließ und schließlich einem Bekannten, den er auf der Straße traf, das gestern gekaufte Portemonnaie zeigte. Darüber wurde Herr Claaß so wüthend, daß er auf die Straße stürzte, den Jungen faßte und zu Boden warf. Die Vorübergehenden nahmen Partei für den gemißhandelten Jungen und Herr Claaß mußte schnell in seinen Laden sich zu rückziehen, sonst hätte es noch für ihn Püffe geregnet. Gestern stand er vor der 94. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts. Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 20 Mart gegen ihn und so setzte auch der Gerichtshof die Strafe fest, indem er als strafmildernd in Betracht zog, daß Claaß gereizt worden sei, bevor er in so roher Weise handelte.

W

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Wegen Sittlichkeitsverbrechens gemäߧ 173 R. Str. G. B. angeklagt, erschien gestern vor der Strafkammer des Landgerichts I   der 13 jährige Schulfnabe Franz Mühlmann aus Rirdorf, in Gemeinschaft mit seiner 16 Jahre alten Schwester. Beiden noch in den Kinderschuhen stehenden An­geklagten wird das Verbrechen der Blutschande zur Last gelegt, zu welchem die Schwester den Bruder verleitete. Die moderne Eva wird nach stattgehabter Beweisaufnahme zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt; bezüglich des angeklagten Bruders der­felben wird jedoch auf Grund sachverständiger Gutachten fest­gestellt, daß derselbe in gewiffem Grade geistig beschränkt ge­wesen zur Zeit der That. Der Knabe wurde deshalb, weil an­genommen ward, daß er die zur Erkenntniß der Strafbarkeit feiner Handlung erforderliche Einsicht nicht besessen, von der wider ihn erhobenen Anklage freigesprochen und angeordnet, daß derselbe feiner Familie zu überweisen sei. Wegen Ver­brechens wider die Sittlichkeit hatte sich ferner der Kutscher Julius Stegemann vor derselben Strafkammer zu verantworten und zwar beruhte die Anklage auf einem überaus schändlichem Ver­gehen gegen den§ 176 R.-St.-G.-B., begangen im Herbst d. J. zu Tempelhof  . Die auf Grund der unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattgehabten Verhandlung ermittelten Thatsachen tennzeichneten den Angeklagten als ein Ungeheuer in Menschen­gestalt; denn er hat durch seine That das unschuldige Opfer feiner thierischen Triebe ein 6jähriges Mädchen, Tochter einer armen Wittwe in Folge Ansteckung zeitlebens unglüc lich gemacht. Dem Antrage des Staatsanwalts gemäß er fannte der Gerichtshof auf 3 Jahre Zuchthaus, 5 Jahre Ehr­verlust.

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Schlecht belohnter Freundschaftsdienst. Der Töpfer Friedrich Krüger faß mit einem Freunde Namens Büttner in einem Restaurationslokale beim Glase Bier und im Laufe des Gespräches gab Büttner seinem Kummer darüber Ausdruck, daß er eine Gefängnißstrafe noch verbüßen müsse und bereits Auf forderung erhalten habe, fich zum Antritt diefer Strafe an einem bestimmten Tage spätestens fich zu stellen, und gerade jetzt habe er solch' schöne Arbeit. Krüger, welcher sich bereits in animirter Stimmung befand, beschloß, dem Manne zu helfen; er brachte sich selbst zum Opfer, indem er hinging und sich im Gefängnißbureau zu Rummelsburg   an Büttner's Stelle zum Antritt der Strafe für denselben, jedoch ohne deffen Vorwissen, meldete. Der böse Bufall fügte es nun, daß am zweiten Tage darauf Büttner in eigener Person erschien, um sich zum Antritt

Ueber den Lebensgang Henry George's  , des Arbeiter­kandidaten für das Bürgermeisteramt in New- York  , entnehmen wir dem Recht auf Arbeit": Henry George   wurde am 2. September 1839 in Philadelphia   als Sohn eines früheren Verlegers religiöser Bücher und späteren Zollbeamten geboren. Bis zu seinem 13. Jahre besuchte er eine Volksschule und eine höhere Lehranstalt, die er verließ, da nach seiner eigenen An­gabe dort nichts gelehrt wurde, was er nicht bereits wiffe oder zu wiffen glaube." Mit 16 Jahren trat er als Schriftseger­lehrling in eine Druckerei ein, hielt es hier aber nicht lange aus, sondern trieb sich bis zum Jahre 1858 als Schiffsjunge und Matrose auf der See umher. Im Spätjahr 1858 tam er nach San Franzisko, wo man damals viel von der Entdeckung neuer Goldgruben am Frazer Fluffe auf Rautouvers Island  Sprach. Der junge Abenteurer war natürlich der Ansicht, daß er ebenso leicht wie andere dort in kurzer Zeit sich ein Ver­mögen werde erwerben können und fuhr mit einigen Genossen mögen werde erwerben können und fuhr mit einigen Genossen und Indianern in einem elenden Kahne unter den größten Schwierigkeiten den Fluß hinauf, der aus einer fast ununter brochenen Reihe von Wasserfällen, Wirbeln und Stromschnellen besteht. Der Lohn für seine Entbehrungen und sein raftloses Arbeiten in den Goldfeldern war aber wie bei so Vielen gleich Null; entmuthigt wandte er dem Eldorado den Rücken und war schließlich froh, in einer Druckerei zu San Franzisko wieder Beschäftigung als Sezer zu finden. Abwechselnd Seger, Re­dakteur und Beitungsbefizer, bald bettelarm, bald wohlhabend, blieb er bis zum Jahre 1878 in Beitungsdruckereien thätig, machte dann Bankerott und nahm eine kleine amtliche Stellung in der Verwaltung des Staates Kalifornien   an, die ihm hin­reichend Muße gewährte, das durch jahrelange Studien und Be­obachtungen über die Grund- und Bodenfrage gesammelte Ma­terial in einem Buche zusammenzufassen und zu veröffentlichen, welches den Titel Fortschritt und Armuth" führt. Die Ab faffung des Buches hatte nur ein Jahr in Anspruch genommen, allein jezt hielt es sehr schwer, einen Verleger dafür zu finden, bis sich endlich die Firma D. Appleson bereit fand, das Buch ohne Bahlung eines Honorars zu drucken. Die erste Auflage, welche nur 500 Exemplare betrug, wurde sofort verkauft und jezt folgte in immer fleineren Zwischenräumen eine Auflage der auderen, so daß binnen fünf Jahren in Amerika   28, in Eng­land 10 Auflagen erschienen. Die erste deutsche   Uebersetzung, der bald eine solche in's Spanische und in andere Sprachen gefolgt war, erschien im Jahre 1880, die zweite im Jahre 1884, eine neue( Lieferungs-) Ausgabe ist jetzt im Erscheinen.

In Bezug auf den Stand des Arbeitsmarktes" wird in dem Bericht der Handelskammer zu Solingen   ausge führt, daß in fast allen Branchen fich Klagen hören ließen, 3. B. bei der Fabrikation von Meffern, Stiefeleisen, Metall­bügeln, Schrauben u. f. w. Die Folgen des schlechten Standes des Arbeitsmarktes waren Reduktion des Arbeitstages und Arbeiterentlassungen. Auch die Etablissements der Tertilbranche flagen über schlechten Geschäftsgang; in elastischen Geweben für die Schuhindustrie stand fast die Hälfte der Bandstühle still. Daß das Fehlen jedes Arbeiterschutes in Belgien   und die dadurch hervorgerufene maßlose Ausbeutung der Arbeiter auch die deutsche   Industrie benachtheiligt, wird mit Recht in dem Bericht hervorgehoben. Wiederum ein Be­weis, wie nothwendig die Anbahnung einer internatio nalen Fabritgefeggebung ist, damit die Industrie desjenigen Staates, der die Arbeiterverhältnisse nach humanen Grundsägen regelt, nicht fonkurrenzunfähig gegen diejenigen Staaten wird, welche den heimischen Unternehmern Vortheile durch die Ge­stattung einer schamlofen Arbeiterausbeutung verschaffen.

" Der Kompak", das Organ der Knappschafts- Berufs­genoffenschaft für das Deutsche Reich, theilt einen stenogras phischen Bericht mit über den diesjährigen allgemeinen deutschen Bergmannstag( 1. bis 4. September zu Düsseldorf  ), betreffend die wissenschaftlich- technischen Verhandlungen des ersten Tages

handelt werden. Die allgemeine Durchführung des Verbots des Schwarzpulvers auf staubigen Schlagwettergruben dürfte in­zwischen wesentlich leichter geworden sein. Einerseits hat man, ficherem Vernehmen zufolge, in der Nähe von Schlebusch  ( Re­ gierungsbezirk Düsseldorf  ) mit der Errichtung einer Karbonit fabrik bereits begonnen und andererseits ist abermals ein neues, brisantes und zu Sprengarbeiten in der Kohle fich wohl eignen des Sprengmittel bekannt geworden, der Roborit, mit welchem wohl bald Versuche im Großen gemacht werden.

Oberschlesische Löhne. Ein größeres Hütten- und Stanz­werk in Oberschlesien   suchte in Berlin   ,, Klempner, welche allen Arbeiten in Schwarzblech gewachsen sind" und stellte dafür je nach Leistung 2-3 Mark pro Tag" in Aussicht. Wer da weiß, wie sehr im Anfang alles günstiger dargestellt wird, als es in Wahrheit ist, wird gewiß nicht glauben, daß es jemand über 2 Mark hinaus bringt. Dafür muß er von Morgens 7 bis Abends 6 Uhr arbeiten, ohne Pause für Frühstück und Vesper, nur für das Mittagsbrod giebt es eine freie Stunde. Reisegeld wird vergütet, wenn der Neuling ein volles Jahr Es wird nicht viele Berliner   Klempner in ausgehalten hat. dieses oberschlesische Eldorado für Rapitalisten ziehen.

Briefkasten der Redaktion.

Bei Anfragen bitten wir die Abonnements- Quittung beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht ertheilt. A. J. 1. Für Ihre Schulden dürfen Sachen, die Ihrem Kinde gehören, nicht gepfändet werden. Fordern Sie zunächst die Gerichtskaffe zur Freigabe des Kleiderspindes und der Kommode auf, und zwar als Vertreter Ihres Kindes, eventuell flagen Sie auf Freigabe. Wenn Sie das Eigenthum Ihres Kindes an den Pfandstücken glaubhaft machen können, so bean tragen Sie gleichzeitig den Erlaß einer einstweiligen Einstellungss verfügung( Anmeldestube Neue Friedrichstr. 13). 2. Der After­miether, der, trotzdem er rechtzeitig gekündigt hat, nicht aus der Wohnung zieht, muß noch einen weiteren Monat Miethe zahlen.

D. H. Brizerstr. Ihre Angabe, daß Sie die Wohnung feit 3 Jahren für 180 M. pro Jahr inne haben, ohne je mündlich oder schriftlich Kontrakt gemacht zu haben, kann un möglich richtig sein. Sie haben doch die Höhe des Mieths­preises besprochen. Jedenfalls können Sie Weihnachten die Wohnung zum 1. April fündigen.

R. B. 100. 1. Ein Regelflub bedarf keiner polizeilichen Anmeldung oder Genehmigung. 2. Beantragen Sie beim Vor­mundschaftsgericht, Ihnen die Vormundschaft abzunehmen und einem in Frankfurt   Wohnhaften zu übertragen. 3. Das Auslegen von Gewinnliſten der Sächsischen   Lotterie ist nicht strafbar.

G. B., Lübbenerstraße. Eine Frau darf sich erst zehn Monate nach Auflösung ihrer bisherigen Ehe wieder verheirathen. Doch kann fie beim Amtsgerichte Dispens von dieser Wartezeit erhalten, wenn sie ein Hebeammenattest einreicht.

W. S. M. Die Beschwerde gegen die ungerechtfertigte Verfügung des Polizeipräsidenten muß beim Polizeipräsidium selbst eingebracht werden und wird vom Oberpräsidenten ge­prüft. Da die Beschwerdefrist von 2 Wochen längst verstrichen ist, so müssen Sie beim Polizeipräsidenten einen erneuten An­trag auf Herausgabe der Schriften stellen und gegen den vor­aussichtlich ablehnenden Bescheid desselben rechtzeitig Beschwerde. einlegen.

A. H. 150. Das von Ihnen gewählte Mittel ist nicht unbedingt sicher, um Ihrer Frau und deren Verwandten Ihr Vermögen nach Ihrem Tode zuzuwenden. Sie thun am besten, ein Testament zu errichten und in demselben die von Ihnen gewünschten Verfügungen zu treffen. Das Testament muß bei Gericht deponirt werden.

Markthallen- Bericht von J. Sandmann, städtischem Verkaufs- Vermittler, Berlin  , den 23. November 1886.

Troß der regnerischen Witterung kommt die einges tretene fühlere Temperatur dem Geschäft sehr zu statten. Die Engros  - Auktionen finden vermehrte Aufnahme. Auch aus entfernteren Städten kommen Händler hierher, in der Auktion ihre Einkäufe zu besorgen, weil sie hier bei der großen Aus wahl vortheilhafter und beffer sich versorgen können, als an den Produktionsorten. Schriftliche Einkaufsbestellungen können nur berücksichtigt werden, wenn ein Preis limitirt und der ungefähre Betrag eingesandt wird.

Geflügel. Regelmäßige Zufuhren an fetten Gänsen, 8-10 Pfd. schwere Enten und Puten sehr erwünscht. gerupfte Gänse 45-50 Bf., über 10-15 Pfd. 50-60 Pf., Fett gänse über 15 Pfd. schwer 60 Pf. und mehr per Pfd., junge Enten 1,50-2,50, fette Enten 50-60 Pf. per Pfd., über 10 Pfd. schwere fette Puten 65-70-80 per Pfd., Hühner 0,55 bis 0,80 und 1,20-1,70 M., Tauben 30-40 Bf., Boularden 4,50 bis 8 M. Mageres Geflügel schwer verkäuflich, lebende Gänse zum Mäften 2,00-3,00 M., lebende Enten 0,90-1,50 M. Auktion täglich im Bogen 4 um 6 Uhr Nachmittags.

Wild. Die Zufuhr ist sehr gering; an Hasen ist Mangel dieselben erzielen hohe Preise. Rehe 50-60, Hirsche sehr starke und fehlerhafte 25 bis 30, fehlerhafte 25 bis 30, 1. 33 bis 35 Dammwild 30 bis 45, schwere und fehlerhafte 22 bis 32, Wild schwein 30 bis 45, fleine 40 bis 56 Pf. pr. Pfund. Rebhühner, junge 1,20-1,50, alte 90-110 Bf., Fasanen hennen 2,40 bis 2,50, Fasanenhähne 2,90 bis 3,70 M Hafen 3,50-3,75, Kaninchen 45-55 Pf. p. Std, Krametsvögel 28 bis 30 Pf. per Stück. Auerhahn 3,00-4,50 M. Birkhuhn 1,75-2,50 pr. Stüd. Schnepfen 2,10-4,00, Belaffinen 30 bis 75 Pf. pr. Stück. Die Wildauftionen werden täglich im Bogen 4 um 6 Uhr Nachmittags abgehalten.

Obst und Gemüse. Größere Zufuhren an Obst sehr er wünscht. Preise steigend. Birnen 6,00 bis 8,50, Tafelbirnen 10-20, feinste Sorten 20-40 M., Aepfel 6,00-9,00 M Tafeläpfel 10-20 M., feinste Sorten 20-36, M., Wallnüffe 20-30 m. pr. 3tr.

Bwiebeln 4,50-6,00-8,00 m. per 100 Pfd., Weißfleischige Speisekartoffeln 3,00-3,60, rothe 2,80-3,00, blaue 2,80-3,20 per 100 Ro., groß Sellerie 7-10 M., Klein 3-7 M., Meerrettig 7-12 M., Blumenkohl 30-40 m. pr. 100 Stüd, Kohl rüben 1,50-2,00 M. per Bentner.

Blumen und Blätter. Rosen- Hochstämme 45-55, niedrig veredelte 15-20 m. pr. 100 Stüd, Primeln 13-15 M. pr. 100 Stüd. Auftion jeden Dienstag und Freitag um 5 Uhr Nachmittags

Geräucherte und marinirte Fische. Regelmäßige Zufuhren erwünscht. Bratheringe per Faß 1,50-2,25 M. Ruffische Sardinen 1,50-1,60 M. Rheinlachs 2,50-2,90, Wefer- und Oftfeelachs 1,20-1,60, Flundern, fleine 2,50-5,00 M., mittel 7,50-16 M., große 18-27 M., Bücklinge 1,80-4,00 m. per Sprotten 25 bis 35 Pf. per Pfund. Rauchaal 100 Stüd mittel 1 M. per Pfd.

Eier 3,10 M. pr. Schock netto. Die Zufuhren an frischen Etern find mäßig und werden leicht verkauft.

Butter. Tendenz flau. Feine Tafelbutter findet schlanke

Waare reichlich zugeführt. Frische feinste Tafelbutter c. 120-125, fein Tafelbutter I. 110-118, II. 95 bis 108, JII. fehlerhafte 85 bis 90. Landbutter I. 90-96, II, 80 bis 85 M. Galizische und andere geringste Sorten 55-72 M

über die in Schlagwettergruben zu verwendenden Sprengmate- Aufnahme; die Zufuhr ist mäßig, dagegen wird geringere rialien. Der Artikel schließt mit folgenden für die Bulver fabriken bedeutsamen Bemerkungen: Wie bereits in Nr. 12/13 dieses Blattes mitgetheilt, ist seitdem durch die große Kohlen­stauberplosion auf der Beche Konsolidation zu Schalte am 24. September d. J. in schlagendster Weise bewiesen worden, daß die in der vorstehenden Diskussion unter allgemeiner Bu ſtimmung aufgestellten Grundsäße bezüglich des Schießverbots

mit Schwarzpulver bald zur Durchführung kommen müssen. Es ist daher der Gegenstand beim Genossenschaftsvorstande von mehreren Seiten neuerdings in Anregung gebracht worden und wird darüber in der nächsten Plenarversammlung weiter ver­

pr. 50 Ko.

Käse. f. Quadrat- Sahnenkäse knapp und gut bes 111, 42-48, Quadrat- Backstein 1. fett 22-30, II. 12-18 M., 45-58 M., echter Holländer 60-65 M., Edamer I. 60-70,

II. 56-58 M.

Berantwortlich für den politischen Theil und Soziales Mar Schippel, für Vereine und Versammlungen F. Tugauer, für den übrigen Theil der Zeitung N. Gronheim, sämmtlich in Berlin  

Drud und Verlag von Mag Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.

Hierzu eine Beilage.