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ein und nannte er mir einen falschen Namen. Später wurde mir gesagt, daß dies der Angeklagte Tittel gewesen sei, ich kann den Mann jedoch nicht wieder erkennen.
Die Sigung wird alsdann gegen 3% Uhr Nachmittags auf Mittwoch Vormittags 9 Uhr vertagt.
3weiter Tag der Verhandlung.
Präsident Landgerichtsdirektor Krause eröffnet gegen neun Uhr Vormittags wiederum die Sigung. Es werden eine Anzahl Entlastungszeugen vernommen, die jedoch nichts Wesentliches befunden.
Auf Antrag des Staatsanwalts wird nochmals Polizeiwachtmeister Hubrich vernommen. Dieser erzählt die bereits mitgetheilte Affäre, daß einige Zeit nach dem Krawall 2 junge Arbeiter mit Steinen nach ihm geworfen haben, ohne daß er die betreffenden Persönlichkeiten habe feststellen können. Einige Wochen darauf, furze Zeit nachdem der sozialdemokratische Agitator Breil aus Spremberg ausgewiesen war, sei er wiederum mit Steinen geworfen worden. Diesmal sei es ihm gelungen, den Attentäter in der Person des Arbeiters Laucke zu verhaften, Dieser sagte:„ Ich bin nicht so schlimm, Herr Wachtmeister, ich bin zu dem Steinewerfen bestimmt worden." Auf die Frage, wer ihn dazu bestimmt habe, antwortete er, das werde er später fagen. Am folgenden Morgen habe Laude weder von dieser Unterredung, noch daß er mit Steinen geworfen, irgend etwas gewußt. Laucke habe gesagt, er sei am vorhergehenden Abende finnlos betrunken gewesen; diese lettere Behauptung stelle er ( Hubrich) jedoch mit aller Entschiedenheit in Abrede.
Es werden alsdann die Aussagen zweier kommissarisch vernommener Zeugen verlesen.
Rentier Römmler hat danach bekundet, daß am Sonntag Morgen vor seinem in der Nähe des Marktplates belegenen Saufe eine große Anzahl Pflastersteine gelegen haben, die jeden falls am Abende vorher hingeschafft worden seien. Vor seinem Hause herrsche stets die größte Sauberkeit, auch liegen innerhalb der Stadt niemals Pflastersteine umher.
Handelsmann Kurzhals hat am 1. Mai Mittags einige junge Arbeiter, von denen er die Angeklagten Rietschel und Rorn erkannt habe, an der Dresdenerstraßen- Ede stehen sehen. Die Leute fagten:" Heute Abend geht es erst recht los, heute werden wir es dem rothbärtigen Schw. schon besorgen, das Messer muß in Anwendung gebracht werden."
Korn und Rietschel stellen eine solche Unterhaltung in Abrede.
Ein Geschworener fragt, ob am Abende des 1. Mai der Kandelaber auf dem Marktplage gebrannt habe. Der Angekl. Tittel behauptet nämlich: er habe am Kandelaber gestanden und konnte somit unmöglich von dem gestern vernommenen Tuchfabrikanten Schmidt erkannt worden sein. Die PolizeiWachtmeister Hubrich, Sommer und Polizei Sekretär Mattka befunden, daß sie sich darauf nicht mehr erinnern.
Bürgermeister Wirth: Der Kandelaber habe höchstwahrscheinlich nicht gebrannt, der Marktplatz sei aber trotzdem derartig erleuchtet gewesen, daß man vom Rathhause auch sehr wohl einen am Kandelaber stehenden Menschen erkennen habe tönnen.
Der betreffende Geschworene bemerkt: Er habe gestern persönlich in Spremberg einen Versuch gemacht und gefunden, daß, wenn der Kandelaber nicht brenne, man vom Rathhause aus einen an legterem stehenden Menschen nicht erkennen tonne.
Die Beweisaufnahme ist danach beendet.
Der Protokollführer, Referendar Wehlan, verliest die den Geschworenen vorzulegenden Schuldfragen, die bezüglich aller Angeklagten auf Landfriedensbruch und Auflauf, bei den meisten Angeklagten auch auf Rädelsführerschaft lauten.
Es wird alsdann von dem Vertheidiger, Rechtsanwalt Schulz, bemerkt, daß vergessen worden sei, den gestern vorgefchlagenen Entlastungszeugen Schulz aus Sladen zu vernehmen. Der Angeklagte Korn verzichtet auf diesen Zeugen.
Es nimmt alsdann das Wort zur Schuldfrage Erster Staatsanwalt Sauce: Gestern haben wohl zwei Beugen behauptet, Der Arawall babe feinen sozialistischen Untergrund gehabt.
schworenen die nöthige Rechtsbelehrung, worauf sich dieselben gegen 2 Uhr Nachmittags zur Berathung zurückziehen. ( Schluß folgt.)
Leipzig , 24. November. Morgen, Donnerstag, kommen hier vor dem Reichsgericht zwei Diätenprozesse zur Verhandlung, und zwar gegen die Reichstagsabgeordneten Hasenclever und Dirichlet.
†, Sozialdemokraten find alle solche faule Arbeiter!" sagte der Maurerpolier Neumann, der einen Neubau in der Oderbergerstraße leitete, zu dem dort beschäftigten Maurer Miet, dessen Arbeit er tadelte. Eine solche Aeußerung bekundete wenigstens Mieß, der gestern vor der 91. Abtheilung des hie figen Schöffengerichts unter der Anklage des Hausfriedensbruches stand. Der Angeklagte erzählte, daß er zu anderen Kollegen die Absicht ausgesprochen habe, die Arbeit niederzulegen und in Moabit Arbeit zu suchen. Diese Absicht sei dem Maurerpolier Diese Absicht sei dem Maurerpolier hinterbracht worden, der von da an auf jede Weise versucht habe, an seiner Arbeit Fehler zu entdecken. Als nun am 12. September d. J. ein solcher nach seiner Meinung unbegründeter Tadel ausgesprochen wurde, da habe er ärgerlich Werkzeug und Material von sich geworfen und so sei dem Polier etwas Kalk auf den Hut geflogen. Von einigen Zeugen wurde aber bekundet, daß der Angeklagte den Polier mit Kalt und zwei halben Ziegelsteinen geworfen habe, von denen aber nur das erste Projektil den Polier getroffen habe. Neumann forderte hierauf den Angeklagten auf, sofort den Bau zu verlassen. Als Mies nicht sogleich ging, rief der Polier den Kalfschläger Will herbei und trug ihm auf, einen Schußmann herbeizuholen. Ein Beamter war jedoch nicht in der Nähe, und so machten sich Will und noch einige Kalfschläger auf, um den Maurer, der dem Polier mißfiel, vom Bau herunter zu bringen. Als Mies fich bedroht sah, schwang er seinen Hammer und sein neben ihm arbeitender Kollege D. rief: Schlagen laß' ich meinen Kollegen nicht!" und ergriff eine Schippe zur Abwehr. Mit dieser Schippe foll er nun dem eindringenden Will einen Stoß in die Brnst versetzt haben, so daß derselbe in einen leeren Mörtelkasten trudelte. So gab wenigstens Will es vor Gericht an, während D., der sich gegen die Anklage der Körperver legung zu verantworten hatte, diese That in Abrede stellte. Schließlich kam der so lange gesuchte Schußmann und schlichtete den Streit, der größere Dimensionen anzunehmen drohte, da ein Theil der Maurer für Mieß Partei nahm, während die Kalfschläger sich auf die Seite des Polier stellten. Der Staatsanwalt beantragte gegen Mieß 1 Woche Gefängniß wegen des Hausfriedensbruches, gegen D. 2 Wochen Gefängniß wegen der Körperverlegung. Der Vertheidiger des Mietz bezweifelte die Anwendbarkeit des§ 123( Hausfriedensbruch) und schlug die Ladung eines Entlastungszeugen vor. Diesen Antrag lehnte der Gerichtshof ab und erkannte gegen beide Angeklagten auf Schuldig. Mieß wurde zu einer Woche Gefängniß wegen des Hausfriedensbruches und zu der höchsten Haftstrafe, die das Gesez zuläßt, zu vierzehn Tagen Haft wegen der Uebertretung, des Werfens mit den Steinen und dem Kalfe verurtheilt, während gegen D. unter Annahme mildernder Umstände auf eine Woche Gefängniß erkannt wurde.
+ Ein Sommerfest des patriotischen Vereins", mit J.
drei Jahren Buchthaus und je zehnjährigem Ehrverluft. Die von Möser eingelegte Revision wurde verworfen, der Verurtheilte am 11. Juni cr. in die Strafanstalt zu Sonnenburg überge führt. Rechtsanwalt Dr. Friedmann, welcher diesen Fall in in seiner soeben herausgegebenen Broschüre Ueber die Schwur gerichte" auf S. 16 und 17 besonders erwähnt, reichte einen Wiederaufnahme- Antrag beim Landgericht zu Frankfurt a. D. ein, welcher unter einer merkwürdigen Begründung zurückge wiesen worden ist. Es heißt darin u. A.: Es läßt sich nicht verkennen, daß diese Umstände geeignet sind, die Glaubwürdig keit der Bezichtigung des Plathe in hohem Grade zweifelhaft erscheinen zu laffen. Wenn aber gleichviel die Geschworenen aus der Hauptverhandlung die Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten Möser geschöpft haben, so läßt sich nicht abs sehen, wie die weiteren in den Vertheidigungsschriften und den Wiederaufnahmegesuche vorgetragenen Thatsachen die Glaubwür digkeit der Plathe'schen Bezüchtigung noch mehr, als es ohnehin schon geschehen, soll erschüttern und eine andere Entscheidung zu Gunsten des Angeklagten Möser herbeiführen können, da fie, wie gesagt, die absolute Unwahrheit der Bezichtigung in ihren erheblichen Punkten darzuthun nicht geeignet find." Auf die gegen diesen Beschluß eingelegte Beschwerde ordnete der Feriensenat des Kammergerichts die Erhebung der beantragten Beweise an, von denen namentlich ein Alibi des Möser für die Zeit der Anstiftung von größter Erheblichkeit ist. Inzwischen trat wieder ein merkwürdiges neues Ereigniß in diefer an und für sich so eigenartigen Sache ein. Plathe iſt am 26. Juli cr. in der Strafanstalt zu Sonnenburg verstorben. Vor seinem Ableben widerrief er vor dem Anstaltsgeistlichen Brandt alle seine gegen Möser erhobenen Bezichtigungen und gab auf eindringliches Befragen des Geistlichen an, daß seine erstgemachte Aussage auf voller Wahrheit beruhe. Dieser Vorfall veranlaßte den Ersten Staatsanwalt beim Landgericht zu Frankfurt a. D. seinerseits zu Gunsten des Möser die Wiederaufnahme des Verfahrens in Antrag zu bringen. und die Entlassung desselben aus der Strafanstalt zu bewirken Dieselbe erfolgte am 11. August d. J., so daß Möser ca. fünf Monate in Untersuchungshaft und zwei Monate im Zuchthause unschuldig zugebracht hat. Die Staatsanwaltschaft erachtete mit ihrem Antrage den des Vertheidigers zwar für erledigt, letterer bestand aber im Interesse seines so schwer mitgenommenen Man danten darauf, daß auch dessen Antrag entschieden werde und namentlich die Erhebung der Beweise ihren Fortgang nehme. Dies ist auch geschehen und die Beweisaufnahme geschlossen. Wie wir hören, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft die Geneh migung des Herrn Justizministers dazu einzuholen, bei Gericht nach Maßgabe des§ 411 Abs. 2 der Strafprozeßordnung den Antrag auf Freisprechung ohne neue Hauptverhandlung zu steller. Hoffentlich wird dem unschuldig Verurtheilten diese größte zu lässige Genugthuung zu Theil.
Die Voruntersuchung gegen elf dem Fachverein der Töpfer angehörige Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Kontrolkommission ist jetzt beendet und ist die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Die Voruntersuchung hat un gefähr 6 Monate gedauert. Der Fachverein der Töpfer wurde am 9. Juni geschlossen.
diefer Svigmarke versehen waren zwei Artikel im Auguſt v. 3. Vereine und Versammlungen.
in der freifinnigen Eberswalder 3tg." erschienen, wegen deren sich der verantwortliche Redakteur des Blattes, Adolf Lemme, gestern zu verantworten hatte, der unter der Anklage der Beleidigung durch die Presse vor der ersten Straffammer des hiefigen Landgerichts stand. Es handelte sich um eine Arfifelferie, die seinerzeit in Eberswalde gewaltigen Staub aufge wirbelt und durch die sich die Vorstandsmitglieder des genannten Vereins, an ihrer Spiße ein gewisser Major a. D. Ulbrich, beleidigt gefühlt und den Strafantrag gestellt hatten. leidigt gefühlt und den Strafantrag gestellt hatten. Die erste Verhandlung hatte vor der Strafkammer des Landgerichts in Prenzlau stattgefunden und das Material für die Anklage war durch vier Artifel gebildet worden. Der Staatsanwalt hatte wegen verleumderischer Beleidigung durch die Presse und in Anbe tracht der Vorstrafen gegen den Angeklagten 9 Monate Gefängniß beantragt; der Gerichtshof sprach ihn jedoch von Strafe und
Allein ich, der ich einen tieferen Einblick in die diesbezüg- Kosten frei. Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen dieses lichen Spremberger Verhältnisse habe, behaupte: die ge sammten Vorgänge hatten einen sozialdemokratischen, der Krawall vom Abend des 1. Mai bereits einen anarchi
daß ein großer Theil der Angeklagten anfänglich zugegeben das Eingen der sozialdemokratischen Lieder, sowie der Umstand, haben, sie seien Anhänger der sozialdemokratischen Partei. Allein die Vorgänge vom Abende des 1. Mai haben bereits einen anarchistischen Untergrund. Die Sozialdemokraten sind noch nicht so weit, um mit Dynamit ihre Grundsäße zur AusfühTung zu bringen. Allein man braucht blos einmal die anarchistischen Blätter, z. B. die von dem bekannten Most redigirte Freiheit" und auch andere, im Inlande verbreitete Blätter zu lesen, in denen die Anwendung von Dynamit empfohlen wird. Die Anarchisten wollen eben die gesammte Weltordnung mit Gewaltmitteln umstürzen,-um eine neue von ihnen erträumte Weltordnung an deren Stelle zu feßen. Dies ist jedoch nur die Färbung, die meines Erachtens nach die Sache hat. Wenn Sie, m.. Geschworenen, dieser Auffassung pflichten, so bleiben immer die Vorgänge vom Abende des in eingehender Weise diese Vorgänge, die zweifellos geplant gewesen seien und einen sehr gefährlichen Charakter hätten an nehmen können; er beantragt schließlich gegen sämmtliche An
getlagte das Schuldig.
werden.
Der
nicht bei
Erkenntniß war vom Reichsgericht insoweit anerkannt worden, als die Revifion in Bezug auf zwei Artikel für begründet ge halten und die Sache mit dieser Einschränkung zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an das hiesige Landgericht I gewiesen wurde. Die inkriminirten Artikel beschäftigen sich, wie schon aus der Ueberschrift hervorgeht, mit dem Sommerfest der Eberswalder, Patrioten". Sie erheben gegen den Vorstand des Vereins den Vorwurf, daß er Wahlstimmen zu kaufen suche, mit Freibier und Käsestullen trattire, die Kinder in die politische Agitation hineinziehen wolle und so Unfrieden in die Familien trage 2c. In eine Beweisaufnahme nicht eingetreten, 17 trotzdem wurde Beugen aus Eberswalde geladen waren. Der Angeklagte verzichtete wegen
sage; der Nebenkläger, Major Ulbrich, stellte die Wahrheit aller
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Der
in dem Artikel behaupteten Thatsachen in Abrede. Vertheidiger, Rechtsanwalt Flatau, beantragte die Freisprechung seines Klienten, da eine Beleidigung in dem Artikel gar nicht enthalten sei, während der Staatsanwalt das Entgegengesette herausfand und eine Geldstrafe von 500 M. beantragte. Das Urtheil lautete auf eine Geldstrafe von 300 M.
Einem besonders interessanten Fall der Verurtheilung eines Unschuldigen zu drei Jahren Zuchthaus liegt eine merkwürdige Verkettung von Umständen thatsächlicher und rechtlicher Natur zu Grunde. Der Rentier Wilhelm Möser aus Fürstenwalde gerieth mit dem Holzhändler Zeuschner, dessen Tochter er hatte heirathen sollen, in Differenzen, aus denen sich ein Bivilprozeß und zwei Strafprozeffe entwickelten. Beide hatten die Verbrechen des wissentlichen Meineids und Anstiftung dazu als Unterlage, und der lettere war aus dem ersten entsproffen. Möser hatte sich in beiden Sachen auf die
hfs. Der Fachverein sämmtlicher im Drechslergewerk beschäftigten Arbeiter hielt am Dienstag Abend bei Wohlhnupt, Manteuffelstr. 9, eine Versammlung ab. Bunächst er stattete der Vorfißende Bericht über die Antwort des Vorstandes der hiesigen Drechsler - Innung auf die an ihn vom Fachverein ergangene Aufforderung zur Einberufung einer öffentlichen, ihr Bureau selbst wählenden Drechsler- Meister- und Gesellen- Versammlung, um über die Beschlüsse des von der Innung im Auguft d. J. in Leisnig veranstalteten Drechslertages zu berathen. Diese Antwort des Innungsausschusses geht im Wesentlichen dahin, daß sich die Innung auf eine öffentliche Versammlung, welche ihr Bureau selbst wählen soll, nicht einlassen könne, da eine solche Versammlung den Charakter einer ordnungsmäßigen Innungsversammlung verliere und der Allgemeinheit nüßliche Verbesserungen erfahrungsgemäß aus solchen Versammlungen nicht hervorgehen. Diese Antwort wurde sowohl vom Refe renten, als auch von allen an der Diskussion sich betheiligenden Rednern entschieden verurtheilt. Schließlich wurde über dieselbe durch einstimmig angenommene Resolution zur Tagesordnung übera gegangen. Sodann referirte Hr. Sündermann über den Werth der Fachkommissionen zur Erzielung befferer Arbeitsbedingungen." In allen 11 Branchen des Drechslergewerks ſei je eine aus mindestens 3, höchstens 11 Personen bestehende Fachkommiffion zu wählen, hauptsächlich, um durch Ausarbeitung von Minimala Affordlohntarifen die Akkordarbeit etwas zu regeln. Dabei sei zur Zeit ein Minimallohn von 18 M. für den sog.„ schwachen Arbeiter" zu Grunde zu legen. Die beabsichtigt gewesene Vornahme der Wahl einer Fachkommission der Knopfmacher wurde abgelehnt, da zu wenig Knopfmacher in der Versammlung er schienen waren. Ferner beauftragte die Versammlung den Vor stand des Vereins, zur Errichtung eines Arbeitsnachweisbureaus und Verkehrslokals in fürzester Zeit die vorbereitenden Schritte zu thun. In den Vereinsvorstand wurden zur Ergänzung ge wählt die Herren Mar Viol und Behrenbeck.
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Der Verein zur Wahrung der Interessen der Korbmacher Berlins und Umgegend hielt am 21. d. M. bei Otto, Adalbertstr. 21, eine Mitglieder- Versammlung ab. Auf der Tagesordnung stand: 1. Der neu gegründete Unterſtüßungs verein deutscher Korbmacher. 2. Verschiedenes. Zum ersten Punkt der Tagesordnung berichtete der zweite Vorsigende, Herr Fechner, daß in Dresden ein Unterſtüßungsverein deutscher Korbmacher gegründet worden sei und gelangten die Stututen deffelben zur Verlesung. Ueber die Zweckmäßigkeit diefes Unterstüßungsvereins wurde lebhaft debattirt und entschied man sich schließlich für Einsetzung einer Kommission von 5 Mit gliedern, welche die Statuten zu prüfen und der nächsten Ber sprach sich zunächst Herr Nielsch für Errichtung einer Herberge für Korbmacher durch den Verein aus und wurde darin von
Anklage wegen Anſtiftung zum Meineid zu verantworten. In fammlung Bericht darüber zu erstatten hat. Zu„ Verschiedenes"
einer diesbezüglichen Aeußerung des Staatsanwalts, daß die Geschworenen lediglich das zu beurtheilen haben, was Gegenstand derselben Anstiftung durch verschiedene Gegner des Möser an,
der Beweisaufnahme gewesen und daß fie das Straffammer urtheil wegen deffelben Vorganges absolut nichts angehen dürfe. des Auflaufs für schuldig zu erflären. Der Vertheidiger bat schließlich, seinen Klienten. Säbischka nur
Bertheidiger Rechtsanwalt Hammerstein: Daß die Angeflagten Anhänger der sozialdemokratischen oder gar anarchistischen Partei sind, ist ihnen in feiner Weise bewiesen worden. Ebenso wenig ist der Beweis erbracht worden, daß die sozialdemokratischen oder anarchistischen Lehren den Krawall veran lagt haben. Ich erinnere hierbei ganz besonders an die Bes Böhrenz und des Stadtrath Säbisch. Letterer bemerkte dem Bürgermeister, er halte es für vollständig unnöthig, die Feuer fage des Fleischers Plathe freigesprochen. Dieser Zeuge be Feuerwehr fertig werden. Und so war es auch. Ohne jede dazu durch Möser bei Gelegenheit eines in Frankfurt a. D. Waffe gelang es einer Anzahl Bürger, Herr des Tumults zu stattgehabten Termins durch Gewährung eines Geldgeschenks Vertheidiger bemerkt hierauf bezüglich angestiftet worden zu sein. Einige Zeit darauf widerrief Blathe diese Bezichtigung und Selbstbezichtigung und gab als Grund die ihn fortwährend bestürmt und ihm keine Ruhe gelassen hätten. Plathe gab auch an, durch die Behandlung des Untersuchungsrichters zu der Bezichtigung Mösers veranlaßt worden zu sein. Beide Beschuldigte wurden in Untersuchungshaft genommen, und unterm 9. Febrnar d. J. stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahres und Fortdauer der Haft. Das Landgericht zu Frankfurt a. D. lehnte aber bezüglich des Möser die gestellten Anträge ab, beschloß vielmehr, diesen fofort auf freien Fuß zu feßen. Die Be zichtigung des Plathe, die noch zudem wieder zurückgenommen worden war, wurde nicht als hinreichend zur Belastung des Möser erachtet. Gegen diesen Beschluß legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, und der Straffenat des Rammergerichts eröffnete daraufhin das Hauptverfahren auch gegen Möser und verfügte deffen sofortige Wiederverhaftung. Die Hauptverhandlung fand in den Tagen des 14. und 15. April cr. vor dem Schwurgericht in Frankfurt a. D. statt, zu welcher der Vertheidiger des Möser , Rechtsanwalt Dr. Fr. Friedmann aus Berlin , eine große Zahl von Entlastungszeugen geladen hatte. Im Laufe des Verfahrens, das sich für seinen Klienten äußerst günstig gestaltete, verzichtete er auf einen großen Theil derselben. Zum großen Erstaunen aller Betheiligten sprachen aber die Geschworenen das Schuldig auch über Möser aus, und der Gerichtshof verurtheilte beide Angeklagte zu je
Verth. R.-A. Schulz, der, da Justizrath Frommer am Ers Scheinen verhindert ist, Korn und Rietschel vertheidigt, führt in Lingerer Rede aus, daß der ganze Krawall dem Hubrich gegolten. Dies beweise eine Befundung des Wachtmeister Sommer, der gehört habe, wie eine Anzahl Leute sagten: Derr Wachtmeister, Schaffen Sie doch den Hubrich fort, dann ist der Skandal zu Ende." Sommer bemerkte: ch that dies auch, indem ich dem Hubrich rieth, er solle in den Rathskeller gehen und die Menge zog sich sofort nach dem Rathsfeller hin." Der Vertheidiger ersucht schließlich die Geschworenen, seine Klienten des Landfriedensbruchs für nichtschuldig zu erklären und denselben bezüglich des Auflaufs mildernde Umstände zu
Jubilligen.
trag bezüglich Kuchar.
Berth. R.-A. Kuhne plaidirt für vollständige Freisprechung feines Klienten Sydow. Ger.-A. Wilde stellt denselben Anvollständige Freisprechung seines Klienten Tittel. Werth. Juftiz- Rath Lorenz plaidirt in längerer Rede für dem anwalt und den Vertheidigern giebt der Präsident den Ge
mehreren anderen Rednern unterſtüßt, während Herr Fechner die vorhandenen Herbergen als genügend erachtete. Ferner legte der Kaffirer, Herr Reddemann, Rechnung vom Stiftungsfest; es ergab sich ein Ueberschuß von 22 M. 70 Pf. Alsdann wurde beschlossen, die Dezember- Versammlung des nahen Weihnachtsfestes wegen ausfallen zu lassen.
Die TelegraphenbauanstaltBiedermann und Czarnikow Barutherstr. 9, sendet uns nachfolgendes Schreiben mit der Bitte, daffelbe zu veröffentlichen:
In der Nr. 273 Thres geschäßten Blattes vom 21. d. M befindet sich unter der Rubrik Vereine und Versammlungen" eine von dem Fachverein der Mechaniker" herrührende uns be treffende Nachricht, welche wir in allen Punkten widerlegen müffen. 1. Wir beschäftigen im Durchschnitt 15 Mann, von degen nur einer, in den seltensten Fällen 2 den Lohn von 15 P pro Woche beziehen. Diesen meist noch ganz jungen Leuten ist durch Affordarbeit Gelegenheit geboten mehr zu verdienen, doch das gelingt ihnen nicht und find wir gezwungen, die Pläge mit befferen Kräften zu besetzen. 2. Die Behauptung, daß bei einer 13 stündigen Arbeitszeit die tüchtigsten Gehilfen 21, ausnahms weise 24 M. bei uns verdienen, ist ebenso unrichtig, indem wir feit Monnten bei 10 stündiger Arbeit pro Woche folgende Löhne ahlen: 1 Mann à 15 M., 2 Mann à 18 M., 2 Manu à 20 M., 4 Mann à 21 M., 2 Mann à 24 M., 1 Mann à 27 M. und 3 Mann à 30 M. Diese Löhne werden durch Affordarbeit meist höher und ist es bezeichnend, daß gerade der Redner, von welchem die unrichtigen Angaben in der Versamm lung gemacht worden sind, während der legten 20 Wochen in unseren Geschäfte bei 10 stündiger Arbeit durchschnittlich 34,50 M pro Woche verdient hat. Die weitere in der Versammlung ges